header jusletter
     
   




Jusletter 16. Mai 2011

Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Die rechtliche Beurteilung von Schmerzkrankheiten als nicht-objektivierbare Gesundheitsschäden ist seit Jahren ein höchst umstrittenes Thema. Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren eigene Kriterien für die Anerkennung dieser Störungen als Invalidität geschaffen (BGE 130 V 352) und wie z.B. in dem Leitentscheid BGE 136 V 279 zu HWS-Traumata auch ausgeweitet. Dr. med. Jörg Jeger nimmt die Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Anlass, die Entstehungsgeschichte und Rezeption der vom Tübinger Psychiatrieprofessor Klaus Foerster stammenden und vom Bundesgericht in abgeänderter Form übernommenen Kriterien in einer medizinisch-juristischen Literaturrecherche darzustellen. Unter anderem thematisiert er, inwieweit sich die richterliche Vermutung, die Auswirkungen nicht-objektivierbarer Gesundheitsschäden seien «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar», mit der medizinischen Datenlage deckt.

Die erste Etappe der 6. IVG-Revision, die voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, wird die Praxis vor zusätzliche Herausforderungen stellen, da die Rechtsprechung bei der Überprüfung bereits laufender Renten angewendet werden soll. Für Prof. Dr. Thomas Gächter und Dr. Dania Tremp steht deshalb, auch gestützt auf die Ergebnisse von Dr. med. Jörg Jeger, die Schmerzrechtsprechung am Wendepunkt.

Mit Blick auf die neue ZPO analysiert Dominik Milani, wie die Eventualmaxime im vereinfachten Verfahren gehandhabt werden soll. Im Zentrum seiner Untersuchung steht Art. 229 Abs. 2 ZPO und die Frage nach der Auslegung der Formulierung «zu Beginn der Hauptverhandlung».

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Jörg Jeger, Die Entwicklung der «FOERSTER-Kriterien» und ihre Übernahme in die bundesgerichtliche Rechtsprechung: Geschichte einer Evidenz
 
Beiträge
Thomas Gächter / Dania Tremp, Schmerzrechtsprechung am Wendepunkt?
Dominik Milani, Die Handhabung der Eventualmaxime im vereinfachten Verfahren unter besonderer Berücksichtigung von Art. 229 Abs. 2 ZPO
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Kritik an Rückzugs-Empfehlung an Anwälte
Jurius, Verbotene Beweise: Trotz Filmaufnahmen keine Strafe
Jurius, Raumplanung: Kein Hausabbruch und Neubau in Innerrhoden
Jurius, Gaddafi-Plakate: Kein Eintreten auf Beschwerde von Eric Stauffer
Jurius, Aufhebung der Adoption: Kein Recht auf Wahl des Vater
Jurius, Steuererklärung: Ehepaar darf Verlustscheine als Schulden abziehen
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, «KDrink» weiterhin nicht zugelassen
Jurius, Nur beschränkte Hochwasser-Subventionen für den Kanton Bern
 
Pressemitteilungen
Jurius, Inkrafttreten des Patentanwaltsgesetzes
Jurius, Bundesrat passt Verordnungen über die Umweltabgaben an
Jurius, SPK-S für neue Immunitätsregeln
Jurius, SPK-S will Transparenz in Abstimmungskämpfen
Jurius, KVF-S sagt Ja zu Bahnreform 2
Jurius, KVF-S will Kindersitzpflicht für Taxis beibehalten
Jurius, RK-N: Internet-Fahndung: Neue Regelungen bei verdeckter Ermittlung
Jurius, RK-N für Gegenvorschlag zur Lotterie-Initiative
Jurius, RK-N: Empfehlung zur Ablehnung der «Abzocker-Initiative»

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

Statistik:
  • E-Mail-Empfänger: 20'351
  • Personen mit Passwort: 15'487
  • Zugang ohne Passwort: alle Universitäten
  • Campuslizenzen (Info): alle Schweizer Universitäten
Infos:

Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch.
 Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.

 

Jusletter Archiv

Zugang zu allen Artikeln in Jusletter. Suche

Spezial-Beiträge und -Ausgaben.


