Jusletter 26. April 2010

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Liebe Leserinnen und Leser

In den letzten Jahren lancierte Volksinitiativen auf Revision der Bundesverfassung haben eine Debatte über das Verhältnis zwischen Verfassungsrevision und nationalen bzw. internationalen Menschenrechtsgarantien ausgelöst. Der Beitrag von Sébastien Moret untersucht das Verhältnis von Verfassungsrevision und Grundrechtsschutz in Europa und geht der Frage nach, ob im europäischen Rechtsraum Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze materielle Schranken der Verfassungsgebung sein können.

Volksinitiativen haben in jüngster Vergangenheit Resultate hervorgebracht, die aus staatsrechtlicher Perspektive nicht unproblematisch sind: Die demokratische Legitimation eines Mehrheitsentscheids zur Annahme einer Volksinitiative kann unter Umständen in Frage gestellt werden. Eine Initiative kann der Idee des Rechtsstaats widersprechen oder sie kann mit Völkerrecht unvereinbar sein. Basierend auf einer Auslegeordnung solcher potenzieller «Schwächen» des Instituts Volksinitiative in seiner heutigen Ausgestaltung diskutiert und würdigt Dr. Christian Hofer Möglichkeiten zur Optimierung der Schweizer Volksinitiative.

Das am 1. Januar 2011 in Kraft tretende revidierte Lugano-Übereinkommen (revLugÜ) enthält einen gegenüber dem LugÜ erweiterten Begriff des «Gerichts», der auch Verwaltungsbehörden erfassen kann. Dieser Umstand entfacht die Diskussion von neuem, ob ein unwidersprochener Zahlungsbefehl im revidierten Lugano-Übereinkommen den Gerichtsstandsbestimmungen dieses Übereinkommens unterstehe, ja sogar im Ausland anerkannt und vollstreckt werden könne. RA Prof. Dr. Rodrigo Rodriguez und Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz vertreten die Ansicht, dass der neuen Bestimmung (wie der Fragestellung insgesamt) keine derartige Tragweite zukommt und der unwidersprochene Zahlungsbefehl nicht als «Entscheid» im Sinne des revLugÜ gelten kann. Folglich wird beim Erlass des Zahlungsbefehls (weiterhin) keine Zuständigkeitsprüfung anhand des revLugÜ vorzunehmen sein.

Foundation Governance ist ein junger Begriff. Der Beitrag von RA Dr. Thomas Sprecher, LL.M., beleuchtet seine Entstehung aus der Corporate Governance-Diskussion. Foundation Governance hat in den letzten zehn Jahren weltweit Niederschlag in zahlreichen Codes gefunden, die hier aufgelistet werden. Der Artikel zeichnet sodann die Foundation Governance-Diskussion in der Schweiz nach und stellt den Swiss Foundation Code 2009 vor. Weiter wird das Verhältnis von Foundation Governance zum Recht untersucht. Schliesslich werden die Leistungen von Foundation Governance ihren Grenzen und Gefahren gegenübergestellt, und in einem Ausblick werden Ansätze zur Weiterentwicklung namhaft gemacht.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Sébastien Moret, Verfassungsrevision und Grundrechtsschutz in Europa
Jolanta Kren Kostkiewicz / Rodrigo Rodriguez, Der unwidersprochene Zahlungsbefehl im revidierten Lugano-Übereinkommen
Thomas Sprecher, Was ist und was leistet Foundation Governance?
   
Kurzbeiträge
Christian Hofer, Überlegungen zu Möglichkeiten einer Optimierung der Volksinitiative
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Schwerverkehrsabgabe: Bundesgericht heisst LSVA-Anhebung doch gut
Jurius, Aufenthaltsbewilligung: Papierlose Mutter kann dank Sohn bleiben
Jurius, Konkubinatspaare müssen Zweite Säule für den Todesfall regeln
Jurius, Flughafen Zürich: Bundesgericht gewährt keine aufschiebende Wirkung
Jurius, Genfer Initiative für einen Mindestlohn kommt zur Abstimmung
   
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Asyl: Kosovo-Serben dürfen nach Serbien weggewiesen werden
   
Pressemitteilungen
Jurius, WEKO untersagt Zusammenschluss von Orange und Sunrise
Jurius, Neues Liquiditätsregime für Schweizer Grossbanken
Jurius, IGE veröffentlicht Abkommensentwurf gegen Fälschung und Piraterie
Jurius, Potentatengelder: Breite Zustimmung zur Lex Duvalier
Jurius, Notrecht in Krisenlagen: Bundesrat sieht kaum Handlungsbedarf
Jurius, APK-S: Bankgeheimnis: Amtshilfegesetz statt Verordnung
Jurius, SPK-N: Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative ist umstritten
Jurius, UREK-N: Gegen Offroader-Initiative, Strafen für CO2-Schleudern
Jurius, WAK-S: Bausparen: Knappes Ja für Hauseigentümer-Initiative
Jurius, WBK-S: Die Autonomie der Hochschulen soll gestärkt werden
   
