Jusletter 25. Mai 2009

Zur Online-Ausgabe

 

Liebe Leserinnen und Leser

Schreiben Sie Ihre Briefe und Rechtsschriften mit «Word»? Höchstwahrscheinlich schon, denn aktuell ist MS Word das mit Abstand meistverwendete Textverarbeitungsprogramm der Welt. Damit haben Sie vielleicht auch schon Bekanntschaft mit seinen Tücken gemacht – insb. wenn Sie sehr umfangreiche wissenschaftliche Texte oder Bücher in Word geschrieben haben. Niklaus Meier schreibt seine Dissertation mit dem Programm LaTeX, welches ihm die formelle Arbeit stark vereinfacht. In seinem Beitrag stellt er insb. LaTeX und seine Vorzüge vor.

Für das am 1.1.2008 oder später begonnene Geschäftsjahr ist erstmals ein Verzicht auf die eingeschränkte Revision bei AG und GmbH möglich, wobei die Frist für den erstmaligen Revisionsverzicht für viele am 30. Juni 2009 abläuft. Höchste Zeit also für ein Update zum Thema. RA Dr. Benedikt Suter erläutert, wer auf die eingeschränkte Revision verzichten darf und welche Formalitäten zu beachten sind.

Der am 12. Dezember 2008 in Kraft getretene Art. 107a AsylG regelt das Verfahren gemäss Dublin-Verordnung der EU. Dr. Mathias Hermann stellt fest, dass in der Praxis «die von einem Nichteintretensentscheid betroffenen Personen regelmässig keine effektive Beschwerdemöglichkeit haben, denn unmittelbar nach der Eröffnung dieser Entscheidung soll die Wegweisung aus der Schweiz vollzogen werden.» Damit werde zumindest das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verletzt und evtl. auch Refoulement-Verbote des internationalen Rechts.

Mit 65/63 ist Schluss mit Arbeiten. Oder doch nicht? Oder vorher? Der Nationalrat wird’s teilweise in der Sommersession diskutieren. Die heutige Gesellschaft wünscht sich mehrheitlich ein flexibles Rentenalter – einige Verschleissberufe sind sogar darauf angewiesen. Aber das System muss auch finanziert werden. «Gefragt sind deshalb gesetzgeberische Lösungen für verschiedenartige Ansprüche.» Prof. Dr. Thomas Gächter und Dr. phil. I Elisabeth Michel-Alder loten die Möglichkeiten, Chancen und Erfordernisse aus.

Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht

                   
Nils Güggi    
Verlagsleiter Weblaw AG    
 Inhaltsverzeichnis
 
Kurzbeiträge
Elisabeth Michel-Alder / Thomas Gächter, Zeitsouveränität am Ende des Erwerbslebens
Mathias Hermann, Refoulement-Verbote und effektiver Rechtsschutz bei Dublin Entscheidungen
Benedikt Suter, Verzicht auf die (eingeschränkte) Revision der Jahresrechnung bei der AG und der GmbH
Niklaus Meier, Bibliographie und Layout leicht gemacht – LaTeX
   
Aus dem Bundesgericht
Jurius, Kritik an neurechtlichen Strafen
Jurius, La sous-location vaudoise a ses propres règles
   
Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Bundesverwaltungsgericht hebt Entlassung von BLW-Mitarbeiter auf
Jurius, Betreuungszulagen ab Geburt
Jurius, Keine Presseförderung für Ktipp
   
Pressemitteilungen
Jurius, GPK/Bundesstrafgericht: Zugang zu Informationen aus laufenden Strafverfahren
Jurius, FINMA anerkennt weitere Selbstregulierungen aus der Vermögensverwaltungsbranche
Jurius, Steuerentlastung von Familien dank Elterntarif und Kinderbetreuungsabzug
Jurius, Bedingter Rückzug von Volksinitiativen
Jurius, Bundesrat spricht sich gegen Buchpreisbindung aus
Jurius, Aussprache zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
Jurius, Bundesrat verabschiedet Totalrevision der Postgesetzgebung
Jurius, Heroingestützte Behandlung: Gesetzliche Grundlage ab dem 1. Januar 2010
Jurius, Armeeeinsatz zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta und Vernehmlassung der Revision des Militärgesetzes
Jurius, KVF-N: Fernsehsender dürfen für Wein und Bier werben

