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Jusletter 5. November 2012

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Liebe Leserinnen und Leser

Gegenüber in der Schweiz oder in anderen Ländern straffällig gewordenen Ausländern kann ein Einreiseverbot in die Schweiz verhängt werden. Mit inzwischen in den BVGE publiziertem Urteil vom 6. Juni 2011 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Verweigerung eines Besuchsvisums für einen mit einem unbefristeten Einreiseverbot belegten Drittstaatsangehörigen. Prof. Dr. Peter Uebersax kommentiert das Urteil und zeigt auf, welche weiteren Schritte auf dem Weg zu einer schengen- und menschenrechtskonformen Visums- und Einreiseregelung folgen müssen.

Der Aufnahme der Erwerbstätigkeit und Steuerpflicht sog. Drittstaatenangehöriger in der Schweiz widmen sich Rolf Kuhn und Severine Vogel. Während die Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und EFTA die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz für «EU-/EFTA-Ausländer» wesentlich erleichtert haben, sind die Hürden für Drittstaatenangehörige hoch gesteckt. Nur wenn kein Bewerber mit Rekrutierungspriorität gefunden werden kann, kann ein Drittstaatenangehöriger in der Schweiz beschäftigt werden. Zudem sind auch Besonderheiten in Steuerfragen zu beachten.

Der Bundesrat strebt nach nur knapp sechs Jahren erneut eine Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches an. Gleich zwei Beiträge beschäftigen sich mit den umstrittenen Änderungen des Sanktionensystems. Prof. Dr. Daniel Jositsch und Michelle Richner betrachten die einzelnen Revisionspunkte unter dem Aspekt der Erhaltung der Sanktionenvielfalt differenziert. Sie halten die Änderungen, obwohl sie etwas verfrüht erscheinen, aufgrund der anhaltenden Kritik in der Strafpraxis für unumgänglich. Prof. Dr. Franz Riklin würdigt die wesentlichen Inhalte der Botschaft des Bundesrates vom 4. April 2012 viel kritischer. Seiner Meinung nach bringt die geplante Revision präventiv kaum eine Verbesserung, vielmehr könnten rechtsstaatliche Probleme neu auftreten oder verschärft werden. Letztlich sei offen, wie und wie häufig die Neuerungen in der Praxis umgesetzt würden und welche administrativen, sozialen und insbesondere auch finanziellen Folgen diese nach sich ziehen könnten.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Peter Uebersax, Vom Ausland in die Schweiz
 
Beiträge
Rolf Kuhn / Severine Vogel, Erwerbstätigkeit und Steuerpflicht sog. Drittstaatenangehöriger in der Schweiz
Daniel Jositsch / Michelle Richner, Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches
Franz Riklin, Zur geplanten Änderung des Sanktionenrechts im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Botschaft vom 4. April 2012, BBl 2012 4721)
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Banken müssen Retrozessionen herausgeben
Jurius, Abgeändertes E-Mail als Urkundenfälschung
Jurius, In-vitro-Befruchtung weiterhin nicht kassenpflichtig
Jurius, Urteil gegen Andrea Stauffacher bestätigt
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Bern muss Verfahren zu SVP-Inserat übernehmen
 
Medienmitteilungen
Jurius, Epidemiengesetz: Verlängerung von befristeten Bestimmungen
Jurius, «Too big to fail»: Revidiertes Verrechnungssteuergesetz ab 2013
Jurius, Unverjährbarkeitsinitiative: Gesetzesänderung tritt in Kraft
Jurius, Höhere Freigrenze bei Besteuerung von Lotteriegewinnen ab 2013
Jurius, Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
Jurius, RK-N: Verfassungsgerichtsbarkeit bleibt im Parlament umstritten
 
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf November 2012 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


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Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Aktuelle Rechtsfragen im
Bau-, Planungs- und Umweltrecht

22. November 2012, Luzern

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Themen:
  • Revision des Raumplanungsgesetzes
  • Gewässerraum und Uferstreifen – Lösungsansätze bei der Umsetzung der neuen Bundesvorgaben
  • Grundstückkauf – bau-, planungs- und umweltrechtliche Due Dilligance
  • Herausforderung Hochhaus
  • Totalrevision des CO2-Gesetzes: Überblick über die neuen Rechtsgrundlagen für die Zeit nach 2012
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Bau- Planungs- und Umweltrecht
  • Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative – Stand der Dinge
Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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Urteilsbesprechungen

