Jusletter 16. Mai 2011
Liebe Leserinnen und Leser
Die rechtliche Beurteilung von Schmerzkrankheiten als nicht-objektivierbare Gesundheitsschäden ist seit Jahren ein höchst umstrittenes Thema. Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren eigene Kriterien für die Anerkennung dieser Störungen als Invalidität geschaffen (BGE 130 V 352) und wie z.B. in dem Leitentscheid BGE 136 V 279 zu HWS-Traumata auch ausgeweitet. Dr. med. Jörg Jeger nimmt die Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Anlass, die Entstehungsgeschichte und Rezeption der vom Tübinger Psychiatrieprofessor Klaus Foerster stammenden und vom Bundesgericht in abgeänderter Form übernommenen Kriterien in einer medizinisch-juristischen Literaturrecherche darzustellen. Unter anderem thematisiert er, inwieweit sich die richterliche Vermutung, die Auswirkungen nicht-objektivierbarer Gesundheitsschäden seien «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar», mit der medizinischen Datenlage deckt.
Die erste Etappe der 6. IVG-Revision, die voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, wird die Praxis vor zusätzliche Herausforderungen stellen, da die Rechtsprechung bei der Überprüfung bereits laufender Renten angewendet werden soll. Für Prof. Dr. Thomas Gächter und Dr. Dania Tremp steht deshalb, auch gestützt auf die Ergebnisse von Dr. med. Jörg Jeger, die Schmerzrechtsprechung am Wendepunkt.
Mit Blick auf die neue ZPO analysiert Dominik Milani, wie die Eventualmaxime im vereinfachten Verfahren gehandhabt werden soll. Im Zentrum seiner Untersuchung steht Art. 229 Abs. 2 ZPO und die Frage nach der Auslegung der Formulierung «zu Beginn der Hauptverhandlung».
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Jörg Jeger, Die Entwicklung der «FOERSTER-Kriterien» und ihre Übernahme in die bundesgerichtliche Rechtsprechung: Geschichte einer Evidenz |
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Beiträge |
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Thomas Gächter / Dania Tremp, Schmerzrechtsprechung am Wendepunkt? |
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Dominik Milani, Die Handhabung der Eventualmaxime im vereinfachten Verfahren unter besonderer Berücksichtigung von Art. 229 Abs. 2 ZPO |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Kritik an Rückzugs-Empfehlung an Anwälte |
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Jurius, Verbotene Beweise: Trotz Filmaufnahmen keine Strafe |
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Jurius, Raumplanung: Kein Hausabbruch und Neubau in Innerrhoden |
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Jurius, Gaddafi-Plakate: Kein Eintreten auf Beschwerde von Eric Stauffer |
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Jurius, Aufhebung der Adoption: Kein Recht auf Wahl des Vater |
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Jurius, Steuererklärung: Ehepaar darf Verlustscheine als Schulden abziehen |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, «KDrink» weiterhin nicht zugelassen |
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Jurius, Nur beschränkte Hochwasser-Subventionen für den Kanton Bern |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Inkrafttreten des Patentanwaltsgesetzes |
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Jurius, Bundesrat passt Verordnungen über die Umweltabgaben an |
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Jurius, SPK-S für neue Immunitätsregeln |
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Jurius, SPK-S will Transparenz in Abstimmungskämpfen |
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Jurius, KVF-S sagt Ja zu Bahnreform 2 |
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Jurius, KVF-S will Kindersitzpflicht für Taxis beibehalten |
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Jurius, RK-N: Internet-Fahndung: Neue Regelungen bei verdeckter Ermittlung |
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Jurius, RK-N für Gegenvorschlag zur Lotterie-Initiative |
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Jurius, RK-N: Empfehlung zur Ablehnung der «Abzocker-Initiative» |
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17. Juni 2011, Zürich
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- Das Einzelunternehmen
- Entwicklungen im Stiftungsrecht, insb. Familienstiftungen
- Privatautonome Gestaltungsmöglichkeiten bei Personengesellschaften
- Neue ZPO
- Pfandrecht und Nutzniessung an Gesellschaftsanteilen
