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Jusletter 20. Februar 2012

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Liebe Leserinnen und Leser

Am 1. April 2012 treten die neuen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Viel diskutiert wurde bereits im Vorfeld der neue Art. 8 UWG (Inkrafttreten am 1. Juli 2012) zu unlauteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Laurent Bieri, Qu’apporte le nouvel article 8 de la loi fédérale contre la concurrence déloyale ?, in: Jusletter 24. Oktober 2011). Die neuen Normen führen bei zahlreichen Unternehmen zu Handlungsbedarf, insbesondere bezüglich AGB, Internetauftritt und Adressdaten. Die konkrete Umsetzung wird allerdings dadurch erschwert, dass die neuen Normen sprachlich ungenau ausgefallen sind. Ahmet Kut und Dr. Demian Stauber stellen die neuen Normen des UWG vor und bieten Hinweise zu deren möglichen Auslegung für die Praxis.

Dr. Eugénie Holliger-Hagmann kritisiert konkret die Revision des Art. 8 UWG zur Konsumentenschutznorm. Wie ist der Konsumentenbegriff in den unterschiedlichen Schweizer Gesetzen definiert? Wie weit geht der Schutzbereich von Art. 8 UWG und welche Möglichkeiten bleiben den KMU?

Das Urteil des Bundesgerichts vom 11. Juli 2011 bespricht Nicole Zeller.  Das Gericht hält in seiner Entscheidung fest, dass der Verzicht der Vertragspartner auf Befugnisse im Vertrag betreffend der Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK-Vertrag) einschränkend auszulegen ist, somit also kein Vorzugrecht aus dem NOK-Vertrag bei Erneuerung einer Wasserkonzession besteht (vgl. auch die Kurzfassung: Nicole Zeller, Kein Vorzugsrecht aus NOK-Vertrag bei Erneuerung einer Wasserrechtskonzession, in: Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar, Push-Service Entscheide, publiziert am 20. Januar 2012).

Wieweit darf ein Rechtsanwalt bei der Ausübung seines Mandats gehen? Darf oder muss er sogar lügen, um seinen Mandanten zu schützen? Anaïs Loeffel beleuchtet die Problematik mit Blick auf Berufs- Verbands-  und Vertragspflichten des Rechtsanwalts.

Host-Provider befinden sich wegen fehlender Vollzugsmöglichkeiten praktisch in einem rechtsfreien Raum (zum Gerichtsstand: Alexander Kernen, Schützenhilfe für Opfer von Persönlichkeitsverletzungen im Internet, in: Jusletter 6. Februar 2012). Dr. Karl-Jascha Schneider-Marfels zeigt anhand einer Klage in der Schweiz gegen Facebook, welche Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen Host-Provider auftreten können. Er plädiert für eine Anpassung von Art. 28 ZGB und eine effizientere Ausgestaltung der Rechtshilfe.

Seit einigen Jahren streiten sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und Verleger um die Tragweite von Art. 93 Abs. 4 BV – «Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen.» Darf die gebührenfinanzierte SRG die Verleger im Internet konkurrenzieren? Dr. Peter Studer stellt den Diskussionsstand dar und hält einen Kompromiss für möglich.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Ahmet Kut / Demian Stauber, Die UWG-Revision vom 17. Juni 2011 im Überblick
 
Urteilsbesprechungen
Nicole Zeller, Kein Vorzugsrecht aus NOK-Vertrag bei Erneuerung einer Wasserrechtskonzession
 
Beiträge
Anaïs Loeffel, L'avocat a-t-il le droit de mentir à la justice pénale ?
Karl-Jascha Schneider-Marfels, Facebook, Twitter & Co: «Imperium in imperio»
Peter Studer, Darf die gebührenfinanzierte SRG die Verleger im Internet konkurrenzieren?
 
