Jusletter 22. Oktober 2012
Liebe Leserinnen und Leser
In Frankreich ist das System von Trägergesellschaften für Selbständige bereits gesetzlich vorgesehen. Auch in der Schweiz wird diese Struktur vermehrt angewendet. Das von der Praxis ins Leben gerufene Gebilde erlaubt es einem Selbständigen, die Verwaltung seines Sozialversicherungsschutzes einem Trägerunternehmen zu übertragen und gleichzeitig Lohnempfänger dieses Trägerunternehmens zu werden. Stéphanie Fuld und Jean-Tristan Michel analysieren das System aus arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht.
Ob es um den Papst auf dem Cover des deutschen Satiremagazins «Titanic» oder um neue Mohammed-Karikaturen in der französischen Satirezeitschrift «Charlie Hebdo» geht, die Diskussionen rund um die Problematik der Religionskritik reissen nicht ab. Bereits kurz nach der Revision der Bundesverfassung 1874 musste sich das Bundesgericht mit der Thematik beschäftigen und formulierte in der Folgezeit Leitlinien hinsichtlich erlaubter religiöser Kritik. Dr. Alexander Schaer geht der Frage der Zulässigkeit von Religionskritik in den Anfangsjahrzehnten des Schweizer Bundesgerichts nach.
Marc Häusler und Martina Pfister widmen sich dem Nutzen und der Ausgestaltung der behördlichen Mitwirkung bei der Erbteilung gemäss Art. 609 Abs. 1 ZGB. Was ist die Zielsetzung der Vorschrift? Welche Voraussetzungen gibt es für die behördliche Mitwirkung? Welche Kompetenzen haben die involvierten Behörden? Welches Verhältnis besteht zwischen ihnen und den jeweiligen Beteiligten einer Erbteilung?
Zur Bekämpfung häuslicher Gewalt hat der Kanton Waadt sozio-pädagogische und therapeutische Programme ausgearbeitet. Die Teilnahme an solchen Programmen wird von den Gerichten für Gewalttäter jedoch nur selten angeordnet. Prof. Dr. Laurent Moreillon und Joëlle Druey zeigen auf, welche Möglichkeiten und Vorteile sich durch die Anordnung dieser Programme durch die Gerichte ergeben können.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Stéphanie Fuld / Jean-Tristan Michel, Le Portage Salarial : analyse en droit du travail et des assurances sociales suisses |
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Beiträge |
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Alexander Schaer, Die Frage der Zulässigkeit von Religionskritik in den Anfangsjahrzehnten des Schweizer Bundesgerichts |
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Marc Häusler / Martina Pfister, Nutzen und Ausgestaltung der behördlichen Mitwirkung bei der Erbteilung gemäss Art. 609 Abs. 1 ZGB |
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Laurent Moreillon / Joëlle Druey, Programmes imposés pour auteur-e-s de violence dans le couple : étude d'applicabilité dans le système judiciaire vaudois |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, Bundesrat setzt erste Bestimmungen der Bahnreform in Kraft |
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Jurius, WBK-N will Mindeststandards für Jugendförderung ermöglichen |
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Jurius, WAK-S: Motion «gegen unzulässige Preisdifferenzierungen» abgelehnt |
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Jurius, Unternehmenssteuern: WAK-S fordert Verringerung von Steuerausfällen |
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Jurius, SPK-N: Sozialhilfe- und Nothilferegime konkretisiert |
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Jurius, SPK-N: Fristen zur Unterschriften-Beglaubigung für Gemeinden |
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Wissenschaftliche Beiträge
Stéphanie Fuld / Jean-Tristan Michel
Die Trägergesellschaft für Lohn ist eine der neusten Entwicklungen der Arbeitswelt. Dieses von der Praxis ins Leben gerufene Gebilde erlaubt einem Selbständigen, die Verwaltung seines Sozialversicherungsschutzes einem Trägerunternehmen zu übertragen. Damit wird er gleichzeitig Lohnempfänger dieses Trägerunternehmens und profitiert von diesem Status im Hinblick auf die Sozialversicherungen. Die ursprünglich aus Frankreich stammende Struktur beginnt sich langsam in der Schweiz zu etablieren. Eine Analyse des Systems aus privatrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist daher sinnvoll. (bk)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
französisch, ca. 11469 Wörter
Beiträge
Dr. Alexander Schaer
Die Frage der Zulässigkeit von Religionskritik wurde nicht erst im 21. Jahrhundert intensiv diskutiert, sondern beschäftigte beispielsweise auch das Schweizer Bundesgericht schon bald nach der Reform 1874. Das Bundesgericht bildete in den darauffolgenden Jahrzehnten Leitlinien hinsichtlich erlaubter religiöser Kritik heraus, welche nachfolgend aufgezeigt werden.
Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit; Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit; Rechtsgeschichte
deutsch, ca. 2599 Wörter
Marc Häusler / Martina Pfister
Gemäss dem in Art. 607 Abs. 2 ZGB verankerten Grundsatz der freien privaten Teilung steht es den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft offen, die Erbteilung weitgehend nach ihrem freien Willen und Gutdünken zu gestalten. Demgegenüber schreibt Art. 609 Abs. 1 ZGB vor, dass in bestimmten Fällen «eine Behörde» an der Erbteilung mitzuwirken habe. Der Beitrag widmet sich diesem «Spezialfall» der behördlichen Mitwirkung bei der Erbteilung und erläutert deren praktischen Nutzen und Ausgestaltung.
Rechtsgebiete: Erbrecht
deutsch, ca. 6068 Wörter
Prof. Dr. Laurent Moreillon / Joëlle Druey
Um häusliche Gewalt einzudämmen, wurden im Kanton Waadt sozio-pädagogische und therapeutische Programme entwickelt, die insbesondere auf Gewalttäter in der Partnerschaft Anwendung finden sollen. Diese Programme werden jedoch nur selten oder gar nicht vom Gericht angeordnet. Der Beitrag soll Richtern zeigen, welche Möglichkeiten der derzeitige Rechtsrahmen ihnen zur Umsetzung solcher Programme bietet; nicht nur in der Zeit nach dem Urteil, sondern auch schon zu früheren Zeitpunkten, insbesondere im Hinblick auf die Anordnung einer alternativen Massnahme zur Untersuchungshaft. (bk)
Rechtsgebiete: Strafen- und Massnahmenvollzug
französisch, ca. 4633 Wörter
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
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Medienmitteilungen
Jurius Der Bundesrat hat beschlossen, die Inhalte des zweiten Teilschritts der Bahnreform 2 («Bahnreform 2.2») gestaffelt in Kraft zu setzen. Per 1. Dezember 2012 treten zunächst verschiedene Bestimmungen in Kraft, welche primär das Schwarzfahren erschweren sollen. Der Hauptteil der Reformvorlage, der insbesondere neue Bestimmungen zur Interoperabilität und zur Sicherheit sowie zum Wettbewerb im regionalen Personenverkehr umfasst, soll Mitte 2013 in Kraft treten. Die Alkoholgrenzwerte auf Gewässern sollen ab Anfang 2014 verbindlich sein.
Rechtsgebiete: Eisenbahnen; Öffentliches Recht
deutsch, ca. 231 Wörter
Jurius Der Bund soll Mindeststandards zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen festlegen können. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) plant eine Vernehmlassung zu einer entsprechenden Verfassungsgrundlage für die Kinder- und Jugendpolitik.
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 211 Wörter
Jurius In der Diskussion zum revidierten Kartellgesetz hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die Motion «gegen unzulässige Preisdifferenzierungen» abgelehnt. In den Augen der Mehrheit würde diese unzulässig in die international übliche Wettbewerbskonzeption eingreifen.
Rechtsgebiete: Kartellrecht; Konsumentenrecht
deutsch, ca. 304 Wörter
Jurius Am Kapitaleinlageprinzip, das im Zuge der Unternehmenssteuerreform zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe geführt hat, will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) festhalten. Doch sie fordert, dass die Ausfälle mit der Unternehmenssteuerreform III kompensiert werden.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 230 Wörter
Jurius Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will von der Einführung von Nothilfe für alle Asylsuchenden absehen und empfiehlt ihrem Rat, sich dem Vorschlag des Ständerates anzuschliessen und somit bei der Sozialhilfe zu bleiben. Sie schlägt jedoch vor, einige der Bestimmungen restriktiver zu fassen.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 454 Wörter
Jurius Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) reagiert auf die Kritik am Verfahren der Beglaubigung von Unterschriften für Referenden und Initiativen. Ihrer Ansicht nach sollte die Verantwortung für die rechtzeitige Beglaubigung nicht mehr bei den sammelnden Komitees oder Parteien liegen, sondern bei den Gemeinden.
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 458 Wörter
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Rechtswissenschaftliche Fakultät
Weiterbildung Recht
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Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative
DI, 11. Dezember 2012, 13.30 – 18.00 Uhr in Luzern
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Am 11. März 2012 hat der Souverän die Zweitwohnungsinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» angenommen. Am 23. August 2012 hat der Bundesrat die Verordnung über Zweitwohnungen verabschiedet. Die Tagung von Weiterbildung Recht der Universität Luzern will über den Inhalt und die rechtlichen Konsequenzen dieser Verordnung für den Immobilienmarkt orientieren.
Die Tagung richtet sich sowohl an Rechtsanwälte, Notare und Gerichte wie auch an Liegenschaftsverwaltungen.
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Auskünfte unter: |
www.unilu.ch/rf/weiterbildungrecht
weiterbildung-recht@unilu.ch oder 041 229 53 61 |
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