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Jusletter 23. Januar 2012

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Liebe Leserinnen und Leser

Eigentlich ist die Schweiz hinsichtlich der Behandlung inhaftierter Personen sehr fortschrittlich. Im Gegensatz zur Vereinheitlichung des Strafprozesses durch die StPO liegt der Straf- und Massnahmenvollzug aber weiterhin bei den Kantonen. Dies bringt eine Ungleichbehandlung von Inhaftierten mit sich, die lediglich durch den Ort der Inhaftierung gerechtfertigt ist. David Millet führt eine Bestandsaufnahme der kantonalen Gesetzgebung durch und misst die Regelungen an internationalen und inländischen Standards. Er kommt zum Schluss, dass eine einheitliche, schweizweite Lösung die bestehenden Mängel vermeiden würde.

Werden hinsichtlich des Unabhängigkeitserfordernisses bei der vereinfachten Meldepflicht nicht zum Vertrieb in der Schweiz zugelassene kollektive Kapitalanlagen anders behandelt als schweizerische oder ausländische zugelassene kollektive Kapitalanlagen? Dr. Mark Montanari und Raffaele Rossetti betrachten anhand eines konkreten Falles die Praxis der zuständigen Offenlegungsstelle zur erleichterten Meldepflicht nach Art. 17 Abs. 3 BEHV-FINMA, stellen deren Erwägungen dar und unterziehen diese einer kritischen Würdigung. Beachtet wird hierbei auch die – lange erwartete – am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Revision des Art. 17 Abs. 3 BEHV-FINMA.

Dr. Nicolas Spichtin stellt die Frage nach der Möglichkeit einer materiellen Abweisung eines Gesuchs um Rechtsschutz in klaren Fällen. Das spezielle Summarverfahren soll die Partei schnell zu einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid führen. Ist die Sach- oder Rechtslage aber nicht eindeutig, kann der Rechtsschutz nicht gewährt werden und es muss ein Nichteintretensentscheid des Gerichts gefällt werden. Obwohl Art. 257 ZPO eine materielle Abweisung nicht explizit vorsieht, plädiert Nicolas Spichtin für diese Möglichkeit.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
David Millet, Les arrêts disciplinaires
 
Beiträge
Mark Montanari / Raffaele Rossetti, Praxis der Offenlegungsstelle (OLS) bei der erleichterten Meldepflicht für kollektive Kapitalanlagen
Nicolas Spichtin, Ist eine materielle Abweisung eines Gesuchs um Rechtsschutz in klaren Fällen möglich?
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Fristlose Entlassung eines Davoser Lehrers bestätigt
Jurius, «Heidi-Alpen Bergkäse» darf weiter so heissen
Jurius, Nouveau revers pour le neveu du peintre Oskar Kokoschka
Jurius, Keine Strafe für Alkoholverkauf an jugendliche Lockvögel
Jurius, KBV-Affäre: Urteile gegen frühere KBV-Kader bestätigt
Jurius, Schwerverkehrsabgabe: Transportfirmen bekommen Recht
Jurius, Prostituierten-Mord: Strafe für Mörder bestätigt
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Flughafen Altenrhein muss Umweltverträglichkeit prüfen
Jurius, Keine Sozialhilfe für Schweizer Häftling in Frankreich
 
Pressemitteilungen
Jurius, FINMA eröffnet Anhörung zur Bankeninsolvenzverordnung
Jurius, Bundesrat: Vollzug flankierender Massnahmen weiter optimieren
Jurius, Geldwäschereibekämpfung: Internationaler Informationsaustausch
Jurius, Vernehmlassung zum Ausserprozessualen Zeugenschutz
Jurius, Handelshemmnisse: WAK-S will Cassis-de-Dijon aufweichen
Jurius, WAK-N: Änderung des Tierschutzgesetzes
Jurius, APK-N befürwortet Quotenreform des Internationalen Währungsfonds

 


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Wissenschaftliche Beiträge

David Millet
Mit dem Inkrafttreten der StPO hat sich das schweizerische Strafrecht einer weiteren Vereinheitlichung unterzogen. Somit unterliegt nur noch der Straf- und Massnahmenvollzug der Zuständigkeit der Kantone. Insofern wurden die Gesetzgebungen der verschiedenen Kantone auf ihre Übereinstimmung mit den internationalen Konventionen und internen Texten in Sachen Menschenrechte überprüft. Die Ergebnisse dieser Studie bringen ans Licht, dass viele Kantone ihren inhaftierten Personen keinen ausreichenden Schutz bieten. Angesichts dieses Befundes analysiert der Autor, ob eine vereinheitlichte Lösung auf Bundesebene solche Mängel vermeiden würde.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Strafen und Massnahmen. Pönologie; Polizei- und Ordnungsrecht
französisch, ca. 9361 Wörter

