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Jusletter 20. August 2012

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Liebe Leserinnen und Leser

Im April 2012 hat das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid gefällt, in welchem es das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht für bankinterne Daten für anwendbar erklärte. An der Auskunftspflicht der Banken ändert sich selbst dann nichts, wenn das Auskunftsgesuch – wie im vorliegenden Fall – (auch) mit Blick auf einen Schadenersatzprozess gestellt wird. Mirco Ceregato und Dr. Lucien Müller besprechen das Urteil unter datenschutzrechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten sowie mit Blick auf dessen Relevanz in der Praxis.

Kritisch setzt sich Alain Alberini mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2011 auseinander. Bei der Bezeichnung «Swissair» assoziiert der Grossteil der Bevölkerung weiterhin die frühere Fluggesellschaft Swissair. Aufgrund dieses Bekanntheitsgrades und der damit verbundenen Verwechslungsgefahr kann die Marke «Swissair» nicht eingetragen werden. Im Besonderen hinterfragt Alain Alberini das Konzept der Irreführung über geschäftliche Verhältnisse als absoluten Ausschlussgrund.

Welche Rechtsfolgen entstehen, wenn Dauerschuldverhältnisse ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ausserordentlich gekündigt werden? Lediglich für Miet-, Arbeits- und Auftragsverhältnisse gibt es ausdrückliche gesetzliche Regelungen. Für alle weiteren Dauerschuldverhältnisse folgern Benjamin Suter und Dr. Reto Vonzun insbesondere aus dem Grundsatz pacta sunt servanda die Ungültigkeit der Beendigung des Vertrages durch eine ungerechtfertigte ausserordentliche Kündigung.

Die Verfahrensabläufe in den einzelnen Kantonen sind teilweise schwer zu durchschauen. Für den Kanton Aargau bieten Dr. Meinrad Vetter und Christian Peyer in Form eines Updates (vgl. Meinrad Vetter, Ausgewählte Verfahren im Kanton Aargau, in: Jusletter 5. Februar 2007) eine praxisnahe und einprägsame Verfahrenssammlung zu den Verfahrensabläufen in den verschiedenen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts. Zudem zeigen sie die aargauische Gerichtsorganisation im Zivilprozessrecht sowie das Strafbefehlsverfahren auf.

Zu guter Letzt begrüssen wir herzlichst Frau Dr. Maja Blumer und Herrn Dr. Yiliang Dong im Redaktionsteam von Jusletter (Chinesisches Recht).

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Mirco Ceregato / Lucien Müller, Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht: (k)ein Mittel zur Beweisausforschung
Alain Alberini, Risque de tromperie quant aux relations commerciales du déposant et art. 2 let. c LPM
 
Beiträge
Benjamin Suter / Reto Vonzun, Zur Frage der (Un-)Gültigkeit der ungerechtfertigten ausserordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
Meinrad Vetter / Christian Peyer, Ausgewählte Verfahren im Kanton Aargau
 
Medienmitteilungen
Jurius, Bundesrat genehmigt Staatsvertrag mit Deutschland zum Flugverkehr
Jurius, Schwyzer Verfassung ist nicht konform mit Bundesrecht
Jurius, Zweitwohnung: Bundesrat uneinig über Umsetzungs-Verordnung
Jurius, Spirituosen: Absinth ist jetzt eine geschützte geografische Angabe
Jurius, Kollektivanlagen: WAK-N will Änderungen beim Anlegerschutz
Jurius, Bankenregulierung: WAK-N will separate Regeln für Kantonalbanken
Jurius, WAK-N: Kritik am Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich
Jurius, UREK-S: Sichere Finanzierung für die Sanierung von Altlasten
 
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Juni – Juli 2012)

 


Information / Impressum

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Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Gesundheitsrecht

 


Urteilsbesprechungen

Mirco Ceregato / Dr. Lucien Müller
In einem grundlegenden Entscheid hat sich das Bundesgericht jüngst mit der Frage befasst, ob ein Kunde von seiner Bank gestützt auf Art. 8 DSG die Herausgabe der bankinternen Dokumentation (i.c. insbesondere zum Kundenprofil und zum Anlageziel) herausverlangen kann, obwohl das Auskunftsbegehren (auch) mit Blick auf einen Schadenersatzprozess gestellt worden ist. Dabei konnte das Bundesgericht grundsätzliche Fragen zum sachlichen Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie zu den Voraussetzungen und Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts nach Art. 8 DSG klären. Dieser Entscheid ist für die Praxis von nicht zu unterschätzender Relevanz.
Rechtsgebiete: Datenschutz; OR besonderer Teil; Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 6304 Wörter

