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Jusletter 27. Februar 2012

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Liebe Leserinnen und Leser

Welche rechtlichen Instrumente stehen bei der Strafverfolgung der unterschiedlichen Beteiligten im Internet zur Verfügung? Genügt die aktuelle Rechtslage den Anforderungen hierfür? Seit Jahren streiten sich Wissenschaft und Praxis insbesondere im Hinblick auf den formellen Straftatsbegriff. Valentine Delaloye versucht die tatsächlich vorliegenden Probleme zu lokalisieren und bestimmt die formalen Voraussetzungen der Verfolgung von im Internet begangenen Straftaten sowie die Problematik der Territorialität.

Auch Séverine Roubaty befasst sich mit dem Themenbereich Cyberkriminalität. Sie betrachtet die aktuellen technischen Entwicklungen wie Cloud Computing und deren rechtliche Behandlung in der Schweiz. Mit Bezug auf das Übereinkommen über Computerkriminalität des Europarates bietet sie ein Update zu den rechtlichen Entwicklungen im In- und Ausland.

Der Bundesrat hat bereits Ende 2011 der Bundesversammlung beantragt, von Seiten der Schweiz sog. Gruppenanfragen der US-Behörden zuzulassen. Hierbei werden anhand pauschaler Verhaltensmuster Informationen von Bankkunden für Strafverfahren und Nachsteuern an die USA geliefert. Letztlich läuft dies auf eine Rasterfahndung hinaus. Prof. Dr. Rainer J. Schweizer diskutiert die Zulassung solcher Gruppenanfragen und kommt zu dem Schluss, dass es sich um ein den völkerrechtlichen Rechtshilfegrundsätzen widersprechendes Konstrukt handelt, welches die Steuerkonflikte mit den USA kaum beenden wird, sondern im Gegenteil erhebliche rechtliche Konflikte auslösen kann.

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 2. Dezember 2011 die Besteuerung von landwirtschaftlich genutztem Bauland, welches sich im Geschäftsvermögen von Bäuerinnen und Bauern befindet, konkretisiert. Danach kann von einem steuerlich privilegierten Grundstück nur noch dann gesprochen werden, wenn es vom Geltungsbereich des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) erfasst ist. Pius Koller legt die ersten Erkenntnisse und Folgen des Urteils kurz dar.

Dr. Urs Egli beschäftigt sich mit der Frage der Parol Evidence Rule im angelsächsischen Recht. Diese Regel beschränkt bei schriftlich abgeschlossenen Verträgen die Einrede, man habe zusätzlich zur schriftlichen Vereinbarung noch weitere Abreden getroffen. Das erschwert die richterliche Vertragsauslegung und ist ein Grund dafür, weshalb Verträge im angelsächsischen Raum so lang sind.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Urteilsbesprechungen
Pius Koller, Kurzkommentar zu BGE 2C_11/2011 vom 2. Dezember 2011 in Sachen Besteuerung von landwirtschaftlich genutzten Baulandgrundstücken
 
Beiträge
Valentine Delaloye, La poursuite pénale du délit formel et les problèmes de territorialité liés à internet
Séverine Roubaty, Cybercriminalité : un point de situation à la lumière de certains droits étrangers
Rainer J. Schweizer, Zulassung sog. Gruppenanfragen ohne zurechenbare Verdachtsgründe in der Steuerstrafrechtshilfe gegenüber den USA?
Urs Egli, Parol Evidence Rule – oder warum Verträge nach angelsächsischem Recht so lang sind
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Nachträgliche Verwahrung aufgehoben
Jurius, Versicherungskürzung für Motorradlenkerin
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Kein Schweizer Markeneintrag für «Oktoberfest-Bier»
Jurius, SWITCH darf Tochterfirma nicht bevorzugen
 
Pressemitteilungen
Jurius, WEKO: Untersuchung gegen SDA eröffnet
Jurius, Datenschutz: RVOG ab 1. April 2012 in Kraft
Jurius, Botschaft zur Revision des KG verabschiedet
Jurius, Vernehmlassung zur Revision der RPV eröffnet
Jurius, Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen
Jurius, Adoption der Kinder des Partners durch Homosexuelle
Jurius, Hooligans: SIK-N will Schnellgerichte für Hooligans

