header jusletter
     
   

Bücherletter




Jusletter 2. Mai 2011

Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Die schweizerische Hochschullandschaft ist im Wandel. Die Einführung des Bologna-Modells und die starke Zunahme des Hochschulangebots in der Schweiz stellt auch den Bund vor neue Herausforderungen. Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) soll noch vom Nationalrat beraten werden und nach Möglichkeit bereits 2012 in Kraft treten.

Die Situation der Studierenden hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten durch diese Entwicklungen stark verändert. Sabine Steiger-Sackmann erklärt die Wechselwirkung der Hochschulpolitik mit dem Unterhalts- und Sozialversicherungsrecht. Aufgrund oft unumgänglicher Erwerbstätigkeit der Studierenden und dadurch verlängerter Studiendauer plädiert sie dafür, Altersgrenzen und Anreize zu Erwerbstätigkeit im Sozialversicherungsrecht zu überdenken und anzupassen.

Am Beispiel der Universität Zürich beschreibt Daniel Widrig den Rechtschutz von Studierenden bei Prüfungen. Er stellt hierbei die unterschiedlichen Fakultätsreglemente unter Berücksichtigung der seit 2010 neu gültigen Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG/ZH) dar. Zudem betrachtet er die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichts kritisch und zeigt das Optimierungspotenzial im Prüfungswesen an Hochschulen auf.

Die FINMA hat im November 2010 ein umfassendes Reformpaket zur Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten vorgelegt. Die in diesem FINMA-Vertriebsbericht 2010 vorgestellten Massnahmen überzeugen allerdings nicht in allen Punkten. Dr. Franca Contratto versucht alternative Regulierungsoptionen aufzuzeigen.

Nach Art. 102 StGB kann ein Unternehmen zu einer Busse bis zu 5 Millionen Franken verurteilt werden. Seit dem Inkrafttreten der StPO stellt sich die Frage, in welcher Form diese Geldstrafe ausgesprochen und das Verfahren beendet werden kann. Dr. Alain Macaluso untersucht, unter welchen Bedingungen die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen das strafbare Unternehmen erlassen kann bzw. muss (vgl. auch Helena Kottmann, Abgekürztes Verfahren und/oder Strafbefehl im Unternehmensstrafrecht?, in: Jusletter 28. März 2011).

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 

Simone Kaiser sarah montani
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Sabine Steiger-Sackmann, Wechselwirkungen der Hochschulpolitik mit dem Unterhalts- und Sozialversicherungsrecht
Daniel Widrig, Studieren geht über Prozessieren
Franca Contratto, FINMA-Vertriebsbericht 2010: Ein Hoffnungsschimmer am Horizont für die Anleger
 
Beiträge
Alain Macaluso, L’ordonnance pénale comme mode de clôture des procédures dirigées contre l’entreprise selon le CPPS
 
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Bundesgericht streicht Passus aus Genfer Prostitutionsgesetz
Jurius, Rekordbusse von 333 Mio. Franken gegen Swisscom aufgehoben
Jurius, Steuerverwaltung darf Vermögenswerte beschlagnahmen
Jurius, Tötungsdelikt: Urteil gegen «Kettenbrücke»-Täter bestätigt
Jurius, Beschwerde gegen Sendungen um «Yasmin»-Pille abgewiesen
Jurius, Fluchtgefahr: Kein Hafturlaub für Gerhard Ulrich
Jurius, Machtwort des Bundesgerichts im Handelsrichter-Wohnsitz-Streit
 
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Bundesverwaltungsgericht schützt Kormorane
 
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Freispruch für Holenweger
 
Pressemitteilungen
Jurius, Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche: Unzulässige verdeckte Ermittlung
Jurius, Das Schlichtungsverfahren optimieren
Jurius, Verabschiedete Botschaft zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor
Jurius, Konsumentenschutz: Längere Verjährungsfristen für Garantien
Jurius, «Duty free» für ankommende Fluggäste
 
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf Mai 2011 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

Statistik:
  • E-Mail-Empfänger: 20'351
  • Personen mit Passwort: 15'487
  • Zugang ohne Passwort: alle Universitäten
  • Campuslizenzen (Info): alle Schweizer Universitäten
Infos:

Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch.
 Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.

