Jusletter 26. Juli 2010
Liebe Leserinnen und Leser
Fast schon eine Tradition ist daraus erwachsen, dass regelmässig an dieser Stelle ein Beitrag von PD Dr. Christoph Brunner und Dr. Markus Vischer zu den aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesgerichts im Bereich des Kaufvertragsrechts publiziert wird. Aufgeführt werden die «unpublizierten» und «publizierten» Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für die Jahre 2008 und 2009. Die wichtigsten Entscheide wurden zu diesem Zweck von den Autoren zusammengefasst und kurz kommentiert.
Zu den äusserst kontrovers diskutierten Fragen bei der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gehört die Bestimmung des Verzugszinssatzes gemäss Art. 78 CISG. Der Entscheid des Handelsgerichts Bern vom 17. August 2009, welcher im Gegensatz zu dem Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahre 1998 zumindest ansatzweise dem Ruf eines Teils der Lehre nach einer supranationalen Bestimmung des Zinssatzes von Art. 78 CISG folgt, wird von Dr. Claudius Gelzer in seinem Beitrag ausführlich kommentiert.
Der Nutzung des öffentlichen Bereichs zur Verteilung von Elektrizität und der daraus möglicherweise erwachsenden Gebührenpflicht widmet sich Philippe Ehrenström. Er ortet hierbei die Probleme der Delegation durch kantonale Gesetzgeber.
Mit dem Versorgerschaden und den besonderen haftungs- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes beschäftigt sich Patrik Eichenberger. So stellt er sich insbesondere die Frage, welche Ansprüche unterstützungsbedürftige Personen haben, die ihren Versorger durch einen tödlichen Selbstunfall – als Motorfahrzeughalter oder dessen Ehegatte als Lenker des Fahrzeugs – verloren haben.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Kommentierte Rechtsprechungsübersicht |
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Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht in den Jahren 2008 und 2009 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide |
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Kurzbeiträge |
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Claudius Gelzer, Die Bestimmung des Verzugszinssatzes von Art. 78 CISG – das Handelsgericht Bern erkundet neue Wege |
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Philippe Ehrenström, Distribution d’électricité et redevances d’utilisation du domaine public |
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Patrik Eichenberger, Der Versorgerschaden und die besonderen haftungs- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Gefahrentransport: Busse für Begleitung durch Sohn |
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Jurius, Bundesgericht – Postkonto auch für dubiose Firmen |
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Jurius, Bundesgericht beendet nächtliche Einkäufe an Zürcher Tankstellen |
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Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
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Jurius, Bundesverwaltungsgericht erlaubt Herausgabe von UBS-Daten an USA |
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Jurius, Tempo-Massnahme der Tessiner Behörden aufgehoben |
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Jurius, Regierungsrat muss bei Psychiatrietarifen über die Bücher |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Revidiertes DBA: Schweiz und Irland |
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Rechtsprechungsübersicht |
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Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Mai - Juni 2010) |
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Kommentierte Rechtsprechungsübersicht |
PD Dr. Christoph Brunner / Dr. Markus Vischer
Der Beitrag von Christoph Brunner und Markus Vischer führt im Sinne eines «update» den Überblick über die auf dem Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» sowie der in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für die Jahre 2008 und 2009 weiter. Die wichtigsten Entscheide werden zu diesem Zweck zusammengefasst und kurz kommentiert.
Rechtsgebiete: Kaufrecht
deutsch, ca. 17797 Wörter
Dr. Claudius Gelzer
Zu den äusserst kontrovers diskutierten Fragen bei der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gehört die Bestimmung des Zinssatzes gemäss Art. 78 CISG. Das Bundesgericht hat sich 1998 für eine Bestimmung gemäss dem nationalen Recht ausgesprochen, das gemäss den Bestimmungen des internationalen Privatrechts (subsidiär zum CISG) zur Anwendung gelangt. Im hier kommentierten Entscheid des Handelsgerichts Bern vom 17. August 2009 folgt dieses dem Ruf eines Teils der Lehre nach einer supranationalen Bestimmung des Zinssatzes von Art. 78 CISG zumindest ansatzweise.
