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Jusletter 17. Oktober 2011
Liebe Leserinnen und Leser
Internationale Übereinkommen, Gesetze und Verträge haben Einfluss auf die Schweizer Gesetzgebung. So hat beispielsweise das Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes, welches in der Schweiz bereits seit dem 26. März 1997 in Kraft ist, die Änderungen des Bundesgesetzes über das Jugendstrafecht (JStG) beeinflusst. Stéphanie Joly zeigt die internationalen und nationalen Grundlagen des Jugendstrafrechts auf und widmet sich den Fragestellungen rund um die besondere «Bestrafungsform» des Jugendstrafrechts: persönliche Leistung nach Art. 23 JStG.
Dr. Thomas Iseli kommentiert das Urteil des Bundesgerichts vom 13. April 2011. In diesem hat das Bundesgericht konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die FINMA die von ihr erlassenen Verfügungen veröffentlichen darf. Die Besprechung befasst sich mit dem Zweck dieses aufsichtsrechtlichen «naming and shaming» sowie dessen Voraussetzungen, insbesondere der Prüfung und Begründung der Verhältnismässigkeit durch die FINMA.
Ein Urteil des EuGH vom 6. September 2011 bespricht PD Dr. Christoph Errass. Der EuGH musste sich mit der Frage befassen, welchen rechtlichen Regelungen Honig mit gentechnisch veränderten Pollen unterliegt. Christoph Errass analysiert das Urteil, stellt die momentane Situation in der Schweiz in Bezug auf solche Lebensmittel dar und zeigt die aus dem Urteil resultierenden Konsequenzen für die Schweiz auf.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
In eigener Sache:
Auf den 1. Dezember 2011 werden für Jusletter und für die Richterzeitung die Preise sowie die Abonnementsstruktur angepasst. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Stéphanie Joly, La prestation personnelle dans le droit des mineurs |
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Urteilsbesprechungen |
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Thomas Iseli, Veröffentlichung von Verfügungen durch die FINMA |
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Christoph Errass, Honig mit gentechnisch veränderten Pollen: Ein Urteil des EuGH und die Folgen für die Schweiz |
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
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Jurius, Verurteilung der Schweiz wegen Landesverweis |
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Jurius, Hausbesetzerverein bekommt nachträglich Recht |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Bundesgericht verlangt Untersuchung zu Skiunfall |
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Jurius, Pensions réduites après la naissance de demi-frères et demi-soeurs |
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Jurius, Strassenverkehr: Doppelstrafe für Verkehrssünder bleibt zulässig |
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Jurius, Schikanestopp: Ausbremsen als Nötigung |
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Jurius, Kein Zugriff des Staats auf Schwarzarbeiter-Lohn |
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Jurius, Nouvelles escarmouches judiciaires dans la succession Kokoschka |
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Jurius, Mord von Epalinges: Genauere Begründung für Strafmass gefordert |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, UWG: Griffigere Mittel gegen unlautere Geschäftsmethoden |
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Jurius, Frankenstärke: Änderung der SERV |
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Jurius, Frankenstärke: Förderung von anwendungsorientierten F&E-Projekten |
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Jurius, Ab 2012 keine Velovignette mehr |
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Jurius, Bedingte Geldstrafen sollen abgeschafft werden |
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Jurius, Söldnerfirmen sollen verboten werden |
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Jurius, Verjährungsfristen bei Vergehen sollen verlängert werden |
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Jurius, SGK-N heisst Epidemiengesetz gut |
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Jurius, WAK-N hält an Liberalisierung für Tankstellenshops fest |
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Jurius, WAK-N tritt auf das Steueramtshilfegesetz ein |
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Spezial-Beiträge und -Ausgaben.
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Trusts, Stiftungen, Private Banking
25.11.2011, Zürich
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Themen: |
- Haftung der Berater
- Potential Liability of CH-Banks as Constructive Trustee
- Rechts-/Reputationsrisiken b. Cross-Border-Banking
- Stiftungsrecht: Gestaltungsmöglichkeiten aus CH-Perspektive/Folgerungen aus der Rechtspr. des BVerwG
- "Blockierung" von Vermögenswerten durch Banken
- Sham, Durchgriff, Ordre Public – vor CH-Gerichten
- What CH-Banks Need to Know About Their Clients' Tax/Reporting Obligations
- Aspekte der unterzeichnet. Abgeltungssteuer-Abkommen
Adressaten: Alle mit Trusts, Stiftungen u. Private Banking befaßten Personen
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Programm: www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24 |
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mit Certificate of Advanced Studies (CAS Prozessführung)
Mai 2012 bis Februar 2013
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Ziel des Lehrganges ist es, die Teilnehmenden für Grundfragen des Zivilverfahrensrechts zu sensibilisieren und ihre Fertigkeiten in der Prozessführung zu perfektionieren; dies stets unter besonderem Augenmerk auf das Arbeiten mit der Bundeszivilprozessordnung.
Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Anwältinnen und Anwälte, steht aber auch Richterinnen und Richtern sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern offen.
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Die ausführliche Broschüre erhalten Sie unter www.irp.unisg.ch, irp@unisg.ch.
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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
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Wissenschaftliche Beiträge
Stéphanie Joly
Der Beitrag befasst sich mit den verschiedenen Formen der persönlichen Leistung, die durch das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht eingeführt wurden. Er wirft in diesem Zusammenhang einen Blick auf die Umsetzungspflicht internationaler Vereinbarungen der Schweiz. Nach einem Überblick zu den Rechtsgrundlagen werden einige spezifische Fragen behandelt: z.B. die Verpflichtung zur persönlichen Leistung des Jugendlichen sowie die Leistungserbringung zu Gunsten des Benachteiligten, die dem Jugendlichen durch die Strafverfolgungsbehörde auferlegt werden kann. (sk)
Rechtsgebiete: Jugendstrafrecht; Strafen- und Massnahmenvollzug
französisch, ca. 6859 Wörter
Urteilsbesprechungen
Dr. Thomas Iseli
Das Bundesgericht konkretisierte in einem kürzlich ergangenen Urteil, unter welchen Voraussetzungen die FINMA von ihr erlassene Verfügungen veröffentlichen darf. Das neue Aufsichtsinstrument des «naming and shaming» bezweckt, die Betreffenden an den Pranger zu stellen und damit zu sanktionieren. Deshalb darf eine Veröffentlichung nur erfolgen, wenn schwerwiegend gegen das Aufsichtsrecht verstossen wurde und die Veröffentlichung insgesamt verhältnismässig ist.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 3362 Wörter
PD Dr. Christoph Errass
Am 6. September 2011 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs ein Urteil über gentechnisch veränderte Organismen gefällt. Dieses dürfte auch in der Schweiz bei der Umsetzung bzw. Konkretisierung der schweizerischen Koexistenzregelung von Bedeutung sein. Allerdings wird diese nicht problemlos erfolgen können.
Rechtsgebiete: Europarecht
deutsch, ca. 4639 Wörter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
EGMR – Die Schweiz wurde wegen Landesverweis gegen einen Türken bereits zum zweiten Mal durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. (Urteil 5056/10)
Rechtsgebiete: EMRK; Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 262 Wörter
Jurius
EGMR – Der Genfer Hausbesetzerverein Rhino, der 2006 von den Genfer Behörden aufgelöst wurde, hat am 11. Oktober 2011 nachträglich einen Sieg errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit verurteilt. (Urteil 48848/07) (sk)
Rechtsgebiete: EMRK; Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
deutsch, ca. 289 Wörter
Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Die Strafverfolgungsbehörden dürfen bei folgenschweren Unfällen nicht auf die Durchführung einer Untersuchung verzichten. Das Bundesgericht verpflichtet die Berner Staatsanwaltschaft, einen Skiunfall in Wengen von 2010 genauer zu untersuchen. (BGE 1B_365/2011)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 183 Wörter
Jurius
BGer – Eine getrenntlebende oder geschiedene Mutter kann nicht ausschliessen, dass sich der Unterhalt für Ihre Kinder reduziert, wenn der Ex-Partner weitere Kinder mit seiner neuen Lebensgefährtin hat. Das Bundesgericht lehnt aber eine automatische Anpassung des Unterhaltes ab. (BGE 5A_99/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
französisch, ca. 276 Wörter
Jurius
BGer – Verkehrssünder dürfen weiterhin doppelt sanktioniert werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts lässt sich das Nebeneinander von Führerausweisentzug und Busse auch mit der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vereinbaren. (BGE 1C_105/2011)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 191 Wörter
Jurius
BGer – Wer andere Verkehrsteilnehmer mit einem Schikanestopp ausbremst, kann laut Bundesgericht wegen Nötigung verurteilt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist in solchen Fällen sogar ein zusätzlicher Schuldspruch wegen Verkehrsgefährdung gerechtfertigt. (BGE 6B_385/2011)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht; Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 245 Wörter
Jurius
BGer – Der Lohn aus Schwarzarbeit ist ehrlich verdientes Geld und darf vom Staat deshalb nicht eingezogen werden. Das Bundesgericht hat der Zürcher Justiz widersprochen und einer Ausländerin Recht gegeben, die jahrelang ohne Bewilligung als Putzfrau gearbeitet hat. (BGE 6B_1000/2010)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 230 Wörter
Jurius
BGer – Der Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Nachlass des Malers Oskar Kokoschka ist noch nicht vorbei. Der Neffe des Künstlers hat eine aufschiebende Wirkung vor Bundesgericht erreicht. Er stellte den Antrag auf Ausschluss einer der Richter aus dem Kanton Waadt. (Urteil 5A_622/2011) (sk)
Rechtsgebiete: Erbrecht
französisch, ca. 240 Wörter
Jurius
BGer – Die Waadtländer Justiz muss auf Geheiss des Bundesgerichts neu über die Strafe für einen Mann entscheiden, der 2008 mit einem Komplizen in Epalinges VD einen Rentner erschlagen hat. Die Beschwerde des zweiten Täters hat das Bundesgericht abgewiesen. (Urteile 6B_355/2011 und 6B_262/2011)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 169 Wörter
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In der letzten Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert.