 


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Urteilsbesprechungen

Pius Koller
Mit Urteil vom 2. Dezember hat das Bundesgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 1. November 2010 (WBE.2010.201) bestätigt; nicht in der Begründung, jedoch im Ergebnis. Das höchstrichterliche Urteil wird voraussichtlich weitreichende Konsequenzen auf die Besteuerung von Bauland im Geschäftsvermögen von Bäuerinnen und Bauern haben. Nachfolgend werden die ersten Erkenntnisse des Autors aus dem Urteil kurz dargelegt.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 2064 Wörter

Beiträge

Valentine Delaloye
Seit zwei Jahrzehnten debattieren Wissenschaft und Rechtsprechung über die Qualifizierung der Cyberkriminalität als Straftat. Der Beitrag zielt darauf ab, die wirklichen Probleme zu lokalisieren. Zum Beispiel: Ist die Unterteilung in formelle und materielle Straftat in der virtuellen Welt geeignet? Wird die Mediengesetzgebung es ermöglichen die Schwierigkeiten der formellen Straftat zu beseitigen? Ist das Internet lediglich mit einem Medium vergleichbar? Und schliesslich, sind die allgemeinen Regelungen zur Beteiligung ausreichend, um alle Verhaltensweisen, die zur Begehung einer Straftat im Internet gehören zu kriminalisieren? (sk)
Rechtsgebiete: Strafrecht; Medien- und Telekommunikationsrecht
französisch, ca. 9461 Wörter

Séverine Roubaty
Die Ratifikation des Übereinkommens über Computerkriminalität des Europarates durch die Schweiz bietet Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme des Schweizer Rechts in diesem Bereich durchzuführen und einen Blick auf das französische und deutsche Recht zu werfen. Insbesondere stellen Strafrechtler im Hinblick auf die jüngsten technischen Entwicklungen wie Cloud Computing bei der Definition des Angriffsobjekts nicht so sehr auf die Maschine ab, sondern vielmehr auf die Person, die durch die Tat betroffen wird. (sk)
Rechtsgebiete: Strafrecht; Europarecht; Medien- und Telekommunikationsrecht
französisch, ca. 12504 Wörter

Prof. Dr. Rainer J. Schweizer
Der Bundesrat hat im letzten Jahr der Bundesversammlung beantragt, von Seiten der Schweiz sog. Gruppenanfragen der US-Behörden zuzulassen, welche bestimmte, pauschale Verhaltensmuster von Bankkunden umschreiben, nach denen – ohne einen zurechenbaren Verdacht des ersuchenden Staats – Informationen über irgendwelche Bankkunden für Strafverfahren und Nachsteuern an die USA geliefert werden sollen. Das läuft – unter Verletzung der Unschuldsvermutung – auf eine Rasterfahndung nach möglichen Steuerdelinquenten hinaus, wobei das Aussortieren der möglichen Dossiers nicht durch die Eidg. Steuerverwaltung erfolgt, sondern im freien Ermessen der Banken als Informationsinhaberinnen liegt.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden; Völkerrecht; Internationale Rechtshilfe; Steuerrecht
deutsch, ca. 8247 Wörter

Dr. Urs Egli
Im angelsächsischen Recht gilt die Parol Evidence Rule. Diese Regel beschränkt bei schriftlich abgeschlossenen Verträgen die Einrede, man habe zusätzlich zur schriftlichen Vereinbarung noch weitere Abreden getroffen. Das erschwert die richterliche Vertragsauslegung. Es ist deshalb wichtig, dass schriftliche Verträge ausführlich und vollständig sind. Für Verträge nach angelsächsischem Recht gilt der Grundsatz: Je länger desto besser.
Rechtsgebiete: Rechtsvergleichung; US-amerikanisches Recht
deutsch, ca. 4217 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Die Basler Justiz hat gegen einen paranoiden Gewalttäter vorschnell die nachträgliche Verwahrung angeordnet. Obwohl nur wenig Aussicht auf Erfolg besteht, muss dem 29-jährigen Mann laut Bundesgericht die Chance gegeben werden, sich in einer Therapie zu bewähren. (Urteil 6B_487/2011)
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 268 Wörter

