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Jusletter 16. August 2010
Schwerpunkt-Ausgabe «Gesundheitsrecht»


Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Sie haben hier die achte Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter zum Thema Gesundheitsrecht vor sich. Diese Ausgabe, aufbereitet unter sorgfältiger Mitarbeit von Prof. Thomas Gächter, Universität Zürich, enthält neben der traditionellen halbjährlichen Übersicht über die neuesten juristischen Publikationen zum Gesundheitsrecht, sieben fundierte Artikel, die beweisen, welch aussergewöhnliche Vitalität dieser Bereich des Rechts besitzt!

Manuele Bellonzi, Ombudsmann und Lehrbeauftragter an der Universität von Pisa, bietet uns den ersten Artikel zum Gesundheitsrecht in italienischer Sprache. Er analysiert mit einem multidisziplinären Ansatz die Frage der Ruhigstellung von Patienten oder betreuten Menschen im schweizerischen und italienischen Recht – insbesondere im Hinblick auf ältere Menschen.

Benjamin F. Brägger, Dozent an der Universität Bern und Vorsteher des Amtes für Strafvollzug des Kantons Neuenburg, reichte uns eine Replik zu einem Artikel von Prof. Markus Müller, der in der NZZ veröffentlicht wurde, ein. Er bezieht sich auf den Fall von Bernard Rappaz, über welchen viel geschrieben wurde und der sicherlich vielen Anwälten erlaubt hat, ihr Wissen über die Gültigkeit von Patientenverfügungen, die freie und informierte Zustimmung des Patienten gegenüber einer Behandlung, die Rechte und Pflichten der Ärzte und die Vorschriften zur Durchführung des Strafrechts durch Bund oder Kantone zu ändern. Einige Medienberichte, welche Teile des Urteils des EGMR zitierten, haben dabei auch zu der falschen Annahme geführt, dass es möglich sei, einen Patienten gegen seinen Willen gewaltsam zu ernähren, um sein Sterben zu verhindern.

Vincent Baumann, Pharma-Spezialist bei KPMG, nimmt sich einem besonderen Thema an: dem FCPA, dessen Existenz vielfach einfach ignoriert wird. Der amerikanische Foreign Corrupt Practices Act beeinflusst jedoch die Schweizer Pharma-Unternehmen und diese sollten Ihr Augenmerk auf dessen korrekte Anwendung richten.

Christian Peter, Jurist am Inselspital und Professor an der Fachhochschule Bern, befasst sich mit dem heiklen Thema der religiösen Überzeugungen, den damit zusammenhängenden Wahlmöglichkeiten des Patienten sowie den Pflichten des Pflegepersonals. Insbesondere behandelt er die Problematik der Weigerung von Zeugen Jehovas, Bluttransfusionen anzunehmen.

Daniela Waldmeier, MLaw (Luzern), diskutiert die Annahme des Verfassungsartikels zur Komplementärmedizin durch das Volk und fragt sich, wie dieser Artikel praktisch aufgrund seines vagen Inhalts in die eidgenössischen und kantonalen Gesetze umgesetzt werden sollte.

Mélanie Mader, lic. iur. und LL.M. (Cambridge, UK), überarbeitete ein wichtiges Rechtsgutachten zu den Revisionen im KVG über Finanzierung von Spitälern und Pflegeeinrichtungen. Die Autorin, die ihre Dissertation an der Universität Neuchatel über «Die Organspende zwischen Kostenfreiheit und Belohnungsmodellen» brillant verteidigt hat, betrachtet den Spielraum, der den Kantonen überlassen wird, und die Rolle der wirtschaftlichen Freiheit in Bezug auf die Frage, welche Spitäler Kantone auf ihre Spitalliste aufnehmen wollen und welche Bedingungen sie diesen für die Gewährung von kantonalen Subventionen auferlegen können.

Paola Pilo, Institut für Veterinär-Bakteriologie, Universität Bern, interessiert sich für die biologische Sicherheit und untersucht, in einem kompletten Artikel, den Transport von Bakterien im Hinblick auf das geltende Recht – zwischen Sicherheitspflichten und reell entstandenen Risiken.

Luc Bastian, MLaw, akzeptierte schliesslich für diese Jusletter-Ausgabe, seine von Christoph Zenger, Universität Bern, betreute Masterarbeit zu überarbeiten. Diese behandelt den Zulassungsstopp von medizinischen Verfahren und die notwendige Bedingung, die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung zu kontrollieren. Der Autor analysiert die rechtlichen Aspekte in Bezug auf die wirtschaftliche Freiheit.

