Jusletter 11. Mai 2009
Liebe Leserinnen und Leser
Als die Revision des RTVG im Jahr 2006 beschlossen wurde, drehte sich die Diskussion in erster Linie um medienpolitische Fragestellungen. Die Fragen, wie technisch und rechtlich die Verbreitung der Rundfunkprogramme vollzogen wird, widmeten sich die Diskutierenden weniger. Geregelt sind sie sowohl im Fernmeldegesetz als auch im RTVG. Matthias Ramsauer, Vizedirektor BAKOM, macht eine Auslegeordnung. Er legt u.a. die wichtigsten technischen Entwicklungen sowie das Verhältnis zwischen RTVG und FMG dar. Sodann widmet er sich den aufgrund der Digitalisierung entstehenden Herausforderungen und bietet einen Überblick über die Gebührenordnung für die Anbieter.
Das in der Schweiz bestehende Gentech-Moratorium besteht – je nachdem, ob es noch verlängert wird oder nicht – vorerst bis November 2010 oder 2013. An einer Diskussion und Weiterentwicklung des Gentechnikrechts führt kein Weg vorbei. Dr. Isabelle Wildhaber bietet als Basis einen Überblick über das europäische und das deutsche Gentechnikrecht.
Kann man jemanden daran hindern, sein vom Krebs bedrohtes Leben mit einem Medikament zu retten, das in der Schweiz nicht zugelassen ist? Dr. Pascal Lachenmeier beschäftigt sich mit dem sog. «off-label use». Er klärt die rechtlichen Grundlagen sowie die wichtigsten Definitionen und untersucht die verschiedenen möglichen Arten der Anwendung eines «nicht zugelassenen» Arzneimittels.
In BGE 135 I 49 hatte das Bundesgericht eine Subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Einbürgerung einer geistig behinderten Frau zu entscheiden. Die Begründung für die Ablehnung durch die Gemeinde war, dass sich die Gesuchstellerin wirtschaftlich nicht selbst erhalten könne. Das Bundesgericht führte dazu aus, dass eine behinderte Person kaum je in der Lage sein werde, aus eigenen Stücken eine wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit zu erlangen. Damit wäre eine Einbürgerung lebenslang verunmöglicht, was sowohl Art. 8 BV als auch Art. 7 BV widerspräche. Prof. Dr. Markus Schefer und Nuscha Wieczorek besprechen den Entscheid und analysieren insb. Art. 8 Abs. 2 BV.
RA Natalie Oppatja bespricht BGE 5A_634/2008 vom 9. Februar 2009. Darin hat das Bundesgericht einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts korrigiert und darauf hingewiesen, dass eine Vollstreckbarerklärung eines Entscheids nach LugÜ nicht nur über ein Betreibungsverfahren, sondern auch ohne vorgängige Betreibung direkt über ein Exequaturbegehren bewirkt werden kann.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Matthias Ramsauer, Die Verbreitung von Rundfunkprogrammen nach dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz |
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Isabelle Wildhaber, Stand des europäischen und deutschen Gentechnikrechts im Frühjahr 2009 |
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Pascal Lachenmeier, Die Anwendung «nicht zugelassener» Arzneimittel in der Krebstherapie nach schweizerischem Recht («off-label use») |
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Kurzbeiträge |
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Markus Schefer/Nuscha Wieczorek, Bemerkungen zu BGE 135 I 49 |
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Natalie Oppatja, Exequatur selon la Convention de Lugano : le Tribunal fédéral refuse l’exclusivité de la voie de la mainlevée consacrée jusqu’à présent à Genève |
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Aus dem Bundesgericht |
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Jurius, Freier Blick ins Zimmer |
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Jurius, Kündigungsschutz für Schwangere |
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Jurius, Bleiberecht für Mutter |
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Jurius, Grosi darf bleiben |
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Jurius, Ersatz der Begräbniskosten |
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Jurius, Bundesgericht definiert Grundsätze für Schutzfähigkeit einer Melodie |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Bundesrat legt Eckpunkte der CO2-Gesetzesrevision fest |
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Jurius, RK-N: Gleichstellung im Namensrecht |
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Jurius, SGK-N: Familienzulagen auch für Selbstständigerwerbende |
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Jurius, SGK-N: Teilrevision der beruflichen Vorsorge |
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Jurius, WAK-S: Vereinfachung der Mehrwertsteuer |
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Jurius, WAK-S: Cassis-de-Dijon-Prinzip |
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Jurius, WAK-S: Differenzbereinigung bei den technischen Handelshemmnissen und der Produktesicherheit |
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Information / Impressum |
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Matthias Ramsauer
Die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen wird gemäss Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) zwar grundsätzlich dem Fernmeldegesetz unterstellt. Trotzdem enthält das RTVG zahlreiche rundfunkspezifische Spezialregeln. Das Zusammenspiel dieser beiden Gesetze und die sich in diesem Bereich stellenden rechtlichen wie medienpolitischen Fragen werden im nachfolgenden Aufsatz erstmals gesamtheitlich dargestellt.
Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht; Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
deutsch, ca. 16073 Wörter
Dr. iur. Isabelle Wildhaber
Im Hinblick auf den Ablauf des nationalen Gentech-Moratoriums wird das schweizerische Gentechnikrecht in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden müssen. Als Basis für zukünftige Diskussionen ist ein Überblick über das europäische und das deutsche Gentechnikrecht interessant, weil die Koexistenz von biologischer, konventioneller und gentechnisch veränderter Landwirtschaft im europäischen Raum schon praktiziert wird und sich in zahlreichen regulatorischen Änderungen seit 2003 niedergeschlagen hat.
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft; Gesundheitsrecht; Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 9027 Wörter
Dr. iur. Pascal Lachenmeier
Die Diagnose einer lebensbedrohenden Erkrankung konfrontiert Betroffene mit der Frage nach der Erhältlichkeit von Arzneimitteln. Damit einher geht eine Überprüfung der Zulassungsvorschriften und ihrer Ausnahmen, welche das Heilmittelgesetz (HMG) und die Praxis der Swissmedic vor dem Hintergrund der Grundsätze des Arzneimittelrechts vorsehen. Neben dem relativ bekannten «off-label use» sind eine Reihe weiterer, recht komplexer Ausnahmen vorgesehen. Deren gesetzliche wie praktische Fundierung soll vorliegend aufgrund anerkannter rechtsmedizinischer Prämissen wie z.B. dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten oder der Therapiefreiheit des Arztes hinterfragt werden.
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
deutsch, ca. 11530 Wörter
Kurzbeiträge |
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Markus Schefer / Nuscha Wieczorek
Im nachfolgend besprochenen Entscheid stellt das Bundesgericht eine Verletzung des Diskriminierungsverbots wegen einer Behinderung nach Art. 8 Abs. 2 BV fest. Anlass dafür gab die Weigerung einer Gemeinde, eine geistig behinderte Frau einzubürgern, da sie nicht selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen konnte. Das Gericht entwickelt hierbei grundsätzliche Gedanken zum Gehalt und zur Dogmatik der Diskriminierungsverbote.
Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht; Gleichheit aller Menschen
deutsch, ca. 1386 Wörter
Natalie Oppatja
In dem zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_634/2008 vom 9. Februar 2009 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Rechtsprechung des Genfer Gerichtshofs, wonach die Vollstreckung einer ausländischen Verurteilung zu einer Geldleistung im Inland einzig im Rahmen einer Rechtsöffnung verlangt werden könne, dem Lugano-Übereinkommen widerspricht. Die Genfer Richter müssen sich nun erneut sowie nicht im Widerspruchsverfahren mit den einzelnen Vollstreckungsgesuchen beschäftigen, die ein Gesuch um Sicherungsmassnahmen im Sinne von Art. 39 des Lugano-Übereinkommens umfassen können.