Essay
Eugénie Holliger-Hagmann, Artikel 8 – das Kuckucksei im UWG
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Internet-Auktionen: Online-Verkäufer erhält Recht
Jurius, Konkubinat: Todesfall-Genugtuung auch für Konkubinatspartner
Jurius, Ex-Chef von Shop in Olympia-Museum weiter in Haft
Jurius, Stromlose Open-Air-Bar – Urteil gegen Hausbewohner bestätigt
Jurius, Einsprache gegen Aldi-Neubau in Dierikon muss behandelt werden
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Fall Behring: Keine Mandatsaufgabe trotz Beleidigung
 
Pressemitteilungen
Jurius, WEKO genehmigt Kauf von Orange durch Apax
Jurius, Glasfaser-Kooperationen: Keine Sanktionsbefreiung
Jurius, Umwelt: Botschaft zur Änderung der Espoo-Konvention verabschiedet
Jurius, Bundesrat setzt Bestimmungen zu «Too big to fail» in Kraft
Jurius, Bundesrat unterstützt Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik
Jurius, Krankenversicherung: Aufsicht stärken, Transparenz erhöhen
Jurius, UVEK: Revision der Störfallverordnung
Jurius, RK-S: Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen
Jurius, Frankenstärke: WAK-S will Hotellerie Mehrwertsteuer nicht erlassen
Jurius, WAK-S hält an Pauschalbesteuerung fest

 


Information / Impressum

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Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Wissenschaftliche Beiträge

Ahmet Kut / Dr. Demian Stauber
Per 1. April 2012 treten neue UWG-Bestimmungen in Kraft; per 1. Juli 2012 der revidierte Art. 8 UWG zu unlauteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gesetzgeber hat einen bunten Strauss von Themen in diese UWG-Revision gepackt. Im Beitrag werden die Neuerungen vorgestellt und ausgewählte Aspekte näher beleuchtet.
Rechtsgebiete: Obligationenrecht; Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
deutsch, ca. 18174 Wörter

Urteilsbesprechungen

Nicole Zeller
Das Bundesgericht hält mit Urteil vom 11. Juli 2011 fest, dass der Verzicht der Vertragspartner auf Befugnisse im NOK-Vertrag (betreffend Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG) einschränkend auszulegen ist. Das Vorzugsrecht des NOK-Vertrages gilt folglich nicht für Konzessionserneuerungen und -verlängerungen und der Axpo AG steht demnach aus dem NOK-Vertrag kein Vorzugsrecht bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession zu.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 2427 Wörter

Beiträge

Anaïs Loeffel
Darf der Rechtsanwalt lügen oder hat er gar die Verpflichtung dazu, um seinen Mandanten zu schützen? Bei der Ausübung eines Mandats muss der Anwalt auf bestimmte Verhaltensweisen seines Mandanten reagieren, beispielsweise, wenn es widersprüchliche Anweisungen oder Zuweisungen von Honoraren aus fragwürdigen Quellen gibt. Beachtet werden müssen Berufs-, Verbands- und Vertragsregelungen, die den Anwalt in die richtigen Bahnen lenken und ihm eine unabhängige Berufsausübung ermöglichen. (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Notariats- und Anwaltsrecht
französisch, ca. 9700 Wörter

Dr. Karl-Jascha Schneider-Marfels
Social Media hat zunehmend Einfluss auf die Meinungsbildung. Das konkrete Beispiel einer Klage in der Schweiz gegen Facebook wegen einer Persönlichkeitsverletzung zeigt, welche Schwierigkeiten in der Praxis bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen international tätige Host-Provider auftreten. Diese bewegen sich mangels effizienter Vollzugsmöglichkeiten faktisch gesehen in einem rechtsfreien Raum. Abhilfe im Bereich der Persönlichkeitsrechte könnte eine Anpassung von Art. 28 ZGB schaffen. Zudem erscheint es unerlässlich, die internationale Rechtshilfe effizienter auszugestalten – nicht zuletzt auch zum Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit vor willkürlichen Eingriffen der Host-Provider.
Rechtsgebiete: Informatik und Recht; Medienrecht
deutsch, ca. 3530 Wörter

