header jusletter
     
   

waser




Jusletter 14. November 2011
Schwerpunkt-Ausgabe: ZPO – Erste Erfahrungen


Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Die ZPO ist nun zehn Monate «alt» – Zeit für ein kurzes Resümee:

Sind die Gerichte auf dem Weg zu einer gefestigten Rechtsprechung? Welche Besonderheiten hat das vereinfachte Verfahren? Welche bringt das ordentliche Verfahren mit sich? Welche (neuen) Rechte und Pflichten treffen die Parteien im Einzelnen? In welchen Fällen bleibt das Handelsgericht zuständig? In acht Beiträgen werden allgemeine und einzelne Probleme sowie Besonderheiten der neuen ZPO herausgegriffen und erste Erfahrungen in Rechtsprechung und Praxis beschrieben.

Einen Einstieg in die Thematik bietet die Rechtsprechungsübersicht von PD Dr. Peter Reetz und Sarah Hilber. Sie haben die Judikatur im Kanton Zürich als Beispiel der gerade stattfindenden Entwicklung zur neuen ZPO zusammengestellt und kommentiert.

Beat Gut beschreibt die ersten Erfahrungen aus Richtersicht und bietet einen kurzen Überblick zu aktuellen Fragestellungen. Er kommt zum Schluss, dass das Ideal der einheitlichen schweizerischen Prozessordnung noch nicht verwirklicht ist.

Fehlt die schriftliche Begründung beim vereinfachten Verfahren, verläuft das Verfahren vorwiegend mündlich ab. Myriam Grütter beleuchtet einige der besonderen prozessrechtlichen und praktischen Fragen dieses Verfahrens.

Der Klageänderung und dem Novenrecht im ordentlichen Verfahren widmet sich Dr. Nadine Mayhall. Sie geht der Frage nach, welche Vorbringen der Parteien zu einer Klageänderung im Sinne von Art. 227 Abs. 1 ZPO bzw. Art. 230 Abs. 1 ZPO führen und weist auf die mögliche Wechselwirkung zwischen Novenrecht und Klageänderung hin.

Stephan Fratini prüft die Umsetzung des Replikrechts in der neuen ZPO – sowie StPO – und  Probleme des Grundsatzes der Waffengleichheit. Er schlägt Lösungen vor, um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten.

Editionspflichten nach der ZPO sind Thema des Beitrages von Stefan Gäumann und Reto Marghitola. Hierbei setzen sie sich neben der Beantwortung von Grundsatzfragen der Edition vertieft mit dem Mitwirkungsverweigerungsrecht und den Sanktionen bei ungerechtfertigter Verweigerung auseinander.

Kann der Kläger tatsächlich zwischen ordentlichem Gericht und Handelsgerichtsbarkeit wählen? Unter welchen Voraussetzungen ein Wahlrecht des Klägers besteht (Art. 6. Abs. 3 ZPO) bzw. bestehen muss, legen Julian Schwaller und Dr. Georg Naegeli am Beispiel konsumenten- und arbeitsrechtlicher Streitigkeiten dar.

Einem weiteren Problemfeld in Verbindung mit den Handelsgerichten sehen sich Manuela Rapold und Reto Ferrari-Visca gegenübergestellt: Die Zuständigkeit der Handelsgerichte für die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. Sie zeigen die Fälle auf, in welchen das Handelsgericht ausschliesslich zuständig ist.

Herzlich möchten wir uns bei Prof. Dr. Felix Dasser, Jusletter-Redaktion Internationales Privat- und Zivilprozessrecht, für die unentbehrliche Mithilfe bei dieser Schwerpunkt-Ausgabe bedanken.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

  

