Jusletter 2. Juni 2008
Liebe Leserinnen und Leser
Am Samstag, 7. Juni 2008, findet das Eröffnungsspiel der Euro 2008 statt. Jusletter widmet daher die heutige Ausgabe dem Thema «Euro 2008» und veröffentlicht damit die dritte Schwerpunkt-Ausgabe zum Sportrecht.
Die juristische Diskussion rund um diesen wohl grössten Anlass, der jemals in unserem Land stattgefunden hat, fokussiert auf zwei Hauptthemen: der Schutz der mit dem Anlass verbundenen wirtschaftlichen Rechte (Stichwort: Ambush Marketing) sowie die Sicherheit, im Speziellen im Zusammenhang mit Hooliganismus. Der ersten Problematik ist nach dem Entscheid des Schweizer Parlaments, kein eigenes Gesetz für diesen Anlass zu schaffen, ein wenig die Luft ausgegangen, aber die Frage der Sicherheit ist umso aktueller und wichtiger.
Die vorliegende Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter geht das Thema Sicherheit von drei verschiedenen Gesichtspunkten an. Patrick von Han zeichnet ein Portrait der möglichen polizeilichen Kooperationsformen während der Euro 2008. Richter François Vouilloz greift etwas über den Rahmen der Euro hinaus, befasst sich ganz grundsätzlich mit dem Rayonverbot gemäss BWIS und untersucht insb. ähnliche Massnahmen, die ein Gericht nach Art. 44 Abs. 2 StGB ergreifen kann. Schliesslich widmet sich Nicolas Dutoit, Richter der Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der Swiss Football League, den von der Swiss Football League erlassenen Regeln im Bereich der Sicherheit in Stadien.
Masterstudierende der Rechtsfakultät der Universität Neuenburg, die dort das Seminar «Sportrecht» besuchten, haben im Rahmen der Lehrveranstaltung einen fiktiven Prozess vor der Ad hoc-Kammer des TAS (Tribunal Arbitral du Sport) für die Euro 2008 durchgespielt. Der Prozess portraitiert die naheliegende Problematik der Repression von rassistischem Fanververhalten und namentlich die Frage, ob sich die Kausalhaftung der Verbände (oder der Clubs) für das Verhalten ihrer Fans legitimieren lässt.
Es ist damit zu rechnen, dass es für die Ad hoc-Kammer des TAS am ehesten Arbeit im Bereich des Dopings geben wird. Im Rahmen des Antidoping-Programms der UEFA EURO 2008 ist vorgesehen, dass bei jedem der 31 Begegnungen, die vom 7. bis 29. Juni in der Schweiz und in Österreich ausgetragen werden, Urin- und Bluttests stattfinden. Zudem werden alle 16 Mannschaften auch vor dem Wettbewerb Tests unterzogen (jede Mannschaft wurde mindestens einmal unangekündigt besucht und dabei wurden 10 Spieler getestet). RA Rainer Cherkeh und Gunars Urdze stellen uns das System vor und beschäftigen sich insb. mit Art. 12quater des UEFA-Disziplinarreglements. Dieser Artikel sieht vor, dass wenn mehr als ein Spieler ein Dopingvergehen begeht, «the team in question may be disqualified from the competition in progress and/or future competitions».
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob und wie weit die vereinssportlichen Regeln mit dem staatlichen Recht kompatibel sind. RA Cédric Aguet untersucht die Zulässigkeit und Tragweite der zwingenden Rechtswahlklausel der UEFA gegenüber den Spielern, welche die Rechtswahl im Sportrecht und v.a. vor dem TAS einschränken.
Eine andere mögliche Rechtsstreitigkeit im Rahmen der Euro 08 ist die Frage der Disziplinarverfahren gestützt auf Fernsehbilder, wie dies 2004 in Portugal nach einer beispielhaft unsportlichen Handlung des Captains unserer Nationalmannschaft der Fall war. RA Philippe Frésard untersucht diese Problematik anhand einer vergleichenden Analyse der Praxis von der Swiss Football League mit jener der schweizerischen Eishockey-Nationalliga. Die vom Autor ins Feld geführte These des Rückgriffs auf Software, welche zur Rechtfertigung von Sanktionen eine systematische Prüfung von Fernsehbildern zur Suche nach schwerwiegenden Verstössen erlauben soll, bringt zwangsläufig auch die Grundsatzdebatte innerhalb der UEFA hinsichtlich der Verwertung von Videobildern bei Fussballspielen auf den Tisch. Hier geht es um eine kommerziell-juristische Sichtweise des Sports, die der traditionellen Auffassung widerspricht, wobei erstere durch die Wahl Michel Platinis zum UEFA-Präsidenten wieder prominente Kritik erfährt.
