Jusletter 27. August 2012
Schwerpunkt-Ausgabe: Gesundheitsrecht
Liebe Leserinnen und Leser
In der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter zum Gesundheitsrecht finden Sie – wie gewohnt – die Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht: etwa hundert Zeitschriften im schweizerischen und ausländischen Recht sowie nationale Entscheide und eine Auswahl von ausländischen Urteilen.
Auch diese Ausgabe von Jusletter enthält eine Reihe von Schwerpunkt-Beiträgen zu wichtigen Themen rund um das Gesundheitsrecht. Gerne möchte ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die im letzten Jahr in Jusletter erschienenen Beiträge zum Gesundheitsrecht in gedruckter Form in der Schweizerischen Zeitschrift für Gesundheitsrecht (SZG) 2012, die dieses Mal mehr als 400 Seiten (!) umfasst, veröffentlicht wurden. Sie können diese – sollten Sie die SZG noch nicht bestellt haben – jederzeit über den Shop der Weblaw AG beziehen.
Das Institut de droit de la santé (IDS), welches gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Thomas Gächter, Universität Zürich, für diese Ausgabe verantwortlich ist, veranstaltet am 28. September 2012 zudem eine Tagung zum Gesundheitsrecht (Jounée de droit de la santé). Das im Moment stark diskutierte Thema der Veranstaltung lautet: «Protection des données médicales et transparence… du patient ?». Anmeldungen werden noch entgegen genommen! Die Tagung wird im Übrigen von der FMH als Weiterbildung im Gesundheitsrecht anerkannt.
In dieser Schwerpunkt-Ausgabe spielen die Qualität und die Kosten medizinischer Leistungen eine grosse Rolle. Sie könnten im Voraus mit einem separaten Evaluations-Verfahren kontrolliert werden, unter Mitwirkung aller involvierten Personen, aber insbesondere mit Hilfe von Politikern und Juristen. Prof. Dr. Max Baumann erklärt wie die Qualität im Medizinalwesen gemessen werden kann.
Sylvia Schüpbach bespricht ein Urteil des Bundesgerichts vom 12. April 2012, in welchem dieses festlegt, dass aus dem Heilmittelgesetz (HMG) keine Pflicht zur Weitergabe von Rabatten besteht, welche im Arzneimittel-Grosshandel gewährt werden. Verlangt wird im Urteil indessen eine gesteigerte Transparenz für die Berechnung der Rabatte.
Dr. Markus Wang und Philippe Fuchs setzen sich mit einem Thema auseinander, welches in der jüngsten Vergangenheit für Schlagzeilen sorgte. Sie betrachten aus regulatorischer und haftungsrechtlicher Sicht fehlerhafte Medizinalprodukte sowie die daraus folgenden Konsequenzen für Medizinproduktehersteller und Ärzte.
Dr. med. Jörg Jeger analysiert den medizinischen Aspekt der Psychiatrisierung eines medizinischen Leidens angesichts einer kürzlich erfolgten Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Qualifikation des Tinnitus.
Dr. Iris Herzog-Zwitter bespricht einzelne Urteile des deutschen Bundgerichtshofes zum Arzthaftungsrecht und zeigt auf, welche Synergien daraus für das Gesundheitsrecht in der Schweiz gewonnen werden können.
Jean-François Dumoulin fordert in strafrechtlicher Hinsicht eine Harmonisierung der vielen verschiedenen in der Schweiz existierenden Regelungen zum Berufsgeheimnis von Pflegepersonal. Er analysiert die kürzlich vom Parlament beschlossene Harmonisierung des Anwaltsgeheimnisses und zieht hieraus Parallelen zum Berufsgeheimnis von Pflegepersonal.
Dr. Gebhard Eugster befasst sich mit der Wirtschaftlichkeit der (medizinischen) Leistungen im Sinne von Art. 56 KVG und zeigt die neuste Entwicklung in der Gesetzgebung zum sog. Durchschnittskostenvergleich auf. Dabei wird auch das Problem der Waffenungleichheit zwischen Ärzten und Krankenversicherern erörtert sowie auf Fehlentwicklungen in den vergangenen Jahren eingegangen.
Charles Favre und Martin Bienlein stellen vorab die deutsche Version ihres Vortrages für die Tagung «Journée de droit de la santé» zum Schutz von medizinischen Patientendaten vor. Die Autoren setzen sich kritisch mit der neuen Pflicht der Leistungserbringer im KVG auseinander, sämtliche medizinischen und administrativen Patientendaten, die zur Ermittlung der Fallpauschale nötig sind, an eine zertifizierte Datenannahmestelle des Versicherers weiter zu leiten.
