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Jusletter 18. Juli 2011

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Liebe Leserinnen und Leser

Ob New York, London, Berlin oder Genf: Farblich einheitlich gestaltete Taxis gehören in zahlreichen Städten der Welt zum allgemeinen Stadtbild. Oft sind sie ein sichtbares Beispiel für detaillierte staatliche Vorschriften, denen der gewerbsmässige Personentransport in den meisten Industrieländern unterworfen ist. Weit verbreitet ist zudem eine gesetzliche Transportpflicht der Taxifahrer. Dr. Johannes Reich zeigt auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Regulierung des Taxigewerbes auf. In der Schweiz liegt die Kompetenz hierzu in vielen Kantonen bei den politischen Gemeinden. Dies führt nicht selten dazu, dass sich solche Vorschriften überwiegend an den Interessen der einheimischen Anbieter orientieren.

Im Zuge der Finanzkrise 2007 – 2008 verstärkten sich die Bemühungen der EU nach einheitlichen EU-weiten Regeln zur Versicherungsaufsicht. Bozena Hagen untersucht, welche Risiken und Herausforderungen die neu gegründete Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA – European Insurance and Occupational Pensions Authority) für nationale Versicherungsstellen in den Mitgliedstaaten mit sich bringt.

Kann ein schweizerisches Inkassobüro ausländische Verkehrsbussen vollstrecken? Robert Weyeneth und Prof. Dr. Stephan Breitenmoser untersuchen diese Frage und analysieren die damit verbundenen völkerrechtlichen Probleme.

Mit der Revision des LugÜ wurde in Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG ein neuer Arrestgrund eingeführt («wenn der Gläubiger gegen den Schuldner einen definitiven Rechtsöffnungstitel besitzt»). Felix C. Meier-Dieterle stellt anhand unterschiedlicher Argumentationen dar, warum auch ausländische «nicht LugÜ-Entscheide» als Arrestgründe in diesem Sinne gelten.

Dr. Peter G. Kirchschläger berichtet vom 8. Internationalen Menschen­rechts­forum Luzern (IHRF), bei welchem das Thema Migration aus menschenrechtlicher Perspektive öffentlich diskutiert wurde.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine zweiwöchige Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 8. August 2011.

Bis dahin wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre und einen schönen Sommer.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Johannes Reich, Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Rahmenbedingungen der Regulierung des Taxigewerbes
Bozena Hagen, Establishment of EIOPA
 
Beiträge
Robert Weyeneth / Stephan Breitenmoser, Zur Vollstreckung von ausländischen Verkehrsbussen durch schweizerische Inkassofirmen
Felix C. Meier-Dieterle, Ausländische «nicht LugÜ-Entscheide» als Arrestgrund?
 
Tagungsberichte
Peter G. Kirchschläger, Menschenrechte und Migration
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Landwirtschafts-Subventionen bei Verstoss gegen Tierschutzgesetz
Jurius, UBS-Affäre: Datenherausgabe der FINMA war rechtmässig
Jurius, Pflicht zum Anschnallen auch bei roter Ampel
Jurius, Wasserkonzession: Zürich und Appenzell Ausserrhoden erfolglos

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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Das Bundesgericht als staatlicher Konkurrent
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Wissenschaftliche Beiträge

Dr. Johannes Reich
Die Zuständigkeit, Vorschriften für das Taxigewerbe zu erlassen, liegt in den meisten Kantonen bei den politischen Gemeinden. Das birgt die Gefahr, dass sich solche Vorschriften vornehmlich an den Interessen der einheimischen Anbieter orientieren. Das Bundesgericht hat diesen Tendenzen des «regulatory capture» und des Protektionismus in einem neuen Urteil moderat Grenzen gesetzt und gleichzeitig die Konsumentensouveränität und den Preiswettbewerb gestärkt. Die Neigung zur Marktabschottung bleibt entsprechenden Erlassen jedoch weiterhin inhärent.
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht; Grundrechte; Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 10037 Wörter

