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Jusletter 31. Mai 2010

Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Im Schweizer Recht gilt das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung. Im US-amerikanischen Recht müssen strafrechtliche Beweise die Jury oder den Richter absolut überzeugen, so dass kein Zweifel an deren Richtigkeit übrigbleibt. Pierre Ventura definiert und vergleicht die beiden Prinzipien.

RA Dr. Andrea Töndury hat die Behandlung von Filmförderungsgesuchen in der Fachkommission Filmförderung des Bundes analysiert. Er kommt zum Schluss, dass es insb. bei einer Sitzung im Juni 2009 zu unzulässigen Überkreuz-Beurteilungen gekommen ist und dass das Bundesamt für Kultur dafür sorgen muss, dass Situationen mit Überkreuz-Beurteilungen nicht mehr eintreten können.

«Organizations as they get older get sclerotic. You can see it in most longstanding foundations.» (Harvey Dale). Folgerichtig stellt RA Dr. Dr. Thomas Sprecher die beiden Stiftungsformen der Verbrauchsstiftung und der Stiftung auf Zeit vor, erklärt die Motive, die zu ihrer Errichtung führen und zeigt Alternativen auf.

Nach dem Wortlaut von Art. 62c Abs. 3 StGB wäre nach erfolglos durchgeführter strafrechtlicher Massnahme die Anordnung einer gleichartigen Massnahme nicht mehr möglich. RA Duri Bonin argumentiert, dass das Massnahmegericht nach Abbruch der gescheiterten Massnahme unter gewissen Umständen dennoch erneut eine gleichartige Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB anordnen kann.

Salim Rizvi behandelt ein aktuelles Thema, das sowohl im europäischen wie auch im schweizerischen Wettbewerbsrecht diskutiert wird. Er beleuchtet die Thematik der Berücksichtigung von Compliance-Massnahmen im europäischen Kartellrecht, insbesondere im Hinblick auf allfällige Bussgeldminderungen.

Daniela Byland bespricht den Tagungsband des 1. Schweizerischen Notarenkongresses vom 27. November 2009: Aktuelle Themen zur Notariatspraxis.

In eigener Sache: Thomas Schneider, Mitunterzeichner und Projektleiter Jusletter, ist ab dieser Ausgabe nicht mehr für Weblaw tätig. Im Namen der Fachredaktion und des Jusletter-Teams bedanken wir uns bei Thomas Schneider für den geleisteten Einsatz für die Weblaw AG sowie für Jusletter und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Nils Güggi   Sarah Montani
Verlagsleiter Weblaw AG   Mitinhaberin Weblaw AG
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Dr. Andrea Töndury, Befangenheit bei Überkreuz-Beurteilungen
Pierre Ventura, Etude comparée du principe de l’intime conviction suisse et du doute raisonnable américain
   
Kurzbeiträge
Thomas Sprecher, Die Verbrauchsstiftung und andere Möglichkeiten der Stiftungsgestaltung
Salim Rizvi, Compliance-Programme im Kartellrecht
Duri Bonin, Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB
   
Rezensionen
Daniela Byland, Rezension: Aktuelle Themen zur Notariatspraxis
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Keine vollautomatische Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
Jurius, Zusatzversicherungen: Schutzbestimmung für Ältere abgesegnet
Jurius, Einsicht in Bundesratsakten – Bundesgericht gibt Journalist Recht
Jurius, Auf der Flucht vor Schlägen verunfallt – Kürzung der Suva-Leistungen
   
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, L'eau des hôpitaux genevois pourrait avoir un goût de chlore
Jurius, Faktischer Bigamist muss Schweizer Pass abgeben
   
