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Jusletter 20. September 2010

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Liebe Leserinnen und Leser

Der Schutz des Wettbewerbs ist eine der wichtigsten ordnungspolitischen Aufgaben in einer Marktwirtschaft. Hauptinstrument hierfür ist in der Schweiz das Kartellgesetz. An seiner Sitzung vom 30. Juni 2010 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Kartellgesetzrevision eröffnet. Simon Hirsbrunner und Jens Werner beleuchten den Entwurf des Gesetzes vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Diskussionen über den «Due Process» in Kartellverfahren. Im Vordergrund stehen historische und politische Besonderheiten der EU und die rechtliche Situation in der Schweiz, die Einrichtung eines unabhängigen Wettbewerbsgerichts und die Vereinbarkeit des Kartellgesetzes mit der EMRK sowie die Bemessung der Sanktionen.

Actares und der Brüsseler Investitionsdienstleister Deminor versuchen seit Ende Juni unzufriedene UBS-Aktionäre zu aktivieren, um eine Klage gegen die «Verantwortlichen der Bankenkrise» zu finanzieren. Die Frist zur Klageerhebung läuft am 15. Oktober ab. Rechtlich muss geklärt werden, ob und welche Pflichten durch die ehemaligen Verwaltungsräte der beteiligten Banken verletzt worden sind, um diese am Schadensausgleich beteiligen zu können und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Dr. Helke Drenckhan geht der Frage nach, ob die Milliardeninvestments in den US-Hypothekenmarkt nicht ein aktienrechtliches Klumpenrisiko bildeten und dem Verwaltungsrat deshalb untersagt waren.

Dr. Stefan Meichssner hat die Rechtmässigkeit von Nacktwanderverboten, die in den letzten Monaten zu Diskussionen Anlass gaben und zu einem Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden führte, zum Thema. Er hält, im Gegensatz zu Daniel Kettiger (in: Jusletter, 23. Februar 2009), die kantonalen Verbote grundsätzlich für bundesrechtskonform und verfassungsmässig.

Marc Häusler und Patrick Freudiger erörtern die Frage, ob eine Einwohnergemeinde (im Kanton Bern) bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen einer Ersatzvornahme die submissionsrechtlichen Bestimmungen beachten und damit eine allfällige zusätzliche Verzögerung des Verfahrens hinnehmen muss.

Bei Veräusserung eines Grundstücks prüft der Grundbuchverwalter die Eintragungsfähigkeit des Geschäfts im Grundbuch. Hierzu gehört auch die Prüfung der steuerrechtlichen Voraussetzungen für den Grundbucheintrag. Die Veräusserung von Grundeigentum ist in gewissen Fällen nur möglich, wenn der Veräusserer keine Steuerschulden (mehr) hat. Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland untersuchen einen Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, der diese Bestimmung in Erinnerung ruft.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Nils Güggi-Dürrenberger Sarah Montani
Verlagsleiter Weblaw AG Mitinhaberin Weblaw AG
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Simon Hirsbrunner / Jens Werner, Überholt das schweizerische Kartellgesetz das EU-Vorbild?
   
Kurzbeiträge
Helke Drenckhan, Subprimekrise – ein Klumpenrisiko?
Stefan Meichssner, Im Adamskostüm durch den Alpstein? Anmerkungen zum Appenzeller Nacktwanderverbot
Marc Häusler / Patrick Freudiger, Submissionspflicht bei Ersatzvornahmen
Roland Pfäffli / Daniela Byland, Bundessteuerrecht und Grundbucheintrag
   
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius, La CEDH déclare recevable la requête d'un couple homosexuel
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Keine IV-Rente wegen Schleudertrauma
Jurius, Harte Linie gegen Junglenker mit Probe-Ausweis
Jurius, Familienzulagen: Bundesrätliche Schranken für Ausländer zulässig
Jurius, Campagne contre la baisse d'impôts par la Ville de Genève interdite
Jurius, Streit um OP-Kosten von Transsexueller geht weiter
   
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Zu viele Fehler – Bundesverwaltungsgericht hebt BFM-Entscheid auf
Jurius, Bleiberecht für lesbische Dominikanerin
   
Pressemitteilungen
Jurius, Schweiz empfiehlt Strassburg zwei Anti-Minarett-Rekurse abzulehnen
Jurius, Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes: Botschaft verabschiedet
Jurius, Botschaft für eine freie Wahl der Set-Top-Box verabschiedet
Jurius, National- und Ständerat wollen Sans Papiers Berufslehre ermöglichen
Jurius, «Lex Duvalier»: Diktatorengelder gehen an die Bevölkerung zurück

 


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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 Wissenschaftliche Beiträge

 

