Jusletter 20. Juli 2009
Liebe Leserinnen und Leser
In seinem Beitrag zur Umsetzung der EMRK in der Schweiz behandelt Dr. Heinz Aemisegger den Vorrang der EMRK-Garantien und die Rechtsweggarantie, die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Schweiz, sowie Beispiele für die hiesige Umsetzung der EMRK.
Seit dem 1. Januar 2009 ist das neue Familienzulagengesetz (FamZG) in Kraft. Dessen Regelung der Koordination von Unterhaltsleistungen und Kinderzulagen widerspricht jedoch einer bisherigen (und immer noch geltenden) Norm im Zivilgesetzbuch. Carmen Ladina Widmer analysiert das Verhältnis der beiden Gesetzesartikel zueinander und kommt zum Schluss, dass die neue Bestimmung eine Fehlleistung des Gesetzgebers darstellt.
Spätestens seit der Verurteilung von Bernard Madoff u.a. wegen Geldwäscherei zu 150 Jahren Freiheitsstrafe ist die strafrechtliche Haftung bei diesem Delikt ein bekanntes Thema. Daneben darf aber auch die zivilrechtliche Haftung der Finanzintermediäre bei Geldwäscherei nicht unterschätzt werden. RA Nicolas Béguin und Olivier Unternaehrer widmen sich dieser Haftung im Lichte der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema.
Wann verjähren Ansprüche aus der Lieferung nicht vertragsgemässer Ware nach UN-Kaufrecht (CISG)? In seinem kürzlich zu diesem Thema gefällten Entscheid verneint das Bundesgericht die Anwendbarkeit der generellen Einjahresfrist. Prof. Dr. Thomas Koller begrüsst in seiner Zusammenfassung diesen Entscheid, bedauert jedoch, dass es dabei offen lässt, ob eine zwei- oder eine zehnjährige Frist zur Anwendung gelangt.
In seiner Rezension zum «Kompendium zum Schutz der Menschenrechte» stellt Alex Sutter das knapp 1'500-seitige Nachschlagewerk vor, welches alle für die Schweiz relevanten Rechtsquellen des internationalen Menschenrechtsschutzes, der ILO-Kernarbeitskonventionen sowie des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts enthält.
Und zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine zweiwöchige Sommerpause. Diese Zeit nutzen wir zur Optimierung unserer Rechtsgebiete-Systematik und der technischen Infrastruktur. Am 27. Juli und am 3. August 2009 wird daher kein Jusletter erscheinen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und freuen uns, Sie am 10. August 2009 zur nächsten Ausgabe von Jusletter begrüssen zu dürfen.
|
Wissenschaftliche Beiträge |
|
Heinz Aemisegger, Zur Umsetzung der EMRK in der Schweiz |
|
Carmen Ladina Widmer, Kindesunterhalt und Kinderzulagen gemäss FamZG |
|
Nicolas Béguin / Olivier Unternaehrer, La responsabilité civile du banquier en cas de blanchiment d’argent – questions d’illicéité |
|
|
Kurzbeiträge |
|
Thomas Koller, Die Verjährung von Ansprüchen aus der Lieferung nicht vertragsgemässer Ware nach UN-Kaufrecht (CISG) – Keine Anwendung der Einjahresfrist von Art. 210 Abs. 1 OR |
|
|
Rezension |
|
Alex Sutter, Rezension: «Kompendium zum Schutz der Menschenrechte» – Ein Nachschlagewerk der besonderen Art |
|
|
Aus dem Bundesgericht |
|
Jurius, Geldstrafe: Der Tagessatz muss mindestens zehn Franken betragen |
|
Jurius, U1 TV zu Recht aus Analognetz gekippt |
|
Jurius, Bundesgericht reagiert auf Urteil aus Strassburg |
|
|
Aus dem Bundesverwaltungsgericht |
|
Jurius, Doch Markenschutz für «Radio suisse romande» |
|
|
Pressemitteilungen |
|
Jurius, SRG wehrt sich gegen Entscheid zur «gesponserten Uhr» |
|
Jurius, WEKO auferlegt bernischen Elektroinstallateuren Geldbussen |
|
Jurius, Elektronische Übermittlung zwischen Privaten und Behörden |
|
|
Rechtsprechungsübersicht |
|
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Mai 2009 - Juni 2009) |
Information / Impressum |
|
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch.