 Information / Impressum go to top

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410

Statistik: - E-Mail-Empfänger: 18'000
- Personen mit Passwort: 12'000
- Zugang ohne Passwort: alle Universitäten
- Campuslizenzen (Info): alle Schweizer Universitäten
Infos: - Auskunft: info@weblaw.ch T +41 31 380 57 77
-  Abo-Aufstockungen: info@weblaw.ch T +41 31 380 57 77
-  Abo-Kündigungen: info@weblaw.ch T +41 31 380 57 77
- Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/de/services/werbung/index.asp
- Abkürzungen: cli = Isabelle Clerc / ts = Thomas Schneider


Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch.
 Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen. 

 Jusletter-Archiv
go to top


Zugang zu allen Artikeln in Jusletter. Suche

Volltextsuche
Rechtsgebiete (Zugriff via Rechtsgebiete-Systematik)
Chronologie (Liste aller Jusletter-Ausgaben)
E-Mails (Liste aller versandten E-Mails)
Autoren (Suche mittels Namen der Autorin bzw. des Autors)
Jahresregister

Spezial-Beiträge und -Ausgaben.

Schwerpunkt-Ausgaben (alle Schwerpunkt-Ausgaben auf einen Blick)
 Jusletter RSS-Feed


 Anzeige go to top

 

 Weblaw Aktuell go to top

Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:

Happy Birthday: Weblaw ist 10 geworden!

Neuer Mitarbeiter bei Weblaw

 


 Kurzbeiträge go to top

 

Dr. phil. I Elisabeth Michel-Alder / Prof. Dr. Thomas Gächter
Berufslaufbahnen sind vielfältig. Wünsche oder Zwänge, sie zu beenden, variieren individuell und konjunkturell. Die beiden Ziele, das Spektrum der Wahlmöglichkeiten zu erweitern und zur Ausdehnung der Erwerbsphase zu ermutigen, sind an die Bedingung der Kostenneutralität für Staat und Solidargemeinschaft zu knüpfen. Für substanzielle Reformen ist die zweite Säule als Treiberin ins Zentrum zu rücken; die erste Säule (AHV) erscheint im Widerstreit politischer Interessen mehr oder weniger blockiert.
Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge; AHV
deutsch, ca. 1876 Wörter


Dr. iur. Mathias Hermann
Seit Dezember 2008 ist die Dublin Verordnung der Europäischen Union auch für die Schweiz anzuwenden. Nach dieser Verordnung ist ein Staat berechtigt, den nach dieser Verordnung als verantwortlich bezeichneten Staat um Aufnahme von Asylantragstellern zu ersuchen. Hat ein anderer Staat gegenüber der Schweiz einem Ersuchen um Aufnahme eines Asylantragstellers zugestimmt, wird die betreffende Person in den verantwortlichen Staat transferiert. Hierzu ergeht ein Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid, wobei Art. 107a AsylG bestimmt, dass eine Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. In der schweizerischen Praxis ist festzustellen, dass die von einem Nichteintretensentscheid betroffenen Personen regelmässig keine effektive Beschwerdemöglichkeit haben, denn unmittelbar nach der Eröffnung dieser Entscheidung soll die Wegweisung aus der Schweiz vollzogen werden. Hierdurch besteht im Einzelfall die Gefahr der Verletzung von refoulement-Verboten des internationalen Rechts. Jedenfalls wird aber das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verletzt.
Rechtsgebiete: Menschenrechte; Ausländer- und Asylrecht; Europarecht
deutsch, ca. 2688 Wörter