- Entwicklungen des Offenlegungsrechts – Probleme und Brennpunkte
in der Praxis
- Rechtsprechung u. Entwicklungen zum Aktien- sowie GmbH-Recht /
Stand der Aktienrechtsrevision
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Wissenschaftliche Beiträge
Dr. med. Jörg Jeger
Die rechtliche Beurteilung von nicht-objektivierbaren Gesundheitsschäden ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Thema. In BGE 130 V 352 hat das Bundesgericht 2004 eigene Kriterien für die Anerkennung dieser Störungen als Invalidität geschaffen. In BGE 131 V 49 äusserte das Bundesgericht die Vermutung, dass eine somatoforme Schmerzstörung mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar sei (Regel mit Ausnahmen). Das Bundesgericht stützt sich bei dieser Vermutung auf die «allgemeine Lebenserfahrung» sowie auf die «medizinische Empirie». In den folgenden Jahren wurde diese Argumentation auf weitere Krankheitsbilder übertragen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich die richterliche Annahme mit der medizinischen Datenlage deckt.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 39265 Wörter
Beiträge
Prof. Dr. Thomas Gächter / Dr. Dania Tremp
Die Rechtsprechung zu den somatoformen Schmerzstörungen (BGE 130 V 352) wurde in den letzten sechs Jahren auf weitere Krankheitsbilder ausgedehnt, u.a. in einem vielbeachteten Leitentscheid auf HWS-Traumata (BGE 136 V 279). Die eingehende kritische Diskussion dieser Rechtsprechung hat aufgezeigt, wo ihre Grenzen liegen. Insbesondere die für die Zumutbarkeitsbeurteilung zentralen Kriterien (Foerster-Kriterien) erscheinen spätestens seit ihrer eingehenden Analyse durch Jörg Jeger nicht mehr haltbar. Zudem wird die erste Etappe der 6. IVG-Revision, die voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, die Praxis vor neue Herausforderungen stellen. Die Praxis steht damit am Wendepunkt. Nur: Wohin soll sie sich wenden?
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 3238 Wörter
Dr. Dominik Milani
Die Eventualmaxime gibt Auskunft darüber, bis zu welchem Zeitpunkt die Parteien ihre prozessualen Handlungen vornehmen können. Angesprochen ist damit primär das Novenrecht, welches Gegenstand kontroverser Diskussionen im Rahmen der parlamentarischen Debatten zur ZPO bildete und bis zuletzt umstritten war. Die Kompromisslösung des Gesetzgebers ist Art. 229 ZPO zu entnehmen, welcher kraft Art. 219 ZPO ebenfalls Anwendung auf das vereinfachte Verfahren nach Art. 243 ff. ZPO findet. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie die Eventualmaxime im vereinfachten Verfahren gehandhabt wird. Dabei geht es im Besonderen darum, zu klären, wie Art. 229 Abs. 2 ZPO und hier vor allem die Wendung «zu Beginn der Hauptverhandlung» zu verstehen sind.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 7801 Wörter
Aus dem Bundesgericht
Jurius
BGer – Das Bundesgericht kritisiert das Zürcher Obergericht. Es sieht das Vertrauen in die Justiz gefährdet, wenn der Vorsitzende der Strafkammer mit seiner Empfehlung zum Rückzug der Beschwerde an einen Verteidiger in Kauf nimmt, dass dadurch ein Ausstandsgrund für ihn vorliegen könnte. (BGE 1B_407/2010)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 291 Wörter
Jurius
BGer – Ein Aargauer Autofahrer bleibt straflos, obwohl seine Verfehlungen vom Beifahrer gefilmt wurden. Laut Bundesgericht dürfen die von der Polizei auf einer verlorenen Kamera entdeckten Aufnahmen und das Geständnis des Lenkers nicht als Beweise verwendet werden. (BGE 6B_849/2010)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 338 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat einem Bauherr in Appenzell Innerrhoden verboten, sein ausserhalb der Bauzone liegendes Wohnhaus abzubrechen und neu aufzubauen. Die Kantonsregierung sieht dadurch die typisch appenzellischen Streusiedlungen in Gefahr. (BGE 1C_382/2010)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 270 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht lässt unbeantwortet, ob die Bundesanwaltschaft (BA) das Gaddafi-Plakat des Mouvement Citoyens Genevois (MCG) zensieren durfte. Das Gericht ist auf die Beschwerde von MCG-Präsident Eric Stauffer nicht eingetreten. (Urteil 1B_413/2010)
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 182 Wörter
Jurius
BGer – Einer 28-jährigen Bernerin bleibt es verwehrt, ihre Adoption durch den Stiefvater aufheben und sich von ihrem aufgetauchten leiblichen Vater als Kind anerkennen zu lassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der jungen Frau abgewiesen. (Urteil 5A_640/2010)
