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Jusletter 17. Mai 2010

Zur Online-Ausgabe


Liebe Leserinnen und Leser

Die globale Finanz- und Bankenkrise brachte ein Grundproblem ins allgemeine Bewusstsein: Gewisse Finanzinstitute sind «too big to fail» – zu wichtig für die Finanzplätze und die Volkswirtschaften, um Konkurs gehen zu können bzw. zu dürfen. In seinem bereits mehrfach in der Presse angekündigten Beitrag erachtet RA Prof. Dr. Peter V. Kunz, LL.M., zur Einschränkung der Risiken ein Spezialgesetz als unerlässlich und stellt ein legislatives Abwicklungskonzept für die Schweiz vor, das auf heute schon bestehenden Rechtsinstituten der Schweizer Rechtsordnung beruht.

Können sich ausschliesslich Angehörige traditionell benachteiligter Personengruppen gegen Diskriminierung zur Wehr setzen? Ob ein symmetrisches oder asymmetrisches Diskriminierungsverständnis gelten soll, ist in der Lehre und Rechtsprechung nicht abschliessend geklärt. Unter Berücksichtigung sozialpsychologischer Forschungsergebnisse zeigt Dr. Alexandra Dengg mögliche Auswirkungen auf die Stereotypisierung dieser Gruppen sowie die Notwendigkeit einer differenzierten Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen der asymmetrischen Anwendung des Diskriminierungsverbots auf.

Im kommenden Juni 2010 finden in der Schweiz Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) statt, an der neben (u.a.) den USA, der EU, Japan, Mexiko und Singapur auch die Schweiz teilnehmen wird. RA Dr. Philipp Frech vermittelt einen Überblick über die Verhandlungen und die mögliche Bedeutung des ACTA für das Schweizer Recht, insbesondere für die Haftung von Internet-Providern.

Unter dem Stichwort «Regulatory Arbitrage» beleuchtet RA Dr. Katja Fuchs Mtwebana, LL.M., die Parallelen zwischen dem Bankgeheimnis und dem Lehman-Debakel. Ihren Beitrag hat sie vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Anton Valukas-Untersuchungsberichts zum Kollaps von Lehman Brothers sowie des FINMA-Berichts zum Madoff-Betrug und zum Vertrieb von Lehman-Produkten verfasst.

Wann nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch gilt eine gerichtliche Mitteilung als zugestellt? Die jeweils vorgesehene prozessuale Sieben-Tage-Regel bereitet zuweilen sogar dem Bundesgericht Mühe. Prof. Dr. Thomas Koller äussert sich erneut zu diesem Thema und berichtet von einem neueren Urteil, in dem sich das Bundesgericht klar zum Grundsatz «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sieben» bekannt hat.

Zu guter Letzt zwei Hinweise in eigener Sache. Als Leser/in von Jusletter können Sie eine schicke «Qlocktwo»-Uhr für Ihr Büro gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme unter http://wettbewerb.weblaw.ch.

Am kommenden Pfingstmontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen frohe Pfingsten und freuen uns darauf, Sie am 31. Mai 2010 zur nächsten Ausgabe wieder begrüssen zu dürfen. 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Peter V. Kunz, TBTF – Überlegungen zur «Too big to Fail»-Problematik
Alexandra Dengg, Symmetrisches oder asymmetrisches Diskriminierungsverständnis: Gefahr der Stereotypisierung benachteiligter Gruppen
Philipp Frech, Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)
   
Kurzbeiträge
Katja Fuchs Mtwebana, «Regulatory Arbitrage» oder was das Bankgeheimnis mit dem Lehman-Debakel zu tun hat
Thomas Koller, Das Bundesgericht und die Sieben-Tage-Regel zum Zweiten…
   
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius, La Cour de Strasbourg rejette une plainte contre la Suisse
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Getöteter Fussgänger: Unfall-Auslöser vor Bundesgericht erfolglos
Jurius, Menschenhandel: Urteil gegen Zürcher Barbesitzer-Paar bestätigt
Jurius, Freitod: Staatliches Gift-Rezept bleibt ausgeschlossen
Jurius, Réduction des primes : Pas de compensation avec les arriérés d'impôts
   
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Steuer-Rechtshilfe: Anwesenheit von deutschen Beamten erlaubt
   
Pressemitteilungen
Jurius, CO2-Gesetz: Presserat weist Beschwerde von Grünen gegen «Blick» ab
Jurius, Verbindliche Planung zur Lösung des «Too big to fail»-Problemes

 


 Information / Impressum

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410. Editions Weblaw.