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (März – April 2010)

 


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 Wissenschaftliche Beiträge go to top

 

Sébastien Moret
In den letzten Jahren lancierte Volksinitiativen auf Revision der Bundesverfassung haben eine Debatte über das Verhältnis zwischen Verfassungsrevision und nationalen bzw. internationalen Menschenrechtsgarantien ausgelöst. Der vorliegende Beitrag untersucht die materiellen Schranken der Verfassungsgebung in Frankreich, der Schweiz und Deutschland und geht unter Einbezug des europäischen Gemeinschaftsrechts der Frage nach, ob im europäischen Rechtsraum Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze materielle Schranken der Verfassungsgebung sein können.
Rechtsgebiete: Europäisches Verfassungsrecht
deutsch, ca. 7428 Wörter


Jolanta Kren Kostkiewicz / Rodrigo Rodriguez
Das am 1. Januar 2011 in Kraft tretende revidierte Lugano-Übereinkommen (revLugÜ) enthält einen gegenüber dem LugÜ erweiterten Begriff des «Gerichts», der auch Verwaltungsbehörden erfassen kann. Dieser Umstand entfacht die Diskussion von neuem, ob ein unwidersprochener Zahlungsbefehl den Gerichtsstandsbestimmungen des Übereinkommens unterstehe, ja sogar im Ausland anerkannt und vollstreckt werden könne. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass der neuen Bestimmung (wie der Fragestellung insgesamt) keine derartige Tragweite zukommt und der unwidersprochene Zahlungsbefehl nicht als «Entscheid» im Sinne des revLugÜ gelten kann. Folglich wird beim Erlass des Zahlungsbefehls (weiterhin) keine Zuständigkeitsprüfung anhand des revLugÜ vorzunehmen sein.
Rechtsgebiete: SchKG; LugÜ
deutsch, ca. 9908 Wörter


Thomas Sprecher
Foundation Governance ist ein junger Begriff. Der vorliegende Beitrag beleuchtet seine Entstehung aus der Corporate Governance-Diskussion. Er weist auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin und versucht eine Definition. Foundation Governance hat in den letzten zehn Jahren weltweit Niederschlag in zahlreichen Codes gefunden, die hier aufgelistet werden. Der Artikel zeichnet sodann die Foundation Governance-Diskussion in der Schweiz nach und stellt den Swiss Foundation Code 2009 vor. Weiter wird das Verhältnis von Foundation Governance zum Recht untersucht. Schliesslich werden die Leistungen von Foundation Governance ihren Grenzen und Gefahren gegenübergestellt, und in einem Ausblick werden Ansätze zur Weiterentwicklung namhaft gemacht.
Rechtsgebiete: Juristische Personen
deutsch, ca. 10546 Wörter

 

 Kurzbeiträge go to top

 

Christian Hofer
Volksinitiativen haben in jüngster Vergangenheit Resultate hervorgebracht, die aus staatsrechtlicher Perspektive nicht unproblematisch sind: Ein Mehrheitsentscheid zur Annahme einer Volksinitiative kann unter Umständen nur unbefriedigend demokratisch legitimiert sein. Eine Initiative kann der Idee des Rechtsstaats widersprechen oder sie kann mit Völkerrecht unvereinbar sein. Basierend auf einer Auslegeordnung solcher «Schwächen» des Instituts Volksinitiative in seiner heutigen Ausgestaltung, werden im Folgenden Möglichkeiten zur Optimierung der Volksinitiative diskutiert und gewürdigt.
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 8393 Wörter

 Aus dem Bundesgericht go to top

 

Jurius
BGer – Niederlage für die Lastwagenlobby: Das Bundesgericht stützt die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Mit diesem Entscheid hebt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2009 auf, das die Erhöhung als unkorrekt eingestuft hatte.
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 428 Wörter


Jurius
BGer – Eine Sans-Papiers-Mutter aus der Demokratischen Republik Kongo hat Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung – dank ihres Sohnes, der Schweizer Bürger ist. Das Bundesgericht betont, es sei wichtig, dass das Kind mit der Mutter in seiner Heimat aufwächst. (Urteil 2C_505/2009)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 219 Wörter


Jurius
BGer – Wer im Todesfall das Geld der Zweiten Säule der Konkubinatspartnerin oder dem -partner überlassen will, muss dies in gewissen Fällen schriftlich festhalten. (Urteil 9C_3/2010)
Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
deutsch, ca. 128 Wörter


Jurius
BGer – Niederlage für die Flughafen Zürich AG und die Swiss vor Bundesgericht: Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung eines Urteils zum vorläufigen Flughafen-Betriebsreglement wurde abgewiesen. Vorläufig sind damit Früh- und Spätabflüge auf Piste 28 und nächtliche Messflüge nicht möglich.
Rechtsgebiete: Luftfahrt
deutsch, ca. 285 Wörter


