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Jusletter 13. Februar 2012
Schwerpunkt-Ausgabe: StPO – Erste Erfahrungen


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Liebe Leserinnen und Leser

Ursprünglich gab es in der Schweiz 25 kantonale Strafprozessordnungen und das Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege (BStP), dann, seit dem Beitritt des Kantons Jura zur Eidgenossenschaft im Jahre 1979, waren es sogar 26 kantonale Verfahrensordnungen und das BStP. Nach nun fast 70 Jahren der Anwendung des Schweizerischen Strafgesetzbuches durch 26 – und später also 27 – verschiedene Strafprozessordnungen ist vor etwa einem Jahr, am 1. Januar 2011, die neue bundeseinheitliche Strafprozessordnung (StPO) in Kraft getreten.

Die Verbindung und Anpassung der einzelnen kantonalen Organisationen der Strafbehörden an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen der StPO ist aber offensichtlich nicht ganz reibungslos verlaufen.

Das Schweizer Strafverfahren ist insbesondere durch eine starke Staatsanwaltschaft, den grossen Einfluss des Vorverfahrens auf den Strafprozess im Ganzen, die Existenz des Zwangsmassnahmengerichts und eine Generalisierung der Berufung als Heilmittel gegen Urteile der ersten Instanz gekennzeichnet.

Obwohl es allgemein anerkannt ist, dass ein gutes Verfahren eher von den Frauen und Männern der Praxis abhängt, als von den Regelungen des Gesetzes selbst, so behindern einige Mängel des Gesetzes doch die Arbeit der Praktiker. Deshalb legen die Autoren dieser Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter ihren Fokus gerade auf die Verbesserungsmöglichkeiten des Verfahrens.

So finden Sie Überlegungen zu folgenden spannenden Themen: Daniel Kettiger widmet sich Schnittstellenfragen der Schweizerischen Strafprozessordnung zu anderen Verfahren und Rechtsgebieten; mit dem Anwalt der ersten Stunde und dem Zeitpunkt seines Einsatzes beschäftigt sich Miriam Mazou; Sylvie Bertrand stellt die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft dar und analysiert die Weisungen der kantonalen Staatsanwaltschaften; der Frage der Überwachung von Chatrooms und der Lücke der StPO in diesem Bereich stellt sich Martin Schubarth; das freiwillige oder obligatorische Schlichtungsverfahren thematisiert Amandine Francey;  Catherine Faller und Aude Reymond betrachten das Strafbefehlsverfahren – welches im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren statistisch immer mehr zum «üblichen» Verfahren wird – während Yvan Jeanneret diesen Themenbereich sowie das abgekürzte Verfahren in seinen Ausführungen vertieft; die Praxis der psychiatrischen Begutachtung im Strafverfahren und der grosse Einfluss der Begutachtung auf die Urteilsfindung problematisiert Stephan Bernard; Sarah Maurer diskutiert die Verwertung und Verwendung von illegalen Beweisen, insbesondere als entlastendes Beweismaterial; das Fehlen klarer Standards für Prozesskosten kritisieren Jürg Bähler und Christof Riedo; zu guter Letzt widmen sich Cédric Genton und Camille Perrier  dem Entschädigungs- und Genugtuungsanspruch.

Ich hoffe, dass Sie in dieser reich gefüllten Schwerpunkt-Ausgabe: StPO – Erste Erfahrungen einige  Inhalte finden werden, die Ihr Interesse wecken.

 

Prof. André Kuhn
André Kuhn
Universität Neuchâtel und Lausanne
Redaktion Jusletter

