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Jusletter 20. Juni 2011
Schwerpunkt-Ausgabe: Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz


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Liebe Leserinnen und Leser

Sie haben heute die Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter vor sich, die dem Kündigungsrecht und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht gewidmet ist. Sie beinhaltet eine Vielzahl von wissenschaftlichen Beiträgen, welche in der Folge kurz dargelegt werden.

Obgleich es im schweizerischen Recht keines besonderen Grundes bedarf, um einen Arbeitsvertrag ordentlich zu kündigen und der sachliche Kündigungsschutz nur bestimmte Gründe als unzulässig bezeichnet, deren Vorliegen erst noch der Arbeitnehmer zu beweisen hat, wenn er die Missbräuchlichkeit einer Kündigung geltend machen will, gibt es dennoch eine umfangreiche Rechtsprechung zum Kündigungsschutz. Diese war in den letzten Jahren einem starken Wandel unterworfen. Dr. Roger Rudolph bietet in seinem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und zeigt die aktuelle Entwicklung in der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf.

Ob wahrheitswidrige Angaben in einem Bewerbungsverfahren zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers berechtigen und wann diese rechtmässig erfolgt, diese Fragen behandelt das Urteil des Bundesgerichts vom 14. Februar 2011. Prof. Dr. Isabelle Wildhaber fasst Sachverhalt und Erwägungen des Urteils zusammen und betrachtet den datenschutzrechtlichen Aspekt des Einholens eines Arbeitszeugnisses beim ehemaligen Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers.

Sowohl bei der Missbräuchlichen Kündigung wie auch bei einer nicht gerechtfertigten fristlosen Entlassung ist die Sanktion nicht die Ungültigkeit. Vielmehr sieht das Gesetz eine Entschädigungszahlung vor, deren Höhe ins richterliche Ermessen gestellt ist. Allerdings ist ein Maximum von sechs Monatslöhnen vorgesehen. Philippe Ehrenström setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit diesem Entschädigungssystem auseinander und mit dem Vorschlag des Bundesrates, die maximale Höhe der Entschädigung nunmehr auf ein Jahresgehalt zu verdoppeln.

Rainer Baisch wendet sich in seinem Beitrag den besonderen Problemen des Arbeitnehmerschutzes im Zusammenhang mit M&A Transaktionen und Sanierungen zu. Die Frage, welche Regeln betreffend des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei welchen Arten von Umstrukturierungen und Sanierungen gelten, ist seit Jahren in Lehre und Rechtsprechung umstritten. Zudem versucht der Gesetzgeber nun im Zusammenhang mit der Revision des SchKG hier eine Bereinigung vorzunehmen, welche allerdings neue Fragen aufwirft und Probleme stellt.

Das schweizerische Kündigungsschutzrecht ist zudem von einer ganz anderen Seite unter Revisionsdruck geraten. Mehrere spektakuläre Fälle, in denen Mitarbeitende Fehlverhalten von Unternehmen publik gemacht haben und dann entlassen wurden, haben gezeigt, dass der Schutz des Whistelblowers in der Schweiz ungenügend ist. Auch hier bestehen Gesetzgebungsvorhaben. Den entsprechenden Fragen gehen Thomas Kälin und Kerstin Kirchhoff in ihrem Beitrag nach. Sie geben einen Überblick über die geplante künftige Regelung und zeigen aus einem praxisbezogenen Blickwinkel, mit welchen Massnahmen Arbeitgeberinnen das Risiko von externem Whistleblowing minimieren können.

Die Diskussion um den Kündigungsschutz wird zudem dadurch beeinflusst, dass die Internationale Arbeitsorganisation in Genf auf Klage des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes festgestellt hat, dass Gewerkschafter und Arbeitnehmervertreter im schweizerischen Recht zu wenig gegen Kündigungen geschützt sind. Dieser von der schweizerischen Öffentlichkeit nur wenig zur Kenntnis genommenen Entwicklung geht Dr. Jean Christophe Schwaab in seinem Beitrag nach.

Schliesslich setzen sich Sara Licci und Prof. Dr. Kurt Pärli in ihrem Beitrag mit den gesamten Revisionsvorschlägen des Bundesrates zum Kündigungsschutz auseinander und stellen diese Entwicklung in ihrem Zusammenhang dar.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre dieser Schwerpunkt-Ausgabe!

