Jusletter 27. Juni 2011
Liebe Leserinnen und Leser
Die Erteilung einer Zeichnungsberechtigung im Rahmen von Art. 716a Abs.1 Ziff 4 OR, beispielsweise an Direktoren oder Prokuristen, bleibt eine stark umstrittene Frage. Ein Teil der Lehre geht davon aus, dass eine Kompetenzdelegation vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung trotz des Gesetzeswortlauts möglich sei (vgl. Christoph Käser / Markus Gysi, Erteilung von Zeichnungsberechtigungen durch die Geschäftsleitung und moderne Konzepte zur Regelung der Zeichnungsberechtigungen, in: Jusletter 6. Juni 2011). Prof. Dr. Peter V. Kunz nimmt zum geltenden Aktienrecht eine Gegenposition ein.
Mit Urteil vom 13. April 2011 entschied das Bundesgericht, dass eine kantonale Vorschrift, welche den Abbruch und Wiederaufbau von Wohnbauten in Streubausiedlungen erlaubt, mit den bundesrechtlichen Vorschriften über das Bauen ausserhalb eines Baugebiets (hier Art. 39 RPV) nicht vereinbar sei. Dr. Oliver Bucher kommentiert den Entscheid kritisch.
Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland besprechen das Urteil des Bundesgerichts vom 1. April 2011, das besagt, dass ein Wegrecht im Einzelfall nicht nach dem klaren Wortlaut im Grundbuchbeleg ausgeübt werden kann, da die natürliche Publizität den guten Glauben zerstören kann.
Einen Einblick in die Architektur des Stockwerkeigentums bietet Ass.-Prof. Dr. Monika Pfaffinger. Im Rahmen einer Zusammenfassung der Beiträge des 1. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums zeigt sie Stärken und Schwächen des Rechtsbereichs auf und unterzieht die Thematik einer kritischen Synthese.
Dr. Urs Egli rezensiert die Dissertation von Dr. Annette Willi «IT-Governance als Aufgabe des Verwaltungsrates».
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Peter V. Kunz, Zur Erteilung von Zeichnungsberechtigungen durch die Geschäftsleitung – Eine wissenschaftliche Replik |
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Urteilsbesprechungen
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Oliver Bucher, Kein Hausabbruch und Neubau in Streubausiedlungen |
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Roland Pfäffli / Daniela Byland, Aktuelles aus dem Bundesgericht: Der gute Glaube des Grundbuchs und dessen Auswirkungen auf die Auslegung eines Wegrechts |
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Tagungsberichte |
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Monika Pfaffinger, Einblick in die Architektur des Stockwerkeigentums – Rückblick auf den 1. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums |
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Rezensionen |
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Urs Egli, Annette Willi: IT-Governance als Aufgabe des Verwaltungsrates – Eine Rezension |
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
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Jurius, CEDH : l'arrestation d'Adamov par la Suisse est légale |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Strafprozessordnung: Keine Akteneinsicht vor erster Einvernahme |
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Jurius, Busse für Barbesitzer wegen Musik während Streetparade |
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Jurius, SBB muss israelkritisches Plakat vorerst nicht aufhängen |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Prekäre Lage in Afghanistan – Wegweisungen weitgehend unzumutbar |
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Aus dem Bundesstrafgericht |
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Jurius, Peine ferme contre un Tunisien coupable de soutien au terrorisme |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Bundesrat konkretisiert Unverjährbarkeitsinitiative |
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Jurius, RK-N für Verfassungsgerichtsbarkeit |
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Jurius, RK-N gegen Gesetz zur Zwangsernährung |
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Jurius, SiK-N: Nachrichtendienst soll Informanten nicht immer schützen dürfen |
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Jurius, UREK-N: Abschluss der Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes |
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Wissenschaftliche Beiträge
Prof. Dr. Peter V. Kunz
Im Rahmen von Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 OR gehört die Erteilung von Zeichnungsberechtigungen, beispielsweise an Direktoren oder an Prokuristen, zu den unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft. Ein kürzlich erschienener Aufsatz in Jusletter geht mit der Mehrheit der praxisorientierten Lehrmeinungen davon aus, dass nichtsdestotrotz eine Kompetenzdelegation vom Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung möglich sei – und kündigt dabei eine entsprechende Praxisänderung der kantonalen Handelsregisterämter an. Der vorliegende Beitrag nimmt zum geltenden Aktienrecht eine Gegenposition ein.
Rechtsgebiete: Aktienrecht; Handelsrecht
deutsch, ca. 4513 Wörter
Urteilsbesprechungen
Dr. Oliver Bucher
Am 13. April 2011 entschied das Bundesgericht, dass eine kantonalrechtliche Vorschrift, welche den Abbruch und Wiederaufbau von Wohnbauten in Streubausiedlungen erlaubt, mit den bundesrechtlichen Vorschriften über das Bauen ausserhalb des Baugebiets, namentlich Art. 39 RPV, nicht vereinbar sei. Einem Bauherrn in Appenzell Innerrhoden wurde dadurch untersagt, sein ausserhalb der Bauzone, in einer Streusiedlung liegendes Wohnhaus abzubrechen und neu aufzubauen. Kantonen, die in von Abwanderung bedrohten Regionen den für die Erhaltung des Gebietes notwendigen Wohnraum schaffen wollen, verbleibt nach diesem höchstrichterlichen Entscheid nur die Möglichkeit, dies in einem Planungsverfahren und nicht über das Instrument der Ausnahmebewilligung zu bewerkstelligen.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 2930 Wörter
Dr. Roland Pfäffli / Daniela Byland
Der gutgläubige Dritte, der gestützt auf einen Grundbucheintrag ein dingliches Recht erwirbt, darf grundsätzlich von der Zuverlässigkeit des Grundbuchs ausgehen. In einem aktuellen Fall zeigt allerdings das Bundesgericht, dass ein Wegrecht im Einzelfall nicht nach dem klaren Wortlaut im Grundbuchbeleg ausgeübt werden kann, da die natürliche Publizität den guten Glauben zerstören kann.