Schliesslich möchten wir Sie noch auf den 17. Tag des Gesundheitsrechts hinweisen, der die medizinische Haftung und die Versicherungen zum Thema haben wird. Er findet am Donnertag, den 30. September 2010 in Neuchâtel statt. Sie sind schon jetzt herzlich eingeladen, sich auf unserer Homepage unter www.unine.ch/ids anzumelden.

Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen dieser neuen Ausgabe von Jusletter zum Gesundheitsrecht.

Mit freundlichen Grüssen

Jean Perrenoud

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Beiträge zum Gesundheitsrecht
Manuele Bellonzi, La contenzione del paziente anziano fra diritti fondamentali, etica e rischio clinico : una comparazione italo-svizzera
Benjamin F. Brägger, Zwangsernährung im Strafvollzug – Replik zu «Hungerstreik und Strafvollzug» von Markus Müller
Vincent Baumann, Pharmaunternehmen im Visier von FCPA-Ermittlungen
Christian Peter, Wünsche der Patienten und Pflichten der Ärzte
Daniela Waldmeier, Art. 118a BV (Komplementärmedizin) – quo vadis?
Mélanie Mader, Financement des hôpitaux et des soins : éléments importants des révisions LAMal, marge de manoeuvre des cantons et rôle de la liberté économique
Paola Pilo, Sécurité biologique et santé publique : l'exemple du transport des bactéries
Luc Bastian, Zulassungsstopp und Wirtschaftsfreiheit
Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Veto à l'acquisition de terrains par une riche Américaine
Jurius, Betreiber der Heubüni blitzen vor Bundesgericht ab
Jurius, Versicherung muss für Zahnschäden nur bei klarem Beweis zahlen
Jurius, Beschwerde von Ex-Armeechef Nef erhält aufschiebende Wirkung
Jurius, Salaires plafonnés pour les directeurs d'EMS vaudois subventionnés
Jurius, Raser aus Mazedonien muss die Schweiz verlassen
Jurius, Trotz Arbeitsverweigerung «Grati» für Angestellten
   
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Maturand wegen Plagiats von Prüfung ausgeschlossen
   
Pressemitteilungen
Jurius, AOC : fin du conflit entre la Suisse et la France sur le Gruyère
Jurius, CICR : meilleure protection des victimes de guerre

 


 Information / Impressum

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 Beiträge zum Gesundheitsrecht

 

Dr. Manuele Bellonzi
Die physische oder medikamentöse Ruhigstellung von Menschen, die sich alters- oder krankheitshalber in Pflege befinden, ist in der Praxis weit von einer wirklichen Lösung entfernt. Insb. im Hinblick darauf, dass immer mehr ältere Menschen in Pflegeheimen leben, sollten wir uns vertiefter damit auseinandersetzen. Diese Arbeit untersucht mittels eines multidisziplinären Ansatzes (rechtlich, ethisch und klinisch) die aktuelle Rechtsentwicklung in Italien und der Schweiz. (sk)
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
italienisch, ca. 7202 Wörter


Dr. Benjamin F. Brägger
Zwangsernährung im Strafvollzug steht immer in einem Spannungsfeld zwischen Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht der Gefangenen einerseits sowie der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches andererseits. Der Autor widerspricht damit dem Beitrag «Hungerstreik und Strafvollzug» von Prof. Markus Müller, veröffentlicht in der Ausgabe der NZZ vom 29. Juli 2010, S. 19.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte; Strafen und Massnahmen. Pönologie
deutsch, ca. 1007 Wörter


Vincent Baumann
Seit Ende 2009 hat das amerikanische Justizministerium (DOJ) ein Schwergewicht auf Untersuchungen von Widerhandlungen gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) gelegt. Diese Vollzugspraxis hat Auswirkungen auch auf Pharmaunternehmen in der Schweiz. Der Artikel zeigt auf, welche Geschäftspraktiken unter dem FCPA verboten sind und welche Massnahmen zur Risikominimierung von den Pharmaunternehmen ergriffen werden sollten. Zudem wird der Sinn einer Selbstanzeige bei intern festgestellten Widerhandlungen erörtert.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Korruptionsstrafrecht
deutsch, ca. 3029 Wörter


Dr. Christian Peter
Der Patient steht im Zentrum der Behandlung. Er entscheidet welche Behandlung der Arzt durchführen darf. Die Ärzte wiederum sind mit Entscheidungen konfrontiert, welche sie als unvernünftig erachten, weil sie den wohlverstandenen Interessen des Patienten zuwider zu laufen scheinen. Dennoch sind sie nicht nur dazu verpflichtet, diese Wünsche zu respektieren, sondern sie sind aufgrund des eingegangenen Behandlungsvertrags oder der Pflicht Nothilfe zu leisten, verpflichtet, tätig zu werden. Hierbei sind jedoch die Unterlassungsanweisungen (kein Blut) des Patienten für die medizinische Behandlung einzuhalten.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
deutsch, ca. 5274 Wörter