Pressemitteilungen
Jurius, WEKO büsst Hersteller von Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen
Jurius, WEKO Sekretariat beantragt Bussen für Firmen der Parfümerie- und Kosmetikbranche
Jurius, Botschaft zur Teilrevision des AsylG und AuG verabschiedet
Jurius, Bald neue Dienstleistungsbereiche in Preisbekanntgabeverordnung
Jurius, Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative in der Vernehmlassung
Jurius, Lockerung bei der Präimplantationsdiagnostik
Jurius, Stärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung
Jurius, Schnellere Beschaffungen für dringliche Bundesprojekte
Jurius, Inkrafttreten des revidierten THG per 1. Juli 2010
Jurius, Produktesicherheitsgesetz tritt am 1. Juli 2010 in Kraft
Jurius, Verstärkte Überwachung des Internetverkehrs
Jurius, Bundesrat will neues Gesetz für den Schutz von militärischen Informationen
Jurius, Finanzmarktkrise: Bundesrat übt Kritik an Schweizer Bankenaufsicht
Jurius, UBS-Affäre: WAK-S ist einverstanden mit Bundesrats-Lösung
Jurius, APK-S: stimmt Amtshilfeabkommen mit den USA zu
Jurius, SPK-N ist gegen kürzere Ausschaffungshaft
Jurius, RK-S empfiehlt Annahme der «Lex Duvalier»
Jurius, KVF-N: Briefmonopol bis 50 Gramm trotz Postliberalisierung

 


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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 Wissenschaftliche Beiträge

 

Dr. Andrea Töndury
Bei den Mitgliedern der Filmförderungskommission des Bundes handelt es sich um nebenamtliche Amtsträger. Hauptberuflich sind sie allesamt im Filmgeschäft tätig, u.a. als Produzenten und Regisseure. Ist ein solches Mitglied an einem Beitragsgesuch als Privatperson beteiligt, muss es bei der Beurteilung in den Ausstand treten. Es stellt sich darüber hinaus die Frage nach dem Umfang dieser Ausstandspflicht. Für die Beantwortung ist insbesondere massgebend, dass wechselseitige Gesuchsbeurteilungen den objektiven Anschein der Befangenheit zu begründen vermögen.
Rechtsgebiete: Kultur. Kunst
deutsch, ca. 7228 Wörter


Pierre Ventura
Die Beweisfeststellung im Strafprozess ist eine Problematik, die sich sowohl im Schweizer wie im US-amerikanischen Recht findet. Das Gericht muss zuerst über die Zulässigkeit der Beweise entscheiden und danach über deren Beweiswert entscheiden. Im Schweizer Recht, gilt das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung. Im US-amerikanischen Recht müssen strafrechtliche Beweise die Jury oder den Richter absolut überzeugen, so dass kein Zweifel an deren Richtigkeit übrigbleibt (Prinzipe des «beyond a reasonable doubt»). Der vorliegende Beitrag definiert und vergleicht die beiden Prinzipien. (ng)
Rechtsgebiete: US-amerikanisches Recht; Rechtsvergleichung; Strafprozessrecht
französisch, ca. 5513 Wörter

 Kurzbeiträge

 

Thomas Sprecher
Nicht jede Stiftung muss ewig leben. Zunehmend beziehen potenzielle Stifter auch Stiftungsformen in ihre Überlegungen ein, die zeitlich begrenzt sind: Verbrauchsstiftungen und Stiftungen auf Zeit. Verbrauchsstiftungen sind gemeinnützige Stiftungen, die ihre Ziele nicht nur durch die Erträge ihres Stiftungsvermögens verfolgen, sondern auch durch Verbrauch dieses Vermögens. Dieser Beitrag stellt sie vor, beleuchtet verschiedene Formen von Verbrauchsstiftungen und die Motive, die zu ihrer Errichtung führen. Ausserdem stellt er ihnen verschiedene Alternativen zur Seite.
Rechtsgebiete: Juristische Personen
deutsch, ca. 3649 Wörter

Salim Rizvi
Bemühungen zur Einhaltung von Kartellrechtsnormen (Compliance) kommt unter anderem wegen der hohen Bussenpraxis eine wichtige, unternehmensinterne Rolle zu. In der Tendenz führen, gemäss der Luxemburger Entscheide, Compliance-Massnahmen grundsätzlich nicht zu einer Bussgeldminderung. Diesbezüglich stehen sich vornehmlich zwei Argumentationen gegenüber: Auf der einen Seite der tatsächlich begangene Kartellrechtsverstoss und auf der anderen Seite ernsthafte Bemühungen zur Einhaltung des Kartellrechts. Der Beitrag beleuchtet die Thematik der Berücksichtigung von Compliance-Massnahmen im europäischen Kartellrecht.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 4530 Wörter

Duri Bonin
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob nach erfolglos durchgeführter Massnahme die Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB entgegen dem Gesetzeswortlaut möglich ist.
Rechtsgebiete: Strafen- und Massnahmenvollzug
deutsch, ca. 1519 Wörter

