Jusletter 19. Oktober 2009

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Liebe Leserinnen und Leser

«…ignorieren oder debattieren, zulassen oder verbieten?» Das Plakat der Befürworter der Minarettverbots-Initiative hat in den letzten Wochen viel zu reden gegeben. Dass die Volksinitiative die Religionsfreiheit und das Diskri­minierungsverbot verletzt, ist ziemlich unbestritten, die Frage ist nur: Kann für eine grundrechtsverletzende Initiative grundrechtskonform geworben werden? Tarek Naguib diskutiert die Tragweite des Spannungsverhältnisses zwischen der Meinungsäusserungsfreiheit und dem Verbot der Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit im Rahmen von gegen das Diskri­mi­nie­rungs­verbot und die Religionsfreiheit verstossenden Abstimmungsvorlagen.

Einem verwandten Thema widmen sich Prof. Dr. iur. Markus Schefer und Lukas Schaub. Sie besprechen BGE 1C_587/2008 bzw. 1C_15/2009 vom 12. August 2009. In diesen Entscheiden bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz, dass unwahren und unrichtigen Äusserungen im Vorfeld von Abstimmungen nicht durch staatlich verordnete repressive und präventive Verbote, sondern durch Gegenrede begegnet werden soll. Anderseits lockert es die Anforderungen an die Aufhebung einer Volksabstimmung aufgrund unzulässiger privater Intervention und hebt deswegen seit 70 Jahren zum ersten Mal wieder einen Urnengang auf.

In einem überraschenden Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht in Frage gestellt, ob die Verwendung einer schwarz-weiss hinterlegten Marke in Farbe oder das Hinzufügen von Elementen – bspw. dem Namen der Herstellerfirma – einen rechtserhaltenden Gebrauch darstellt. Damit sorgt es für grosse Unsicherheit bei Markeninhabern und wirft Fragen im Zusammenhang mit der bisherigen Hinterlegungspraxis auf. RA Dr. Marco Bundi, LL.M., und RA Benedikt Schmidt fragen sich, wie Marken eigentlich rechtserhaltend benutzt werden können.

Zu guter Letzt bespricht Dr. Lorenz Engi die Monographie «Der Verwaltungsvertrag zwischen Staatsverwaltung und Privaten» von Andreas Abegg. Dieses Werk umfasst einen Teil der Habilitationsschrift Abeggs, der darin für eine grosszügige Zulassung kooperativer Elemente in der Verwaltungspraxis plädiert. Dem Autor gelingt damit die Zusammenführung konkreter schweizerischer Praxis und abstrakter rechtstheoretischer Reflexion.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.

Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Tarek Naguib, Kampagne zur Minarettverbots-Initiative: Zwischen Meinungsäusserungsfreiheit und Diskriminierungsverbot
   
Kurzbeiträge
Markus Schefer / Lukas Schaub, Stärkung der Wahl- und Abstimmungsfreiheit
Marco Bundi / Benedikt Schmidt, Wird Ihre Marke eigentlich rechtserhaltend benutzt?
   
Rezensionen
Lorenz Engi, Rezension: Andreas Abegg, Der Verwaltungsvertrag zwischen Staatsverwaltung und Privaten
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Aufsichtsanzeige trotz gerichtlicher Ungleichbehandlung erfolglos
Jurius, Unterschriftensammeln in St. Gallen auch ohne Bewilligung
Jurius, Bademeister nicht verantwortlich für ertrunkenen Nichtschwimmer
Jurius, Biss in den Arm ist keine schwere Körperverletzung
Jurius, Bundesgericht bestätigt hartes Urteil gegen Thurgauer Freier
Jurius, Une mère soupçonnée de pédophilie devra bénéficier d’un non-lieu
Jurius, Bundesgericht verweigert umstrittene Tierversuche
Jurius, Sonntagsverkauf in Freiburg nur bei dringendem Bedarf
Jurius, Salaire maintenu pour une vendeuse licenciée
Jurius, Einsprecher gegen Neubau unterliegen endgültig
   
