Jusletter 2. März 2009

Zur Online-Ausgabe

 

Liebe Leserinnen und Leser

Das Betäubungsmittelgesetz wurde kürzlich revidiert. Der Bundesrat hat bis jetzt noch nicht über die Inkraftsetzung entschieden. Sowohl das Vier-Säulen-Prinzip als auch die heroingestützte Behandlung werden im Gesetz verankert und eine beschränkte medizinische Anwendung von Cannabis wird ermöglicht. Auch die Strafbestimmungen wurden erneuert. Namentlich soll Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG die mengenmässige Qualifikation des bisherigen Rechts ersetzen. Gemäss dieser Bestimmung wird der Täter «mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, womit eine Geldstrafe verbunden werden kann, bestraft, wenn er [...] weiss oder annehmen muss, dass die Widerhandlung mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann». Prof. Dr. Peter Albrecht kritisiert, dass die Bestimmung schwer verständlich formuliert sei und ortet komplexe Auslegungsfragen. Er unternimmt eine vertiefte Analyse und bietet Interpretations-Ansätze.

Ab 2012 sind alle Fluggesellschaften, deren Luftfahrzeuge in der EU starten oder landen, in das europäische System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einbezogen. Es stellt sich die Frage, ob die Schweiz diese Neuregelung übernehmen und umsetzen muss. RA Urs Marti widmet sich dem sachlichen Anwendungsbereich des Luftverkehrsabkommens und Fragen zum übernommenen Sekundärrecht.

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Kantone ihre Gerichtsorganisation im Anwendungsbereich der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten den Anforderungen des BGG angepasst haben. Insbesondere muss nach Art. 86 Abs. 2 BGG – auch für das Haftprüfungsverfahren der ausländerrechtlichen Haft – als letzte kantonale Instanz ein höheres Gericht eingesetzt werden. Martin Businger zeigt, dass nicht alle Kantone diese Anforderungen erfüllen und bietet Lösungsansätze.

Sodann ein Tipp zur Benutzung der Jusletter-Mail: Sie haben vielleicht bemerkt, dass seit letzter Woche die Benutzerführung innerhalb dieser Mail vereinfacht wurde. Alle senfgelb hinterlegten Rubrikenüberschriften tragen neu auf der rechten Seite folgendes Symbol:   Mit einem Mausklick auf dieses gelangen Sie zurück zum Inhaltsverzeichnis und behalten so jederzeit die Übersicht.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Das Team von Jusletter arbeitet stets an redaktionellen und technischen Erweiterungen, sodass die Qualität und Aktualität von Jusletter stets gewährleistet und optimiert werden kann. Die Teuerung sowie unsere Mehrleistungen führen zu einer Anpassung der aktuellen Abonnements-Gebühren auf den 15. April 2009. Alle nötigen Informationen finden Sie hier.

Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht

                            


 

Nils Güggi  
Verlagsleiter Weblaw AG    
 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Peter Albrecht, Die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG
Urs Marti, Europäischer Emissionshandel im Luftverkehr – eine juristische Würdigung aus schweizerischer Sicht
   
Kurzbeiträge
Martin Businger, Die Anforderungen von Art. 86 Abs. 2 BGG an letzte kantonale Gerichtsinstanzen im Bereich der ausländerrechtlichen Haft
   
Aus den Bundesgerichten
Jurius, Streit um Effizienz am Bundesverwaltungsgericht
Jurius, Coup de frein au projet genevois de vélos en libre service
Jurius, Verbotene Werbung der SRG für Alinghi-Sponsor UBS
Jurius, Ausweisung von Serben in den Kosovo
Jurius, Mögliche Entschädigung für Sohn von Nazi-Opfer
   
Pressemitteilungen
Jurius, Ordonnanzwaffe: Der Bundesrat legt Eckwerte fest
Jurius, UN-Übereinkommen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens
Jurius, WAK-S: Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse gutgeheissen
Jurius, WAK-S: Gleiches Sicherheitsniveau für in- und ausländische Produkte
Jurius, WAK-S: Energetische Gebäudesanierung
   
Gesetzgebungsübersicht
Jurius, Verzeichnis der auf den März 2009 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes

 Information / Impressum go to top

Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410

Statistik: - E-Mail-Empfänger: 18'000
- Personen mit Passwort: 12'000
- Zugang ohne Passwort: alle Universitäten
- Campuslizenzen (Info): alle Schweizer Universitäten
Infos: - Auskunft: info@weblaw.ch T +41 31 380 57 77
-  Abo-Aufstockungen: info@weblaw.ch T +41 31 380 57 77
-  Abo-Kündigungen: info@weblaw.ch T +41 31 380 57 77
- Werbung/Mediadaten: www.weblaw.ch/de/services/werbung/index.asp
- Abkürzungen: cli = Isabelle Clerc / ts = Thomas Schneider


Adress-Änderungen: Login unter https://register.weblaw.ch.
 Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen. 