 Rezensionen

 

Daniela Byland
Am 27. November 2009 fand in Bern der 1. Schweizerische Notarenkongress statt. Diese Weiterbildungstagung widmete sich vorwiegend der aktuellen Revision des Immobiliarsachenrechts, der vollstreckbaren öffentlichen Urkunde und der elektronischen Signatur für Urkundspersonen. In diesen Tagen ist der Tagungsband erschienen. Nebst einem Grusswort von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und dem Eröffnungsreferat von Bundesgerichtspräsident Lorenz Meyer sind darin alle weiteren sechs Referate enthalten.
Rechtsgebiete: Sachenrecht
deutsch, ca. 844 Wörter

 Aus dem Bundesgericht

 

Jurius
BGer – Auch für die «automatische» Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäss dem Freizügigkeitsabkommen darf verlangt werden, dass die Betroffenen gewisse Unterlagen einreichen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer störrischen deutschen Familie abgewiesen. (Urteil 2C_558/2009)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 162 Wörter


Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die bundesrätliche Bestimmung zum Schutz von älteren Personen mit einer Kranken-Zusatzversicherung abgesegnet. Die Helsana wird verpflichtet, die Prämie für die Halbprivat-Versicherung einer 74-jährigen Genferin zu halbieren. (Urteil 4A_18/2010)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 287 Wörter


Jurius
BGer – Das Bundesgericht schlägt eine Bresche für den öffentlichen Zugang zu Dokumenten aus Bundesratsgeschäften. Die Richter haben einem Journalisten Recht gegeben, der Einsicht in die Abgangsregelung des früheren EJPD-Generalsekretär Walter Eberle verlangt hatte. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_522/2009)
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 365 Wörter


Jurius
BGer – Die Suva hat ihre Leistungen für einen Luzerner zu Recht um die Hälfte gekürzt. Er war von einem Auto angefahren worden, als er vor einer Schlägerei auf die Strasse flüchtete. Laut Bundesgericht muss der Unfall noch als Folge seiner Teilnahme an der Prügelei gelten. (Urteil 8C_997/2009)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 229 Wörter

 

 Aus dem Bundesverwaltungsgericht

 

Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Präventionsprojekt gegen Legionellose der universitären Genfer Spitäler zugelassen und stellt sich damit gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG). (Urteil C-9/2006) (ng)
Rechtsgebiete: AIDS. Kampf gegen Epidemien
deutsch, ca. 339 Wörter


Jurius
BVGer – Ein eingebürgerter Türke muss seinen Schweizer Pass wieder abgeben, nachdem die Behörden von seiner Zweitfamilie in der Türkei erfahren haben. In der Schweiz war er 26 Jahre verheiratet gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil C-6821/2008)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 281 Wörter

 


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 Pressemitteilungen

 

Jurius
Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die Flamco AG mit 169'000 Franken wegen Vereinbarungen bezüglich Höhe und Zeitpunkt von Preiserhöhungen zwischen europäischen Herstellern von Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen. Dem anderen involvierten Unternehmen (Pneumatex AG) gewährt sie dank der Selbstanzeige einen vollständigen Sanktionserlass von rund 5.2 Mio Franken.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 247 Wörter


Jurius
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) hat nach Abschluss der Untersuchung des Luxus-Parfümerie- und Kosmetikmarktes den involvierten Unternehmen seinen Antrag zur Stellungnahme zugestellt. Das Sekretariat beantragt bei der Wettbewerbskommission (WEKO) einen Verstoss gegen das Kartellgesetz festzustellen und die an der Abrede beteiligten Unternehmen zu büssen.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 166 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 die Botschaft zur Revision des Asylgesetzes (AsylG) verabschiedet. Die Revision verfolgt das Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen und effizienter auszugestalten. Ebenfalls sollen Missbräuche konsequent bekämpft werden. Auch das Ausländergesetz (AuG) wird in einzelnen Bereichen angepasst.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 549 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) eröffnet. Die Änderung sieht die Unterstellung neuer Dienstleistungsbereiche – u.a. notarielle Dienstleistungen – unter die Preisbekanntgabepflicht vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. September 2010.
Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
deutsch, ca. 195 Wörter


