Jusletter 6. Juni 2011
Liebe Leserinnen und Leser
Wissenschaftliche Gutachten zur Stärkung einer Position im Strafprozess haben einen hohen Stellenwert erlangt. Die jeweiligen Parteien greifen immer häufiger auf Gutachten zurück, ihre Überprüfung bleibt aber schwierig. Caterina Antognini widmet sich den Problemen der Auslegung von wissenschaftlichen Gutachten und versucht alternative Lösungsansätze aufzuzeigen. Sie fordert u.a. eine stärkere Zusammenarbeit von Staatsanwalt, Experte und Verteidiger von Beginn der Ermittlungen.
Besteht ein Anspruch gegen eine Aktiengesellschaft aus einem Aktionärsdarlehen bereits vor einer Kapitalerhöhung, liegt kein Verstoss gegen das Verbot der Einlagerückgewähr gemäss Art. 680 Abs. 2 OR vor, selbst wenn dieses Darlehen aus dem Liberierungserlös zurückbezahlt wird. Dr. Jürg G. Schütz kommentiert das Urteil des Bundesgerichts vom 14. Februar 2011 und stellt die Frage nach der anwendbaren Liberierungsart bei vorbestehenden Gesellschafterschulden im Sanierungsfall bei Insichgeschäften.
Der Abschluss von Verträgen über das Internet gehört heute zum Alltag. Kunden akzeptieren hierbei regelmässig vom Anbieter festgelegte AGB mittels eines Mausklicks. Für die in diesen AGB oftmals enthaltenen Gerichtsstandsklauseln sieht die Rechtsordnung besondere Formvorschriften vor. Alexander Schmid und Jean-Daniel Schmid analysieren, auf Grundlage eines Urteils des Kantonsgerichts Graubünden vom 18. Mai 2009, wie diese Formvorschriften im Binnenkontext auszulegen sind und welche Voraussetzungen für die Ausgestaltung von Internetangeboten in vertragsrechtlicher und zivilprozessualer Hinsicht daraus resultieren.
Zur Eintragung von Zeichnungsberechtigten wurde gestützt auf Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 OR bisher zwingend ein Verwaltungsratsbeschluss verlangt. Die Frage, ob diese Regelung auch die Delegation der Kompetenz zur Erteilung von Zeichnungsberechtigungen an nicht gleichzeitig mit der Geschäftsführung betraute Personen ausschliesst, wird in der Literatur seit längerem diskutiert. Viele Handelsregisterämter stellen hier eine Praxisänderung in Aussicht, nach welcher eine solche Delegation zulässig sein soll. Christoph Käser und Markus Gysi sprechen sich für diese Vereinfachung aus und zeigen auf, wie eine moderne Regelung der Zeichnungsberechtigungen aussehen kann.
Art. 122 Abs. 1 StPO sieht vor, dass eine geschädigte Person zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat als Privatklägerin bzw. Privatkläger adhäsionsweise im Strafverfahren geltend machen kann. Im Falle der Anfechtung von Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen entsteht hinsichtlich der Rechtshängigkeit solcher sog. Adhäsionsklagen durch ein gesetzgeberisches Versehen aber eine unbefriedigende Situation. Daniel Kettiger plädiert zur Behebung der Problematik für eine Änderung der Prozessgesetzgebung durch den Bundesgesetzgeber.