Dieselbe unterschiedliche Grundauffassung äussert sich ebenfalls in den beiden anderen heiss diskutierten aktuellen Fussballthemen: Einerseits im Konflikt zwischen dem Europäischen Parlament und der FIFA um die umstrittene «6+5-Regel». Die Regel verpflichtet eine Klubmannschaft, jedes Spiel mit mindestens sechs Spielern zu beginnen, die für das Nationalteam des Landes, in dem der Klub seinen Sitz hat, spielberechtigt sind. Andererseits bei den Folgen des nunmehr berühmten Urteils Webster des TAS vom 31. Januar 2008, welche im Beitrag von Grégoire Mangeat und Nicolas Bulle aus Sicht der Bewegungsfreiheit der Spieler kommentiert werden.
Im Moment, wo der offizielle Countdown auf der Webseite der UEFA Euro 2008 noch 5 Tage, 2 Stunden und 13 Minuten zählt, bleibt zu hoffen, dass die Fussball-Europameisterschaft in einer festlichen Atmosphäre, ohne Gewalt und Rassismus über die Bühne geht.
Wir wünschen uns und Ihnen einen von Fairplay geprägten und dopingfreien Wettkampf, wo die in vorliegender Schwerpunkt-Ausgabe behandelten Probleme rein juristische bleiben.
Antonio Rigozzi
Rechtsanwalt, Lévy Kaufmann-Kohler, Genf,
Lehrbeauftragter an der Universität Neuenburg,
Leiter Jusletter-Ressort «Sportrecht».
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Nils Güggi
Lic. iur.,
Verlagsleiter Weblaw
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Beiträge zum Sportrecht |
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Patrick von Hahn, Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen des Sicherheitskonzepts für die EURO 2008 |
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François Vouilloz, L’interdiction de stade et de périmètre |
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Nicolas Dutoit, La sécurité dans les stades de football en Suisse – La réglementation privée de la Swiss Football League |
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Morgane Crevoisier, Responsabilité objective pour comportement des supporters pendant l’Euro 2008 |
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Rainer Cherkeh, Die UEFA-Anti-Doping-Bestimmungen im Lichte des sog. «Bestimmtheitsgebots» |
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Cédric Aguet, Le droit applicable au rapport UEFA – joueurs lors de l’Euro 2008 |
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Philippe Frésard, Questions choisies en matière de procédure disciplinaire – sous l’angle des règles de la Swiss Football League et de la Ligue Nationale Suisse de Hockey sur Glace |
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Grégoire Mangeat, Le Cas Andrew Webster – De l’indemnité en cas de rupture unilatérale du contrat de travail d’un footballeur |
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Aus den Bundesgerichten |
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Jurius, Schweizer Geheimkonto von australischem Drogenkönig |
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Jurius, Mutmasslicher Grossdealer bleibt in U-Haft |
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Jurius, Calcul du délai de congé notifié à une femme enceinte |
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Jurius, Polizei an Vermittlungsversuch gehindert |
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Jurius, ZKB muss SAirGroup 80,5 Mio. Franken zahlen |
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Jurius, ANAG gilt weiter als es der Wortlaut des AuG regelt |
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Jurius, Auslieferung in den unabhängigen Kosovo |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Weko: vertiefte Prüfung der Übernahme von Eichhof durch Heineken |
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Jurius, Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des UVG |
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Jurius, Vernehmlassung zur Ratifizierung des revidierten Lugano-Übereinkommens |
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Jurius, Unterzeichnung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien |
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Jurius, Gestaffelter Beginn der Schengener Zusammenarbeit |
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Jurius, Bundesrat erteilt Konzession für «La Poste» |
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Jurius, Vernehmlassung zur Revision des öffentlichen Beschaffungswesens |
