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Jusletter 30. Januar 2012
Schwerpunkt-Ausgabe: Gesundheitsrecht


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Liebe Leserinnen und Leser

Sie haben die neue Ausgabe von Jusletter zum Schwerpunkt Gesundheitsrecht vor sich.

Hier finden Sie die Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht. Diese umfasst über 100 Zeitschriften zum Schweizer und ausländischen Recht sowie die wichtigsten Urteile zu diesem spezifischen Rechtsgebiet.

Auch diese Ausgabe von Jusletter enthält wieder eine Reihe von Schwerpunkt-Beiträgen zu wichtigen Themen rund um das Gesundheitsrecht.

Vorab möchten wir aber die Gelegenheit nutzen, Sie darauf hinzuweisen, dass die Beiträge des letzten Jahres zum Gesundheitsrechts in gedruckter Form in der Schweizerischen Zeitschrift für Gesundheitsrecht (SZG) 2012 veröffentlicht werden. Sie können die SZG 2012 bereits jetzt über den Shop der Weblaw AG bestellen. Zudem bietet das ILS (L'Institut de droit de la santé), welches gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Thomas Gächter, Universität Zürich,  für diese Ausgabe verantwortlich ist, Weiterbildungen im Gesundheitsrecht an: Anmeldungen für die Studiengänge MAS, DAS oder CAS werden noch entgegen genommen!

PD Dr. Patricia M. Schiess Rütimann  untersucht Art. 42 Abs. 3bis KVG, der vom Parlament am 23. Dezember 2011 verabschiedet wurde und betrachtet die so entstandene unklare Situation hinsichtlich der Übermittlung von Patientendaten an Versicherer.

Einen Beitrag zu einem verwandten Themenbereich hat Sonja Andrea Fünfkirchen verfasst. Sie hebt die Regelungslücken und Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Übermittlung und Bereitstellung von Patientendaten nach der neuen Regelung des KVG, welches seit 1. Januar 2012 in Kraft ist, hervor.

Dr. Birgit Christensen und Dr. Margot Michel betrachten den Entwurf zur Revision des Transplantationsgesetzes und insbesondere den Begriff des Hirntodes, der grundlegende Fragen aufwirft.

Der Artikel von Dr. med. Simon Graf beschreibt die praktische Ausgestaltungen der Notfalldienstpflicht der Ärzte in den Kantonen sowie die Sanktionsmöglichkeiten durch die Aufsichtsbehörden bei Pflichtverletzungen. Diese Frage wurde für den Kanton Genf bereits in einem Beitrag für die SZG 7/2005 behandelt. Simon Graf konzentriert sich vorliegend auf die geltenden Vorschriften der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Zürich.

Prof. Dr. Kurt Pärli und Sandra Kuratli diskutieren die Auswirkungen des kürzlich erschienen Urteils des Bundesgerichts zur Nikotinabhängigkeit. Im Gegensatz zur Vorinstanz erkennt das Bundesgericht Nikotinabhängigkeit unter bestimmten Bedingungen als Krankheit an. Eine Abhängigkeit, die zu Verpflichtungen der Krankenkassen führen kann: Hierin zeigen sich erneut die verschiedenen Möglichkeiten der Auslegung des Krankheitsbegriffs im Recht.

Prof. Dr. Tomas Poledna und Philipp Do Canto erklären am Beispiel von Botox-Behandlungen, wie die Umsetzung des Schweizer Heilmittelgesetzes das Recht für Ärzte auf Werbung einschränkt.

Letztendlich erinnert Loris Magistrini an die jüngste Revision der KVV. Auch wenn diese Revision fast unbeachtet erfolgte, werden die Bestimmungen noch eine zentrale Rolle in der Entwicklung der Rückerstattung von Medikamentenkosten einnehmen, insbesondere im Fall von Off-Label-Medikamenten.

Sie, liebe Leserinnen und Leser, sehen anhand dieser Zusammenfassung einmal mehr, wie vielfältig das sich ständig im Wandel befindende Gesundheitsrecht sein kann.

Zum Abschluss dieses Editorials, wünschen wir Ihnen noch ein erfolgreiches Jahr 2012…und gute Gesundheit!