 

Prof. Dr. Thomas Geiser
Prof. Dr. Thomas Geiser
Universität St. Gallen, Redaktor Jusletter
 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge zum arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz
Roger Rudolph, Die neuere bundesgerichtliche Rechtsprechung zum sachlichen Kündigungsschutz
Isabelle Wildhaber, Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_569/2010 vom 14. Februar 2011
Philippe Ehrenström, Système et réforme des indemnités en cas de résiliation de rapports de travail de droit privé
Rainer Baisch, Arbeitnehmerschutz bei M&A Transaktionen und Sanierungen
Thomas Kälin / Kerstin Kirchhoff, Whistleblowing – Eine Anleitung
Jean Christophe Schwaab, Les règles de l’OIT sur la protection contre le licenciement
Sara Licci / Kurt Pärli, Kündigungsschutz im Wandel – quo vadis?
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Pas de hausse de salaire pour les avocats commis d’office
Jurius, Familiendrama: Vater bekommt teilweise Recht
Jurius, Sexueller Missbrauch: Urteil gegen Genfer Mutter bestätigt
Jurius, Genève devra revoir le maintien en détention d’un présumé tueur
Jurius, Krimineller Kleriker: Urteil gegen Ex-Offizial bestätigt
Jurius, Zürcher Handelsgericht: Neuentscheid wegen befangenem Richter
Jurius, Parkplatz-Mord: Strafe für Bashkim Berisha wird nicht gesenkt
Jurius, Werbemonitore: Entfernung von Flachbildschirmen bestätigt
Jurius, Peine confirmée contre un escroc à l’aide sociale
Jurius, Amtsunfähig: Ausschluss von Bündner Pfarrer bestätigt
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Rekurse gegen SBB-Linie: Genf-Annemasse abgewiesen
Jurius, Domain-Registrierung: SWITCH-Forderungen nicht umsetzen
Jurius, Pannendienst: TCS muss Telefonnummer teilen
Jurius, «Heidi-Alpen Bergkäse» muss umbenannt werden
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Rütli-Bomber: Telefonüberwachungen waren rechtmässig
 
Aus der Sommersession 2011
Jurius, Schlussabstimmungstexte der Bundesversammlung – Sommersession 2011
Jurius, Wochenrückblick Sommersession 2011: 14. Juni bis 17. Juni 2011
Jurius, Wochenrückblick Sommersession 2011: 6. Juni bis 9. Juni 2011
Jurius, UWG: Parlament für höhere Ansprüche an AGB
Jurius, «Too big to fail»: Ständerat hält am eingeschlagenen Kurs fest
Jurius, Ständerat verabschiedet revidiertes Humanforschungsgesetz
Jurius, Immunität: Ständerat stimmt bei Immunität Nationalrat zu
Jurius, Sportförderung: Ständerat akzeptiert Kompetenz des Bundes
Jurius, Katastrophenschutz: Schutzräume bleiben obligatorisch
Jurius, Namens- und Bürgerrecht: Neuer Anlauf für Revision des Namensrechts
Jurius, Genitalverstümmelung: Ständerat will ein Zeichen setzen
Jurius, Ferien-Initiative: Auch Ständerat gegen sechs Wochen Ferien für alle
Jurius, Menschenhandel: Ratifikation des Europarats-Übereinkommens
 
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (April – Mai 2011)

 


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Beiträge zum arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz

Dr. Roger Rudolph
Das Arbeitsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem ständigen Wandel in der Rechtsprechung unterworfen. Dies gilt besonders für den sogenannten sachlichen Kündigungsschutz, der die Arbeitsvertragsparteien vor missbräuchlichen Kündigungen schützen soll. Der Beitrag bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und zeigt aktuelle Entwicklungen in der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 4833 Wörter

Prof. Dr. Isabelle Wildhaber
Der Beitrag enthält eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Urteils des Bundesgerichts 4A_569/2010 vom 14. Februar 2011 sowie Bemerkungen der Autorin. Behandelt wird zum einen die Frage, ob eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers A durch die Bank X aufgrund von wahrheitswidrigen Angaben im Bewerbungsverfahren berechtigt und innert Frist ausgesprochen wurde. Zum anderen wird nach der Rechtmässigkeit des Einholens eines Arbeitszeugnisses durch die Bank X bei der ehemaligen Arbeitgeberin ohne Zustimmung des Arbeitnehmers A gefragt.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 2539 Wörter

Philippe Ehrenström
Der Bundesrat schlägt vor, die im Falle einer missbräuchlichen Kündigung (Art. 336 bis 336b OR), einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung (Art. 337 und 337c OR) oder einer diskriminierenden Kündigung (Art. 5 Abs 4 GIG) gewährte Entschädigung zu verdoppeln. Der Autor setzt sich kritisch mit dem aktuellen Entschädigungssystem bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Privatrecht und der vom Bundesrat beabsichtigten Reform auseinander. (if)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
französisch, ca. 5978 Wörter