Schliesslich nimmt sich Michael Montavon der schwierigen Frage nach der juristischen Qualifikation und der menschlichen Würde des totgeborenen Kindes an. Er beschreibt die juristischen Regelungen in der Schweiz und die daraus resultierende Situation des totgeborenen Kindes. Dazu führt er die existierenden kantonalen und kommunalen Bestimmungen auf.
Sie, liebe Leserinnen und Leser, sehen anhand dieser Zusammenfassung einmal mehr die Vielfältigkeit des Rechtsgebiets Gesundheitsrecht, welches immer wieder für Überraschungen sorgt und stets an Bedeutung gewinnt.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Herbst und eine spannende Lektüre!
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Beiträge zum Gesundheitsrecht |
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Max Baumann, Machbarkeit und Messbarkeit von Qualität im Medizinalwesen |
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Sylvia Schüpbach, Keine Weitergabepflicht aus Art. 33 Abs. 3 Bst. b HMG |
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Markus Wang / Philippe Fuchs, Fehlerhafte Medizinprodukte – Eine Betrachtung aus regulatorischer und haftungsrechtlicher Sicht |
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Jörg Jeger, Tinnitus: ein psychisches Leiden? |
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Iris Herzog-Zwitter, Aktuelle Urteile des deutschen Bundesgerichtshofes – Synergien für das helvetische Arzthaftungsrecht |
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Jean-François Dumoulin, Pour une harmonisation du secret professionnel des soignants ? |
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Gebhard Eugster, KVG: Baustelle statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung |
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Charles Favre / Martin Bienlein, Bundesrat und Datenschützer verantwortlich für die verhältnismässige Übermittlung von medizinischen Patientendaten |
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Michael Montavon, La dignité humaine de l'enfant mort-né |
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Laura Amey / Natacha Cavaleri / Rachel Christinat / Slim Ben Younés / Eva Bloudanis-Leuenberger / Nathalie Brunner / Leila Ghassemi / Olivier Guillod / Jean Perrenoud / Beatrice Stirner / Marinette Ummel, Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Mehr Geld für Oberärzte des Zürcher Unispitals |
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Jurius, Untersuchungshaft nach tödlichem Unfall |
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Jurius, Verurteilung eines Autofahrers bestätigt |
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Jurius, Kein Markenschutz für Lego-Baustein |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Volle TV-Gebühren trotz übermässiger Werbung |
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Aus dem Bundesstrafgericht |
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Jurius, Zwei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen |
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Medienmitteilungen |
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Jurius, Fluglärmstreit: Vertrag auch von deutscher Regierung gebilligt |
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Jurius, Bundesrat verabschiedet Zweitwohnungsverordnung |
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Jurius, Verschiedene Verordnungen im Bereich Verbraucherschutz
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Jurius, BfM: Schneller Entscheid für Asylbewerber aus sicheren Staaten |
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Jurius, RK-S: Widerrufsrecht auch für Verkäufe am Telefon und übers Internet |
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Jurius, RK-S: Diskriminierung Behinderter soll nicht strafbar werden |
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Beiträge zum Gesundheitsrecht
Prof. Dr. Max Baumann
Qualität und Kosten medizinischer Leistungen sollen vermehrt durch sogenannte Health Technology Assessments (HTA) überprüft werden. Die daraus zu erwartenden Verbesserungen sind nötig und nützlich. Allerdings braucht das schweizerische Medizinalwesen nebst dieser «bottom up-Kur» dringend auch eine «top down-Behandlung», will heissen, eine grundlegende Überarbeitung der stark fragmentierten und viel zu komplexen Strukturen und Prozeduren. Gefordert sind hier einmal weniger die Mediziner als die Politiker und vor allem auch die Juristen, um das riesige Rationalisierungspotential ausschöpfen zu können, welches nicht im Krankenbett sondern in der «Governance» des Medizinalwesens liegt.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
deutsch, ca. 3191 Wörter
Sylvia Schüpbach
Das Bundesgericht hat am 12. April 2012 entschieden, dass aus Art. 33 Heilmittelgesetz (HMG) keine Pflicht zur Weitergabe derjenigen Rabatte besteht, welche im Arzneimittel-Grosshandel gewährt werden. Ein Arzt oder eine Apothekerin muss daher Rabatte, die ihr beim Kauf von Arzneimitteln gewährt werden, nicht aufgrund von Art. 33 HMG an die Versicherung oder an die Patienten weitergeben. Die Rabatte müssen jedoch transparenter und u.U. restriktiver berechnet werden als heute.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