 

Jusletter Archiv

Zugang zu allen Artikeln in Jusletter. Suche

Spezial-Beiträge und -Ausgaben.


Anzeige

Weka

 

Anzeige
header de Weiterbildun für juristen 

100 Juristische Recherche Basiskurs (3h)
Grundlagen für effizientes und effektives juristisches Arbeiten.
11.103 – Di. 17. Mai 2011, Bern

200 Juristische Recherche für Fortgeschrittene (3h)
Effizientes und effektives juristisches Arbeiten im Detail.
11.202 – Mo. 9. Mai 2011, Zürich
11.203 – Mi. 15. Juni 2011, Bern

400 Vertiefungskurs kommerzielle juristische Datenbanken (3h)
Kostenpflichtige Datenbanken im Blickpunkt.
11.403 – Mo. 6. Juni 2011, Basel

700 Push-Service Entscheide & Web 2.0 (1.5h)
Neue Features erleichtern die tägliche Arbeit.
11.702 – Mi. 25. Mai 2011, Bern

Wir haben für jeden das passende Angebot.
www.weblaw.ch/education

Kontakt
Frau Susanne Steindl, Leiterin Education susanne.steindl@weblaw.ch
Frau Romina Lerch, Stv. Leiterin Education romina.lerch@weblaw.ch
T +41 31 380 57 77, F +41 31 380 57 78

Education

ligne verte

 

Anzeige
Kennst du das Recht
Kennst du das Recht ?

 

weblaw Aktuell
Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Willkommen im Team: Selma Duc
footer weblaw Aktuell

 


Wissenschaftliche Beiträge

Sabine Steiger-Sackmann
Mit der Einführung von Fachhochschulen und der Bologna-Reform hat sich in der Hochschullandschaft der Schweiz ein «Jahrhundert-Wandel» vollzogen. Die Situation der Studierenden hat sich dadurch in den letzten zwei Jahrzehnten stark verändert. Bei der Festsetzung von familienrechtlichen Unterhaltsbeiträgen und im Sozialversicherungsrecht muss diesen neuen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Rechtsprechung ist aber mit den bildungspolitischen Zielen nicht immer kohärent. Die oft unumgängliche Erwerbstätigkeit der Studierenden ist zudem hoch und verlängert die Studiendauer. Altersgrenzen und Anreize zu Erwerbstätigkeit im Sozialversicherungsrecht sind daher zu überdenken und anzupassen.
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht; Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 26063 Wörter

Daniel Widrig
Am Beispiel der Universität Zürich soll der Rechtsschutz von Studierenden bei Prüfungen illustriert werden. Dabei gilt es nicht nur die unterschiedlichen (und reformbedürftigen) Reglemente der Fakultäten, sondern auch die seit Juli 2010 neu gültigen Bestimmungen im VRG/ZH und die kürzlich geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichts kritisch zu betrachten. Die Aufarbeitung der Entscheide der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen zeigt: «Prüfungsrekurse» sind in aller Regel chancenlos. Abschliessend soll anhand einiger Überlegungen das Optimierungspotenzial im Prüfungswesen an Hochschulen aufgezeigt werden.
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht; Verwaltungsrecht
deutsch, ca. 11078 Wörter

Dr. Franca Contratto
In der Schweiz kamen zahlreiche Anleger durch die Skandale «Lehman» und «Madoff» zu Schaden. Vor diesem Hintergrund hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) im November 2010 ein umfassendes Reformpaket zur Verbesserung des Anlegerschutzes beim Vertrieb von Finanzprodukten vorgelegt. Die im «FINMA-Vertriebsbericht 2010» propagierten Massnahmen sind in weiten Teilen überzeugend. In einzelnen Problembereichen bleiben die Reformen jedoch hinter den Erwartungen zurück. Hier gilt es, alternative Regulierungsoptionen zu entwickeln, wozu dieser Beitrag erste Ansätze entwickelt.
Rechtsgebiete: Beziehung Bank - Kunde; Kapitalmarktrecht
deutsch, ca. 18952 Wörter