Dr. Peter Studer
Seit einigen Jahren balgen sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und Verleger um die Tragweite von Art. 93 Abs. 4 BV, worin der Verfassungsgesetzgeber festlegt, dass er zwar für die rechtliche Regelung von Radio und Fernsehen «sowie andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung» zuständig ist (Art. 93 Abs. 1 BV), dabei aber auf die Stellung anderer Medien, «vor allem der Presse», Rücksicht zu nehmen hat (Art. 93 Abs. 4 BV). Was heisst das in Bezug auf die verstärkten Internet-Aktivitäten der SRG und deren Bekämpfung durch den Verlegerverband Schweizer Medien? Der Bundesrat fordert die Streithähne zu einem Kompromiss auf.
Rechtsgebiete: Medienrecht; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 2487 Wörter

Essay

Dr. Eugénie Holliger-Hagmann
Bei der UWG-Revision (UWG) wurde Art. 8 UWG über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Konsumentenschutznorm umgestaltet. Prima vista kann sich ein KMU gegen missbräuchliche Geschäftsbedingungen eines Anbieters künftig nicht mehr auf Art. 8 UWG berufen. Doch dem Parlament unterlief ein folgenschwerer Lapsus.
Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG); Konsumentenrecht
deutsch, ca. 3838 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Wer bei einer Internet-Auktion verkaufte Ware nicht fristgerecht oder gar nicht liefern kann, ist nicht automatisch ein Betrüger. Die St. Galler Justiz muss auf Geheiss des Bundesgerichts ihren Schuldspruch gegen einen dubiosen Online-Händler überprüfen. (Urteil 6B_663/2011)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
deutsch, ca. 295 Wörter

Jurius
BGer – Wer in einem stabilen Konkubinat lebt, hat beim drittverschuldeten Tod seines Partners Anspruch auf eine Genugtuung. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts müssen Konkubinatspartner gleich wie Ehegatten als «Angehörige» der verstorbenen Person gelten. (BGE 6B_368/2011)
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
deutsch, ca. 233 Wörter

Jurius
BGer – Der ehemalige Chef vom Shop des Olympischen Museums in Lausanne bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er wird verdächtigt, an seinem früheren Arbeitsplatz 1,8 Millionen Franken abgezweigt zu haben. (Urteil 1B_37/2012)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen; Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 80 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen Hausbewohner bestätigt, der 2008 einer Bar am Open-Air-Festival St. Gallen für eineinhalb Stunden den Strom abgedreht hat. Laut Gericht bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Schuld des Mannes. (Urteil 6B_628/2011)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Freiheit
deutsch, ca. 211 Wörter

Jurius
BGer – Der Gemeinderat von Dierikon ist auf eine Einsprache gegen seine Baubewilligung für die neue Filiale von Aldi Suisse zu Unrecht nicht eingetreten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Firma aus der Nachbarschaft des geplanten Neubaus gutgeheissen. (Urteil 1C_346/2011)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 181 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Der Pflichtverteidiger des gescheiterten Financiers Dieter Behring darf sein Mandat trotz Beleidigungen von seinem Klienten nicht abgeben. Nach Ansicht des Bundesstrafgerichts versucht Behring mit provokantem Verhalten, das Strafverfahren gegen sich zu verzögern. (Urteil BB.2011.141)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Straftaten gegen das Vermögen
deutsch, ca. 279 Wörter


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X. Atelier de la Concurrence; 13.03.2012; Bern
Push-Service Entscheide & Web 2.0 (12.701); 26.03.2012; Zürich
Juristische Recherche Basiskurs (12.102); 09.05.2012; Zürich
44 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
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In der letzten Woche wurden in «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» folgende Beiträge publiziert.
Natassia Martinez, Remboursement de l'impôt à la source dans le cadre de l'application du régime de « remittance basis » (Kommentar von Urteil 2C_436/2011 vom 13.12.11)
Thomas M. Fischer, Volkes Stimme – ein Zuschlagskriterium bei öffentlichen Beschaffungen? (Kommentar von BGE 2C_770/2011 vom 25.01.12)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
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ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Marcel Meier wird Partner bei Oberson Avocats
Dr.iur. Christine Hehli Hidber wird Partnerin bei Binder Rechtsanwälte
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Pressemitteilungen

