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Jusletter 7. November 2011

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Liebe Leserinnen und Leser

Nach langer Vorarbeit wurde das Gesetz zur Änderung des Immobiliarsachenrechts vom Bundesrat am 23. September 2011 auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Kernstück der Revision ist die Einführung eines Registerpfands. (Vgl. u.a. Roland Pfäffli / Daniela Byland, Revidiertes Immobiliarsachenrecht in Kraft gesetzt, in: Jusletter 26. September 2011, Alexander Gammeter, Der Register-Schuldbrief und die Sicherungsübereignung, in: Jusletter 21. Februar 2011). Auch der deutsche Gesetzgeber sah hinsichtlich der Grundpfandrechte Revisionsbedarf. Er hat bereits 2008 das sog. Risikobegrenzungsgesetz beschlossen, welches u.a. das Recht der Sicherungsgrundschuld in Teilbereichen neu regelt. Die Gründe für die Reformen sind in den beiden Ländern allerdings verschieden. Dominique Oliver Ahnsehl vergleicht die Hintergründe, arbeitet die Vor- und Nachteile der deutschen Grundschuld sowie des schweizerischen Schuldbriefes heraus und versucht Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen.

Mit Urteil vom 14. September 2011 hat das Bundesgericht klargestellt, dass Pensionskassen grundsätzlich in Ihren Reglementen zusätzliche materielle Erfordernisse, wie beispielsweise das Kriterium des «gemeinsamen Haushalts», zur Beurteilung eines Anspruchs auf Lebenspartnerrente stellen dürfen. Bei der Beurteilung im konkreten Fall muss aber ein zeitgemässer Massstab angesetzt werden. Esther Amstutz kommentiert das Urteil.

Gemäss Art. 19 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) dürfen besonders schützenswerte Personendaten sowie Persönlichkeitsprofile durch Bundesorgane nur durch ein Abrufverfahren zugänglich gemacht werden, wenn ein Gesetz im formellen Sinn es ausdrücklich vorsieht. Prof. Dr. Astrid Epiney und Yvonne Schleiss klären am Beispiel der geplanten Software zum Case Management Berufsbildung (CM-Online) die Auslegung des Begriffs des Abrufverfahrens und untersuchen die Frage des Verhältnisses einer Einwilligung des Betroffenen gem. Art. 19. Abs 1 DSG zum Erfordernis der gesetzlichen Grundlage in Abs. 3 des Art. 19 DSG.

Am 2. August 2011 wurde eine Volksinitiative zur Einführung einer schweizerischen Erbschafts- und Schenkungssteuer bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland fassen den Initiativtext und dessen mögliche Folgen kurz zusammen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Dominique Oliver Ahnsehl, Rechtsvergleichende Betrachtung der deutschen Grundschuld und des schweizerischen Schuldbriefes
 
Urteil
Esther Amstutz, Bundesgericht verpflichtet Pensionskasse zur Ausrichtung einer Lebenspartnerrente
 
Beiträge
Astrid Epiney / Yvonne Schleiss, Ausgewählte Aspekte des Art. 19 Abs. 3 DSG (Abrufverfahren)
Roland Pfäffli / Daniela Byland, Initiative zur Eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer: Wichtiger Hinweis
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Flugzeugcrash Überlingen: Skyguide muss Staatshaftungsklage prüfen
Jurius, Hausbesetzung: Strafe für Aargauer JUSO-Mitglied bestätigt
Jurius, Verdict définitif après le viol de deux adolescentes à Genève
Jurius, Staatsschutz: Einsichtsverfahren ist menschenrechtskonform
Jurius, Noch kein Baubeginn des Luxus-Resorts Aminona im Wallis
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Rückkehr nach Sri Lanka für die meisten Tamilen zumutbar
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Révocation du sursis pour la veuve d'un des assassins de Massoud
Jurius, Feu vert à l'entraide dans l'affaire du meurtre de Landecy
 
Pressemitteilungen
Jurius, KVV-Änderungen für Versicherte in EU-/EFTA-Staaten
Jurius, Spitalfinanzierung: Bestimmungen für die Einführung erlassen
Jurius, Jugendverschuldung: WAK-S gegen Werbeverbot für Kleinkredite
 
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf November 2011 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


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Entwicklungen im Recht der kollektiven Kapitalanlagen VI
8. Dezember 2011, Zürich