Daniela Waldmeier
Am 17. Mai 2009 hat der neue Art. 118a Eingang in die Bundesverfassung gefunden. Sein Bestreben scheint deutlich: Bund und Kantone haben für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin zu sorgen. Die Krux der Bestimmung offenbart sich jedoch erst bei genauerem Hinsehen: Der gewählte Wortlaut ist derart unbestimmt, dass sogar die Frage gestattet sein muss, ob Art. 118a BV überhaupt eine konkrete Wirkung erzeugen kann.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel; Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
deutsch, ca. 6092 Wörter


Mélanie Mader
Die Revisionen des KVG in Bezug auf die Spital- und Pflegefinanzierung bringen eine tiefgreifende Umstellung des aktuellen Systems mit sich. Die neue dual-fixe Finanzierung der auf der Spitalliste aufgenommenen Spitäler durch die Krankenversicherer und die Kantone stellt sicher eine der wichtigsten Änderungen dar. Mit der Zulassung zur Spitalliste können die Spitäler fortan nicht nur auf Kosten der OPK Leistungen erbringen, sondern sie haben darüber hinaus Anspruch auf den kantonalen Finanzierungsbeitrag; unabhängig von der Rechtsform des Spitals. Das Bundesrecht schränkt somit den Ermessenspielraum der Kantone im Zusammenhang mit der Zulassung zur Spitalliste und dem Aufstellen von Bedingungen für die Vergabe von Kantonssubventionen ein. Infolge der Revisionen des KVG, und mit Blick auf die vorgängige Rechtssprechung des Bundesgerichts zur Wirtschaftsfreiheit, werden mögliche Auswirkungen auf die Stellung der Privatspitäler einer näheren Betrachtung unterzogen.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
französisch, ca. 29744 Wörter


Dr. Paola Pilo
In den letzten Jahrzehnten wurden immer mehr Regulierungen über den Gebrauch von Mikroorganismen erlassen. Diese Normen sind notwendig und entscheidend, um die Gesundheit der Menschen, der Tiere und der Pflanzen zu garantieren, ebenso wie die Sicherheit der Umwelt. Allerdings müssen diese Normen adaptierbar sein und die nötige Flexibilität bieten, um in verschiedenen Situationen angewendet werden zu können. Es ist fundamental, ein Gleichgewicht zwischen den eingegangenen Risiken und den gewonnenen Vorteilen herzustellen mit dem Ziel, die biologische Sicherheit im weiteren Sinne des Wortes zu gewährleisten. Der Transport von Bakterien verdeutlicht perfekt die Anforderung an die Klärung von gewissen Punkten und die Evaluation von reellen Risiken.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Genetik beim Menschen. Biotechnologien
französisch, ca. 10212 Wörter


Luc Bastian
Der Zulassungsstopp, seine Weiterführungen und das GDK-FMH-Modell als Bedürfnisklauseln zur Kosteneindämmung im Bereich der OKP: Analyse juristischer Aspekte unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsfreiheit.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
deutsch, ca. 13687 Wörter


Cédric Baume / Slim Ben Younés / Eva Bloudanis-Leuenberger / Nathalie Brunner / Sabrina Burgat / Béatrice Despland / Johanne Gagnebin / Leila Ghassemi / Olivier Guillod / Agnès Hertig-Péa / Dr. Daniel Kraus
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf der Grundlage von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Dieser Text umfasst grundsätzlich die Periode vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Juli 2010.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht; Publikationen
deutsch, ca. 14408 Wörter

 


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http://www.es.unisg.ch/org/es/es.nsf/wwwContentGer/Seminare+BWL+fuer+Juristen?opendocument
http://www.es.unisg.ch/org/es/es.nsf/wwwContentGer/MPLP?opendocument
http://www.es.unisg.ch/org/es/es.nsf/wwwContentGer/Seminare+BWL+fuer+Juristen?opendocument

 

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In der letzten Woche wurden im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
Papa Roberta, Rückforderung einer Abgangsentschädigung im öffentlichen Dienst (Kommentar von Urteil 8C_283/2010 vom 20.05.2010)
Papa Roberta, Fristlose Kündigung für 0.5 Promille
(Kommentar von Urteil 4A_115/2010 vom 14.05.2010
Casale Michele, Vischer Markus, Mängelrüge - Erfordernis der Unverzüglichkeit (Kommentar von Urteil 4D_25/2010 vom 29.06.2010)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 


