Jusletter 18. August 2008

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Liebe Leserinnen und Leser

Die heutige Jusletter-Ausgabe ist schwerpunktmässig dem Gesundheitsrecht gewidmet.

RA Sabrina Burgat behandelt die Frage der medizinischen Fernversorgung und dabei insbesondere die Tele-Consultation, welche in der Schweiz insbesondere von den Krankenkassen gefördert wird. Die Autorin untersucht die Vereinbarkeit dieser neuen Beratungsmethode mit der Ausübung des ärztlichen Berufes und beleuchtet dabei auch allfällige Haftungsfragen.

Simon Haefeli widmet sich dem Wirtschaftlichkeitsverfahren gemäss Art. 56 KVG und dabei insbesondere der aktuellen Frage der Überarztung. In der heutigen Medizin stehen sich die Tendenz zur Überbehandlung aus nicht immer altruistischen Gründen auf der einen Seite und das häufig an eine Hexenjagd erinnernde Verhalten der Versicherungen auf der anderen Seite gegenüber. Der Autor erläutert und hinterfragt insbesondere die Methode des Durchschnittskostenvergleichs, welche teure Ärzte kostengünstig und kostengünstige Ärzte teuer erscheinen lässt.

Prof. Dr. iur. Olivier Guillod kommentiert BGE 2C_5/2008 vom 2. April 2008, wo es um die Behandlung eines Minderjährigen und die heikle Frage nach dem Umfang der Urteilsfähigkeit geht. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Thematik hat in jüngster Zeit deutlich zugenommen.

Die heutige Ausgabe enthält zudem die aktualisierte Bibliografie der wichtigsten Publikationen im Gesundheitsrecht sowie drei Buch-Rezensionen, darunter diejenige der neu erschienen Dissertation von Myriam Schwendener zum Krankheitsbegriff im schweizerischen Sozialversicherungsrecht.

Die Mitarbeiter des Instituts für Gesundheitsrecht (IDS, Universität Neuenburg) verfassen zudem unter der Leitung von Prof. Dr. iur. Olivier Guillod regelmässig gesundheitsrechtlich relevante Rechtsprechungs-Kommentare für den Push-Service Entscheide von Weblaw.

Schliesslich möchten wir Sie nochmals auf die gedruckte Ausgabe der Schweizerischen Zeitschrift für Gesundheitsrecht (RSDS/SZGR, Nr. 11) hinweisen, welche alle Beiträge sowie die Rechtsprechungs-Kommentare beinhaltet, die über das letzte Jahr in Jusletter zum Gesundheitsrecht veröffentlicht wurden. Das Buch kann zum Preis von CHF 110.- im Online-Shop bestellt werden.

Spannende Lektüre wünscht Ihnen

Jean Perrenoud
Verantwortlicher Redaktor


 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Sabrina Burgat, Dans le cadre de l'e-health et la télémédecine, quid de la téléconsultation médicale ?
Simon Haefeli, Ruinöse Unrechtsprechung
   
Kurzbeiträge
Olivier Guillod, Bref commentaire de l’arrêt du Tribunal fédéral (IIe Cour de droit public) du 2 avril 2008, 2C_5/2008
   
Rezensionen
Eva Siki, Rezension: Myriam Schwendener, Krankheit und Recht
Jean Perrenoud, Recension : Gächter / Vollenweider, Gesundheitsrecht: Ein Kurzlehrbuch
Béatrice Despland, Rezension: Gabriela Riemer-Kafka (Hrsg.), Der Zahnarztpatient – sozialversicherungs- und sozialhilferechtliche Fragen
   
Publikationen
Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht
   
Aus den Bundesgerichten
Jurius, Alkoholiker durfte «Krankheit» verschweigen
Jurius, Adoption nicht anerkannt – Junge Frau erbt nichts
Jurius, Subsides pour la réduction des primes d’assurance-maladie
Jurius, Règles AOC moins strictes pour le gruyère bernois
Jurius, Aids-Hilfe Schweiz muss Mehrwertsteuern zahlen
Jurius, Mutmassliche Atomschmuggler bleiben in U-Haft
Jurius, Jeune stagiaire soumise à des questions trop indiscrètes
   
Gesetzgebung
Jurius, Verzeichnis der auf den August 2008 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
   
Rechtsprechung
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Juli 08 - August 08)

