Jusletter 12. November 2012
Liebe Leserinnen und Leser
Mit der sog. «Lex Duvalier» haben Bundesrat und Parlament Ende 2010 im Eilverfahren ein Gesetz erarbeitet, welches es ermöglicht das von korrupten Potentaten in der Schweiz gehortete Vermögen an die Bevölkerung der jeweiligen Staaten möglichst rasch zurückzugeben. Vor Bestehen dieser Regelung musste ein Staat ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz richten, um an die in der Schweiz gesperrten Gelder zu gelangen. Bei «schwachen» Staaten, deren Rechtssystem nicht funktioniert, führte dies oft zu keinem Ergebnis. Alizée Lecouturier analysiert das am 1. Februar 2011 in Kraft getretene Gesetz kritisch und konzentriert sich auf dessen rechtliche Mängel und praktische Anwendbarkeit.
Viele Familien träumen von den eigenen vier Wänden. Der Erwerb von Wohneigentum durch Ehepaare wirft jedoch verschiedene Fragen auf: Welche Chancen und Risiken entstehen für die Ehepartner bei Alleineigentum, einfacher Gesellschaft und Miteigentum mit unterschiedlichen Quoten? Mit Hilfe von Berechnungstools in Form von Excel-Tabellen zeigen Saskia Lieb und Christoph Lieb, welche finanziellen Auswirkungen die Eigentumswahl für die beiden Ehepartner Jahre später bei steigenden bzw. sinkenden Liegenschaftspreisen haben können.
Wer Software herstellt, vertreibt oder auch nur nutzt, muss dies in Übereinstimmung mit den Gesetzen und den von ihm abgeschlossenen Verträgen tun. Dieser Grundsatz gilt auch für Open Source Software (OSS). Welche juristischen Risiken mit der vertragskonformen Nutzung und dem Gebrauch von OSS verbunden sind, betrachtet Gianni Fröhlich-Bleuler. Zudem beschreibt er die Prüfung der Open Source Compliance sowie den richtigen Umgang mit festgestellten Verletzungen der OSS-Lizenz.
Raphael Helbling gibt einen Überblick über die seit 1. November 2012 geltende neue EU-Leerverkaufsordnung. Als Leerverkauf wird im Allgemeinen die im Finanzbereich weit verbreitete Marktpraxis bezeichnet, ein Finanzinstrument zu verkaufen, das zum Zeitpunkt der Transaktion nicht im Eigentum des Verkäufers ist. Mit der neuen EU-Leerverkaufsverordnung werden die verschiedenen nationalen Regelungen innerhalb der Europäischen Union durch einen einheitlichen EU-weiten Regulierungsrahmen ersetzt
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Alizée Lecouturier, La « Lex Duvalier » |
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Beiträge |
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Saskia Lieb / Christoph Lieb, Ehe und Wohneigentum |
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Gianni Fröhlich-Bleuler, Open Source Compliance |
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Raphael Helbling, Neuer Regulierungsrahmen für Leerverkäufe auf europäischer Ebene |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Rauchverbot: Aus für «Rauchverein-Beizen» |
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Jurius, Kein Strafverfahren gegen Zürcher Oberstaatsanwalt |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Luftfahrt: Entzug der Pilotenlizenz möglich |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, Neue nationale Zeugenschutzstelle |
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Jurius, Neue Massnahmen zum Schutz vor Chemikalien |
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Jurius, Ausführungsbestimmungen zum Namens- und Erwachsenenschutzrecht |
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Jurius, Revision Heilmittelgesetz: Vereinfachter Zugang zu Arzneimitteln |
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Jurius, Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen |
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Jurius, WAK-S: Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotellerie beibehalten |
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Jurius, UREK-N: Knappes Ja zum Beitritt zur Aarhus-Konvention |
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Jurius, Raumplanung: UREK-N will Lex Koller doch nicht aufheben |
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Rechtsprechungsübersicht |
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Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (September – Oktober 2012) |
