Jusletter 17. März 2008
Liebe Leserinnen und Leser
Die Statuten des Vereins RHINO sahen als Zweck insb. die Besetzung von Immobilien vor, um dieselben dem Immobilienmarkt und der Spekulation zu entziehen. Auf Klage eines betroffenen Eigentümers wurde der Verein erstinstanzlich ex tunc und zweitinstanzlich ex nunc nach Art. 78 ZGB aufgelöst. In BGE 133 III 593 hat das Bundesgericht den zweitinstanzlichen Entscheid bestätigt. Carmen Ladina Widmer bespricht das Urteil und kritisiert – trotz korrektem Ergebnis – die fehlende Konsequenz in der Begründung.
Das oberste französische Verwaltungsgericht hatte im Jahr 2002 das Adoptionsgesuch einer homosexuellen Frau abgelehnt. In ihrem Entscheid vom 22. Januar 2008 hat nun die Grosse Kammer des EGMR die Rechtsprechung, einer adoptionswilligen Person die Bewilligung aufgrund ihrer Homosexualität zu verweigern, für konventionswidrig befunden. RA Matthias Jaggi befasst sich mit dem Urteil des EGMR und dessen Auswirkungen auf die Schweiz. Er kommt zum Schluss, dass das Urteil insb. die – gegenüber der herrschenden Lehre weniger restriktive – Rechtsprechung des Bundesgerichts unterstütze.
Am 1. August 2008 tritt das chinesische Wettbewerbsgesetz in Kraft – «ein Meilenstein im wirtschaftlichen Reformprozess» des Landes. Prof. Dr. iur. Andreas Kellerhals analysiert das neue Gesetz und anerkennt es als einen «weiteren, wichtigen Schritt in Richtung einer zunehmenden Öffnung der chinesischen Wirtschaft». Gleichzeitig warnt er vor einigen Risiken. So sind z.B. die Schwellenwerte bei der Fusionskontrolle nicht im Gesetz direkt geregelt und einige Ausnahmen von den Kartellverboten sind unklar: z.B. der Schutz öffentlicher Interessen oder die Möglichkeit des Staatsrats, Ausnahmegründe vom Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen zu formulieren.
Die Pflicht zur Offenlegung von Management-Transaktionen, sog. Directors’ Dealings, ergänzt das System der bestehenden Publizitätspflichten. RA Thomas Jutzi informiert über die Regeln in der Schweiz, im europäischen Ausland und den USA und ordnet sie dabei im System weiterer Ad-hoc-Publizitätspflichten und Corporate-Governance-Regelungen ein.
Digital Rights Management oder auch digitale Rechteverwaltung bezeichnet Verfahren, mit denen die Nutzung und Verbreitung digitaler Medien wie Musikaufnahmen, Filme, Software oder Bücher kontrolliert werden soll. Dr. iur. Vincent Salvadé beschäftigt sich mit der Stellung dieser Systeme im revidierten Urheberrechtsgesetz sowie deren Auswirkung auf den Vergütungsanspruch für die Privatkopie (wie z.B. bei MP3-Playern).
Die nächste Ausgabe von Jusletter erscheint am 31. März 2008. Wir wünschen Ihnen zwei angenehme Wochen und erholsame Ostertage.