 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge zur ZPO – Erste Erfahrungen
Peter Reetz / Sarah Hilber, Die Rechtsprechung im Kanton Zürich zur neuen ZPO
Beat Gut, Neue Zivilprozessordnung
Myriam Grütter, Das vereinfachte Verfahren in seiner mündlichen Variante
Nadine Mayhall, Klageänderung und Novenrecht im ordentlichen Verfahren
Stephan Fratini, La mise en œuvre du droit à la réplique dans les nouveaux codes de procédure suisses
Stefan Gäumann / Reto Marghitola, Editionspflichten nach der eidgenössischen Zivilprozessordnung
Julian Schwaller / Georg Naegeli, Die Zuständigkeit der Handelsgerichte gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO
Manuela Rapold / Reto Ferrari-Visca, Die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts in den Handelsgerichtskantonen
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Lohndiskriminierung: Verbandsklage kann Verjährung nicht stoppen
Jurius, Nachbarschaftsstreit: Keine Hilfe für Stockwerkeigentümer
Jurius, Staat darf Freierlohn nicht einziehen
Jurius, Sexueller Missbrauch: Freispruch für Heimleiter-Paar bestätigt
Jurius, Baurecht: Gemeinde Saanen erfolglos
Jurius, Kirchlindach: «Heubüni»-Abstimmung gilt
Jurius, Mehrwertsteuer: Rega muss Gönnerbeiträge versteuern
Jurius, Deutsche Millionen-Klage gegen Credit Suisse abgewiesen
Jurius, Gehörschaden: Kein Schadenersatz für Musiker wegen Baulärm
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Sprengstoffanschläge: Schuldspruch für Zürcher Linksaktivistin
 
Pressemitteilungen
Jurius, Beim Auskunftsrecht für Fichierte zeichnet sich eine Einigung ab
Jurius, RK-N: Mindeststrafe für schwere Körperverletzung gefordert
Jurius, FIFG: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Entwurf
Jurius, SGK-N: Artikel zur Familienpolitik verabschiedet
Jurius, CSSS-N : amendes d'ordre pour le cannabis
Jurius, WAK-N: Nachrichtenlose Vermögen – Regelung im Gesetz
Jurius, Handelshemmnisse: WAK-N will Cassis-de-Dijon aufweichen
Jurius, Frankenstärke: WAK-N will Mehrwertsteuer für Tourismus senken
 
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (September – Oktober 2011)

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

Statistik:
  • E-Mail-Empfänger: 22'133
  • Personen mit Passwort: 16'993
  • Zugang ohne Passwort: alle Universitäten
  • Campuslizenzen (Info): alle Schweizer Universitäten
Infos:

Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch.
 Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.

 

Jusletter Archiv

Zugang zu allen Artikeln in Jusletter. Suche

Spezial-Beiträge und -Ausgaben.


Anzeige

waser

 

Anzeige

Handelszeitung

 

Anzeige

9. St. Galler Energietagung
28. November 2011, Baden

Themen:
  • Rechtsprechung der ElCom 2011
  • Smart Metering - Erfahrungsbericht aus Zürich
  • Dezentrale Energieerzeugung und Netzprobleme - Pilotnetz VEiN «Verteilte Einspeisung in Niederspannungsnetze»
  • Zutaten und Rezepte für den Energiemix Schweiz
  • Energiestrategie 2050 des Bundesrates
  • Ausstieg aus der Kernkraft - Erfahrungsbericht Baden-Württemberg
  • Stromversorgung der Zukunft - Technische Herausforderungen
Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

weblaw Aktuell
Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Vernissage in Zürich: Kennst du das Recht?
Schweighofer/Kummer: Seminar «Suchtechnologien für JuristInnen»
footer weblaw Aktuell

 


Beiträge zur ZPO – Erste Erfahrungen

PD Dr. Peter Reetz / Sarah Hilber
Die Darstellung soll einen Überblick über die Judikatur im Kanton Zürich zur neuen ZPO geben, zumal die Zürcher Gerichte bereits wesentlich rechtsfortbildend (vgl. Art. 1 Abs. 3 ZGB) tätig waren. Wo dies passend erschien, wurden die Entscheide mit kurzen Anmerkungen der Autoren versehen.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 11453 Wörter