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
deutsch, ca. 267 Wörter
Jurius
BGer – Verlustscheine dürfen vom Schuldner in der Steuererklärung als Passiven deklariert werden, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die Gläubiger ihre Forderungen noch geltend machen. Das Bundesgericht hat einem Freiburger Ehepaar Recht gegeben. (Urteil 2C_555/2010)
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 166 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
BVGer – Das Getränk «KDrink» aus Kokablättern darf in der Schweiz weiterhin nicht verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bestätigt. (Urteil C-409/2010)
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel; Betäubungsmittelstrafrecht
deutsch, ca. 167 Wörter
Jurius
BVGer – Die Eidgenossenschaft hat sich zu Recht geweigert, dem Kanton Bern die für den Hochwasserschutz in Brienz erworbenen Grundstücke nach den bezahlten Baulandpreisen zu subventionieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons abgewiesen. (Urteil A-7595/2010)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht; Bund und Kantone
deutsch, ca. 284 Wörter
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In der letzten Woche wurde im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgender Beitrag publiziert.
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Pressemitteilungen
Jurius
Der Bundesrat hat am 11. Mai 2011 beschlossen, das Patentanwaltsgesetz und die Patentanwaltsverordnung auf den 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen. Damit wird die Berufsbezeichnung des Patentanwalts in der Schweiz geschützt. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Bundespatentgerichtsgesetz auf den 1. Januar 2012 abschliessend in Kraft zu setzen. Damit nimmt das neue Bundespatentgericht Anfang 2012 seinen Betrieb auf und wird als nationales Spezialgericht zu einer qualitativ hohen Rechtsprechung und damit Rechtssicherheit beitragen.
Rechtsgebiete: Patentrecht
deutsch, ca. 383 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 2011 diverse Anpassungen sowohl bei der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) als auch bei der Verordnung über die CO2-Abgabe vorgenommen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 401 Wörter
Jurius
Gesuche zur Aufhebung der Immunität eines Parlamentsmitglieds sollen in der Schweiz «entpolitisiert» werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat sich im Grossen und Ganzen den Vorschlägen des Nationalrats zur Neuregelung der parlamentarischen Immunität angeschlossen.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Strafrecht
deutsch, ca. 213 Wörter
Jurius
Parteien und Gruppierungen sollen künftig offenlegen müssen, wer in welcher Höhe Abstimmungskampagnen finanziert. Dies fordert die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S). Sie hat beschlossen, eine entsprechende Motion einzureichen.
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 211 Wörter
Jurius
Die technischen Hindernisse im grenzüberschreitenden Schienenverkehr sollen abgebaut werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) für den zweiten Teil der Bahnreform 2 ausgesprochen.
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht; Eisenbahnen
deutsch, ca. 123 Wörter
Jurius
Die Kindersitz-Regeln bleiben umstritten. Nach dem Willen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) soll die Kindersitzpflicht weiterhin auch für Taxis gelten. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Regeln für Taxis zu lockern.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 212 Wörter
Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, um die bestehenden Lücken bei der verdeckten Ermittlung zu schliessen. Die Kommission hiess am 13. Mai 2011 den Vorentwurf einstimmig gut.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 185 Wörter
Jurius
Wie bereits im Ständerat stösst der Gegenvorschlag zur Lotterie-Initiative in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) auf breite Zustimmung. Mit 13 zu 4 Stimmen empfiehlt am 13. Mai 2011 die Kommission den Gegenentwurf zur Annahme.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 237 Wörter
Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat die Detailberatung des indirekten Gegenvorschlages des Ständerates geführt. Sie spricht sich für dessen Ablehnung in der Gesamtabstimmung aus.
Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
deutsch, ca. 551 Wörter
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