 

Jean Perrenoud
Jean Perrenoud
Institut de droit de la santé
Université de Neuchâtel

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge zum Gesundheitsrecht
Patricia M. Schiess Rütimann, Weitergabe von Patientendaten zur Rechnungstellung
Sonja Andrea Fünfkirchen, Der «Datenschutz» im KVG und die fragwürdige «WZW-Überprüfung» im SwissDRG-System
Birgit Christensen / Margot Michel, Organtransplantation zwischen Integritätsschutz und Drittinteressen
Simon Graf, Notfalldienstpflicht der Ärzte in privater Praxis
Kurt Pärli / Sandra Kuratli, Kassenpflichtige Raucherentwöhnung für «kranke» Raucher
Tomas Poledna / Philipp Do Canto, Werbeverbote für Heilmittel und das Auskündungsrecht der Ärzte – das Beispiel «Botox»
Loris Magistrini, Remboursement de médicaments par l'assurance obligatoire des soins: Commentaire des nouveaux arts. 71a et 71b OAMal
Slim Ben Younés / Nathalie Brunner / Leila Ghassemi / Olivier Guillod / Agnès Hertig-Péa / Jean Perrenoud / Beatrice Stirner / Marinette Ummel / Valérie Wyssbrod, Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Victoire d'étape pour cinq éleveurs de moutons
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Tabaksteuer auf elektronische Zigarette ist rechtens
 
Pressemitteilungen
Jurius, Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet
Jurius, SGK-S: «Komatrinker» sollen für Kosten selbst aufkommen
Jurius, SGK-S für Kassenpflicht von Kinder-Brillen
Jurius, Managerlöhne: Einigung bei Abstimmung
Jurius, RK-S will neues Konkursrecht
Jurius, Frankenstärke: FK-N will Hotellerie Mehrwertsteuer nicht erlassen
Jurius, Armeewaffen: SIK-N für Verbot der Streumunition
Jurius, ElCom erlangt Beobachterstatus bei CEER

 


Information / Impressum

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Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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St. Galler Erbrechtstag
22. März 2012, Zürich

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Themen:
  • Vorkehren des Erblassers für den Zeitraum vor seinem Ableben
  • Form- und Auslegungsfragen bei erbrechtlichen Rechtsgeschäften in der neueren Praxis des Bundesgerichts
  • Die Nacherbschaft
  • Internationales Erbrecht und Erbrechtsverfahren im Verhältnis Schweiz – Italien
  • Erbengemeinschaft, Erbe und Erblasser als Schuldner
  • Der Erblasser und die Erben als Gläubiger
  • Legalisierung undeklarierter Vermögenswerte
  • Informationsrechte der Erben

Adressaten: Alle mit Erbrecht befaßten Personen

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
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Beiträge zum Gesundheitsrecht

PD Dr. Patricia M. Schiess Rütimann
Die «Vereinbarung über ergänzende Anwendungsmodalitäten bei der Einführung der Tarifstruktur SwissDRG» scheiterte im Sommer 2011. Der Verband der Schweizer Spitäler H+ und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH kritisierten die vorgesehene Übermittlung aller Diagnosen und Prozeduren. Sie wäre weder anonymisiert noch pseudonymisiert erfolgt. Nach Interventionen des Bundesrates verabschiedete das Parlament am 23. Dezember 2011 eine Ergänzung von Art. 42 KVG um einen Abs. 3bis. Die Autorin erläutert den Konflikt um die Daten der Spitalpatientinnen und -patienten und würdigt das Vorgehen der beteiligten Akteure kritisch.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Datenschutz
deutsch, ca. 10327 Wörter

Sonja Andrea Fünfkirchen
Im neuen Tarifsystem mit diagnoseorientierten Fallpauschalen bestehen nach wie vor Regelungslücken und Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Übermittlung und Bearbeitung von sensiblen Patientendaten. Die Autorin ist der Auffassung, dass die «WZW-Überprüfung» eines der Kernprobleme im KVG darstellt. Die Hypothese, dass die WZW-Überprüfung anhand der analytischen Methode im SwissDRG-System weder sinnvoll noch zweckmässig ist, soll den Verantwortlichen im Gesundheitswesen als Diskussionsbasis dienen. Zudem ist die Verhältnismässigkeit in Bezug auf die systematisch gekoppelte Übermittlung von Rechnungsdaten und medizinischen Daten (gem. revidierten Art. 42 Abs. 3 und 4 KVG) kritisch zu hinterfragen und neu zu beurteilen.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte; Datenschutz
deutsch, ca. 10726 Wörter