Beat Gut
Das Ideal der schweizerisch einheitlichen Prozessordnung ist noch nicht verwirklicht. Es gilt einstweilen der Grundsatz, jeder Kanton versucht seine liebgewonnenen Eigenheiten durch individuelle Auslegung möglichst beizubehalten. Immerhin, es gibt keine unlösbaren Probleme. Die Krux ist, dass die gefundenen Lösungen selbst innerhalb desselben Gerichts oft so verschieden sind, dass sich Rechtsanwälte nicht auf Bekanntes verlassen können. Ohne den Kitt einer gefestigten Praxis erweist sich die ZPO deshalb (noch) als sehr lückenhaft. Nachfolgend einige aktuelle Probleme, wegen der kantonal geregelten Gerichtsorganisation aus Zürcher Optik.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 1872 Wörter

Myriam Grütter
Das vereinfachte Verfahren kann entweder mit oder ohne schriftliche Begründung eingeleitet werden. Fehlt die schriftliche Begründung, verläuft das Verfahren vorwiegend mündlich. Dies führt zu eigenen prozessrechtlichen und praktischen Fragen. Die Autorin beleuchtet einige davon auf ihrem Gang durch ein mündliches Verfahren.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 9007 Wörter

Dr. Nadine Mayhall
Der Beitrag geht der Frage nach, welche Vorbringen der Parteien zu einer Klageänderung im Sinne von Art. 227 Abs. 1 ZPO bzw. Art. 230 Abs.1 ZPO führen und somit sowohl im Vorbereitungsverfahren wie auch an der Hauptverhandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Des Weiteren wird auf die Wechselwirkung zwischen Novenrecht und Klageänderung nach Eintritt des in Anwendung der Eventualmaxime festgelegten Zeitpunktes – in der Regel die Hauptverhandlung – hingewiesen.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 4395 Wörter

Stephan Fratini
Im Lichte der jüngsten Rechtsprechung zum inzwischen berühmt gewordenen Replikrecht prüft der Beitrag die Umsetzung dieses Rechts in der neuen ZPO und StPO sowie einige Probleme zum Grundsatz der Waffengleichheit. Da die Bestimmungen der neuen Prozessordnungen nicht immer ausreichend sind, um die Einhaltung dieser Grundsätze zu gewährleisten, werden Lösungen vorgeschlagen.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht; Strafprozessrecht
französisch, ca. 5733 Wörter

Stefan Gäumann / Reto Marghitola
Auch unter der neuen Zivilprozessordnung können sowohl Prozessparteien als auch nicht prozessbeteiligte Dritte gestützt auf ihre prozessualen Mitwirkungspflichten zur Herausgabe von Urkunden angehalten werden. Nebst der Behandlung von Grundsatzfragen zur Zulässigkeit prozessualer Edition setzt sich der Beitrag vertieft mit den Mitwirkungsverweigerungsrechten, den Sanktionen bei unberechtigter Verweigerung der Edition und der Rechtsmittelordnung auseinander; ebenso werden die Möglichkeiten prozessualer Edition im Rahmen der vorsorglichen Beweisführung untersucht und es soll dargelegt werden, ob damit eine Annäherung an die US-amerikanische pre-trial discovery stattfindet.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 8727 Wörter

Julian Schwaller / Dr. Georg Naegeli
Gemäss Art. 6 ZPO können die Kantone ein Fachgericht für handelsrechtliche Streitigkeiten bezeichnen. Abs. 3 räumt der Klägerin die Wahl zwischen dem Handelsgericht und dem ordentlichen Gericht ein, wenn nur die Beklagte im Handelsregister eingetragen ist, die übrigen Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Handelsgerichtes aber erfüllt sind. Es wird die Auffassung vertreten, dass dieses Wahlrecht nur Einzelunternehmen ohne Registereintrag sowie Personengemeinschaften im Gründungsstadium von Handelsgesellschaften zustehen soll. Die Autoren legen dar, dass diese Auffassung einer Auslegung nach sämtlichen gängigen Kriterien nicht Stand hält.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 6592 Wörter