Alain Alberini
Mit Urteil B-3036/2011 vom 5. Dezember 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht gegen die Eintragung der Marke «Swissair», weil die Bevölkerung in der Marke einen falschen Zusammenhang mit der früheren nationalen Fluggesellschaft erkenne und die Eintragung damit gegen Art. 2 lit. c MSchG verstosse. Dieses Urteil gibt Anlass, die Unterscheidung zwischen absoluten Ausschlussgründen im Eintragungsverfahren und dem Kennzeichenschutz Dritter in Erinnerung zu rufen. Insbesondere wird das Konzept der Irreführung über geschäftliche Verhältnisse des Antragstellers als absoluter Ausschlussgrund im Eintragungsverfahren hinterfragt. (sk)
Rechtsgebiete: Markenrecht
französisch, ca. 5729 Wörter

Beiträge

Benjamin Suter / Dr. Reto Vonzun
Nach einem allgemeinen Grundsatz des Vertragsrechts können alle Dauerschuldverhältnisse ausserordentlich gekündigt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Strittig ist demgegenüber, welche Rechtsfolgen entstehen, wenn ein wichtiger Grund fehlt, die Kündigung also ungerechtfertigt ist. Während im Miet-, Arbeits- und Auftragsrecht die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten ausserordentlichen Kündigung geregelt werden, fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung für die übrigen Verträge. Nach Auffassung der Autoren ist – wo eine gegenteilige Regelung fehlt – aus dem Grundsatz pacta sunt servanda zu folgern, dass eine ungerechtfertigte ausserordentliche Kündigung den betroffenen Vertrag nicht zu beenden vermag.
Rechtsgebiete: OR besonderer Teil
deutsch, ca. 3263 Wörter

Dr. Meinrad Vetter / Christian Peyer
Das Ziel der vorliegenden Verfahrenssammlung ist es, einige wichtige Verfahrensabläufe im Kanton Aargau auf möglichst einfache und einprägsame Weise darzustellen. Hauptgegenstand der Verfahrenssammlung bilden die Verfahrensabläufe in verschiedenen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts, daneben wird die aargauische Gerichtsorganisation im Zivilprozessrecht sowie das Strafbefehlsverfahren aufgezeigt.
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht
deutsch, ca. 7144 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Mergers & Acquisitions; 25.09.2012 - 26.09.2012; Luzern
Lehrgang Konfliktlösung in Unternehmen und Verwaltung; 22.10.2012; verschiedene Orte
47 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Regina Aebi-Müller, Erfordernis der Einigungsverhandlung im Scheidungsverfahren (Kommentar von BGE 137 III 380 vom 01.01.12)
Lukas Bühlmann, 1%-Fehlerquote bei Anonymisierung der Bilder auf Google Street View ist zulässig (Kommentar von BGE 1C_230/2011 vom 31.05.12)
Ursula Uttinger, Öffentliches Interesse an Polizeidaten höher als Interessen der betroffenen Person (Kommentar von BGE 1C_439/2011 vom 25.05.12)
Marino Montini, Résiliation du bail
(Kommentar von Urteil 4A_142/2012 vom 11.05.12)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
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ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.

 

 


Medienmitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat am 15. August 2012 den Staatsvertrag mit Deutschland betreffend den Flugverkehr am Flughafen Zürich gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Doris Leuthard, ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen.
Rechtsgebiete: Aussenpolitik. Internationale Beziehungen; Luftfahrt
deutsch, ca. 189 Wörter

Jurius
Die neue Schwyzer Kantonsverfassung ist in Bezug auf die Bestimmung zu den Wahlen in den Kantonsrat nicht bundesrechtskonform. Der Bundesrat beantragt die entsprechende Änderung.
Rechtsgebiete: Bund und Kantone; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 243 Wörter

Jurius
Der Bundesrat ist uneinig über die vorläufige Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Er hat am 15. August 2012 keinen Entscheid zur entsprechenden Verordnung gefällt. Die Rechtslage bleibt damit unsicher.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 576 Wörter

Jurius
Der im Kanton Neuenburg hergestellte Absinth ist nun ein geschütztes Produkt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Eintragung als geschützte geografische Angabe (GGA) bestätigt. Mit dem Entscheid sollen Nachahmungen verhindert werden.
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht; Markenrecht
deutsch, ca. 395 Wörter

Jurius
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat das Kollektivanlagengesetz beraten, mit dem der Bundesrat den Anlegerschutz verbessern will. Sie stimmte dem Gesetz mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.
Rechtsgebiete: Aktienrecht; Bankrecht; Kapitalmarktrecht
deutsch, ca. 375 Wörter

