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Jusletter 16. Juli 2012
Schwerpunkt-Ausgabe: Sportrecht


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Liebe Leserinnen und Leser
Liebe Freunde des Sportrechts

Zu der Zeit, zu der Jusletter heute online geht, bereiten sich die Fahrer der Tour de France auf die erste Pyrenäen-Etappe von Pau nach Bagneres-de-Luchon vor: 197 km des legendären Gebirgspasses von Aubisque über Tourmalet und Aspin bis Peyresourde müssen erklommen werden.  Wenn die leidenschaftlichen Fans des Rennradsportes nicht so viel Enthusiasmus bekunden würden, wäre dieser Sportanlass in der Fülle der Sportveranstaltungen dieses Sommers möglicherweise untergegangen. Die Tour de France hatte begonnen, als das Endspiel der EURO 2012 noch ausgetragen wurde und die Eröffnungsfeier der Olympischen Spiel rückt immer näher...

Auch für Sportrechtler ist das Jahr 2012 mit der Menge an grossen Sportveranstaltungen bereichernd. Die Aktualität und Komplexität der rechtlichen Fragestellungen rund um den noch jungen Rechtsbereich spiegeln sich in dieser Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter wider.

Der bekannte Fall des FC Sion erinnert an die Möglichkeit staatlicher Gerichte mittels vorsorglicher Massnahmen einzugreifen und – wichtiger noch – an die schwierige rechtliche Beziehung zwischen Sport und Staat. Ein Beitrag geht dieser besonderen Frage nach: Dr. Fabrice Robert-Tissot und ich analysieren die Rechtsgültigkeit des Verzichts auf die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte bei vorsorglichen Massnahmen (Art. R37 CAS Code) im Hinblick auf das Fehlen einer echten Alternative für Sportler oder Vereine.

Die Handlungsspielräume staatlicher Gerichte, Entscheidungen von Sportorganisationen in Frage zu stellen, sind sicherlich problematisch, vor allem im Hinblick auf den Zusammenhalt des Systems und die Gleichbehandlung der Sportler und Vereine. Dies ist jedoch nicht die grösste Bedrohung, die den Sport belastet: In den vergangenen Monaten wurde von zahlreichen Fällen der Spielmanipulation und von Betrugsfällen im Sport berichtet. Sportorganisationen versuchen diesen illegalen – schwer beweisbaren – Praktiken Einhalt zu gebieten. Unabhängig von den Untersuchungsmöglichkeiten der Strafjustiz müssen die Sportorganisationen die Anforderungen an die Beweisführung herabschrauben, was wiederum schwierige rechtliche Fragen aufwirft. Mike Morgan prüft die aktuelle Rechtsprechung zur Bewertung der Beweismittel bei Betrugsfällen im Sport kritisch.

Eine der Hauptursachen für Spielmanipulation ist die Möglichkeit Wetten – insbesondere online – abzugeben. Es wäre aber falsch, Sportwetten insgesamt zu stigmatisieren; richtig reglementiert, können sie ein wichtiges Hilfsmittel zur Entwicklung des Sports darstellen. In ihrem Beitrag «Le financement du sport par les paris sportifs : un essai de typologie» zeigt Dr. Madalina Diaconu die Notwendigkeit der Reglementierung der Sportwetten am Beispiel des durch den französischen Gesetzgeber neu eingeführten Modells auf.

Neben der Verbreitung von Korruption, Spielmanipulation und den neuen Formen des Betrugs wirft auch das Doping einen Schatten auf die Integrität des Sports. Der Kampf gegen Doping ist nach wie vor ein Hauptanliegen der Sportorganisationen. Die letzten Monate waren von einigen interessanten Entwicklungen geprägt: Der Court of Arbitration of Sport (CAS) hat entschieden, dass ein lebenslanger Ausschluss von den Olympischen Spielen für Dopingsünder, wie es das britische Olympische Komitee gefordert hatte, nicht zulässig ist. Es ist aber denkbar, dass Sportorganisationen auf den allgemeinen Wunsch der strengeren Sanktionen in diesem Bereich bei der nächsten Überarbeitung des World Anti Doping Codes (WADC) zurückkommen werden. Oliver Vogel und Daniele Boccucci thematisieren die Problematik im Zusammenhang mit der Verletzung der Meldepflicht durch den Sportler.