Rechtsgebiete: LugÜ
französisch, ca. 2938 Wörter
Aus dem Bundesgericht |
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Jurius
BGer – Wohnungsmieter können laut Bundesgericht keine Mietzinsreduktion verlangen, wenn die Bewohner des benachbarten Neubaus ihnen in ein Zimmer schauen können. (BGE 4A_43/2009)
Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
deutsch, ca. 141 Wörter
Jurius
BGer – Künftige Mütter müssen ihren Arbeitgeber im Fall einer Entlassung nicht sofort über ihre Schwangerschaft informieren, um vom gesetzlichen Kündigungsschutz profitieren zu können. Das Bundesgericht hat einer Waadtländerin Recht gegeben. (BGE 4A_552/2008)
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
deutsch, ca. 165 Wörter
Jurius
BGer – Eine türkische Frau darf nach dem Tod ihres Mannes mit ihrer Schweizer Tochter in der Schweiz bleiben. Das Bundesgericht hat seine bisherige Praxis in solchen Fällen gelockert und die Kinderrechte in den Vordergrund gerückt. (BGE 2C_353/2008)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 266 Wörter
Jurius
BGer – Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an nicht erwerbstätige EU-Bürger darf es keine Rolle spielen, ob sie selber oder Dritte für ihren Unterhalt in der Schweiz aufkommen. Das Bundesgericht hat einer deutschen Grossmutter Recht gegeben. (BGE 2C_577/2008)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 232 Wörter
Jurius
BGer – Wer für den Tod einer Person verantwortlich ist, muss die vollen Begräbniskosten auch dann übernehmen, wenn das Opfer bereits im hohen Alter war. Laut Bundesgericht sieht das Gesetz keine altersabhängige Reduktion des Schadenersatzes vor. (BGE 4A_14/2009)
Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
deutsch, ca. 208 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die Leitplanken zur Schutzfähigkeit einer Melodie als Marke festgelegt. Text braucht es nicht, eine eingängige und wiedererkennbare Tonfolge genügt. Nicht notwendig ist, dass das Sound-Logo exakt nachgesungen werden kann. (BGE 4A_566/2008)
Rechtsgebiete: Markenrecht
deutsch, ca. 223 Wörter
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Die Ausgabe 2009/2 der Schweizer Richterzeitung erscheint am 13. Mai 2009. Sie befasst sich schwerpunktmässig mit dem Thema Justizräte und beinhaltet unter anderem die folgenden Beiträge:
- Pierre Zappelli, Le Conseil Supérieur de la Magistrature
- Dick Marty, Qui a peur du Conseil de la magistrature?
- Paul Richli, Zertifikatsstudiengang «Judikative» erfolgreich gestartet
- Ruedi Bürgi / Antonio Carbonara, UBI-Entscheid vom 17. Oktober 2009: Qualifizierte Anforderungen an die Sorgfalt bei anwaltschaftl. Journalismus
- John Thomas, The European Network of Councils for the Judiciary
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In der letzten Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
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Pressemitteilungen |
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Jurius
Der Bundesrat will den Beitrag der Schweiz zur internationalen Klimapolitik mit einem Mix von Massnahmen im Gebäude- und im Verkehrsbereich leisten. Nach den Sommerferien legt er dem Parlament eine Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes vor.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 638 Wörter
Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat über das weitere Vorgehen bei der Revision des Namensrechts diskutiert. Sie hat Kenntnis genommen vom Beschluss des Nationalrates, sich auf die Änderungen zu beschränken, die absolut notwendig geworden sind.
Rechtsgebiete: Familienrecht
deutsch, ca. 259 Wörter
Jurius
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt mit einer Gesetzesvorlage, dass Familienzulagen künftig allen Selbstständigerwerbenden zugute kommen sollen.
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 263 Wörter
Jurius
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) befürwortet die Teilrevision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die eine stärkere Aufsicht über die Pensionskassen und Massnahmen beinhaltet, um ältere Arbeitnehmende zum Weiterarbeiten zu ermutigen. Eine Änderung der Altersgutschriften zu deren Schutz lehnt sie jedoch ab.
Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
deutsch, ca. 288 Wörter
Jurius
Nach Abschluss einer ersten Lesung eine Woche zuvor hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine zweite Lesung der Vorlage zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (MWST) vorgenommen. Sie beantragt in einigen wichtigen Punkten Abweichungen zu den Beschlüssen des Nationalrats.
Rechtsgebiete: Indirekte Steuern
deutsch, ca. 419 Wörter
Jurius
Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, sollen auch in der Schweiz vermarktet werden dürfen. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) ist bereit, letzte Differenzen zum Nationalrat auszuräumen.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 132 Wörter
Jurius
Nachdem der Nationalrat das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) und das Produktesicherheitsgesetz in der Sondersession Ende April behandelt hatte, kamen die beiden Geschäfte zur Differenzbereinigung zurück in die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S).
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 256 Wörter
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Donnerstag 18. und Freitag 19. Juni 2009
im Kurhaus Weissenstein
FACHWISSEN FÜR DATENSCHUTZVERANTWORTLICHE
Kompetenz von Praktikern für Praktiker
Sie lernen in zwei Tagen, worauf beim neuen Datenschutzgesetz zu achten ist. Die Teilnehmenden lernen die rechtlichen, organisatorischen und informationstechnischen Grundlagen des Datenschutzes kennen. Sie erhalten Hintergrundinformationen und Hilfestellungen, welche für die praktische Umsetzung des Datenschutzes in ihrem beruflichen Umfeld entscheidend sind.
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