Jusletter, 29. Juni 2009

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Liebe Leserinnen und Leser

Das Bundesgericht hat in zwei Urteilen die einkommenssteuerliche Behandlung des Rückkaufs von Rentenversicherungen sowie von privaten Leibrentenverträgen beurteilt. Die Verwaltungspraxis wurde massgeblich korrigiert. Der Beitrag von Peter Lang behandelt das sich daraus abzeichnende neue Besteuerungskonzept, welches den Vorsorgecharakter dieser Produkte vermehrt berücksichtigt.

Im Rahmen der hängigen Aktienrechtsrevision werden Wünsche nach einem unternehmensfreundlicheren Kapitalherabsetzungsverfahren laut. RA Dr. Rino Siffert und RA Dr. Florian Zihler betrachten die gestaffelte Kapitalherabsetzung und weitere zulässige und unzulässige Formen der Herabsetzung des Aktienkapitals aus gesellschafts- und handelsregisterrechtlicher Sicht.

Zwar richtet sich die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken 2008 (VSB 2008) grundsätzlich nur an Banken. Die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten betreffen indirekt aber auch Rechtsanwälte und Notare, auf deren Bankkonten sich Kundengelder befinden. RA Dominik Eichenberger stellt die VSB 2008 und ihre Auswirkungen auf Rechtsanwälte und Notare vor.

Eine anfangs 2006 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag ist bei der praktischen Umsetzung auf heftige Kritik gestossen. Die daraufhin vom eidgenössischen Parlament vorgenommene «Korrektur» tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland zeigen die praktischen Auswirkungen auf Versicherungsverträge bei Eigentumsänderungen an Grundstücken auf.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Unsere langjährige Mitarbeiterin, Frau Isabelle Clerc, verlässt unser Redaktionsteam per Ende Juni 2009. Frau Clerc war als stellvertretende Verlagsleiterin u.a. zuständig für die französischsprachige Ausgabe von Jusletter und Ansprechperson aller Autoren und Redaktoren aus der Westschweiz. Das gesamte Weblaw- und Jusletter-Team bedankt sich herzlich bei ihr und wünscht ihr alles Gute und viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre

Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Peter Lang, Rückkauf von Rentenversicherungen – Bundesgericht entwickelt Rechtsprechung weiter
Rino Siffert / Florian Zihler, Herabsetzung des Aktienkapitals unter besonderer Berücksichtigung der gestaffelten Kapitalherabsetzung
   
Kurzbeiträge
Roland Pfäffli / Daniela Byland, Versicherungsverträge bei Eigentumsänderungen an Grundstücken
Dominik Eichenberger, VSB 2008 und Rechtsanwälte/Notare
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Obergericht muss auf Geheiss aus Lausanne über die Bücher
Jurius, Pas de prison pour avoir hébergé des clandestins
Jurius, Vier Jahre Freiheitsstrafe für Suizidhilfe
Jurius, Milchgenossenschaft vor Bundesgericht erfolglos
   
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Keine Bewilligung für Neuenburger Züchter
   
Pressemitteilungen
Jurius, Umsetzung USTR II: Freigrenze für Zinsen auf allen Kundenguthaben
Jurius, RK-N: Keine Verfassungsnorm für doppelte Strafbarkeit
Jurius, RK-N: Konsumentschutz ist ausreichend
Jurius, RK-N: Wahl des Bundesanwalts gemäss Ständeratsmodell
Jurius, SIK-S: Ständeratskommission für Armee-Einsatz gegen Piraten
Jurius, SPK-N: Beste Köpfe sollen in der Schweiz bleiben können

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 Wissenschaftliche Beiträge go to top

 

Peter Lang
Das Bundesgericht hat in zwei Urteilen die einkommenssteuerliche Behandlung der Rückkäufe von Rentenversicherungen sowie von privaten Leibrentenverträgen beurteilt. Die Verwaltungspraxis wurde massgeblich korrigiert. Im Ergebnis zeichnet sich im Bereich der Rentenversicherungen und Leibrentenverträge ein neues Besteuerungskonzept ab, welches den Vorsorgecharakter dieser Produkte vermehrt berücksichtigt.
Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 6108 Wörter