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Pressemitteilungen
Jurius
Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) wird gleichzeitig in Kraft gesetzt.
Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
deutsch, ca. 338 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 die Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) beschlossen. Damit setzt er eine Massnahme um, welche in der Botschaft des Bundesrates vom 31. August 2011 zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit enthalten ist. Die Änderung tritt am 1. November 2011 in Kraft.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 173 Wörter
Jurius
Im Rahmen des Massnahmenpakets vom 31. August 2011 zur Abfederung der Frankenstärke hat der Bundesrat am 12. Oktober 2011 die Voraussetzung für eine rasche Markteinführung innovativer Produkte und Prozesse geschaffen. Zu diesem Zweck wird die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) im Tätigkeitsbereich der Kommission für Technologie und Innovation des Bundes (KTI) angepasst. Die Änderungen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2011.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 402 Wörter
Jurius
Ab Anfang nächsten Jahres müssen Fahrräder nicht mehr mit einer Velovignette ausgestattet sein. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 die entsprechenden Änderungen auf Verordnungsebene beschlossen. Für Schäden, die Radfahrerinnen und Radfahrer verursachen, werden künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sie persönlich aufkommen müssen.
Rechtsgebiete: Strassenverkehr; Privatversicherungsrecht
deutsch, ca. 226 Wörter
Jurius
Die bedingten Geldstrafen sollen abgeschafft, kurze Freiheitsstrafen wieder eingeführt werden: Die Vorschläge des Bundesrats zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sind in der Vernehmlassung mehrheitlich befürwortet worden. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende März 2012 eine Botschaft auszuarbeiten.
Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 251 Wörter
Jurius
Der Bundesrat will Söldnerfirmen in der Schweiz verbieten. Neben der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts sollen weitere Tätigkeiten von privaten Sicherheitsfirmen im Ausland verboten werden, wenn sie gegen Schweizer Interessen verstossen. Zusätzlich zu diesen Verboten schlägt der Bundesrat eine umfassende Meldepflicht für solche Firmen vor. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 509 Wörter
Jurius
Die Verjährungsfristen bei schwerwiegenden Vergehen sollen von sieben auf zehn Jahre verlängert werden, damit bei komplexen Sachverhalten nicht eine Strafverfolgung verhindert wird. Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
deutsch, ca. 396 Wörter
Jurius
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die Totalrevision des Epidemiengesetzes gutgeheissen, mit welchem der Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessert werden soll. Geändert hat sie die Strafbestimmungen bei Ansteckungen mit dem HI-Virus.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 241 Wörter
Jurius
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) bleibt dabei: Tankstellenshops an Autobahnraststätten und Hauptverkehrsstrassen sollen die ganze Nacht über und sonntags ihr gesamtes Sortiment anbieten dürfen.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Wirtschaftliche u. soziale Rechte
deutsch, ca. 180 Wörter
Jurius
Die WAK-N ist oppositionslos auf das Steueramtshilfegesetz eingetreten und hat mit der Detailberatung, zu den 37 vorliegenden Anträgen der Kommissionsmitglieder, begonnen.
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe; Steuerrecht
deutsch, ca. 255 Wörter
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Akademie
der Treuhand-Kammer AG |
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Seminar vom 24. / 25. November 2011 in Luzern
Steuertagung 2011
- Peter Baumgartner, Dr. ès sc. pol., Direktor der SwissHoldings
- Niklaus Honauer, Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner, PricewaterhouseCoopers AG
- Hugo Kayser, Regierungsrat und Finanzdirektor Kt. Nidwalden
- Hans-Jürg Neuhaus, Chef Abt. Aufsicht Kantone, Hauptabteilung DVS, Eidg. Steuerverwaltung
- Markus R. Neuhaus, Dr. iur., dipl. Steuerexperte, CEO, PricewaterhouseCoopers AG
- Markus Reich, Prof. Dr. iur., Ordinarius für Steuer-, Finanz- und Verwaltungsrecht, Universität Zürich
- Andreas Risi, Dr. oec. publ., dipl. Steuerexperte, Managing Director, UBS AG
- Urs Ursprung, Fürsprecher, Direktor der Eidg. Steuerverwaltung
Weitere Informationen zu Seminarinhalt und Anmeldung finden Sie hier
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