Unter dem Titel «Antitrust and Antidoping Do Not Mix» argumentiert Romano Subiotto, dass das Eingreifen der Wettbewerbsbehörden im Sport nicht wünschenswert ist. Der CAS soll das Wettbewerbsrecht sowie die Grundrechte der Athleten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte wahren, um ein Eingreifen staatlicher Behörden zu verhindern. Dies ist mithin eine logische Folge der Kommerzialisierung des Sports wie es Dr. Martin Kaiser in seinem Beitrag beschreibt. Bei der Frage der Abwehransprüche des Sportlers gegen Verbandsverhalten vor dem CAS bedeutet das, wie der Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Haas und Judith Köppel zeigt, dass Entscheidungen des CAS ernstgenommen werden müssen.

Die neuesten Affären sollten uns nicht davon abhalten, dem ehrlichen Sport die verdiente Wertschätzung entgegen zu bringen und das Engagement für das Sportrecht zu vertiefen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Sommer und grossartige Olympische Spiele.

 

Antonio Rigozzi
Prof. Dr. Antonio Rigozzi
Universität Neuenburg
Redaktion Jusletter

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge zum Sportrecht
Antonio Rigozzi / Fabrice Robert-Tissot, La pertinence du « consentement » dans l'arbitrage du Tribunal Arbitral du Sport
Mike Morgan, Assessment of evidence in sporting fraud cases
Madalina Diaconu, Le financement du sport par les paris sportifs : un essai de typologie
Oliver Vogel / Daniele Boccucci, «Timely Admission» nach Art 10.9.2 WADC/NADC, insbesondere bei Verstössen gegen «Whereabouts Information»
Romano Subiotto, Antitrust and Antidoping Do Not Mix
Martin Kaiser, Rechtliche Aspekte der Kommerzialisierung des Sports
Ulrich Haas / Judith Köppel, Abwehransprüche des Sportlers gegen (angeblich rechtswidriges) Verbandsverhalten vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS/TAS)
Emilio A. Garcia Silvero, The compatibility of article 15 of the rules governing the procedures of the PSC and DRC of FIFA with the FIFA statues and swiss law as viewed by the jurisprudence of the CAS
 
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius, Neuenburger Plakatverbot für UFO-Sekte war EMRK-konform
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, SBB muss israelkritisches Plakat aufhängen
Jurius, Unterdrückung als häusliche Gewalt
Jurius, Kantonspolizei muss Identität von Beamten bekanntgeben
Jurius, Inländerdiskriminierung wird toleriert
Jurius, Klage gegen SAirGroup-Verantwortliche abgewiesen
Jurius, FIFA-Einstellungsverfügung wird offengelegt
Jurius, Beschwerde von Betreiberin eines Online-Verzeichnis abgewiesen
Jurius, Mord von Epalinges: Täter erhält zum zweiten Mal Recht
Jurius, Mon Repos stoppe la réalisation du projet des Bosquets à Montreux
Jurius, Geständnis ohne Anwalt – Urteil aufgehoben
 
Medienmitteilungen
Jurius, Le programme de sport de la Confédération se remet à jour
Jurius, Medizinaltechnik: Uni Bern verliert Rechtsstreit um Patent
Jurius, WEKO: Kartellgesetzverstoss bei Tarifempfehlungen
Jurius, Uhrenindustrie: Einigung zwischen Swatch und WEKO
Jurius, FINMA eröffnet Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung

 


Information / Impressum

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Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Beiträge zum Sportrecht

Prof. Dr. Antonio Rigozzi / Dr. Fabrice Robert-Tissot
Angesichts des Urteils Cañas untersuchen die Autoren, welche Konsequenzen aus nicht-einvernehmlichen Schiedsverfahren bei Streitigkeiten in Sport-Fällen gezogen werden können. Besonders im Fall FC Sion, ist die Frage nach der Gültigkeit des Verzichts auf die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts bei vorsorglichen Massnahmen (vgl. Art. R37 Abs. 2 Satz 2 CAS Code) gestellt worden. Basierend auf einer Analyse der Besonderheiten des Sport-Schiedsverfahrens, befürworten die Autoren die Gültigkeit des Verzichts zu Gunsten des Court of Arbitration for Sport (CAS). (sk)
Rechtsgebiete: Sport; IPRG
französisch, ca. 6916 Wörter

