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Jusletter 7. Mai 2012

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Liebe Leserinnen und Leser

Massnahmen gegen Raser, Blutalkoholtests, Verbot von öffentlichen Radarwarnungen, Mindestalter für Velofahrer, Helmtragpflicht – das sind nur ein paar der diskutierten Stichwörter des Handlungsprogramms «Via sicura» des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Auch für die Sicherheitseinziehung von Motorfahrzeugen ist in diesem Rahmen eine Regelung geplant. Bisher wird diese durch Art. 69 StGB geregelt. Prof. Dr. Dr. Hans Giger setzt sich mit der geplanten und bereits bestehenden Regelung auseinander und begründet, warum beide Massnahmen nicht zum Schutz der Verkehrssicherheit geeignet sind.

Auch Matthias Pfau beschäftigt sich mit einem aktuellen Thema der Verkehrssicherheit, nämlich mit der periodischen Kontrolluntersuchung älterer Autolenker. Er versucht diesen emotionalen Themenbereich im Rahmen einer differenzierten Betrachtung aufzuarbeiten und befürwortet einen administrativen Ablauf nach Massgabe des «Zürcher Modells» (progressiv, mit dem Hausarzt als wichtiges Element).

Mit Urteil vom 31. Januar 2012 hat das Bundesgericht seine bisherige Ausstandspraxis bestätigt: Auf ein Ausstandsgesuch wird nur eingetreten, wenn es sofort nach Kenntnisnahme des Ausstandsgrundes eingereicht wird; gutgeheissen wird es, wenn anhand konkreter Umstände und bei objektiver Betrachtung der Situation zumindest der Anschein der Befangenheit der abgelehnten Person aufgezeigt wird. Dr. Vincenzo Amberg kommentiert und bestätigt das Ergebnis des Gerichts.

Einem weiteren Urteil des Bundesgerichts widmen sich Dr. Christoph Fricker und Lukas Büttiker, welche sich anhand des Urteils vom 4. Januar 2012 mit dem von der Rechtsprechung des Bundesgerichts am 17. Februar 2011 geschaffenen Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts über Untersuchungs- und Sicherheitshaft auseinandersetzen.

Am 5. April 2012 haben Nachverhandlungen der Schweiz und Deutschlands zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (vgl. Hermann Thebrath, Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, in: Jusletter 31. Oktober 2011) zu einem Ergänzungsprotokoll geführt. Dr. Hermann Thebrath zeigt auf, welche konkreten Änderungen das revidierte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz beinhalten soll.

Zudem stellt Dr. Roland Pfäffli das Buch «Les droits réels» von Prof. Dr. Paul-Henri Steinauer vor, führt weitere Literaturhinweise auf und stellt erste Erfahrungen mit dem Register-Schuldbrief dar.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin,
stellvertretende Verlagsleiterin,
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Vincenzo Amberg, Ausstandspraxis beim Rollentausch Anwalt/Richter
Christoph Fricker / Lukas Büttiker, Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts über Untersuchungs- und Sicherheitshaft
 
Beiträge
Hans Giger, Grundsatzprobleme im Bereich der Sicherungseinziehung von Motorfahrzeugen
Matthias Pfau, Die periodische Kontrolluntersuchung älterer Autolenker
Hermann Thebrath, Revidiertes Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
 
Rezensionen
Roland Pfäffli, Aktuelles Buch zum revidierten Sachenrecht
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Scheidung: Einigungsverhandlung ist Pflicht
Jurius, Grundstückgewinnsteuer: Keine Steuerausnahme bei spätem Verkauf
Jurius, Echec d'un recours contre la nouvelle loi neuchâteloise sur les EMS
Jurius, Quatre communes neuchâteloises perdent un procès contre le canton
Jurius, Honoraires trop élevés : avocat obligé de rembourser
Jurius, Tierschutz: Tierhalteverbot für Landwirt bestätigt
Jurius, Weltenbummler bleibt in der Schweiz steuerpflichtig
Jurius, Internement définitif pour un Péruvien coupable de meurtre
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Spitalfinanzierung: Krankenkassen unterliegen Kanton Zürich
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, BA muss Schadenersatz für verkauften Mercedes zahlen
 
Pressemitteilungen
Jurius, Tankstellenshops: Nationalrat für Liberalisierung der Öffnungszeiten
 
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf Mai 2012 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


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Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Weiterbildung Recht

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Medizinprodukte: Regulierung und Haftung

31. Mai 2012 in Luzern

Medizinprodukte wie Hüftprothesen, Brustimplantate oder In-vitro-Diagnostika sind mit gewissen Gesundheitsrisiken verbunden, insbesondere wenn sie Material- und Konstruktionsfehler aufweisen oder falsch angewendet werden. Ein komplexes System staatlicher und privater Regelungen soll gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten vor solchen Risiken geschützt sind. Falls die präventiven Schutzmechanismen im Einzelfall dennoch versagen, stellt sich die Frage der Haftung, und zwar sowohl für den behandelnden Arzt als auch für die Herstellerfirma.

