Jusletter 1. März 2010
Schwerpunkt-Ausgabe Minarett-Initiative – wie weiter?


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«Art. 72 Abs. 3 BV: Der Bau von Minaretten ist verboten.»


Liebe Leserinnen und Leser

Es ist etwas Zeit vergangen seit dem 29. November 2009. Der Puls ist (weitgehend) wieder im aeroben Bereich – sowohl bei den Gegnern als auch den Befürwortern der Anti-Minarettinitiative. Zeit also, das Ganze mit etwas Abstand noch einmal genauer zu betrachten. Die vorliegende Schwerpunkt-Ausgabe hat sich genau das zum Ziel gesetzt. Wie geht es weiter? Sind jetzt Muslime in der Schweiz tatsächlich als einzige Religionsgemeinschaft beim Bau von religiösen Gebäuden in ihrer Freiheit eingeschränkt? Und, wenn ja, ist das schlimm? Das Bundesgericht ist erwartungsgemäss auf die ersten abstrakten Rügen gegen die angenommene Volksinitiative gar nicht erst eingetreten. Noch offen ist, wie der EGMR die Zulässigkeit der bei ihm erhobenen Beschwerden beurteilen wird. Spannend wird auch sein, zu sehen, was das Bundesgericht macht, wenn es um konkrete Anwendungsfälle des neuen Art. 72 Abs. 3 BV geht, und wie es die grundrechtliche Güterabwägung vornimmt.

Prof. Dr. Jörg Paul Müller stellt sich die Frage, wie das Bundesgericht mit dem Minarettverbot verfahren wird. Er untersucht und würdigt dabei sieben verschiedene Argumentationsstränge und kommt zum Schluss, dass das Bundesgericht wohl gegen das Minarettverbot entscheiden wird.

Luca Cirigliano befasst sich mit den möglichen Umsetzungsszenarien der Anti-Minarettinitiative. Er meint, dass dem Bundesgericht in der heutigen Rechtslage nichts anderes übrig bleibe, als im Sinne der Schubert-Praxis zu akzeptieren, dass das Verbot in der Verfassung ganz bewusst «einfaches» Völkerrecht breche und sie damit anzuwenden sei. Auch er sieht eine Verurteilung durch den EGMR als unausweichlich an, ortet aber als einzigen Ausweg, um «gegen das diskriminierende Minarettverbot» vorzugehen, eine Reform der Verfassungsordnung der Schweiz.

Auch RA Daniel Kettiger befasst sich mit der Umsetzung des Minarettverbots. Er ortet seinerseits «zahlreiche offene Fragen bezüglich der Umsetzung» und zweifelt daran, dass die Initiative tatsächlich eindeutig und direkt anwendbar sei. Dabei widmet er sich ganz grundsätzlich zwei wichtigen, in letzter Zeit vieldiskutierten Themen: Der direkten Anwendbarkeit von Bestimmungen der Bundesverfassung sowie der Ungültigerklärung von Volksinitiativen.

Ein Argument, das die Befürworter der Anti-Minarettinitiative ins Feld geführt haben, war, dass auch der Islam die Rechte religiöser Minderheiten missachte. Unabhängig davon, dass es wohl logisch schwierig ist, seine moralische Überlegenheit dadurch zu zeigen, dass man das, was man verurteilt, selber tut, lohnt es sich, einen kompetenten Blick in dieses heikle Thema zu werfen. Dr. Omar Abo Youssef  gibt uns deshalb einen Einblick in die Rechte religiöser Minderheiten im Islam.

Aus dem spannenden Band «Streit um das Minarett» (Verlag TVZ) dürfen wir den Beitrag von Prof. Dr. Andreas Kley und Alexander Schaer übernehmen. Die Frage, die sie sich stellen, lautet: Gewährleistet die Religionsfreiheit einen Anspruch auf Minarett und Gebetsruf? Sie fordern schliesslich den Gesetz- und Verfassungsgeber auf, Wege zu finden, um schädliche Initiativen besser abwehren zu können.