Bozena Hagen
Die Zentralisierungstendenzen in der EU-Versicherungsaufsicht wurden nach der Finanzkrise der Jahre 2007–2008 verstärkt und führten zur Reform der Versicherungsaufsichtsstruktur in der Union. Die Autorin geht der Frage nach, was für Risiken und Herausforderungen die Gründung der neuen Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für die nationalen Versicherungsaufsichtstellen in den Mitgliedstaaten der EU mit sich bringt.
Rechtsgebiete: Europarecht; Sozialversicherungsrecht
englisch, ca. 8281 Wörter

Beiträge

Robert Weyeneth / Prof. Dr. Stephan Breitenmoser
Die in neuerer Zeit bekannt gewordenen Versuche ausländischer Staaten, gegenüber in der Schweiz ansässigen Personen verhängte Verkehrsbussen durch lokale Inkassobüros zu vollstrecken, erscheinen rechtlich fragwürdig.
Rechtsgebiete: Europarecht; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 2268 Wörter

Felix C. Meier-Dieterle
Im neuen Arrestrecht, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer Arrestgrund geschaffen. Ist die Arrestforderung durch einen definitiven Rechtsöffnungstitel ausgewiesen, berechtigt dieser den Arrestgläubiger zu einem Arrest. Umstritten ist, ob auch ausländische Entscheide ausserhalb des Anwendungsbereichs des LugÜ definitive Rechtsöffnungstitel darstellen. Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Argumentationen auseinander und plädiert dafür, dass auch «nicht LugÜ-Entscheide» einen Arrestgrund darstellen.
Rechtsgebiete: SchKG; Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 2897 Wörter

Tagungsberichte

Dr. Peter G. Kirchschläger
Es stellt sich die Frage, ob die aktuelle Migrationspolitik die Menschenrechte respektiert, wie dies verbessert werden kann und wie Gesellschaften die Chancen von Migration nutzen können. Diesen und ähnlichen Problemstellungen gingen über 50 nationale und internationale Referentinnen und Referenten am 8. Internationalen Menschenrechtsforum Luzern (IHRF) nach.
Rechtsgebiete: EMRK; Menschenrechte; Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 1497 Wörter


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Kontakt
Frau Susanne Straub, Leiterin Education susanne.straub@weblaw.ch
Frau Romina Lerch, Stv. Leiterin Education romina.lerch@weblaw.ch
T +41 31 380 57 77, F +41 31 380 57 78

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In der letzten Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert.
Thomas Siegenthaler, Rechtliche Qualifikation von Planerleistungen
(Kommentar von Urteil 4A_86/2011 vom 28.04.2011)
Gianni Fröhlich-Bleuler, Überwachung des Internetverkehrs
(Kommentar von Urteil A-8284/2010 vom 21.06.2011)
Gian Sandro Genna, Erbteilung mit prozessualen Tücken
(Kommentar von Urteil 5A_92/2011 vom 18.05.2011)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Auch wegen Tierquälerei verurteilte Landwirte haben Anspruch auf Direktzahlungen. Laut Bundesgericht dürfen nur Beiträge gekürzt oder gestrichen werden, die eine korrekte Tierhaltung voraussetzen, nicht aber die Öko- und Flächenbewirtschaftungsbeiträge. (BGE 2C_560/2010)
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
deutsch, ca. 197 Wörter

Jurius
BGer – Die FINMA hat 2009 mit der Herausgabe der Kontendaten von 255 amerikanischen UBS-Kunden an die USA rechtmässig gehandelt. Laut Bundesgericht handelte sie mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr eines drohenden volkswirtschaftlichen Desasters. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_127/2010)
Rechtsgebiete: Bankrecht; Steuerrecht; Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 523 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht besteht auf die strikte Einhaltung der Pflicht zum Tragen der Sicherheitsgurte. Es hat die Busse von 60 Franken gegen einen Taxifahrer bestätigt, der sich beim Halt vor einer roten Ampel kurz abgeschnallt hat. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_5/2011)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 219 Wörter