Manuela Rapold / Reto Ferrari-Visca
Auch nach Inkrafttreten der ZPO am 1. Januar 2011 steht es den Kantonen weiterhin frei, Handelsgerichte einzurichten. Die sachliche Zuständigkeit dieser Fachgerichte ist derzeit indessen u.a. betreffend die vorläufige Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten umstritten. Nachfolgend sollen unter Bezugnahme auf die Regelung in der ZPO, der betreffenden kantonalen Gesetzgebungen sowie unter Berücksichtigung von Lehre und Rechtsprechung die Fälle der ausschliesslichen sachlichen Zuständigkeit der Handelsgerichte für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts aufgezeigt werden.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht; Handelsrecht
deutsch, ca. 4715 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Wer sich bei einer Lohngleichheitsklage von einem Berufsverband vertreten lässt, muss aufpassen, nicht in die Verjährungsfalle zu tappen. Das hat eine Zürcher Krankenschwester schmerzlich erfahren müssen, die nun auch vor Bundesgericht erfolglos blieb. (BGE 8C_269/2011)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Gleichheit von Frau und Mann
deutsch, ca. 186 Wörter

Jurius
BGer – Laut Bundesgericht können Stockwerkeigentümer andere Mitglieder nur dann ausschliessen lassen, wenn sie sich selbst korrekt verhalten haben. Dies war vorliegend nicht der Fall. (BGE 5A_534/2011)
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 249 Wörter

Jurius
BGer – Der Verdienst von illegal tätigen Prostituierten darf vom Staat nicht als Deliktsgut eingezogen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer ausländischen Frau gutgeheissen und die Aargauer Justiz verpflichtet, ihr 14'000 Franken Freierlohn zurückzugeben. (Urteil 6B_188/2011)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren; Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
deutsch, ca. 259 Wörter

Jurius
BGer – Ein Pflegeelternpaar aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es zwischen zwei Kindern jahrelang zu sexuellen Übergriffen gekommen ist. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen. (Urteil 6B_356/2011)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben; Straftaten gegen die Sittlichkeit
deutsch, ca. 263 Wörter

Jurius
BGer – Die Gemeinde Saanen ist im Streit um die Rückwirkung des befristeten Bauverbots für das Zentrum von Gstaad vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Laut Gericht müssen drei 2009 eingereichte Baugesuche noch nach der alten Bauordnung behandelt werden. (Urteil 1C_91/2011)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 285 Wörter

Jurius
BGer – Der Entscheid der Gemeindeversammlung Kirchlindach zur Umzonung des Event- und Kulturlokals «Heubüni Ortschwabe» bleibt gültig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Abstimmung abgewiesen. (Urteil 1C_254/2011)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht; Politische Rechte
deutsch, ca. 227 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) auf Gönnerbeiträge Mehrwertsteuer zahlen muss. Das kostet die Retter aus der Luft pro Jahr rund 5,5 Millionen Franken. Abhilfe schaffen könnte das Parlament. (Urteil 2C_202/2011)
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 371 Wörter

Jurius
BGer – Die Norddeutsche Landesbank (NordLB) ist mit ihrer Klage über 92 Millionen Franken gegen die Credit Suisse definitiv gescheitert. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der NordLB abgewiesen und den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts bestätigt.(Urteil 4A_221/2011)
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 130 Wörter

Jurius
BGer – Ein Musiker erhält keinen Schadenersatz für den Hörschaden, den er beim Vorbeifahren an einer lärmigen Baustelle erlitten haben will. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 4A_321/2011)
Rechtsgebiete: Schaden. Schadenersatz
deutsch, ca. 165 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die 61-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Laut Gericht hat sie sich in zwei Fällen der Gefährdung durch Sprengstoffe schuldig gemacht. (Urteil SK.2011.1)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit, den öffentlichen Verkehr, den öffentlichen Frieden
deutsch, ca. 185 Wörter


Anzeige
Frauen Buch
Frauen Buch

 

Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Durchführungsfragen des Leistungsrechts der beruflichen Vorsorge; 30.01.2012 - 01.02.2012; Ittingen
46 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Weblaw AG. Weitere Informationen finden Sie hier.
footer agenda

