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Jusletter 28. Januar 2008
Liebe Leserinnen und Leser
«Wer seine Sache einem Vertragspartner anvertraut, schafft durch Übertragung des Besitzes zurechenbar den Rechtsschein der Verfügungsbefugnis. Der gutgläubige Dritte, der die Sache kauft, erwirbt Eigentum – dem Rechtsschein wird zulasten des ursprünglichen Eigentümers folglich entsprochen. Wem eine Sache gestohlen wird, dem wird dieser Rechtsschein mangels eigener Handlung nicht zugerechnet». Rechtsanwalt Dr. Arnold F. Rusch, LL.M., widmet sich dem gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten. Er prüft, ob dieser wirklich unter die Rechtsscheinlehre fällt und auch in Spezialfällen zu sinnvollen Ergebnissen führt.
Dr. iur. Denis Masmejan bespricht das Urteil der Grossen Kammer des EGMR im Fall Martin Stoll. Er hatte 1997 in der «Sonntags-Zeitung» Auszüge aus einem vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, veröffentlicht und wurde dafür gebüsst. Die Grosse Kammer fand nun, das verletze die EMRK nicht. Der Autor plädiert trotzdem für eine Revision des Schweizer Rechts.
«Wer befürchtet, dass gegen ihn demnächst eine superprovisorische Massnahme getroffen wird, [...] kann [...] sich mit einer sog. Schutzschrift an das zuständige Gericht wenden und die Gründe darlegen, die gegen die Massnahme oder zumindest gegen eine überfallartige Anordnung sprechen. Mit der Schutzschrift greift eine vorausschauende potentielle Gegenpartei ihrem rechtlichen Gehör vor. Andererseits steht das Gericht einem superprovisorischen Gesuch – wird es wirklich gestellt – auch nicht mehr ganz unvoreingenommen gegenüber.» (Botschaft zur ZPO, BBl 2006 7221, S. 7357). Michael Tuchschmid präsentiert eine aktuelle Übersicht zur kantonalen Gerichtspraxis betreffend (die momentan gesetzlich noch nicht geregelten) Schutzschriften.
Der Sonderstrafgerichtshof in Sierra Leone ist zuständig für die strafrechtliche Verfolgung der Hauptverantwortlichen für schwere Verbrechen, die nach dem 30. November 1996 auf Sierra Leones Territorium begangen wurden. Urs Wiedemann unterzieht den Aufbau und die Funktionsweise des Sonderstrafgerichtshofs einer eingehenden Würdigung und Analyse. Er widmet sich dabei insb. dem Finanzierungsmodell des Gerichts und dem geltenden Verfahrensrecht.
Legen Sie als Anwalt Rechtsmittel am Bundesgericht ein? Falls ja, sollten Sie die zwei Daten beachten, auf die Prof. Dr. iur. Thomas Koller in seinem Beitrag aufmerksam macht. Mit dem Inkrafttreten des BGG hat sich nämlich die Berechnung des Fristenlaufs geändert, für den Fall, dass der anzufechtende Entscheid während der «Gerichtsferien» zugestellt wird.