 Jusletter-Archiv
go to top


Zugang zu allen Artikeln in Jusletter. Suche

Volltextsuche
Rechtsgebiete (Zugriff via Rechtsgebiete-Systematik)
Chronologie (Liste aller Jusletter-Ausgaben)
E-Mails (Liste aller versandten E-Mails)
Autoren (Suche mittels Namen der Autorin bzw. des Autors)
Jahresregister

Spezial-Beiträge und -Ausgaben.

Schwerpunkt-Ausgaben (alle Schwerpunkt-Ausgaben auf einen Blick)
 Jusletter RSS-Feed


 Anzeige go to top

 

 Weblaw Aktuell go to top

Es ist uns eine Freude, Ihnen unsere Aktivitäten vorzustellen:

Preisanpassung Jusletter-Abonnemente

Neues Buch: Individualbesteuerung

 


 Wissenschaftliche Beiträge go to top

 

Prof. Dr. Peter Albrecht
Die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes vom 20. März 2008 hat u.a. auch zu gewissen Änderungen in den Strafbestimmungen geführt. Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei der Art. 19 Abs. 2 lit. a, der den mengenmässig schweren Fall des bisherigen Rechts ablöst. Die konkrete Tragweite der unbestimmt formulierten neuen Norm bleibt freilich vorerst im Dunkeln. Der vorliegende Text unterzieht sie deshalb einer vertieften Analyse und entwickelt einige Ansätze für eine sachgerechte Interpretation.
Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
deutsch, ca. 5056 Wörter


Urs Marti
Am 13. Januar 2009 wurde im Amtsblatt der EU die Richtlinie 2008/101/EG verabschiedet, wodurch ab dem Jahre 2012 alle Airlines, deren Luftfahrzeuge in der EU starten oder landen werden, in das europäische System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einbezogen werden. Für die Schweiz stellt sich die Frage der Verpflichtung zur Übernahme und Umsetzung dieser Neuregelung. In diesem Zusammenhang können teilweise erstmals interessante juristische Probleme zum sachlichen Anwendungsbereich des Luftverkehrsabkommens einerseits und zum übernommenen Sekundärrecht andererseits anhand eines konkreten europäischen Erlasses diskutiert werden.
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht
deutsch, ca. 5466 Wörter

 

 Kurzbeiträge go to top

 

Martin Businger
Mit Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist am 31. Dezember 2008 müssen die Kantone seit dem 1. Januar 2009 ihre Gerichtsorganisation im Anwendungsbereich der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten den Anforderungen des Bundesgerichtsgesetzes angepasst haben. Insbesondere muss nach Art. 86 Abs. 2 BGG als letzte kantonale Instanz ein höheres Gericht eingesetzt werden. Dies gilt auch für das Haftprüfungsverfahren der ausländerrechtlichen Haft. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass nicht alle Kantone die notwendigen Anpassungen vorgenommen haben, und bietet Lösungsansätze.
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
deutsch, ca. 1832 Wörter

 

 Aus den Bundesgerichten go to top

 

Jurius
BGer – Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts sieht zurzeit keinen Anlass, gegen die angeblich dürftige Effizienz der zwei Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts einzuschreiten. Es hat der Aufsichtsanzeige eines unbequemen Richters keine Folge geleistet (Entscheid 12T_4/2008).
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 255 Wörter


Jurius
BGer – Das Bundesgericht legt dem Vorhaben der Stadt Genf, die Erneuerung der Plakatwerbekonzession mit der Bereitstellung von 500 Velos im Veloverleih zu koppeln, Bremsklötze an. Es gibt dem Mitbewerber Recht und retourniert alle Unterlagen dem kantonalen Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung (Urteil 2C_484/2008). (ts)
Rechtsgebiete: Vergaberecht
französisch, ca. 176 Wörter


Jurius
BVGer – Die SRG hat in ihren Alinghi-Spezialsendungen von 2007 unzulässige Werbung für den Sponsor UBS betrieben und muss deshalb 211'000 Franken der erzielten Einnahmen abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des BAKOM bestätigt (Urteil A-3364/2008).
Rechtsgebiete: Medienrecht
deutsch, ca. 230 Wörter


Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung von zwei serbischstämmigen Personen in den Kosovo gestoppt. Laut den Urteilen hat das Bundesamt für Migration (BFM) nicht ausreichend geprüft, ob ihnen angemessener Schutz gewährt werden kann (Urteile D-3670/2006 und 6441/2007).
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 187 Wörter


Jurius
BVGer – Die Bundesbehörden haben dem Sohn eines möglichen Opfers des nationalsozialistischen Regimes eine späte Entschädigung vorschnell verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des heute 75-jährigen Waadtländers gutgeheissen (Urteil A-4013/2007).
Rechtsgebiete: Völkerrecht
deutsch, ca. 253 Wörter

 


 Anzeige go to top

 

 Agenda go to top
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/de/services/veranstaltungskalender/information.asp.

