Jusletter 21. Juli 2008

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Liebe Leserinnen und Leser

Open Source Software (OSS) ist frei zugängliche Software. Das bedeutet u.a., dass ihr Sourcecode in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vorliegt und von jedermann eingesehen werden kann. Entsprechende Programme dürfen privat kostenlos kopiert, weiterentwickelt und verbreitet werden. Bekannt sind z.B. der Browser Firefox Mozilla oder das Betriebssystem Linux. Die Software-Entwicklungen stehen dabei unter einer Software-Lizenz. Die wichtigste und am häufigsten genutzte Open-Source-Lizenz ist die GNU General Public Licence (GPL), deren neuste Version GPLv3 am 29. Juni 2008 verabschiedet wurde. RA Gianni Fröhlich-Bleuler orientiert über die Neuerungen der GPLv3.

Wer darf dem unerträglich gewordenen Leben eines psychisch Kranken ein Ende setzen? Und darf das auch jemand anderes als der Kranke selbst entscheiden? Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger nimmt kurz und kritisch Stellung zur Sterbehilfesituation in der Schweiz inkl. einiger Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!

Mit besten Grüssen


Nils Güggi


 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Gianni Fröhlich-Bleuler, Die neue Version der GNU Public License
   
Kurzbeiträge
Hans Giger, Sterbehilfe – Eine Gratwanderung zwischen Lebenserhaltung und Lebensabsprechung
   
Aus den Bundesgerichten
Jurius, Einbürgerung wegen disziplinlosem Verhalten in der Schule aufgehoben
Jurius, Keine Untervermietung der aufgegebenen Wohnung
Jurius, Médecins Sans Frontières müssen teilweise Lösegeld zurückerstatten
   
Pressemitteilungen
Jurius, Documed AG kooperiert – Weko beendet Untersuchung

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 Wissenschaftliche Beiträge

Gianni Fröhlich-Bleuler
Die GNU General Public License (GPL) ist die wichtigste Open Source-Lizenz. Vor einigen Monaten ist die Version 3 der GPL publiziert worden, die gegenüber der Version 2 einige wichtige Neuerungen enthält. Auf diese Neuerungen wird im folgenden Aufsatz eingegangen.
Rechtsgebiete: Rechtsinformatik; Informatikrecht
deutsch, ca. 5921 Wörter

 

 Kurzbeiträge

Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger
Teilweise besteht immer noch die Überzeugung, dass die organisierte Sterbebegleitung gesetzlich grundsätzlich nicht verboten sei. Der Autor präsentiert eine kurze Stellungnahme zur Sterbehilfesituation inkl. Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 747 Wörter

 


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 Das Fenster zum Push-Service Entscheide


Letzte Woche wurden im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
Tremp Dania, Barauszahlung in der freiwilligen beruflichen Vorsorge
(
Kommentar von BGE B 134/06 vom 12. März 2008)
Siki Eva, Bestimmung des Beginns des Wartejahres für den Beginn des Anspruchs auf eine Invalidenrente
(
Kommentar von Urteil 9C_684/2007 vom 30. Mai 2008)
Siki Eva, Zeitliche Begrenzung der Revisionsmöglichkeit gemäss Art. 22 UVG
(
Kommentar von Urteil 134-V-131 vom 27. Mai 2008)
Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

 Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Sterbehilfe im Fokus der Gesetzgebung; 04.09.2008; Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Kongresshaus Zürich
Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/de/services/veranstaltungskalender/information.asp.

 


 Aus den Bundesgerichten

Jurius
BGer – Jungen Ausländern kann die Einbürgerung wegen disziplinlosem Verhalten in der Schule verweigert werden. Laut Bundesgericht hat die Schwyzer Justiz die Einbürgerung eines 17-Jährigen durch die Gemeindeversammlung zu Recht aufgehoben.
Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 235 Wörter


Jurius
BGer – Wer seine Mietwohnung definitiv nicht mehr selber nutzen will, darf sie gegen den Willen des Vermieters nicht einem Untermieter überlassen. Sonst droht laut Bundesgericht die vorzeitige Kündigung.
Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
deutsch, ca. 168 Wörter


Jurius
BGer – Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) muss den Niederlanden 270'000 Euro an das Lösegeld zur Freilassung des MSF-Mitarbeiters Arjan Erkel bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde aus Den Haag teilweise gutgeheissen.
Rechtsgebiete: Völkerrecht; GoA
deutsch, ca. 127 Wörter

 

 Pressemitteilungen

Jurius
Die Wettbewerbskommission (Weko) schliesst die Untersuchung gegen die Documed AG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen mit einer einvernehmlichen Regelung. Während des Untersuchungsverfahrens hatte die Documed AG diskriminierende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Publikation von Arzneimittelinformationen fallengelassen.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 207 Wörter

 


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Seminar der Treuhand-Kammer, 4. September 2008 in Bern
Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht in der MWST
Themen:
  • Besprechung der einschlägigen verfahrensrechtlichen Leitentscheide von Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht der Jahre 2006 bis 2008
  • Die Leistungs- und Rückleistungspflicht gemäss Art. 12 VStrR im Mehrwertsteuer- und Zollrecht
  • Die Bedeutung der Konventionsgarantien gemäss Art. 6 EMRK für das mehrwertsteuerliche Strafverfahren
  • Die Stellung der ESTV im mehrwertsteuerlichen Betreibungsverfahren
  • Die «Rechtskraft der Steuerdeklaration» unter geltendem und künftigem Mehrwertsteuerrecht gemäss bundesrätlicher Botschaft

 

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Seminar der Treuhand-Kammer, 10. September 2008 in Zürich
Stempelabgaben und Verrechnungssteuer: Rückblick und Ausblick
Themenblöcke:
  • Rückblick auf Entwicklungen im Bereich Stempelabgaben und Verrechnungssteuer
  • Kritische Fragen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer, Recht zur Nutzung, Tax Voucher System (KS 21)
  • Ausblick auf künftige Entwicklungen und Neuerungen im Bereich Verrechnungssteuer und Stempelabgaben
  • Internationale Konzernstrukturen und Finanzierungen

 

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 Vorschau

Jusletter 21. Juli 2008

Hans Giger, Zulässigkeit von Radarwarngeräten in der Schweiz
Alexandre Böhle, La responsabilité pénale des fournisseurs d'hébergement et d'accès dans la lutte contre la cybercriminalité en Suisse
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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