Jusletter 11. Februar 2008
Liebe Leserinnen und Leser
Das Bundesgericht hat soeben ein vielerorts mit Spannung erwartetes Urteil zur Frage des Beginns der Verwirkungsfrist bei der paulianischen Anfechtung im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung gefällt. Das Urteil 5A_418/2007 vom 4. Februar 2004 liegt erst im Dispositiv vor. Kommentiert wird es von RA Dr. iur. Daniel Hunkeler.
Die Unternehmenssteuerreform II sieht u.a. vor, dass Dividenden nicht mehr voll besteuert werden sollen und dass diese Milderung der Dividendenbesteuerung nur für Aktionäre gilt, die mindestens 10 Prozent der Beteiligungspapiere an einer Unternehmung halten. Prof. Dr. iur. René Matteotti und Michael Felber halten die Vorschläge für verfassungswidrig.
Das revidierte Urheberrechtsgesetz wird voraussichtlich am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Ziel der Revision ist, den Urheberrechtsschutz der Digitaltechnologie anzupassen. Zum einen werden die beiden WIPO-Abkommen WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) und WIPO Copyright Treaty (WCT) umgesetzt, zum anderen einige Schranken und Präzisierungen eingeführt. Prof. Dr. Ivan Cherpillod gibt einen Überblick über die Revision.
RA Michael Kunz widmet sich Urteil 2A.62/2007 vom 30. November 2007. Das Bundesgericht hob mit diesem Urteil erstmals einen Entscheid der Kontrollstelle GwG über die Pflicht zur Unterstellung unter das GwG auf.
RA Dr. iur. Eugénie Holliger-Hagmann legt dar, warum das Einhalten hoheitlicher Standards alleine eben gerade nicht genüge, um den Hersteller von der Haftung nach Produktehaftpflichtgesetze zu befreien. Sie antwortet damit auf eine Aussage von RA Dr. iur. Naoki D. Takei in seinem Beitrag «Produktehaftungsrisiken in Zeiten der Nanotechnologie» in Jusletter 5. November 2007.
Freundliche Grüsse
Nils Güggi
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Ivan Cherpillod, La révision de la loi sur le droit d'auteur |
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Kurzbeiträge |
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René Matteotti, Verfassungsrechtliche Kritik an der Unternehmenssteuerreform II |
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Daniel Hunkeler, Und sie beginnt doch mit der Nachlassliquidation... |
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Michael Kunz, Bundesgericht präzisiert Praxis zur Unterstellung der Kredittätigkeit unter das Geldwäschereigesetz |
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Eugénie Holliger-Hagmann, Gesetzeskonformität als solche befreit nicht von der Haftung |
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Aus den Bundesgerichten |
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Jurius, Bundesgericht annulliert Raserurteil |
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Jurius, Landesverweis für Messerstecher |
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Jurius, Russischer Geschäftsmann darf wegen Verdachts auf Geldwäscherei auch künftig nicht ausreisen |
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Jurius, Streit um die Sanierung der Walliser Beamtenpensionskasse |
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Jurius, Keine Rente für Zürcher alt Regierungsrätin Dorothée Fierz |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Anhörung zur Umsetzung der Spitalfinanzierung eröffnet |
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Jurius, Schärfere Massnahmen gegen Scheinehen und Zwangsheiraten |
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Jurius, Nationalratskommission will am «Taser» festhalten |
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Jurius, Ausserparlamentarische Kommissionen: Gesetzliche Neuordnung |
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Gesetzgebung |
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Jurius, Verzeichnis der auf den Februar 2008 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes |
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International Mediation –
Cultural Diversity and the Art of Business Diplomacy
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Prof Karl Mackie Chief Executive – CEDR Centre for Effective Dispute Resolution, London |
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Wissenschaftliche Beiträge |
Prof. Dr. Ivan Cherpillod
Das Urheberrechtsgesetz wurde durch zwei Gesetze vom 5. Oktober 2007 revidiert. Der Zweck dieser Revision war, einerseits die Ratifizierung beider WIPO Internet-Verträge (WCT und WPPT) zu ermöglichen und anderseits gewisse Präzisierungen und Schutzschranken einzuführen.
Rechtsgebiete: Urheberrecht
französisch, ca. 3807 Wörter
Prof. Dr. iur. René Matteotti / Michael Felber Eine der zentralen Zielsetzungen der Unternehmenssteuerreform II besteht darin, die Besteuerung der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften anzugleichen. Anlass zu verfassungsrechtlichen Bedenken geben insb. zwei Punkte der Reform: Zum einen sollen Dividenden nicht mehr voll besteuert werden, sondern nur noch zum Satz von 60 %, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden, und zu 50 %, wenn sie zum Geschäftsvermögen gehören (sog. Teileinkünfteverfahren). Zum anderen soll die Entlastung nur denjenigen Aktionären gewährt werden, die mindestens 10 % der Aktien an einer Kapitalgesellschaft halten. Die Autoren setzen sich im vorliegenden Beitrag kritisch mit den im Abstimmungskampf vorgetragenen rechtlichen Argumenten für und gegen die Verfassungskonformität der Unternehmenssteuerreform II auseinander.
