Jusletter 17. November 2008

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Liebe Leserinnen und Leser

Das schweizerische Bankgeheimnis steht unter internationalem Dauerbeschuss. Da stellt sich die Frage, ob die sehr oder weniger deutliche Kritik von verschiedenster Seite tatsächlich jeglicher Grundlage entbehrt, wie dies hierzulande nicht genug oft wiederholt werden kann, oder ob der «Mythos schweizerisches Bankgeheimnis» nicht doch Anlass zu berechtigter Kritik bietet. Prof. Dr. iur. Peter V. Kunz gibt einen Überblick über den Ursprung und die materiellen Grundlagen des Bank(kunden)geheimnisses und vermutet, dass ausländische Drohungen «mit der Peitsche» nicht viel bewirken dürften.

Nach 45 Jahren Vorarbeit ist das neue Erwachsenenschutzrecht innerhalb von nur zwei Jahren durch National- und Ständerat nahezu unverändert und ohne grosse Diskussion durchgeschleust worden. Obwohl bis zur Inkraftsetzung noch mindestens drei weitere Jahre vergehen werden, gewährt Prof. Dr. iur. Philippe Meier bereits heute einen umfassenden Einblick in die Grundsätze der Revision. Dabei geht er insbesondere auf die neu hinzugekommenen Massnahmen ein, deren Ziel es ist, dem Prinzip der Selbstbestimmung des Einzelnen bestmöglich gerecht werden.

Zur umstrittenen Frage, ob Leistungen der Komplementärmedizin wieder in den Grundkatalog der Krankenversicherung aufgenommen werden sollen, wird sich das schweizerische Stimmvolk voraussichtlich im kommenden Jahr äussern können. Zur Frage, welche Voraussetzungen für den Zugang zu bezahlbarer und wirksamer traditioneller Medizin gegeben sein müssen, wurde unlängst ein interdisziplinäres Seminar durchgeführt. Caroline Brugger Schmidt bespricht den im Verlag Editions Weblaw erschienen Tagungsband, dessen Beiträge den Bogen vom Immaterialgüterrecht über technische Handelshemmnisse und Marktzulassungsschranken bis hin zu Berufsausübungsfragen spannen.

Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünschen

 

 

        
Daniel Hürlimann   Nils Güggi

 

 

 

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Philippe Meier, Le nouveau droit de protection de l’adulte – Présentation générale
   
Kurzbeiträge
Peter V. Kunz, Mythos schweizerisches «Bankgeheimnis»
   
Rezensionen
Caroline Brugger Schmidt, Rezension: Requirements for Access to Affordable and Efficacious Traditional Medicine(s)
   
Aus den Bundesgerichten
Jurius, Bundesgericht erlaubt Weko Einsicht in Panalpina-Akten
Jurius, Protection lacunaire contre les accidents non professionnels

Jurius, Rückwirkende Aufhebung gutgläubig erhaltener IV-Rente unzulässig

Jurius, Tieferer Toleranzabzug bei Lasermessgeräten

Jurius, Mandatsentzug nach Umzug in Nachbargemeinde rechtens

Jurius, Grünes Licht für Gentech-Versuch in Pully VD

Jurius, Ukrainische Familie muss ausreisen

   
Pressemitteilungen
Jurius, Sekretariat der Weko rügt ADSL-Preispolitik der Swisscom
Jurius, Bundesrat will Familien mit Kindern steuerlich entlasten
Jurius, Zwangsanwendungsgesetz ab 1. Januar 2009 in Kraft
Jurius, Börsenverordnung-FINMA ab 1. Januar 2009 in Kraft
Jurius, GK: Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesstrafgericht
Jurius, UREK-N: Massnahmenpaket gegen Strompreiserhöhungen
Jurius, UREK-N: Anreize für energiesparende Massnahmen für Gebäude
Jurius, UREK-S: Anreize für den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge
   
Rechtsprechung
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Oktober 08 - November 08)

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 Wissenschaftliche Beiträge

Prof. Philippe Meier
Nach langen Vorbereitungsarbeiten, die auf das Jahr 1962 zurückgehen, ist das neue Erwachsenenschutzrecht nach der Verabschiedung durch den Bundesrat im Juni 2006 innert Rekordzeit vom Parlament behandelt worden. Sowohl der National- als auch der Ständerat haben die Vorlage nahezu unverändert und ohne grosse Diskussion durchgewunken. Die verbleibenden kosmetischen Differenzen werden rasch geregelt sein. Auch wenn das neue Recht frühestens 2012 oder 2013 in Kraft treten wird, erscheint es hilfreich, den Praktiker schon heute sowohl auf die Grundsätze der Revision als auch auf die neu hinzugekommenen Massnahmen hinzuweisen. Letztere sollen dem Prinzip der Selbstbestimmung des Einzelnen bestmöglich gerecht werden, insbesondere auch dann, wenn dieser seine Geschäfte nicht mehr selber besorgen kann. (dh)
Rechtsgebiete: Familienrecht
französisch, ca. 12604 Wörter