Simon Hirsbrunner / Jens Werner
Dieser Beitrag beleuchtet den Entwurf für die Revision des Schweizer Kartellgesetzes, welchen der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat, vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Diskussionen über den «Due Process» in Kartellverfahren. Die Autoren begrüssen zunächst den Vorschlag, die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen auf ein unabhängiges Wettbewerbsgericht zu übertragen. Dieser Schritt ist erforderlich, um das Kartellgesetz in Übereinstimmung mit der EMRK zu bringen. Die EU tut sich mit solch progressiven Reformen aus diversen historischen und integrationspolitischen Gründen schwer, wie im Aufsatz ausgeführt wird. Die Autoren bemängeln aber auch, dass der Bundesrat eine Gelegenheit versäumt hat, die Regeln über die Bemessung der Sanktionen zu verbessern.
Rechtsgebiete: Kartellrecht; Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 7919 Wörter

 

 Kurzbeiträge

 

Dr. Helke Drenckhan
Noch immer schmerzen die Folgen der Bankenkrise. Aber anders als eine Naturkatastrophe, ist diese Krise auf menschliches Versagen zurückzuführen, das verheerende Schäden anrichtete. Deshalb wird zu Recht die Frage nach der Verantwortlichkeit und persönlichen Haftung der Verwaltungsräte der beteiligten Banken gestellt. Es muss geklärt werden, ob und welche Pflichten verletzt worden sind, um die Verantwortlichen am Schadensausgleich zu beteiligen und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Deshalb soll nachfolgend der sich aufdrängenden Frage nachgegangen werden, ob die Milliardeninvestments in den US-Hypothekenmarkt nicht ein aktienrechtliches Klumpenrisiko bildeten und dem Verwaltungsrat deshalb untersagt waren.
Rechtsgebiete: Aktienrecht; Gesellschaftsrecht
deutsch, ca. 5781 Wörter


Dr. Stefan Meichssner
Der Autor prüft anhand der Beispiele der beiden Appenzell die Rechtmässigkeit von Nacktwanderverboten, die in den letzten Monaten zu Diskussionen Anlass gegeben und zu einem ersten Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden geführt haben. Er hält die kantonalen Verbote grundsätzlich für bundesrechtskonform und verfassungsmässig.
Rechtsgebiete: Strafrecht; Übriges Verfassungsrecht
deutsch, ca. 4985 Wörter


Marc Häusler / Patrick Freudiger
Der Weg, bis ein Gemeinwesen gegen einen renitenten Bürger eine Ersatzvornahme verfügt, ist in der Regel langwierig. Der nachfolgende Beitrag soll die Frage erörtern, ob eine Einwohnergemeinde (im Kanton Bern) bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen einer Ersatzvornahme die submissionsrechtlichen Bestimmungen beachten und damit eine allfällige zusätzliche Verzögerung des Verfahrens hinnehmen muss.
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht; Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 1656 Wörter


Dr. Roland Pfäffli / Daniela Byland
Die Veräusserung von Grundeigentum ist in gewissen Fällen nur möglich, wenn der Veräusserer keine Steuerschulden (mehr) hat. Ein aktueller Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern ruft diese Bestimmung in Erinnerung und zeigt, dass bei der Auslegung im Einzelfall auch eine flexible Sturheit möglich ist.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 2113 Wörter

 

 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

 

Jurius
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 15. September 2010 eine Beschwerde eines lesbischen Paars für zulässig erklärt. Die Frauen seien im Vergleich mit heterosexuellen Paaren diskriminiert worden, da die französische Justiz die Adoption des Kindes der einen Frau durch die andere abgelehnt hat. (bb)
Rechtsgebiete: Recht auf Leben. Persönliche Freiheit
französisch, ca. 243 Wörter

 

 Aus dem Bundesgericht

 

Jurius
BGer – Ein Schleudertrauma kann in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente verschaffen. Gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts gelten seine strengen Regeln im Fall von psychisch bedingten Schmerzstörungen künftig auch beim Schleudertrauma. (BGE 9C_510/2009)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 374 Wörter


Jurius
BGer – Der Führerschein auf Probe muss nach einem zweiten Verkehrsdelikt auch dann annulliert werden, wenn der Junglenker den ersten Ausweisentzug noch gar nicht verbüsst hat. Das Bundesgericht hat sich für eine strenge Anwendung der neuen Regelung ausgesprochen. (BGE 8C_133/2010)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 231 Wörter


Jurius
BGer – Der Bundesrat hat die Ausrichtung von Familienzulagen für Kinder im Ausland zu Recht auf Staaten beschränkt, mit denen die Schweiz einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines indischen Arbeiters abgewiesen. (BGE 8C_133/2010)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Europarecht und Internationales Recht
deutsch, ca. 197 Wörter