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 Wissenschaftliche Beiträge

 

Prof. Dr. Peter V. Kunz
Die globale Finanz- und Bankenkrise 2007/2008 brachte ein Grundproblem ins allgemeine Bewusstsein: Gewisse Finanzinstitute sind so bedeutsam für die Finanzplätze und die Volkswirtschaften, dass sie über eine faktische Staatsgarantie verfügen, d.h. sie sind «too big to fail» (also: zu wichtig, um Konkurs gehen zu können bzw. zu dürfen). Weltweite Reformbestrebungen zielen auf diese Problematik ab. Die meisten Lösungsvorschläge befassen sich primär mit der Prävention und mit der Sanierung – die mögliche Abwicklung systemrelevanter Unternehmungen (und damit der «Fallschirm» beim «Flugzeugabsturz») wird meist vernachlässigt. Der Autor stellt ein legislatives Abwicklungskonzept für die Schweiz vor, das auf heute schon bestehenden Rechtsinstituten der Schweizer Rechtsordnung beruht; rechtspolitisch scheint ein Spezialgesetz – ein eigentliches TBTF Gesetz – unerlässlich.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Gesellschaftsrecht; Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 16397 Wörter


Alexandra Dengg
Können sich ausschliesslich Angehörige benachteiligter Personengruppen gegen Diskriminierung zur Wehr setzen? Die Frage, ob das allgemeine Diskriminierungsverbot symmetrisch oder asymmetrisch anzuwenden ist, ist in der Lehre und Rechtsprechung nicht abschliessend geklärt. Unter Berücksichtigung sozialpsychologischer Forschungsergebnisse zeigt der vorliegende Beitrag mögliche Auswirkungen auf die Stereotypisierung traditionell benachteiligter Gruppen sowie die Notwendigkeit einer differenzierten Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen der asymmetrischen Anwendung von Art. 8 Abs. 2 BV auf.
Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen
deutsch, ca. 5223 Wörter


Dr. Philipp Frech
Im kommenden Juni 2010 findet in der Schweiz die neunte Verhandlungsrunde zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) statt, an der neben (u.a.) den USA, der EU, Japan, Mexiko und Singapur auch die Schweiz teilnehmen wird. Das geplante völkerrechtliche Abkommen hat nicht nur wegen der zurückhaltenden Informationspolitik der verhandelnden Staaten im Ausland für einige Aufregung gesorgt. Dieser Aufsatz soll einen Überblick über die Verhandlungen zum ACTA vermitteln und seine mögliche Bedeutung für das Schweizer Recht, insbesondere für die Haftung von Internet-Providern, aufzeigen.
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
deutsch, ca. 10102 Wörter

 

 Kurzbeiträge

 

Katja Fuchs Mtwebana
Dieser Beitrag wurde vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Anton Valukas-Untersuchungsberichts zum Kollaps von Lehman Brothers sowie des FINMA-Berichts zum Madoff-Betrug und zum Vertrieb von Lehman-Produkten verfasst. Aus übernationaler Perspektive bestehen Parallelen zwischen dem Bankgeheimnis und den sogenannten «Repo 105»-Transaktionen von Lehman Brothers, die hier unter dem Stichwort «Regulatory Arbitrage» behandelt werden sollen.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 1560 Wörter


Prof. Dr. Thomas Koller
In einem neueren (nicht zur amtlichen Publikation bestimmten) Urteil hat sich das Bundesgericht bei der prozessualen Sieben-Tage-Regel klar zum Grundsatz «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sieben» bekannt. Diese höchstrichterliche Klarstellung ist zu begrüssen. Eigenartig muten aber einige Begleitumstände des Entscheides an.
Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation und Verfahrensrecht
deutsch, ca. 1076 Wörter

 


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 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

 

Jurius
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen die Schweiz abgewiesen. Diese wurde von einem italo-amerikanischen Kadermitglied im Zusammenhang mit einem Scheich eingereicht, der ihn 2003 in Genf mit seinem Gürtel geschlagen hatte. Die Richter in Strasbourg schützen damit die damalige Rückweisung der Klage. (ts)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
französisch, ca. 209 Wörter

 Aus dem Bundesgericht

 

