Jusletter 29. März 2010

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Liebe Leserinnen und Leser

Was geschieht mit dem Bankkonto im Todesfall? Kaum je wissen die Erben schon im Voraus lückenlos Bescheid, welches Vermögen der Erblasser welchem Institut anvertraut hat. Um ihre mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten trotzdem wahrnehmen zu können, sind sie auf einen funktionierenden Informationsfluss mit Bank und Post angewiesen. Remo Müller befasst sich mit der Vermittlung von Kontoinformationen an die Erben im Zeitalter bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

In der Volksabstimmung vom 7. März scheiterte die Tierschutzanwalt-Initiative deutlich. Immerhin hat der Bundesrat im Abstimmungskampf Defizite im bisherigen Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Kantone erkannt. RA Daniel Kettiger untersucht, ob und wie die Vertretung von Tierschutzanliegen in der Schweizerischen Strafprozessordnung sichergestellt werden kann. Mit deren Inkrafttreten werden nur noch staatliche Behörden zur Durchsetzung der Strafbestimmungen in der Tierschutzgesetzgebung zugelassen sein.

Gilt für die Ausübung eines limitierten Vorkaufsrechts an einem Grundstück auch dann der vereinbarte Preis, wenn es Dritten zu einem tieferen Preis angeboten wird? Welche Form- und andere Vorschriften sind im Vorkaufsfall zu beachten? Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland beantworten in ihrem Beitrag diese und weitere Fragen und raten dringend dazu, sämtliche Ausübungsmodalitäten des Vorkaufsrechts vor dem Eigentumsübergang auf einen Dritterwerber gewissenhaft abzuklären.

Der Gesetzgeber des Strafgesetzbuches 2002 ist die Problematik der bedingten Entlassung auf eine andere Art angegangen als sein Vorgänger 1937. Einige Kompetenzen, die bisher den administrativen Vollstreckungsbehörden gewährt wurden, sind nun dem Einzelrichters vorbehalten. Auch der Begriff der Gefährlichkeit hat sich in der Zwischenzeit weiterentwickelt. RA Anne Colliard wägt das Für und Wider der neuen Gesetzgebung ab und umschreibt die Kompetenzen der verschiedenen bei der bedingten Entlassung mitwirkenden Behörden.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache. Am kommenden Ostermontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen frohe Ostern und freuen uns darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 12. April 2010 wieder begrüssen zu dürfen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Remo Müller, Konto und Erbgang – Informationsfluss zwischen Bank/Post und den Erben des verstorbenen Kontoinhabers/wirtschaftlich Berechtigten
   
Kurzbeiträge
Daniel Kettiger, Tierschutzanwalt: Was lässt das Bundesrecht künftig noch zu?
Roland Pfäffli / Daniela Byland, Zur Ausübung eines limitierten Vorkaufsrechts
Anne Colliard, La libération conditionnelle : comparaison entre l'ancien et le nouveau droit, quelques écueils du nouveau système
   
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Jurius, Google nicht verantwortlich für Markenverletzung in AdWords-Anzeigen
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Gipfelrestaurant Weisshorn: Grünes Licht für Restaurant-Neubau
Jurius, Strikte Praxis gegen unbewilligte verdeckte Ermittlung bestätigt
Jurius, Tod einer Patientin: Bundesgericht verlangt vertiefte Prüfung
Jurius, Notwehr mit Bremslicht: Autofahrer durfte Drängler abwehren
   
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Fastweb-Affäre: Bundesstrafgericht erlaubt Rechtshilfe an Italien
   
Pressemitteilungen
Jurius, Urheberrechtsvergütung auf Musikhandys festgelegt
Jurius, Heilmittelgesetz: Änderungen in drei Verordnungen beschlossen
Jurius, SPK-S: Keine Auskunftspflicht bei Umfragen des BFS
Jurius, UREK-N: Abweichungen fürs CO2-Gesetz
Jurius, WBK-S: Psychologieberufegesetz bereit für die Sommersession

 


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Sport und Recht
26. Mai 2010, Zürich
 
Themen:

–   Lizenzverfahren im Sport am Beispiel der Swiss Football League
–   Hooligans, Ausschreitungen, Sicherheitskosten u. Kostenverteilung
–   Streitigkeiten zwischen Mannschaftssportler und Club
–   Club- und verbandsinternes Sanktionswesen
–   Indirekte und nachträgliche Beweisführung in Dopingprozessen
–   Das anwendbare Recht in Verfahren vor Verbandsinstanzen
–   Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Sportschiedsgerichtsbarkeit
–   Dynamische Verweisungen in Vereinssatzungen und Athletenerklärungen
Adressaten: Alle mit Sport und Recht befassten Personen.
Programm: www.irp.unisg.ch

 

 

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Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:
Kurs juristische Internetrecherche für BAV