Beiträge

Dr. Alain Macaluso
Ein Unternehmen, dessen Strafbarkeit nach Art. 102 StGB gegeben ist, kann zu einer «Busse» bis zu 5 Millionen Franken verurteilt werden. Seit dem Inkrafttreten der StPO, stellt sich die Frage in welcher Form diese Busse ausgesprochen und das Verfahren somit beendet werden kann. Der Beitrag untersucht unter welchen Bedingungen die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen das strafbare Unternehmen erlassen kann, bzw. muss. Nach Analyse der umstrittenen Lehre zum Wesen der strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, schlägt der Autor eine Methode zur Festsetzung einer Höchstgrenze der an Unternehmen zu verhängenden Bussen im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens vor. (if)
Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
französisch, ca. 3735 Wörter

Aus dem Bundesgericht

Jurius
BGer – Betreiber von «Sex-Salons» brauchen kein Einverständnis des Liegenschaftenbesitzers. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Passus aus dem Genfer Prostitutionsgesetz gestrichen. Es stellte aber auch fest: Die Betreiber müssen ein Verzeichnis der Prostituierten und der angebotenen «Leistungen» führen. (BGE 2C_230/2010)
Rechtsgebiete: Grundrechte; Wirtschaftliche u. soziale Rechte
deutsch, ca. 226 Wörter

Jurius
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) ab und heisst eine solche der Swisscom (Schweiz) AG teilweise gut. (BGE 2C_343/2010 und 2C_344/2010)
Rechtsgebiete: Medien- und Telekommunikationsrecht
deutsch, ca. 485 Wörter

Jurius
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf bei Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung Bankkonten provisorisch beschlagnahmen lassen. Das Bundesgericht hat dem Bundesstrafgericht widersprochen. (BGE 1B_417/2010)
Rechtsgebiete: Verwaltungsstrafrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 216 Wörter

Jurius
BGer – Ein 24-jähriger Schweizer muss wegen seines tödlichen Faustschlags gegen einen jungen Mann vor der Aarauer Disco «Kettenbrücke» definitiv für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte vor Bundesgericht immer noch und erfolglos bestritten, der Täter gewesen zu sein. (BGE 1B_412/2010)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 263 Wörter

Jurius
BGer – Das SF-Nachrichtenmagazin «10vor10» hat mit seinen Berichten über mögliche Nebenwirkungen der Antibabypille «Yasmin» das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Mit dieser Feststellung stützt das Bundesgericht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI).
(Urteil 2C_664/2010)
Rechtsgebiete: Medienrecht
deutsch, ca. 307 Wörter

Jurius
BGer – Gerhard Ulrich, der Präsident des Vereins «Aufruf ans Volk», bekommt keinen Hafturlaub. Das Bundesgericht hält die Flucht- und Rückfallgefahr für zu gross. (Urteil 6B_1027/2010)
Rechtsgebiete: Strafrecht; Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 175 Wörter

Jurius
BGer – Im Zürcher Streit um den Wohnsitz eines Handelsrichters hat das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen: Ein Kantonsratsbeschluss zum Anstellungsverhältnis des Richters gilt mehr als der Umstand, dass dieser eigentlich gar nicht wählbar gewesen war. (Urteil 4A_97/2011)
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation
deutsch, ca. 366 Wörter

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Jurius
BVGer – Wegen der Kormorane erleiden die Berufsfischer des Neuenburgersees keine unzumutbaren Einkommenseinbussen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und heisst eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen gut. (Urteil A-2030/2010)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 205 Wörter

Aus dem Bundesstrafgericht

Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat Oskar Holenweger freigesprochen. Den Einsatz von «Ramos» gegen den Zürcher Bankier bewertet das Gericht als rechtswidrig. Die entsprechenden Vorwürfe bezüglich des Waschens von Drogengeld hat das Bundesstrafgericht deshalb gar nicht beurteilt.
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht; Strafrecht Schweiz Besonderer Teil; Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
deutsch, ca. 435 Wörter


Anzeige

Uni Lausanne

 

Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
1. Zentralschweizer Lawyers Lunch; 18.05.2011; Luzern
Schiedsgerichte in Erbsachen; 29.06.2011; Zürich
66 weitere juristische Veranstaltungen online im Veranstaltungskalender.
Bewerben auch Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw. Weitere Informationen finden Sie hier.
footer agenda