 Information / Impressum


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2-Tagesseminar zum Thema
Finanzmarktrecht & Corporate Governance
Aktuelles zu Corporate Governance – Umgang mit (Raub)Kunst – Osteuropa (Geldwäscherei) – Finanzplatz Singapur – Regulierungstrends
Referierende sind:
Prof. Dr. iur. Monika Roth, Dr. oec. Dominique Biedermann, Dr. iur. Andrea F.G. Raschèr, Lic. iur. Daniel Thelesklaf, Bettina Busenhart, Dr. iur. Eva Hüpkes.
Zeit und Ort:
Mittwoch/Donnerstag, 27. und 28. August 2008, 08.45 – 16.45 Uhr am Institut für Finanzdienstleitungen Zug IFZ, zwei Gehminuten vom Bahnhof Zug.
Kosten: CHF 1'290.-, inkl. Mittagessen und Unterlagen.
Es sind noch wenige Plätze frei. Mehr Informationen unter: www.seminare.ifz.ch
Hochschule Luzern
Wirtschaft, Institut für
Finanzdienstleistungen
Zug IFZ
Grafenauweg 10
6304 Zug
Tel: 041 724 65 55

 

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Manfred Rehbinder, Adriano Viganò
URG Kommentar
3. vollständig aktualisierte Auflage, 2008
Der vollständig überarbeitete und erweiterte Kommentar enthält das Urheberrechtsgesetz in der am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Fassung. Er führt Juristen und Praktiker kritisch durch das revidierte, dem digitalen Zeitalter angepasste Urheberrechtsgesetz und enthält zahlreiche für die Rechtsanwendung wichtige Erlasse sowie die relevanten internationalen Übereinkommen.
Preis CHF: 89.–
Verlag: Orell Füssli
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 Wissenschaftliche Beiträge

Sabrina Burgat
Die Telemedizin ist ein Teilbereich von E-Health, aus dem sich verschiedene Anwendungen ableiten lassen. Darunter befindet sich die Telekonsultation, welche als medizinische Beratung unter räumlicher Distanz zwischen Patient und Arzt beschrieben werden kann. Die Telekonsultation muss von zwei weiteren Teilbereichen unterschieden werden: Die «Teleexpertise» sieht den Einsatz mehrerer Ärzte vor, und bei der «Teleintervention» handelt es sich um das multilaterale Verhältnis zwischen einem Patienten, einem räumlich entfernten Arzt und einer Drittperson. Die Telekonsultation wird heute in der Schweiz hauptsächlich von zwei Zentralen betrieben, Medgate und Medi-24. Es handelt sich dabei um eine in der Schweiz zugelassene medizinische Beratungstätigkeit. Die üblichen Regeln über den Pflegevertrag sind auch für die Telekonsultation anwendbar. Die besonderen Pflichten des telekonsultierten Arztes befinden sich insbesondere im Bereich der Geheimhaltungs- und Informationspflicht.
Rechtsgebiete: Neue Informations-Technologien und Gesundheit
französisch, ca. 9146 Wörter


Simon Haefeli
Gemäss gesetzlichem Auftrag werden Ärzte von den Krankenkassen auf ihre Wirtschaftlichkeit nach Art. 56 KVG geprüft. Mit bundesrichterlichem Segen geschieht dies mittels einer statistischen Analyse (Durchschnittskostenvergleich; ANOVA), welche teure Ärzte kostengünstig und kostengünstige Ärzte teuer erscheinen lässt. Neben dem entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden werden auch fundamentale Prozessrechte der Ärzte verletzt und es wird gegen das Legalitätsprinzip (Art. 5 BV) verstossen. Das Wirtschaftlichkeitsverfahren, die neuere Rechtsprechung und die neue Gesetzgebung (Art. 59 KVG) sollen in diesem Aufsatz erläutert und kritisch hinterfragt werden.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 5407 Wörter

 Kurzbeiträge

Prof. Olivier Guillod
Ein Mediziner muss den Willen einer minderjährigen Patientin respektieren, auch wenn diese in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung behandelt wird. Im vorliegenden Fall (BGE 2C_5/2008 vom 2. April 2008) war die von der Mutter gebilligte, aber gegen den Willen der dreizehnjährigen und für urteilsfähig befundenen Patientin vorgenommene Behandlung durch den Physiotherapeuten unzulässig. Die fehlende Zustimmung zur Behandlung wurde mit einer Disziplinarbusse von 1500 Franken gerügt. (dh)
Rechtsgebiete: Personenrecht; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte
französisch, ca. 2035 Wörter

 

