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Jusletter 11. Juni 2012

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Liebe Leserinnen und Leser

Nachdem im Februar 2009 das Nacktwandern im Kanton Appenzell Innerrhoden unter Strafe gestellt wurde, entfachte eine Diskussion – die sogar im Ausland grosse Beachtung fand – um die Rechtsgültig- bzw. Rechtswidrigkeit einer solchen Strafnorm (Daniel Kettiger, Nackte (Rechts-)Tatsachen zur strafrechtlichen Verfolgung des Nacktwanderns, in: Jusletter, 23. Februar 2009; Stefan Meichssner, Im Adamskostüm durch den Alpstein? Anmerkungen zum Appenzeller Nacktwanderverbot, in: Jusletter 20. September 2010). Am 17. November 2011 erging zur Thematik schliesslich ein Urteil des Bundesgerichts zu einem Fall im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Stefan Maeder kommentiert das Urteil und untersucht, inwieweit die Kompetenz der Kantone gegeben ist, das Nacktwandern zu verbieten. Er geht zudem der Frage nach, ob eine auf Sitte und Anstand verweisende Strafnorm dem Legalitätsprinzip genügen kann.

Einem weiteren Urteil des Bundesgerichts widmet sich Dr. Urs Steimen. Er stimmt dem Entscheid vom 9. Dezember 2011 zur Festlegung von Fluglärmentschädigungen bei vermieteten Wohnliegenschaften im Wesentlichen zu.

Spätestens seit der Motion «Grooming unter Strafe stellen» (11.4002) wird auch in der Schweiz die Notwendigkeit eines sog. Grooming-Artikels diskutiert. Cybergrooming (sinngemäss Internet-Streicheln) ist das gezielte und auf sexuelle Inhalte gerichtete Kontaktknüpfen von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen im Internet. Sandra Muggli untersucht, inwieweit die gesetzlichen Bestimmungen zur Sanktionierung ausreichend sind.

Die Immunitätsfrage rund um Nationalrat Christoph Blocher ist in den einzelnen Kommissionen der Räte im Moment stark umstritten. Daniel Kettiger stellt sich die Frage nach dem Beginn der Immunität bei neugewählten Nationalratsmitgliedern und kommt zum Schluss, dass bis zum Zeitpunkt der förmlichen Konstituierung des Parlaments neu in den Nationalrat gewählte Personen noch nicht definitiv gewählt, deshalb nicht Mitglieder des Rats und nicht durch Immunität geschützt sind.

Matthias Kuster behandelt die Problematik der sachlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts bei Streitigkeiten zwischen Banken und deren Anlagekunden nach der neuen ZPO.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, stellv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Stefan Maeder, Dem Legalitätsprinzip die Hosen heruntergelassen
Urs Steimen, Festlegung von Fluglärmentschädigungen bei Ertragsliegenschaften
 
Beiträge
Sandra Muggli, Heisse Gespräche mit Minderjährigen – Von Cybergrooming und Möglichkeiten zu dessen Sanktionierung
Daniel Kettiger, Beginn der Immunität bei neugewählten Nationalratsmitgliedern
Matthias Kuster, Die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts bei Streitigkeiten zwischen Banken und deren Anlagekunden
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Google Street View: Keine vollständige Anonymisierung
Jurius, Polizeidaten: Stadtpolizei Zürich muss POLIS-Daten nicht löschen
Jurius, Datenschutz: Banken müssen Kunden interne Daten offenlegen
Jurius, Steffisburger Landwirt muss Hof entrümpeln
Jurius, Policier écarté pour consultation zélée de sites pornographiques
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, VBS-Kadermitarbeiter wegen Pornografie zu Recht freigestellt
 
Medienmitteilungen
Jurius, Bund und Kantone unterzeichnen Vereinbarung zum Europadialog
Jurius, CEDAW-Leitfaden für die Schweizer Rechtspraxis
 
Aus der Sommersession 2012
Jurius, Wochenrückblick Sommersession 2012: 4. bis 7. Juni 2012
Jurius, Steuerstreit: Ständerat bekräftigt «Ja» zu Quellensteuergesetz
Jurius, Ständerat sagt «Nein» zu Verfassungsgerichtsbarkeit
Jurius, Zwangsheirat: Schärfere Massnahmen gegen Zwangsehen gutgeheissen
Jurius, Familienpolitik: Krippenangebot in Verfassung verankern
 