Jurius
BGer – Der Tod eines Fussgängers hat bei zwei verschiedenen Autolenkern zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung geführt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Fahrers abgewiesen, der mit seinem Fehler die Kette der unglücklichen Ereignisse ausgelöst hat. (Urteil 6B_183/2010)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht; Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 221 Wörter


Jurius
BGer – Die Zürcher Justiz hat ein Barbesitzer-Ehepaar zu Recht wegen Menschenhandels verurteilt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der beiden abgewiesen. Sie hatten eine bedürftige Brasilianerin in die Schweiz geholt, damit sie sich in ihrem Lokal prostituierte. (Urteil 6B_81/ 2010)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
deutsch, ca. 272 Wörter


Jurius
BGer – Das Bundesgericht hält daran fest, dass Sterbewilligen das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital (NAP) nur mit dem Segen eines Arztes abgegeben werden kann. Die Richter haben die Beschwerde einer 79-Jährigen abgewiesen, die aus dem Leben scheiden will. (Urteil 2C_9/2010)
Rechtsgebiete: Sterbehilfe, Tod
deutsch, ca. 316 Wörter


Jurius
BGer – Die Kantone dürfen die Kantonsbeiträge an Krankenkassenprämien nicht mit Steuerrückständen ihrer Steuerzahler verrechnen. Das Bundesgericht weist den Kanton Glarus zurecht, welcher diese Möglichkeit gesetzlich vorsehen wollte. (Urteil 6B_183/2010) (ts)
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Sozialversicherungsrecht
französisch, ca. 177 Wörter

 

 Aus dem Bundesstrafgericht

 

Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht erlaubt deutschen Beamten, in der Schweiz Dokumente von mutmasslichen Steuerbetrügern zu sichten. Allerdings muss Deutschland garantieren, dass die dabei erlangten Erkenntnisse erst genutzt werden, wenn die Schweiz ihren Segen erteilt. (Urteil RR.2010.9)
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe; Steuerrecht
deutsch, ca. 197 Wörter

 

 Pressemitteilungen

 

Jurius
Berichten Medien einseitig über Parteimeinungen, müssen sie nicht zwingend Gegenstandpunkte einholen. Das hat der Schweizer Presserat entschieden. Eine entsprechende Beschwerde von zwei grünen Nationalräten gegen die Zeitung «Blick» wies er deshalb ab.
Rechtsgebiete: Medien- und Telekommunikationsrecht
deutsch, ca. 219 Wörter

Jurius
Der Bundesrat will auf dem Gesetzesweg rasch und wirksam die Risiken für die Volkswirtschaft einschränken, die von grossen, systemrelevanten Banken ausgehen. Er hat zuhanden des Parlamentes am 12. Mai 2010 einen entsprechenden Planungsbeschluss verabschiedet.
Rechtsgebiete: Bankrecht; Gesellschaftsrecht; Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 302 Wörter


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Die ZVR und die Universität Luzern führen 2010 wiederum die Kurse «Wenn das Recht zur Sprache kommt» sowie «Logik des Urteils» durch.

«Wenn das Recht zur Sprache kommt»

Mittwoch, 23. Juni 2010 oder 
Freitag, 20. August 2010

 

«Logik des Urteils»

Dienstag, 7. September 2010 


Nähere Informationen finden Sie im Flyer «Wenn das Recht zur Sprache kommt» bzw. im Flyer «Logik des Urteils».

 

 

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Educaris AG – Akademie der Treuhand-Kammer
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Seminar vom 29. Juni 2010 in Zürich

Trusts und Private Clients – Aktuelle Problemfelder und Rechtsentwicklungen im Steuer-, Aufsichts- und Zivilrecht

Themen

  • Rechtliche Risiken von Dienstleistungen für off shore Private Banking Strukturen
  • Wie kommen Ehegatten, Erben und Gläubiger an Informationen zu Vermögenswerten in Trusts?
  • Wie kommen Ehegatten an Trust-Vermögenswerte?
  • Trusts und schweizerisches Erbrecht
  • Wie kommen Gläubiger an Trust-Vermögenswerte?
  • Steuerliche Transparenz? – Möglichkeiten des Einsatzes von DBA im Umfeld von Personengesellschaften und Trusts
  • Aktuelles zur Amts- und Rechtshilfe
  • Rechtsprechungschronik Trusts und CH-Recht
Informationen zu Seminarablauf, Anmeldung & Gebühr finden Sie hier 