Jurius
BGer – Die Stadt Genf war nicht dazu berechtigt, gegen eine Kantonalsteuersenkung zu werben, die für eine Volksabstimmung im September 2010 vorgesehen war. Das Verwaltungsgericht hatte der Gemeinde untersagt, sich gegen diese Steuersenkung einzusetzen. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. (BGE 1C_424/2009) (bb)
Rechtsgebiete: Politische Rechte; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
französisch, ca. 208 Wörter


Jurius
BGer – Auch sechs Jahre nach ihrer Geschlechtsumwandlung und zahlreichen Gerichtsentscheiden steht für eine 73-Jährige nicht fest, ob ihre Krankenkasse die Operationskosten übernehmen muss. Das Bundesgericht lässt das Verfahren bei Null starten. (Öffentliche Beratung im Verfahren 9F_9/2010)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht; Europäische Menschenrechtskonvention (EGMR)
deutsch, ca. 348 Wörter

 

 Aus dem Bundesverwaltungsgericht

 

Jurius
BVGer – Weil das Bundesamt für Migration (BFM) zu viele Verfahrensfehler begangen hat, darf ein ursprünglicher Albaner seinen Schweizer Pass laut Bundesverwaltungsgericht behalten. Die Einbürgerung hatte er seiner Ehe mit einer 51 Jahre älteren Schweizerin zu verdanken. (Urteil C-6991/2008)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 346 Wörter


Jurius
BVGer – Eine lesbische Dominikanerin darf mit ihren drei Töchtern trotz eingestandener Scheinehe mit einem Basler in der Schweiz bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen nicht alltäglichen Fall pragmatisch gelöst. (Urteil C-2524/2007)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 296 Wörter

 


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In der letzten Woche wurden im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
Siegenthaler Thomas, Drittwirkung von Subunternehmerverträgen?
(Kommentar von Urteil 4A_226/2010 du 28.07.2010)
Pietruszak Thomas, Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Streitigkeiten gemäss Art. 5 Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit (Kommentar von BGE 4A_71/2010 vom 28.06.2010)
Kuhn André, Nichteintreten auf Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wegen Fehlen des schutzwürdigen Interesses
(Kommentar von Urteil 1C_341/2009 vom 01.02.2010)
Tormann Sabine, (Zu) enge Auslegung von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ?
(Kommentar von Urteil 5A_436/2010 vom 08.07.2010)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 


 Pressemitteilungen

 

Jurius
Die Schweiz hat am 15. September 2010 dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg zwei Einsprachen gegen die Anti-Minarett-Initiative zur Ablehnung empfohlen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) nahm damit Stellung zu Fragen des Gerichtshofs.
Rechtsgebiete: Kirchen. Religionen
deutsch, ca. 203 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft für das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es ersetzt das heutige Gesetz, das nicht mehr zeitgemäss ist. Mit dem KJFG will der Bund offene und innovative Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stärker fördern, die finanziellen Mittel gezielter einsetzen, die Kantone beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik unterstützen und die Zusammenarbeit mit den kinder- und jugendpolitischen Akteuren verstärken.
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 302 Wörter


Jurius
Die Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen sollen die Set-Top-Box frei wählen können. Der Bundesrat schlägt dem Parlament eine entsprechende Revision des Radio- und Fernsehgesetzes vor.
Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
deutsch, ca. 135 Wörter


Jurius
Jugendliche Sans Papiers sollen in der Schweiz künftig eine Berufslehre absolvieren dürfen. Der Ständerat hat am 14. September 2010 als Zweitrat eine entsprechende Motion gutgeheissen. Der Bundesrat muss damit das geltende Gesetz ändern.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 287 Wörter


Jurius
Die Schweiz kann Vermögen ehemaliger Diktatoren künftig leichter an die betrogene Bevölkerung zurückerstatten. Der Nationalrat hat die «Lex Duvalier» am 13. September 2010 mit grosser Mehrheit angenommen. Der Ständerat hatte dem Gesetz bereits im Juni zugestimmt.
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 337 Wörter

 