Dr. Claudia Lazzarini hat in ihrer Dissertation ein verwandtes Thema bearbeitet (Selbst- und Fremdbild im prärechtlichen Vorverständnis am Beispiel des Kopftuchverbots), weshalb wir es nicht versäumen wollen, sie an dieser Ausgabe die Gelegenheit teilhaben zu lassen. Sie schreibt über unsere diffusen Ängste vor «dem Islam» und darüber, was wir daraus lernen können.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

 
Nils Güggi    
Verlagsleiter Weblaw AG    

 


 
PS: Themenverwandte, bereits früher in Jusletter publizierte Beiträge:

 Inhaltsverzeichnis
 
Schwerpunkt-Beiträge
Jörg Paul Müller, Wie wird sich das Bundesgericht mit dem Minarettverbot der BV auseinandersetzen?
Luca Cirigliano, Umsetzungsszenarien der Anti-Minarettinitiative
Daniel Kettiger, Minarettverbot: Offene Fragen zur Umsetzung
Omar Abo Youssef, Rechte religiöser Minderheiten im Islam
Andreas Kley / Alexander Schaer, Gewährleistet die Religionsfreiheit einen Anspruch auf Minarett und Gebetsruf?
Claudia Lazzarini, Warum «der Westen» Angst vor «dem Islam» hat
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Rotes Licht für Grünes Bündnis BS vor Bundesgericht
   
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, UBS-Affäre: BVGer heisst zwei weitere Beschwerden gut
Jurius, Grünes Licht für neue Flugräume um Flughafen Zürich
   
Pressemitteilungen
Jurius, Bundesrat wird UBS-Abkommen dem Parlament unterbreiten
Jurius, Massnahmen gegen schwerere Jugenddelinquenz
Jurius, 6. IV-Revision: Botschaft für nächsten Sanierungsschritt
Jurius, Zivildienstgesuche im Militärdienst: Entscheid nach vier Wochen
Jurius, Neues Gesetz zur Rückforderung von Potentatengeldern
Jurius, Koordination des Asyl- und Auslieferungsverfahrens
Jurius, Präventives Massnahmenpaket gegen Missbräuche der Personenfreizügigkeit
Jurius, RK-N: Ja zur Abzocker-Initiative und zum direkten Gegenvorschlag
Jurius, WAK-S: Keine Abschaffung der Pauschalbesteuerung
Jurius, WAK-N: Leistungen für Arbeitslose weniger stark kürzen
Jurius, WBK-S will nationales Hundegesetz
   
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf den März 2010 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 


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 Schwerpunkt-Beiträge go to top

 

Prof. Dr. Jörg Paul Müller
In absehbarer Zeit wird sich das Bundesgericht zur Frage äussern müssen, wie es mit dem Minarettverbot in der Bundesverfassung umgehen will. Der Autor macht eine Auslegeordnung und versucht eine Prognose.
Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
deutsch, ca. 2627 Wörter


Luca Cirigliano
Das Minarettverbot wirft Fragen zur Implementation auf. Nach der im Folgenden erläuterten Ansicht verstösst es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, namentlich gegen das darin verankerte Diskriminierungsverbot. Heute besteht in der Schweiz aber kein Vorrang allgemeinen, nichtzwingenden Völkerrechts gegenüber Bundesgesetzen. Eine Ausserkraftsetzung des neuen Art. 72 Abs. 3 BV durch das Bundesgericht könnte daher nicht ohne grösste staatspolitische Probleme vonstatten gehen. Der einzige Ausweg stellt eine Lösung de lege ferenda dar, eine tief greifende Reform der heutigen Verfassungsordnung.
Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
deutsch, ca. 7815 Wörter


Daniel Kettiger
Unmittelbar nach der Volksabstimmung vom 29. November 2009 äusserten sich verschiedene Rechtswissenschafter dahingehend, das in der Bundesverfassung verankerte Minarettverbot sei klar, eindeutig und direkt anwendbar. Der Aufsatz zieht dies in Zweifel und kommt zum Schluss, dass zahlreiche offene Fragen bezüglich der Umsetzung des Minarettverbots bestehen. Er befasst sich zudem in grundsätzlicher Weise mit der direkten Anwendbarkeit von Bestimmungen der Bundesverfassung und mit der Frage der Ungültigerklärung von Volksinitiativen.
Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot; Politische Rechte
deutsch, ca. 7094 Wörter