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (April – Mai 2012)

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Vernissage SKMR: Neue Reihe in Editions Weblaw
Jusletter IT – Die Zeitschrift für IT und Recht: Ausgabe vom 6. Juni 2012
Die Weblaw AG sucht einen Software-Entwickler (m/w)
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Urteilsbesprechungen

Stefan Maeder
Der Verfasser setzt sich mit dem Urteil des Bundesgerichts 6B_345/2011 vom 17. November 2011 (nun publiziert als BGE 138 IV 13) zum «Nacktwanderer» und der angewendeten Ausserrhodischen Strafnorm auseinander, welche die öffentliche grobe Verletzung von Sitte und Anstand pönalisiert. Er untersucht, ob die Kantone angesichts Art. 335 StGB kompetent sind, das Nacktwandern zu verbieten, und ob eine auf Sitte und Anstand verweisende Strafnorm dem Legalitätsprinzip genügen kann. Da viele Kantone Tatbestände dieser Art kennen, ist der Beitrag über den «Nacktsport» hinaus relevant.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Kantonales Strafrecht
deutsch, ca. 8134 Wörter

Dr. Urs Steimen
Das Bundesgericht hat einen Grundsatzentscheid betreffend den Anspruch auf Fluglärmentschädigung bei vermieteten Wohnliegenschaften getroffen. Die Ausarbeitung eines Bewertungsmodells zur Quantifizierung der fluglärmbedingten Minderwerte durch ein nicht mitentscheidendes Mitglied der Schätzungskommission war zulässig. Die Minderwerte gestützt auf dieses Bewertungsmodell (ESchK / IAZI) und nicht auf dasjenige der Enteignerin Flughafen Zürich AG und der Zürcher Kantonalbank (MIFLU II) zu ermitteln, war rechtens. Ebenfalls bestätigt wurde der Entscheid, den Zinsenlauf erst fünf Jahre nach dem Stichtag 1. Januar 1997 beginnen zu lassen. Der Autor beurteilt den Entscheid im Wesentlichen als richtig.
Rechtsgebiete: Eigentumsgarantie; Luftfahrt
deutsch, ca. 1592 Wörter

Beiträge

Sandra Muggli
Grooming ist derzeit in aller Munde. Die Autorin befasst sich mit dem Begriff und der aktuellen Diskussion über die Notwendigkeit eines Grooming-Artikels. Es wird abgeklärt, inwieweit die bestehenden Gesetzesnormen ausreichend sind, um das gewünschte Verhalten zu sanktionieren oder ob und inwiefern Änderungsbedarf besteht.
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 2824 Wörter

Daniel Kettiger
Massgeblich für die Frage, ab wann eine Person Mitglied des Nationalrats sein kann und damit der parlamentarischen Immunität untersteht, ist nicht der Zeitpunkt der Vereidigung sondern die förmliche Konstituierung des Parlaments. Bis zu diesem Zeitpunkt sind neu in den Nationalrat gewählte Personen noch nicht definitiv gewählt, deshalb nicht Mitglieder des Rats und nicht durch Immunität geschützt.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Staatsorganisation und Behörden; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 1845 Wörter

Matthias Kuster
Mit der bundesweiten Regelung des Zivilprozessrechts wurde auch die Zuständigkeit des Handelsgerichtes vereinheitlicht. Dabei entstand Unsicherheit über die Frage, ob ein Anlagekunde, der gegen die Bank klagen will, das Handelsgericht anrufen kann. Eine vertiefte Analyse der Rechtslage zeigt auf, dass dies möglich ist.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht; Handelsrecht; Aktienrecht
deutsch, ca. 2220 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Google muss Gesichter und Fahrzeugkennzeichen auf Street View nicht restlos anonymisieren. Laut Bundesgericht genügt es, wenn Google die wenigen Bilder, die der automatischen Verpixelung entgehen, auf Verlangen betroffener Personen nachträglich von Hand verwischt. (BGE 1C_230/2011)
Rechtsgebiete: Datenschutz; Verwaltungsverfahren
deutsch, ca. 462 Wörter