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge zur StPO – Erste Erfahrungen
Daniel Kettiger, Schnittstellenfragen der Schweizerischen Strafprozessordnung
Miriam Mazou, Avocat de la première heure : Quo vadis ?
Sylvie Bertrand, Les directives en tant qu'outil de collaboration entre le ministère public et la police
Martin Schubarth, Chatroomproblematik und Versagen des Gesetzgebers
Amandine Francey, La conciliation selon l'art. 316 CPP
Catherine Faller / Aude Reymond, Le règlement d'une affaire par la voie de l'ordonnance pénale
Yvan Jeanneret, Ordonnance pénale et procédure simplifiée : une autoroute semée d'embûches ?
Stephan Bernard, Sicherheitsgesellschaft und psychiatrische Begutachtungspraxis in Strafverfahren
Sarah Maurer, Les preuves dérivées – théorie et problèmes pratiques
Jürg Bähler / Christof Riedo, Kosten kosten – Geld und Nerven
Cédric Genton / Camille Perrier, Les prétentions du prévenu en indemnités et en réparation du tort moral
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Keine Wahlfälschung: Freispruch für alt Nationalrat Lumengo
Jurius, Architektur: Volksmeinung zu Recht berücksichtigt
Jurius, Neue Rechtsprechung für Opfer von Brustkrebs
Jurius, Fischzucht: Fischhalteverbot für Melander-Farm bestätigt
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Asyl-Beschwerde eines chinesischen Ex-Polizisten abgewiesen
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Zürcher Hells Angel bekommt höhere Entschädigung
 
Pressemitteilungen
Jurius, VOC-Lenkungsabgabe: UVEK will Befreiung für Unternehmen
 
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Dezember 2011 – Januar 2012)

 


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Arbeitsrecht – Verfahrensrechtliche Aspekte

29. März 2012, Zürich

Die Tagung bietet einen Überblick über arbeitsrechtlich relevante Entwicklungen, namentlich unter der Schweizerischen ZPO, sowie eine eingehende Durchleuchtung einzelner Aspekte arbeitsrechtlicher Verfahren.

Referierende:RA M. Farner, Prof. Th. Geiser, Dr. Ph. Gremper, Dr. R. Hischier,
RA R. Spring, RAin M. Stutz

 

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Beiträge zur StPO – Erste Erfahrungen

Daniel Kettiger
Die neue Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist seit rund einem Jahr in Kraft. Ob sie sich in der Praxis bewährt, kann in zahlreichen Bereichen wegen der erst kurzen Erfahrungszeit wohl noch kaum abgeschätzt werden. Demgegenüber können strukturelle Mängel der neuen Gesetzgebung auf der Grundlage von theoretischen Analysen und von Fallbeispielen aufgezeigt werden. So zeigten sich an den Schnittstellen zu anderen Verfahren und Rechtsgebieten bereits bei der Umsetzung in den Kantonen und in ersten Anwendungsfällen strukturelle und gesetzessystematische Schwächen. Der Beitrag befasst sich mit solchen Schnittstellenfragen und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Zivilprozessrecht; Grundrechte; Verteidigungsrechte; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 12950 Wörter

Miriam Mazou
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Institution des Anwalts der ersten Stunde sind erst seit einem Jahr in Kraft und werfen noch viele Fragen in rechtlicher und praktischer Hinsicht auf. Die Bestimmungen müssen zudem im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betrachtet werden, der in manchen Punkten den Angeklagten Rechte zugesteht, die über die Vorschriften des Strafprozesses in der Schweiz hinausgehen. (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
französisch, ca. 11670 Wörter

Sylvie Bertrand
Die neue StPO hat das «Staatsanwaltschaftsmodell II» eingeführt. Dieses System sieht vor, dass der Staatsanwalt alleine das Vorverfahren durchführt. Der Beitrag möchte einerseits die leitende Rolle des Staatsanwalts in der Phase der polizeilichen Ermittlungen untersuchen und andererseits die Handlungslimiten der vermeintlich unabhängigen Polizei beleuchten. Hierzu wird eine vergleichende Analyse der Weisungen der kantonalen Staatsanwaltschaften durchgeführt. (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Polizei- und Ordnungsrecht
französisch, ca. 6789 Wörter

