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Jusletter 16. Juni 2008
Liebe Leserinnen und Leser
Gibt es in Zukunft Einzelrichter an Obergerichten? Im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung der neuen eidgenössischen Prozessordnungen im Kanton Schaffhausen stellte sich die Frage, ob zukünftig auch an den oberen kantonalen Gerichten Einzelrichter eingesetzt werden sollen. Prof. Dr. iur. Arnold Marti lehnt dies aus Gründen der Repräsentativität, Akzeptanz und Ausgewogenheit von Urteilen sowie aus subjektiven Rechtsschutzaspekten ab.
Das Kollektivanlagengesetz (KAG) bezweckt nach seinem Art. 1 «den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen». RA Lionel Aeschlimann stellt die Frage, ob und wie weit auch Investmentgesellschaften mit fixem Kapital (SICAF) dem KAG unterstehen.
Der Schutz technischer Schutzmassnahmen wird im revidierten URG, das am 1. Juli in Kraft tritt, neu geregelt. Der neue Art. 39a URG schützt technische Massnahmen, welche die Rechteinhaber anwenden, um die unerlaubte Verwendung ihrer Werke und Leistungen im digitalen Umfeld zu verhindern oder einzuschränken. Die Regelung wurde in erster Linie im Hinblick auf die Ratifizierung der WIPO-Abkommen sowie die Anpassung an EU-Recht formuliert. Ernst Platz untersucht die praktischen Auswirkungen der neuen Regelung.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche.
Freundliche Grüsse
Nils Güggi
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Wissenschaftliche Beiträge |
Ernst Platz Am 1. Juli 2008 tritt das revidierte schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) in Kraft, welches eine Reihe von bedeutenden Änderungen mit sich bringt. Einer der umstrittensten Punkte der Revision ist der neue Artikel 39a, welcher den Schutz technischer Schutzmassnahmen regelt. Konsumentenorganisationen befürchten, dass durch den Passus das gesetzlich verankerte Recht auf Privatkopie faktisch aus den Angeln gehoben würde. Der folgende Beitrag soll einen Ausblick auf die neuen Bestimmungen gewähren und die sich hieraus ergebenden Fragestellungen thematisieren.
Rechtsgebiete: Urheberrecht
deutsch, ca. 6396 Wörter
Lionel Aeschlimann
Eines der Ziele des neuen Kollektivanlagengesetzes (KAG) war, die Gesetzgebung auf alle Kollektivanlagen auszudehnen, getreu dem Prinzip «same business, same risks, same rules». Merkwürdigerweise scheinen im Gesetzgebungsprozess die Auswirkungen dieser Ausdehnung nicht analysiert worden zu sein. Die für die SICAFs gewählte Lösung ist ein politischer Kompromiss und stellt zudem eine Ausnahme vom neuen Paradigma dar. Gesellschaften, die vorwiegend Investitionen tätigen, sehen sich u.U. mit der heiklen Frage einer eventuellen Unterstellung unter das KAG konfrontiert; einer Frage, die im Hinblick auf das primäre Ziel des KAG, den Investorenschutz, untersucht werden müsste.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
französisch, ca. 4419 Wörter
Prof. Dr. iur. Arnold Marti
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen schweizerischen Prozessordnungen stellt sich in den Kantonen die Frage, ob inskünftig auch an den oberen kantonalen Gerichten Einzelrichter eingesetzt werden sollen. Der Autor lehnt dies aus rechts- und staatspolitischer Sicht grundsätzlich ab.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 1614 Wörter
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Letzte Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
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Jurius
BGer – Der Nachweis eines Schleudertraumas bleibt schwierig. Laut Bundesgericht genügt der Befund auf Basis einer neuen Form der Kernspintomografie, der sogenannten «funktionellen Magnetresonanz-Tomografie (fMRT)», nicht als Beweisgrundlage.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 137 Wörter
Jurius
BVGer – Eine diplomierte Behindertenpädagogin aus Österreich gilt in der Schweiz nur als Betreuungsfachfrau. Die Anerkennung als diplomierte Sozialpädagogin HF wurde ihr laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Recht verwehrt.
Rechtsgebiete: Forschungsrecht, Bildungs- und Erziehungsrecht
deutsch, ca. 157 Wörter
Jurius
BGer – Vor der Entscheidung im Fall Cleuson-Dixence, der zum Tod von drei Personen geführt hat, wurden vom Bundesgericht zwei Ausstandsbegehren gegen die Präsidentin des Kantonsgerichts Wallis abgewiesen.
Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
französisch, ca. 268 Wörter
Jurius
BGer – Für unangebrachte Berührungen und obszöne Äusserungen gegenüber einem zwölfjährigen Knaben wird ein vierzigjähriger Genfer mit einer Geldstrafe von 3000 Franken und dreissig Tagessätzen à 180 Franken bedingt bestraft. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern bestätigt.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
französisch, ca. 180 Wörter
Jurius
Nachfolgend wird eine Übersicht der in der Sommersession 2008 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte wiedergegeben. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 481 Wörter
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 19. Mai 2008 bis und mit 15. Juni 2008 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 950 Wörter
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La Journée de droit civil 2008, sur le thème de La planification du patrimoine, en l'honneur du Prof. Andreas Bucher, aura lieu le 5 septembre 2008 à Uni-Mail à Genève.
Les thèmes : biens de l'enfant - capacité de discernement et planification - donation - trust - successions, prévoyance et divorce dans un contexte suisse et international.
Organisation: Prof. Margareta Baddeley /
Prof. Bénédict Foëx, Département de droit
civil, Faculté de droit, Université de Genève.
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