Jurius
BGer – Die Zürcher Stadtpolizei darf im Informationssystem POLIS die Daten über einen Mann weiter speichern, obwohl sie die Untersuchung gegen ihn eingestellt hat. Laut Bundesgericht könnten die Informationen noch zur Aufklärung des bisher ungelösten Falles dienen. (BGE 1C_439/2011)
Rechtsgebiete: Datenschutz; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 276 Wörter

Jurius
BGer – Banken müssen ihre internen Personendaten auf Verlangen eines Kunden auch dann offen legen, wenn sie ihm damit Material für eine Schadenersatzklage liefern. Das Bundesgericht hat einen Zürcher Entscheid gegen die Credit Suisse (CS) bestätigt. (BGE 4A_688/2011)
Rechtsgebiete: Datenschutz; Bankrecht; Beziehung Bank - Kunde
deutsch, ca. 309 Wörter

Jurius
BGer – Ein Bauer aus der Berner Gemeinde Steffisburg muss sein Grundstück definitiv entrümpeln. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, dessen Kampf mit dem Chaos und den Behörden kürzlich in einem Film über sog. Messies zu sehen war. (Urteil 1C_320/2011)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 325 Wörter

Jurius
BGer – Ein ehemaliger Polizeiangestellter darf nicht mehr für die kantonale Polizei Neuenburg arbeiten, da er auch ausserhalb seines Dienstes zu oft pornografische Webseiten besuchte. Das Bundesgericht wies die Berufung des Mannes ab. Dieser hatte angegeben, die Webseiten nur dienstlich im Kampf gegen Kinderpornografie genutzt zu haben. (Urteil 8C_325/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht
französisch, ca. 267 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Die Logistikbasis der Armee (LBA) hat einen Kadermitarbeiter wegen seiner Verurteilung für Konsum und Besitz von harter Pornografie zu Recht vom Dienst freigestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil A-372/2012)
Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht
deutsch, ca. 235 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Weiterbildungsveranstaltung; 11.09.2012; Baden
Vernissage Weblaw Rechtsbibliografie & Bibliothek; 19.06.2012; Bern
Beweisrecht der neuen ZPO: Chancen und Risiken; 07.09.2012; Bern
Internationales Sportrecht und TAS Rechtsprechung, 4. Seminar TAS & SAV/FSA; 07.09.2012 - 08.09.2012; Lausanne
Droit du sport international et jurisprudence du TAS, 4 ème Conférence TAS & FSA/SAV; 07.09.2012 - 08.09.2012; Lausanne
Alt werden und Sterben hinter Gittern; 20.09.2012 - 21.09.2012; Zürich
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
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push-service entscheide
In der letzten Woche wurden in «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» folgende Beiträge publiziert.
Urs Steimen, Personensicherheitsüberprüfungen bei Bundesangestellten mit sensiblen Aufgaben (Kommentar von Urteil 8C_788/2011 vom 02.05.12)
Gian Sandro Genna, Hohes Alter führt nicht zu Verfügungsunfähigkeit
(Kommentar von Urteil 5A 18/2012 vom 11.04.12)
Christoph Jäger, Behördenbeschwerde gegen Nutzungspläne (Kommentar von Urteil 1C_173/2011 vom 29.08.11)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
Abonnenten des Push-Service Entscheide erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht zur Online-Zeitschrift «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» zugestellt.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Medienmitteilungen

Jurius
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Didier Burkhalter, und der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, im Namen des Bundes, sowie Regierungspräsident Pascal Broulis, als Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), haben am 5. Juni 2012 in Bern eine Vereinbarung unterzeichnet, welche den politischen Dialog Bund-Kantone zu Europafragen regelt. Damit wird ein permanentes politisches Leitorgan zum Informationsaustausch in Europafragen zwischen Bund und Kantonen eingerichtet.
Rechtsgebiete: Bund und Kantone; Europarecht
deutsch, ca. 302 Wörter

Jurius
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) publiziert einen Online-Leitfaden für die Anwendung der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW in der Schweiz. Er macht Anwältinnen, Anwälte und Rechtsberatungsstellen vertraut mit diesem internationalen Instrument und zeigt anhand von Modellbeispielen, wie es vor Schweizer Gerichten genutzt werden kann.
Rechtsgebiete: Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 326 Wörter

Aus der Sommersession 2012

Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 4. bis 7. Juni 2012 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 4128 Wörter