 

push-service entscheide
In der letzten Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert.
Montini Marino, Bail à loyer d'habitation. Erreur sur la surface louée, niée en l'espèce. Défaut à la chose louée. Réduction de loyer, refusée ici également, faute d'une qualité promise en ce qui concerne la surface louée.
(Kommentar von Urteil 4A_465/2010 vom 30.11.2010)
Frischknecht Tom, Kinder küssen als sexuelle Handlung
(Kommentar von Urteil 6B_7/2011 vom 15.02.2011)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.
ISSN 1663-9995, Editions Weblaw.
footer

 


Pressemitteilungen

Jurius
Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche sind unzulässige verdeckte Ermittlungen: Das Baselbieter Kantonsgericht hat diese Einschätzung des Strafgerichts bestätigt. Dieses hatte in vier Fällen Freisprüche gesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft appellierte.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 177 Wörter

Jurius
Der Bundesrat will das Schlichtungsverfahren nach der Verweigerung oder Beschränkung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten optimieren. Er hat am 20. April 2011 die entsprechenden Änderungen der Verordnung zum Öffentlichkeitsgesetz auf den 1. Juli 2011 in Kraft gesetzt.
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht
deutsch, ca. 129 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 20. April 2011 die Botschaft zu den Gesetzesvorschlägen für den Umgang mit Systemrisiken von Grossbanken verabschiedet. Systemrelevante Banken sollen bis 2018 höhere Eigenmittel aufbauen, strengere Liquiditätsvorschriften erfüllen und ihre Risiken besser verteilen. Sie sollen zudem so organisiert sein, dass auch bei drohender Insolvenz systemrelevante Funktionen für die Volkswirtschaft sichergestellt sind. Das vorgeschlagene Massnahmenpaket soll verhindern, dass der Staat künftig Steuergelder einsetzen muss, um systemrelevante Banken zu retten.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 397 Wörter

Jurius
Der Bundesrat begrüsst die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht. Dies hält er in seiner am 20. April 2011 veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) über eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts fest.
Rechtsgebiete: Kaufrecht; Konsumentenrecht
deutsch, ca. 135 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 20. April 2011 beschlossen, das Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen auf den 1. Juni 2011 in Kraft zu setzen. Somit stehen Duty-free-Shops in den Schweizer Flughäfen künftig auch ankommenden Passagieren offen. Aufgrund der zu erwartenden Verlagerung der Einkäufe vom Ausland in die Schweiz kann mit zusätzlichen Arbeitsstellen und Mehrerträgen in den Zollfreiläden gerechnet werden.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 222 Wörter

Gesetzgebungsübersicht

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2011 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 470 Wörter


Anzeige

Kendris Private

 

Anzeige
www.unifr.ch/euroinstitut mailto: euroinstitut@unifr.ch

 

