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Jusletter 28. Juli 2008
Liebe Leserinnen und Leser
Häusliche Gewalt und insb. Stalking sind momentan wieder häufiger ein (Massen-)Medien-Thema. Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz wird in diesen Fällen durch Art. 28b ZGB konkretisiert. Diese Gesetzesnorm ist seit dem 1. Juli 2007 in Kraft und Raphael Zingg nimmt das einjährige Jubiläum zum Anlass, die Bestandteile der neuen Gesetzesnorm im Einzelnen zu erläutern.
«Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.» Der Gesetzgeber verbietet in Art. 57b Abs. 1 SVG die Benutzung von Radarwarngeräten. Nun gibt es einige neuere Versionen, die nicht die Strahlung erkennen, sondern wie Navigationssysteme funktionieren, ergänzt mit Hinweisen auf mögliche und aktuell genutzte Standorte von Radargeräten. Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger plädiert für eine Neubeurteilung dieser Sorte von «Radarwarngeräten», da sie – wie die polizeilichen Kontrollen – nur der Vorwarnung und damit der Verkehrssicherheit dienen würden.
Haften Provider strafrechtlich für den Vertrieb illegaler Daten via ihre Server? Oder anders gefragt: Wie können Hosting- und Access-Provider für die Duldung des Vertriebs illegaler Daten strafrechtlich verfolgt werden? Obwohl viele Länder, vorab aus der EU, bereits eine rechtliche Grundlage für das Vorgehen gegen Cyberkriminalität erlassen haben, hat der Bundesrat bisher auf eine explizite Regulierung verzichtet. Dies mit der Begründung, dass das geltende Strafrecht für die Verfolgung der fraglichen Tatbestände ausreiche. Demgegenüber zeigt Alexandre Böhler in seiner Analyse der aktuellen Lage, dass unsere Rechtsordnung im Falle der Cyberkriminalität an ihre Grenzen gelangt.
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Die nächste Ausgabe von Jusletter erscheint am 18. August 2008. Auch Jusletter macht Sommerpause und nützt die Zeit u.a. für diverse Systemarbeiten.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Raphael Zingg, Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen nach Art. 28b ZGB |
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Alexandre Böhler, La responsabilité pénale des fournisseurs d'hébergement et d’accès dans la lutte contre la cybercriminalité en Suisse |
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Kurzbeiträge |
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Hans Giger, Zulässigkeit von Radarwarngeräten in der Schweiz |
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Aus den Bundesgerichten |
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Jurius, Keine IV-Rente nach Verletzung bei Schiesserei |
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Jurius, Keine Direktzahlungen für «Hofbesetzer» |
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Jurius, Mord von 2001 an Informatiker in Freiburg |
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Jurius, Enquête pour pornographie contre un ex-cadre de la RSR |
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Jurius, Arabisch-jüdische Firma darf Halalfleisch importieren |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen |
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Tagung für Kartellrecht
Freitag, 19. September 2008 in Fribourg
Das Kartellrecht hat sich seit dem Paradigmenwechsel der Revision von 1995 fortwährend verändert und ist heute nicht mehr aus der Praxis wegzudenken. Unsere Tagung will Ihnen möglichst praxisnahe Informationen vermitteln und über den aktuellen Stand des Kartellrechts informieren.
IDÉ Institut Droit et Economie, das sich als fächerübergreifendes Institut versteht, behandelt an dieser Tagung verschiedene Themenbereiche, von der wettbewerbspolitischen Lagebeurteilung bis hin zu spezifischen Fragen aus der Praxis des Weko-Sekretariats.
Programm | Anmeldung
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Wissenschaftliche Beiträge |
Raphael Zingg
Der neue Art. 28b ZGB – vor rund einem Jahr in Kraft getreten – konkretisiert den zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz für den Fall von «Gewalt, Drohungen und Nachstellungen». Mit konkreten Massnahmen wie einem Orts-, Annäherungs- oder Kontaktverbot sowie der Wohnungsausweisung will der Gesetzgeber insb. häusliche Gewalt und sog. Stalking – jüngst ein Thema in den Medien im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegenüber dem Chef der Armee – bekämpfen. Dieser Beitrag erläutert die Bestandteile der neuen Gesetzesnorm im Einzelnen.