Mike Morgan
In den vergangenen 18 Monaten wurde die Sportwelt durch die Bedrohung ihrer Integrität in Form von Spielmanipulationen und organisierten Formen von Manipulation wachgerüttelt. Sportorganisationen suchen nach Wegen, diese illegalen Praktiken zu bekämpfen. Zur Verfolgung der Betrugsfälle im Sport muss eine ähnliche Beweisführung herangezogen werden wie bei Dopingfällen. Es ist aber wichtig, dass bei der Bestrafung eines Individuums die Schwere der Tat und die verhängten Sanktionen in einem angemessenen Verhältnis stehen und die Verfahrensgarantien eingehalten werden. (sk)
Rechtsgebiete: Sport; Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
englisch, ca. 7713 Wörter

Dr. Madalina Diaconu
Spielmanipulationen, Korruption usw. haben das Image von Wetten in Verbindung mit bestimmten Sportarten und der Sportwettenindustrie in den letzten Jahren geprägt. Doch in der Beziehung zwischen Sport und Wette ist nicht alles nur negativ. So bieten Sportwetten dem Sport die notwendige finanzielle Unterstützung. Die Bedeutung dieser finanziellen Unterstützung und der Mechanismus, mit welchem diese umgesetzt wird, unterscheiden sich in einzelnen Ländern. Ziel des Beitrages ist es, mithilfe einer vergleichenden Analyse eine Typenlehre der verschiedenen Finanzierungsmechanismen zu entwerfen. (sk)
Rechtsgebiete: Sport
französisch, ca. 3480 Wörter

Oliver Vogel / Daniele Boccucci
Die steigende Professionalisierung und Kommerzialisierung im Sport führt dazu, dass Dopingstreitigkeiten immer kontroverser ausgetragen werden. Der WADC/NADC versucht dem entgegen zu wirken, indem er ein «Geständnis» («Admission») des Athleten strafmildernd honoriert. Die Konturen für ein solches strafmilderndes Geständnis sind bislang noch recht verschwommen. Der Beitrag will dies ändern und untersucht die Voraussetzungen des Geständnisses im Zusammenhang mit Art. 10.9.2 WADC/NADC vor allem am Beispiel der – in der Praxis relevanten – Verstösse gegen «Meldepflichten» («Whereabouts Information») i.S.v. Art. 2.4 WADC/NADC.
Rechtsgebiete: Sport; Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 6821 Wörter

Romano Subiotto
Kartellrecht wurde für Sportrechtsstreitigkeiten infolge der Anwendung von Grundsätzen des EU-Wettbewerbsrechts durch den Europäischen Gerichtshof relevant: Er hat hierbei aber übersehen, dass nur Rechtspersönlichkeiten unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts fallen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Die Anwendung von Antidoping-Regeln durch Sportverbände kann aber kaum als wirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden. Zudem ist die Nützlichkeit der kartellrechtlichen Argumente zweifelhaft, da das Kartellrecht lediglich dazu dient, die Verhältnismässigkeit von Antidoping-Regeln zu hinterfragen. Dies ist aber bereits eines der Prinzipien des Sportrechts. Das bedeutet, dass kartellrechtliche Argumente selten etwas Nützliches zur Debatte der Verhältnismässigkeit beitragen können, sie führen normalerweise lediglich zu Verzögerungen und Zusatzkosten. (sk)
Rechtsgebiete: Sport; Kartellrecht; Europäisches Wirtschaftsrecht
englisch, ca. 8186 Wörter

Dr. Martin Kaiser
Durch seine Kommerzialisierung hat der Sport eine neue Dimension erhalten, die er adäquat zu verarbeiten hat. Ein Berufssportler oder ein Sportverein kann in wirtschaftlichen Belangen betroffen sein, da der wirtschaftliche Erfolg vom sportlichen Erfolg abhängt. Dies wirft die Frage auf, inwieweit wirtschaftliche (Individual-)Interessen in einer sportrechtlichen Streitigkeit zu berücksichtigen sind.
Rechtsgebiete: Sport; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 3565 Wörter