 


 Wissenschaftliche Beiträge go to top

 

Remo Müller
«Tantum possumus, quantum scimus» [wir vermögen so viel, wie wir wissen] – was allgemeine Geltung hat, wird mit dem Tode akzenturiert. Denn jeder Mensch knüpft lebzeitig ein dichtes Netz von Relationen und Positionen zu anderen Rechtssubjekten und zu Sachen, das nur er gesamthaft durchblickt. Insofern ist dem Tode ein gewisser Wissensverlust inhärent. Allerdings bedürfen die Erben Informationen zur willensmängelfreien und zweckmässigen Wahrnehmung der mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten. Primärer Gegenstand dieser Untersuchung bildet die Vermittlung von Kontoinformationen der Bank/Post an Erben im Zeitalter bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Rechtsgebiete: Erbrecht
deutsch, ca. 19118 Wörter

 

 Kurzbeiträge go to top

 

Daniel Kettiger
Das Scheitern der Tierschutzanwalt-Initiative darf wohl kaum als Absage an einen wirksamen Tierschutz betrachtet werden. Es stellt sich somit die Frage, ob und wie die Vertretung von Tierschutzanliegen künftig im Strafverfahren sichergestellt werden kann. Das Bundesrecht lässt zur Durchsetzung der Strafbestimmungen in der Tierschutzgesetzgebung mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung nur noch staatliche Behörden zu.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht; Strafprozessrecht
deutsch, ca. 1699 Wörter

Dr. iur. Roland Pfäffli / Daniela Byland
Anlass zu diesem Beitrag gibt ein aktueller Fall aus einer Berner Vorortsgemeinde. Die Einwohnergemeinde Bolligen wollte ein limitiertes Vorkaufsrecht an einem Grundstück ausüben, wobei der im Voraus festgelegte Kaufpreis für die Ausübung des Vorkaufsrechts höher war als der Preis, zu welchem das Grundstück an einen Dritten verkauft wurde. Zudem stellte sich die Frage, ob die Ausübung fristgerecht durch das zuständige Organ erfolgte. Die sich in solchen Fällen stellende Problematik wird losgelöst von diesem aktuellen Fall dargelegt.
Rechtsgebiete: Besitz. Grundbuch
deutsch, ca. 2143 Wörter

Anne Colliard
Der Gesetzgeber des Strafgesetzbuches 2002 ist die Problematik der bedingten Entlassung auf eine andere Art angegangen als sein Vorgänger 1937. Einige Kompetenzen, die bisher den administrativen Vollstreckungsbehörden gewährt wurden, sind seit nunmehr drei Jahren dem Einzelrichters vorbehalten. Der Begriff der Gefährlichkeit hat sich in der Zwischenzeit auch weiterentwickelt. Der vorliegende Beitrag untersucht die Vor- und Nachteile der neuen Gesetzgebung und er definiert die Kompetenzen der verschiedenen bei der bedingten Entlassung mitwirkenden Behörden.
Rechtsgebiete: Freiheitsentziehende Sanktionen
französisch, ca. 4753 Wörter

 Europäischer Gerichtshof go to top

 

Jurius
EuGH – Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, mit den Marken von Mitbewerbern identische Schlüsselwörter zu kaufen, das Markenrecht nicht verletzt. Den Werbenden ihrerseits ist es untersagt, solche Schlüsselwörter in ihren Google-Anzeigen zu verwenden, wenn die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. (Urteile C-236/08 bis C-238/08)
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht; Immaterialgüterrecht
deutsch, ca. 966 Wörter

 

 Aus dem Bundesgericht go to top

 

Jurius
BGer – Das neue Gipfelrestaurant auf dem Aroser Weisshorn kann gebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes abgewiesen. Die Bauherren werden von den Richtern allerdings zur Einhaltung diverser Auflagen verpflichtet. (BGE 1C_344/2007)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 374 Wörter


Jurius
BGer – Die Zürcher Stadtpolizei hat mit dem Einsatz von Scheinkäufern im Drogenmilieu Schiffbruch erlitten. Das Bundesgericht hat in zwei Fällen bestätigt, dass eine verdeckte Ermittlung vorliegt, die der Bewilligung durch einen Richter bedurft hätte. (Urteile 6B_837/2009 und 6B_743/2009)
Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
deutsch, ca. 362 Wörter


Jurius
BGer – Das Berner Obergericht muss vertieft prüfen, ob sich ein Arzt beim Tod einer Patientin der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des verurteilten Chirurgen gutgeheissen. (Urteil 6B_984/2009)
Rechtsgebiete: Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen
deutsch, ca. 181 Wörter