 

 Per§onalia go to top

In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Neuer Partner bei Friedli & Schnidrig, Bern
Weitere Informationen/Konditionen. Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Stucki
(T +41 31 380 57 77).

 


 Pressemitteilungen go to top

 

Jurius
Gestützt auf ein Aussprachepapier des VBS hat sich der Bundesrat am 25. Februar 2009 mit der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe befasst und zum weiteren Vorgehen verschiedene Eckwerte festgelegt. Die Landesregierung hält an der Heimabgabe grundsätzlich fest, lässt aber eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten prüfen.
Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
deutsch, ca. 224 Wörter


Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2004 über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die im Übereinkommen vorgesehene Regelung stärkt sowohl für ausländische Staaten in der Schweiz wie für die Schweiz im Ausland die Rechtssicherheit im Bereich der Immunität.
Rechtsgebiete: Völkerrecht
deutsch, ca. 311 Wörter


Jurius
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) spricht sich für die autonome Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips aus. Bezüglich der Sonderregelung für Lebensmittel folgt sie mit Stichentscheid der Präsidentin der Botschaft des Bundesrates, während sie bei den Bestimmungen zur Vermeidung der Inländerdiskriminierung eine andere Lösung vorsieht.
Rechtsgebiete: Europäisches Wirtschaftsrecht
deutsch, ca. 891 Wörter


Jurius
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Vorlage für ein neues Gesetz angenommen, das in engem Zusammenhang mit dem Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) steht und das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) ersetzen soll.
Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
deutsch, ca. 106 Wörter


Jurius
Steuerabzüge für energetische Gebäudesanierungen sollen an minimale Energiestandards geknüpft werden. Dies fordert die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) mit einer Motion, die bis Anfang 2011 umgesetzt werden soll.
Rechtsgebiete: Abgaben- und Finanzrecht
deutsch, ca. 113 Wörter

 

 Gesetzgebung go to top

 

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2009 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 450 Wörter

 


 Lawjobs go to top
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Rechtsanwalt (m/w); Wenger & Vieli Rechtsanwälte; Zug
Rechtsanwalt (m/w); Stadelmann & Mäder Rechtsanwälte; Gossau
Rechtsanwalt (m/w); Bürgi Nägeli Rechtsanwälte; Zürich
Rechtsanwälte; Schneider & Stach, Rechtsanwälte; St. Gallen
Anwaltssekretär/in; Wenger Plattner; Basel
Jurist als Legal Counsel m/w; Cablecom GmbH; Zürich
Juristen/-in; Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte; Zürich
Anwaltssekretärin; Ammann Rechtsanwälte AG; Jegenstorf, BE
Wiss. Assistent/in; Universität Luzern
Praticante giurista; Studio legale Caroni; Locarno
Rechtsanwalt (m/w); Haymann & Baldi; Zürich
Juristische/n Sekretär/in; Personalamt Kanton Solothurn
Legal Advisor (f/m); Robert Half Finance & Accounting; München
Dipl. Steuerexperte; MAS AG; Region Basel
Patent Attorney Chemistry; Novartis (NIBR); Basel
Anwalts-Assistent/in; Bär & Karrer; Enge, Zürich
Avocat(e)s; Python & Peter; Genève
Corporate Tax Manager; ISG Personalmanagement GmbH; Solothurn
Legal Counsel; RBS Coutts Bank Ltd; Zürich
Legal Assistant; Kraft Foods Schweiz AG; Glattpark, ZH
Vice President Tax; Cabinet Search; Geneva
Legal Counsel; Alec, Allan & Associés SA; Zurich-Airport
Trademark Paralegal Assistant; Cabinet SR Conseils SA; Romandie
Legal & Regulatory Affairs manager; Performance Consultant SA; Geneva
Patent Attorney; Lonza Ltd.; Basel
Patentanwalt Chemie (m/w); Hays AG; Schweiz
Vice President Tax; Merck Serono International; Geneva
Assistante Juridique; ActiTalent SA; Geneva
Legal Assistant; Oracle; Baden-Dättwil, AG
Jurist (w/m) Versicherung; Pleinert & Partner; Zürich
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per Mail an Larissa.Ruf@weblaw.ch. Möchten Sie mehrmals in Jusletter präsent sein? Senden Sie uns Ihre Platzierungswünsche bi s jeweils Montag, 09.00 Uhr. Wir stellen sicher, dass Ihr Inserat am Nachmittag in Jusletter beworben wird. Kostenpunkt pro zusätzliche Schaltung in Jusletter: CHF 100.-. Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch.

 


 Vorschau go to top

Jusletter 9. März 2009

Marco Itin, Wissenswertes zum Arbeitsgerichtsverfahren in Frankreich
Regina E. Aebi-Müller, Voreheliches Konkubinat für den nachehelichen Unterhalt grundsätzlich irrelevant

René Schaffhauser, Die Urteile "suche.ch" I – III oder Die Suche nach dem geschützten Rechtsgut

Roger Page, Secteur des poursuites, l’avenir est en marche avec e-LP
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

Mediadaten und Werbung in Jusletter