Prof. Dr. Ulrich Haas / Judith Köppel
Sportlern stehen gegen sie beeinträchtigende Vereins- oder Verbandsbeschlüsse Abwehransprüche zu. Von besonderer Bedeutung ist dabei der vereinsrechtliche Anspruch aus Art. 75 ZGB, dessen Voraussetzungen durch die Rechtsprechung beständig gelockert wurden. Der Beitrag analysiert den (sachlichen und persönlichen) Anwendungsbereich dieses Anspruchs sowie das Verhältnis zu den sonstigen nicht fristgebundenen (vereins- und sonstigen) Abwehransprüchen des Sportlers. Die Probleme, die sich aus einer Anspruchskonkurrenz ergeben, werden sowohl für Verfahren vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten, insbesondere vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS/TAS) untersucht.
Rechtsgebiete: Sport; Schiedsgerichtsbarkeit
deutsch, ca. 8721 Wörter

Dr. Emilio A. Garcia Silvero
Die Änderung der Transferregelungen im internationalen Fussballsport der FIFA im Jahr 2001 hat viele Konsequenzen für das Fussballrecht nach sich gezogen. Eine der wichtigsten Auswirkungen der Regelungen war die Schaffung eines autonomen Streitbeilegungssystems. Nach 10 Jahren hat sich die Zahl der Fälle aber verzehnfacht. Dies führt zu einer Verlangsamung des Entscheidungsprozesses. Um eine Antwort auf diese eher dem Bereich des Managements als dem Recht zuzuordnende Frage zu geben, hat sich die FIFA von den Verfahrensvorschriften des Schweizer Rechts inspirieren lassen. Die neuen Rahmenbedingungen werden im Beitrag beschrieben. (sk)
Rechtsgebiete: Sport; Schiedsgerichtsbarkeit; Rechtsvergleichung
englisch, ca. 1203 Wörter

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Jurius
EGMR – Das Verbot für eine Plakat-Aktion der UFO-Sekte Raël ist mit der EMRK vereinbar. Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat bestätigt, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt worden ist. (Urteil 16354/06)
Rechtsgebiete: Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit; Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit; EMRK
deutsch, ca. 326 Wörter


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Sozialversicherungsrechtstagung 2012; 23.08.2012; Luzern
3. St.Galler Pflegerechtstagung; 30.08.2012; Luzern
Die neue Schiedsgerichtsordnung der Handelskammer Deutschland-Schweiz; 17.09.2012; Thalwil
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In der letzten Woche wurden im Digitalen Rechtsprechungs-Kommentar (dRSK) folgende Beiträge publiziert.
Alex Schweizer, Google Street View: Veröffentlichung personenbezogener Bilder im Internet (Kommentar von BGE 4A_685/2011 vom 24.05.12)
Roberta Papa, Abweichen von einer gesamtarbeitsvertraglichen Regelung im Einzelarbeitsvertrag - Gruppenvergleich (Kommentar von Urteil 4A_629/2011 vom 06.06.12)
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In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
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Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Die SBB muss im Zürcher Hauptbahnhof ein israelkritisches Plakat aufhängen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass das generelle SBB-Verbot von aussenpolitisch brisanten Botschaften zu weit geht und der Aushang den Rahmen des Zulässigen nicht überschreitet. (BGE 2C_415/2011)
Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
deutsch, ca. 404 Wörter

Jurius
BGer – Die St. Galler Justiz muss vertieft abklären, ob eine Kosovarin in der Ehe mit ihrem muslimischen Gatten wie eine «Sklavin» gehalten worden ist. Laut Bundesgericht wurde der Frau die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung nach der Trennung vorschnell verwehrt. (BGE 2C_821/2011)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 339 Wörter

Jurius
BGer – Die Aargauer Kantonspolizei muss der Staatsanwaltschaft die Namen der Polizisten offen legen, die 2011 in Baden an einem Einsatz mit Schusswaffengebrauch beteiligt waren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des zurückgetretenen Polizeikommandanten abgewiesen. (BGE 1B_205/2012)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 247 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht verzichtet darauf, gegen die Benachteiligung von Schweizer Bürgern beim Nachzug ausländischer Familienangehöriger einzuschreiten. Das Gericht hat sich dem letztjährigen Entscheid des Parlaments gefügt. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_354/2011)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; EMRK
deutsch, ca. 308 Wörter