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Wissenschaftliche Beiträge
Alizée Lecouturier
Das seit 1. Februar 2011 geltende Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) regelt die Rückerstattung von in der Schweiz gesperrten Geldern, wenn infolge des Versagens des Justizsystems im betreffenden Staat ein Rechtshilfeverfahren zu keinem Ergebnis führt. Das RuVG hat viele Vorteile und seine Effektivität kann, trotz einiger rechtlicher Mängel, nicht bestritten werden. So werden Gelder der ihrer Macht enthobenen oder zurückgetretenen Staatschefs seit dem 1. Februar 2011 zurückerstattet, sofern die Voraussetzungen der Anwendbarkeit, insbesondere die Rechtmässigkeit der Rückerstattung, vorliegen. (sk)
Rechtsgebiete: Aussenpolitik. Internationale Beziehungen; Internationale Rechtshilfe
französisch, ca. 14140 Wörter
Beiträge
Saskia Lieb / Christoph Lieb
Der Traum vom Eigenheim ist gerade bei Familien ungebrochen. Verheiratete kaufen ihr Wohneigentum meist im Miteigentum oder als einfache Gesellschaft. Dabei wird oft vernachlässigt, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte allenfalls ein beträchtliches Risiko eingeht. Miteigentum mit ungleichen Quoten, präzise Gesellschaftsverträge oder Alleineigentum sollten deshalb vermehrt geprüft werden. Kern dieses Beitrages bildet eine Exceldatei, mit welcher sich Alleineigentum, Miteigentum mit verschiedenen Quoten, einfache Gesellschaft mit und ohne Gesellschaftsvertrag unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung durchrechnen lassen.
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht; Güterrecht. Vermögensrechtliche Beziehungen zwischen Ehegatten. Eheähnliche Lebensgemeinschaft; einfache Gesellschaft
deutsch, ca. 15485 Wörter
Gianni Fröhlich-Bleuler
Der Beitrag stellt die juristischen Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Open Source Software dar. Der Autor beschreibt zudem das Vorgehen bei der Prüfung der Open Source Compliance und wie dabei festgestellte Verletzungen der OSS-Lizenz behoben oder umgangen werden können.
Rechtsgebiete: Informatik und Recht
deutsch, ca. 5762 Wörter
Raphael Helbling
Auf den 1. November 2012 wurden die nationalen Leerverkaufsregelungen in der Europäischen Union durch einen einheitlichen, in der neuen EU-Leerverkaufsverordnung festgeschriebenen Regulierungsrahmen ersetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick über den neuen Regulierungsrahmen für Leerverkäufe in Europa.
Rechtsgebiete: Europarecht; Bankrecht
deutsch, ca. 5750 Wörter
Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat mit einem Urteil faktisch das Ende von Rauchvereinen zum Betrieb von Raucherlokalen besiegelt. Laut Gericht dienen solche Vereine der Umgehung des Gesetzes und ändern nichts daran, dass Gaststätten öffentlich zugänglicher Raum sind. (Urteil 6B_75/2012)
Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 379 Wörter
Jurius
BGer – Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser wird sich für seine Äusserungen in einem Bülacher Pub definitiv nicht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten müssen. Die Beschwerde von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wurde vom Bundesgericht abgewiesen. (Urteil 1C_344/2012)
Rechtsgebiete: Verletzung der Berufs- und Amtspflicht
deutsch, ca. 368 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Fehlbare Piloten dürfen gleich behandelt werden wie Verkehrssünder. Laut Bundesverwaltungsgericht liegt keine unzulässige Doppelbestrafung vor, wenn zusätzlich zu einer Busse der Entzug des Fahr- beziehungsweise des Pilotenausweises verhängt wird. (Urteil A-5692/2011)
Rechtsgebiete: Luftfahrt; Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 240 Wörter
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
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Medienmitteilungen
Jurius
Bedrohte Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren des Bundes und der Kantone werden in der Schweiz in Zukunft besser geschützt. Eine neue nationale Zeugenschutzstelle beim Bundesamt für Polizei (fedpol) führt zu diesem Zweck ab 2013 Schutzprogramme durch. Mit dieser Massnahme werden Zeugen auch ausserhalb der eigentlichen Verfahrenshandlungen und nach Abschluss des Verfahrens geschützt.