Am kommenden Pfingstmontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 20. Juni 2011 wieder begrüssen zu dürfen.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Caterina Antognini, L’appréciation des expertises scientifiques |
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Urteilsbesprechungen |
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Jürg G. Schütz, Zur Rückzahlung von vorbestehenden Gesellschaftsschulden, zum aktienrechtlichen Verbot der Einlagerückgewähr und zur Äquivalenz der Liberierungsarten – eine Klarstellung mit Fragezeichen |
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Alexander Schmid / Jean-Daniel Schmid, Gerichtsstandsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen in über das Internet abgeschlossenen Verträgen im Binnenkontext |
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Beiträge |
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Christoph Käser / Markus Gysi, Erteilung von Zeichnungsberechtigungen durch die Geschäftsleitung und moderne Konzepte zur Regelung der Zeichnungsberechtigungen |
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Daniel Kettiger, Rechtshängigkeit von Adhäsionsklagen bei Anfechtung von Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Spielbankenkommission darf Casino Schaffhausen büssen |
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Jurius, Zürcher Taxiverordnung: Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen |
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Jurius, Ausbildungsbewilligung wegen Badeeinladung entzogen |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Landi-Marke «Farmer» nur für Bier und Mineralwasser geschützt |
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Jurius, Flugplatz Zweisimmen muss seine Betriebszeiten nicht einschränken |
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Jurius, Alkoholverkauf: SRG muss Einnahmen nur teilweise abgeben |
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Jurius, Atomdebatte: Mühleberg-Beschwerdeverfahren wird nicht sistiert |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, RK-N: Verdeckte Ermittlung: Vorentwurf zur Änderung der StPO |
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Aus der Sommersession 2011 |
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Jurius, Wochenrückblick Sommersession 2011: 30. Mai bis 1. Juni 2011 |
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Jurius, Managerlöhne: Diskussion bei «Abzocker-Initiative» nimmt kein Ende |
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Jurius, Bahnreform 2: Ständerat öffnet Schweizer Schienennetz |
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Jurius, Auch Ständerat sagt Nein zur Offroader-Initiative |
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Jurius, Zweitwohnungen: Ständerat lehnt Franz-Weber-Initiative ab |
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Jurius, UWG: Nationalrat lehnt Kompromiss zu AGB ab |
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Jurius, Strommarkt: Ausschreibungspflicht für Konzessionsvergaben gelockert |
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Jurius, Nachrichtendienst: Ständerat genehmigt Gesetzesänderungen |
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Jurius, Immunität: Weiterhin Schutz vor Strafverfolgung für Bundesräte |
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Jurius, Nationalrat heisst Gegenvorschlag zu Bauspar-Initiativen gut |
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Jurius, Steuern: Feuerwehrsold ist künftig steuerfrei |
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Jurius, Motorsport: Nationalrat für Wiederzulassung von Rundstreckenrennen |
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Jurius, Ausweise: Herkömmliche Identitätskarte bleibt im Angebot |
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Gesetzgebungsübersicht |
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Jurius, Verzeichnis der auf Juni 2011 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes |
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28. Juni 2011, Zürich
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Wissenschaftliche Beiträge
Caterina Antognini
Heutzutage verzichten die jeweiligen Parteien eines Strafprozesses immer seltener auf wissenschaftliche Gutachten. Hierbei darf man die Gefahr einer Überbewertung der Ansichten des Experten nicht unterschätzen. Die Überprüfung des Gutachtens ist aufgrund der Komplexität des Interpretationsprozesses der Ergebnisse problematisch. Es gibt keine ideale Lösung, die die Grundlagen des Strafverfahrens nicht in Frage stellt. Es werden hier mehrere Lösungsansätze vorgeschlagen, u.a. die Schaffung eines «Trinoms» Staatsanwalt-Experte-Verteidiger. Dieser Ansatz stützt sich auf eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten von Beginn der Ermittlungen an und könnte so die Problematik der Beurteilung des Gutachtens regeln bevor der Fall vor Gericht gelangt. (if)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
französisch, ca. 14810 Wörter
Urteilsbesprechungen
Dr. Jürg G. Schütz
Das Bundesgericht stellt seine bisherige Praxis zum Verbot der Einlagerückgewähr (Art. 680 Abs. 2 OR) klar: Besteht ein Anspruch (eine fällige Forderung) gegen eine Aktiengesellschaft aus einem Aktionärsdarlehen bereits vor einer Kapitalerhöhung, liegt kein Verstoss gegen das Verbot der Einlagerückgewähr vor, selbst wenn besagter Anspruch (direkt) aus den Mitteln der Barliberierung des Darlehensgläubigers zurückbezahlt wird. Aufgrund der engen personellen Verflechtungen der in casu beteiligten Parteien stellt sich anhand dieses Entscheids die Frage nach der anwendbaren Liberierungsart im Sanierungsfall bei Insichgeschäften: Eine Anwendungspriorität der Verrechnungsliberierung drängt sich auf.