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Juristinnen / Juristen 50% - 100 %; Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG; Bern
Jurist/Juristin für die Bearbeitung von Haftpflichtschäden; Chartis Europe S.A. - Switzerland; Zurich
Legal Attorney; Rieter Management AG; Winterthur
Markenjurist/in oder Markenspezialist/in; EGLI PATENTANWÄLTE; Zürich
Un/une juriste bilingue français-italien ou français-allemand; Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG; Berne
Legal Counsel – Junior; Swisslinx AG; Zurich
Senior Legal Counsel; SIX Group; Zürich und Olten
Jur. Untersuchungsbeamte/-beamtinnen; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
Ressortleiter/-in Recht; Baudirektion Kanton Zürich; Zürich
Senior Patent Attorney; Synthes; Oberdorf
Juristin/Jurist für die italienischsprachige Schweiz; SWICA Gesundheitsorganisation; Winterthur
Anwaltsassistentin (100 %); WENGER PLATTNER; Küsnacht
Juristin oder Jurist mit Anwaltspatent; Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG; Bern
Legal Counsel; Alec, Allan & Associés SA; Genève
Seeds Patent Attorney; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Anwaltsassistentin; yellowshark ag; Zürich
avocat(e) droit bancaire et financier; Lenz & Staehelin; Genève
fiscaliste; Lenz & Staehelin; Genève
Juristin/Juristen; Société confidentielle; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; Lindtlaw Anwaltskanzlei; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt Banking; Raiffeisen Schweiz; St. Gallen
Compliance Reporting Manager; Adecco management & consulting S.A.; Glattbrugg
Gerichtsschreiber/in (50-100%); Bundesverwaltungsgericht; Bern
Compliance Officer; GE Capital; Zurich
Tax Reporting Specialist France / Belgium; BearingPoint Switzerland AG; Zurich
Assistentin Rechtsabteilung; yellowshark ag; Luzern
Anwältin / Anwalt; Wenger & Vieli AG; Zürich
Juristen(-in) im Bereich IT; Elca Informatique SA; Lausanne
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; Zürcher Kantonalbank; Zürich
Un(e) juriste d'entreprise dans le domaine IT; Elca Informatique SA; Lausanne
Gerichtsschreiber/-in; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
Anwaltsassistentin (m/w); yellowshark ag; Zürich
Juristen / Juristin (100%); Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein; Vaduzl
PATENTANWÄLTIN/PATENTANWALT; Isler & Pedrazzini AG; Zürich
Anwaltsassistentin; Niederer Kraft & Frey AG; Zürich
Senior Compliance Specialist; Swisslinx AG; Zürich
Assistenzstelle (50-70 %); Universität Bern, Institut für Steuerrecht; Bern
Junior Legal Counsel; EFG Bank AG; Zürich
Patent Engineer; u-blox AG; Thalwil
Senior Legal Counsel; EFG Bank AG; Zürich
JuristIn (befristet Oktober 2010 bis Mai 2011); CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG; Zürich
Legal Counsel within the Players’ Status & Governance department; Fédération Internationale de Football Association (FIFA); Zürich
Anwaltsassistentin; yellowshark ag; Zürich
CHEF/FE DU SERVICE JURIDIQUE; Assista TCS AG; Lausanne
Legal Counsel; UBS AG; Zurich
European Patent Attorney; F. Hoffmann-La Roche Ltd.; Basel
Legal & Compliance Officer; Swisslinx AG; Zurich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (40% - 60%); Heller Rechtsanwälte AG; Wängi bei Winterthur
Jurist/-in Personenschaden Unfall f/d; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Zürich
Senior Legal Counsel (m/w); T-Systems Schweiz AG; Bern-Zollikofen
Assistenzstelle; Lehrstuhl für Steuer-, Finanz- und Verwaltungsrecht; Zürich
Legal Counsel (m/f); Synthes; Oberdorf
Juristin / Juristen; Sicherheitsdirektion des Kantons Zug; Zug
Avocat; lecocqassociate; Genève
Disponent/in m/w 100%; Adecco Human Resources AG; Baden
Jurist/in Leben und Hypotheken; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Zürich
Legal Counsel 40 % D/E; HR Capital Gertrud Keidel-Nube; Zug
Experienced Tax Consultant (m/f); PricewaterhouseCoopers AG; Lugano
COLLABORATEUR(TRICE); B.M.G Avocats; Lausanne
Regulatory Manager; Sunrise Communications AG; Zürich
wiss. Assistent/in 50% Privatrecht (ZGB/OR); Universität Luzern; Luzern
Legal Counsel (m/w); swissgrid ag; Frick
Jurist/in Policy und Regulierung; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Legal Expert in Policy and Regulation; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Legal Counsel; SIX Group; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Wampfler & Partner AG; Zürich
Vize-PräsidentIn Vormundschaftsbehörde Oberengadin & Bergell; Vormundschaftsbehörde Oberenga; Samedan
PATENT ASSOCIATE; Tyco Electronics; Schaffhausen
Director Patent Law; European Patent Office; Munich
Principal Director Legal Services; European Patent Office; Munich
Junior Lawyer; Robert Walters; Zürich
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 Vorschau

Jusletter 27. September 2010

Thomas Gächter / DaniaTremp, Invalidenrenten nach HWS-Trauma – Erste Gedanken zur Praxisänderung des Bundesgerichts
David Schwaninger, Der Liquidator im Spannungsfeld der Überschuldung – wen darf er noch bezahlen?
Hans Vest, Freispruch der im Bergunfall an der Jungfrau angeklagten militärischen Bergführer – ein Fehlurteil?
Ramona Schmitt, Die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments beim Abschluss völkerrechtlicher Abkommen der EU nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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