Jurius
BGer – Laut Bundesgericht durfte ein Autolenker kurz die Bremslichter aufleuchten lassen, um den «Angriff» eines Dränglers abzuwehren. Nach Ansicht der Richter kann das an sich gefährliche Manöver in Ausnahmefällen als Notwehrmassnahme erlaubt sein. (Urteil 6B_886/2009)
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 226 Wörter

 

 Aus dem Bundesstrafgericht go to top

 

Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für Rechtshilfe an Italien in der Fastweb-Affäre. Die Richter haben die Beschwerde einer Tessiner Firma abgewiesen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen; Geldwäscherei
deutsch, ca. 123 Wörter


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Vermögensverwaltung und Anlageberatung
11. Juni 2010, Zürich
 
Themen:

–   Das Kundengespräch
–   Rechtsprechungschronik
–   Aktuelle aufsichtsrechtliche Entwicklungen
–   Asset Allocation – Sorgfaltspflichten von Anlageberatern u. Vermögensverwaltern
–   Vermögensverwaltung / Anlageberatung für Trusts u. Offshore-Gesellschaften
–   Rechtsprobleme bei «notleidenden» Fonds
–   Pflichten der Depotbank vs. Revisionsgesellschaft vs. «Feeder Fund» vs. Vermögensverwalter / Anlageberater
–   Entwicklungen und Perspektiven der Amts- und Rechtshilfe für Bankinformationen
Adressaten: Alle mit der Vermögensverwaltung / Anlageberatung befaßten Personen.
Programm: www.irp.unisg.ch

 

 

 Network go to top

«Ihre Klienten haben ein Recht auf Recht»

Allianz Prozessfinanzierung – der Markt Schweiz

Recht haben ist die eine Sache. Recht bekommen – das ist oft auch eine finanzielle Frage. Um berechtigte Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können, sind oftmals erhebliche wirtschaftliche Mittel notwendig. Insbesondere bei hohen Streitwerten kann die Entscheidung für eine Klage schwerfallen. Hier kann Prozessfinanzierung die Lösung sein.
Lesen Sie mehr...

 

 Linktipp go to top

 

 Push-service go to top


In der letzten Woche wurde im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgender Beitrag publiziert
David Herren, Höhere bundesgerichtliche Anforderungen an Beschränkungen des freien Marktzugangs (Kommentar von Urteil 2C_844/2008 vom 15.05.2009)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

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 Pressemitteilungen go to top

 

Jurius
Mit Entscheid vom 18. März 2010 hat die zuständige Schiedskommission auf Antrag der Verwertungsgesellschaften einen Tarif betreffend Musikhandys genehmigt. Dieser Tarif gilt für Handys, mit denen typischerweise urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen kopiert werden.
Rechtsgebiete: Urheberrecht
deutsch, ca. 190 Wörter

Jurius
Der Bundesrat hat am 24. März 2010 Änderungen dreier Verordnungen des Heilmittelgesetzes beschlossen. Die angepasste Arzneimittelverordnung bringt ein effizientes Verfahren zur Anerkennung von bereits im Ausland nach gleichwertigen Vorgaben zugelassenen Arzneimitteln sowie mehr Flexibilität bei der Festlegung der Abgabekompetenz für Drogistinnen und Drogisten. Die Medizinprodukteverordnung wird an das geänderte EU-Recht angepasst. Die revidierte Tierarzneimittelverordnung bringt Verbesserungen im Bereich der Vorratshaltung von importierten Arzneimitteln.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 352 Wörter

Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) möchte im Gesetz festhalten, dass die Auskünfte bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) für natürliche Personen freiwillig sind. Die Auskunftspflicht soll nur für die Volkszählung gelten. Die SPK-S stimmt einem entsprechenden Beschluss ihrer Schwesterkommission zu.
Rechtsgebiete: Personenrecht
deutsch, ca. 163 Wörter

Jurius
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) weicht bei der Ausgestaltung der künftigen Klimapolitik von den Vorschlägen des Bundesrates ab. Unter anderem möchte sie die CO2-Abgabe anders regeln.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 297 Wörter

Jurius
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) empfiehlt die Vorlage mit geringen Änderungen zur Annahme. Drei Diskussionspunkte stellten der Titelschutz, die Weiterbildungstitel und die Akkreditierung dar.
Rechtsgebiete: Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
deutsch, ca. 182 Wörter


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Jusletter 12. April 2010

Thomas Hieber, Wie weit reicht der Menschenrechtsschutz gegen UN-Resolutionen? – Die Sicht des EuGH und des Bundesgerichts im Vergleich
Katia Cicoria, Beweislastverteilung und Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess
Hans-Jakob Mosimann, Bedeutung des Sozialversicherungsrechts für den Haftpflichtprozess
Christian Hofer, Optimierung der Schweizer Volksinitiative
Joëlle Viulle / André Kuhn, L’exercice de la liberté de conscience et de croyance dans les établissements de privation de liberté en Suisse
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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