Dr. Birgit Christensen / Dr. Margot Michel
Der Bundesrat hat im Juni 2011 den Vorentwurf für eine Teilrevision des Transplantationsgesetzes (TxG) vorgelegt. Die Ausführungen gehen der Frage nach, welche Auswirkungen die Neuerungen in Bezug auf die Rechtsposition der potenziellen Organspenderin bzw. des Organspenders haben. Im Fokus stehen Art. 8 TxG, in dem der Zeitpunkt der Anfrage wegen Organspende an die Angehörigen neu geregelt wird, und Art. 10 TxG, nach welchem neu auch eine stellvertretende Zustimmung zu organerhaltenden Massnahmen vor dem Tod zulässig sein soll.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Transplantationen
deutsch, ca. 10528 Wörter

Dr. med. Simon Graf
Die Notfalldienstpflicht der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bildet, trotz ihrer praktisch grossen Bedeutung, in juristischer Lehre und Rechtsprechung ein Randgebiet. Die Arbeit beschreibt die gesetzlichen Grundlagen der Notfalldienstpflicht der Ärzte in der Schweiz sowie deren praktische Ausgestaltung in ausgewählten Kantonen. Dabei wird insbesondere auf Fragen der rechtsgleichen Durchführung dieser Pflicht (inkl. Dispensationswesen und Ersatzabgabe) und Sanktionsmöglichkeiten durch die Aufsichtsbehörden bei Pflichtverletzung eingegangen. Einige Anmerkungen zu Entschädigungsfragen runden den Beitrag ab.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
deutsch, ca. 7751 Wörter

Prof. Dr. Kurt Pärli / Sandra Kuratli
Das Bundesgericht entschied im Urteil 9C_69/2011 vom 11. Juli 2011 entgegen der Vorinstanz, dass die Nikotinsucht unter gewissen Umständen eine Krankheit darstelle. Das BAG wird die entsprechenden Kriterien definieren müssen. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass der Krankheitsbegriff im Sozialversicherungsrecht relativ und funktional ist: Wie andere Süchte begründet auch Nikotinsucht keine Invalidität, kann aber, wie der vorliegende BGE zeigt, zu einer Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 3009 Wörter

Prof. Dr. Tomas Poledna / Philipp Do Canto
Das Heilmittelrecht verbietet Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Regelung gilt über die Pharmabranche hinaus für jedermann, also auch für Ärzte. Als Medizinalpersonen besitzen Ärzte aber ein Recht auf Auskündung ihrer beruflichen Dienstleistungen. Bei Therapien, in deren Zentrum ein Heilmittel steht, können Ärzte so in das Spannungsfeld von Auskündungsrecht und Werbeverbot geraten. Am Beispiel der unter dem Namen «Botox-Behandlungen» bekannten Gesichtsfaltentherapien wird in dem Beitrag aufgezeigt, wie die heilmittelrechtliche Praxis der Schweiz der Ärzteschaft eine angemessene berufliche Auskündung erschwert.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 4819 Wörter

Loris Magistrini
Am 1. März 2011 sind die Art. 71a und 71b KVV in Kraft getreten. Auch wenn die Revision des KVV fast unbeachtet erfolgte, werden diese Bestimmungen noch eine zentrale Rolle in der Entwicklung der Rückerstattung von Medikamentenkosten in der Schweiz einnehmen, insbesondere im Fall von Off-Label-Medikamenten. Der Beitrag versucht, den Inhalt dieser neuen Bestimmungen zu analysieren: Sie wurden eingeführt, um der in diesem Bereich herrschenden Rechtsunsicherheit Abhilfe zu schaffen. Die Analyse erfolgt hauptsächlich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts. (sk)
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
französisch, ca. 6393 Wörter