Prof. Dr. Peter Uebersax
Entscheide über die Visumserteilung und die Bewilligung der Einreise sind durch schengenrechtskonforme Auslegung und Anwendung des nationalen Ausländerrechts und unter Wahrung von Bundesverfassung und EMRK zu fällen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit BVGE 2011/48 den richtigen Weg eingeschlagen, doch müssen weitere Schritte auf diesem zu einer ausländer-, freizügigkeits-, schengen-, verfassungs- und konventions- bzw. völkerrechtlichen Gesamtsicht folgen.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Grundrechte; Völkerrecht; Menschenrechte
deutsch, ca. 4793 Wörter

Beiträge

Rolf Kuhn / Severine Vogel
Die Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU und EFTA haben die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz für «EU-/EFTA-Ausländer» wesentlich erleichtert. Schwieriger gestaltet sich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz allerdings für Angehörige aus sog. Drittstaaten, was gerade im IT-Bereich zu personellen Engpässen führen kann. Auch in Steuerangelegenheiten sind Besonderheiten bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz durch einen sog. Drittstaatenangehörigen zu beachten. Die Ausführungen befassen sich mit der Zulassung von Drittstaatenangehörigen zum schweizerischen Arbeitsmarkt und deren daraus folgender Steuerpflicht.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 5654 Wörter

Prof. Dr. Daniel Jositsch / Michelle Richner
Nach knapp sechs Jahren strebt der Bundesrat bereits wieder eine Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches an. Die vorgesehene Zurückdrängung der Geld- zugunsten der Freiheitsstrafe bringt klar zum Ausdruck, dass es sich um eine Verschärfungsvorlage handelt, die nicht zuletzt auch wegen des politischen und medialen Drucks entstanden ist. Nach Meinung der Autoren sind die einzelnen Revisionspunkte unter dem Aspekt der Erhaltung der Sanktionenvielfalt differenziert zu betrachten.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 2888 Wörter

Prof. Dr. Franz Riklin
2007 trat ein neues Sanktionenrecht in Kraft. Nun soll vieles unter politischem Druck und zum Teil mit empirisch unbelegten Behauptungen rückgängig gemacht werden. Vorgesehen sind u.a. die grosszügige Wiederzulassung kurzer Freiheitsstrafen, der Wegfall bedingter Geldstrafen und die Degradierung der Sanktion der gemeinnützigen Arbeit zur blossen Vollzugsform, namentlich für Freiheitsstrafen. Für diese soll auch der Vollzug mittels Electronic Monitoring möglich werden. Präventiv brächte all dies keine Verbesserung. Auch träten rechtsstaatliche Probleme auf oder würden verschärft, ganz abgesehen vom beträchtlichen administrativen und finanziellen Mehraufwand im Vergleich zu heute. Es gäbe sinnvollere Investitionen im Bereich der inneren Sicherheit.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 5728 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Die Pflicht zur Herausgabe von Retrozessionen gilt laut Bundesgericht auch für Banken, die Kundenvermögen betreuen. Nach Ansicht des Bundesgerichts entsteht bei Banken durch die Annahme der Vergütungen von Fondsanbietern ein Interessenkonflikt. (BGE 4A_127/2012)
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 370 Wörter

Jurius
BGer – Das Fälschen eines E-Mails kann auch dann strafbar sein, wenn es keine elektronische Signatur trägt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Urkundenfälschung bestätigt, der abgeänderte E-Mails an seine Geldgeber verschickte. (BGE 6B_130/2012)
Rechtsgebiete: Fälschungsdelikte
deutsch, ca. 166 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat ein weiteres Mal bestätigt, dass die Krankengrundversicherung nicht für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) aufkommen muss. Eine Frau aus dem Kanton Freiburg hat erfolglos versucht, das höchste Gericht umzustimmen. (Urteil 9C_835/2011)
Rechtsgebiete: Fortpflanzungsmedizin; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 192 Wörter