Rechtsgebiete: Aktienrecht; Gesellschaftsrecht; OR besonderer Teil
deutsch, ca. 7294 Wörter
Alexander Schmid / Jean-Daniel Schmid
Im Internet werden alltäglich Verträge unter Einbezug von allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Gerichtsstandsklauseln enthalten, abgeschlossen. Für diese sieht die Rechtsordnung besondere Formvorschriften vor. Der Beitrag beleuchtet in diesem Zusammenhang verschiedene vertragsrechtliche und zivilprozessuale Aspekte. Namentlich wird analysiert, wie diese Formvorschriften im Binnenkontext auszulegen sind und welche Voraussetzungen für die Ausgestaltung von Internetangeboten daraus resultieren. Ausgangspunkt bildet ein Urteil des Kantonsgerichts von Graubünden, welches sich explizit zu den angesprochenen Themenkomplexen äussert.
Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil; Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 10814 Wörter
Beiträge
Christoph Käser / Markus Gysi
Zur Eintragung von Zeichnungsberechtigten verlangten die meisten Handelsregisterämter gestützt auf Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 OR bisher zwingend einen Verwaltungsratsbeschluss. Doch nun stellen viele Handelsregisterämter eine Praxisänderung in Aussicht, nach welcher eine Delegation dieser Kompetenz auf die Geschäftsleitung zulässig ist. Dies führt zu einer willkommenen Vereinfachung gerade bei grossen Gesellschaften. Ausserdem sprechen wesentliche wirtschaftliche Argumente für eine moderne Regelung der Zeichnungsberechtigungen, die vor allem auf den im Geschäftsverkehr üblichen Anscheinsvollmachten basiert.
Rechtsgebiete: Handelsrecht; Handelsregister; Gesellschaftsrecht
deutsch, ca. 3123 Wörter
Daniel Kettiger
Hinsichtlich der Rechtshängigkeit von adhäsionsweise im Strafverfahren anhängig gemachten zivilrechtlichen Ansprüchen besteht im Falle der Anfechtung von Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen durch ein gesetzgeberisches Versehen eine unbefriedigende Situation. Diese kann durch entsprechende Anordnung der Beschwerdeinstanz behoben werden. Mittelfristig ist jedoch eine Gesetzesänderung anzustreben.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 1190 Wörter
Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) darf das Casino Schaffhausen mit einer Busse von rund 400'000 Franken sanktionieren, weil es eine Bankangestellte trotz Anzeichen auf Spielsucht zu spät gesperrt hat. (Urteil 2C_949/2010)
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Straftaten gegen das Vermögen
deutsch, ca. 291 Wörter
Jurius
BGer – Die Stadt Zürich darf die Taxipreise nicht festlegen. Sie darf die Stadtzürcher Taxifahrer auch nicht gegenüber Kollegen aus anderen Gemeinden bevorzugen. (Urteile 2C_940/2010 und 2C_804/2012)
Rechtsgebiete: Strassenverkehr
deutsch, ca. 445 Wörter
Jurius
BGer – Ein Zürcher Firmenbesitzer darf keine weiblichen Lehrlinge mehr ausbilden, weil er eine Bewerberin nach dem Vorstellungsgespräch per SMS zum Badeplausch eingeladen hat. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Lehrmeisters ab. (Urteil 2C_378/2010)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 345 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Die Landi kann ihre Marke «Farmer» nur für Bier, Mineralwasser und isotonische Getränke schützen lassen. Für Fruchtgetränke, Sirup, Wein und Schnaps bleibt ihr laut Bundesverwaltungsgericht der Markenregistereintrag der englischen Bezeichnung für Bauer verwehrt. (Urteil B-3550/2009)
Rechtsgebiete: Markenrecht
deutsch, ca. 119 Wörter
Jurius
BVGer – Der Zivilflugplatz Zweisimmen muss seine Betriebszeiten nicht einschränken. Die Interessengemeinschaft (IG) für weniger Fluglärm ist vor Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben. (Urteil A-775/2011)