 Rezensionen

Eva Siki
Auf wenig Raum beleuchtet die vorliegende Dissertation von Myriam Schwendener umfassend den sozialversicherungsrechtlichen Krankheitsbegriff gemäss Art. 3 Abs. 1 ATSG. Abgestützt auf eine breite medizinische, philosophische und soziologische Grundlage wird der Krankheitsbegriff umsichtig in den rechtlichen Kontext eingebettet und analysiert. Die auch sprachlich sehr gelungene Arbeit bietet einen aussergewöhnlichen Lesegenuss, indem sie Ein- und Ausblicke in das Spannungsfeld von Medizin, Recht und Gesellschaft gewährt und zum Nach- und Weiterdenken anregt.
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 1521 Wörter


Jean Perrenoud
Das kürzlich erschienene Kurzlehrbuch zum Gesundheitsrecht vermittelt auf 280 Seiten einen guten Überblick über die zentralen gesundheitsrechtlichen Gebiete.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
französisch, ca. 422 Wörter


Béatrice Despland
Der Tagungsband enthält die Beiträge der Referenten der im Oktober 2007 durchgeführten Tagung des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo). Medizinerinnen und Juristen haben verschiedene Fragen bezüglich der Kostenübernahme von Zahnbehandlungen durch die Versicherungen oder die Sozialhilfe untersucht. Die Beiträge zeigen die Schwierigkeit der Zusammenarbeit in einem solch komplexen System auf. Auch die umstrittene Frage nach dem Sinn einer Pflichtversicherung für die Zahnbehandlung wird aufgegriffen. (dh)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
französisch, ca. 566 Wörter

 

 Publikationen

Jean Perrenoud / Cédric Baume / Nathalie Brunner / Béatrice Despland / Johanne Gagnebin / Olivier Guillod / Agnès Hertig-Pea / Daniel Kraus / Marinette Ummel
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grund von nahezu Hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Diese Nummer umfasst grundsätzlich die Periode vom 1. Dezember 2007 bis zum 31. Mai 2008.
Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
deutsch, ca. 12260 Wörter

 


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 Das Fenster zum Push-Service Entscheide


In den letzten Wochen wurden im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
Tremp Dania, Leistungen der beruflichen Vorsorge in Kapitalform
(
Kommentar von BGE 9C_212/2007 vom 8. März 2008)

Langer Dirk, Contrat de représentation exclusive
(
Kommentar von BGE 4A_61/2008 vom 22. Mai 2008)

Wessner Pierre, Conditions de la résiliation anticipée du bail en cas de violation des règles sur la sous-location (Kommentar von Urteil 4A_516/2007 vom 6. März 2008)
Siki Eva, Invaliditätsbemessung: Ermittlung des Valideneinkommens
(
Kommentar von Urteil 9C_404/2007 vom 11. April2008)
Egli Philipp, Tarifschutz bei ausserkantonaler stationärer Wahlbehandlung
(
Kommentar von BGE 9C_202/2008 vom 29. Mai 2008)
Naguib Tarek, Geltungsbereich des BehiG bei Umbauten
(
Kommentar von BGE 1C_48/2008 vom 9. Juli 2008)
Tremp Dania Hinterlassenenleistungen in der beruflichen Vorsorge
(
Kommentar von BGE 9C_589/2007 vom 17. April 2008)
Perrenoud Jean, Le certificat médical au regard de l'art. 318 CP
(
Kommentar von Urteil 6B_152/2007 vom 13. Mai 2008)
Guillod Olivier, Soins administrés à une patiente mineure sans son consentement
(
Kommentar von BGE 2C_5/2008 vom 2. April 2008)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

 Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Rechtspraxis der ICT Infrastruktur, Inhalte und Verträge; 27.08.2008; ETH Zürich, ICT Landsgemeinde, Zürich
2-Tagesseminar zum Thema Finanzmarktrecht & Corporate Governance; 27.08.2008; Hochschule Luzern, Institut für Finanzdienstleistungen, Zug
Informationsanlass akademische Weiterbildung für Juristen; 15.09.2008; PHW Hochschule Wirtschaft Bern
Tagung für Kartellrecht - Schweizerisches Kartellrecht; 19.09.2008; Institut f. Recht und Wirtschaft Universität Fribourg, Fribourg
Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/de/services/veranstaltungskalender/information.asp.