Prof. Dr. Martin Schubarth
Mit dem Inkrafttreten der neuen StPO wurde das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung, das bisher die gesetzliche Grundlage für eine präventive Chatroomüberwachung bildete, ausser Kraft gesetzt. Dadurch entstand eine empfindliche Lücke, da die neue StPO keine Grundlage für präventive polizeiliche Tätigkeit gibt und sich in den kantonalen Gesetzen keine hinreichenden gesetzlichen Grundlagen finden. Der Verfasser behandelt das gesetzgeberische Versagen, das andauert; schildert die Möglichkeiten, mit denen man die Lücke hätte vermeiden können, und geht den Gründen für das eklatante gesetzgeberische Versagen nach.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Polizei- und Ordnungsrecht; Straftaten gegen die Sittlichkeit
deutsch, ca. 3112 Wörter

Amandine Francey
Art. 316 StPO erlaubt bzw. gebietet vielmehr eine Verhandlung zwischen den Parteien anzusetzen, um einen Vergleich zu erzielen. Allerdings definiert keine der Bestimmungen der StPO die Kriterien für eine solche Einigungsverhandlung. Es kann deshalb vorkommen, dass die Einigungsverhandlung mit der Mediation verwechselt wird. Daher empfiehlt sich eine Definition der Einigungsverhandlung. Vor Einführung der StPO war ein solches Verfahren auf Bundesebene nicht vorgesehen. Gleichwohl hatten einige Kantone die Einigungsverhandlung in ihrer Gesetzgebung aufgenommen. Der Beitrag untersucht die Situation vor und nach Inkrafttreten der StPO. (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
französisch, ca. 7955 Wörter

Catherine Faller / Aude Reymond
Im Beitrag werden einige Problemfälle der Praxis in Bezug auf den Strafbefehl diskutiert. Obwohl die Lehre diese zum Teil vorhergesehen hat, sind weitere Problemfälle in Erscheinung getreten. Zu nennen sind hier Fragen hinsichtlich der fiktiven Bekanntgabe des Strafbefehls, des Fehlens einer Übersetzung des Textes in andere Sprachen, der Beachtung der kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten des Angeklagten sowie zusätzlicher zivilrechtlicher Ansprüche. (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 6431 Wörter

Prof. Dr. Yvan Jeanneret
Der Strafbefehl und das vereinfachte Verfahren sind die zwei Ausnahmeentscheidungsformen, die durch die neue StPO eingeführt wurden. Die Regelung des Strafbefehls wirft schwierige Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der Anklage oder der Abwesenheit des Beschuldigten. Im Gegensatz zum vereinfachten Verfahren, einer Art Übereinkunft, enthält der Strafbefehl eine Reihe von Fallstricken und Grauzonen, die seine Umsetzung oft unvorhersehbar machen. Der Beitrag untersucht diese Schwierigkeiten mit Blick auf die Erkenntnisse, die die kantonale Rechtsprechung im Laufe des Jahres 2011 gewonnen hat. (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Polizei- und Ordnungsrecht
französisch, ca. 4271 Wörter

Stephan Bernard
Der Beitrag untersucht die psychiatrische Begutachtungspraxis in Strafverfahren. Der Autor erhebt grundlegende Einwände gegen den Status quo. Er nimmt dabei vor allem drei (rechtsstaatlich) besonders problematische Aspekte der gegenwärtigen Praxis kritisch unter die Lupe: Den übermässigen Einfluss eines «Experten» auf die Urteilsfindung, die faktisch eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten der Verteidigung sowie die mangelhaften gesetzlichen Grundlagen.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 11674 Wörter

Sarah Maurer
Die Organe des Staates müssen die Rechtsordnung respektieren. Hiervon hängt unser Vertrauen in sie ab. In diesem Zusammenhang werden die Regelungen und die Praxis zur Vereinheitlichung des Strafprozesses der neuen StPO beurteilt. Darüber hinaus wurde die Verwendung von Beweismitteln, die illegal erlangt wurden, neu geregelt (Art. 141 Abs. 4 StPO). Der Beitrag versucht die weiterhin bestehenden Grauzonen und Probleme anhand unterschiedlicher Szenarien aufzuzeigen. (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
französisch, ca. 8448 Wörter

Jürg Bähler / Prof. Dr. Christof Riedo
Mit der Inkraftsetzung der StPO wurden auch die Vorschriften über die Verfahrenskosten vereinheitlicht. Diese Regelungen sind teilweise nicht ausreichend klar. Die Autoren haben versucht, auf einige praktisch bedeutsame Fragen eine Antwort zu finden.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Gerichtsverfahrensrecht
deutsch, ca. 11523 Wörter