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Pas d’expulsion après un parcours professionnel exemplaire
   
Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius, Hohe Gefängnisstrafen für drogenschmuggelnde Mafia-Gehilfen
   
Pressemitteilungen
Jurius, Schutz der Einleger bei Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften
Jurius, MWST-Reform: Bundesrat hält am Einheitssatz fest und schlägt Zusatzbotschaft vor
Jurius, Mehr Sicherheit im Strassenverkehr dank div. Verordnungsänderungen
Jurius, Geänderte Verordnung zum Wehrpflichtersatzgesetz tritt 2010 in Kraft
Jurius, SPK-N: Nichtbiometrische Identitätskarten weiterhin erlauben
Jurius, Impossible d’avoir une non-rétroactivité absolue, selon X. Oberson
   
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (September 2009 - Oktober 2009)

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 Wissenschaftliche Beiträge go to top

 

Tarek Naguib
Unbestritten ist, dass die Minarettverbots-Initiative gegen das völker- und verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot sowie gegen die Religionsfreiheit verstösst. Zweifel bestehen hingegen betreffend die rechtliche Einordnung der islamfeindlichen Plakate der Befürworter. Der vorliegende Beitrag diskutiert anhand des offiziellen Abstimmungsplakates des Initiativ-Komitees die Tragweite des Spannungsverhältnisses zwischen der Meinungsäusserungsfreiheit und dem Verbot der Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit. Der Autor kritisiert die diffamierende Kampagne, kommt hingegen zum Schluss, dass sowohl eine strafrechtliche Verurteilung als auch eine ordnungsrechtliche Intervention einen unverhältnismässigen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit bedeutet. Er ist zudem der Auffassung, dass mit der Kampagne ein gewisser Widerspruch der Verfassungslage de lege lata zum Vorschein komme und wünscht sich den mutigen Schritt des Verfassungsgebers, dass menschenrechts- und grundrechtswidrige Volksinitiativen de lege ferenda für ungültig erklärt werden können.
Rechtsgebiete: Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit; Gleichheit aller Menschen
deutsch, ca. 7613 Wörter

 

 Kurzbeiträge go to top

 

Prof. Dr. iur. Markus Schefer / Lukas Schaub
In einem bemerkenswerten Urteil vom 12. August 2009 setzt sich das Bundesgericht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den demokratischen Willensbildungsprozess im Vorfeld einer Abstimmung auseinander. Es bestätigt dabei den Grundsatz, dass unwahren und unrichtigen Äusserungen in der politischen Auseinandersetzung nicht durch staatlich verordnete repressive und präventive Verbote, sondern durch Gegenrede begegnet werden soll, und es entwickelt seine Rechtsprechung zum Umgang mit Interventionen von Seiten Privater einen wichtigen Schritt weiter: Es lockert die bisher äusserst strengen Anforderungen an die Aufhebung einer Volksabstimmung aufgrund unzulässiger privater Intervention und hebt deswegen – soweit ersichtlich seit 70 Jahren zum ersten Mal wieder – einen Urnengang auf.
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 2515 Wörter


Marco Bundi / Benedikt Schmidt
Anlässlich einer Beschwerde in Markensachen hat das Bundesverwaltungsgericht ausführlich Stellung zum erforderlichen rechtserhaltenden Gebrauch einer Marke bezogen. Das Bundesverwaltungsgericht klärte die Frage der Benutzung einer reinen, in schwarz-weiss (ohne Farbanspruch) hinterlegten Bildmarke durch Verwendung mit weiteren Wortelementen einerseits und durch Gebrauch in Farbe andererseits. Der Entscheid ist überraschend ausgefallen und dürfte für viele Markenbesitzer besorgniserregende Unsicherheiten sowie Fragen im Zusammenhang mit der Hinterlegungspraxis aufwerfen.
Rechtsgebiete: Markenrecht
deutsch, ca. 3808 Wörter

 

 Rezensionen go to top

 