 

push-service entscheide
In der letzten Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert.
Mariella Orelli, Die allgemeinen Systemdienstleistungskosten dürfen nicht den Kraftwerken angelastet werden (Kommentar von Urteil A-2502/2009 vom 24.05.11)
Thomas Hugi Yar, Zweite Chance für fristgerechten Familiennachzug
(Kommentar von BGE 2C_276/2011 vom 10.10.11)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
footer

 


Pressemitteilungen

Jurius
Wer wissen will, ob er fichiert ist, soll künftig in der Regel direkt Auskunft erhalten. Der Nachrichtendienst darf die Auskunft aber aufschieben, wenn ein Interesse an Geheimhaltung besteht. Dies zeichnet sich als Kompromiss zwischen den Räten ab.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Datenschutz
deutsch, ca. 318 Wörter

Jurius
Wer einen anderen Menschen durch Schlagen und Treten schwer verletzt, soll mindestens zwei Jahre ins Gefängnis. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat mit 13 zu 11 Stimmen einer parlamentarischen Initiative mit dieser Forderung zugestimmt.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben; Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 176 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Mit der Totalrevision des FIFG sollen zeitgemässe Anforderungen an die Forschungsförderung des Bundes erfüllt werden. In einem immer stärker international geprägten Umfeld soll dadurch der schweizerische Forschungsplatz sein hohes Qualitätsniveau bewahren.
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 320 Wörter

Jurius
Die Bundesverfassung soll mit einem Artikel zur Familienpolitik ergänzt werden. Dabei geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat den von ihr erarbeiteten Artikel verabschiedet.
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 217 Wörter

Jurius
Konsumenten von Cannabis, die älter als 16 Jahre sind, sollen zukünftig nicht mehr dem Gericht gemeldet werden, sondern mit einer Ordnungsstrafe gebüsst werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat der Revision des Betäubungsmittelgesetzes zugestimmt. (sk)
Rechtsgebiete: Jugendstrafrecht
französisch, ca. 222 Wörter

Jurius
Nachrichtenlose Vermögen auf Konten von Schweizer Finanzinstituten sollen nach 50 Jahren ohne Nachricht liquidiert werden können. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) möchte dies im Gesetz so festlegen. Der Bundesrat möchte die Frist auf Verordnungsstufe regeln.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 303 Wörter

Jurius
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) möchte Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen. Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative mit 13 zu 12 Stimmen angenommen.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 219 Wörter

Jurius
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) möchte den Tourismus und die Hotellerie mit einer Mehrwertsteuer-Reduktion entlasten. Sie hat die Verwaltung beauftragt, ein dringliches Bundesgesetz auszuarbeiten.
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 376 Wörter

Rechtsprechungsübersicht

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September 2011 bis und mit 16. Oktober 2011 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Monatliche Rechtsprechungsübersicht
deutsch, ca. 984 Wörter


Anzeige

OrellFüssli

 

Anzeige

e-publikationen

 

Anzeige

Forum Drommel

 