Omar Abo Youssef
Der Islam gewährte religiösen Minderheiten bereits im 7. Jahrhundert n.Chr. weitgehende Autonomie. Diese wirkte integrativ und ermöglichte ein Klima des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Religionen. Nebst weiteren Rechten wird Nichtmuslimen insbesondere das Recht auf die freie Ausübung ihres Glaubens inklusive des Rechts auf den Bau von Kultstätten eingeräumt. Dabei stellt der qur?anische Grundsatz «Es gibt keinen Zwang im Glauben» die Grundlage der Glaubensfreiheit dar.
Rechtsgebiete: Rechtsvergleichung
deutsch, ca. 4897 Wörter


Prof. Dr. Andreas Kley / Alexander Schaer
Das Minarettverbot wirft eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf. Gerade in staatsrechtlicher Sicht stellt es Fragen an die Staatsorganisation der Schweiz und ihr Selbstverständnis, das durch die Annahme des Minarettverbotes einer grundsätzlichen Klärung bedarf. Der nachstehende Text war vor der Annahme der Initiative verfasst und als Buchbeitrag veröffentlicht worden.
Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
deutsch, ca. 4880 Wörter


Dr. iur. Claudia Lazzarini
Die Abstimmung zum Minarettverbot hat ein diffuses Unbehagen all dem gegenüber ans Licht gebracht, was wir als «islamisch» wahrnehmen. Darüber haben viele bisher ungern gesprochen. So bedauerlich das Ergebnis der Abstimmung auch scheinen mag, einen positiven Aspekt kann nun dem Ganzen doch abgewonnen werden: Man kann die Augen vor den innergesellschaftlichen Divergenzen nicht mehr verschliessen und muss nach den Ursachen des Unbehagens forschen.
Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
deutsch, ca. 1248 Wörter


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 Push-Service go to top


In der letzten Woche wurden im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
Giger Hans, Begrenzung der qualifizierten Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern durch Vertrauensschutz (Kommentar von Urteil 6B_859/2009 vom 12.01.2010)
Dias Raoul, Vermarktungsvertrag: Auflösung aus wichtigem Grund
(
Kommentar von Urteil 4A_401/2009 vom 15.01.2010)
Giger Hans, Zur Beweisrelevanz für die Begründung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit bei Behauptung eines Schleudertraumas
(Kommentar von Urteil 4A_494/2009 vom 17.11.2009)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

 Agenda go to top
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Tagung Placebo in der Medizin; 23.04.2010; Zürich
CAS Europarecht – Internetbasierter Lehrgang; 07.05.2010 - 28.02.2011; Zürich
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 Aus dem Bundesgericht go to top

 

Jurius
BGer – Das Grüne Bündnis (GB) Basel-Stadt ist vor Bundesgericht mit der Beschwerde gegen seine Untervertretung in den ständigen Kommissionen des Grossen Rates abgeblitzt. Laut den Richtern ist das GB gar nicht mit genug Kandidaten angetreten. (Urteil 1C_95/2009)
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 339 Wörter

 

 Aus dem Bundesverwaltungsgericht go to top

 

Jurius
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei weitere Beschwerden gegen die Lieferung von UBS-Kontendaten an die USA gutgeheissen. Aus der gleichen Fallgruppe sind noch 23 weitere Beschwerden hängig, die sich aber in Kürze von selber erledigen dürften. (Urteil A-7818/2009)
Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 182 Wörter


Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anpassung der Flugräume um den Flughafen Zürich abgesegnet. Die von den Kantonen Thurgau, Aargau und St. Gallen geforderte Anhebung der Flughöhe hätte laut Gericht nur eine Reduktion der Sicherheit zur Folge, nicht aber des Lärms. (Urteil A-1899/2006)
Rechtsgebiete: Luftfahrt
deutsch, ca. 291 Wörter

 

 Pressemitteilungen go to top

 

Jurius
Der Bundesrat wird das Amtshilfeabkommen vom 19. August 2009 zwischen der Schweiz und den USA dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten. Er hat am 24. Februar 2010 das EJPD beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Er will auf diese Weise die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einhalten und den Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA definitiv beilegen.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 407 Wörter


Jurius
In den vergangenen Monaten sind bereits verschiedene Massnahmen gegen die schwerere Delinquenz von Jugendlichen ergriffen worden. Zusätzliche Präventionsmassnahmen gegen die von Jugendlichen ausgehende Bandenkriminalität erachtet der Bundesrat nicht als erforderlich, wie er in einem am 24. Februar 2010 veröffentlichten Bericht schreibt.
Rechtsgebiete: Jugendstrafrecht
deutsch, ca. 339 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) verabschiedet. Die Massnahmen erweitern und verstärken die Anstrengungen der Invalidenversicherung, Menschen mit einer Behinderung so weit als möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, statt ihnen eine Rente auszurichten. Mit der Revision 6a soll das ab Ende der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das noch 2010 vorgelegt werden soll, wird das Ziel verfolgen, das verbleibende Defizit zu eliminieren und die IV nachhaltig zu sanieren.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 777 Wörter