Rino Siffert / Florian Zihler
In letzter Zeit versuchen Anwaltskanzleien das aktienrechtliche Kapitalherabsetzungsverfahren in einem vorwiegend unternehmensfreundlichen Sinn abzuändern, weil namentlich aufgrund des in der hängigen Aktienrechtsrevision diskutierten Kapitalbands sowie der genehmigten Kapitalerhöhung Begehrlichkeiten nach weiteren Arten der Kapitalherabsetzung wach werden. Im vorliegenden Beitrag werden ausgehend von der konstitutiven Kapitalherabsetzung und der diesbezüglichen Kognition des Handelsregisterführers, welche den Massstab für die Beurteilung der Zulässigkeit jeder Modifikation am Kapitalherabsetzungsverfahren bilden, verschiedene Arten von Kapitalherabsetzungen wie die «gestaffelte Kapitalherabsetzung» sowie die «Kapitalherabsetzung mit Höchstbetrag», mit welchen die Handelsregisterämter in jüngster Vergangenheit konfrontiert wurden, aus gesellschafts- und handelsregisterrechtlicher Sicht näher betrachtet. Weiter werden mit dem «Hybrid-Konzept» sowie der «genehmigten Kapitalherabsetzung» zwei unzulässige Kapitalherabsetzungsverfahren dargestellt. Schliesslich werden das «Kapitalband» und die modifizierte Kapitalherabsetzung der hängigen Aktienrechtsreform vorgestellt.
Rechtsgebiete: Aktienrecht
deutsch, ca. 7645 Wörter

 

 Kurzbeiträge go to top

 

Dr. iur. Roland Pfäffli / Daniela Byland
Eine am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) ist bei der praktischen Umsetzung auf heftige Kritik gestossen. Das eidgenössische Parlament hat diesem Umstand Rechnung getragen und die notwendige «Korrektur» vorgenommen. Es geht dabei um die Rechtswirkungen von Versicherungsverträgen bei Eigentumsänderungen am versicherten Gegenstand. Im vorliegenden Beitrag werden die praktischen Auswirkungen dieser «Korrektur», die am 1. Juli 2009 in Kraft treten wird, bei den Eigentumsänderungen an Grundstücken aufgezeigt.
Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
deutsch, ca. 1119 Wörter


Dominik Eichenberger
Die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken 2008 (VSB 2008) richtet sich grundsätzlich nur an die Banken. Da die VSB 2008 den Banken verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt, welche sie im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen mit Rechtsanwälten und Notaren einzuhalten haben, hat die VSB 2008 aber indirekt auch Auswirkungen auf Rechtsanwälte und Notare. Diese Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Die VSB 2008 kann insbesondere dazu führen, dass sich Rechtsanwälte und Notare dem Vorwurf ausgesetzt sehen, sich durch das vorsätzlich falsche Ausfüllen der von der VSB 2008 vorgeschriebenen Formulare (insbesondere des Formulars A und des Formulars R) der Urkundenfälschung strafbar zu machen.
Rechtsgebiete: Anwaltsrecht; Notariatsrecht; Bankrecht; Geldwäscherei
deutsch, ca. 4115 Wörter

 

 Aus dem Bundesgericht go to top

 

Jurius
BGer – Das Zürcher Obergericht hat mit einer Gerichtsgebühr von 450'000 Franken im Streit um die Absetzung eines Willensvollstreckers den Bogen überspannt. Das Bundesgericht hat einer Millionärswitwe Recht gegeben und die Sache zu neuem Entscheid zurückgeschickt. (BGE 5A_23/2009)
Rechtsgebiete: Erbrecht
deutsch, ca. 213 Wörter


Jurius
BGer – Der Fall eines sechzigjährigen Waadtländers, der wegen der Vermietung zweier Zimmer an illegale Einwanderer zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss neu entschieden werden. Das Bundesgericht hat das entsprechende Urteil der Waadtländer Justiz aufgehoben. (BGE 6B_974/2008) (ts)
Rechtsgebiete: Strafrecht; Ausländer- und Asylrecht
französisch, ca. 153 Wörter