Rechtsgebiete: Luftfahrt
deutsch, ca. 252 Wörter
Jurius
BVGer – Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss dem Bund nur einen Drittel ihrer Einnahmen aus einem Alkohol-Werbespot abliefern. Laut Bundesverwaltungsgericht darf nicht der gesamte Ertrag eingezogen werden, weil nur der letzte Teil des Spots ein unzulässiges Verkaufsangebot enthalten hat. (Urteil A-7662/2010)
Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
deutsch, ca. 200 Wörter
Jurius
BVGer – Die Frage nach der Zukunft des AKW Mühleberg soll ohne weitere Umschweife beantwortet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat es am 1. Juni 2011 abgelehnt, die Beschwerde gegen die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung zu sistieren. (Zwischenverfügung im Verfahren A-667/2010)
Rechtsgebiete: Verwaltungsverfahren; Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 328 Wörter
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Grundlagen für effizientes und effektives juristisches Arbeiten.
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Aktuelles und effizientes juristisches Arbeiten.
11.503 – Di. 23. August 2011, Zürich
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Kontakt
Frau Susanne Steindl, Leiterin Education susanne.steindl@weblaw.ch
Frau Romina Lerch, Stv. Leiterin Education romina.lerch@weblaw.ch
T +41 31 380 57 77, F +41 31 380 57 78
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Pressemitteilungen
Jurius
Im Rahmen der von Nationalrat Daniel Jositsch eingereichten parlamentarischen Initiative «Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung» (08.458) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) einen Vorentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) ausgearbeitet. Sie hat zu diesem Vorentwurf ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 151 Wörter
Aus der Sommersession 2011
Jurius
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 30. Mai bis 1. Juni 2011 wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 2915 Wörter
Jurius
Im Ringen der Räte um die «Abzocker-Initiative» und einen möglichen Gegenvorschlag dazu ist weiterhin kein baldiges Ende in Sicht. Auch ist der Volksentscheid nicht näher gerückt: Der Nationalrat will die Frist für die Behandlung der Initiative verlängern.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Gesellschaftsrecht; Aktienrecht
deutsch, ca. 687 Wörter
Jurius
Der Ständerat hat am 1. Juni 2011 wie der Nationalrat das Schweizer Schienennetz für Unternehmen geöffnet. Er lehnte einen Antrag der Verkehrskommission ab, welche den Netzzugang auf die internationalen Güterverkehrskorridore beschränken wollte.
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht; Eisenbahnen
deutsch, ca. 265 Wörter
Jurius
Nach dem Nationalrat lehnt auch der Ständerat die Offroader-Initiative ab. Die Jungen Grünen wollen demnächst entscheiden, ob sie die Initiative zurückziehen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 417 Wörter
Jurius
Der Anteil an Zweitwohnungen in einer Gemeinde soll nicht auf 20 Prozent beschränkt werden. Der Ständerat hat am 1. Juni 2011 die Franz-Weber-Initiative «gegen den ausufernden Bau von Zweitwohnungen» mit 24 zu 9 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.
Rechtsgebiete: Eigentum; Politische Rechte; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 73 Wörter
Jurius
Der Nationalrat will beim Konsumentenschutz nach wie vor weniger weit gehen als Bundesrat und Ständerat. Unter der Führung der SVP und der FDP hat es die grosse Kammer am 31. Mai 2011 zum zweiten Mal abgelehnt, die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verschärfen.
Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
deutsch, ca. 344 Wörter
Jurius
Wollen Kantone und Gemeinden Stromnetz- und Wassernutzungskonzessionen erteilen, sollen sie dazu keine Ausschreibung durchführen müssen. Der Nationalrat hat am 31. Mai 2011 eine entsprechende Gesetzesänderung mit 148 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Vergaberecht
deutsch, ca. 193 Wörter
Jurius
Der Ständerat hat am 31. Mai 2011 Änderungen des Gesetzes über den Nachrichtendienst einstimmig gutgeheissen. Über die umstrittene präventive Überwachung werden die Räte erst später entscheiden.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 502 Wörter
Jurius
Bundesratsmitglieder sollen bei Delikten ohne Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auch in Zukunft vor Strafverfolgung geschützt sein. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die geltende Regel beibehalten.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Strafrecht; Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 386 Wörter
Jurius
Der Erwerb von Wohneigentum soll mit steuerlichen Begünstigungen gefördert werden. Nach dem Ständerat hat am 30. Mai 2011 auch der Nationalrat den indirekten Gegenvorschlag zu zwei Bauspar-Initiativen gutgeheissen.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen; Eigentum
deutsch, ca. 567 Wörter
Jurius
Wer in einer Miliz-Feuerwehr Dienst leistet, muss seinen Sold künftig nicht mehr als Einkommen versteuern. Der Nationalrat hat am 30. Mai 2011 letzte Differenzen zum Ständerat oppositionslos ausgeräumt.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 153 Wörter
Jurius
Der Nationalrat hat sich am 30. Mai 2011 für die Wiederzulassung von Rundstreckenrennen in der Schweiz ausgesprochen. Er hiess drei entsprechende parlamentarische Initiativen mit 95 zu 69 Stimmen gut.
Rechtsgebiete: Sport
deutsch, ca. 216 Wörter
Jurius
Schweizerinnen und Schweizer können auch in Zukunft eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte beziehen. Der Ständerat hat am 30. Mai 2011 dieser vom Nationalrat bereits gutgeheissene Änderung des Ausweisgesetzes einstimmig zugestimmt.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden; Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 153 Wörter
Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juni 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 526 Wörter
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Rechtswissenschaftliche Fakultät
Weiterbildung Recht
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Tagung
Revision des Sachenrechts – ein erster Überblick für Eilige
24. November 2011 in Luzern
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Die Eidgenössischen Räte haben Ende 2009 eine Teilrevision des Sachenrechts beschlossen. Anstoss dafür war die Feststellung, dass sich der Einsatz der Grundpfandrechte in der Praxis immer mehr vom Konzept der gesetzlichen Ordnung entfernt hatte. Die Revision schafft die bedeutungslose Gült ab, passt das Recht der Schuldbriefe an die in der Praxis dominierende Sicherungsübereignung an und führt neben den bisherigen, auf Namen oder Inhaber lautenden Papierschuldbriefen neu den Registerschuldbrief ein. Revidiert werden ferner das Bauhandwerkerpfandrecht, das Recht der Dienstbarkeiten, speziell das Baurecht, das Recht des Stockwerkeigentums und des privatrechtlichen Immissionsschutzes.
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Auskünfte unter: |
www.unilu.ch/rf/weiterbildungrecht
weiterbildung-recht@unilu.ch oder 041 229 53 61 |
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Vorabend-Veranstaltung Dienstag 21. Juni 2011, 17:00 - 19:00 Uhr
in Bern – altes Frauenspital
In der letzten Zeit haben zahlreiche Meldungen in den Medien über Apps, die mit und vor allem ohne Wissen der Benutzer Daten auf den Smartphones sammeln und an Dritte weiterleiten, das Interesse der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Die Benutzer der Smartphones sind verunsichert und die Datenschutzaufsichtsbehörden sind gefordert. Das Sammeln und Weitergeben von Handydaten wirft nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch strafrechtlich und prozessrechtlich spannende Fragen auf.
An unserer Vorabendveranstaltung möchten wir zeigen, welches die technischen Möglichkeiten Smartphones zum legalen und illegalen Sammeln von Benutzerdaten sind, wie diese von den App-Anbietern genutzt werden und wie diese rechtlich zu würdigen sind.
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Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Neue Jobs
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