Jurius
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat den geplanten Kauf von Orange durch Apax Partners LLP (Apax) geprüft und diesen für unbedenklich befunden. Die vorläufige Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der geplante Kauf eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt.
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 142 Wörter

Jurius
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat festgestellt, dass auch die Glasfaser-Kooperationsverträge für die Stadt Genf und den Kanton Freiburg Kartellabreden enthalten, die wirksamen Wettbewerb beseitigen können. Daher können sie nicht im Voraus sanktionsbefreit werden. Mit seiner Analyse verbietet das Sekretariat der WEKO auch diese Kooperationen nicht, sondern zeigt den Unternehmen auf, wo ihre Projekte den Wettbewerb beeinträchtigen können. Im Anschluss an die gleiche Feststellung sind solche Verträge in Basel, Bern, Luzern und Zürich geändert worden.
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 278 Wörter

Jurius
Die Espoo-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Nachbarländer bei Projekten zu konsultieren, die erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben könnten. Die Länder, die der Konvention beigetreten sind, haben beschlossen, das Konsultationsverfahren zu verbessern und die Liste der Projekte zu aktualisieren. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2012 die Botschaft zur Ratifizierung dieser Änderungen ans Parlament verabschiedet.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 328 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat die vom Parlament am 30. September 2011 verabschiedete Änderung des Bankengesetzes zur Regelung der «Too big to fail»-Problematik auf den 1. März 2012 in Kraft gesetzt. Systemrelevante Banken haben damit künftig strengere Anforderungen bei den Eigenmitteln, der Liquidität und der Organisation zu erfüllen. Gleichzeitig hat der Bundesrat Verordnungsänderungen beschlossen, welche die in der Gesetzesänderung enthaltenen steuerlichen Massnahmen umsetzen.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Stempel- u. Registerabgaben; Steuerrecht
deutsch, ca. 191 Wörter

Jurius
Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik, wie sie eine Parlamentskommission vorschlägt. Der Kommissionsentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in der Bundesverfassung zu verankern. Dies erachtet der Bundesrat als Zielsetzung von grosser gesellschafts- und familienpolitischer Bedeutung. Der Bundesrat schliesst sich den Anträgen der Kommissionsminderheiten an und unterstützt eine Verfassungsbestimmung zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung.
Rechtsgebiete: Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 504 Wörter

Jurius
Der Bundesrat will die Aufsicht in der sozialen Krankenversicherung stärken und die Transparenz des Systems erhöhen. Die Instrumente der Aufsichtsbehörde zum Schutz der Krankenkassen und ihrer Versicherten sollen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft und den Gesetzesentwurf ans Parlament überwiesen.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
deutsch, ca. 327 Wörter

Jurius
Erdgashochdruck- und Erdölleitungen sollen neu in die Störfallverordnung aufgenommen werden. Damit die Risiken in der Umgebung von störfallrelevanten Anlagen nicht weiter steigen, soll zudem die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge verbessert werden. Diese beiden Massnahmen erhöhen die Sicherheit in der immer dichter bebauten Schweiz sowohl für die Bevölkerung als auch für die Umwelt. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Anhörung zur revidierten Verordnung eröffnet.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 244 Wörter

Jurius
Einstimmig rät die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) ihrem Rat, die Vorlage zur Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis anzunehmen. Mit der Vorlage sollen die Regelungen zum Beizug anwaltlicher Dokumente als Beweismittel in den verschiedenen Verfahrensgesetzen des Bundes harmonisiert werden. Zudem stimmte sie einer Vorlage zur Straffung des Verfahrensablaufs zu.
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht
deutsch, ca. 147 Wörter