Slim Ben Younés / Nathalie Brunner / Leila Ghassemi / Olivier Guillod / Agnès Hertig-Péa / Jean Perrenoud / Beatrice Stirner / Marinette Ummel / Valérie Wyssbrod
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf der Grundlage von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Umfasst ist die Periode vom 1. August 2011 bis zum 31. Dezember 2011.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 11501 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Das Bundesgericht trägt der Freiburger Justiz auf, die Beschwerde von fünf Schafzüchtern erneut zu überprüfen. Diese gaben an, dass die Schafe Opfer eines Wolfes geworden seien, der im Oktober 2008 illegal per Helikopter eingeführt worden sei. (Urteile 1B_510/2011 und 1B_556/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Land- und Forstwirtschaft
französisch, ca. 214 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Auf elektronische Zigaretten darf laut Bundesverwaltungsgericht Tabaksteuer erhoben werden. Gemäss Gericht müssen die nikotinfreien Aromaverdampfer als Ersatzprodukt für Raucherwaren gelten. (Urteil A-3123/2011)
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 324 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Juristische Recherche für Fortgeschrittene (12.201); 01.03.2012; Bern
Vertiefungskurs juristische Aktualität (12.501); 13.03.2012; Zürich
Push-Service Entscheide & Web 2.0 (12.701); 26.03.2012; Zürich
6. Kernausbildung Wirtschaftsmediation SGO (SAV/SKWM); 28.06.2012 - 17.11.2012; Glattbrugg
25 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
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push-service entscheide
In der letzten Woche wurden in «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» folgende Beiträge publiziert.
Francois Logoz, Intervention de l'autorité au partage en lieu et place de l'héritier insolvable (Kommentar von Urteil 5A_126/2011 vom 21.07.11)
Francois Logoz, Définition du dernier domicile du défunt - Recours contre la désignation d'un administrateur officiel - Droit d'être entendu (Kommentar von Urteil 5A_725/2010 vom 12.05.11)
Francois Logoz, Kantonal letztinstanzlicher Rückweisungsentscheid – Zulässigkeit einer bundesrechtlichen Beschwerde (Kommentar von Urteil 5A_887/2010 vom 18.04.11)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
Abonnenten des Push-Service Entscheide erhalten jeweils am 3. Kalendertag im Monat per E-Mail die Monatsübersicht zur Online-Zeitschrift «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» zugestellt.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
CMS-Verbund bestätigt Rui Pena, Arnaut & Associados als neue Mitgliedssozietät in Portugal
Bruno Bächli wird Partner bei Wenger & Vieli Rechtsanwälte
Bratschi Wiederkehr & Buob begrüsst Dr. Hannes Glaus als neuer Partner sowie RA Michael Burkhard, RA Andrea Schneeberger und RA Roland Stähli
Dr. Roman Baumann Lorant neu Partner bei DUFOUR Advokatur Notariat
Me Daniel de Vries Reilingh rejoint l'étude KGG
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Pressemitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat am 27. Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Er unterbreitet den Eidgenössischen Räten zwei Gesetzesentwürfe: das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz. Parallel zur Liberalisierung des Ethanol- und Spirituosenmarkts wird der Schutz der Jugend verstärkt und ein «Nachtregime» für den Alkoholverkauf eingeführt. Die heutige Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) wird in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert und für die Umsetzung der beiden neuen Gesetze zuständig sein.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 357 Wörter

Jurius
Wer sich wegen starker Trunkenheit oder Drogenmissbrauchs in Spitalpflege begeben muss oder auf dem Polizeiposten in einer Ausnüchterungszelle landet, soll für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat diesem Vorschlag der Schwesterkommission zugestimmt.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 87 Wörter

Jurius
Krankenkassen müssen möglicherweise schon bald wieder Beiträge an Brillengläsern für Kinder leisten. Mit 10 zu 1 Stimme empfiehlt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) ihrem Rat eine Motion aus dem Nationalrat zur Annahme.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 170 Wörter

Jurius
Beim indirekten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative rückt eine Einigung zwischen den Räten näher. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) ist in einem zentralen Punkt auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Gesellschaftsrecht; Aktienrecht
deutsch, ca. 214 Wörter

Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) bleibt dabei: Das Konkursrecht soll revidiert werden. Die Kommission möchte, dass Firmen einfacher saniert werden können. Dabei sollen aber die Risiken des Missbrauchs eingedämmt werden.
Rechtsgebiete: SchKG
deutsch, ca. 213 Wörter

Jurius
Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) ist dagegen, die Hoteliers für ein Jahr von der Mehrwertsteuer zu befreien. Sie lehnt einen entsprechenden Vorschlag der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ab.
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 218 Wörter

Jurius
In der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SIK-N) haben sich nach den Wahlen die Kräfteverhältnisse verschoben. Die Kommission befürwortet neu sowohl das Verbot von Streumunition als auch Massnahmen gegen den Missbrauch von Armeewaffen.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 312 Wörter

Jurius
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) wurde formell als Beobachterin im Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden CEER (Council of European Energy Regulators) aufgenommen. Der Beobachterstatus wurde der ElCom im Rahmen der Generalversammlung am 24. Januar 2012 in Brüssel erteilt. Der Beobachterstatus stärkt die internationale Präsenz der ElCom und ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit der schweizerischen Regulationsbehörde im europäischen Raum.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 406 Wörter


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Legal Counsel Industrie (m/w); Waelti Partners AG; Zürich
Jurist/in (80%); Sicherheitsdirektion; Zürich
Rechtsanwalt (w/m); Steiner AG; Zürich
Jurist/in mit Flair für PR (Junior); Zürcher Verkehrsverbund (ZVV); Zürich
Legal Assistant; Rothschild Bank AG; Zurich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100 %); Neese Hagmann Stalder Rechtsanwälte und Notare; Zug
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (60-80%); Bratschi Wiederkehr & Buob; Zürich
Gerichtsschreiber/in 50-70%; Kanton Luzern; Luzern
Assistant Group Legal Department; Denise Ammann & Partner AG; Pfäffikon
Rechtsanwalt /Rechtsanwältin; Haymann Rechtsanwälte; Zürich
Legal Counsel (f/m); Ypsomed AG; Burgdorf
Ratschreiberin / Ratschreiber; Personaldienst des Kantons Appenzell A.Rh.; Herisau
Lawyer (m/f); Synergy Legal Staffing; Zurich
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber; Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft; Arlesheim
Assistenten/Assistentin; Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht; Granges-Paccot
International/Swiss Tax Advisor; MARCUARD HERITAGE AG; Zurich
Juriste Asset Management; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Jurist/in Asset Management; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Juristin / Juristen; Coop Rechtsschutz AG; Aarau
Juristin / Juristen; FORTUNA Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft AG; Adliswil
Legal Counsel; Roche Diagnostics AG; Rotkreuz
Leiter/-innen der regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden; Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden; Mehrere Dienstsitze
Präsidentin / Präsidenten einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde im Thurgau; Personalamt des Kantons Thurgau; Arbon Frauenfeld Kreuzlingen Münchwilen Weinfelden
Personalberater/in Recht (Legal & Compliance); REVIVAL Consulting AG; Zürich
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Juristische/n Sekretär/in; Ombudsmann des Kantons Zürich; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (100%); Langner Stieger Trachsel & Partner; Zürich
Junior Legal Counsel; Partners Group AG; Zug
Leiter/in Recht und Administration; Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten; Zürich
Jurist / Juristin 100 %; Orion Rechtsschutz-Versicherung AG; Basel
Fachspezialist/in Vollzug Asylwesen; Amt für Migration und Integration Kanton AG; Aarau
une/un juriste; Kanton Wallis; Wallis
eine/n Staatsanwältin/Staatsanwalt (90%); Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln; Wollerau
Juristin/Jurist; IT & Law Consulting GmbH; Zug
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Vorschau

Jusletter 6. Februar 2012

Roland Hürlimann / Thomas Siegenthaler, Das Werkvertragsrecht in den Entscheiden des Bundesgerichts in den Jahren 2008 – 2011
Alexander Kernen, Prozessuale Schützenhilfe für Opfer von Persönlichkeitsverletzungen im Internet
Laurence Andrée Uttinger, Hinterlassenenrente aus der beruflichen Vorsorge für die geschiedene Witwe – Bemerkungen zu BGE 137 V 373
Simon Thurnheer, Die Namensänderung in England und der Schweiz

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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