Rainer Baisch
Der Beitrag bietet einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die praktischen Auswirkungen des Arbeitnehmerschutzes bei Betriebsübergängen. Unter Berücksichtigung von aktueller Lehre und Rechtsprechung werden die Voraussetzungen für den Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Unternehmenstransaktionen und mögliche Konsequenzen einer Verletzung von Arbeitnehmerrechten dargestellt. Abschliessend zeigen Ausführungen zu den geplanten Änderungen, in welche Richtung die Botschaft zur SchKG-Revision den Arbeitnehmerschutz in Sanierungssituationen zu entwickeln beabsichtigt.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; SchKG
deutsch, ca. 20156 Wörter

Thomas Kälin / Kerstin Kirchhoff
Eine Revision des Arbeitsvertragsrechts soll die grundsätzliche Zulässigkeit einer nach Treu und Glauben erfolgten Meldung eines Missstandes zu dessen Beseitigung oder Sanktionierung gesetzlich verankern und klarstellen, dass eine darauf basierende Kündigung als missbräuchlich zu gelten hat. Der Beitrag soll einerseits einen Überblick über die mögliche künftige Regelung zur Meldung von Missständen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis geben. Andererseits soll aus einem praxisbezogenen Blickwinkel aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen Arbeitgebende das Risiko von externem Whistleblowing minimieren können.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 4031 Wörter

Dr. Jean Christophe Schwaab
Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization ILO), die tripartite Organisation der Vereinten Nationen für internationale Arbeitsnormen, verurteilte die Schweiz wegen Verletzung des Übereinkommens Nr. 98 über die Vereinigungsfreiheit. Dieses Übereinkommen gehört zu den acht fundamentalen Konventionen der Vereinten Nationen (core conventions). Es verlangt, dass die Vertragsstaaten die Möglichkeit der Wiedereingliederung gekündigter Arbeitnehmer vorsehen, eine Entschädigung soll nur subsidiär herangezogen werden. Der Autor stellt die Situation der Schweiz dar. Er untersucht, inwieweit die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts mit den Regeln und der Rechtsprechung der ILO im Bereich der Vereinigungsfreiheit übereinstimmen. (if)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
französisch, ca. 2798 Wörter

Sara Licci / Prof. Dr. Kurt Pärli
Der Bundesrat hat Ende des Jahres 2010 eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen sind vereinzelte Änderungen der Bestimmungen über die missbräuchliche Kündigung und der ungerechtfertigten fristlosen Entlassung. Im Zentrum der Änderungsvorschläge steht die Erhöhung des Sanktionsrahmens bei missbräuchlicher Kündigung von heute sechs auf neu zwölf Monate. Im Beitrag werden die Hintergründe und die Inhalte der anstehenden Revision des Kündigungsrechts dargelegt. Die beabsichtigten Änderungen werden kritisch beleuchtet und es werden Ergänzungs- oder Anpassungsvorschläge präsentiert.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 3568 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Der Stundenlohn von Pflichtverteidigern im Kanton Waadt bleibt bei 180 Franken. Das Bundesgericht stimmt einer Lohnerhöhung nicht zu. (BGE 4C_2/2011) (bb)
Rechtsgebiete: Grundrechte; Notariats- und Anwaltsrecht
französisch, ca. 221 Wörter

Jurius
BGer – Die Neuenburger Justiz muss sich nochmals mit dem Fall eines Familienvaters befassen, der 2009 seine Frau schwer verletzt hatte. Bestätigt hat das Bundesgericht seine Verurteilung wegen versuchten Mordes an seiner Tochter, die er vom Balkon geworfen hatte. (Urteil 6B_275/2011)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 220 Wörter

Jurius
BGer – Eine Genferin, die ihrem siebenjährigen Sohn zum Trösten die Brust gegeben und dazu sein Geschlecht gestreichelt hat, hat sich des sexuellen Kindsmissbrauchs schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat das Urteil gegen die gelernte Kinderkrankenschwester bestätigt. (Urteil 6B_103/2011)
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 282 Wörter

Jurius
BGer – Ein mutmasslicher Auftragsmörder, der im April 2009 verhaftet wurde, könnte bald aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen. (Urteil 1B_237/2011) (bb)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
französisch, ca. 234 Wörter

Jurius
BGer – Ein früherer Offizial des Bistums Lausanne, Freiburg und Genf muss definitiv ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen Veruntreuung und Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestätigt. (Urteil 6B_787/2010)
Rechtsgebiete: Verletzung der Berufs- und Amtspflicht; Urkundenfälschung; Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
deutsch, ca. 211 Wörter

