
Jusletter 29. März 2010
Liebe Leserinnen und Leser
Was geschieht mit dem Bankkonto im Todesfall? Kaum je wissen die Erben schon im Voraus lückenlos Bescheid, welches Vermögen der Erblasser welchem Institut anvertraut hat. Um ihre mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten trotzdem wahrnehmen zu können, sind sie auf einen funktionierenden Informationsfluss mit Bank und Post angewiesen. Remo Müller befasst sich mit der Vermittlung von Kontoinformationen an die Erben im Zeitalter bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
In der Volksabstimmung vom 7. März scheiterte die Tierschutzanwalt-Initiative deutlich. Immerhin hat der Bundesrat im Abstimmungskampf Defizite im bisherigen Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Kantone erkannt. RA Daniel Kettiger untersucht, ob und wie die Vertretung von Tierschutzanliegen in der Schweizerischen Strafprozessordnung sichergestellt werden kann. Mit deren Inkrafttreten werden nur noch staatliche Behörden zur Durchsetzung der Strafbestimmungen in der Tierschutzgesetzgebung zugelassen sein.
Gilt für die Ausübung eines limitierten Vorkaufsrechts an einem Grundstück auch dann der vereinbarte Preis, wenn es Dritten zu einem tieferen Preis angeboten wird? Welche Form- und andere Vorschriften sind im Vorkaufsfall zu beachten? Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland beantworten in ihrem Beitrag diese und weitere Fragen und raten dringend dazu, sämtliche Ausübungsmodalitäten des Vorkaufsrechts vor dem Eigentumsübergang auf einen Dritterwerber gewissenhaft abzuklären.
Der Gesetzgeber des Strafgesetzbuches 2002 ist die Problematik der bedingten Entlassung auf eine andere Art angegangen als sein Vorgänger 1937. Einige Kompetenzen, die bisher den administrativen Vollstreckungsbehörden gewährt wurden, sind nun dem Einzelrichters vorbehalten. Auch der Begriff der Gefährlichkeit hat sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt. RA Anne Colliard wägt das Für und Wider der neuen Gesetzgebung ab und umschreibt die Kompetenzen der verschiedenen bei der bedingten Entlassung mitwirkenden Behörden.
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache. Am kommenden Ostermontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 12. April 2010 wieder begrüssen zu dürfen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Remo Müller, Konto und Erbgang – Informationsfluss zwischen Bank/Post und den Erben des verstorbenen Kontoinhabers/wirtschaftlich Berechtigten |
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Kurzbeiträge |
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Daniel Kettiger, Tierschutzanwalt: Was lässt das Bundesrecht künftig noch zu? |
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Roland Pfäffli / Daniela Byland, Zur Ausübung eines limitierten Vorkaufsrechts |
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Anne Colliard, La libération conditionnelle : comparaison entre l'ancien et le nouveau droit, quelques écueils du nouveau système |
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Europäischer Gerichtshof (EuGH) |
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Jurius, Google nicht verantwortlich für Markenverletzung in AdWords-Anzeigen |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Gipfelrestaurant Weisshorn: Grünes Licht für Restaurant-Neubau |
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Jurius, Strikte Praxis gegen unbewilligte verdeckte Ermittlung bestätigt |
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Jurius, Tod einer Patientin: Bundesgericht verlangt vertiefte Prüfung |
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Jurius, Notwehr mit Bremslicht: Autofahrer durfte Drängler abwehren |
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Aus dem Bundesstrafgericht |
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Jurius, Fastweb-Affäre: Bundesstrafgericht erlaubt Rechtshilfe an Italien |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Urheberrechtsvergütung auf Musikhandys festgelegt |
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Jurius, Heilmittelgesetz: Änderungen in drei Verordnungen beschlossen |
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Jurius, SPK-S: Keine Auskunftspflicht bei Umfragen des BFS |
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Jurius, UREK-N: Abweichungen fürs CO2-Gesetz |
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Jurius, WBK-S: Psychologieberufegesetz bereit für die Sommersession |
Information / Impressum |
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Sport und Recht
26. Mai 2010, Zürich
Themen:
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Lizenzverfahren im Sport am Beispiel der Swiss Football League |
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Hooligans, Ausschreitungen, Sicherheitskosten u. Kostenverteilung |
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Streitigkeiten zwischen Mannschaftssportler und Club |