Jurius
BGer – Die SUVA darf ihre Versicherungsleistungen gegenüber einer Genfer Motorradlenkerin um die Hälfte kürzen, die sich bei einem Fahrtraining auf einer französischen Rennstrecke schwer verletzte. Laut Bundesgericht muss der Fahrerkurs als Wagnis gelten. (Urteil 8C_472/2011)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 258 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Der Verein Münchener Brauereien kann laut Bundesverwaltungsgericht die Marke «Oktoberfest-Bier» in der Schweiz nicht schützen lassen. Gemäss Bundesgericht zählt der Begriff zum Gemeingut und wird von den Konsumenten nicht bestimmten Herstellern zugeordnet. (Urteil B-5168/2011)
Rechtsgebiete: Markenrecht
deutsch, ca. 175 Wörter

Jurius
BGVer – Die Domain-Verwalterin SWITCH darf ihre Tochterfirma switchplus beim Wiederverkauf von Domain-Namen künftig nicht mehr bevorzugen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von SWITCH gegen die letztjährige Verfügung des BAKOM in der Hauptsache abgewiesen. (Urteil A-3073/2011)
Rechtsgebiete: Informatik und Recht
deutsch, ca. 269 Wörter


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Pressemitteilungen

Jurius
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 22. Februar 2012 eine Untersuchung gegen die Schweizerische Depeschenagentur AG (SDA) eröffnet. Die Vorabklärung hat Anhaltspunkte für unzulässige Verhaltensweisen der SDA ergeben.
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 118 Wörter

Jurius
Wer die elektronische Infrastruktur des Bundes benutzt, ist künftig vor unzulässiger Datenbearbeitung geschützt. Zugleich wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Betreiber dieser Infrastruktur bestimmte Daten rechtmässig bearbeiten kann. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2012 die entsprechende Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. April 2012 in Kraft gesetzt.
Rechtsgebiete: Datenschutz
deutsch, ca. 212 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 22. Februar 2012 die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Durch diese Revision sollen die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Ziel der KG-Revision ist die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken soll.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 413 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Raumplanungsverordnung eröffnet. Die Verordnung beinhaltet einerseits die Anpassungen an die Ende 2011 beschlossene Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Revision wird sämtliche altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen gleichstellen. Andererseits sollen in der Verordnung die Voraussetzungen für den Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben in die Bauzonen angepasst werden.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 234 Wörter

Jurius
Die Entlöhnung von Stillpausen für Arbeitnehmerinnen soll gewährleistet werden. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 22. Februar 2012 entschieden, eine entsprechende parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) zu unterstützen.
Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 248 Wörter

Jurius
Homosexuelle sollen die Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen. Der Bundesrat hält dies im Interesse des Kindeswohls für angebracht. Eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für Schwulen- und Lesben-Paare lehnt er aber ab.
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
deutsch, ca. 414 Wörter

Jurius
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) fordert Massnahmen gegen Gewalt an Sportanlässen. Bahnen sollen sich künftig weigern dürfen, Hooligans zu transportieren. Und Hooligans sollen von Schnellgerichten verurteilt werden.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Sport
deutsch, ca. 226 Wörter


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Anwaltsassistentin; Holenstein Rechtsanwälte AG; Zürich
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Vorschau

Jusletter 5. März 2012

Dominique Sprumont, L’indépendance de la médecine en prison : petit épilogue de l’affaire Rappaz
Max Baumann, Gentests für jedermann und das Recht
Simon Schären, Geplante Neuregelung des Vertriebs kollektiver Kapitalanlagen
Marlène Moix, La transmission du SIDA en droit pénal suisse, avec des aspects de droit français et canadien
Tristan Zimmermann, Le voile versus le crucifix ou le conflit entre la liberté religieuse et la neutralité religieuse de l’Etat
Roland Pfäffli, 100 Jahre ZGB

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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