Jurius
BGer – Das Zürcher Handelsgericht muss die Schadenersatzklage eines Unfallopfers neu prüfen. Laut Bundesgericht hätte ein Handelsrichter in den Ausstand treten müssen, weil er in einem anderen Fall als Anwalt für die beklagte Versicherung tätig war. (Urteil 4F_8/2010)
Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht; Gerichtsverfahrensrecht
deutsch, ca. 238 Wörter

Jurius
BGer – Die Freiheitsstrafe von 14 Jahren für den ehemaligen Thaibox-Weltmeister Bashkim Berisha ist definitiv. Er hatte vor Bundesgericht wegen angeblicher Vorverurteilung durch die Medien erfolglos eine Strafreduktion um mehr als drei Jahre verlangt. (Urteil 6B_271/2011)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 309 Wörter

Jurius
BGer – Die vier Werbemonitore am Haus «Zum Brotkorb» im Niederdorf müssen weg. Das Bundesgericht hat auch die zweite Beschwerde der Betreiberfirma abgewiesen. Diese hatte nach einem ersten Entscheid die verbotenen Grossbildschirme durch je zwei kleinere ersetzt. (Urteil 1C_538/2010)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 274 Wörter

Jurius
BGer – Ein Genfer wird für gewerbsmässigen Betrug zu 15 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt. Trotz seines Einkommens von fast 100'000 Franken hat er jahrelang Sozialhilfe bezogen. (Urteil 6B_22/2011) (bb)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht; Straftaten gegen das Vermögen
französisch, ca. 166 Wörter

Jurius
BGer – Die Bündner Synode hat Alberto Pool, den früheren reformierten Pfarrer der Südtäler Misox und Calanca, zu Recht für amtsunfähig erklärt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und den Ausschluss aus der Synode für verhältnismässig befunden. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_79/2010)
Rechtsgebiete: Verletzung der Berufs- und Amtspflicht
deutsch, ca. 340 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht gegeben für den Bau der Bahnlinie CEVA zwischen dem Genfer Bahnhof Cornavin und der französischen Stadt Annemasse. Es hat sämtliche Rekurse von Anwohnern gegen das Projekt abgewiesen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht könnte aber den Baubeginn weiter verzögern. (Urteil A-3713/2008)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht; Eisenbahnen
deutsch, ca. 151 Wörter

Jurius
BVGer – Die Domain-Registrierungsstelle SWITCH muss die vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) geforderten Massnahmen zur Gleichbehandlung aller Wiederverkäufer vorerst nicht umsetzen. Laut Bundesverwaltungsgericht droht durch den gegenwärtigen Zustand kein ernsthafter Schaden. (Zwischenverfügung im Fall A-3073/2011)
Rechtsgebiete: Informatik und Recht; Handelsrecht
deutsch, ca. 229 Wörter

Jurius
BVGer – Der Touring Club Schweiz (TCS) muss die Pannenhilfe-Telefonummer 140 laut Bundesverwaltungsgericht künftig mit Mondial Assistance teilen. Es hat den Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) bestätigt. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben. (Urteil A-7257/2010)
Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
deutsch, ca. 310 Wörter

Jurius
BVGer – Die Nidwalder Bergsenn AG muss für ihren «Heidi-Alpen Bergkäse» einen neuen Namen finden. Laut Bundesverwaltungsgericht ist der Wortbestandteil «Heidi-Alpen» für das nicht aus einem Sömmerungsgebiet stammende Produkt unzulässig. (Urteil B-6582/2010)
Rechtsgebiete: Markenrecht; Handelsrecht
deutsch, ca. 179 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Telefon und E-Mail-Account des mutmasslichen Urhebers der Sprengstoffanschläge um die Rütli-Feier von 2007 zu Recht überwachen lassen. Laut Bundesstrafgericht ist der Tatverdacht für die Massnahmen ausreichend gewesen. (Urteil BB.2011.35)
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 260 Wörter


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In der letzten Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert.
Jacques de Werra, Résiliation pour justes motifs de contrats liant un cycliste à son équipe : questions contractuelles et de règlement des litiges
(Kommentar von Urteil 4A_94/2011 vom 15.04.2011)
Eylem Demir, Die Verjährung von Rückerstattungsansprüchen nach Art. 40a ff. OR (Kommentar von BGE 4A_562/2010 vom 28.09.2010)
Tarek Naguib, Pflicht zur Wehrpflichtersatzabgabe nur für Männer
(Kommentar von Urteil 2C_221/2009 vom 21.01.2010)
Thomas Pietruszak, Entschädigung bei fristloser Kündigung
(Kommentar von Urteil 4A_474/2010 du 12.01.2011)
Thomas Pietruszak, Weisungen in Zusammenhang mit Geldspenden bei Krankenschwestern und Frage der Treuepflicht bei leitenden Angestellten
(Kommentar von Urteil 4A_613/2010 vom 25.01.2011)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
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Aus der Sommersession 2011