Jurius
Der Ständerat bleibt bei seinem «Ja» zum Gesetz über die internationale Quellenbesteuerung, das die Umsetzung der Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich in der Schweiz regeln soll. Dies hat er stillschweigend beschlossen.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Steuerrecht; Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 540 Wörter

Jurius
Das Bundesgericht soll auch in Zukunft Gesetze anwenden müssen, die der Verfassung widersprechen. Der Ständerat hat eine Verfassungsänderung deutlich abgelehnt. Anders als der Nationalrat stellt er sich gegen eine Verfassungsgerichtsbarkeit.
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 626 Wörter

Jurius
Zwangsheiraten werden in der Schweiz nicht mehr toleriert. Wie der Nationalrat hat der Ständerat entsprechende Anpassungen in sechs Gesetzen gutgeheissen. Insbesondere wird das Strafgesetz verschärft: Wer jemanden zu einer Ehe zwingt, soll dafür härter bestraft werden. Dieser Grundsatz war im Ständerat am 5. Juni 2012 unumstritten. Alle Votanten sprachen sich dafür aus, dass schärfer gegen Zwangsheiraten vorgegangen werden soll.
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht; Strafrecht
deutsch, ca. 438 Wörter

Jurius
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll in der Bundesverfassung verankert werden. Davon profitieren sollen nicht bloss «Bilderbuchfamilien» mit Mutter, Vater und zwei Kindern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem revidierten und ergänzten Verfassungsartikel zugestimmt.
Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 371 Wörter

Rechtsprechungsübersicht

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. April 2012 bis und mit 16. Mai 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Rechtsprechung
deutsch, ca. 882 Wörter


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Senior Reimbursement Analyst; Randstad professionals (Suisse) SA; Lausanne area
Risk and Compliance Officer; Uniqua Consulting Gmbh; Zurich
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juristische/-r Sachbearbeiter/-in 50-70%-Pensum; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
Notar/-in; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Gfeller Budliger Rechtsanwälte; Zürich
Juristische/n Volontär/in; Nationale Suisse; Bottmingen
General Counsel - EMEA; Taylor Root; zurich
Studienberater/in (60%); Universität Luzern; Luzern
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Juristin / Juriste (60% - 100%) / juriste (60% - 100%); Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK; Bern 23
Juristin / Jurist 60% mit Spezialgebiet Sozialversicherungsrecht; Orion Rechtsschutz-Versicherung AG; Basel
Wirtschaftsjurist / Anwalt m/w; Schädler & Partner Consulting AG; Ostschweiz
Lawyer Investment Funds; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Zürich
Jurist/in Analyse Märkte (60%); Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Jurist/in Insolvenz; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Spécialiste Placements collectifs de capitaux et distribution; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
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Chef / Chefin Kriminalpolizei; Personalamt des Kantons Thurgau; Frauenfeld
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Legal Counsel; u-blox AG; Thalwil
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Juristin/Juristen (80%-100%); Staatskanzlei des Kantons Zug; Zug
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Contract Manager Sales f/m; Hitachi Zosen Inova AG; Zurich/Switzerland
Leiter-in Legal & Compliance; VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen; Zug
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Anwältin / Anwalt; Lenz & Staehelin; Zürich
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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; Schmid Giuliani Rechtsanwälte; Teufen
Junior Associate; Kuoni Rechtsanwälte AG; Zürich
Rechtskonsulent/in 100%; Gastrosuisse; Zürich
Senior Associate; Kuoni Rechtsanwälte AG; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bösch Rechtsanwälte; Zürich
Jurist/in im Team Legal Advice (100%, St. Gallen); Notenstein Privatbank AG; St. Gallen
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Vorschau

Jusletter 18. Juni 2012

Markus Lanter, Zum Replikrecht vor Verwaltungsinstanzen – Bemerkungen zu BGE 2C_943/2011, 2C_127/2012 vom 12. April 2012
Rolf H. Weber / Christoph A. Wolf, Fragmentarische E-Commerce Gesetzgebung
Raffaello Consigli, Les procédures douanières en droit suisse et européen de la propriété intellectuelle
Monika Roth, Aufsichtsrechtliche Vorgaben für Banken und Art. 102 StGB – Ein Diskussionsbeitrag zu den beiden Alstom-Entscheiden der Bundesanwaltschaft

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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