Dr. iur. Benedikt Suter
Nach neuem Revisionsrecht kann erstmals für das am 1.1.2008 oder später begonnene Geschäftsjahr auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden. Rund 90% der bestehenden Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erfüllen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Der Artikel erläutert die wesentlichen Gesichtspunkte und die bei der erforderlichen Handelsregisteranmeldung zu beachtenden Formalitäten. Die Frist für den erstmaligen Revisionsverzicht läuft für viele AG und GmbH am 30.6.2009 ab.
Rechtsgebiete: Aktienrecht; GmbH
deutsch, ca. 1970 Wörter


Niklaus Meier
Wissenschaftliches, juristisches Arbeiten ist doppelt mühsam: Es zählt nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form. Im vorliegenden Beitrag werden mit LaTeX und Zotero Lösungen für diese Herausforderung dargestellt. LaTeX ist ein Schreibprogramm, welches die formelle Arbeit – Zitieren der Autoren und Gerichtsentscheide etc. – automatisch erledigt. Zotero bietet viele interessante Anwendungsmöglichkeiten, um bei grösseren wissenschaftlichen Arbeiten die bibliographische Schriftenflut zu bewältigen. Um die Vorteile von Zotero und LaTeX kurz zusammenzufassen: Sie bieten mehr Zeit für den Inhalt.
Rechtsgebiete: Rechtsinformatik
deutsch, ca. 3042 Wörter

 

 Aus dem Bundesgericht go to top

 

Jurius
BGer – Ein leichtes Delikt kann für den Täter teurer werden als eine schwerere Straftat. Laut Bundesgericht sind die Gerichte nicht verpflichtet, zu einer bedingten Geldstrafe in jedem Fall auch noch eine Busse auszusprechen. (Urteil 6B_1042/2008)
Rechtsgebiete: Massnahmen (ohne Einziehung)
deutsch, ca. 187 Wörter


Jurius
BGer – Das Bundesgericht untersagt waadtländischen Mietern die Untervermietung ihrer Wohnung auf unbestimmte Zeit ohne Zustimmung des Vermieters. (Urteil 4a_487/2008) (ts)
Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
französisch, ca. 293 Wörter

 

 Aus dem Bundesverwaltungsgericht go to top

 

Jurius
BVGer – Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat einen Teamleiter zu Unrecht entlassen, nachdem er EU-Inspektoren über angebliche Missstände im schweizerischen Pflanzenschutz informiert hat. Laut Bundesverwaltungsgericht darf der Mann weiterarbeiten. (Urteil A-309/2009)
Rechtsgebiete: Öffentliches Dienstrecht
deutsch, ca. 173 Wörter


Jurius
BVGer – Die Eidgenossenschaft wird einem Teil ihrer Angestellten Betreuungszulagen nachzahlen müssen. Laut Bundesverwaltungsgericht wurde ihnen zwischen 2002 und 2008 eine Zulage für den Geburtsmonat des Kindes zu Unrecht verwehrt. (Urteil A-6160/2008)
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 159 Wörter


Jurius
BVGer – «Ktipp», «saldo» und die übrigen Zeitschriften vom Verlag Konsumenteninfo erhalten von der Post keine Tarifermässigung mehr. Dass dadurch die Existenz der Herausgeberin gefährdet sein könnte, spielt laut Bundesverwaltungsgericht keine Rolle. (Urteil A-6523/2008)
Rechtsgebiete: Postwesen
deutsch, ca. 163 Wörter

 


 Anzeige go to top

Neue Kurse für Juristinnen und Juristen

Juristische Internetrecherche – effizient und effektiv
23. Juni 2009 14:00 - 18:00 Uhr
Zürich
25. Juni 2009 16:30 - 20:30 Uhr
Basel
Kursprogramm   |  Anmeldetalon

Melden Sie sich jetzt an. Es stehen noch wenige Plätze zur Verfügung.
Für Gruppen ab 8 Personen offerieren wir Ihnen gerne ein Angebot für einen privaten Halbtageskurs – abgestimmt speziell auf Ihre Bedürfnisse.