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Jurius, GRECO empfiehlt weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Korruption |
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Wissenschaftliche Beiträge |
Patrick von Hahn
Im Rahmen der Sicherheitsmassnahmen anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 setzen die schweizerischen Polizeibehörden eine Reihe neuer Formen und Mittel der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein. Noch vor Anwendung des Schengen-Assoziierungsabkommens kommt es dabei im Bereich der Prävention von Gewalt zu einer Vernetzung polizeilicher Massnahmen zwischen der Schweiz und verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU. Dabei werden die Freiheitsrechte der Betroffenen teilweise massiv beschränkt. Zudem ist bei hoheitlichen Einsätzen ausländischer Polizeikräfte in der Schweiz fraglich, ob eine genügende gesetzliche Grundlage besteht.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 3800 Wörter
François Vouilloz
In den letzten Jahren hat die Gewaltbereitschaft bei Sportveranstaltungen erheblich zugenommen. Als Reaktion darauf wurden in der Schweiz Verwaltungsmassnahmen gegen den Hooliganismus ergriffen. Im Rahmen dieser Problematik untersucht der Autor das richterliche Stadion- und Perimeterverbot als Verhaltensvorschrift im Falle der bedingten Strafe nach Art. 44 Abs. 2 StGB. Diese Massnahme unterscheidet sich vom Rayonverbot gemäss Art. 24b Abs. 1 BWIS. (dh)
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Strafvollzugsrecht; Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
französisch, ca. 9347 Wörter
Nicolas Dutoit
In letzter Zeit ist es vermehrt zu Zwischenfällen in Fussball- und Hockeystadien gekommen. Medien und Politik haben die Zusammenstösse ausgiebig kommentiert und damit – verstärkt durch die bevorstehende Fusball-Europameisterschaft 2008 – ein grosses Echo in der Bevölkerung ausgelöst. Im vorliegenden Beitrag wird vorab die internationale Selbstregulierung im Fussball vorgestellt, gefolgt von einer näheren Betrachtung der Situation in der Schweiz inklusive der möglichen Massnahmen, um den Sicherheitsproblemen innerhalb und in unmittelbarer Umgebung der Stadien zu begegnen. (dh)
Rechtsgebiete: Sportrecht
französisch, ca. 4219 Wörter
Morgane Crevoisier / Nathalie Albrecht / Guillaume Raboud / Crystel Graf / Patricia Barroso / Charlotte Wernli / Simon Geinoz
Der nachfolgend wiedergegebene Schiedsspruch ist das von Masterstudenten erarbeitete Ergebnis eines Seminars an der Universität Neuenburg zum Thema Sportrecht. Der ihnen vorgelegte fiktive Tatbestand lautete folgendermassen: «Wir schreiben den 18. Juni 2008 und die Euro läuft auf Hochtouren. Im Laufe des Matchs Niederlande-Frankreich am 13. Juni 2008, der für die Gruppe C zählt, kam es zu Zwischenfällen. Ein Teil des holländischen Publikums hat rassistisch angehauchte Töne (Affenschreie) imitiert, sobald gewisse Spieler des französischen Teams in Ballbesitz waren. Das Endresultat der Partie lautet 2:2. Beide Mannschaften sind für die Finalrunde qualifiziert, Frankreich als Gruppenerster und die Niederlande aufgrund des im Vergleich zu Italien besseren Torverhältnisses. Am 19. Juni annuliert die Berufungsinstanz der UEFA den Entscheid der Disziplinarkommission und sanktioniert den holländischen Verband mit einer Geldstrafe von CHF 50’000 sowie dem Entzug eines Punktes, was zur Folge hat, dass Italien anstelle der Niederlande für die nachfolgende Runde qualifiziert ist.» (dh)
Rechtsgebiete: Sportrecht; Schiedsgerichtsbarkeit
französisch, ca. 4088 Wörter
Dr. iur. Rainer Cherkeh / Gunars Urdze
Das Thema Doping begleitet nahezu jedes sportliche Grossereignis. Auch anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz stellt sich deshalb die Frage, wie Dopingvergehen im Fußball festgestellt und geahndet werden. Die Betrachtung der möglichen Konsequenzen für die betroffenen Mannschaften anhand eines fiktiven Fallbeispiels und die Frage der Vereinbarkeit der diesbezüglich maßgeblichen Vorschriften der UEFA mit dem sog. Bestimmtheitsgebot stehen dabei im Mittelpunkt dieses Beitrages. Die Autoren kommen zum Schluss, dass die bei der UEFA EURO 2008 geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zwar in Bezug auf Dopingvergehen einzelner Spieler ausreichend differenziert sind und transparente Sanktionsandrohungen enthalten, hinsichtlich der möglichen Rechtsfolgen für die betroffenen Mannschaften aber nicht hinreichend bestimmt und somit letztlich unwirksam sind.