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.
Zugang zu allen Artikeln in Jusletter. Suche
- Volltextsuche
- Rechtsgebiete (Zugriff via Rechtsgebiete-Systematik)
- Chronologie (Liste aller Jusletter-Ausgaben)
- E-Mails (Liste aller versandten E-Mails)
- Autoren (Suche mittels Namen der Autorin bzw. des Autors)
- Jahresregister
Spezial-Beiträge und -Ausgaben.
- Schwerpunkt-Ausgaben (alle Schwerpunkt-Ausgaben auf einen Blick)
- Jusletter RSS-Feed
Anzeige |
|
|
Wissenschaftliche Beiträge |
|
Dr. iur. Heinz Aemisegger
Im vorliegenden Beitrag werden zunächst der Vorrang der EMRK-Garantien und die Rechtsweggarantie behandelt. Die Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs ist gemäss Art. 35 Ziff. 1 EMRK Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Für die Schweiz ergibt sich in diesem Zusammenhang, dass die Prüfungsmöglichkeiten des Bundesgerichts oft eingeschränkter sind als diejenigen des EGMR (verfahrensrechtliche Disharmonie). Im letzten Teil des Aufsatzes werden Beispiele betreffend die Umsetzung der EMRK in der Schweiz angeführt. Sie beziehen sich auf verfahrensrechtliche und auf materielle EMRK-Fragen.
Rechtsgebiete: Menschenrechte
deutsch, ca. 17397 Wörter
Carmen Ladina Widmer
Per 1. Januar 2009 ist das neue Familienzulagengesetz (FamZG) in Kraft getreten. Art. 8 FamZG regelt die Koordination von Unterhaltsleistungen und Kinderzulagen. Dabei stimmt diese neue Bestimmung mit dem bisherigen (und immer noch geltenden) Art. 285 Abs. 2 ZGB, der ebenfalls zum Ziel hat, Unterhaltsleistungen und Kinderzulagen zu koordinieren, nicht überein. Der vorliegende Beitrag versucht, das Verhältnis der zwei sich im Ergebnis widersprechenden Koordinationsbestimmungen zu klären. Nach Ansicht der Autorin stellt die Einführung von Art. 8 FamZG letztlich eine Fehlleistung des Gesetzgebers dar.
Rechtsgebiete: Familienrecht; Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 7027 Wörter
Nicolas Béguin / Olivier Unternaehrer
Die Schweiz verfügt über ein umfangreiches und effizientes Arsenal im Kampf gegen die Geldwäscherei. Trotzdem gelingt es ihr nicht, die Vorurteile gegenüber ihrem Bankensystem abzubauen. Die strafrechtliche Haftung der Finanzintermediäre bei der Verletzung von Normen zur Bekämpfung der Geldwäscherei ist bei den Praktikern ein bekanntes Thema, da sie mit diesem regelmässig konfrontiert werden. Obwohl die strafrechtlichen Konsequenzen einer Verletzung die wohl am meisten gefürchteten sind, dürfen auch die zivilrechtlichen Konsequenzen nicht unterschätzt werden. Der vorliegende Beitrag steckt die Konturen dieser Haftung im Licht der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema ab.
Rechtsgebiete: Geldwäscherei
französisch, ca. 19411 Wörter
Kurzbeiträge |
|
Prof. Dr. Thomas Koller
Das Bundesgericht hat in einem (nicht zur Publikation bestimmten) Urteil eine wichtige Frage geklärt: Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aus der Lieferung nicht vertragskonformer Ware gemäss Art. 35 ff. CISG unterliegen generell nicht der Einjahresfrist von Art. 210 Abs. 1 OR, wenn sich die Verjährungsfrage nach schweizerischem Recht beurteilt. Offen bleibt weiterhin, ob auf solche Ansprüche eine zwei- oder eine zehnjährige Frist zur Anwendung kommt.