Rechtsgebiete: Personenrecht
deutsch, ca. 16543 Wörter
Alexandre Böhler
Wie können Hosting- und Access-Provider für die Duldung des Vertriebs illegaler Daten strafrechtlich verfolgt werden? Liegt Vorsatz vor, muss eine strafrechtliche Grundlage den Kampf gegen die Cyberkriminalität unterstützen. Obwohl viele Länder, vorab aus der EU, bereits eine solche erlassen haben, hat der Bundesrat bisher auf eine Regelung in der Schweiz verzichtet. Dies mit der Begründung, dass das geltende Strafrecht für die Verfolgung der fraglichen Tatbestände ausreiche. Nichtsdestotrotz zeigt die Analyse der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung, dass unsere Rechtsordnung bei der Cyberkriminalität an ihre Grenzen gelangt.
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil; Strafrecht im Informatikrecht
französisch, ca. 12650 Wörter
Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger
Der Gesetzgeber untersagt in Art. 57b Abs. 1 SVG die Verwendung von «Radarwarngeräten» in irgendeiner Form. Der Markt vertreibt nun aber moderne Varianten, die in ihrer Funktionsweise mit den früheren Apparaten nicht vergleichbar sind: Sie erschweren die behördliche Kontrolle nicht mehr, indem sie diese weder «stören», noch «unwirksam machen». Vielmehr verfügen sie nur über gespeicherte Daten der Standorte von lagebedingt wichtigen Fixpunkten. Es sind m.a.W. Autonavigations- und Informationssysteme. Im Übrigen peilen sie das gleiche Ziel wie die polizeilichen Intentionen an: Sie dienen durch die Vorwarnung der Verkehrssicherheit. In diesem Zusammenhang muss auch das Verbot des Selbstbelastungszwangs Berücksichtigung finden.
Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 1211 Wörter
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Letzte Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
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Jurius
BGer – Ein Türke erhält keine Invalidenrente, nachdem er bei einer von ihm provozierten Schiesserei schwere Kopfverletzungen erlitten hat. Laut Bundesgericht rechtfertigt sein eigenes Verschulden die vollständige Verweigerung der IV-Rente.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 231 Wörter
Jurius
BGer – Wer einen Bauernhof rechtswidrig bewirtschaftet, hat keinen Anspruch auf Direktzahlungen. Eine Schwyzer Familie muss laut Bundesgericht auf die finanzielle Unterstützung verzichten, da sie trotz abgelaufenem Pachtvertrag auf dem Hof geblieben ist.
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft
deutsch, ca. 228 Wörter
Jurius
BGer – Die Witwe eines 2001 in Freiburg getöteten Mannes und ihr Komplize müssen definitiv eine 15-jährige Freiheitsstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat ihre Verurteilung wegen Anstiftung zu Mord und Mord durch das Freiburger Kantonsgericht bestätigt.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 136 Wörter
Jurius
BGer – Der von Radio suisse romande (RSR) entlassene Informatiker wird nicht als Nebenkläger im Strafprozess gegen den ehemaligen Kadermitarbeiter auftreten. Letzterer wird verdächtigt, pädophile Dateien heruntergeladen zu haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde letztinstanzlich abgewiesen.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
französisch, ca. 171 Wörter
Jurius
BVGer – An einer Firma zum Import von islamischem Schächtfleisch (Halalfleisch) darf auch ein jüdischer Geschäftsmann beteiligt sein. Das Bundesverwaltungsgericht widerspricht damit dem Bundesamt für Landwirtschaft.
Rechtsgebiete: Land- und Forstwirtschaft; Wirtschaftliche u. soziale Rechte
deutsch, ca. 205 Wörter
Jurius
Am 1. Januar 2009 tritt das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Die Vollzugsverordung (FamZV) hat der Bundesrat bereits am 31. Oktober 2007 erlassen. Nun ist ebenfalls die Wegleitung (FamZWL) publiziert.
Rechtsgebiete: Familienrecht
deutsch, ca. 62 Wörter
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