 Aus dem Bundesgericht

 

Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat gegen die Übernahme von Feldern und Weiden in Gryon (VD) durch die Erbin eines großen US-Unternehmens entschieden. Es widersprach damit der Standortgemeinde, die den Erwerb von Grundstücken und den Bau von sechs Chalets auf dem Land genehmigt hatte. (BGE 2C_27/2010) (sk)
Rechtsgebiete: Sachenrecht
französisch, ca. 211 Wörter


Jurius
BGer – Rückschlag für die Heubüni Ortschwaben: Die Betreiber des Fest- und Kulturlokals in der Gemeinde Kirchlindach sind vor Bundesgericht abgeblitzt. Das höchste Gericht wies ihre Beschwerde ab und stützte den Schliessungsentscheid des bernischen Verwaltungsgerichts.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 257 Wörter


Jurius
BGer – Wer durch einen Stein oder ein anderes Objekt in einem Lebensmittel einen Zahn verliert oder beschädigt, tut gut daran, den Zahn oder das Objekt aufzubewahren, um der Unfallversicherung vorweisen zu können. Sonst muss er die Zahnarztrechnung selber bezahlen. (Urteil 8C_1034/2009)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 199 Wörter


Jurius
BGer – Wer Einblick in die Einstellungsverfügung zum Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef nehmen möchte, muss sich weiter gedulden. Das Bundesgericht hat einer entsprechenden Beschwerde Nefs die aufschiebende Wirkung zuerkannt. (Urteil 1C_322/2010)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 226 Wörter


Jurius
BGer – Ein Direktor eines waadtländischen Pflegeheims darf nicht mehr als CHF 197'000 Jahreslohn beziehen. Das Bundesgericht bestätigte eine entsprechende Regelung des Staatsrates. (Urteil 2C_656/2009) (sk)
Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik; Wirtschaftliche u. soziale Rechte
französisch, ca. 226 Wörter


Jurius
BGer – Ein Familienvater aus Mazedonien, der seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt, verliert die Niederlassungsbewilligung und muss das Land verlassen. Vor zehn Jahren hatte er sich mit einem Bekannten ein Raser-Rennen geliefert, bei dem sein Beifahrer ums Leben kam. (Urteil 2C_218/2010)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 343 Wörter


Jurius
BGer – Ein Angestellter, der wegen ständig verspäteten Lohnzahlungen seines Arbeitgebers die Arbeit verweigert, hat dennoch Anspruch auf eine vertraglich zugesicherte Gratifikation zum Jahresende. Das Bundesgericht hat ein Urteil aus dem Kanton Aargau korrigiert. (BGE 4A_122/2010)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 226 Wörter

 

 Aus dem Bundesverwaltungsgericht

 

Jurius
BVGer – Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Prüfungs-Ausschluss eines Waadtländer Maturanden bestätigt, der seine Matura-Arbeit aus Internet-Texten zusammengeschustert hatte. (Urteil B-229/2010)
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 132 Wörter

 

 Pressemitteilungen

 

Jurius
Die Schweiz und Frankreich haben ihren Konflikt bezüglich der kontrollierten Herkunftsbezeichnung (AOC) «Gruyere» beigelegt. Die französischen Produzenten verzichten auf alle Anerkennungsansprüche und sind mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A. bzw. IGP) zufrieden. (sk)
Rechtsgebiete: Markenrecht
französisch, ca. 411 Wörter


Jurius
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) initiiert eine neue juristische Datenbank, um den Schutz von Kriegsopfern zu stärken. Die Datenbank enthält insb. eine IKRK-Studie über das humanitäre Völkergewohnheitsrecht. Sie soll in bewaffneten Konflikten als juristisches Referenzwerk dienen. (sk)
Rechtsgebiete: Völkerrecht
französisch, ca. 267 Wörter

 