Dr. iur. Lorenz Engi
Andreas Abegg untersucht in einer neuen Arbeit den Verwaltungsvertrag. Er plädiert für eine grosszügige Zulassung kooperativer Elemente in der Verwaltungspraxis.
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht; Privatrecht
deutsch, ca. 937 Wörter

 

 Aus dem Bundesgericht go to top

 

Jurius
BGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat mit widersprüchlichen Antworten auf die gleiche Rechtsfrage für Verwirrung gesorgt. Das Bundesgericht als Aufsichtsinstanz sieht keine Veranlassung zum Eingreifen, da das interne Kommunikationsproblem gelöst sein soll. (BGE 12T_1/2009)
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 324 Wörter


Jurius
BGer – In der autofreien Innenstadt von St. Gallen ist das Sammeln von Unterschriften durch weniger als drei Personen ohne Bewilligung zulässig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt abgewiesen und der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) Recht gegeben. (BGE 1C_434/2008)
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
deutsch, ca. 364 Wörter


Jurius
BGer – Der tödliche Badeunfall eines 14-jährigen Knaben von 2007 im Berner Freibad Weyermannshaus hat für den Bademeister definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Mutter des Opfers abgewiesen. (Urteil 6B_707/2009)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 248 Wörter


Jurius
BGer – Der Biss in den Unterarm ihres Ex-Freundes hat für eine Zürcherin definitiv keine strafrechtlichen Folgen. Laut Bundesgericht hat sie dem Mann bei ihrer Attacke keine schwere Körperverletzung zugefügt. Die Richter in Lausanne haben die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 6B_233/2009)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 272 Wörter


Jurius
BGer – Ein Thurgauer muss definitiv für acht Jahre hinter Gitter, weil er mit vier Strassenprostituierten brutale und gefährliche sadistische Sexpraktiken vollzogen hat, ohne die Frauen vorgängig darüber zu informieren. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung bestätigt. (Urteil 6B_445/2009)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit; Straftaten gegen die Freiheit
deutsch, ca. 275 Wörter


Jurius
BGer – Das Verfahren gegen eine junge Frau, die von ihrer Tochter der Pädophilie bezichtigt wurde, wird definitiv eingestellt. Das Bundesgericht hebt eine Einreihungsverfügung des Genfer Staatsanwalts Daniel Zappelli auf. (Urteil 6B-261/2009) (ts)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
französisch, ca. 308 Wörter


Jurius
BGer – Zwei Affenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik der Universität und der ETH Zürich sind zu Recht verboten worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der betroffenen Forscher abgewiesen und den Entscheid der Zürcher Behörden bestätigt. (Urteile 2C_421/2009 und 2C_422/2009)
Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 330 Wörter


Jurius
BGer – Das Freiburger Kantonsgericht muss eine Beschwerde der Gewerkschaft Unia behandeln, mit der sie die Bewilligung von Sonntags-Verkäufen in mehreren Geschäften anficht. Laut Bundesgericht ist das Kantonsgericht auf die Beschwerde zu Unrecht nicht eingetreten. (Urteil 2C_156/2009)
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
deutsch, ca. 172 Wörter


Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Manor gegen eine provisorische Massnahme abgewiesen, durch die sie zur Wiedereinstellung einer entlassenen Verkäuferin gezwungen wurde. (Urteil 4A_328/2009) (ts)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
französisch, ca. 180 Wörter


Jurius
BGer – Der Neubau von Alters- und Familienwohnungen im zürcherischen Stäfa kann realisiert werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwohner-Ehepaares gegen die Baubewilligung abgewiesen. Baubeginn ist voraussichtlich nächstes Frühjahr. (Urteil 1C_12/2009)
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 182 Wörter

 

 Aus dem Bundesverwaltungsgericht go to top

 

Jurius
BVGer – Eine ehemalige Angestellte der Waadtländer Justiz albanischer Abstammung, die während mehreren Jahren Gerichtsschreiberin und Übersetzerin war, darf in der Schweiz bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Veto des Bundesamts für Migration aufgehoben. (Urteil C-3812/2007) (ts)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
französisch, ca. 201 Wörter