Beiträge

Dr. Mark Montanari / Raffaele Rossetti
Der Beitrag befasst sich anhand eines konkreten Praxisfalles mit dem problematischen Unabhängigkeitserfordernis für nicht zum Vertrieb genehmigte ausländische kollektive Kapitalanlagen im Rahmen der erleichterten Meldepflicht nach Art. 17 Abs. 3 BEHV-FINMA. Die dazu interessierenden Erwägungen der zuständigen Offenlegungsstelle, welche sowohl für ausländische wie auch für schweizerische kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger bedeutsam sind, werden wiedergegeben und einer kritischen Würdigung unterzogen. Am Ende des Beitrages wird kurz auf die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Revision des Art. 17 BEHV-FINMA hinsichtlich des Unabhängigkeitsnachweises eingegangen.
Rechtsgebiete: Handelsrecht; Handelsregister; Bankrecht
deutsch, ca. 6680 Wörter

Dr. Nicolas Spichtin
Beim Rechtsschutz in klaren Fällen handelt es sich um ein spezielles Summarverfahren. Ist die Sach- und Rechtslage liquid, soll die gesuchstellende Partei relativ rasch zu einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid kommen. Kann dagegen der Rechtsschutz nicht gewährt werden, weil die Sach- und/oder die Rechtslage nicht liquid ist bzw. sind, hat das Gericht einen Nichteintretensentscheid zu fällen. Der Beitrag untersucht, ob in diesem Kontext auch eine materielle Abweisung des Gesuchs möglich ist, denn die einschlägige Norm – Art. 257 ZPO – äussert sich diesbezüglich nicht explizit.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 3440 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Die Gemeinde Davos hat bei der fristlosen Entlassung eines altgedienten Primarlehrers korrekt gehandelt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der 2007 auf einer Schulreise gegenüber einer Schülerin handgreiflich geworden war. (BGE 8C_294/2011)
Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht; Verletzung der Berufs- und Amtspflicht
deutsch, ca. 335 Wörter

Jurius
BGer – Die Bergsenn AG muss ihren «Heidi-Alpen Bergkäse» nicht umbenennen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Herstellerfirma gutgeheissen. Laut Gericht verweist der Ausdruck «Heidi-Alpen» nicht auf eine Herkunft aus einem Sömmerungsgebiet. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_559/2011)
Rechtsgebiete: Markenrecht; Immaterialgüterrecht
deutsch, ca. 227 Wörter

Jurius
BGer – Der Streit um den Nachlass des Malers Oskar Kokoschka sorgt weiter für Aufsehen. Der Neffe des Künstlers hatte ersucht, einen Richter aus dem Kanton Waadt auszuschliessen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen. (Urteil 5A_622/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Erbrecht
französisch, ca. 229 Wörter

Jurius
BGer – Alkohol-Testkäufe durch Minderjährige gelten laut Bundesgericht als verdeckte Ermittlung. Fehlbare Händler können aus diesem Grund nicht strafrechtlich belangt werden, solange der Bund oder die Kantone die Verwertung der Beweise nicht ausdrücklich erlauben. (Urteil 6B_334/2011)
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 495 Wörter

Jurius
BGer – Drei Hauptverantwortliche in der Affäre um die Winterthurer Krankenkasse KBV müssen definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der drei Männer abgewiesen, die mit fiktiven Versicherten 27 Millionen Franken erlangt hatten. (Urteil 6B_173/2011)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 196 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesverwaltungsgericht muss sich nochmals mit der Erhöhung des LSVA-Tarifs ab dem Jahr 2009 befassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von zwei Transportunternehmen gutgeheissen. Umstritten ist die Höhe der anzulastenden Stauzeitkosten. (Urteile 2C_751/2010 und 2C_752/2010)
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 362 Wörter

Jurius
BGer – Ein 47-jähriger Marokkaner, der 2008 in Genf einer Prostituierten die Kehle durchgeschnitten hat, muss wegen Mordes definitiv für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 6B_485/2011)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 95 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Der Flughafen Altenrhein muss für die geplante Erweiterung des Fliegermuseums und den Neubau eines Hangars eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Recht gegeben. (Urteil A-8464/2010)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 189 Wörter