Jurius
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern soll unverjährbar sein, wenn zum Zeitpunkt der Tat das Opfer weniger als zehn Jahre alt, der Täter volljährig und die Straftat am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. So beabsichtigt der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative zu konkretisieren und umzusetzen. Er hat am 26. Mai 2010 die erforderliche Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
deutsch, ca. 512 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu überarbeiten. Mit den vorgesehenen Anpassungen soll die Chance auf einen gesunden Embryo erhöht und der Gesundheitsschutz der Frau verbessert werden. Damit wird den Vernehmlassungsergebnissen Rechnung getragen, die gezeigt haben, dass die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) befürwortet, die restriktiven Rahmenbedingungen hingegen abgelehnt werden.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 407 Wörter


Jurius
Die Instrumente für die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung haben sich in den letzten Jahren als zu schwach erwiesen. Der Bundesrat hat deshalb auf Antrag des EDI beschlossen, dass die Aufsichtstätigkeit eine substanzielle Stärkung erfahren soll. Mit verschiedenen Massnahmen auf Gesetzesstufe soll künftig die Aufsicht über die Krankenversicherer wirksamer und transparenter werden.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 269 Wörter


Jurius
Bei dringlichen Beschaffungen des Bundes für Aufgaben von überregionaler Bedeutung sollen allfällige Beschwerden gegen die Zuschlagsverfügung keine aufschiebende Wirkung mehr haben können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2010 beschlossen, den eidgenössischen Räten eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu beantragen.
Rechtsgebiete: Vergaberecht
deutsch, ca. 334 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er dazu eine Vollzugsverordnung verabschiedet. Sie wird zusammen mit dem revidierten THG in Kraft treten.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 333 Wörter


Jurius
Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) und die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) auf den 1. Juli 2010 in Kraft. Das PrSG bringt eine Angleichung an die EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.
Rechtsgebiete: Produktehaftpflicht
deutsch, ca. 259 Wörter


Jurius
Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird deshalb an die technische Entwicklung angepasst. Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze; Informatikrecht
deutsch, ca. 510 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat von einem Bericht des VBS über die Umsetzung der Informationsschutzverordnung Kenntnis genommen. Er hat das VBS beauftragt, neue gesetzliche Grundlagen für den Informationsschutz zu schaffen. Dabei soll unter anderem ein einheitliches Geheimschutzverfahren für Unternehmen geschaffen werden, die klassifizierte Informationen des Bundes oder der Armee bearbeiten.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 218 Wörter


Jurius
Der Bundesrat übt im Zusammenhang mit der Finanzkrise Kritik an der Bankenaufsicht in der Schweiz. Einen Anlass für Gesetzesänderungen sieht er dabei aber nicht. Als Hauptgrund für die Finanzkrise betrachtet die Regierung nämlich die damals ungenügende Regulierung der Finanzmärkte.
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 534 Wörter


Jurius
Der Bundesrat erhält Unterstützung aus dem Ständerat im Streit um das UBS-Amtshilfeabkommen und allfällige Gegenleistungen dafür: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat am 18. Mai 2010 den Planungsbeschluss der Regierung mit deutlicher Mehrheit genehmigt.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 313 Wörter


Jurius
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) empfiehlt ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, dem Amtshilfeabkommen mit den USA zuzustimmen. Gleichzeitig sprach sich die APK-S mit 8 zu 5 Stimmen dagegen aus, den Vertrag dem Volk vorzulegen.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 489 Wörter


Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will eine Entwicklung des Schengen-Rechts nicht übernehmen: Sie widersetzt sich dem Ständerat und lehnt es mit 17 zu 9 Stimmen ab, die Höchstdauer der Ausschaffungshaft von 24 auf 18 Monate zu senken.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 224 Wörter


Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen (RK) des Ständerats beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Vorlage des Bundesrats zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen («Potentatengelder») anzunehmen. Zwei Minderheitsanträge möchten Änderungen an der sogenannten Lex Duvalier.
Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation; Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 194 Wörter


Jurius
Die vollständige Liberalisierung des Postmarkts bleibt im Parlament äusserst umstritten. Nachdem der Ständerat letzten Dezember der Aufhebung des Restmonopols noch knapp zugestimmt hatte, empfiehlt nun die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) ihrem Rat ebenso knapp, auf die volle Marktöffnung zu verzichten.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 412 Wörter