Anzeige

St. Galler Gesellschaftsrechtstag
17. Juni 2011, Zürich

Themen:
  • Joint Ventures: Im Spannungsfeld zwischen Kooperation und Transaktion
  • Das Einzelunternehmen
  • Entwicklungen im Stiftungsrecht, insb. Familienstiftungen
  • Privatautonome Gestaltungsmöglichkeiten bei Personengesellschaften
  • Neue ZPO
  • Pfandrecht und Nutzniessung an Gesellschaftsanteilen
  • Entwicklungen des Offenlegungsrechts – Probleme und Brennpunkte
    in der Praxis
  • Rechtsprechung u. Entwicklungen zum Aktien- sowie GmbH-Recht /
    Stand der Aktienrechtsrevision
Adressaten: Alle mit Gesellschaftsrecht befaßten Personen.
www.irp.unisg.ch
Auskünfte unter irp@unisg.ch oder 071 224 24 24
 

 

Anzeige

ZPO - epub.weblaw.ch

 

Anzeige

StPO - epub.weblaw.ch

 

weblaw Aktuell
Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
30. Auflage des Grand Prix von Bern
Willkommen im Team: Nadine Flammer
footer weblaw Aktuell

 


Wissenschaftliche Beiträge

Dr. med. Jörg Jeger
Die rechtliche Beurteilung von nicht-objektivierbaren Gesundheitsschäden ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Thema. In BGE 130 V 352 hat das Bundesgericht 2004 eigene Kriterien für die Anerkennung dieser Störungen als Invalidität geschaffen. In BGE 131 V 49 äusserte das Bundesgericht die Vermutung, dass eine somatoforme Schmerzstörung mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar sei (Regel mit Ausnahmen). Das Bundesgericht stützt sich bei dieser Vermutung auf die «allgemeine Lebenserfahrung» sowie auf die «medizinische Empirie». In den folgenden Jahren wurde diese Argumentation auf weitere Krankheitsbilder übertragen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich die richterliche Annahme mit der medizinischen Datenlage deckt.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 39265 Wörter

Beiträge

Prof. Dr. Thomas Gächter / Dr. Dania Tremp
Die Rechtsprechung zu den somatoformen Schmerzstörungen (BGE 130 V 352) wurde in den letzten sechs Jahren auf weitere Krankheitsbilder ausgedehnt, u.a. in einem vielbeachteten Leitentscheid auf HWS-Traumata (BGE 136 V 279). Die eingehende kritische Diskussion dieser Rechtsprechung hat aufgezeigt, wo ihre Grenzen liegen. Insbesondere die für die Zumutbarkeitsbeurteilung zentralen Kriterien (Foerster-Kriterien) erscheinen spätestens seit ihrer eingehenden Analyse durch Jörg Jeger nicht mehr haltbar. Zudem wird die erste Etappe der 6. IVG-Revision, die voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, die Praxis vor neue Herausforderungen stellen. Die Praxis steht damit am Wendepunkt. Nur: Wohin soll sie sich wenden?
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 3238 Wörter

Dr. Dominik Milani
Die Eventualmaxime gibt Auskunft darüber, bis zu welchem Zeitpunkt die Parteien ihre prozessualen Handlungen vornehmen können. Angesprochen ist damit primär das Novenrecht, welches Gegenstand kontroverser Diskussionen im Rahmen der parlamentarischen Debatten zur ZPO bildete und bis zuletzt umstritten war. Die Kompromisslösung des Gesetzgebers ist Art. 229 ZPO zu entnehmen, welcher kraft Art. 219 ZPO ebenfalls Anwendung auf das vereinfachte Verfahren nach Art. 243 ff. ZPO findet. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie die Eventualmaxime im vereinfachten Verfahren gehandhabt wird. Dabei geht es im Besonderen darum, zu klären, wie Art. 229 Abs. 2 ZPO und hier vor allem die Wendung «zu Beginn der Hauptverhandlung» zu verstehen sind.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 7801 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Das Bundesgericht kritisiert das Zürcher Obergericht. Es sieht das Vertrauen in die Justiz gefährdet, wenn der Vorsitzende der Strafkammer mit seiner Empfehlung zum Rückzug der Beschwerde an einen Verteidiger in Kauf nimmt, dass dadurch ein Ausstandsgrund für ihn vorliegen könnte. (BGE 1B_407/2010)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 291 Wörter