Jurius
BVGer – Die Eidgenossenschaft muss einem in Frankreich langjährig inhaftierten Schweizer keinen Computer kaufen, den er zur Absolvierung eines Fernstudiums benötigen würde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil C-3188/2010)
Rechtsgebiete: Sozialhilferecht
deutsch, ca. 227 Wörter


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Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Brahms-Requiem; 03.02.2012; Bern
Infoabend CAS Finanz-Know-how für Juristinnen und Juristen; 07.03.2012; Zürich
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In der letzten Woche wurden in «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» folgende Beiträge publiziert.
Nicole Zeller, Kein Vorzugsrecht aus NOK-Vertrag bei Erneuerung einer Wasserrechtskonzession (Kommentar von Urteil 2E_4/2009 vom 11.07.11)
Thierry Obrist, Liberté religieuse et financement des salaires de pasteurs par le biais de l'impôt sur le revenu (Kommentar von BGE 2C_360/2010 vom 22.11.11)
Die jeweiligen Volltexte finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service EntscheideKommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
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Per§onalia
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Schweizer Völkerrechtsexperte Walter Kälin in UNO-Menschenrechtsausschuss gewählt
Daniel Emch – neuer Partner bei Kellerhals
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Melanie Renfer (T +41 31 380 57 77).
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Pressemitteilungen

Jurius
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Totalrevision der Bankenkonkursverordnung. Nötig wurde diese Revision, weil das Bankengesetz geändert wird: Am 1. September 2011 ist die neue Einlagensicherungsvorlage in Kraft getreten, im Verlaufe dieses Jahres sollen die neuen Bestimmungen der «Too big to fail»-Vorlage Rechtskraft erlangen. Die neue Bankeninsolvenzverordnung konkretisiert die gesetzlichen Regeln über die Sanierung von Banken. Sie gilt für alle Banken und Effektenhändler. Die Anhörung endet am 2. März 2012.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 223 Wörter

Jurius
Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit weiter verbessern. Dazu ist er bereit, parallel zu den bereits eingeleiteten Massnahmen in dem Bereich, die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zu übernehmen und umzusetzen. Im Zentrum steht dabei eine Verbesserung der strategischen und operativen Steuerung der flankierenden Massnahmen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.
Rechtsgebiete: Europarecht; Arbeitsrecht; Ausländer- und Asylrecht; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 543 Wörter

Jurius
Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) soll künftig mit ihren ausländischen Partnerbehörden auch Finanzinformationen austauschen können. Dies soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verbessern sowie die Integrität des schweizerischen Finanzplatzes stärken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2012 den Vorentwurf für eine entsprechende Änderung des Geldwäschereigesetzes genehmigt und gleichzeitig die Vernehmlassung eröffnet.
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
deutsch, ca. 721 Wörter

Jurius
Die Umsetzung des ausserprozessualen Zeugenschutzes in der Schweiz kommt voran. Im Dezember 2011 verabschiedete das Parlament das Zeugenschutzgesetz, am 18. Januar 2012 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zur Verordnung eröffnet. Zur Vernehmlassung eingeladen sind die Kantone. Dies deshalb, weil der Verordnungsentwurf unter anderem Bestimmungen enthält, welche die finanzielle Beteiligung der Kantone am Betrieb der Zeugenschutzstelle betreffen.
Rechtsgebiete: Menschenrechte; Europarecht und Internationales Recht; Bundesstrafprozess
deutsch, ca. 252 Wörter

Jurius
Lebensmittel aus der EU sollen in der Schweiz nicht ohne weitere Auflagen verkauft werden dürfen. Nach der Nationalratskommission hat sich auch die zuständige Ständeratskommission dafür ausgesprochen, wieder ein strengeres Regime einzuführen.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Immaterialgüterrecht; Markenrecht
deutsch, ca. 233 Wörter

Jurius
Auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) heisst die Vorschläge des Bundesrates für eine Revision des Tierschutzgesetzes praktisch auf der ganzen Linie gut. Neu sollen Durchfuhrregelungen von Schlachttieren durch die Schweiz auf Gesetzesstufe verankert werden. Auch werden die Kantone verpflichtet, den Bund über Vollzugsmassnahmen und Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren.
Rechtsgebiete: Handelsrecht; Strafrecht; Land- und Forstwirtschaft
deutsch, ca. 304 Wörter