Jurius
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Sommersession 2011 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 730 Wörter

Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 14. Juni bis 17. Juni 2011 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 4731 Wörter

Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 6. Juni bis 9. Juni 2011 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 3911 Wörter

Jurius
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollen in Zukunft einer inhaltlichen Prüfung durch ein Gericht standhalten müssen. Der Nationalrat hat am 16. Juni 2011 seinen Widerstand gegen diese Verschärfung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb aufgegeben.
Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
deutsch, ca. 384 Wörter

Jurius
Der Ständerat hat am 16. Juni 2011 in der weiteren Beratung der «Too-big-to-fail»-Vorlage am bisherigen Kurs festgehalten: Systemrelevante Grossbanken müssen künftig strengere Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Organisation einhalten.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 641 Wörter

Jurius
Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen sollen in der Forschung geschützt werden. Mit diesem Ziel hat der Ständerat am 15. Juni 2011 das neue Bundesgesetz über die Forschung am Menschen durchberaten und in der Gesamtabstimmung mit 28 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte; Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 492 Wörter

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Bundesräte sind künftig bei Delikten ohne Zusammenhang mit ihrem Amt nicht mehr vor Strafverfolgung geschützt. Der Ständerat ist am 15. Juni 2011 bei den Immunitätsregeln für Regierung und Parlament mit 21 zu 8 Stimmen auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Strafrecht; Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 279 Wörter

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Der Streit um drei Turnstunden ist beendet: Der Ständerat hat seinen Widerstand in der vierten Runde aufgegeben. Er hat den Antrag der Einigungskonferenz am 8. Juni 2011 angenommen und damit akzeptiert, dass der Bund die Mindestzahl der Sportlektionen festlegt. Damit ist das Sportförderungsgesetz unter Dach.
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 348 Wörter

Jurius
Private Hausbesitzer müssen auch künftig Schutzräume bauen. Der Ständerat hat am 8. Juni 2011 die letzten Differenzen in der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes stillschweigend ausgeräumt.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand; Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 331 Wörter

Jurius
Eine Meier bleibt im Prinzip eine Meier, auch wenn sie einen Müller heiratet. Kinder tragen jenen Ledignamen, den das Paar bei der Heirat bestimmt. Der Ständerat hat am 7. Juni 2011 anders als der Nationalrat das Namensrecht grundlegend revidiert.
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
deutsch, ca. 452 Wörter

Jurius
Die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen soll in der Schweiz ausdrücklich verboten werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat Änderungen des Strafgesetzbuches gutgeheissen.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 344 Wörter

Jurius
Nach dem Nationalrat hat am 7. Juni 2011 auch der Ständerat die Initiative «6 Wochen Ferien für alle» abgelehnt.
Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte; Arbeitsrecht
deutsch, ca. 383 Wörter

Jurius
Gefährdete Zeuginnen und Zeugen sollen in der Schweiz besser geschützt werden. Dazu soll der Bund eine zentrale Zeugenschutzstelle einrichten. Der Ständerat schafft damit die Voraussetzung zur Ratifizierung des Europarats-Übereinkommens gegen den Menschenhandel.
Rechtsgebiete: Menschenrechte; Europarecht und Internationales Recht; Bundesstrafprozess
deutsch, ca. 333 Wörter

Rechtsprechungsübersicht

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. April 2011 bis und mit 16. Mai 2011 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Rechtsprechung
deutsch, ca. 593 Wörter


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Frau Romina Lerch, Stv. Leiterin Education romina.lerch@weblaw.ch
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Peter V. Kunz, Zur Erteilung von Zeichnungsberechtigungen durch die Geschäftsleitung – Eine wissenschaftliche Replik
Oliver Bucher, Kein Hausabbruch und Neubau in Streubausiedlungen – Anmerkungen zu BGE 1C_382/2010 vom 13. April 2011
Roland Pfäffli / Daniela Byland, Aktuelles aus dem Bundesgericht: Der gute Glaube des Grundbuchs und dessen Auswirkungen auf die Auslegung eines Wegrechts
Monika Pfaffinger, Einblick in die Architektur des Stockwerkeigentums – Rückblick auf den 1. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums
Urs Egli, Annette Willi: IT-Governance als Aufgabe des Verwaltungsrates – Eine Rezension

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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