Jurius
BGer – Ein Aargauer Autofahrer bleibt straflos, obwohl seine Verfehlungen vom Beifahrer gefilmt wurden. Laut Bundesgericht dürfen die von der Polizei auf einer verlorenen Kamera entdeckten Aufnahmen und das Geständnis des Lenkers nicht als Beweise verwendet werden. (BGE 6B_849/2010)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 338 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat einem Bauherr in Appenzell Innerrhoden verboten, sein ausserhalb der Bauzone liegendes Wohnhaus abzubrechen und neu aufzubauen. Die Kantonsregierung sieht dadurch die typisch appenzellischen Streusiedlungen in Gefahr. (BGE 1C_382/2010)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 270 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht lässt unbeantwortet, ob die Bundesanwaltschaft (BA) das Gaddafi-Plakat des Mouvement Citoyens Genevois (MCG) zensieren durfte. Das Gericht ist auf die Beschwerde von MCG-Präsident Eric Stauffer nicht eingetreten. (Urteil 1B_413/2010)
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 182 Wörter

Jurius
BGer – Einer 28-jährigen Bernerin bleibt es verwehrt, ihre Adoption durch den Stiefvater aufheben und sich von ihrem aufgetauchten leiblichen Vater als Kind anerkennen zu lassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der jungen Frau abgewiesen. (Urteil 5A_640/2010)
Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
deutsch, ca. 267 Wörter

Jurius
BGer – Verlustscheine dürfen vom Schuldner in der Steuererklärung als Passiven deklariert werden, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass die Gläubiger ihre Forderungen noch geltend machen. Das Bundesgericht hat einem Freiburger Ehepaar Recht gegeben. (Urteil 2C_555/2010)
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 166 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Das Getränk «KDrink» aus Kokablättern darf in der Schweiz weiterhin nicht verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bestätigt. (Urteil C-409/2010)
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel; Betäubungsmittelstrafrecht
deutsch, ca. 167 Wörter

Jurius
BVGer – Die Eidgenossenschaft hat sich zu Recht geweigert, dem Kanton Bern die für den Hochwasserschutz in Brienz erworbenen Grundstücke nach den bezahlten Baulandpreisen zu subventionieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons abgewiesen. (Urteil A-7595/2010)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht; Bund und Kantone
deutsch, ca. 284 Wörter


Anzeige
header de Weiterbildun für juristen 

100 Juristische Recherche Basiskurs (3h)
Grundlagen für effizientes und effektives juristisches Arbeiten.
11.104 – Mo. 27. Juni  2011, Zürich

200 Juristische Recherche für Fortgeschrittene (3h)
Effizientes und effektives juristisches Arbeiten im Detail.
11.203 – Mi. 15. Juni 2011, Bern

400 Vertiefungskurs kommerzielle juristische Datenbanken (3h)
Kostenpflichtige Datenbanken im Blickpunkt.
11.403 – Mo. 6. Juni 2011, Basel

600 Ermüdungsfreies Referien (1.5h)
Grundbausteine der Stimmgebung erleichtern die Kommunikation.
11.603 – Do. 30. Juni 2011, Zürich

Wir haben für jeden das passende Angebot.
www.weblaw.ch/education

Kontakt
Frau Susanne Steindl, Leiterin Education susanne.steindl@weblaw.ch
Frau Romina Lerch, Stv. Leiterin Education romina.lerch@weblaw.ch
T +41 31 380 57 77, F +41 31 380 57 78

Education

ligne verte

 

Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Les renvois et leur exécution; 17.06.2011; Neuchâtel
Juristische Recherche für Fortgeschrittene; 15.06.2011; Bern
Juristische Recherche Basiskurs; 27.06.2011; Zürich
Altlastenrecht - aktuelle Themen aus der Praxis; 29.06.2011; Solothurn
Diskriminierungsschutzrecht in der Schweiz: Aktuelle Debatte und Ausblic; 01.09.2011; Winterthur
65 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw. Weitere Informationen finden Sie hier.
footer agenda