Rechtsgebiete: Sportrecht
deutsch, ca. 5192 Wörter
Cédric Aguet
Die Frage des anwendbaren Rechts bei Disziplinarstreitigkeiten im Sport wird sowohl vom Tribunal Arbitral du Sport (TAS) als auch vom Bundesgericht selten genau geprüft. Angesichts der bevorstehenden sportlichen Grossereignisse wird im vorliegenden Beitrag diese Frage im Zusammenhang mit der Euro 2008 näher untersucht. Es wird versucht, die Zulässigkeit und Tragweite einer zwingenden Rechtswahlklausel in den Statuten eines internationalen Sportverbandes ohne ideellen Zweck einerseits und in einer schiedsgerichtlichen Verfahrensordnung andererseits einzuschätzen. (dh)
Rechtsgebiete: Sportrecht; Schiedsgerichtsbarkeit
französisch, ca. 10731 Wörter
Philippe Frésard
Auf dem Gebiet der Disziplinarstrafen hat sich in den letzten Monaten in der Schweiz sowohl beim Eishockey als auch beim Fussball einiges getan. Der vorliegende Beitrag analysiert eingehend die aktuellen Regelungen dieser beiden Sportarten, darunter die Verfahrenseröffnung bei Entscheiden, die sich auf Fernsehbilder stützen, und die aufschiebende Wirkung bei Weiterziehung der Entscheide. (dh)
Rechtsgebiete: Sportrecht
französisch, ca. 3392 Wörter
Grégoire Mangeat / Nicolas Bulle
Am 31. Januar 2008 hat das Tribunal arbitral du Sport (TAS) ein Urteil zur Berechnung der Entschädigung bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages ohne wichtige Gründe und ausserhalb der von der FIFA vorgesehenen Schonzeiten gefällt. Nach einer kurzen Zusammenfassung kommentieren die Autoren den Entscheid. (dh)
Rechtsgebiete: Sportrecht; Arbeitsrecht
französisch, ca. 4004 Wörter
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Die neueste Ausgabe der Schweizer Richterzeitung ist am 28. Mai 2008 erschienen. Sie befasst sich schwerpunktmässig mit der Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells in verschiedenen Kantonen im Hinblick auf die eidgenössische Strafprozessordnung. Zudem äussert sich der bekannteste Strafverteidiger Deutschlands, Rolf Bossi, in einem Interview über gravierende Missstände in der deutschen Strafjustiz.
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Agenda |
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Jurius
BGer – Ein australischer Drogengrosshändler erhält eine halbe Million Dollar zurück, die er vor über 20 Jahren auf einem Schweizer Bankkonto deponiert hat. Das Bundesgericht hat die von der Bundesanwaltschaft verfügte Einziehung aufgehoben.
Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
deutsch, ca. 233 Wörter
Jurius
BGer – Ein mutmasslicher Heroin-Grosshändler, der sich ab dem 18. August 2008 vor dem Bundesstrafgericht verantworten muss, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Er soll mit 1400 Kilo Heroin gehandelt haben.
Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht; Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
deutsch, ca. 193 Wörter
Jurius
BGer – Die dem Angestellten bekanntgegebene Kündigungsfrist beginnt rückwirkend auf den Zeitpunkt des Vertragsablaufs zu laufen. Das Bundesgericht hat damit ein kürzlich ergangenes Urteil korrigiert.
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
französisch, ca. 290 Wörter
Jurius
BGer – Ihre ungefragte verbale Einmischung bei einer Streitvermittlung durch die Polizei kommt eine Bernerin teuer zu stehen. Das Bundesgericht hat ihre Verurteilung zu 300 Franken Busse wegen Hinderung einer Amtshandlung bestätigt.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen den Staat, gegen die öffentliche Gewalt
deutsch, ca. 216 Wörter
Jurius
BGer – Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) muss der SAirGroup in Nachlassliquidation 80,5 Mio. Fr. zahlen. Laut Bundesgericht hat die SAirGroup die ZKB mit der Rückzahlung eines Kredits in dieser Höhe kurz vor dem Grounding begünstigt.