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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Kompetenzzentrum für Arbeitsrecht & Personal Schürer (kaps); Stäfa
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Bibliothekar/in; Zurich Insurance Company Ltd; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; STADLIN Advokatur Notariat; Zug
Jurist (Fonds); UBS AG; Schweiz
Juristische(r) Mitarbeiter(in); Ernst & Young AG; Zürich
Senior Compliance Officer; UBS AG; Zürich
Tax Reporting Specialist France / Belgium; BearingPoint Switzerland AG; Zurich
Jurist/in Aufsichtsrecht Versicherungen; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Manager Intellectual Property; (FIFA) Fédération Internationale de Football Association; Zürich
Legal Counsel (m/w); Holy Fashion Group / Strellson; Kreuzlingen,
Assistentin Rechtsabteilung; yellowshark ag; Luzern
Paralegal (80% - 100%); Schellenberg Wittmer; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; FORRER LENHERR BÖGLI Rechtsanwälte; Rickenbach b. Wil
Anwaltsassistentin (m/w); yellowshark ag; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; Froriep Renggli; Zürich
Anwaltsassistentin; Niederer Kraft & Frey AG; Zürich
Senior Compliance Specialist; Swisslinx AG; Zürich
Compliance Officer/ Legal Counsel (m/w); Hilti Aktiengesellschaft; Schaan / Liechtenstein
Anwaltsassistentin; yellowshark ag; Zürich
collaborateur/trice scientifique 60 %; Département fédéral de l'intérieur DFI; Bern
wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 60 %; Eidgenössisches Departement des Innern EDI; Bern
Swiss attorney (Rechtsanwalt / avocat); Froriep Renggli; London, UK
IP Rechercheur (w/m); Hamilton Bonaduz AG; Bonaduz
Adjoint au chef de service du contentieux (h/f); La Vaudoise Assurances; Lausanne
Juristin / Jurist 50 %; STADTVERWALTUNG ZH; Zürich
Senior Legal Counsel (m/w); T-Systems Schweiz AG; Bern-Zollikofen
Assistent/in; ATAG Private Client Services AG; Basel
Junior Structurer; Partners Group AG; Zug
Juristin oder Juristen; Meisser & Partners; Klosters
Compliance Officer (m/w); Bank Linth LLB AG; Uznach
Senior Legal Counsel; Swissport International Ltd.; Zürich-Flughafen
Jurist/in für den Rechtsdienst; Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD; Bern
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; Walder Wyss & Partner AG; Bern
Jurist/in Leben und Hypotheken; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Zürich
Mitarbeiter/-in im Asset Management Middle-/Back-Office; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Zürich
Disponent/in m/w 100%; Adecco Human Resources AG; Baden
Ökonom/in oder Jurist/in; Eidgenössisches Finanzdepartement EFD; Bern
Junior Lawyer; Robert Walters; Zurich
Partnerinnen oder Partner; Accordis®; Kirchenfeld (Bern)
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bär & Karrer; Lugano
Anwältin/Anwalt; VISCHER AG; Basel
Juristin / Juristen (100 %); Baudirektion Kanton Zürich; Zürich
Anwältin oder Anwalt; Auer Imfeld + Partner; Glarus
Jurist/in; CSS Versicherung; Luzern
Sekretärin / Assistentin 80-100%; Die Schweizerische Post; Bern
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Wampfler & Partner AG; Zürich
une nouvelle directrice / un nouveau directeur (100%); Département fédéral de justice et police DFJP; Lausanne
Compliance Officer; GE Capital; Zurich
Senior Legal Counsel / Legal Counsel; Cabinet PROFIL ExecutiveSearch; Geneva
eine neue Direktorin / einen neuen Direktor (100 %); Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR); Lausanne
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (40% - 60%); Heller Rechtsanwälte AG; Wängi bei Winterthur
Juristin / Juristen; Kanton Schaffhausen, Sozialamt Schaffhausen
Juristische/r Fachspezialist/in Compliance 60%; Zurich Insurance Company Ltd; Zürich
Partnerin/Partner; W'Law Weber Wicki Partners AG; Zürich
Gerichtsschreiberin/Gerichtsschreiber; Bezirksgericht Münchwilen; Münchwilen
Payroll & Time Management Specialist; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt (60% - 100%); Walder Wyss & Partner AG; Zürich
Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte; Walder Wyss & Partner AG; Zürich
Gerichtsschreiber/in (80 - 100%); Bundesverwaltungsgericht; Bern
Praktikant/in 50-80%; Swisscom AG; Bern
Jurist/in CAP (St.Gallen); Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; St. Gallen
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Reichlin & Hess; Zug
Legal Counsel / Junior Lawyer; Robert Walters; Zurich
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 Vorschau

Jusletter 23. August 2010

Andrea Graber, Die neue Vertikalbekanntmachung 2010 der WEKO – Wichtige Revisionspunkte und Faustregeln für Praktiker
Franz Böni, Die stumpfe Waffe des Kartellrechts in der Finanz- und Wirtschaftskrise
Herbert Wohlmann, Nekrolog für das Unternehmensjuristengesetz: Abräumen des Spielfelds oder zurück auf Feld 1?
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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