 

push-service entscheide
In der letzten Woche wurde im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgender Beitrag publiziert.
Zimmerli Daniel, Mobilfunkterminierung: Swisscom hat nicht gegen das Kartellgesetz verstossen
(Kommentar von BGE 2C_344/2010 vom 11.04.2011)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
footer

 


Pressemitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat am 11. Mai 2011 beschlossen, das Patentanwaltsgesetz und die Patentanwaltsverordnung auf den 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen. Damit wird die Berufsbezeichnung des Patentanwalts in der Schweiz geschützt. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Bundespatentgerichtsgesetz auf den 1. Januar 2012 abschliessend in Kraft zu setzen. Damit nimmt das neue Bundespatentgericht Anfang 2012 seinen Betrieb auf und wird als nationales Spezialgericht zu einer qualitativ hohen Rechtsprechung und damit Rechtssicherheit beitragen.
Rechtsgebiete: Patentrecht
deutsch, ca. 383 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 2011 diverse Anpassungen sowohl bei der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) als auch bei der Verordnung über die CO2-Abgabe vorgenommen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 401 Wörter

Jurius
Gesuche zur Aufhebung der Immunität eines Parlamentsmitglieds sollen in der Schweiz «entpolitisiert» werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat sich im Grossen und Ganzen den Vorschlägen des Nationalrats zur Neuregelung der parlamentarischen Immunität angeschlossen.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Strafrecht
deutsch, ca. 213 Wörter

Jurius
Parteien und Gruppierungen sollen künftig offenlegen müssen, wer in welcher Höhe Abstimmungskampagnen finanziert. Dies fordert die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S). Sie hat beschlossen, eine entsprechende Motion einzureichen.
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 211 Wörter

Jurius
Die technischen Hindernisse im grenzüberschreitenden Schienenverkehr sollen abgebaut werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) für den zweiten Teil der Bahnreform 2 ausgesprochen.
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht; Eisenbahnen
deutsch, ca. 123 Wörter

Jurius
Die Kindersitz-Regeln bleiben umstritten. Nach dem Willen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) soll die Kindersitzpflicht weiterhin auch für Taxis gelten. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Regeln für Taxis zu lockern.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 212 Wörter

Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, um die bestehenden Lücken bei der verdeckten Ermittlung zu schliessen. Die Kommission hiess am 13. Mai 2011 den Vorentwurf einstimmig gut.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 185 Wörter

Jurius
Wie bereits im Ständerat stösst der Gegenvorschlag zur Lotterie-Initiative in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) auf breite Zustimmung. Mit 13 zu 4 Stimmen empfiehlt am 13. Mai 2011 die Kommission den Gegenentwurf zur Annahme.
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 237 Wörter

Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat die Detailberatung des indirekten Gegenvorschlages des Ständerates geführt. Sie spricht sich für dessen Ablehnung in der Gesamtabstimmung aus.
Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht
deutsch, ca. 551 Wörter


Anzeige

Vur ZH

 

Anzeige
Kennst du das Recht
Kennst du das Recht ?

 

Anzeige
BF
BF footer

 