Jurius
Für nicht systemrelevante Banken sollen spezielle Regeln erlassen werden. Dies beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit einer Kommissionsmotion.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 316 Wörter

Jurius
Das geplante neue Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich ist in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) auf harte Kritik gestossen. Die Mehrheit sieht im Abkommen, das auf französischen Druck geändert wurde, nur Vorteile für Frankreich und lehnt es ab.
Rechtsgebiete: Erbschafts- u. Schenkungssteuern
deutsch, ca. 576 Wörter

Jurius
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat einstimmig einen Entwurf für die Sicherstellung der Kosten bei der Sanierung von belasteten Standorten gutgeheissen. Der Gesetzesentwurf schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit die Kantone von den Verursachern frühzeitig die Sicherstellung der Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten verlangen können. Für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte wird zudem eine kantonale Bewilligungspflicht eingeführt.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 143 Wörter

Rechtsprechungsübersicht

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2012 bis und mit 16. Juli 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Rechtsprechung
deutsch, ca. 838 Wörter

 


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Administrator European Patent Network (m/f); European Patent Office; Munich (Germany)
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Rechtsanwalt (m/w); Notariat Küssnacht; Küssnacht
Jurist/-in IV-Stelle (100%); Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft; Binningen
LEGAL COUNSEL M&A / CORPORATE VENTURE CAPITAL; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Jurist/in als Koordinator/in Beschaffungskommission des Bundes (BKB); Bundesamt für Bauten und Logistik BBL; Bern
Assistentin / Assistent; AMT Rechtsanwälte; Zürich
Legal, Compliance & Risk Officer (m/w); bank zweiplus ag; Zürich
Chefökonom/in; Wettbewerbskommission WEKO; Bern
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; VISCHER AG; Basel
LEGAL MANAGER; Guess Europe Sagl; Lugano
Leiter/in Rechtsdienst (100%), Rechtsdienst; Kantonsspital St.Gallen; St. Gallen
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Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber (80 %); Kantonsgericht Basel-Landschaft; Liestal
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Wiederholungen
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Jurist/in 50%; Ascom Holding AG; Dübendorf
Jurist / Juristin (80-100 %); Obergericht des Kantons Schaffhausen; Schaffhausen
Gerichtsschreiber/-in (70-80 %); Obergericht des Kantons Schaffhausen; Schaffhausen
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Schellenberg Wittmer; Zürich
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Legal and Compliance Counsel; Swiss Life; Zürich
Juristin / Jurist; Stadt Bern; Bern
Paralegal; Generalsekretariat EFD; Bern
Rechtsanwältin / Juristin (Pensum 50 bis 60%); Wieduwilt & Wirz Rechtsanwälte; Winterthur
Jurist/in (50% - 90%); Kantons Wallis; Sitten
wissenschaftliche/r Mitarbeitende/r; Handelsregisteramt des Kantons Bern; Bern
Junior Legal Counsel 50% - 60%; Alcatel-Lucent Schweiz AG; Zürich
Juristin / Juristen (50% - 80%) / juriste (50% - 80%); Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK; Bern
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Vorschau

Jusletter 27. August 2012
Schwerpunkt-Ausgabe: Gesundheitsrecht

Max Baumann, Machbarkeit und Messbarkeit von Qualität im Medizinalwesen – Oder: die Notwendigkeit «juristischer Therapien» für strukturelle, prozedurale und inhaltliche Qualitäts-Probleme
Gebhard Eugster, KVG: Baustelle statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung – Neuste Entwicklung in der Gesetzgebung zum sogenannten Durchschnittskostenvergleich (DKV)
Markus Wang / Philippe Fuchs, Fehlerhafte Medizinprodukte – Eine Betrachtung aus regulatorischer und haftungsrechtlicher Sicht
Jean-François Dumoulin, Pour une harmonisation du secret professionnel des soignants ?
Charles Favre / Martin Bienlein, Bundesrat und Datenschützer verantwortlich für die verhältnismässige Übermittlung von medizinischen Patientendaten
Sylvia Schüpbach, Keine Weitergabepflicht aus Art. 33 Abs. 3 Bst. b HMG – Konsequenzen des BGE 2C_92/2011 vom 12. April 2012
Jörg Jeger, Tinnitus: ein psychisches Leiden? – Gedanken zu BGE 8C_498/2011 vom 3. Mai 2012 aus medizinischer Sicht
Iris Herzog-Zwitter, Aktuelle Urteile des deutschen Bundesgerichtshofes – Synergien für das helvetische Arzthaftungsrecht
Michael Montavon, La dignité humaine de l’enfant mort-né

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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