Jurius
BGer – Die 62-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher muss definitiv eine Haftstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten durch das Bundesstrafgericht abgewiesen. (Urteile 6B_299/2012 und 6B_294/2012)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
deutsch, ca. 353 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Die Berner Strafverfolgungsbehörden müssen gegen ihren Willen das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» übernehmen. Das Bundesstrafgericht hat im Streit um die Zuständigkeit ein Machtwort gesprochen. (Urteil BG.2012.26)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
deutsch, ca. 256 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
St.Galler Tagung zum Ehrecht; 29.11.2012; Zürich
Brennpunkte ICT-Recht: Online-Geschäftsmodelle; 29.11.2012; Zürich
St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht; 30.11.2012; Luzern
35 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Thomas Hugi Yar, Weniger Geld - dafür mehr eheliche Gemeinschaft ?
(Kommentar von Urteil 2C_40/2012 vom 15.10.12)
Vivian Winzenried, MEDAS-Urteil gilt auch für die Unfallversicherung
(Kommentar von BGE 8C_336/2012 vom 13.08.12)
Christoph Brunner, Nichtigkeit eines Vertrags aufgrund Unmöglichkeit einer Vertragsbedingung
(Kommentar von Urteil 4D_122/2010 vom 10.01.11)
Christoph Brunner, Rückzahlungsforderung gemäss Vorvertrag
(Kommentar von Urteil 4A_304/2011 vom 15.08.11)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
Abonnenten des Push-Service Entscheide erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht zur Online-Zeitschrift Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar zugestellt.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.

 

 


Medienmitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 zur Änderung des Epidemiengesetzes (Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Vorlage wird die Geltungsdauer von vier Artikeln verlängert, die mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes im Jahre 2006 eingefügt wurden. Diese Verlängerung ist nötig, um eine gesetzliche Lücke zu verhindern.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Spezielle medizinische Massnahmen
deutsch, ca. 235 Wörter

Jurius
Zinsen der Pflichtwandelanleihen (Cocos) von systemrelevanten Banken und Zinsen von Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-down Bonds) werden ab 1. Januar 2013 von der Verrechnungssteuer befreit. Der Bundesrat hat beschlossen, entsprechende Änderungen des Verrechnungssteuergesetzes auf dieses Datum hin in Kraft zu setzen.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 143 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2013 Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafrecht in Kraft gesetzt, die den Verfassungsartikel konkretisieren, den Volk und Stände am 30. November 2008 mit der Unverjährbarkeitsinitiative angenommen hatten. Demnach ist schwerer sexueller Missbrauch dann unverjährbar, wenn er an Kindern unter zwölf Jahren begangen wurde. Diese Regelung gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit; Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
deutsch, ca. 253 Wörter

Jurius
Lotteriegewinne bis 1'000 Franken sind ab 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei. Für die direkte Bundessteuer gilt die neue Freigrenze ab 1. Januar 2014. Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2012 die Inkraftsetzung der entsprechenden Änderungen in den Bundesgesetzen über die Verrechnungssteuer (VSTG) und die direkte Bundessteuer (DBG) auf diese Termine hin beschlossen.
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 250 Wörter

Jurius
Künftig sollen mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Sicherheit erfüllen können. Im Gegenzug wird der Datenschutz verbessert: Die Behörden sollen gezielt nur jene Daten einsehen können, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Das Auskunftsrecht der Betroffenen wird erweitert. Diese Neuerungen sieht der Vorentwurf für ein Strafregistergesetz vor, das der Bundesrat am 31. Oktober 2012 in die Vernehmlassung geschickt hat.
Rechtsgebiete: Allgemeine Begriffe des Strafrechts
deutsch, ca. 417 Wörter

Jurius
Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) bleibt dabei: Das Bundesgericht soll Gesetze, die der Verfassung widersprechen, nicht mehr anwenden müssen. Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat mit 13 zu 11 Stimmen, an diesem Entschluss festzuhalten.
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 131 Wörter

Gesetzgebungsübersicht

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2012 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Monatliche Gesetzgebungsübersicht
deutsch, ca. 496 Wörter


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FachspezialistIn Unfall D/F (100%); Visana Services AG; Bern
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Senior Legal Regulierung (m/w); swissgrid ag; Frick
juristische Mitarbeiterin / juristischer Mitarbeiter; Advokatur Grütter + Anwaltskanzlei Jakob; Solothurn
Jurist / Juristin ( 100%); Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein; Vaduz (LI)
Praktikant/in (100%); Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein; Vaduz (LI)
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Vorschau

Jusletter 12. November 2012

Alizée Lecouturier, La « Lex Duvalier » – Analyse critique de la restitution d’avoirs illicites en cas de défaillance d’Etats
Saskia Lieb / Christoph Lieb, Ehe und Wohneigentum
Gianni Fröhlich-Bleuler, Open Source Compliance
Raphael Helbling, Neuer Regulierungsrahmen für Leerverkäufe auf europäischer Ebene – Die neue EU-Leerverkaufsverordnung

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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