 


 Aus den Bundesgerichten

Jurius
BGer – Ein Gipser musste sein schweres Alkoholproblem nicht offenbaren, als er beim Eintritt in die Pensionskasse nach «Krankheiten» gefragt wurde. Das Bundesgericht hat dem Mann aus Zürich Recht gegeben und eine höhere IV-Rente zugesprochen.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung; Berufliche Vorsorge
deutsch, ca. 262 Wörter


Jurius
BGer – Eine heute 27-jährige Frau, die als 12-Jährige in Brasilien von einem vermögenden Schweizer Ehepaar adoptiert worden war, erbt nach dem Tod des Adoptivvaters nichts. Wie die Berner Justiz hat auch das Bundesgericht die Adoption nicht anerkannt.
Rechtsgebiete: Erbrecht; Familienrecht
deutsch, ca. 102 Wörter


Jurius
BGer – Ein Anwaltspraktikant erhält für seine Krankenversicherung trotz seines bescheidenen Einkommens keine finanzielle Unterstützung. Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit eines waadtländischen Reglements bestätigt, welches das Einkommen seiner Freundin zu seinem eigenen addiert und damit die Unterstützung durch den Kanton unterbindet. (dh)
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
französisch, ca. 278 Wörter


Jurius
BGer – Eine bernische Käserei darf die Herkunftsbezeichnung AOC für den von ihr produzierten Greyerzer weiterhin verwenden, auch wenn ihr die Milch nur einmal täglich geliefert wird. Dies widerspricht zwar den Anforderungen gemäss AOC-Katalog, doch wird dieser laut Bundesgericht ohnehin nur von einer Minderheit der Käsereien vollständig eingehalten. (dh)
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
französisch, ca. 148 Wörter


Jurius
BGer– Die Aids-Hilfe Schweiz (AHS) muss auf die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhaltenen Gelder Mehrwertsteuern zahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der AHS abgewiesen. Der Verein muss nun rund 1,8 Millionen Franken Steuern ausrichten.
Rechtsgebiete: Indirekte Steuern
deutsch, ca. 206 Wörter


Jurius
BGer – Die Gebrüder Tinner bleiben laut Bundesgericht trotz der bundesrätlichen Aktenvernichtung im Atomschmuggel-Fall in Untersuchungshaft. Zudem mehren sich die Hinweise, dass sich der Bundesrat von den USA zur Schredderaktion drängen liess.
Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht
deutsch, ca. 308 Wörter


Jurius
BGer – Für ihre unangebrachte Neugierde bezüglich des Sexuallebens einer Praktikantin ist einer waadtländischen Stiftung, die sich im Bereich der Empfängnisverhütung betätigt, das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen entzogen worden.
Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
französisch, ca. 318 Wörter

 

 Gesetzgebung

Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im August 2008 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 3193 Wörter

 

 Rechtsprechung

Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 14. Juli 2008 bis und mit 17. August 2008 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 462 Wörter

 


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Dienstag, 2. September 2008, Bern
Beginn: 17.00 Uhr
Ist ein Datenschutzzertifikat eine Garantie für mehr Datenschutzqualität?
Auf den 1. September 2008 soll die neue Richtlinie über die Mindestanforderung an das Datenschutzmanagementsystem in Kraft treten. Gerne möchten wir Sie aus erster Hand über diese Richtlinien informieren – andererseits soll auch hinterfragt werden, ob eine Datenschutzzertifizierung allfällige Erwartungen erfüllen kann

 