Rechtsgebiete: Sachenrecht; Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 3088 Wörter
Tagungsberichte
Ass.-Prof. Dr. Monika Pfaffinger
Der Beitrag gewährt einen Überblick über die im Tagungsband zum 1. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2011 erschienenen Referate. Ausgehend von grundlegenden Überlegungen zur Zukunft des Stockwerkeigentums werden die neusten Erkenntnisse aus Forschung und Praxis beleuchtet. Anschliessend unterzieht die Autorin die brisante wie komplexe Thematik einer kritischen Synthese. Der Beitrag führt Stärken und Schwächen des Stockwerkeigentums vor Augen und zeigt dessen zunehmende Bedeutung in der heutigen rechtlichen und gesellschaftlichen Ordnung.
Rechtsgebiete: Eigentum; Sachenrecht
deutsch, ca. 2588 Wörter
Rezensionen
Dr. Urs Egli
Die Begriffe Governance und Compliance werden heute inflationär verwendet. Umso willkommener ist deshalb die Dissertation von Frau Dr. Annette Willi, welche für Juristen die Begriffe der IT-Governance und IT-Compliance unter Bezugnahme auf betriebswirtschaftliche und technische Konzepte greifbar macht.
Rechtsgebiete: Informatik und Recht
deutsch, ca. 843 Wörter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 21. Juni 2011 entschieden, dass die Schweiz mit der Inhaftierung des ehemaligen russischen Energieministers Adamov im Mai 2005 die Menschenrechte nicht verletzt hat. Adamov machte geltend, dass er treuwidrig in die Schweiz gelockt worden sei. (if)
Rechtsgebiete: Menschenrechte
französisch, ca. 267 Wörter
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In der letzten Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert.
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Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Angeschuldigte können auch unter der neuen StPO nicht durchsetzen, dass ihnen noch vor der ersten polizeilichen Einvernahme Einsicht in die Verfahrensakten gewährt wird. Laut Bundesgericht war dies der Wille des Gesetzgebers. (BGE 1B_261/2011)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 168 Wörter
Jurius
BGer – Der Besitzer einer Bar im Zürcher Niederdorf ist zu Recht dafür gebüsst worden, dass er am frühen Abend bei offener Tür Musik abgespielt hat. Sein Einwand, dass gleichzeitig die Streetparade durch die Stadt «gewummert» sei, fand vor Bundesgericht kein Gehör. (Urteil 6B_40/2011)
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 174 Wörter
Jurius
BGer – Die SBB muss ein israelkritisches Plakat im Zürcher Hauptbahnhof laut Bundesgericht vorerst nicht aufhängen. Das Gericht hat der Beschwerde der Bundesbahnen gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufschiebende Wirkung erteilt. (Verfügung im Verfahren 2C_415/2011)
Rechtsgebiete: Grundrechte
deutsch, ca. 195 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Laut Bundesverwaltungsgericht hat sich die Situation in Afghanistan in den letzten Jahren derart verschlechtert, dass die Wegweisung erfolgloser Asylbewerber weitgehend unzumutbar ist. Eine Ausnahme kann nach Ansicht des Gerichts allenfalls für Grossstädte gelten. (Urteil E-7625/2008)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 312 Wörter
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
BStGer – Ein Tunesier wurde wegen des Verdachts auf Unterstützung des Terrorismus zu zwei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesstrafgericht hat seine teilbedingte Strafe widerrufen. (Urteil SK.2010.22) (bb)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
französisch, ca. 203 Wörter
Pressemitteilungen
Jurius
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter zwölf Jahren ist unverjährbar. Diese Regelung gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. So will der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative konkretisieren und umsetzen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur erforderlichen Gesetzesrevision verabschiedet.
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 492 Wörter
Jurius
Das Bundesgericht soll künftig prüfen, ob Bundesgesetze mit der Bundesverfassung vereinbar sind oder nicht. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hält an ihrem Antrag fest, für Bundesgesetze eine Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen.
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 252 Wörter
Jurius
Zwangsmassnahmen, die gegen Gefangene im Hungerstreik getroffen werden können, sollen nicht in einem Bundesgesetz geregelt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat sich gegen eine parlamentarische Initiative von Viola Amherd (CVP/VS) ausgesprochen.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 150 Wörter
Jurius
Der Quellenschutz für Informanten des Nachrichtendienstes soll gelockert werden. Nach dem Ständerat hat auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 162 Wörter
Jurius
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die Differenzbereinigung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes abgeschlossen. Sie hielt nach Abschluss ihrer Arbeiten fest, dass es mit den Massnahmen im Gesetzesentwurf möglich sein sollte, die Emissionen in der Schweiz, wie von den beiden Räten beschlossen, um 20 Prozent zu reduzieren.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 292 Wörter
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