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Club- und verbandsinternes Sanktionswesen |
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Indirekte und nachträgliche Beweisführung in Dopingprozessen |
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Das anwendbare Recht in Verfahren vor Verbandsinstanzen |
– |
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Sportschiedsgerichtsbarkeit |
– |
Dynamische Verweisungen in Vereinssatzungen und Athletenerklärungen |
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Adressaten: Alle mit Sport und Recht befassten Personen. |
Programm: www.irp.unisg.ch |
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Remo Müller
«Tantum possumus, quantum scimus» [wir vermögen so viel, wie wir wissen] – was allgemeine Geltung hat, wird mit dem Tode akzenturiert. Denn jeder Mensch knüpft lebzeitig ein dichtes Netz von Relationen und Positionen zu anderen Rechtssubjekten und zu Sachen, das nur er gesamthaft durchblickt. Insofern ist dem Tode ein gewisser Wissensverlust inhärent. Allerdings bedürfen die Erben Informationen zur willensmängelfreien und zweckmässigen Wahrnehmung der mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten. Primärer Gegenstand dieser Untersuchung bildet die Vermittlung von Kontoinformationen der Bank/Post an Erben im Zeitalter bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Rechtsgebiete: Erbrecht
deutsch, ca. 19118 Wörter
Kurzbeiträge |
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Daniel Kettiger Das Scheitern der Tierschutzanwalt-Initiative darf wohl kaum als Absage an einen wirksamen Tierschutz betrachtet werden. Es stellt sich somit die Frage, ob und wie die Vertretung von Tierschutzanliegen künftig im Strafverfahren sichergestellt werden kann. Das Bundesrecht lässt zur Durchsetzung der Strafbestimmungen in der Tierschutzgesetzgebung mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung nur noch staatliche Behörden zu.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 1699 Wörter
Dr. iur. Roland Pfäffli / Daniela Byland Anlass zu diesem Beitrag gibt ein aktueller Fall aus einer Berner Vorortsgemeinde. Die Einwohnergemeinde Bolligen wollte ein limitiertes Vorkaufsrecht an einem Grundstück ausüben, wobei der im Voraus festgelegte Kaufpreis für die Ausübung des Vorkaufsrechts höher war als der Preis, zu welchem das Grundstück an einen Dritten verkauft wurde. Zudem stellte sich die Frage, ob die Ausübung fristgerecht durch das zuständige Organ erfolgte. Die sich in solchen Fällen stellende Problematik wird losgelöst von diesem aktuellen Fall dargelegt.
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 2143 Wörter
Anne Colliard Der Gesetzgeber des Strafgesetzbuches 2002 ist die Problematik der bedingten Entlassung auf eine andere Art angegangen als sein Vorgänger 1937. Einige Kompetenzen, die bisher den administrativen Vollstreckungsbehörden gewährt wurden, sind seit nunmehr drei Jahren dem Einzelrichters vorbehalten. Der Begriff der Gefährlichkeit hat sich in der Zwischenzeit auch weiterentwickelt. Der vorliegende Beitrag untersucht die Vor- und Nachteile der neuen Gesetzgebung und er definiert die Kompetenzen der verschiedenen bei der bedingten Entlassung mitwirkenden Behörden.
Rechtsgebiete: Freiheitsentziehende Sanktionen
französisch, ca. 4753 Wörter
Europäischer Gerichtshof |
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Jurius
EuGH – Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, mit den Marken von Mitbewerbern identische Schlüsselwörter zu kaufen, das Markenrecht nicht verletzt. Den Werbenden ihrerseits ist es untersagt, solche Schlüsselwörter in ihren Google-Anzeigen zu verwenden, wenn die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. (Urteile C-236/08 bis C-238/08)
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht; Immaterialgüterrecht
deutsch, ca. 966 Wörter
Aus dem Bundesgericht |
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Jurius
BGer – Das neue Gipfelrestaurant auf dem Aroser Weisshorn kann gebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes abgewiesen. Die Bauherren werden von den Richtern allerdings zur Einhaltung diverser Auflagen verpflichtet. (BGE 1C_344/2007)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 374 Wörter
Jurius
BGer – Die Zürcher Stadtpolizei hat mit dem Einsatz von Scheinkäufern im Drogenmilieu Schiffbruch erlitten. Das Bundesgericht hat in zwei Fällen bestätigt, dass eine verdeckte Ermittlung vorliegt, die der Bewilligung durch einen Richter bedurft hätte. (Urteile 6B_837/2009 und 6B_743/2009)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 362 Wörter
Jurius
BGer – Das Berner Obergericht muss vertieft prüfen, ob sich ein Arzt beim Tod einer Patientin der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des verurteilten Chirurgen gutgeheissen. (Urteil 6B_984/2009)
Rechtsgebiete: Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen
deutsch, ca. 181 Wörter
Jurius
BGer – Laut Bundesgericht durfte ein Autolenker kurz die Bremslichter aufleuchten lassen, um den «Angriff» eines Dränglers abzuwehren. Nach Ansicht der Richter kann das an sich gefährliche Manöver in Ausnahmefällen als Notwehrmassnahme erlaubt sein. (Urteil 6B_886/2009)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 226 Wörter
Aus dem Bundesstrafgericht |
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Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für Rechtshilfe an Italien in der Fastweb-Affäre. Die Richter haben die Beschwerde einer Tessiner Firma abgewiesen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen; Geldwäscherei
deutsch, ca. 123 Wörter
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Vermögensverwaltung und Anlageberatung
11. Juni 2010, Zürich
Themen:
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Das Kundengespräch |
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Rechtsprechungschronik |
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Aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen |
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Asset Allocation – Sorgfaltspflichten von Anlageberatern u. Vermögensverwaltern |
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Vermögensverwaltung / Anlageberatung für Trusts u. Offshore-Gesellschaften |
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Rechtsprobleme bei «notleidenden» Fonds |
– |
Pflichten der Depotbank vs. Revisionsgesellschaft vs. «Feeder Fund» vs. Vermögensverwalter / Anlageberater |
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Entwicklungen und Perspektiven der Amts- und Rechtshilfe für Bankinformationen |
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Adressaten: Alle mit der Vermögensverwaltung / Anlageberatung befaßten Personen. |
Programm: www.irp.unisg.ch |
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Network |
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In der letzten Woche wurde im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgender Beitrag publiziert
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Agenda |
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Publikum finden. Oder Publikum werden.
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Pressemitteilungen |
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Jurius Mit Entscheid vom 18. März 2010 hat die zuständige Schiedskommission auf Antrag der Verwertungsgesellschaften einen Tarif betreffend Musikhandys genehmigt. Dieser Tarif gilt für Handys, mit denen typischerweise urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen kopiert werden.
Rechtsgebiete: Urheberrecht
deutsch, ca. 190 Wörter
Jurius Der Bundesrat hat am 24. März 2010 Änderungen dreier Verordnungen des Heilmittelgesetzes beschlossen. Die angepasste Arzneimittelverordnung bringt ein effizientes Verfahren zur Anerkennung von bereits im Ausland nach gleichwertigen Vorgaben zugelassenen Arzneimitteln sowie mehr Flexibilität bei der Festlegung der Abgabekompetenz für Drogistinnen und Drogisten. Die Medizinprodukteverordnung wird an das geänderte EU-Recht angepasst. Die revidierte Tierarzneimittelverordnung bringt Verbesserungen im Bereich der Vorratshaltung von importierten Arzneimitteln.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 352 Wörter
Jurius Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) möchte im Gesetz festhalten, dass die Auskünfte bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) für natürliche Personen freiwillig sind. Die Auskunftspflicht soll nur für die Volkszählung gelten. Die SPK-S stimmt einem entsprechenden Beschluss ihrer Schwesterkommission zu.
Rechtsgebiete: Personenrecht
deutsch, ca. 163 Wörter
Jurius Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) weicht bei der Ausgestaltung der künftigen Klimapolitik von den Vorschlägen des Bundesrates ab. Unter anderem möchte sie die CO2-Abgabe anders regeln.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 297 Wörter
Jurius Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) empfiehlt die Vorlage mit geringen Änderungen zur Annahme. Drei Diskussionspunkte stellten der Titelschutz, die Weiterbildungstitel und die Akkreditierung dar.
Rechtsgebiete: Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
deutsch, ca. 182 Wörter
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100 Juristische Internetrecherche (3h)
Do. 6. Mai 2010, Zürich
200 Referat mit Live Demo «Twitter, Xing & Co.» (1.5h)
Fr. 16. April 2010, Bern
Do. 22. April 2010, Zürich
300 Intensivkurs am PC «Twitter, Xing & Co.» (3h)
Do. 20. Mai 2010, Zürich
500 Ermüdungsfreies Referieren
Do. 15. April 2010, Bern
www.weblaw.ch/education
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Susanne Steindl, Weblaw AG,
T +41 31 380 57 77, susanne.steindl@weblaw.ch
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