Susanne Steindl | T +41 31 380 57 77 | E-Mail susanne.steindl@weblaw.ch
Weblaw AG | CyberSquare | Laupenstrasse 1 | 3008 Bern | Switzerland

 

 Das Fenster zum Push-Service Entscheide go to top


In der letzten Woche wurde im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgender Beitrag publiziert
Burnier Michèle, Conditions d'enregistrement d'une marque sonore
(
Kommentar von BGE 4A 566/2008  vom 07.04.2008)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

 Agenda go to top
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Symposium Familienrecht; 09.09.2009; Freiburg
Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/de/services/veranstaltungskalender/information.asp.

 

 Per§onalia go to top

In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Neuer Direktor des Bundesamtes für Gesundheit
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Stucki
(T +41 31 380 57 77).

 


 Pressemitteilungen go to top

 

Jurius
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und das Bundesstrafgericht haben in einer Vereinbarung das Verfahren festgelegt, das künftig zur Anwendung gelangen soll, wenn die GPK Zugang zu Informationen aus laufenden Strafverfahren erhalten möchten, um ihre Aufgabe wahrzunehmen. Die Vereinbarung wurde erarbeitet, nachdem die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem Aufsichtsentscheid die Informationsrechte der GPK anders beurteilt hatte als die GPK gemäss ihrer bisherigen Praxis.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 238 Wörter


Jurius
Nachdem die FINMA aus dem Bereich der unabhängigen Vermögensverwaltung im April fünf Regelwerke von Branchenorganisationen als Mindeststandards zur Selbstregulierung anerkannt hat, werden für dieses Geschäftsfeld nun die Regelwerke von zwei weiteren Branchenorganisationen anerkannt.
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 90 Wörter


Jurius
Der Bundesrat will Familien mit Kindern steuerlich entlasten und schlägt einen neuen Elterntarif und einen neuen Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern vor. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat er am 20. Mai 2009 die Botschaft an das Parlament verabschiedet.
Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 584 Wörter


Jurius
Initianten sollen ein Volksbegehren unter Vorbehalt zurückziehen können, wenn das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag beschliesst. Der Bundesrat unterstützt diesen Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S).
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 132 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat die Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Buchpreisbindung an seiner Sitzung vom 20. Mai 2009 verabschiedet. Er beantragt dem Nationalrat, Bücherpreise nicht verbindlich festzulegen und entsprechend auf die Vorlage nicht einzutreten.
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 190 Wörter


Jurius
Die Bundesanwaltschaft soll von einem besonderen Gremium beaufsichtigt werden und die Wahl des Bundesanwalts sowie seiner Stellvertreter durch das Parlament erfolgen. Der Bundesrat wird sich diesem von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ausgearbeiteten Alternativmodell in den parlamentarischen Beratungen nicht widersetzen, wie er am 20. Mai 2009 beschlossen hat.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 194 Wörter


Jurius
Aufgrund der Öffnung der Postmärkte in Europa verändert sich auch der schweizerische Postmarkt. Diese Veränderungen machen eine vollständige Revision der Postgesetzgebung erforderlich. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft dazu an das Parlament verabschiedet.
Rechtsgebiete: Postwesen
deutsch, ca. 607 Wörter


Jurius
Der Bundesrat legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen über die heroingestützte Behandlung auf den 1. Januar 2010 fest. Am 30. November 2008 hatten knapp 70% der Stimmbevölkerung die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen. Die restlichen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden, da diese umfangreiche Anpassungen im Verordnungsrecht verlangen.
Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
deutsch, ca. 105 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft über den Einsatz der Armee zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Revision des Militärgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Am 22. April 2009 hatte der Bundesrat die Botschaft über den Armeeeinsatz genehmigt und gleichzeitig entschieden, dass eine Vernehmlassung über die geplante Revision des Militärgesetzes stattfindet. Diese wurde inzwischen durchgeführt.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 183 Wörter