 Lawjobs
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Rechtsanwalt (m/w, 80%); Wehrli Partner Rechtsanwälte; Frick
Anwältinnen und Anwälte; Homburger; Zürich
Anwältinnen und Anwälte; Lenz & Staehelin; Zürich
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Gruppenleiter Approbation/Patente; JURA Elektroapparate AG; Niederbuchsiten
Trademark Analyst; Philip Morris International SA; Lausanne
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Regulatory Affairs Manager Europe (m/f); Pharma Plan Bergauer + Partner AG; Basel
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Jur. Sekretär (40%-50%); Aargauischer Mieterinnen und Mieterverband; Lenzburg
European Patent Attorney NSO/MP; Novartis Pharma AG; Basel
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Wirtschaftsjurist (m/w); Ernst & Young AG; Bern / Basel
Administrative Assistant; Huntsman; Basel
Legal Counsel; ExecuJet Europe AG; Zurich
Legal Counsel (Junior); ExecuJet Europe AG; Zurich
Schadenspezialist/in; Zurich Insurance Company; Opfikon-Glattbrugg
Mitarbeiter Patent- und Technologiebewertung; Alpha Gasser Patentverwertungs KG
Jugendanwalt (m/w); Personalamt des Kantons Thurgau; Frauenfeld
Kantonale/r Untersuchungsrichter/in; Personalamt Kantons Thurgau; Frauenfeld
Gerichtsschreiber/in; Kanton Basel-Landschaft; Liestal
Jurist/in für den Bereich Bauten; Bundesamt für Bauten und Logistik BBL; Bern
Trust Officer / Trust Administrator; Bucher Consult AG; Zürich, ggf. Genf
Practicante Legale o Giurista; L&F Law and Finance SA; Lugano
Jur. Mitarbeiter / Paralegal; Verband Schweiz. Vermögensverwalter; Zürich
Business Practices Services; Oracle Software (Schweiz) GmbH
Schadenspezialist/in; Zurich Insurance Company; Zürich
Agent en brevets; Bovard AG; Berne
Volljurist (m/w); Bertelsmann AG; Gütersloh, Deutschland
Volljurist (m/w); Bertelsmann AG; Gütersloh, Deutschland
Mitarbeiter/-in Rechtsdienst (80 bis 100%); Halter Unternehmungen AG; Zürich
Rechtsanwalt (m/w); PricewaterhouseCoopers AG; St. Gallen
Professeur-e extraordinaire; Université de Neuchâtel
Project Claim Manager (m/f); ABB Schweiz AG; Baden
Legal Counsel; Google Inc; Zurich
Wissenschaftliche Assistenz (50%); Universität Zürich
Corporate Counsel; Hewlett Packard - HP; Zurich
Corporate Counsel; Hewlett Packard / HP; Zurich
Projektleiter Legal & Compliance IT; Credit Suisse Shared Services; Zürich
Corporate Counsel; HP; Zurich
Head Risk Management CS Trust Mandates (m/w); Credit Suisse Trust AG; Zürich
Collaborateur scientifique (h/f); Bundesamt für Verkehr (BAV); Ittigen
Protokollführer (m/w); Bundesanwaltschaft BA; Bern
Jurist/in oder Volkswirtschafter/in; Staatssekretariat für Wirtschaft SECO; Bern
Assistant Forensic Services; Ernst & Young AG; Region Zürich
juriste ou économiste; Secrétariat d'Etat à l'économie SECO; Bern
giurista o economista; Segretariato di Stato dell'economia SECO; Bern
Paralegal; International Air Transport Association; Geneva
Juriste; Commission fédérale des banques; Berne
Anwalt (m/w); Advokatur & Rechtsberatung TRIAS; Bern und Basel
Jurist/in; Eidgenössische Bankenkommission; Bern
Experte (m/w) indirekte Steuern; Omya (Schweiz) AG; Oftringen
AdvokatIn mit Bankerfahrung; Lawyer Consultants; Grossraum Zürich
Corporate Counsel; Alec, Allan & Associes SA; Zurich
Senior Legal Counsel (w/m); concept.hr; Schaan/FL
Legal Counsel; Pleinert & Partner; Zürich
Legal Structurer; Pleinert & Partner
Compliance Officer; Cabinet Search; Geneva
Lawyer Investment Structures Group; Man Investments AG; Pfäffikon
Dipl. Steuerexperte; MAS AG; Region Basel
Legal Structurer; Man Investments AG; Pfäffikon
Patent Attorney; Merck Serono International; Geneva
Patent & Information, Senior Specialist; Merck Serono International; Geneva
Lawyer; Cabinet Search
Juristen (m/w); JMP Professus AG; Zürich
Responsable Service Juridique; Kelly Scientific Resources; Genève
Tax Manager; Deloitte Consulting GmbH; Zürich
Juriste; Cabinet SR Conseils SA; Lausanne
Juristen (m/w); Michael Page; Zurich
Legal Counsel; Merck Serono International; Geneva
Legal Counsel (m/w); Michael Page; Zurich
Compliance Officer; Michael Page; Zurich
Rechtsanwalt (m/w); Michael Page; Zürich
Rechtsanwalt (w/m); P.M.S. Personalberatung AG; Ostschweiz
TAX Specialist – VAT Specialist; Cabinet SR Conseils SA; Morges
Jurist; Jörg Lienert AG; Grossraum Zürich
Legal Assistant; Oracle; Baden-Dättwil
European Patent Attorney; Syngenta Crop Protection AG; Basel
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 Vorschau

Jusletter 25. August 2008

Peter Studer, Medienrechtliche und medienethische Bemerkungen zum Fall Nef
Rainer Schumacher, Das Bauhandwerkerpfandrecht auf dem Prüfstand
Daniel Hunkeler, Absichtspauliana – strenge Anforderungen an die Erkennbarkeit der Schädigungsabsicht
Christian-Nils Robert, Les mensonges du détecteur
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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