lawjobs
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Neu: Ihre Lawjobs-Anzeige wird automatisch auch in Twitter publiziert
http://twitter.com/Lawjobs_Weblaw
Neue Jobs
Partnerschaft in Anwaltskanzlei; Berger Hauser Del Grande; Küsnacht
Juristin / Jurist Pensum 80%; Personalamt des Kantons Thurgau; Frauenfeld
Legal Counsel Banking (m/w); Waelti Partners AG; Zürich
Anwaltsassistent/in; Homburger; Zürich
Assistent/in (Springer/in); Homburger; Zürich
Senior Counsel (m/w); Waelti Partners AG
Stv. Leiter Compliance Investment Banking (m/w); REVIVAL Consulting AG; Zürich
(SENIOR) LEGAL ANALYST; Philip Morris International SA; Lausanne
1 Assistenzstelle (40-50%); Institut für Bankrecht der Universität Bern; Bern
Mitarbeiter im Bereich Formalitäten Kontrolle 100 % (m/w); Credit Suisse Shared Services; Zürich
Legal Counsel (w/m); MUEHLEBACH Advokatur; Luzern
Paralegal Assistant Trademark; TE Connectivity; Schaffhausen
Legal Counsel Technology (m/w); Waelti Partners AG; Zürich
Senior Legal & Compliance Officer in Zürich; Bank Sarasin & Cie AG; Zürich
Gerichtspraktikantin oder Gerichtspraktikant; Bezirksgerichte Appenzell und Oberegg; Appenzell und Oberegg
Legal Counsel (f/m); LGT Capital Management AG; Pfäffikon
Juriste en IP Management; The Swatch Group Immobilien SA; Biel/Bienne
Juriste - législation de la sécurité routière (Via sicura); Office fédéral des routes OFROU; Ittigen
Jurist/in E-Government; Bundesamt für Justiz BJ; Bern
Anwalt / Anwältin; Ernst & Young AG; Zürich
cancelliere/a (60-100%); Tribunal administratif fédéral; Bern
(Junior) Legal Counsel; Trinity Procurement Gmbh; Zug
cancelliere/a (80-100%); Bundesverwaltungsgericht; Bern
HR Business Partner (m/w); Roche Diagnostics AG; Rotkreuz
JuristIn; Verkehrsbetriebe Zürich; Zürich
M&A Lawyer; Jauch Associates AG; Zürichsee
Legal Assistant; Finenz Switzerland AG; Zürich
CH-Corporate Counsel; Nestle; Vevey
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie Renfer. Lawjobs bietet Ihnen eine exzellente Plattform: Ihre Anzeige erscheint während 4 Wochen in lawjobs.ch, monster.ch, jobpilot.ch, in der richterzeitung.ch sowie auf twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online Fachzeitschrift Jusletter an über 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Weblaw.ch verzeichnet monatlich über 75'000 Besucher.
Wiederholungen
Legal Counsel / Corporate Secretary; NewScope Group Holdings AG; Zürich
Markenjurist / in (40 – 60%); Dufour Advokatur Notariat; Basel
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; Dufour Advokatur Notariat; Basel
Cross Border Lawyer; Credit Suisse AG
LEGAL COUNSEL; PSI CRO Group; Zug
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (80 - 100%); BÖSCH RECHTSANWÄLTE; Zürich-Oerlikon
Senior Counsel; Trinity Procurement Gmbh; Zug
Rechtspraktikantin / Rechtspraktikanten; Kantonale Steuerverwaltung; Frauenfeld
Jurist/in, w/m (100%); Weleda AG; Arlesheim
Juristin/Juristen (70-90 %); SUISSIMAGE; Bern
Legal Counsel; UBS; Basel
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN (100%); Ammann Rechtsanwälte AG; Thun
Assistenzstelle (50-80%); Universität Bern, Zivilistisches Seminar; Bern
INTERIM PARALEGAL; Chemtura Europe GmbH; Frauenfeld
Legal Counsel; Bank Julius Bär & Co. AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (50% - 60%); MSG Rechtsanwälte & Notare AG; Zug
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; GRP Gloor Ruggli Partner; Zürich
Rechtsanwalt (m/w); UBS; Zürich
Leiter/in Group Compliance; Liechtensteinische Landesbank AG
Qualified lawyer (with life sciences/pharma industry experience); Laurence Simons - International Legal Recruitment; Lugano
Jurist/in für Vertragswesen (100%); ETH transfer; Zürich
einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin; Poledna Boss Kurer AG; Zürich
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie Renfer. Lawjobs bietet Ihnen eine exzellente Plattform: Ihre Anzeige erscheint während 4 Wochen in lawjobs.ch, monster.ch, jobpilot.ch, in der richterzeitung.ch sowie auf twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online Fachzeitschrift Jusletter an über 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Weblaw.ch verzeichnet monatlich über 75'000 Besucher.
 

 

 


Vorschau

Jusletter 23. Mai 2011

Markus Husmann, Die neuen Bestimmungen in Art. 264k-n StGB zur Umsetzung allgemeiner Grundsätze des Römer Statuts
Karine Povlakic, Des réfugiés à l’aide d’urgence
Claudia Schneider Heusi / Laura Mazzariello, Die freihändige Microsoft-Vergabe der Bundesverwaltung

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

Mediadaten und Werbung in Jusletter

 

 
  logo editions
footer jusletter