Auskünfte unter:
www.unilu.ch/rf/weiterbildungrecht
weiterbildung-recht@unilu.ch oder 041 229 53 61
 

 

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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Pfingstferien Jusletter
Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar: Monatsübersicht April 2012, Ausgabe 11
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Urteilsbesprechungen

Dr. Vincenzo Amberg
Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zu den Ausstandsgründen auch unter der Herrschaft der Eidgenössischen ZPO: Auf ein Ausstandsgesuch wird nur dann eingetreten, wenn es sofort eingereicht wird, nachdem die betreffende Partei vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat; gutgeheissen wird es nur dann, wenn anhand konkreter Umstände aufgezeigt wird, dass bei objektiver Betrachtung der Situation zumindest der Anschein der Befangenheit/Voreingenommenheit der abgelehnten Person erweckt wird.
Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
deutsch, ca. 1137 Wörter

Dr. Christoph Fricker / Lukas Büttiker
Im Zusammenhang mit dem gesetzlich zwar nicht vorgesehenen, jedoch von der Rechtsprechung des Bundesgerichts geschaffenen Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts hat das Bundesgericht in einem neuerlichen Leitentscheid (BGE 1B_442/2011 vom 4. Januar 2012) der Staatsanwaltschaft quasi ein Rezeptbuch bereitgestellt. Die Autoren setzen sich mit diesem Entscheid sowie mit der Rechtsprechung zum Haftrecht auseinander, welche seit dem BGE 1B_64/2011 vom 17. Februar 2011 (BGE 137 IV 22) – wie erwartet – immer reichhaltiger geworden ist.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 3117 Wörter

Beiträge

Prof. Dr. Dr. Hans Giger
Im Rahmen der Via sicura ist eine Regelung für die Sicherungseinziehung von Motorfahrzeugen geplant. Diese Bestimmung soll neben die schon bestehende allgemeine Normierung der Sicherungseinziehung in Art. 69 StGB treten. Der Beitrag setzt sich mit den normativen Voraussetzungen einer solchen Einziehung auseinander und zeigt auf, dass sich weder die bestehende noch die geplante Massnahme zum Schutze der Verkehrssicherheit eignet. Er legt dar, weshalb eine Einziehung von Motorfahrzeugen auf der Basis des Verschuldensprinzips beruhen sollte und zeigt Alternativmassnahmen auf, welche der Institutsgarantie von Art. 26 BV standhalten.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht; Strafrecht; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 10401 Wörter

Matthias Pfau
Die von reisserischen Schlagzeilen und Schuldzuweisungen geprägte Diskussion um Auto fahrende Senioren, welche fast gänzlich auf der medialen Ebene stattfindet, verdient und bedingt eine differenzierte Betrachtung. Die bei der allgemeinen Thematik im Zentrum stehende periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung ab Alter 70 hat sich bewährt und der diesbezügliche administrative Ablauf in Ausgestaltung des «Zürcher Modells» (progressiv, mit dem Hausarzt als wichtiges Element) ist beispielhaft und zukunftsträchtig. Im Beitrag wird die konkrete Vorgehensweise bei einer solchen Untersuchung im Kanton Zürich vorgestellt und selektiv auf einige wenige relevante Nebenschauplätze sowie neuere Tendenzen näher eingegangen.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht; Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 8815 Wörter

Dr. Hermann Thebrath
Aufgrund des Widerstandes insbesondere der Oppositionsparteien in Deutschland hatten Deutschland und die Schweiz Nachverhandlungen aufgenommen, die in einem Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen Deutschland/Schweiz am 5. April 2012 mündeten. Änderungen wurden im Wesentlichen bei der Nachversteuerung bisher unversteuerter Kapitalanlagen und der Behandlung von Erbfällen sowie dem erweiterten Informationsaustausch vorgenommen. Weiterhin ist zum Inkrafttreten des Abkommens die Ratifizierung durch die jeweiligen nationalen Gesetzgebungsorgane erforderlich. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2013 geplant.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Deutsches Recht; Bilaterale Abkommen CH-EU
deutsch, ca. 3918 Wörter