Cédric Genton / Dr. Camille Perrier
Art. 429 ff. StPO stützen die Ansprüche der beschuldigten Person auf Entschädigung und Genugtuung, wenn sie zu Unrecht angeklagt wurde, rechtswidrige Zwangsmassnahmen angewendet wurden oder, im Fall der Untersuchungs- und Sicherheitshaft, die zulässige Haftdauer überschritten wurde. Die Autoren betrachten die bisher zu den Bestimmungen ergangene Rechtsprechung des Bundes und der Kantone und legen dar, wie die Art. 429 ff. StPO nach ihrer Ansicht verstanden und angewendet werden müssen. (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
französisch, ca. 10224 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Der frühere Berner Nationalrat Ricardo Lumengo hat keine Wahlfälschung begangen, als er Wahlzettel für Immigranten ausfüllte: Das Bundesgericht hat den Freispruch des bernischen Obergerichts bestätigt. Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft wurde abgewiesen. (BGE 6B_605/2011)
Rechtsgebiete: Fälschungsdelikte
deutsch, ca. 386 Wörter

Jurius
BGer – Die Gemeinde Oberengstringen ZH hat bei einem Submissionsverfahren für architektonische Projektstudien zu Recht die Volksmeinung berücksichtigt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Gemeinde gut und wies den Fall ans Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurück. (BGE 2C_770/2011)
Rechtsgebiete: Grundrechte; Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 180 Wörter

Jurius
BGer – Krankenversicherungen müssen unter Umständen bei Brustkrebs-Patientinnen auch die Kosten für eine Operation an der gesunden Brust übernehmen. Das Bundesgericht hat die bis heute sehr restriktive Rechtsprechung in dieser Frage gelockert. (BGE 9C_850/2010)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 172 Wörter

Jurius
BGer – Der deutsche Unternehmer Hans Raab darf in seiner Fischfarm in Oberriet keine Melander mehr halten. Raab ist mit einer Beschwerde vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Der Kanton St. Gallen hatte ihm die Fischhaltung 2011 wegen fehlender Bewilligung verboten. (Urteil 2C_985/2011)
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
deutsch, ca. 221 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines chinesischen Ex-Polizisten gegen einen negativen Asylentscheid abgewiesen. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann uigurischer Herkunft zum Zeitpunkt seiner Flucht aus China nicht behördlich verfolgt wurde. (Urteil D-6330/2011)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 192 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Mitglieds der Hells Angels MC Zürich teilweise gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft muss ihm die Entschädigung um rund 8'000 auf über 27'000 Franken erhöhen. Der Beschwerdeführer hatte weit mehr gefordert. (Urteil BB.2011.87)
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 378 Wörter


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In der letzten Woche wurden in «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» folgende Beiträge publiziert.
Peter Albrecht, Strafbares Verpacken von Drogen (Kommentar von Urteil 6B_360/2011 vom 15.12.11)
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Pressemitteilungen

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Die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) enthält eine Befreiungsmöglichkeit für bestimmte Unternehmen, die per Ende 2012 ausläuft. Das UVEK schlägt eine unbefristete Weiterführung mit zusätzlichen Anforderungen vor. Es hat eine entsprechende Verordnungsänderung in die Anhörung geschickt.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Dezember 2011 bis und mit 16. Januar 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Monatliche Rechtsprechungsübersicht
deutsch, ca. 528 Wörter


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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%); RUOSS VÖGELE PARTNER; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%); Rüd Winkler Partner AG; Zürich
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Vorschau

Jusletter 20. Februar 2012

Ahmet Kut / Demian Stauber, Die UWG-Revision vom 17. Juni 2011 im Überblick
Anaïs Loeffel, L’avocat a-t-il le droit de mentir à la justice pénale ?
Karl-Jascha Schneider-Marfels, Facebook, Twitter & Co: «Imperium in imperio» – Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Host-Provider

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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