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Compliance Officer – AML; Swisslinx AG; Zurich
Juristin/Juristen / Legal Counsel (60 – 100%); Kantonsspital St Gallen; St. Gallen
Legal Counsel temporär (w/m); Cablecom GmbH; Zürich
PARALEGAL; Vifor Pharma; ZÜRICH
Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt; Lawyer Consultants; Zentralschweiz
Juristin / Jurist (Pensum 50 - 60%); Personalamt des Kantons Thurgau; Frauenfeld
Legal Counsel; Humanis AG; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Froriep Renggli; Zürich
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Praktikum als Jurist/in (Mlaw oder lic.iur); EWB Energie Wasser Bern; Bern
Assistenz (m/w) Trademark / Design - Intellectual Property; Hilti Aktiengesellschaft; Schaan/Liechtenstein
Juristen/in 80 - 100%; ZPK Schreinergewerbe; Zürich
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Jurist/in; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; St. Gallen
Senior Legal Counsel 100%; Sunrise Communications AG; Zürich-Oerlikon
JuristIn 70%; Stadt Zürich - Hochbaudepartement; Zürich
Direktions-Assistent/-in Legal 80-100%; THALES SUISSE SA Services; Zürich
wiss. Assistent/in Wirtschaftsrecht; Universität Luzern; Luzern
JURISTIN / JURIST (100 %); Finanzdirektion des Kantons Zürich; Zürich
LEITER/IN RECHTSDIENST; Finanzdirektion des Kantons Zürich; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Kellerhals Anwälte; Zürich
Qualitätsentwicklung Gesetzliche Sozialarbeit; Mercuri Urval AG; Raum Zürich
Junior Legal Counsel; TALLY WEiJL Trading AG; Basel
Juristin/Juristen (50%); Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten; Zürich
juristische/n Lektor/in; Helbing Lichtenhahn Verlag; Basel
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; PRAGER DREIFUSS; Zürich
UNE ASSISTANTE JURIDIQUE français-anglais; PERSPECTIVES Conseils en Perso; Genève
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Ernst & Young AG; Zürich
wiss. Assistent/in 50 % Strafrecht; Universität Luzern; Luzern
Jurist als Legal Counsel (m/w); Nellen & Partner AG; Zürich
Abteilungsgerichtsschreiber/in; Kantonsgericht Basel-Landschaft; Liestal
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin; UBS AG; Zürich-Opfikon
wiss. Assistent/in; Universität Luzern; Luzern
Assistent/-in Rechtsdienst; Elektrizitätswerk der Stadt Zürich EWZ; Zürich
Assistante Juridique - étude d'avocats; Alec, Allan & Associés SA; Genf
HaftpflichtspezialistIn (SchadeninspektorIn / JuristIn); Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft; St. Gallen oder Winterthur
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Verhörrichter/in; Personalamt Nidwalden; Stans
juriste 80 à 100%; Département fédéral de l'intérieur DFI; Bern
Juristin/Jurist 80 - 100%; Eidgenössisches Departement des Innern EDI; Bern
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AnwaltssekretärIn / AssistentIn 100%; CAP, Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG; Bern
JuristIn 100%; CAP, Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG; Bern
JuristIn (Befristet bis 31.8.2010); CAP, Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG; Bern
Legal Assistant; Outcome Europe Sarl; St-Prex
Legal Counsel within the Players’ Status & Governance department; Fédération Internationale de Football Association (FIFA); Zürich
Juriste Sinistres complexes RC; Zurich Insurance Company Ltd; Lausanne
juriste; Département fédéral de l'intérieur DFI; Bern
Juristin / Juristen; Eidgenössisches Departement des Innern EDI; Bern
greffière/greffier (80 - 100 %); Tribunal administratif fédéral; Region Bern
Lawyer; Cargill International SA; Geneva
INTERNSHIP LEGAL SERVICES (F/M); DSM Nutritional Products Ltd; Kaiseraugst
Juristin / Juristen; Kanton Schwyz; Schwyz
Staatsanwalt/-anwältin; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
Anwaltssekretär/-in; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Bern
Intellectual Property Manager; Alec, Allan & Associés SA; Genève
International Legal Counsel; Alec, Allan & Associés SA; Lausanne
Personalfachmann; yellowshark ag; Zürich