Jurius
Die Hoteliers sollen nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) empfiehlt ihrem Rat den Vorschlag der Schwesterkommission des Nationalrats mit 8 zu 5 Stimmen zur Ablehnung.
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 247 Wörter

Jurius
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will an der Pauschalbesteuerung festhalten, jedoch die Mindestsätze anheben. Damit müssten pauschalbesteuerte Ausländerinnen und Ausländer mehr Steuern zahlen.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 234 Wörter


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Juristische(n) Mitarbeiter/in; Ernst & Young AG; Zürich
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Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; Friedrich + Hebeisen Rechtsanwälte; Kreuzlingen
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; WENGER PLATTNER; Bern
Senior Corporate Counsel; Taylor Root; Zofingen
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Programm 'Legal & Compliance Officer'; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Assistentin - Teilzeit - Zürich; VAT Consulting AG; Zürich
Programme Legal & Compliance Officer; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
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Wiederholungen
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Staiger, Schwald & Partner AG; Zürich
Juristische/r Volontär/in (100%); Orion Rechtsschutz-Versicherung AG; Basel
Juristischer Mitarbeiter (w/m); Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV); Zürich
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; TREUCO AG; Zürich
Juristin / Jurist (80-100%); Stadt Zürich - Departement der Industriellen Betriebe
Jurist/-in IV-Stelle (100%); Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft; Basel-Landschaft
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (40%); Wehrli Partner Rechtsanwälte; Frick
Substitut / Substitutin; Reichenbach Rechtsanwälte; Zürich
Rechtsanwalt (m/w); JMP PROFESSUS AG
Geschäftsführerin / Geschäftsführer 80-100%; Transparency International Schweiz; Bern
Vormundschaftssekretärin / Vormundschaftssekretär 80-100%; Sozialdienste Bezirk Dielsdorf; Dielsdorf
Anwaltsassistentin / Receptionistin (30%); RUOSS VÖGELE PARTNER; Zürich
Jurist /-in (100%); ATAG Private & Corporate Services AG; Basel
Geschäftsführer/in (80%); Verein Kinderanwaltschaft Schweiz; Bern
Jurist/in mit Flair für PR (Junior); Zürcher Verkehrsverbund (ZVV); Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100 %); Neese Hagmann Stalder Rechtsanwälte und Notare; Zug
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (60-80%); Bratschi Wiederkehr & Buob; Zürich
Assistant Group Legal Department; Denise Ammann & Partner AG; Pfäffikon
Legal Counsel (f/m); Ypsomed AG; Burgdorf
Ratschreiberin / Ratschreiber; Personaldienst des Kantons Appenzell A.Rh.; Herisau
Assistenten/Assistentin; Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht; Granges-Paccot
International/Swiss Tax Advisor; MARCUARD HERITAGE AG; Zurich
Juristin / Juristen; Coop Rechtsschutz AG; Aarau
Leiter/-innen der regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden; Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden; Mehrere Dienstsitze
Präsidentin / Präsidenten einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde im Thurgau; Personalamt des Kantons Thurgau; Arbon Frauenfeld Kreuzlingen Münchwilen Weinfelden
Legal Counsel und Compliance Officer; Adveq Management AG; Zürich
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Vorschau

Jusletter 27. Februar 2012

Pius Koller, Kurzkommentar zum Urteil des Bundesgerichts 2C_11/2011 vom 2. Dezember 2011 in Sachen Besteuerung von landwirtschaftlich genutzten Baulandgrundstücken
Valentine Delaloye, La poursuite pénale du délit formel et les problèmes de territorialité liés à Internet
Séverine Roubaty, Cybercriminalité : un point de situation à la lumière de certains droits étrangers
Urs Egli, Parol Evidence Rule – oder warum Verträge nach angelsächsischem Recht so lang sind

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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