lawjobs
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Neu: Ihre Lawjobs-Anzeige wird automatisch auch in Twitter publiziert
http://twitter.com/Lawjobs_Weblaw
Neue Jobs
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bürgi Nägeli Rechtsanwälte; Zürich
Head Legal & Compliance (m/w); Legaljob GmbH; Zürich
Legal Counsel; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Anwaltsassistentin; yellowshark; Basel
Executive Director; Vertraulich; Geneva
Jurist/in / Stv. Bereichsleiter/in Überwachungsmanagement; Informatik Service Center ISC-EJPD; Bern
Group Compliance Counsel (m/f); Nellen & Partner AG
Anwältin/Anwalt; Assista TCS AG; Bern
Legal Counsel; Badenoch&Clark; Zürich
Legal Counsel; Cabinet PROFIL ExecutiveSearch; Canton de Vaud
Assistenzstelle (50–60%); Rechtswissenschaftliches Institut der Universität Zürich; Zürich
Head Compliance; REVIVAL Consulting AG; Region Ostschweiz
Junior HR Berater/in; Art of Work Personalberatung AG
Steuerberater/in; Froriep Renggli; Zug
Anwältin / Anwalt; Stiffler & Partner; Zürich
Paralegal; Cabinet PROFIL ExecutiveSearch; Genève
Juristin / Jurist; Einwohnergemeinde Baar; Baar
Notarin / Notar; Einwohnergemeinde Baar; Baar
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Muri Rechtsanwälte; Weinfelden
Leiter/in Rechtsdienst; Assista TCS AG; Bern
Anwaltsassistentin (m/w); yellowshark; Zürich
Jurist/in im Offenlegungs- und Übernahmerecht; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Anwalt(in) Arbeitsrecht; Ernst & Young AG; Zürich
Wirtschaftsanwalt / Wirtschaftsanwältin; Ernst & Young AG; Zürich
Praktikant / Praktikantin; Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein
Jurist / Juristin 40%; Integration Handicap; Zürich
Giurista (40 %); SBB AG; Bellinzona
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; Hauser - Egloff - Müller; Baden
juristische Praktikumsstelle; Personalamt Herisau; Herisau
Dozierende; Fernfachhochschule Schweiz (VFFHS); Brig-Glis
Assistentin / Assistent (80-100%); Staiger, Schwald & Partner AG; Zürich
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie Renfer. Lawjobs bietet Ihnen eine exzellente Plattform: Ihre Anzeige erscheint während 4 Wochen in lawjobs.ch, monster.ch, jobpilot.ch, in der richterzeitung.ch sowie auf twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online Fachzeitschrift Jusletter an über 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Weblaw.ch verzeichnet monatlich über 75'000 Besucher.
Wiederholungen
Compliance Officer, 60% - 100% (w/m); VP Bank (Schweiz) AG; Zürich
Juristin / Jurist (30%); Bezirksverwaltung Einsiedeln; Einsiedeln
Präsidenten/in der KESB des Bezirks Dietikon; Personalamt der Stadt Dietikon; Dietikon
Sommerpraktikum; BAUR HÜRLIMANN AG
pharmaSuisse sucht Jurist/in, 50%; pharmaSuisse; Bern-Liebefeld
Jurist/Juristin; Eidg. Finanzdepartement GS-EFD, Rechtsdienst; Bern
Legal Counsel Life Sciences (m/w); Waelti Partners AG; Basel
Juristin/Juristen (60–80%); Verband öffentlicher Verkehr; Bern
Advokatin / Advokaten; Neovius Schlager & Partner; Basel
Anwaltsassistentin (Pensum 80 - 100 %); chkp. Rechtsanwälte Notariat Steuerberatung; Bremgarten
CORPORATE COUNSEL; b.e. legal and tax recruitment;
Legal Counsel Sports rights; Taylor Root; Geneva
Jurist (m/w); F. Hoffmann-La Roche AG; Basel
Juriste (H/F) 80%; Visana Service AG; Bern
AdvokatIn/PartnerIn; Advokatur Walther & Marti; Binningen
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie Renfer. Lawjobs bietet Ihnen eine exzellente Plattform: Ihre Anzeige erscheint während 4 Wochen in lawjobs.ch, monster.ch, jobpilot.ch, in der richterzeitung.ch sowie auf twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online Fachzeitschrift Jusletter an über 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Weblaw.ch verzeichnet monatlich über 75'000 Besucher.
 

 


Vorschau

Jusletter 21. November 2011

François Vouilloz, La clôture et les effets du partage successoral
Brigitte Pfiffner Rauber / Susanne Bollinger, Ausweitung konventionsgeschützter Rechte durch den EGMR und Probleme der innerstaatlichen Umsetzung
Roland Pfäffli / Daniela Byland, Aktuelles zum Bauhandwerkerpfandrecht

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

Mediadaten und Werbung in Jusletter

 

 
  logo editions
footer jusletter