 

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JuristIn 100%; CAP, Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG; Bern
JuristIn (Befristet bis 31.8.2010); CAP, Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG; Bern
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Legal Counsel within the Players’ Status & Governance department; Fédération Internationale de Football Association (FIFA); Zürich
Juriste Sinistres complexes RC; Zurich Insurance Company Ltd; Lausanne
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Juristin / Jurist; Eidgenössisches Departement des Innern EDI; Bern
greffière/greffier (80 - 100 %); Tribunal administratif fédéral; Region Bern
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Juristin / Jurist; Kanton Schwyz; Schwyz
Staatsanwalt/-anwältin; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
Anwaltssekretär/-in; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Bern
Intellectual Property Manager; Alec, Allan & Associés SA; Genève
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Group Tax Manager; Cabinet PROFIL ExecutiveSearch; Vaud
Anwaltsassistentin; Kellerhals Anwälte; Zürich
Gerichtsschreiber/Gerichtsschreiberin 100%; Kantonales Strafgericht und Zwangsmassnahmengericht; Schwyz
INTELLECTUAL PROPERTY MANAGER; Philip Morris International SA; Neuchâtel
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Gros & Waltenspühl; Zürich
Gerichtsschreiber/-in; Appellationsgericht Basel-Stadt; Basel
Intellectual Property Lawyer; Killer Bigger Köchli - Financial Services Recruitment; Zug
jur. Mitarbeiter/in (60 %); Steuerverwaltung des Kantons Zug; Kanton Zug
Office-Managerin; Roesle Frick & Partner; Zürich
Senior Patent Attorney; MPB Executive Search AG; Basel
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Froriep Renggli; Zürich
Legal Structurer for Hedge Fund Linked Products; Pleinert & Partner; Zurich Area
Legal Counsel; UBS AG; Zürich
Mitarbeiter/in Recht (80 - 100 %); Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS; Magglingen
Rechtskonsulent/-in (100%); Bank Julius Bär & Co. AG; n.a.
Trademark Paralegal; Abercrombie & Fitch, Inc.; Mendrisio
Contract Manager (m/w); RUAG Space AG; Zürich
INTELLECTUAL PROPERTY COUNSEL; Swarovski AG Triesen
Secrétaire Général Adjoint (H/F); Cabinet SR Conseils SA; Vaud
Global Associate Program; Zurich Insurance Company Ltd; Zürich
Legal Counsel (f/m); Institut Straumann AG; Basel
Manager Compliance; Alec, Allan & Associés SA; Winterthur
Senior Legal Counsel (m/w); Swisscom AG; Zürich
UNE ASSISTANTE JURIDIQUE FR ANG; Accès Personnel SA; Genève
teilamtliche Richterstellen; Kanton Schwyz; Schwyz
Avocat(-e); Alec, Allan & Associés SA; Basel
Treuhänder; yellowshark ag; Basel-Stadt
dipl. Steuerexperten/in; ABT TREUHANDGESELLSCHAFT ANDREAS BAUMANN & CO.; Adliswil
Tax Reporting Specialist France / Belgium; BearingPoint Switzerland AG
Untersuchungsbeamtin / Untersuchungsbeamter; Staatsanwaltschaft des Kantons Zug; Zug
Gerichtsschreiber/in Pensum 80 - 100%; Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau; Weinfelden
juristische Mitarbeiterin oder juristischer Mitarbeiter 50%; Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich; Zürich
Professeur-e extraordinaire (50%); Université de Neuchâtel; Neuchâtel
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Reichlin & Hess; Zug
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; PRAGER DREIFUSS; Zürich
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; Roesle Frick & Partner; Zürich
Rechtskonsulent (m/w); GEMEINDE DAVOS; Davos
Legal Director; Swisslinx AG; Zurich
Jurist/-in (Befristet 01.08.2010 - 31.05.2011); Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Zürich
Jurist/-in; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; Zürich
Juristen oder Versicherungsfachleute (m/w); La Vaudoise Assurances; Lausanne
Fachspezialist/in Recht; Bundesamt für Energie BFE; Ittigen
Assistenz (m/w) Trademark / Design - Intellectual Property; Hilti Aktiengesellschaft; Schaan/Liechtenstein