Jurius
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) will Werbung für Wein und Bier für alle Radio- und Fernsehsender zulassen. Sie folgt damit dem Antrag des Bundesrates, der dies im Rahmen des MEDIA-Abkommens zur Filmförderung vorschlägt.
Rechtsgebiete: Medienrecht
deutsch, ca. 247 Wörter

 


 Anzeige go to top
SchKG-Tagung
Donnerstag, 18. Juni 2009,
im Hotel Marriott, Zürich

Grundlagenseminar zum Betreibungsrecht (Basics-Seminar)

Zur Aus- und Weiterbildung für alle, die sich beruflich mit dem SchKG befassen und sich in Betreibungsfragen auskennen müssen.
 Weitere Informationen & Programm
Forum SchKG
Fax: 044 218 77 70
info@forum-schkg.ch
www.forum-schkg.ch
Dominik Gasser, Fürsprecher, Bern
Dr. Daniel Hunkeler, Rechtsanwalt, LL.M., Zürich
Dr. Fridolin Walther, Rechtsanwalt, LL.M., Bern

 

 Lawjobs go to top
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Rechtsanwalt (m/w); ROHNER THURNHERR WIGET & PARTNER; St. Gallen
Intellectual property promoter; Pleinert & Partner; Zürich
Corporate Counsel M&A; Syngenta Crop Protection AG; Basel
Gerichtsschreiber/in (60 - 80 %); Bundesverwaltungsgericht; Zollikofen
Greffier/ière (80 %); Tribunal administratif fédéral; Zollikofen
Compliance Officer (m/w); Pleinert & Partner; Zürich
Dipl. Steuerexperte; MAS AG; Region Basel
Volljurist (m/w); Chubb Insurance Company of Europe SE; Zürich
Compliance Officer à 50%; Kelly Financial Resources; Genf
Juristen (m/w) 50%; Vereinigung für Umweltrecht; Zürich
Senior Lawyer; Sunstar; Etoy
Trainee Rechtsdienst; NEUE AARGAUER BANK; Aarau
Jurist/in; GENERALI Assurances; Adliswil
Senior Legal Counsel; Novartis Pharmaceuticals; Basel
Legal Counsel; Alec, Allan & Associates SA; German-speaking part of Switzerland
Investigations manager; Performance Consultant SA; Brussels
Legal & Regulatory Affairs manager; Performance Consultant SA; Genf
Compliance & Legal Counsel; Baloise Holding; Fürstentum Liechtenstein
Legal Counsel for global licensing; MAS AG; Greater Basel
Assistante - Secrétaire juridique; Alec, Allan & Associates SA; Genève
Rechtsanwalt (m/w) Finanzmarktrecht; PricewaterhouseCoopers AG; Zürich
Juristischen Sekretär (m/w) 60-100 %; Verwaltungsgericht des Kantons Zürich; ZH
Secrétaire bilingue français-anglais à 100%; Mudry Iglehart & Associates; Genève
Jurist/in Recht und Auftragsmanagement; Informatik Service Center ISC-EJPD; Bern
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Melanie.Renfer@weblaw.ch. Möchten Sie mehrmals in Jusletter präsent sein? Senden Sie uns Ihre Platzierungswünsche bis jeweils Montag, 09.00 Uhr. Wir stellen sicher, dass Ihr Inserat am Nachmittag in Jusletter beworben wird. Kostenpunkt pro zusätzliche Schaltung in Jusletter: CHF 100.-. Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch.

 


 Vorschau go to top

Jusletter 8. Juni 2009

Umut Akdas, Untersuchungsbeauftragte der FINMA
Emmanuel Piaget, La définition de l'indication de provenance dans le projet législatif  «Swissness»
Paul Eitel, Unternehmensbewertung im Erbrecht – ein Bericht des Bundesrats
Marc Häusler, Verkannte Problematik des BGBB bei Konzernumstrukturierungen
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

Mediadaten und Werbung in Jusletter