Jurius
BGer – SAirGroup-Liquidator Karl Wüthrich ist mit seiner Klage über 280 Millionen Franken gegen zwölf frühere Verantwortliche der SAirGroup definitiv gescheitert. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde im Streit um die interne Verschiebung der Roscor-Aktien abgewiesen. (Urteil 4A_410/2011)
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht; Gesellschaftsrecht
deutsch, ca. 240 Wörter

Jurius
BGer – Die Hintergründe der Einstellung des Korruptionsverfahrens gegen zwei FIFA-Funktionäre können öffentlich gemacht werden. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Medien zur Ausübung ihrer Kontrollfunktion Einblick in die Zuger Verfügung zur Verfahrenseinstellung erhalten. (Urteil 1B_68/2012)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 242 Wörter

Jurius
BGer – Die Firma Vista24 hat mit irreführenden Auftragsformularen für ihr Online-Telefonverzeichnis unlauteren Wettbewerb betrieben. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Zürcher Justiz bestätigt und die Beschwerde des Unternehmens abgewiesen. (Urteil 4A_11/2012)
Rechtsgebiete: Lauterkeitsrecht; Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
deutsch, ca. 244 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen einen Albaner aufgehoben, der 2008 mit einem Komplizen in Epalinges einen Rentner erschlagen hat. Laut Gericht muss die Waadtländer Justiz eine zeitlich begrenzte Strafe verhängen. (Urteil 6B_89/2012)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben; Freiheitsentziehende Sanktionen
deutsch, ca. 212 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat der Gemeinde Montreux widersprochen, die die Genehmigung zum Bau zweier Gebäude auf dem Grundstück «Bosquet» erteilt hatte. Das Bundesgericht hob die Baugenehmigung auf und gab einer Berufung der Helvetia Nostra statt. (Urteil 1C_361/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
französisch, ca. 178 Wörter

Jurius
BGer – Die Luzerner Justiz darf sich nicht auf das Geständnis eines Mannes stützen, das er ohne anwaltlichen Beistand gegenüber der Polizei gemacht hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen und seine Verurteilung aufgehoben. (Urteil 6B_725/2011)
Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht; Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
deutsch, ca. 253 Wörter

Medienmitteilungen

Jurius
Das neue Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung wird am 1. Oktober 2012 in Kraft treten. Die neue Rechtsgrundlage enthält bewährte Prinzipien und stärkt gleichzeitig Bestimmungen, die die körperliche Aktivität bei Kindern und Jugendlichen fördern. Für das Programm Jugend + Sport des Bundesamts für Sport bietet dies eine Gelegenheit, ihr bewährtes Programm zu aktualisieren. (sk)
Rechtsgebiete: Sport
französisch, ca. 1606 Wörter

Jurius
Die Universität Bern hat einen Prozess um ein Patent verloren, mit dem die international tätige Medizinaltechnikfirma Synthes viel Geld verdient haben dürfte. Das neue Bundespatentgericht in St. Gallen hat die Klage der Berner Hochschule abgewiesen.
Rechtsgebiete: Patentrecht
deutsch, ca. 219 Wörter

Jurius
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat festgestellt, dass die Anwendung von Tarifempfehlungen für Verwaltungskosten bei der Immobilienverwaltung in Neuenburg gegen das Kartellgesetz verstösst. Die Sektion Neuenburg des Immobilienhändlerverbands «Union suisse des professionnels de l'immobilier» (USPI-Neuchâtel) hat sich bereiterklärt, seine Tarifempfehlungen zurückzuziehen. In ihrer Entscheidung vom 2. Juli 2012 hat die WEKO diesem Umstand Rechnung getragen und eine entsprechend reduzierte Sanktion ausgesprochen.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 160 Wörter

Jurius
Die Swatch Group und die Wettbewerbskommission (WEKO) haben sich bezüglich der Lieferung von Komponenten auf einen Kompromiss verständigt. Bis Ende August 2012 können sich die Uhrenhersteller dazu äussern. Bereits jetzt zeigt sich: Einige sind damit gar nicht einverstanden.
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 422 Wörter