 

 Kurzbeiträge

Prof. Dr. iur. Peter V. Kunz
«Die Mythen, die den Schweizer Finanzplatz umgeben, halten sich hartnäckig. In vielen Romanen eröffnen zwiespältige Gestalten noch immer geheimnisvolle Nummernkonten bei Schweizer Banken. Im Film spazieren mysteriöse Gnomen durch die Zürcher Bahnhofstrasse, biedern sich windige Privatbankiers bei ihren ausländischen Kunden an, während das Blutgeld der Diktatoren sicher in den unterirdischen Tresoren der ominösen Schweizer Geldhäuser aufbewahrt ist – dem Bankgeheimnis sei Dank». (Baumann/Rutsch)
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 2645 Wörter

 

 Rezensionen

Caroline Brugger Schmidt
Der Tagungsband, herausgegeben von einem Expertenteam aus der Schweiz und Südafrika (Daniel Kraus, Tony Bunn, Michelle Mulder), beleuchtet in elf Beiträgen unterschiedliche Themen im Zusammenhang mit der traditionellen Medizin. Den Schwerpunkt bilden Fragen des Immaterialgüterrechts, insbesondere des Patentschutzes. Zölle und weitere Handelsschranken wie beispielsweise technische Handelshemmnisse, Definitionen, Finanzierungsfragen, Marktzulassungskriterien und die Voraussetzungen zur selbständigen Berufsausübung im Bereich der traditionellen Medizin runden den schier unerschöpflichen Themenpool ab.
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
deutsch, ca. 3906 Wörter

 

 Aus den Bundesgerichten

Jurius
BGer – Die Weko erhält Einsicht in die Akten, die sie 2007 bei der Transportunternehmung Panalpina beschlagnahmt hat. Das Bundesgericht hat die Entsiegelung der Unterlagen erlaubt. Die Weko untersucht mögliche Absprachen unter grossen Speditionsfirmen (Urteil 1B_101/2008).
Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht; Kartellrecht
deutsch, ca. 182 Wörter


Jurius
BGer – Teilzeitarbeiter sind nicht alle gegen Nichtberufsunfälle versichert. Sie sind nur dann vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind (BGE 8C_328/2008).
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
französisch, ca. 253 Wörter


Jurius
BGer – Der frühere Zürcher SVP-Kantonsrat Jürg Leuthold hat laut Bundesgericht zwar zu Unrecht IV-Renten erhalten, ist dabei aber gutgläubig gewesen. Er muss deshalb nur die Rentenzahlungen seiner Pensionskasse zurückerstatten (Urteil 9C_58/2008 und 9C_65/2008).
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 349 Wörter


Jurius
BGer – Automobilisten, denen eine Tempoüberschreitung mit einem Lasergerät nachgewiesen wurde, müssen sich mit einem kleineren Toleranzabzug abfinden. Das gilt laut Bundesgericht auch für Lenker, die vor Oktober 2008 geblitzt wurden (Urteil 6B_749/2008).
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 206 Wörter


Jurius
BGer – Nyon VD hat im Dezember 2008 seinem damaligen Stadtpräsidenten Alain-Valéry Poitry zu Recht das Amt entzogen, weil er seinen Wohnsitz in eine Nachbargemeinde verlegt hatte. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen (Urteil 1C_297/2008).
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 162 Wörter


Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat dem dreijährigen Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Pully VD grünes Licht gegeben. Laut dem Urteil sind die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden (Urteil A-6728/2007).
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 268 Wörter


Jurius
BVGer – Eine ukrainische Familie, die im Januar 2008 bei ihrer illegalen Einreise in den Tessiner Bergen kurz vor dem Erfrieren gerettet wurde, muss die Schweiz definitiv verlassen. Ihre Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ist erfolglos geblieben (Urteil D-4729/2008).
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 281 Wörter

 


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Die nächste Ausgabe der Schweizer Richterzeitung erscheint am 26. November 2008. Sie beinhaltet unter anderem die folgenden Beiträge:
  • Marianne Ryter Sauvant, Justiz und Öffentlichkeit – ein paar Gedanken
  • Antoinette de Weck, Election, réélection et surveillance : rencontre des pouvoirs judiciaire et politique
  • Daniel Rietiker, Das Urteil des EGMR im Fall Carlson gegen die Schweiz
  • Hansjörg Seiler, Richterakademie: Lehrgang Judikative vor dem Start
Sind Sie schon auf dem Verteiler für die E-Mail der Schweizer Richterzeitung? Bestellen Sie hier die kostenlose E-Mail oder informieren Sie sich über die Preise für Einzel- und Gruppenabonnemente.
Weitere Informationen: Daniel.Huerlimann@weblaw.ch, T +41 31 380 57 77
www.richterzeitung.chwww.revue-des-juges.ch
 