Jurius
BGer – Die Kantone Zürich und Appenzell Ausserrhoden sind mit ihren Klagen gegen die Vergabe von zwei Wasserkraftkonzessionen durch den Glarner Landrat vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Sie hatten ein Vorzugsrecht zu Gunsten des Energiekonzerns Axpo eingefordert. (Urteil 2E_3/2009)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 198 Wörter


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Programme «Legal & Compliance Officer»; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
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Juristische/-r Sekretär/-in, 77; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
Gerichtsschreiber/in (80-100%); Bundesverwaltungsgericht
Legal Contracts Coordinator; Alec, Allan & Associés SA
Legal Counsel; Phonak AG; Stäfa
Programm 'Legal & Compliance Officer'; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Anwalt / Anwältin; Ernst & Young AG; Zürich
Inhaber(in) des Zürcher Notarpatents; Ernst & Young AG; Zürich
Analista; Dipartimento federale di giustizia e polizia DFGP; Bern
Analyste (h/f); Département fédéral de justice et police DFJP; Bern
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; SIX Group; Zürich
Analytiker/in; Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD; Bern
Senior Legal Counsel 100% (w/m); Swisscanto Asset Management AG; Zürich
Anwalt / Anwältin; Advokaturbüro Rechtsanwälte Dr. Eschmann; Zürich
Unternehmensjurist (m/w); Waelti Partners AG; Zürich
Jurist/in / Stellvertreter/in Chef Rechtsdienst; Personalamt der Stadt Thun; Thun
Senior Legal Counsel; Phonak AG; Stäfa
juristische/r Mitarbeiter/in (100%); Schweizerische Paritätische Vollzugskommission Bauhauptgewerbe SVK; Zürich
Legal Counsel; SBB AG; Fribourg
Regulatory Affairs Manager; Orange Communications SA
Assistentin (80%-100%); Probst Rechtsanwälte; Winterthur
Jurist/in im Rechtsdienst des Bundesamts für Sport; Bundesamt für Sport BASPO; Magglingen
Kundenberater/in Treuhand; ALLIED FINANCE TRUST AG; Zürich
Gerichtsschreiber/in (60-100%); Bundespatentgericht; St. Gallen
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Lektor / Lektorin für Strafrecht (58 %); Université de Fribourg, Rechtswissenschaftliche Fakultät; Freiburg
Assistent/eines Assistenten/einer Assistentin (100 %); Lehrstuhl für Verfahren und Grundlagen des Rechts; Freiburg
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (Teilzeit ca. 60%); Bühlmann Rechtsanwälte; Zürich
einer Juristin / eines Juristen; Justizdirektion Uri; Altdorf
LEGAL COUNSEL (w/m); Repower AG; Landquart
Anwaltsassistentin / Receptionistin (100%); RUOSS VÖGELE PARTNER; Zürich
juristische/r Mitarbeiter/in (100%); Personaldienst der Stadt Zug; Zug
Gerichtsschreiber/in; Schweizerisches Bundesgericht; Lausanne
Rechtsanwalt (m/w) 100%; Aliotta Rechtsanwälte; Winterthur
ANWÄLTIN / ANWALT; Wenger & Vieli AG; Zürich
chargé(e) de cours (2 heures par semaine); Université de Fribourg, Rechtswissenschaftliche Fakultät; Fribourg
Swiss Lawyer; Wenfei Rechtsanwälte AG
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Vorschau

Jusletter 8. August 2011

Diana Akikol, Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Schiedsgerichtsbarkeit im Jahr 2010
Marc Häusler / Reto Ferrari-Visca, Das Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren
Jean Christophe Schwaab, Paiement du salaire en euros, adaptation au cours de l’euro·: que dit le droit du travail ?

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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