Rezensionen

Dr. Roland Pfäffli
Am 1. Januar 2012 ist die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts in Kraft getreten. Schwerpunkt der Revision bildet die Einführung des Register-Schuldbriefs, welcher schon nach kurzer Zeit eine erfreuliche Verbreitung gefunden hat. Bereits ist ein Buch von Professor Paul-Henri Steinauer zum revidierten Sachenrecht erschienen. Die Buchbesprechung und weitere Literaturhinweise sowie die ersten Erfahrungen mit dem Register-Schuldbrief bilden den Gegenstand der vorliegenden Ausführungen.
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 1104 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Klagt ein Ehegatte auf Scheidung, muss laut Bundesgericht zunächst eine Einigungsverhandlung durchgeführt werden. Anders sieht es aus, wenn das Scheidungsverfahren auf Begehren beider Partner eingeleitet wird. (BGE 5A_871/2011)
Rechtsgebiete: Eheschliessung. Auflösung der Ehe
deutsch, ca. 126 Wörter

Jurius
BGer – Wer mit dem Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf ein Ersatzobjekt finanziert, entgeht der Grundstückgewinnsteuer nicht zwingend. Laut Bundesgericht kann kein Steueraufschub beansprucht werden, wenn das verkaufte Haus schon Jahre nicht mehr selbst bewohnt wurde. (BGE 2C_497/2011)
Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen; Steuerrecht
deutsch, ca. 147 Wörter

Jurius
BGer – Acht Pflegeheime in Neuchâtel scheiterten bei ihrem Versuch, das neue kantonale Gesetz über die Finanzierung der Pflegeheime zu vereiteln. Das Bundesgericht wies ihre Berufung ab. (Urteil 2C_727/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
französisch, ca. 239 Wörter

Jurius
BGer – Die Gemeinden La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Neuchâtel und Le Val-de-Travers erhalten keine Rückerstattung von Erziehungsgeldern für behinderte Kinder. Die Gemeinden behaupteten, die 900'000 Franken seien zu Unrecht ausbezahlt worden. Das Bundesgericht hat die Forderung der Gemeinden abgewiesen. (Urteil 2C_1035/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen
französisch, ca. 235 Wörter

Jurius
BGer – Ein Genfer Anwalt, der gemeinsam mit einem italienischen Kollegen 25 Millionen Euro Honorar von Margherita Agnelli, der Tochter des ehemaligen Fiat-Chefs, erhalten hat, muss einen grossen Teil dieses Betrages zurückerstatten. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. (Urteil 4A_24/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Auftrag; Notariats- und Anwaltsrecht
französisch, ca. 268 Wörter

Jurius
BGer – Das Thurgauer Veterinäramt hat einem Landwirt die Tierhaltung nach zahlreichen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz zu Recht auf unbestimmte Zeit verboten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 2C_635/2011)
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
deutsch, ca. 194 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat einen Weltenbummler steuerrechtlich an die Schweiz gekettet. Laut dem Gericht behält er gegenüber dem Fiskus seinen Schweizer Wohnsitz, obwohl er auf unbestimmte Zeit über die Ozeane segelt. (Sitzung im Verfahren 2C_614/2011)
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 210 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Zwangseinweisung eines 45-jährigen Peruaners wegen Tötung seiner Lebensgefährtin sowie Vergewaltigung und Körperverletzung dreier Frauen aus ihrem Umfeld. Der Körper des Opfers wurde nie gefunden. (Urteil 6B_703/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
französisch, ca. 168 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Schweizerische Impulstage Mediation; 08.06.2012 - 09.06.2012; Pfäffikon
CEDAW für die Schweizer Rechtspraxis / La CEDEF dans la pratique juridique suisse; 27.06.2012; Bern
Recht aktuell: Rechtsschutz bei Schengen und Dublin; 29.06.2012; Basel
53 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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push-service entscheide
In der letzten Woche wurden in «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» folgende Beiträge publiziert.
Ruth Beutler, Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 14 Abs. 2 AsylG (Kommentar von Urteil C-8049/2008 vom 22.02.12)
Sébastien Bettschart, Procédure d'accordéon dans le cadre d'un assainissement (Kommentar von BGE 4A_288/2011 vom 13.02.12)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
Abonnenten des Push-Service Entscheide erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht zur Online-Zeitschrift «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» zugestellt.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Prof. Dr. iur. Bernhard Zwahlen wird Partner bei Tax Partner AG
Dr. Sarah Summers hat eine SNF-Förderprofessur erhalten
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Der Zürcher Regierungsrat hat zu Recht provisorische Fallpauschalen für die stationäre Behandlung in den Zürcher Spitälern festgesetzt. Auf die Beschwerde von 13 Krankenkassen ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten. (Urteil C-124/2012)
Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
deutsch, ca. 159 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) muss die frühere Besitzerin eines Mercedes entschädigen, weil sie ihren beschlagnahmten Wagen unter Wert an einen Garagisten verkauft hat. Das Bundesstrafgericht hat der Frau teilweise Recht gegeben und 9'500 Franken zugesprochen. (Urteil BK.2011.16)
Rechtsgebiete: Schaden. Schadenersatz; Staats- und Beamtenhaftungsrecht
deutsch, ca. 166 Wörter