deutsch, ca. 2011 Wörter
Dr. Markus Wang / Philippe Fuchs
Giftiger Metallabrieb bei Hüftprothesen oder Brustimplantate, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen – in jüngster Zeit häufen sich die Fälle fehlerhafter Medizinprodukte. Der Beitrag setzt sich mit den regulatorischen und haftungsrechtlichen Aspekten von fehlerhaften Medizinprodukten auseinander. Er gibt in einem ersten Teil einen Überblick über die heilmittel-rechtlichen Bestimmungen, die im Falle von fehlerhaften Medizinprodukten zur Anwendung gelangen. In einem zweiten Teil setzt sich der Beitrag vertieft mit den haftungsrechtlichen Grundlagen und den daraus resultierenden Konsequenzen für Medizinproduktehersteller und Ärzte auseinander.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen
deutsch, ca. 6132 Wörter
Dr. med. Jörg Jeger
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation des Tinnitus geändert. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis geht es nicht mehr davon aus, dass Tinnitus ein körperliches Leiden oder zumindest (zwingend) auf eine körperliche Ursache zurückzuführen ist. Zur Beurteilung der Unfallkausalität des Tinnitus wird in der Folge die sog. «Psycho-Praxis» herangezogen. Der Beitrag beleuchtet die Psychiatrisierung eines weiteren medizinischen Leidens aus medizinischer Sicht kritisch.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Geistige und psychische Gesundheit
deutsch, ca. 4013 Wörter
Dr. Iris Herzog-Zwitter
Die Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) zum Arzthaftungsrecht ist vielfältig und bringt eine Ausdifferenzierung dieser Materie mit den verschiedensten Facetten mit sich. Mittels einer rechtsvergleichenden Optik können Synergien für das Arzthaftungsrecht in der Schweiz gewonnen werden. Im Beitrag werden einzelne Urteile des BGH besprochen. Die Aufklärungspflichtverletzung über alternative Behandlungsmethoden ist nur eines der Themen, mit welchen sowohl der Arzt als auch der Jurist sich im medizinischen und juristischen Alltag auseinanderzusetzen haben.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen; Deutsches Recht
deutsch, ca. 3113 Wörter
Jean-François Dumoulin
Trotz der Verabschiedung der Bundesprozessordnungen und des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe, wird das Berufsgeheimnis von Pflegepersonen immer noch in 26 verschiedenen Ausführungen in der Schweiz geregelt. Wie das Anwaltsgeheimnis, sollte auch das Berufsgeheimnis von Pflegepersonen einheitlich für die gesamte Schweiz durch Bundesrecht geregelt werden. Eine solche Harmonisierung sollte auch die Anpassung der strafrechtlichen Vorschriften mit sich führen, insbesondere bei Unsicherheiten über die Todesursache oder bei körperlichen Verletzungen. (sk)
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
französisch, ca. 4465 Wörter
Dr. Gebhard Eugster
Dauerkritik an der Wirtschaftlichkeitskontrolle ambulanter ärztlicher Behandlung durch die Krankenversicherer mit statistischen Methoden löste drei parlamentarische Initiativen aus, was in Art. 56 KVG zu einem neuen Absatz 6 führte. Angestrebt wird eine zwischen Versicherern und Ärzten ausgehandelte optimierte Methode, bei der die Morbidität der Patientenkollektive entscheidend sein soll. Der Beitrag beleuchtet zentrale Aspekte dieses Anliegens. Dabei werden vorab auch das im heutigen Verfahren herrschende Charakteristikum der Waffenungleichheit zum Nachteil der Ärzte und Fehlentwicklungen vergangener Jahre aufgezeigt.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
deutsch, ca. 11970 Wörter
Charles Favre / Martin Bienlein
Mit einer neuen Gesetzesgrundlage und einer entsprechenden Verordnung haben Parlament und Bundesrat Regeln gesetzt für die Datenübermittlung bei der Rechnungsstellung der Spitäler unter dem neuen Fallpauschalentarif SwissDRG. Mit der neuen Regelung leiten die Leistungserbringer sämtliche medizinischen und administrativen Patientendaten, die zur Ermittlung der Fallpauschale nötig sind, an eine zertifizierte Datenannahmestelle des Versicherers weiter. Dabei muss sichergestellt werden, dass ausschliesslich diese Datenannahmestelle systematisch Zugang zu allen medizinischen Angaben erhält. Die Überwachung und Einhaltung obliegt nun dem Bundesrat und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung; Datenschutz
deutsch, ca. 2435 Wörter
Michael Montavon
Nach Angaben der World Health Organization wird ein Kind als Totgeburt betrachtet, wenn es sich zum Zeitpunkt des Todes in der 22 Schwangerschaftswoche befunden hat und/oder ein Gewicht von mehr als 500g hatte. Unterhalb dieser Voraussetzungen wird die Existenz des Kindes nicht anerkannt. Die Konsequenzen dieser Schlussfolgerung sind unhaltbar, denn die Frage ob es sich um eine Person oder organischen Abfall handelt, wird ausschliesslich auf die Kalenderwoche und/oder das Gewicht reduziert. (sk)
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Recht auf Leben. Persönliche Freiheit
französisch, ca. 11892 Wörter
Laura Amey / Natacha Cavaleri / Rachel Christinat / Slim Ben Younés / Eva Bloudanis-Leuenberger / Nathalie Brunner / Leila Ghassemi / Olivier Guillod / Jean Perrenoud / Beatrice Stirner / Marinette Ummel