lawjobs
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Neu: Ihre Lawjobs-Anzeige wird automatisch auch in Twitter publiziert
http://twitter.com/Lawjobs_Weblaw
Neue Jobs
Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte; Schellenberg Wittmer; Zürich
Juristin bzw. Jurist; Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen; Aarau
Juristin/Juristen (70-90 %); SUISSIMAGE; Bern
Rechtspraktikantin / Rechtspraktikanten; Kantonale Steuerverwaltung; Frauenfeld
Senior Counsel (m/w); Waelti Partners AG
Anwaltsassistentin; yellowshark ag; Zürich
Jurist (m/w); REVIVAL Consulting AG; Zürich
Legal Counsel (f/m); LGT Capital Management AG; Pfäffikon
TAX MANAGER - VAT; Passer & Tabet SA; Rolle
Stv. Chef Konkursamt; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
Legal Counsel; Zurich Insurance Company Ltd; Zürich
Rechtskonsulent/in; Zurich Insurance Company Ltd; Zürich
Jurist/in, w/m (100%); Weleda AG; Arlesheim
Legal Counsel Technology (m/w); Waelti Partners AG; Zürich
Indirect Tax Manager; Cabinet PROFIL ExecutiveSearch; Genève
Legal Counsel / Compliance Officer; Cabinet PROFIL ExecutiveSearch; Genève
Paralegal; Swisslinx AG
Legal Counsel; UBS; Basel
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN (100%); Ammann Rechtsanwälte AG; Thun
Manager Commercial Contracts; MRI Manserv AG; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Schellenberg Wittmer; Zürich
HR Business Partner (m/w); Roche Diagnostics AG; Rotkreuz
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; WENGER PLATTNER; Küsnacht ZH
Assistenzstelle (50-80%); Universität Bern, Zivilistisches Seminar; Bern
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie Renfer. Lawjobs bietet Ihnen eine exzellente Plattform: Ihre Anzeige erscheint während 4 Wochen in lawjobs.ch, monster.ch, jobpilot.ch, in der richterzeitung.ch sowie auf twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online Fachzeitschrift Jusletter an über 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Weblaw.ch verzeichnet monatlich über 75'000 Besucher.
Wiederholungen
INTERIM PARALEGAL; Chemtura Europe GmbH; Frauenfeld
Legal Counsel; Bank Julius Bär & Co. AG
Jurist/in mit Anwaltspatent; Luzerner Kantonalbank; Luzern
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (50% - 60%); MSG Rechtsanwälte & Notare AG; Zug
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; GRP Gloor Ruggli Partner; Zürich
Legal Counsel; SBB AG; Worblaufen
Rechtsanwalt (m/w); UBS; Zürich
Leiter/in Group Compliance; Liechtensteinische Landesbank AG
Qualified lawyer (with life sciences/pharma industry experience); Laurence Simons - International Legal Recruitment; Lugano
Jurist/in für Vertragswesen (100%); ETH transfer; Zürich
einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin; Poledna Boss Kurer AG; Zürich
Wissenschaftliche Assistenz im Steuerrecht; Universität Zürich; Zürich
Rechtsanwalt (m/w); UBS; Zürich
juriste spécialisé(e) en droit des marques; Ammann Patentwälte AG Bern; Bern
Leiterin / Leiter Migrationsamt; Personalamt des Kantons Thurgau; Frauenfeld
Jurist/in 80 %; Orion Rechtsschutz-Versicherung AG; Bern
Juristin / Juristen; Kanton Schwyz; Schwyz
junge Rechtsanwälte/-innen; Blum&Grob Rechtsanwälte AG; Zürich
deux avocat(e)s; Tavernier Tschanz; Genève
Legal Counsel; Partners Group AG; Zug
eine(n) Leiter(in) Bildung und Arbeitsrecht 100%; Schweizer Fleisch-Fachverband SFF; Zürich
Avocate / Avocat; Dr. Anton Henninger
Kantonsgerichtsschreiber/in; Kantonsgericht St. Gallen; St. Gallen
Markenjuristin / Markenjuristen; Keller & Partner Patentanwälte AG
Juristen/Juristin; B&P tax and legal AG; Bern
Fachspezialist/in allgemeines Energierecht; Bundesamt für Energie BFE; Bern
Gerichtsschreiber/in; Kanton St.Gallen; St. Gallen
Juristin / Juristen (80%); Ausgleichskasse Basel Stadt; Basel
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie Renfer. Lawjobs bietet Ihnen eine exzellente Plattform: Ihre Anzeige erscheint während 4 Wochen in lawjobs.ch, monster.ch, jobpilot.ch, in der richterzeitung.ch sowie auf twitter und wird zusätzlich während 4 Wochen in der zweisprachigen juristischen Online Fachzeitschrift Jusletter an über 23'000 aufmerksame Juristinnen und Juristen versandt. Weblaw.ch verzeichnet monatlich über 75'000 Besucher.
 

 


Vorschau

Jusletter 9. Mai 2011

Stéphanie Neuhaus-Descuves / Peter Haas / lris Herzog-Zwitter, Droit de la responsabilité civile : disparition du lien de causalité naturelle
Herbert Wohlmann, Die Denunziation als Mittel zur Verfolgung von Wirtschaftsdelikten und der Schutz Unschuldiger

 

Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

Mediadaten und Werbung in Jusletter

 

 
  logo editions
footer jusletter