Jurius
Wer während einer Militärdienstleistung ein Zivildienstgesuch einreicht, erhält künftig den Entscheid der Zivildienstbehörde frühestens vier Wochen nach der Einreichung des Gesuchs, es sei denn, er sei vorher aus der Militärdienstleistung entlassen worden.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 239 Wörter


Jurius
Nach seinem Entscheid vom 3. Februar 2010, die Duvalier-Gelder erneut zu sperren, hat der Bundesrat am 24. Februar 2010 heute den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) in die Vernehmlassung gegeben. Falls das Parlament dem neuen Gesetz zustimmt, könnte es dereinst als erstes auf den Fall Duvalier angewendet werden. Mit dem Gesetzesentwurf will die Schweiz ihre führende Rolle im Bereich der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte bestätigen.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 186 Wörter


Jurius
Parallele Asyl- und Auslieferungsverfahren werden in Zukunft besser koordiniert. Um widersprüchliche Entscheide zu vermeiden, wird insbesondere der Asylentscheid in wenigen Einzelfällen neu beim Bundesgericht anfechtbar sein. Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 eine entsprechende Botschaft mit Gesetzesentwurf verabschiedet.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Auslieferung
deutsch, ca. 236 Wörter


Jurius
Die Zuwanderung geht in der Wirtschaftskrise zurück, die Zahl der erteilten Jahresaufenthaltsbewilligungen hat 2009 gegenüber 2008 um 32,1 Prozent abgenommen. Die Ventilklausel wird voraussichtlich nicht angewendet. Dennoch schnürt der Bundesrat präventiv ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung möglicher Missbräuche und Fehlentwicklungen bei der Personenfreizügigkeit.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 376 Wörter


Jurius
Die Abzocker-Initiative soll dem Volk mit einem direkten Gegenvorschlag vorgelegt werden, der weniger weit geht als die Initiative. So möchte es die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Sie empfiehlt Initiative und Gegenvorschlag zur Annahme.
Rechtsgebiete: Aktienrecht
deutsch, ca. 455 Wörter


Jurius
Die Pauschalbesteuerung von reichen Ausländern soll in der Schweiz nicht verboten werden. Mit 9 gegen 3 Stimmen sprach sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) gegen eine St. Galler Standesinitiative aus, die deren Abschaffung forderte.
Rechtsgebiete: Steuerrecht
deutsch, ca. 144 Wörter


Jurius
Das Parlament soll die Leistungen für Arbeitslose weniger stark kürzen als der Nationalrat im Dezember beschlossen hat. Dies empfiehlt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N).
Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
deutsch, ca. 352 Wörter


Jurius
Die Haltung gefährlicher Hunde soll landesweit einheitlich geregelt werden. Wie der Nationalrat will auch die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ein nationales Hundegesetz. Nach dem Willen der Kommission soll es die kantonalen Gesetze ersetzen.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 237 Wörter

 

 Gesetzgebungsübersicht go to top

 

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2010 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 302 Wörter

 


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Die Ausgabe 2010/1 der Schweizer Richterzeitung ist am 24. Februar 2010 erschienen. Sie beinhaltet unter anderem die folgenden Beiträge:

  • Katrin Marti, Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung.
  • André Kuhn / Joëlle Vuille, Quelques facteurs objectifs influençant la décision judiciaire.
  • Eric Mazurczak, Bestellung des Spruchkörpers am Zürcher Handelsgericht.

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Jusletter 8. März 2010

Loraine Michaud Champendal, L’« avocat de la première heure » dans la procédure pénale suisse
Thomas Cottier / René Matteotti, Der Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum UBS Amtshilfeabkommen
Patrik Eichenberger, Verkehrsunfall im europäischen Ausland: Das Schweizer Verkehrsopfer im Kontext der eigenartigen Umsetzung der 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie in der Schweiz
Kaspar Luginbühl, Erweiterte Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 EMRK auf Zwischenverfügungen aufgrund des EGMR-Urteils Micallef c. Malta
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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