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grundlage von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Umfasst ist die Periode vom 1. Januar 2012 bis zum 1. August 2012.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 16827 Wörter
Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Die Oberärzte des Zürcher Universitätsspitals können neben den Prämien aus dem Honorarpool auch eine vollständige Entschädigung für Überzeit beanspruchen. Laut Bundesgericht verstösst eine Zürcher Regelung über die Anrechnung gegen das Arbeitsgesetz. (Öffentliche Sitzung im Verfahren 8C_844/2011)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 294 Wörter
Jurius
BGer – Ein 29-jähriger Autofahrer, der im Mai 2012 in Basel in betrunkenem Zustand einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, muss in Untersuchungshaft bleiben. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen diese Massnahme als unbegründet abgewiesen. (Urteil 1B_435/2012)
Rechtsgebiete: Untersuchungshaft; Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 229 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autofahrers bestätigt, der einer Fussgängerin in einer Begegnungszone den Vortritt verwehrt hat. Laut Gericht durfte die Zürcher Justiz bei ihrem Schuldspruch auf die Aussagen des Opfers abstellen. (Urteil 6B_275/2012)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 239 Wörter
Jurius
BGer – Der Lego-Baustein kann für seine Form in der Schweiz keinen Markenschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat der kanadischen Konkurrenzfirma Mega Brands Inc. Recht gegeben und einen mehr als zehn Jahre dauernden Streit beendet. (Urteil 4A_20/2012)
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht; Markenrecht
deutsch, ca. 185 Wörter
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Auch wer sich über zu viel Werbung im Fernsehen ärgert, muss die vollen Empfangsgebühren zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Billag-Kunden zwar abgewiesen, seinem Ansinnen aber ein gewisses Verständnis entgegen gebracht. (Urteil A-1661/2012)
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren; Medien- und Telekommunikationsrecht
deutsch, ca. 175 Wörter
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
BStrG – Im Zusammenhang mit einem tödlichen Sprengunfall in Oberdorf bei Stans NW im April 2009 hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona am 24. August 2012 zwei Polizisten der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Sie wurden zu bedingten Geldstrafen und der Zahlung von Zivilforderungen verurteilt.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 386 Wörter
Medienmitteilungen
Jurius
Eine Woche nach der Zustimmung des Bundesrats hat am 22. August 2012 auch die deutsche Regierung den Staatsvertrag mit der Schweiz im Fluglärmstreit gebilligt. Was jetzt gefunden werden muss, ist eine Lösung für die Lärmverteilung innerhalb der Schweiz.
Rechtsgebiete: Aussenpolitik. Internationale Beziehungen; Luftfahrt
deutsch, ca. 427 Wörter
Jurius
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich das Schweizer Volk für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Das bedingt verschiedene rechtliche Anpassungen. Um die drängendsten Fragen zu klären, hat der Bundesrat am 22. August 2012 eine Verordnung verabschiedet und diese auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Sie regelt den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit Wohnungen, die bereits vor dem Urnengang bestanden.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 607 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungen im Bereich Verbraucherschutz angepasst. Mit der Revision der Tabakverordnung wird die Brandsicherheit von Zigaretten erhöht. Mit den Änderungen in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und der Revision der Spielzeugverordnung, für welche das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zuständig ist, wird die Sicherheit von Kinderspielzeugen verbessert. Die Änderungen treten per 1. Oktober 2012 in Kraft.
Rechtsgebiete: Konsumentenrecht; Kaufrecht
deutsch, ca. 340 Wörter
Jurius
Asylsuchende aus Ländern, welche für die Schweiz kein Visum brauchen, sollen ab sofort einen Asylentscheid innert 48 Stunden erhalten. Mit dieser und weiteren Massnahmen reagiert das Bundesamt für Migration (BfM) auf den starken Gesuchsanstieg aus dem Westbalkan.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 504 Wörter
Jurius
Wer im Internet oder per Telefon etwas kauft, soll künftig wie bei Haustürgeschäften einen Vertrag widerrufen können. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) hat eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet.
Rechtsgebiete: Konsumentenrecht; Kaufrecht; Medien- und Telekommunikationsrecht
deutsch, ca. 137 Wörter
Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hält nichts von der Idee, die Diskriminierung Behinderter unter Strafe zu stellen. Sie empfiehlt dem Ständerat, einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu geben.
Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen; Strafrecht
deutsch, ca. 140 Wörter
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