Rechtsgebiete: Kaufrecht; Internationales Handelsrecht
deutsch, ca. 1583 Wörter
Philippe Ehrenström
Die Nutzung des öffentlichen Bereichs zur Verteilung von Elektrizität kann gebührenpflichtig sein. Die Gebührenerhebung sowie ihre allfällige Delegation müssen dazu auf einer genügenden kommunalen oder kantonalen Gesetzesgrundlage basieren. Hierzu muss die Höhe dieser Gebühren klar individualisierbar sein, sowohl in Bezug auf den Tarif als auch den effektiven Rechnungsbetrag. Wie die Situation des Kantons Neuchatel zeigt, werden diese Anforderungen nicht immer erfüllt.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
französisch, ca. 3501 Wörter
Patrik Eichenberger
Ein Motorfahrzeughalter oder dessen Ehegatte wird als Lenker Opfer eines tödlichen Selbstunfalls. Welche Ansprüche haben unterstützungsbedürftige Personen, die aufgrund dieses Ereignisses ihren Versorger verloren haben?
Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht; Schaden. Schadenersatz
deutsch, ca. 4263 Wörter
Jurius
BGer – Ein Aargauer Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse zahlen, weil er seinen elfjährigen Sohn auf einen Gefahrentransport mitgenommen hat. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der Knabe nicht als Besatzungsmitglied gelten kann. (Urteil 6B_372/2010)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 189 Wörter
Jurius
BGer – Die Post muss auch dubiosen Kunden ein Konto zur Verfügung stellen. Das in den Geschäftsbedingungen der Post verankerte jederzeitige Kündigungsrecht ist laut Bundesgericht gesetzeswidrig. Ob eine Kündigung bei Straftaten erlaubt wäre, lässt das Gericht offen. (Urteil 4A_417/2009)
Rechtsgebiete: Bankrecht; Postwesen
deutsch, ca. 324 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die nächtliche Schliessung von sieben Zürcher Tankstellenshops besiegelt. Nach Ansicht der Richter in Lausanne kann die Mehrheit der Bevölkerung auf Einkäufe nachts zwischen ein und fünf Uhr verzichten, ohne dies als grossen Mangel zu empfinden. (Urteil 2C_748/2009)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Wirtschaftliche u. soziale Rechte
deutsch, ca. 381 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
Jurius
BVGer – Die Schweiz darf Kontendaten von UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden liefern, nachdem das Parlament die Vereinbarung mit den USA genehmigt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotverfahren die Beschwerde einer Amerikanerin abgewiesen. (Urteil A-4013/2010)
Rechtsgebiete: Bankrecht; Völkerrecht
deutsch, ca. 442 Wörter
Jurius
BVGer – Die Automobilisten können auf der Autobahn A2 zwischen Chiasso und Bissone auch in Zukunft mit 120 km/h fahren. Dies beschloss das Bundesverwaltungsgericht. Es hiess eine Beschwerde des TCS und weiterer Organisationen gegen das Tessiner Umweltdepartement gut.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 166 Wörter
Jurius
BVGer – Der Berner Regierungsrat muss die Tarife für stationäre Behandlungen in den psychiatrischen Kliniken des Kantons neu festlegen. Der Krankenkassenverband santésuisse hat vor Bundesverwaltungsgericht Recht erhalten. (Urteil C-3940/2009)
Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik; Geistige und psychische Gesundheit
deutsch, ca. 132 Wörter
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Jurius
Die Schweiz und Irland haben die Verhandlungen über die Revision des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) abgeschlossen und das Abkommen am 22. Juli 2010 in Bern paraphiert. Nebst anderen Punkten wurde auch die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard geregelt.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 177 Wörter
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Mai bis und mit 16. Juni 2010 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Monatliche Rechtsprechungsübersicht
deutsch, ca. 605 Wörter
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