Jurius
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung. Die FINMA ist seit dem 1. September 2011 für den Konkurs über bestimmte, dem KAG unterstehende Institute zuständig. Das KAG regelt das Konkursverfahren allerdings nur rudimentär, erteilt der FINMA aber die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsvorschriften. Von dieser Kompetenz macht die FINMA vorliegend Gebrauch. Die Anhörung endet am 22. August 2012.
Rechtsgebiete: Aktienrecht
deutsch, ca. 223 Wörter


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Junior Compliance Officer Anti Money Laundering (m/w) (60%); CREDIT SUISSE AG; Dübendorf / Zürich
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Giurista di impresa; Luisoni Consulenze Professionali SA; Ticino
Un/una Responsabile Legal and Compliance; Luisoni Consulenze Professionali SA; Lugano
Un Direttore Fiduciaria; Luisoni Consulenze Professionali SA; Ticino
Un Avvocato; Luisoni Consulenze Professionali SA; Lugano
Legal Counsel; GE Capital; Zurich
LEGAL COUNSEL (m/w); Union Bancaire Privée; Zürich
Compliance Officer Geldwäscherei (w/m); Raiffeisen Schweiz; St. Gallen
Legal Counsel Derivatives (f/m); Credit Suisse Shared Services; Zürich
Senior Transaction Manager (f/m) 80-100%; CREDIT SUISSE AG: Private Banking; Glattbrugg
Jurist/in; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Rechtsanwalt / M&A-Spezialisten (m/w); Hays AG; Region Zürich
Juristin / Juristen Erb- und Sachenrecht 80%; Stadt Zürich, Support Sozialdepartement; Zürich
Jurist/in Beschaffungs- und Vertragswesen; Bundesamt für Strassen ASTRA; Bern-Ittigen
General Counsel - EMEA; Taylor Root; zurich
Assistant Legal & Compliance; Adecco Human Resources AG; Zürich
Juristin / Jurist als Aktuarin / Aktuar; Personalamt des Kantons Thurgau; Arbon
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (60%); Bösch Rechtsanwälte; Zürich
Procurement Officer (m/w); Unilever Schweiz GmbH; Thayngen
A N W A L T S A S S I S T E N T I N; Haymann Rechtsanwälte; Zürich
Lawyer Investment Funds; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Zürich
Collaboratrice ou collaborateur d'un procureur ou greffière ou greffier; Ministère public de la Confédération MPC; Bern
Fachspezialist/in Beschaffung 100%; SBB Personenverkehr; Bern
Collaboratori specializzati/collaboratrici specializzate; Ministero pubblico della Confederazione MPC; Bern
Procuratore/procuratrice federale; Ministero pubblico della Confederazione MPC; Bern
Procureur fédéral (m/f); Ministère public de la Confédération MPC; Bern
Staatsanwalt/Staatsanwältin des Bundes; Bundesanwaltschaft BA; Bern
Juriste (m/f), Antenne de Lausanne; Ministère public de la Confédération MPC; Lausanne
Juristischer Mitarbeiter / Juristische Mitarbeiterin; Bundesanwaltschaft BA; Lausanne 
Collaboratore/trice giuridico/a, Sede distaccata Losanna; Ministero pubblico della Confederazione MPC; Lausanne 
Project Lawyer (m/f); Bombardier Transportation; Zürich
Multilingual Secretary in the Legal Service; Bank for International Settlements; Basel
Mitarbeiter/in Dekanatsadministration; Universität Luzern; Luzern
Legal Counsel; Coca-Cola HBC Schweiz AG
stv. Leiter/in Rechtsdienst; FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte; Bern
Global Head Trade Affairs; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Projektverantwortliche/-r Integrationsförderung; Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht; Chur
Gerichtsschreiber/in; Kanton St.Gallen; St.Gallen
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Dipl. Steuerexperten; Lenz & Staehelin; Zürich
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Vorschau

Jusletter 23. Juli 2012

Martin Widrig, Elterliche Sorge – ein Grundrecht?
Patricia Hager, Google Street View – Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild?
Philipp Frech, The iiNet case – Australia's supreme court finds internet service provider not liable for copyright infringements by its customers using BitTorrent
Sharon Mombelli, Avenir de l’internement à vie pour les délinquants dangereux en Suisse

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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