Jurius
BGer – Die Genfer Stimmberechtigten können über die Initiative «für das Recht auf einen Mindestlohn» abstimmen. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Links-aussen-Partei SolidaritéS gegen das Kantonsparlament gut. Dieses hatte die Initiative für ungültig erklärt. (Urteil 1C_357/2009)
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 122 Wörter

 

 Aus dem Bundesverwaltungsgericht go to top

 

Jurius
BVGer – Abgewiesene serbische Asylbewerber aus dem Kosovo können nach Serbien zurückgeschickt werden. Das Bundesverwaltungsgericht befindet eine solche Wegweisung als «grundsätzlich zumutbar» und stützt damit das Bundesamt für Migration (BFM). (Urteil D-7561/2008)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 194 Wörter


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In der letzten Woche wurde im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgender Beitrag publiziert
Streit-Luzio Norma Licenciement pendant la période d'essai (Kommentar von BGE 4A_347/2009 vom 16.11.2010)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

 Juristischer Veranstaltungskalender go to top
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STRAFVERTEIDIGUNG UND NEUE STRAFPROZESSORDNUNG; 05.11.2010 - 06.11.2010; Zürich
Journées du droit de la circulation routière; 07.06.2010 - 08.06.2010; Fribourg
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 Pressemitteilungen go to top

 

Jurius
Die Wettbewerbskommission (WEKO) stellt sich überraschend der Fusion der Telekomunternehmen Orange und Sunrise in den Weg. Sie will so ein Duopol auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt verhindern.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 416 Wörter

Jurius
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben in Zusammenarbeit mit den Grossbanken Credit Suisse und UBS im Interesse eines stabilen Schweizer Finanzplatzes das Liquiditätsregime für Grossbanken grundlegend überarbeitet. Das neue Liquiditätsregime wird per 30. Juni 2010 in Kraft treten.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 286 Wörter

Jurius
An der jüngsten Verhandlungsrunde in Neuseeland haben die Parteien gemeinsam entschieden, einen aktuellen Entwurf des Abkommenstextes gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
deutsch, ca. 149 Wörter

Jurius
Zähneknirschend mussten die Schweizer Behörden letztes Jahr 7,7 Millionen Franken an die Erben von Mobutu Sese Seko zurückgeben. Der Fall soll sich nicht wiederholen: Ein neues Gesetz, das die Rückgabe von Potentaten-Geldern an das Herkunftsland ermöglicht, stösst auf breite Zustimmung.
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 439 Wörter

Jurius
Der Bundesrat sieht kaum Handlungsbedarf, an den Regeln über seine Kompetenzen in Krisenlagen etwas zu ändern. Er widersetzt sich den Vorschlägen der Staatspolitischen Kommission aber nicht grundsätzlich, die Notrechts-Befugnisse des Bundesrats in einem Gesetz zu regeln.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 311 Wörter

Jurius
In ihrer Stellungnahme zur Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV) unterstreicht die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) die Unzulänglichkeiten des Verordnungsentwurfes unter dem Gesichtspunkt der verfassungsmässigen Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung. Sie bekräftigt die Notwendigkeit, die Regelung der Amtshilfe in Steuersachen auf Gesetzesstufe vorzunehmen.
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 188 Wörter

Jurius
Der vom Ständerat gewünschte direkte Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative ist in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) äusserst umstritten. Nur ganz knapp, mit 12 gegen 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ist die SPK-N darauf eingetreten.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 287 Wörter

Jurius
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) lehnt die Offroader-Initiative der Jungen Grünen ab. Auch will sie die Revision des CO2-Gesetzes nicht als indirekten Gegenvorschlag verstanden wissen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 251 Wörter

Jurius
Mit Stichentscheid der Präsidentin empfiehlt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die Volksinitiative des Schweizer Hauseigentümerverbandes «Eigene vier Wände dank Bausparen» anzunehmen. Eine ähnliche Volksinitiative der schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens lehnt sie hingegen klar ab, da diese zu einer formellen Disharmonisierung des Steuersystems führe.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 380 Wörter

Jurius
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) begann mit der Detailberatung zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz. Sie folgte bislang weitgehend den Vorschlägen ihrer Subkommission, die sich seit letztem Herbst intensiv mit dem bundesrätlichen Entwurf auseinander gesetzt hatte.
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 395 Wörter

 Rechtsprechungsübersicht go to top

 

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. März bis und mit 16. April 2010 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Monatliche Rechtsprechungsübersicht
deutsch, ca. 459 Wörter


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Jusletter 3. Mai 2010

Thomas M. Müller, Das Geheimnis um das Bankkundengeheimnis
Marco Donatsch, Privatrechtliche Arbeitsverträge und der öffentliche Dienst – Berechtigtes Anliegen oder juristischer Irrweg?
Kaspar Müller, Eigenkapital und Banken – Return of Equity statt Return on Equity
Paul-Henri Steinauer, La nouvelle réglementation de la cédule hypothécaire
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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