Freundliche Grüsse
Nils Güggi
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Andreas Kellerhals, Neues Wettbewerbsrecht in China – Bedeutung für schweizerische Unternehmen |
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Thomas Jutzi, Die Offenlegung von Management-Transaktionen |
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Vincent Salvadé, Entre mesures techniques et redevances pour la copie privée |
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Kurzbeiträge |
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Carmen Ladina Widmer, Auflösung eines Vereins mit widerrechtlichem Zweck |
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Matthias Jaggi, EGMR-Entscheid zum Adoptionsgesuch einer homosexuellen Frau – Auswirkungen auf die Schweiz |
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Aus den Bundesgerichten |
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Jurius, Kranken-Zusatzversicherung nicht im Existenzminimum |
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Jurius, Kontakt- und Rayonverbot gegen schlagenden Ehemann bestätigt |
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Jurius, Ausgewiesener Türke erhält Niederlassungsbewilligung zurück |
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Jurius, Stadion Zürich: Bundesgericht weist Beschwerde der Anwohner zurück |
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Jurius, Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Leiter von Fussballschule |
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Jurius, Le TF rejette une plainte de la préfète de La Neuveville (BE) |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, EBK stellt Verletzung der Offenlegungspflichten von Laxey fest |
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Jurius, Unterstellung der Kunden-Devisenhändler unter das Bankengesetz |
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Jurius, Jahresbericht 2007 der Kontrollstelle GwG |
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Jurius, Weko lässt Zusammenschluss von fenaco und Steffen-Ris unter Auflagen zu |
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Jurius, Marken- und Patentschutz wird günstiger |
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Jurius, Tiefere Kosten für europäische Patente |
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Jurius, Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt |
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Rechtsprechungsübersicht |
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Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR (Februar 08 - März 08) |
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SchKG-Seminar vom Dienstag, 15. April 2008 /
Mittwoch, 14. Mai 2008
Umfassender Lehrgang zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz für alle, die sich mit dem SchKG befassen und sich in Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren auskennen müssen.
Wolfgang Hohl & Jakob Rüthemann: Organisation, Einleitung und Fortsetzung der Betreibung
Prof. Dr. iur. Stephen V. Berti: Provisorische Rechtsöffnung und Aberkennungsklage
Dr. iur. Markus Dieth: Beschwerde gemäss Art. 17 ff. SchKG
Prof. Dr. iur. Karl Spühler: Rechtsöffnung im Verwaltungsverfahren
Dr. iur. Daniel Hunkeler: Nachlass nach Art. 293 ff. SchKG
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Die ZVR und die Universität Luzern führen 2008 wiederum die Kurse "Wenn das Recht zur Sprache kommt" (je am 4. Juli und 10. September) sowie "Logik des Urteils" (je am 10. Juli und 20. August) durch.
Nähere Informationen finden Sie im Flyer "Wenn das Recht zur Sprache kommt"
bzw. im Flyer "Logik des Urteils".
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Wissenschaftliche Beiträge |
Prof. Dr. iur. Andreas Kellerhals
Am 31. August 2007 hat China erstmals ein eigentliches Wettbewerbsrecht erlassen, welches auf den 1. August 2008 in Kraft treten wird. Diesem Gesetz, welches sich wesentlich an europäische Vorbilder anlehnt, kommt auch für ausländische Investoren in China und international tätigen Unternehmen erhebliche Bedeutung zu. Dabei ist zum einen die Stärkung des Wettbewerbsgedankens in China sehr zu begrüssen. Die verschiedentlich weit gefassten Bestimmungen rufen aber zum anderen auch gewisse Bedenken hervor, welche allerdings durch die noch zu erlassenden Ausführungsgesetze und die künftige Praxis widerlegt werden können.
Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
deutsch, ca. 5981 Wörter
Thomas Jutzi
Für die an der SWX kotierten Unternehmen besteht seit dem 1. Juli 2005 die Pflicht, Transaktionen in Bezug auf Beteiligungsrechte des Emittenten, welche Angehörige von dessen Management durchführen, der SWX anzuzeigen. In einem ersten Schritt wird die Bedeutung dieser spezifischen Offenlegungspflicht im Zusammenhang sonstiger Ad-hoc-Publizitätspflichten sowie im weiteren Kontext von Corporate Governance erörtert; anschliessend werden Geltungsgrund und normative Reichweite der schweizerischen Regelung vor dem Hintergrund vergleichbarer Regelungen im europäischen Ausland und in den USA analysiert. Abschliessend wird kritisch hinterfragt, ob sich die Verpflichtung zur Offenlegung von Directors’ Dealings tatsächlich durch die Signal- oder Indikatorfunktion rechtfertigen lässt.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 7230 Wörter
Vincent Salvadé
Systeme, mit deren Hilfe die Nutzung und Verbreitung digitaler Medien kontrolliert werden soll (Digital Rights Management Systems, DRMS), beschäftigen das Urheberrecht nunmehr seit einiger Zeit. Ursprünglich glaubte man, darin ein Mittel zur Bekämpfung der Piraterie von urheberrechtlich geschützten Werken basierend auf technischen Schutzmassnahmen gefunden zu haben. Nur wenige Jahre nach deren Einführung scheint sich die Industrie jedoch bereits wieder von solchen Systemen zurückzuziehen. Aufgrund der tiefen Akzeptanz bei den Konsumenten verkünden immer mehr der grossen Musiklabels den Verzicht auf DRMS. Im Artikel wird die Stellung dieser bereits wieder verschwindenden Systeme im revidierten URG sowie ihre Auswirkung auf den Vergütungsanspruch für die Privatkopie behandelt. (dh)
Rechtsgebiete: Urheberrecht
französisch, ca. 5741 Wörter
Carmen Ladina Widmer
Der Beitrag befasst sich mit BGE 133 III 593, in welchem das Bundesgericht die Auflösung eines Vereins mit widerrechtlichem Zweck bestätigt. Allein die Tatsache, dass der Verein RHINO aufgrund seines widerrechtlichen Zwecks – der Besetzung von Immobilien – aufgelöst wird, verdient Beachtung, sind gerichtliche Vereinsauflösungen doch selten genug. Leider hat es das Bundesgericht nach Ansicht der Autorin allerdings verpasst, zur dogmatisch umstrittenen Frage der Anwendbarkeit von Art. 78 ZGB und Art. 57 Abs. 3 ZGB auf juristische Personen mit ursprünglich widerrechtlichem Zweck klar Stellung zu nehmen.
Rechtsgebiete: Personenrecht
deutsch, ca. 3124 Wörter
Matthias Jaggi
Mit Entscheid vom 22. Januar 2008 (Affaire E.B. c. France, No. 43546/02) befand die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Rechtsprechung des obersten französischen Verwaltungsgerichts betreffend die Verweigerung eines Adoptionsgesuchs einer homosexuellen Frau durch die Behörden verletze Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 EMRK. Nachfolgend wird der Entscheid zusammengefasst und das für das Urteil massgebliche französische sowie das entsprechende schweizerische Recht kurz dargestellt. Zum Schluss folgen einige Anmerkungen, insbesondere über die Auswirkungen des Entscheides auf die Rechtslage in der Schweiz.
Rechtsgebiete: Gleichheit aller Menschen; Schutz des Privatslebens vor staatlichen Eingriffen
deutsch, ca. 3942 Wörter
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Letzte Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
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Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Vertriebsrecht; 08.05.2008; Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, SWX ConventionPoint Zürich
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Per§onalia |
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Jurius
BGer – Die Prämien für Kranken-Zusatzversicherungen gehören laut Bundesgericht nicht zum Existenzminimum. Laut den Lausanner Richtern darf es keine Rolle spielen, ob die betroffene Person später keine Zusatzversicherung mehr abschliessen kann.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 130 Wörter
Jurius
BGer – Bei der Anordnung eines Rayon- und Kontaktverbots wegen häuslicher Gewalt sind die Verfahrensrechte der Betroffenen beschränkt. Laut Bundesgericht gelten weder die Regeln für den Freiheitsentzug noch die Garantien im Falle einer Anklage.
Rechtsgebiete: Recht auf Leben. Persönliche Freiheit; Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
deutsch, ca. 209 Wörter
Jurius
BGer – Wegen angeblicher Zwangsverheiratung seiner Tochter und einem möglichen Ehrenmord hat das St. Galler Ausländeramt 2006 einen heute 48-jährigen Türken zehn Jahre des Landes verwiesen. Der Mann darf laut Bundesgericht wieder einreisen.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 286 Wörter
Jurius
BGer – Der Rechtsstreit um das geplante Fussballstadion auf dem Zürcher Hardturm dauert weiter an. Das Bundesgericht verlangt, dass das Zürcher Verwaltungsgericht beim Schattenwurf noch einmal über die Bücher geht.
Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 352 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Leiters einer Fussballschule in Winterthur bestätigt, der über Jahre den minderjährigen Sohn einer befreundeten Familie sexuell missbraucht hat. Der Mann hatte die Taten bis zuletzt bestritten.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen die Sittlichkeit
deutsch, ca. 253 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Regierungsstatthalterin von La Neuveville (BE) abgewiesen. Sie machte eine Lohndiskriminierung aufgrund des Gleichstellungsgesetzes geltend.
Rechtsgebiete: Gleichheit von Frau und Mann
französisch, ca. 196 Wörter
Jurius
Die EBK stellt mit Verfügung vom 7. März 2008 fest, dass Laxey Partners Ltd et alii (Laxey) im Rahmen ihres Beteiligungsaufbaus an der Implenia AG ihre Offenlegungspflichten nach Art. 20 Börsengesetz verletzt haben. Die Meldepflichtverletzungen erfolgten im Rahmen des insbesondere im 1. Quartal 2007 realisierten Beteiligungsaufbaus und namentlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von auf Aktien der Implenia AG lautenden Contracts for Difference (CFD). Die EBK wird beim EFD eine entsprechende Strafanzeige erstatten.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 168 Wörter
Jurius
Kunden-Devisenhändler, also Devisenhändler, die Geld von Kunden entgegennehmen und für diese Devisengeschäfte tätigen, sollen neu dem Bankengesetz unterstehen. Der Bundesrat hat am 14. März 2008 der entsprechenden Revision der Bankenverordnung zugestimmt.
Rechtsgebiete: Bankrecht
deutsch, ca. 370 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat am 14. März 2008 den Jahresbericht der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zur Kenntnis genommen. Der Bericht bestätigt die im Jahr 2006 festgestellte Tendenz einer insgesamt positiven Bilanz der Umsetzung der Sorgfaltspflichten durch die direkt unterstellten Finanzintermediäre (DUFI) sowie der durch die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) ausgeübten Aufsichtstätigkeit.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 67 Wörter
Jurius
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Übernahme der Kontrolle durch fenaco über Steffen-Ris am 10. März 2008 unter Auflagen gebilligt. Mit Ausnahme der Märkte für den Grosshandel von Speise- und Veredelungskartoffeln sowie für den Grosshandel von Saatkartoffeln gibt der Zusammenschluss keinen Anlass für wettbewerbsrechtliche Bedenken.
Rechtsgebiete: Kartellrecht
deutsch, ca. 177 Wörter
Jurius
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern senkt erneut die Gebühren. Ab dem 1. Juli 2008 wird der Schutz von Marken und Patenten günstiger. Der Bundesrat hat am 14. März 2008 eine entsprechende Änderung der Gebührenordnung des IGE genehmigt.
Rechtsgebiete: Markenrecht; Patentrecht
deutsch, ca. 132 Wörter
Jurius
Am 1. Mai 2008 tritt für die Schweiz ein freiwilliges Zusatzübereinkommen zum europäischen Patentübereinkommen in Kraft, das einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung des europäischen Patentsystems leistet. Auf denselben Zeitpunkt setzt der Bundesrat die Anpassungen des Patentgesetzes in Kraft, die zur Umsetzung dieses Übereinkommens notwendig sind.
Rechtsgebiete: Patentrecht
deutsch, ca. 206 Wörter
Jurius
Der Bundesrat unterstützt die vom Parlament ausgearbeiteten Vorschläge, um Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz zu unterbinden. Dies hält er in seiner am 14. März 2008 verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalratss (SPK-N) fest.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 118 Wörter
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 18. Februar 2008 bis und mit 16. März 2008 sowie die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiete: Publikationen
allemand, ca. 1024 Wörter
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