Rechtsgebiete: SchKG
deutsch, ca. 365 Wörter
Jurius
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Entscheid vom 14. Februar 2008 ausführlich mit der intertemporalen Regel von Art. 126 AuG auseinandergesetzt.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 69 Wörter
Jurius
BStGer – Das Bundesstrafgericht erachtet Auslieferungen in den unabhängigen Staat Kosovo grundsätzlich als möglich. Es hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der einen Doppelmord begangen haben soll. Seine Auslieferung hatte die UNO-Verwaltung beantragt.
Rechtsgebiete: Auslieferung
deutsch, ca. 233 Wörter
Jurius
Die vorläufige Prüfung ergibt Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss die Möglichkeit für eine kollektive Marktbeherrschung eröffnet. Diese allfällige gemeinsame Marktbeherrschung besteht zwischen der neu gegründeten Brauereigruppe Heineken/Eichhof und der grössten schweizerischen Brauereigruppe Carlsberg/Feldschlösschen. Deshalb unterzieht die Wettbewerbskommission (Weko) den Zusammenschluss einer vertieften Prüfung.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 116 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Änderungen betreffen die Leistungen und die Durchführung der Versicherung sowie die Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 353 Wörter
Jurius
Infolge der Ausweitung des Geltungsbereichs des revidierten Lugano-Übereinkommens auf die neuen EU-Staaten werden Unternehmen und Konsumenten in der Schweiz bei Geschäften in Europa mehr Rechtssicherheit geniessen. Der Bundesrat hat am 30. Mai 2008 die Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano-Übereinkommens eröffnet.
Rechtsgebiete: LugÜ
deutsch, ca. 349 Wörter
Jurius
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat am 27. Mai 2008 in Brüssel das Protokoll zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien unterzeichnet. Seitens der EU-Präsidentschaft unterzeichnete der Staatssekretär Sloweniens, Matjaz Šinkovec. Beide Seiten zeigten sich zufrieden über die erzielte Einigung, welche anhand angemessener Übergangsfristen eine schrittweise und kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte erlaubt.
Rechtsgebiete: Europarecht
deutsch, ca. 237 Wörter
Jurius
Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollte die operationelle Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens im Dezember 2008 beginnen können. Der Bundesrat bevorzugt zudem, dass die Anpassung der Personenkontrollen für den Flugverkehr erst mit dem Flugplanwechsel auf den 29. März 2009 erfolgt. Definitiv festgelegt werden die Termine für die Inkraftsetzung von Schengen durch den Rat der EU nach Abschluss der Evaluation.
Rechtsgebiete: Europarecht
deutsch, ca. 269 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat auf Antrag der Postregulationsbehörde (PostReg) dem französischen Postunternehmen «La Poste» eine Konzession erteilt. «La Poste» wird künftig Briefe und Pakte ins Ausland befördern.
Rechtsgebiete: Postwesen
deutsch, ca. 113 Wörter
Jurius
Der Bundesrat will das Beschaffungsrecht des Bundes modernisieren, flexibilisieren und harmonisieren. Er hat dazu am 30. Mai 2008 die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen eröffnet. Diese dauert bis Mitte September 2008.
Rechtsgebiete: Vergaberecht
deutsch, ca. 449 Wörter
Jurius
Die Schweiz hat in den letzten Jahren bedeutende Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption unternommen. Die Europaratskommission GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption) empfiehlt aber weitere Massnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Repression der Korruption, wie sie in ihrem Bericht über die erste Evaluation der Schweiz schreibt. Die GRECO erwartet bis Ende Oktober 2009 einen Bericht über die Umsetzung ihrer Empfehlungen.
Rechtsgebiete: Korruptionsstrafrecht
deutsch, ca. 529 Wörter
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Jusletter 9. Juni 2008
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Samantha Besson, Une Institution des Droits de l’Homme en Suisse : Comment, mais surtout pourquoi ? |
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Christoph Käser / Marc Häusermann, Änderung der Revisionspflicht für Genossenschaften: Möglichkeit des opting out / opting in - eine praktische Anleitung |
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.
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