Jurius
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) genehmigte eine Vorlage des Bundesrates betreffend die Quoten- und Gouvernanzreform des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Quotenreform führt zu einer Verdoppelung der ordentlichen Ressourcen des IWF. Sie sieht dabei eine namhafte Umverteilung der Quoten zugunsten der schnell wachsenden Schwellenländer vor. Schliesslich wird mit dieser Gouvernanzreform eine ausgewogene Vertretung der IWF-Mitglieder im Exekutivdirektorium angestrebt.
Rechtsgebiete: Aussenpolitik. Internationale Beziehungen; Bankrecht
deutsch, ca. 178 Wörter


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Fachspezialist/in Leistungen Kollektivleben; Zurich Insurance Company Ltd; Zürich
Greffier/greffière pour la langue française; Tribunal pénal fédéral; Bellinzona
Stabsmitarbeiter/in 100%; Evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich; Zürich
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Juristen/Juristin; Naegeli & Partners Attorneys at Law; Zürich
Anwaltsassistentin (60 %); WENGER PLATTNER; Küsnacht ZH
Jurist / Juristin ( 100%); Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Associate Corporate Counsel; Robert Half GmbH; Schaffhausen
Lawyer; European Patent Office; Munich
Paralegal Intellectual Property/ Intellectual Property Case Manager (m/w); Fédération Internationale de Football Association (FIFA); Zürich
Senior Lawyer with Wealth Planning Background (f/m); Credit Suisse Shared Services; Zürich
ALIP Operations Manager Switzerland; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Kanzleimitarbeiterin / Kanzleimitarbeiter; Kantonale Verwaltung Basel-Landschaft; Liestal
Legal & Compliance, Risk & Tax Spezialisten; REVIVAL Consulting AG; Zürich
Droit privé de la construction; Université de Fribourg, Faculté de droit; Fribourg
Junior Product Manager HNWI; Swiss Life AG; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; VISCHER AG; Zürich
Jurist/-in (80-100%); ewz; Zürich
ANWÄLTIN / ANWALT; Wenger & Vieli AG; Zürich
Compliance Officer / Senior Compliance Officer; Interiman S.A.; Region Zürich
eine Juristin / einen Juristen 40%; Stadt Zürich, Support Sozialdepartement; Zürich
Assistant(e)-docteur(e) (50%); Université de Fribourg; Fribourg
Attorney - Legal Department – Based in Geneva; J.P. Morgan (Suisse) SA; Geneva
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%); RUOSS VÖGELE PARTNER; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (100%); Rüd Winkler Partner AG; Zürich
Juristische(n) Mitarbeiter/in; Ernst & Young AG; Zürich
Juriste Junior; Groupe Equidem SA; Nyon
Jurist/in mit Anwaltspatent Ehe- und Erbrecht; Luzerner Kantonalbank; Luzern
Juristen/Juristin 80 -100 %; Bundesverwaltung; Biel/Bienne
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Rechtsanwalt /Rechtsanwältin; Haymann Rechtsanwälte; Zürich
Kantonsgerichtsschreiber/in; Kantonsgericht St.Gallen; St.Gallen
Auditor/in; Ombudsmann des Kantons Zürich; Zürich
Juristische/n Sekretär/in; Ombudsmann des Kantons Zürich; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (100%); Langner Stieger Trachsel & Partner; Zürich
Junior Legal Counsel; Partners Group AG; Zug
Leiter/in Recht und Administration; Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten; Zürich
Jurist / Juristin 100 %; Orion Rechtsschutz-Versicherung AG; Basel
Fachspezialist/in Vollzug Asylwesen; Amt für Migration und Integration Kanton AG; Aarau
une/un juriste; Kanton Wallis; Wallis
eine/n Staatsanwältin/Staatsanwalt (90%); Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln; Wollerau
Juristin/Juristen (80 %); SUISSIMAGE; Bern
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Vorschau

Jusletter 30. Januar 2012
Schwerpunkt-Ausgabe: Gesundheitsrecht

Loris Magistrini, Remboursement de médicaments par l’assurance obligatoire des soins : commentaire des nouveaux arts. 71a et 71b OAMal
Kurt Pärli / Sandra Kuratli, Kassenpflichtige Raucherentwöhnung für «kranke» Raucher
Sonja Andrea Fünfkirchen, Der «Datenschutz» im KVG und die fragwürdige «WZW-Überprüfung» im SwissDRG-System
Patricia M. Schiess Rütimann, Weitergabe von Patientendaten zur Rechnungstellung
Birgit Christensen / Margot Michel, Organtransplantation zwischen Integritätsschutz und Drittinteressen
Simon Graf, Notfalldienstpflicht der Ärzte in privater Praxis
Tomas Poledna / Philipp Do Canto, Werbeverbote für Heilmittel und das Auskündungsrecht der Ärzte – das Beispiel «Botox»

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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