 

 Das Fenster zum Pushservice Entscheide


Letzte Woche wurden im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
Naegeli Georg, Bundesgericht gegen Teilschiedsspruch und beschwerdefähige Vorentscheide
(
Kommentar von Urteil 4A_37/2007 vom 12. Juli 2007)
Salom Jessica, Application de la théorie du manteau d’action aux personnes morales ?
(
Kommentar von Urteil 2C_176/2008 vom 26. August 2008)
Boillat Séverine, Traitement par un produit non autorisé : mise en danger de la vie des patients ?
(
Kommentar von Urteil 6B_40/2008 vom 20. Juni 2008)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

 Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Hobsons Absolventenkongress; 04.12.2008; Zürich
Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/de/services/veranstaltungskalender/information.asp.

 


 Pressemitteilungen

Jurius
Das Sekretariat der Weko hat im Rahmen der Untersuchung zur ADSL-Preispolitik seinen Antrag zur Stellungnahme an die Swisscom zugestellt. Demnach hat die Swisscom mit ihrer Preispolitik bei den ADSL-Diensten ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das Sekretariat beantragt deshalb bei der Weko, den Missbrauch festzustellen und eine Sanktion zu verhängen. Die Swisscom wird zu diesen Beanstandungen Stellung nehmen können, bevor die Weko frei entscheidet.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 381 Wörter


Jurius
Familien mit Kindern sollen steuerlich entlastet werden. Der Bundesrat hat das EFD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage beauftragt. Grundlage bilden ein erhöhter Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer und die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern. Zudem soll bei Alleinerziehenden und bei getrennt lebenden Eltern eine Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.
Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 694 Wörter


Jurius
Die Anwendung von polizeilichem Zwang durch Bundesbehörden und durch kantonale Behörden, die im Auftrag des Bundes tätig sind, wird künftig einheitlich geregelt. Der Bundesrat hat am 12. November 2008 das Zwangsanwendungsgesetz und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 166 Wörter


Jurius
Auf den 1. Januar 2009 setzt die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) die neue Börsenverordnung-FINMA in Kraft. Für den Bereich des Offenlegungsrechts sieht Art. 48 BEHV-FINMA eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2009 vor.
Rechtsgebiete: Aufsichtsrecht
deutsch, ca. 80 Wörter


Jurius
Die Gerichtskommission (GK) stimmt einem Gesuch des Bundesstrafgerichts um eine Erhöhung der Anzahl Richterstellen auf das gesetzliche Minimum zu. Die Vereinigte Bundesversammlung wird somit in der Frühjahrsession 2009 drei zusätzliche Mitglieder des Bundesstrafgerichts wählen können.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 462 Wörter


Jurius
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) erhöht den Druck gegen zu hohe Strompreise. Nachdem sie an ihrer Oktobersitzung in einer Motion Sofortmassnahmen in Form einer Änderung der Stromversorgungsverordnung verlangt hat, fordert die Kommission neue Anpassungen der Verordnung und des Gesetzes. Sie verlangt insbesondere, dass die dringenden Massnahmen auf Verordnungsstufe bereits ab 1. Januar 2009 greifen.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 397 Wörter


Jurius
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) beantragt, für ein Gebäudesanierungsprogramm die Globalbeiträge des Bundes an die Kantone von rund 14 Mio. auf 100 Mio. Franken aufzustocken. Zudem ist sie auf den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich eingetreten.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 242 Wörter

 

Jurius
Im Rahmen einer vom Kanton Bern eingereichten Standesinitiative schlägt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) eine Änderung des Automobilsteuergesetzes vor. Mit einer Erhöhung des Steuersatzes von heute 4 auf neu 8 Prozent sollen finanzielle Anreize für den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeugen geschaffen werden.
Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 203 Wörter

 

 Rechtsprechung

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 20. Oktober 2008 bis und mit 16. November 2008 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 542 Wörter

 


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 Vorschau

Jusletter 24. November 2008

Dominik Bachmann, Bundesgericht verschärft Praxis bei der Bestrafung der Übertragung des HI-Virus
Kaspar Luginbühl, Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Sébastien Micotti / Frédérique Bensahel, Nouveautés en matière de conseil en placements, Note sur l’arrêt 4C.68/2007 du 13 juin 2008
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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