 

 Aus dem Bundesstrafgericht go to top

 

Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am 14. Oktober 2009 vier Handlanger der kalabresischen Mafia zu Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Das Quartett war in den Handel von über 200 Kilogramm Kokain verwickelt gewesen.
Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
deutsch, ca. 204 Wörter

 


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 Das Fenster zum Push-Service Entscheide go to top


In der letzten Woche wurde im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgender Beitrag publiziert
Bieger Alain, Die Mängelrüge und technische Gutachten
(
Kommentar von Urteil 4A_82/2008 vom 29.04.2009)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

 Agenda go to top
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Amtshilfe in Steuersachen; 23.11.2009; Bern
7. St. Galler Energietagung; 01.12.2009; Baden
Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/de/services/veranstaltungskalender/information.asp.

 


 Pressemitteilungen go to top

 

Jurius
Genossenschaften, Vereine und Stiftungen dürfen in Zukunft nur noch Einlagen annehmen, wenn sie diese für den gemeinschaftlichen Zweck der Organisation verwenden. Organisationen, die mit den Einlagen nur eine Kundenbindung verfolgen, sollen sich nicht mehr auf die Ausnahmebestimmung (Art. 3a Abs. 4 Bst. d) der Bankenverordnung (BankV) berufen können. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Revision der BankV gutgeheissen. Sie tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 220 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2009 noch einmal für eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) ausgesprochen. Er unterstützt weiterhin die Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung zahlreicher Steuerausnahmen. Da sich die Ausgangslage seit der Verabschiedung der Botschaft zur MWST-Reform geändert hat, schlägt der Bundesrat in einem Brief an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vor, für den zweiten Teil der Reformvorlage eine Zusatzbotschaft vorzulegen.
Rechtsgebiete: Indirekte Steuern
deutsch, ca. 421 Wörter


Jurius
Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat heute mehrere Verordnungsänderungen beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen und Schulbussen noch sicherer unterwegs sein. Gegen illegales Chip-Tuning werden schärfere Massnahmen ergriffen. Neu erhält auch das ASTRA die Möglichkeit, Rückrufaktionen zu lancieren. Die meisten Änderungen treten am 1. April 2010 in Kraft.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 448 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat eine Revision der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe gutgeheissen. Die Änderungen, die auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten, wurden nötig aufgrund der Revision des Bundesgesetzes über die Wehrpflicht­ersatz­abgabe (WPEG), die von den eidgenössischen Räten am 3. Oktober 2008 verabschiedet wurde.
Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
deutsch, ca. 163 Wörter


Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will die Versprechen aus der Abstimmung über die biometrischen Pässe einlösen. Nichtbiometrische Identitätskarten sollen weiterhin erlaubt bleiben und die Biometrie-Daten müssen nicht obligatorisch zentral gespeichert werden.
Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 146 Wörter


Jurius
Das am 23. September 2009 mit den USA unterzeichnete Doppelbesteuerungs­abkommen sieht keine Rückwirkung vor. Entsprechend erlaubt es lediglich die Weitergabe von Informationen seit dem Datum der Unterzeichnung. Dies wird die Amerikaner jedoch nicht daran hindern, sich für die bankmässige Vergangenheit ihrer Staatsangehörigen zu interessieren, so der Steuerrechtler Xavier Oberson. (ts)
Rechtsgebiete: Steuerrecht
französisch, ca. 289 Wörter

 

 Rechtsprechung go to top

 

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 21. September bis und mit 18. Oktober 2009 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Monatliche Rechtsprechungsübersicht
deutsch, ca. 373 Wörter

 


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Jusletter 26. Oktober 2009

Julian Mausbach, Datenbekanntgabe und Schweigepflicht im schweizerischen Transplantationsgesetz
Vital Zehnder, Arbeitsvertrag für Pflegeeltern?
Lorenz Engi, Rezension: Elisabeth Binz, Gesetzesbindung
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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