Jusletter 21. Juli 2008
Liebe Leserinnen und Leser
Open Source Software (OSS) ist frei zugängliche Software. Das bedeutet u.a., dass ihr Sourcecode in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vorliegt und von jedermann eingesehen werden kann. Entsprechende Programme dürfen privat kostenlos kopiert, weiterentwickelt und verbreitet werden. Bekannt sind z.B. der Browser Firefox Mozilla oder das Betriebssystem Linux. Die Software-Entwicklungen stehen dabei unter einer Software-Lizenz. Die wichtigste und am häufigsten genutzte Open-Source-Lizenz ist die GNU General Public Licence (GPL), deren neuste Version GPLv3 am 29. Juni 2008 verabschiedet wurde. RA Gianni Fröhlich-Bleuler orientiert über die Neuerungen der GPLv3.
Wer darf dem unerträglich gewordenen Leben eines psychisch Kranken ein Ende setzen? Und darf das auch jemand anderes als der Kranke selbst entscheiden? Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger nimmt kurz und kritisch Stellung zur Sterbehilfesituation in der Schweiz inkl. einiger Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
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Wissenschaftliche Beiträge |
Gianni Fröhlich-Bleuler
Die GNU General Public License (GPL) ist die wichtigste Open Source-Lizenz. Vor einigen Monaten ist die Version 3 der GPL publiziert worden, die gegenüber der Version 2 einige wichtige Neuerungen enthält. Auf diese Neuerungen wird im folgenden Aufsatz eingegangen.
Rechtsgebiete: Rechtsinformatik; Informatikrecht
deutsch, ca. 5921 Wörter
Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger
Teilweise besteht immer noch die Überzeugung, dass die organisierte Sterbebegleitung gesetzlich grundsätzlich nicht verboten sei. Der Autor präsentiert eine kurze Stellungnahme zur Sterbehilfesituation inkl. Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 747 Wörter
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Letzte Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
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Jurius
BGer – Jungen Ausländern kann die Einbürgerung wegen disziplinlosem Verhalten in der Schule verweigert werden. Laut Bundesgericht hat die Schwyzer Justiz die Einbürgerung eines 17-Jährigen durch die Gemeindeversammlung zu Recht aufgehoben.
Rechtsgebiete: Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
deutsch, ca. 235 Wörter
Jurius
BGer – Wer seine Mietwohnung definitiv nicht mehr selber nutzen will, darf sie gegen den Willen des Vermieters nicht einem Untermieter überlassen. Sonst droht laut Bundesgericht die vorzeitige Kündigung.
Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
deutsch, ca. 168 Wörter
Jurius
BGer – Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) muss den Niederlanden 270'000 Euro an das Lösegeld zur Freilassung des MSF-Mitarbeiters Arjan Erkel bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde aus Den Haag teilweise gutgeheissen.
Rechtsgebiete: Völkerrecht; GoA
deutsch, ca. 127 Wörter
Jurius
Die Wettbewerbskommission (Weko) schliesst die Untersuchung gegen die Documed AG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen mit einer einvernehmlichen Regelung. Während des Untersuchungsverfahrens hatte die Documed AG diskriminierende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Publikation von Arzneimittelinformationen fallengelassen.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 207 Wörter
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Seminar der Treuhand-Kammer, 4. September 2008 in Bern
Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht in der MWST
Themen:
- Besprechung der einschlägigen verfahrensrechtlichen Leitentscheide von Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht der Jahre 2006 bis 2008
- Die Leistungs- und Rückleistungspflicht gemäss Art. 12 VStrR im Mehrwertsteuer- und Zollrecht
- Die Bedeutung der Konventionsgarantien gemäss Art. 6 EMRK für das mehrwertsteuerliche Strafverfahren
- Die Stellung der ESTV im mehrwertsteuerlichen Betreibungsverfahren
- Die «Rechtskraft der Steuerdeklaration» unter geltendem und künftigem Mehrwertsteuerrecht gemäss bundesrätlicher Botschaft
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Seminar der Treuhand-Kammer, 10. September 2008 in Zürich
Stempelabgaben und Verrechnungssteuer: Rückblick und Ausblick
Themenblöcke:
- Rückblick auf Entwicklungen im Bereich Stempelabgaben und Verrechnungssteuer
- Kritische Fragen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer, Recht zur Nutzung, Tax Voucher System (KS 21)
- Ausblick auf künftige Entwicklungen und Neuerungen im Bereich Verrechnungssteuer und Stempelabgaben
- Internationale Konzernstrukturen und Finanzierungen
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Jurist (m/w); Schweizerische Kynologische Gesellschaft; Bern
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Jusletter 21. Juli 2008
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Hans Giger, Zulässigkeit von Radarwarngeräten in der Schweiz |
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Alexandre Böhle, La responsabilité pénale des fournisseurs d'hébergement et d'accès dans la lutte contre la cybercriminalité en Suisse |
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
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