Rechtsgebiete: Kaufvertrag / CISG
deutsch, ca. 1528 Wörter
Rezensionen |
|
Alex Sutter
Wie der Untertitel des neuen «Kompendiums zum Schutz der Menschenrechte» besagt, handelt es sich bei dem knapp 1'500-seitigen Band um eine «Quellensammlung für die Schweiz». Erstmals wird in einem einzigen Nachschlagewerk der Zugriff auf alle von der Schweiz ratifizierten, innerstaatlich verbindlichen Rechtsquellen des internationalen Menschenrechtsschutzes, der ILO-Kernarbeitskonventionen sowie des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts geboten.
Rechtsgebiete: Menschenrechte
deutsch, ca. 437 Wörter
Agenda |
|
Publikum finden. Oder Publikum werden.
|
Aus dem Bundesgericht |
|
Jurius
BGer – Auch bei einkommensschwachen Straftätern muss der Tagessatz einer Geldstrafe laut Bundesgericht im Minimum zehn Franken betragen. Ein Betrag von fünf Franken hat laut den Richtern in Lausanne bloss noch symbolischen Charakter und ist damit bundesrechtswidrig. (Urteil 6B_769/2008)
Rechtsgebiete: Massnahmen (ohne Einziehung)
deutsch, ca. 193 Wörter
Jurius
BGer – Die Cablecom hat den TV-Sender U1 TV zu Recht aus ihrem analogen Kabelnetz gekippt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Privatsenders abgewiesen und die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Sender seine Aufschaltung verlangen kann. (Urteil 2C_899/2008)
Rechtsgebiete: Medienrecht
deutsch, ca. 245 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) reagiert und die unbefristete Wegweisung eines kriminellen Türken auf 10 Jahre Landesverweis beschränkt. Seine Rückkehr in die Schweiz ist damit frühestens 2013 möglich. (Urteil 2F_11/2008)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 294 Wörter
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
|
|
Jurius
BVGer – Das «Radio suisse romande» kann seinen Namen als Wortmarke schützen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) aufgehoben und die Eintragung ins Markenregister angeordnet. (Urteil B-3812/2008)
Rechtsgebiete: Markenrecht
deutsch, ca. 130 Wörter
Pressemitteilungen |
|
Jurius
Die Uhr mit Sponsoreneinblendung vor der «Tagesschau» im Schweizer Fernsehen SF und anderen Sendungen ist aus Sicht des Bundes nicht mehr zulässig. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) fordert eine Anpassung. Dagegen setzt sich die SRG zur Wehr.
Rechtsgebiete: Medienrecht
deutsch, ca. 259 Wörter
Jurius
Die Wettbewerbskommission hat acht Elektroinstallationsbetriebe aus dem Raum Bern gebüsst, welche zwischen 2006 und 2008 unzulässige Absprachen über Preise und Kundenzuteilungen vorgenommen haben. Die Summe der Geldbussen beläuft sich auf über 1,24 Millionen Franken. In der Entscheidung vom 6. Juli 2009 berücksichtigte die WEKO, dass die Unternehmen während der ganzen Untersuchung kooperiert und eine einvernehmliche Regelung getroffen haben.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 337 Wörter
Jurius
Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren werden verschiedene Gerichte und Behörden in Zukunft verpflichtet sein, elektronische Eingaben entgegenzunehmen und zu behandeln. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat am 20. Juli 2009 die Anhörung zu einem Verordnungsentwurf eröffnet, der die Modalitäten des elektronischen Verkehrs festlegt.
Rechtsgebiete: E-Government
deutsch, ca. 287 Wörter
Rechtsprechung |
|
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 22. Juni 2009 bis und mit 17. Juli 2009 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 843 Wörter
Anzeige |
|
|
Lawjobs |
|
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Giurista; Adecco Risorse Umane SA; Lugano
Jurist/in; Andritz Hydro AG; Kriens oder Vevey
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie.Renfer@weblaw.ch. Möchten Sie mehrmals in Jusletter präsent sein? Senden Sie uns Ihre Platzierungswünsche bis jeweils Montag, 09.00 Uhr. Wir stellen sicher, dass Ihr Inserat am Nachmittag in Jusletter beworben wird. Kostenpunkt pro zusätzliche Schaltung in Jusletter: CHF 100.-. Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch. |
Vorschau |
|
|
|