Pressemitteilungen

Jurius
Tankstellenshops sollen rund um die Uhr geöffnet haben und das gesamte Sortiment verkaufen dürfen. Der Nationalrat hat am 3. Mai 2012 eine Gesetzesänderung gutgeheissen. Stimmt auch der Ständerat zu, wollen die Gewerkschaften das Referendum ergreifen.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 550 Wörter

Gesetzgebungsübersicht

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2012 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Monatliche Gesetzgebungsübersicht
deutsch, ca. 701 Wörter


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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (80-100%) im Tax / Corporate Bereich; GHR Rechtsanwälte AG; Bern Muri oder Zürich
Untersuchungsbeauftragte / Untersuchungsbeauftragten; Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft; Arlesheim
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Legal Counsel; Swisscom AG; Bern
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Juristin / Jurist; Spitäler Schaffhausen; Schaffhausen
Hochschulpraktikant/in Rechtsetzungsbegleitung; Bundesamt für Justiz BJ; Bern
Praticante universitario/a Diritto penale internazionale; Ufficio federale di giustizia UFG; Bern
Stagiaire juridique Droit pénal international (durée: 4 mois); Office fédéral de la justice OFJ; Bern
Praticante universitario/a Legislazione (per 4 mesi); Ufficio federale di giustizia UFG; Bern
Stagiaire juridique Accompagnement législatif; Office fédéral de la justice OFJ; Bern
INTERNATIONAL COMMERCIAL LAWYER; Michael Page International; Ticino Region
Jurist/in Asset Management; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern und Zürich
Juriste Asset Management; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
wiss. Assistent/in 50%; Universität Luzern; Luzern
Jurist/in (Teilzeit 60%); CAP Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG; St. Gallen
Juristische/n Mitarbeiter/in; Bundesverwaltungsgericht; St. Gallen
Jurist/-in (80 - 100 %); Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden; Chur
Greffier-greffière ad hoc à 100 %; Kantonsgericht Wallis; Sion
Gerichtsschreiber/in ad hoc (100 %); Kantonsgericht Wallis; Sitten
Juge itinérant-e à 100 %; Kantonsgericht Wallis; Valais-central
Global Head Trade Affairs; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Professeur-e associé-e (80-100%) de droit public en langue française; Université de Fribourg, Faculté de droit; Freiburg
PATENT-ADMINISTRATOR/IN PATENTANWALTSFACHANGESTELLTE; DSM Nutritional Products Ltd; Kaiseraugst
Legal Counsel Technologie (w/m); Waelti Partners AG; Zürich
Leitende Obergerichtsschreiberin / Leitender Obergerichtsschreiber; Personalamt des Kantons Thurgau; Frauenfeld
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Vorschau

Jusletter 14. Mai 2012

Julie Krattinger, L'absence d’appel dans les procédures pénales relevant de la juridiction fédérale
Luca Langensand, Zulässigkeit der strafrechtlichen Einziehung von Lohn aus ausländerrechtlicher «Schwarzarbeit»? – Besprechung des BGE 6B_1000/2010 vom 22. August 2011
Adrien Vion, Droit d’auteur sur internet : le cadre juridique actuel est-il suffisant ?
Veysel Oruclar, Emissionsabgabe im Rahmen einer Sanierung
Felix H. Thomann, Die Ablehnung des BuPG – mehr als ein Entscheid über die Buchpreise
Roland Pfäffli / Daniela Byland, 100 Jahre Amtliche Vermessung in der Schweiz

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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