Themen:
  • Standpunkte der Aufsichtsbehörde
  • Herausforderungen für den Rechtsdienst einer Schweizer Fondsleitung
  • Chancen und Herausforderungen der Fondsindustrie –
    der Standpunkt der SFA
  • Aktuelles vom Fondsplatz Luxemburg
  • FATCA – Auswirkungen auf die Fondsindustrie
  • Regulierung und Überwachung von Hedge Funds
  • Aufgaben und Verantwortung der Depotbank von kollektiven Kapitalanlagen

Adressaten: Alle mit kollektiven Kapitalanlagen befassten Personen

Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

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Fünfkirchen: Neue Publikation in der Reihe Magister
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Wissenschaftliche Beiträge

Dominique Oliver Ahnsehl
In den vergangenen Jahren kam es sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zu einer Reform der nicht-akzessorischen Grundpfandrechte. Der schweizerische Gesetzgeber hatte dabei vor allem die Bedürfnisse der Praxis im Blick und ist so zu einem ausgewogenen Ergebnis gekommen. In Deutschland hingegen hat sich der Gesetzgeber durch vereinzelte Missbrauchsfälle zu einer übereilten Reform bewegen lassen. Anlässlich dieser Reformen sollen Vor- und Nachteile beider Systeme herausgearbeitet und abschliessend Anregungen und Verbesserungsvorschläge aufgezeigt werden.
Rechtsgebiete: Sachenrecht; Besitz. Grundbuch; Rechtsvergleichung
deutsch, ca. 12248 Wörter

Urteil

Esther Amstutz
Das Reglement der Pensionskasse Q. sah die Ausrichtung einer Hinterlassenenrente an den überlebenden Lebenspartner vor. Zur Anspruchsbegründung wurden ein fünfjähriges Zusammenleben und das Führen eines ununterbrochenen gemeinsamen Haushalts verlangt. Mit vorliegendem Entscheid erachtet das Bundesgericht die Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG ergänzende, materielle Voraussetzung des «gemeinsamen Haushalts» als grundsätzlich zulässig. Bei der Beurteilung dieses zusätzlichen Kriteriums im Einzelfall haben die Pensionskassen aber einen zeitgemässen Massstab anzusetzen.
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 1876 Wörter

Beiträge

Prof. Dr. Astrid Epiney / Yvonne Schleiss
Art. 19 Abs. 3 DSG verlangt für die Zugänglichmachung von Personendaten durch ein Abrufverfahren eine gesetzliche Grundlage. Der Beitrag klärt am Beispiel der geplanten Software zum Case Management Berufsbildung (CM-Online) zunächst die Auslegung des Begriffs des Abrufverfahrens im Sinne des Art. 19 Abs. 3 DSG und geht sodann der Frage des Verhältnisses einer Einwilligung gemäss Art. 19 Abs. 1 DSG zum Erfordernis der gesetzlichen Grundlage gemäss Art. 19 Abs. 3 DSG nach. Die Autorinnen kommen zum Schluss, dass bei Vorliegen eines Abrufverfahrens die Einwilligung des Betroffenen die gesetzliche Grundlage nicht zu ersetzen vermag.
Rechtsgebiete: Datenschutz
deutsch, ca. 6715 Wörter

Dr. Roland Pfäffli / Daniela Byland
Am 2. August 2011 wurde eine Volksinitiative zur Einführung einer schweizerischen Erbschafts- und Schenkungssteuer bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Annahme dieser Initiative würde bedeuten, dass Schenkungen und Erbschaften ab zwei Mio. Franken mit 20 Prozent besteuert werden. Da gemäss dem Übergangsrecht bereits Schenkungen, welche ab 1. Januar 2012 vorgenommen werden, dem Nachlass zuzurechnen sind, müssen noch in diesem Jahr Schenkungen vorgenommen werden, um der Gefahr zu entkommen, dass die getätigten Zuwendungen steuerpflichtig werden.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 1464 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Das Flugsicherungsunternehmen Skyguide muss laut Bundesgericht prüfen, ob die Schweiz Russland für die beim Flugzeugunglück von Überlingen (D) zerstörte Passagiermaschine entschädigen muss. (Urteil 2C_303/2010)
Rechtsgebiete: Staats- und Beamtenhaftungsrecht
deutsch, ca. 164 Wörter

Jurius
BGer – Die Verurteilung eines Mitglieds der Aargauer Jungsozialisten wegen der Hausbesetzungsaktion von 2009 in Baden AG ist definitiv. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. Sie hatte erfolglos argumentiert, dass die Strafe zu hoch ausgefallen sei. (Urteil 6B_510/2011)
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
deutsch, ca. 210 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Schwurgerichts Genf, welches einen Mann wegen sadistischer Vergewaltigung von zwei jugendlichen Mädchen zu zehn Jahren Haft verurteilt hatte. An Heiligabend 2008, hatte der Mann die Mädchen in seiner Wohnung unter Zwang festgehalten bevor es zu der Missbrauchstat kam. (Urteil 6B_150/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben; Straftaten gegen die Sittlichkeit
französisch, ca. 190 Wörter