Rechtsgebiete: Besteuerung juristischer Personen
deutsch, ca. 1848 Wörter
Dr. iur. Daniel Hunkeler Seit Jahren wurde darüber diskutiert und spekuliert, ob die Verwirkungsfrist des Art. 292 SchKG im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung gemäss Art. 331 SchKG bereits mit der Bewilligung der Nachlassstundung oder erst mit der richterlichen Bestätigung des Nachlassvertrages zu laufen beginnt. Das Bundesgericht hat mit Urteil 5A_418/2007 vom 4. Februar 2008 in dieser Frage soeben ein Machtwort gesprochen: Die II. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat in Bestätigung eines Vorurteils des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 22. Juni 2007 im Ergebnis entschieden, dass erst die richterliche Bestätigung des Nachlassvertrages das fristauslösende Ereignis darstellt.
Rechtsgebiete: SchKG
deutsch, ca. 729 Wörter
Michael Kunz Das Bundesgericht hob in Urteil 2A.62/2007 erstmals einen Entscheid über die Pflicht zur Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz (GwG) auf. Ausgangspunkt des Verfahrens vor Bundesgericht war eine Verfügung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle), welche einen Verband wegen angeblicher Kredittätigkeit im Rahmen der Zentralregulierung dem GwG unterstellt hatte.
Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
deutsch, ca. 1237 Wörter
Dr. iur. Eugénie Holliger-Hagmann Dass ein Produkt, das den verwaltungsrechtlichen Sicherheitsvorschriften vollumfänglich entspricht, dem Hersteller in einem Schadenfall gleichwohl zivilrechtliche Ersatzansprüche einträgt, ist für Produzenten schwer verdaulich. Deshalb könnte der Hinweis auf Befreiung von der Haftpflicht bei Befolgung hoheitlicher Standards im Beitrag «Produktehaftungsrisiken in Zeiten der Nanotechnologie» von Naoki D. Takei Verwirrung stiften. Eine Stellungnahme von Eugénie Holliger soll zur Klärung beitragen.
Rechtsgebiete: Produktehaftpflicht
deutsch, ca. 1599 Wörter
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Letzte Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
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Per§onalia |
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Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat ein Raserurteil der Waadtländer Justiz aufgehoben, die einen Mann zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt hatte. Das Kantonsgericht muss nun den Fall neu beurteilen.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben; Tatbestandsmässigkeit
deutsch, ca. 174 Wörter
Jurius
BGer – Ein 42-jähriger Mann, der 2001 in Emmenbrücke zwei Kontrahenten mit einem Metzgermesser lebensbedrohlich verletzt hatte, wird definitiv des Landes verwiesen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Täters abgewiesen.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 196 Wörter
Jurius
BGer – Ein im Wallis ansässiger russischer Geschäftsmann, der der Geldwäscherei beschuldigt wird, darf auch künftig nicht ausreisen. Das Bundesgericht hat die Blockierung seiner Reisepapiere bestätigt.
Rechtsgebiete: Recht auf Leben. Persönliche Freiheit; Bundesstrafprozess
deutsch, ca. 151 Wörter
Jurius
BGer – Lehrer, Polizisten und alle anderen Angestellten des Kantons Wallis müssen künftig definitiv zwei Jahre länger arbeiten. Das Bundesgericht hat Beschwerden des Beamtenverbandes ZMLB gegen den Sanierungsplan für die Beamtenpensionskassen abgewiesen.
Rechtsgebiete: AHV; Berufliche Vorsorge
deutsch, ca. 188 Wörter
Jurius
BGer – Die im Mai 2006 als Zürcher Regierungsrätin während der Amtszeit zurückgetretene Dorothée Fierz hat keinen Anspruch auf eine lebenslange Rente. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen.
Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
deutsch, ca. 316 Wörter
Jurius
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat die Anhörung zu den Verordnungsänderungen im Bereich der Spitalfinanzierung eröffnet. Die interessierten Kreise haben drei Monate Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 254 Wörter
Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will gegen Eheschliessungen bei rechtswidrigem Aufenthalt sowie Zwangsheiraten vorgehen. Sie unterbreitet dem Nationalrat eine Vorlage, welche die Heiratswilligen verpflichten soll, im Vorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt nachzuweisen. Ausserdem beantragt sie ihrem Rat, eine Motion des Ständerates gegen Zwangsheiraten zu überweisen.
Rechtsgebiete: Familienrecht; Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 394 Wörter
Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) besteht auf der Zulassung von «nicht tödlich wirkenden Destabilisierungsgeräten» im Zwangsanwendungsgesetz. Sie beantragt ihrem Rat, an der Ergänzung der Liste der erlaubten Waffen durch den sog. «Taser» festzuhalten.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 118 Wörter
Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterstützt einstimmig den vom Ständerat bereits angenommenen Gesetzesentwurf für eine gesetzliche Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 65 Wörter
Jurius Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2008 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 962 Wörter
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