Rechtsgebiete: Menschenrechte; Strafprozessrecht; Europarecht
deutsch, ca. 177 Wörter
Jurius
Um ein hohes Schutzniveau der Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen und technische Handelshemmnisse zu vermeiden, hat der Bundesrat die Chemikalienverordnung (ChemV) und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an die Entwicklung der europäischen Gesetzgebung angeglichen. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Dezember 2012 in Kraft. Dank einer harmonisierten Kennzeichnung werden die Chemikalien ohne Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zirkulieren können. Zudem müssen Stoffe, die in der EU als «besonders besorgniserregend» eingestuft sind, in der Schweiz die gleichen Anforderungen erfüllen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Gesundheitsrecht; Europarecht
deutsch, ca. 459 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat am 7. November 2012 die Ausführungsbestimmungen zum neuen Namens- und Bürgerrecht sowie zum neuen Erwachsenenschutzrecht verabschiedet. Die Änderung der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen treten zusammen mit den beiden Revisionen des Zivilgesetzbuches am 1. Januar 2013 in Kraft.
Rechtsgebiete: Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz; Familienrecht. Eherecht; Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 205 Wörter
Jurius
Mit den Änderungen im Heilmittelgesetz (HMG) verbessert der Bundesrat den Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln und die Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Industrie. Dabei soll der Marktzugang für Komplementär- und Phytoarzneimittel erleichtert und eine grössere Vielfalt an kindergerechten Arzneimitteln verfügbar gemacht werden. Weiter werden die Bestimmungen zu Rabatten und Boni sowie die Selbstmedikation neu geregelt.
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
deutsch, ca. 379 Wörter
Jurius
Der Bundesrat will die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre erhöhen. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass insbesondere Wirtschaftsstrafverfahren oft komplex sind und Zeit erfordern. Er hat dazu am 7. November 2012 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. In der Vernehmlassung wurde das Vorhaben mehrheitlich begrüsst.
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil; Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
deutsch, ca. 351 Wörter
Jurius
Für die Hotellerie soll bei der Mehrwertsteuer weiterhin ein Sondersatz gelten. Nach der nationalrätlichen hat sich auch die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) dafür ausgesprochen. Die WAK des Nationalrates kann damit eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 140 Wörter
Jurius
Die Aarhus-Konvention, die den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung an Verfahren regelt, bleibt umstritten. Nur knapp hat sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) für die Ratifizierung ausgesprochen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Europarecht
deutsch, ca. 154 Wörter
Jurius
Die Beschränkung für Ausländer, Grundstücke in der Schweiz zu kaufen, soll beibehalten werden. Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) will die einst geplante Aufhebung der Lex Koller wegen der hohen Immobilienpreise und Mieten stoppen.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 344 Wörter
Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September 2012 bis und mit 16. Oktober 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Rechtsprechung
deutsch, ca. 553 Wörter
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Aus aktuellem Anlass
Seminar der Treuhand-Kammer, 30. Nov. 2012, Zürich
Abgeltungssteuer
- Finanzmarktpolitische Bedeutung der Internationalen
Quellensteuerabkommen Abgeltungssteuerabkommen sowie
des Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung
- Darstellung von Aufbau, Gliederung und Inhalt der Steuerabkommen
- Darstellung des Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung
- Regularisierung der Vergangenheit
- GWG-Dokumentation und Feststellung der nutzungsberechtigten
Personen von Vermögenswerten
- Besteuerung zukünftiger Kapitalerträge
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