Jurius
BGer – Das Auskunfts- und Kontrollverfahren bei der Einsicht in Staatsschutzakten ist laut Bundesgericht menschenrechtskonform. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines polnischen Journalisten in den wesentlichen Punkten abgewiesen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_289/2009)
Rechtsgebiete: Menschenrechte
deutsch, ca. 358 Wörter

Jurius
BGer – Mit dem Bau des Luxus-Resorts Aminona bei Crans-Montana VS darf noch nicht begonnen werden. Das Bundesgericht hat der Beschwerde von Tier- und Umweltverbänden die aufschiebende Wirkung erteilt. (Zwischenverfügung im Verfahren 1C_393/2011)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 170 Wörter


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Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Abgewiesene Asylsuchende aus Sri Lanka dürfen künftig auch wieder in den Osten und teilweise in den Norden des Landes zurückgeschickt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesamt für Migration (BfM) im März eingeleitete Praxisänderung bestätigt. (Urteil E-6220/2006)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 319 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat den bedingten Strafvollzug der Witwe eines am Massoud-Attentat beteiligten Täters widerrufen. Die Frau war ursprünglich gemeinsam mit ihrem Partner zu einer bedingten Freiheitsstrafe wegen Verbreitung islamischer Propaganda im Internet verurteilt worden. (Urteile SK.2011.2 und SK 2010.22) (sk)
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
französisch, ca. 150 Wörter

Jurius
BStGer – Der Hauptverdächtige im Fall des Mordes von Landecy (GE) floh nach dem Vorfall in sein Heimatland Burkina Faso. Dort wurde er inhaftiert. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Rechtshilfe aus Genf abgelehnt. (Urteil RR.2011.181) (sk)
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
französisch, ca. 259 Wörter

Pressemitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat in der Krankenversicherung Verordnungsänderungen verabschiedet, die für Versicherte gelten, die in EU-/EFTA-Staaten wohnen. Diese sehen unter anderem das Recht zur Wahl der Behandlung im Wohnsitzstaat oder der Schweiz vor. Neu erfolgt die Erstattung von Kosten nicht mehr über Pauschalen, sondern es werden die effektiven Kosten berechnet. Zudem werden diese Versicherten nicht mehr in den Risikoausgleich zwischen den Versicherern miteinbezogen.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 169 Wörter

Jurius
Im Hinblick auf eine geordnete Einführung der leistungsbezogenen Finanzierung im stationären Bereich auf 1. Januar 2012 (Fallpauschalen gemäss DRG) hat der Bundesrat zusätzliche Verordnungsbestimmungen verabschiedet. Diese regeln die Begleitmassnahmen zur Einführung der Fallpauschalen (Monitoring und Korrekturmassnahmen) sowie die Vergütung der Anlagenutzungskosten im Jahr 2012. Die Änderungen treten am 1. Dezember 2011 in Kraft.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 324 Wörter

Jurius
Jugendliche sollen möglichst davor bewahrt werden, in die Schuldenfalle zu tappen. Darin sind sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Räte einig. Umstritten ist, ob deshalb Werbung für Kleinkredite verboten werden soll.
Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte
deutsch, ca. 168 Wörter

Gesetzgebungsübersicht

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im November 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 650 Wörter


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Aggiunto/a di direzione; Ufficio federale di giustizia UFG; Bern
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Assistent/in 40-50%; Ombudsstelle Winterthur; Winterthur
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Vorschau

Jusletter 14. November 2011
Schwerpunkt-Ausgabe: ZPO – Erste Erfahrungen

Myriam Grütter, Das vereinfachte Verfahren in seiner mündlichen Variante
Stefan Gäumann / Reto Marghitola, Editionspflichten nach der eidgenössischen Zivilprozessordnung
Beat Gut, Neue Zivilprozessordnung – Erste Erfahrungen und einige aktuelle Fragen
Nadine Mayhall, Klageänderung und Novenrecht im ordentlichen Verfahren
Julian Schwaller / Georg Naegeli, Die Zuständigkeit der Handelsgerichte gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO
Manuela Rapold / Reto Ferrari-Visca, Die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts in den Handelsgerichtskantonen

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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