Anwaltsassistentin; Kellerhals Anwälte; Zürich
eines Gerichtsschreibers/einer Gerichtsschreiberin 100%; Kantonales Strafgericht und Zwangsmassnahmengericht; Schwyz
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Gros & Waltenspühl; Zürich
Gerichtsschreiber/-in; Appellationsgericht Basel-Stad; Basel
Intellectual Property Lawyer; Killer Bigger Köchli - Financial Services Recruitment; Zug
jur. Mitarbeiter/in (60 %); Steuerverwaltung des Kantons Zug; Kanton Zug
Office-Managerin; Roesle Frick & Partner; Zürich
Legal Counsel; UBS AG; Zürich
Mitarbeiter/in Recht (80 - 100 %); Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS; Magglingen
Rechtskonsulent/-in (100%); Bank Julius Bär & Co. AG; n.a.
Trademark Paralegal; Abercrombie & Fitch, Inc.; Mendrisio
Contract Manager (m/w); RUAG Space AG; Zürich
INTELLECTUAL PROPERTY COUNSEL; Swarovski AG Triesen; Triesen
Juristen (m/w); JMP PROFESSUS AG; Keine Angabe
Secrétaire Général Adjoint (H/F); Cabinet SR Conseils SA; Vaud
Global Associate Program; Zurich Insurance Company Ltd; Zürich
Legal Counsel (f/m); Institut Straumann AG; Basel
Senior Legal Counsel (m/w); Swisscom AG; Zürich
UNE ASSISTANTE JURIDIQUE FR ANG; Acces Personnel SA; Genève
teilamtliche Richterstellen; Kanton Schwyz; Schwyz
Avocat(-e); Alec, Allan & Associés SA; Basel
Treuhänder; yellowshark ag; Basel-Stadt
Tax Reporting Specialist France / Belgium; BearingPoint Switzerland AG; Zurich
Untersuchungsbeamtin / Untersuchungsbeamter; Staatsanwaltschaft des Kantons Zug; Zug
Gerichtsschreiber/in Pensum 80 - 100%; Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau; Weinfelden, TG
juristische Mitarbeiterin oder einen juristischen Mitarbeiter 50%; Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich; Zürich
Professeur-e extraordinaire (50%); Université de Neuchâtel; Neuchâtel
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Reichlin & Hess; Zug
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; PRAGER DREIFUSS; Zürich
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; Roesle Frick & Partner; Zürich
Rechtskonsulenten (m/w); GEMEINDE DAVOS; Davos
Legal Director; Swisslinx AG; Zurich
Jurist/-in (Befristet 01.08.2010 - 31.05.2011); Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Zürich
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Juristen oder Versicherungsfachleute (m/w); La Vaudoise Assurances; Lausanne
Fachspezialist/in Recht; Bundesamt für Energie BFE; Ittigen
LeiterIn Rechtsdienst; Hochbaudepartements der Stadt Zürich; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bratschi Wiederkehr & Buob; Bern
Jurist/in Rechtsdienst Group Life; AXA Winterthur; Winterthur und Lausanne
Doktorandenstellen; Berner Graduiertenschule für Strafrechtswissenschaft; Bern
Juristin/Juristen (80%); Hochschule Luzern – Soziale Arbeit,; Luzern
PARALEGAL (M/W); EFG Financial Products AG; Zürich
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; Umbricht Rechtsanwälte; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Künzli Ihr externes Personalbüro; Zürich
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; Walder Wyss & Partner AG; Bern oder Zürich
Assistentin / Assistenten 100%; Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht; Granges-Paccot
teilamtliche Richterstellen; Kanton Schwyz; Schwyz
Contract Negotiator - temp. 6 mois; Alec, Allan & Associés SA; Genève
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; Bürgi Nägeli Rechtsanwälte; Zürich
Junior Legal Counsel; Vertraulich; Geneva
Intellectual Property Attorney EMEA; Eaton Corporation; Morges
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 Vorschau

Jusletter 7. Juni 2010

Diana Akikol, Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Schiedsgerichtsbarkeit im Jahr 2009
Matthias Ebneter, Informationspflichten im Zusammenhang „Data security breaches“
Christoph Palzer, Same same but different? Kohärenz im europäischen Kartellrecht und Leitlinien der Kommission
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

Mediadaten und Werbung in Jusletter

 

 

 
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