LeiterIn Rechtsdienst; Hochbaudepartements der Stadt Zürich; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bratschi Wiederkehr & Buob; Bern
Jurist/in Rechtsdienst Group Life; AXA Winterthur; Winterthur und Lausanne
Doktorandenstellen; Berner Graduiertenschule für Strafrechtswissenschaft; Bern
Juristin/Jurist (80%); Hochschule Luzern - "Soziale Arbeit"; Luzern
PARALEGAL (M/W); EFG Financial Products AG; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Künzli Ihr externes Personalbüro; Zürich
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; Walder Wyss & Partner AG; Bern oder Zürich
teilamtliche Richterstellen; Kanton Schwyz; Schwyz
Contract Negotiator - temp. 6 mois; Alec, Allan & Associés SA; Genève
Anwältin/Anwalt 100% in Pratteln und Frick; Advokatur & Rechtsberatung TRIAS; Pratteln und Frick
deux postes de doctorant/e à 100%; Université de Fribourg, Faculté de droit; Fribourg
Head Legal & Compliance (m/w); Killer Bigger Köchli - Financial Services Recruitment; n. a.
Jurist/-in; Baudirektion Kanton Zürich; Zürich
Juristin / Jurist 70%; Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich; Zürich
Junior Legal Counsel; Vertraulich; Geneva
RECHTSANWALT / RECHTSANWÄLTIN; Holenstein Rechtsanwälte AG; Zürich
Intellectual Property Attorney EMEA; Eaton Corporation; Morges
Un/e spécialiste des recours; Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft; Bern
Ökonom/in oder Jurist/in; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Jurist/in im Bereich Geldwäschereibekämpfung; PricewaterhouseCoopers AG; Zürich
RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT; Advokaturbüro Frei & Kaufmann; Bern
Secrétaire général(e) suppléant(e); Tribunal pénal fédéral; Bellinzona,
Wirtschaftsjurist / Wirtschaftsjuristin; Ernst & Young AG; Stadt Zürich/Zürichsee
Senior Legal Engineer - Division Markets; Bank Julius Bär & Co. AG; n.a.
Legal Engineer; Bank Julius Bär & Co. AG; n. a.
Paralegal; Phonak AG; Stäfa
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; Senior Associate; Kuoni Rechtsanwälte AG; Zürich
Rechtsanwalt/-anwältin; SIX Group; Zürich
stv. Generalsekretär/in; Bundesstrafgericht; Bellinzona
Un/une Juriste Placements collectifs; Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA; Bern
Anwaltsassistentin (100 %); VISCHER AG; Zürich
Juristin / Jurist (100%); Personalamt des Kantons Thurgau; Frauenfeld
Avocat/e; Assista TCS AG; Genève
SENIOR CONSULTANT TAX REPORTING; Michael Page International; Zurich
Anwältin / Anwalt; Notter Mégevand Grosjean; Bern und Fribourg
eine Geschäftsführerin / einen Geschäftsführer; Vereinigung für Umweltrecht; Zürich
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Bär & Karrer; Lugano
Legal Counsel (m/w); Bühler AG; Uzwil
Legal Counsel / Compliance Officer; Killer Bigger Köchli - Financial Services Recruitment; n.a.
Jurist/in; Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft; St. Gallen
juristische/-r Sekretär/-in; Kantonale Verwaltung Solothurn; Solothurn
UNE ASSISTANTE JURIDIQUE français-anglais; PERSPECTIVES Conseils en Perso; Genève
Senior Legal Counsel Biotech (m/f); Hays Legal; Switzerland
Looking for Associates; WINSTON & STRAWN LLP; Geneva
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt; WENGER PLATTNER; Bern
Anwaltsassistentin 100%; Rohner Rechtsanwälte; Zürich
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 Vorschau

Jusletter 31. Mai 2010

Andrea Töndury, Befangenheit bei Überkreuz-Beurteilungen - Zu den Ausstandspflichten bei der Behandlung von Filmförderungsgesuchen
Pierre Ventura, Etude comparée du principe de l’intime conviction suisse et du doute raisonnable américain
Thomas Sprecher, Die Verbrauchsstiftung und andere Möglichkeiten der Stiftungsgestaltung
Duri Bonin, Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB
Salim Rizvi, Berücksichtigung von Compliance-Programmen im Kartellrecht
Daniela Byland, Aktuelle Themen zur Notariatspraxis (Buchbesprechung)
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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