Jurius
BGer – Der Zürcher Psychiater Peter Baumann ist für seine Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Mann zu Recht wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat den Schuldspruch des Basler Appellationsgerichts bestätigt. (Urteile 6B_14/2009 und 6B_48/2009)
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 432 Wörter


Jurius
BGer – Die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verhängte Rekord-Busse über 575'000 Franken gegen die Milchgenossenschaft PMO Ostschweiz ist definitiv. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der Genossenschaft nicht eingetreten. Die Urteilsbegründung steht noch aus. (Dispositiv des Urteils 2C_845/2008)
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
deutsch, ca. 177 Wörter

 

 Aus dem Bundesverwaltungsgericht go to top

 

Jurius
BVGer – Ein Neuenburger Vogelzüchter erhält keine Bewilligung zur Aussetzung von Auerhühnern. Laut Bundesverwaltungsgericht ist nicht auszuschliessen, dass das Vorhaben die genetische Eigenart der bestehenden Auerhuhnpopulation gefährden könnte. (Urteil A-7425/2008)
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 163 Wörter

 


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BF 2009 – Regulierung und Selbstregulierung der Finanzmärkte in der Schweiz – BFonline

ISBN 978-905742-51-0

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In der letzten Woche wurde im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgender Beitrag publiziert
Thierry Obrist / Alain Barbezat, Pas de responsabilité objective de la personne morale en droit pénal fiscal
(
Kommentar von BGE 135 II 86)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

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Publikum finden. Oder Publikum werden.
Haftung der Medizinalpersonen; 26.08.2009; Luzern
The Postgraduate Studies in International Arbitration; 22.10.2009; Zürich/Genf
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In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
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Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Stucki (T +41 31 380 57 77).

 


 Pressemitteilungen go to top

 

Jurius
Mit der Annahme der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) werden Zinsen auf Kundenguthaben ab 2010 von der Verrechnungssteuer befreit, sofern sie 200 Franken pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2009 eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.
Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 264 Wörter


Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragt ihrem Rat mit 14 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Diese verlangt, den Grundsatz der doppelten Strafbarkeit in der Bundesverfassung festzuhalten.
Rechtsgebiete: Strafvollzugsrecht; Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 170 Wörter


Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hält den Schutz der Konsumenten vor dem «Kleingedruckten» und bei Internet- und Telefonverbräuchen für ausreichend. Sie beantragt dem Plenum, drei Initiativen aus dem Ständerat zu begraben.
Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
deutsch, ca. 116 Wörter


Jurius
Der Bundesanwalt soll durch die Bundesversammlung gewählt werden. Die Aufsicht über seine Aktionen soll eine unabhängige, vom Parlament gewählte Behörde übernehmen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) folgt damit dem Ständerat.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden; Strafprozessrecht und Gerichtsorganisation
deutsch, ca. 93 Wörter


Jurius
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK-S) befürwortet den Einsatz von bis zu 30 Armeeangehörigen zur Unterstützung der Anti-Piraterie-Operation «Atalanta» der EU vor der somalischen Küste. Der Enscheid fiel mit 10 zu 1 Stimmen.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 140 Wörter


Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will Absolventinnen und Absolventen von Schweizerischen Hochschulen aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA auf dem Arbeitsmarkt erleichtert zulassen. Sie hat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 288 Wörter

 


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Jusletter 6. Juli 2009

Omar Abo Youssef, Die primären und sekundären Quellen des islamischen Rechts
Christina Schmid-Tschirren, Gewerbe- und konkurrenzbeschränkende Dienstbarkeiten – kein Abrücken des Bundesgerichts von seiner bisherigen Praxis
Friedrich Frank, Organisationsverbrechen zum Zwecke der Bereicherung bei Art. 260ter StGB
Kurt Pärli/Edgar Imhof, Die Vereinbarkeit der schweizerischen Rechtsordnung mit der (revidierten) Europäischen Sozialcharta
Thomas Gächter/Kurt Pärli, Nachruf: Edgar Imhof (1962–2009)
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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