Herzliche Grüsse
Nils Güggi
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Arnold F. Rusch, Gutgläubiger Fahrniserwerb als Anwendungsfall der Rechtsscheinlehre |
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Denis Masmejan, L'arrêt Stoll de la Cour européenne des droits de l'homme et ses conséquences possibles en droit suisse |
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Urs Wiedemann, Der Sonderstrafgerichtshof in Sierra Leone: Eine Würdigung |
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Kurzbeiträge |
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Michael Tuchschmid, Zur aktuellen Gerichtspraxis betreffend Schutzschriften |
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Thomas Koller, Wichtige Daten in der Anwaltsagenda: 1. Februar, Dienstag in der sechsten Woche nach Ostern und 14. September! |
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Aus den Bundesgerichten |
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Jurius, Auslieferung an Russland trotz problematischer Menschenrechtslage |
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Jurius, Richter auch ohne Jurastudium |
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Jurius, Keine Direktauszahlung der IV-Kinderrente |
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Jurius, Un mariage n'est pas un sésame |
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Jurius, Provisorische Pfändung russischer Gelder für Genfer Noga |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, Vernehmlassung zur Verlängerung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU |
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Jurius, SPK-S für Übernahme des Schengener Grenzkodex |
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Jurius, WBK-S will UNESCO-Konvention gegen Doping ratifizieren |
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Jurius, Änderung der Sozialversicherungspflicht im Verhältnis Schweiz – Liechtenstein |
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Jurius, Die Steuerkontroverse zwischen der Schweiz und der EU |
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Jurius, SPK-S will kein Stimmrechtsalter 16 |
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Jurius, Massnahmepaket für elektronische Geschäftsverwaltung auf Bundesebene |
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"Trust – Einführung und Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens"
Mittwoch, 26. März, bzw. Donnerstag, 27. März 2008, 13.45 bis 17.30 Uhr, Universität Bern
Am 1. Juli 2007 ist das Haager Trust-Übereinkommen in Kraft getreten. Aus diesem Anlass laden der Verband bernischer Notare und das Institut für Notariatsrecht der Universität Bern zur Weiterbildungstagung ein:
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Einführung in das Trustrecht (Dr. Peter Max Gutzwiller, Rechtsanwalt, Lenz & Staehelin Zürich) |
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Zivilrechtliche Aspekte des Trusts (Prof. Dr. Stephan Wolf, Universität Bern) |
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Steuerrechtliche Aspekte des Trusts (Dr. Toni Amonn, Fürsprecher, v.Fischer Bern) |
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Unter dem Namen Swisslawlist moderiert der Anwalt Patrick F. Wagner seit August 1998 die älteste und grösste Mailingliste für Schweizer Recht. Die Liste hat zurzeit rund 1'000 Mitglieder.
Neu wird die Liste von Weblaw betrieben. Interessierte Personen können sich über die Website eintragen: www.swisslawlist.ch
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Weblaw hat für die Firma partners for financial intermediaries AG einen Web- auftritt gestaltet. Der Auftritt wurde mit dem CMS Joomla realisiert. Die Site
kann selbstständig aufdatiert bzw. verändert werden. www.pfi-ag.ch
Weitere Informationen:
Nicole Tscharner
T +41 31 380 57 77 |
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Wissenschaftliche Beiträge |
Arnold F. Rusch
In Gerichtsentscheiden und wissenschaftlichen Abhandlungen zum gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten tauchen häufig die Begriffe «Rechtsschein» und «Zurechnung» auf: Wer seine Sache einem Vertragspartner anvertraut, schafft durch Übertragung des Besitzes zurechenbar den Rechtsschein der Verfügungsbefugnis. Der gutgläubige Dritte, der die Sache kauft, erwirbt Eigentum – dem Rechtsschein wird zulasten des ursprünglichen Eigentümers folglich entsprochen. Wem eine Sache gestohlen wird, dem wird dieser Rechtsschein mangels eigener Handlung nicht zugerechnet. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Rechtsscheinlehre, der diese selektiv benutzten Begriffe entstammen, unterbleibt jedoch in den meisten Fällen. In diesem Aufsatz widmet sich der Autor dem gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten und prüft, ob dieser wirklich unter die Rechtsscheinlehre fällt und auch in Spezialfällen zu sinnvollen Ergebnissen führt.
Rechtsgebiete: Eigentum; Besitz / Grundbuch; Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
deutsch, ca. 12503 Wörter
Denis Masmejan
Ein Journalist hatte 1997 in der «Sonntags-Zeitung» Auszüge aus einem vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, veröffentlicht. Dafür wurde der Journalist gebüsst. Am 10. Dezember 2007 hat nun der EGMR entschieden, dass die Schweiz mit dessen Verurteilung Art. 10 EMRK nicht verletzt habe. Die Grosse Kammer des EGMR hat damit das Urteil der 4. Sektion des EGMR vom 25. April 2006 widerrufen. Der vorliegende Beitrag plädiert dennoch für eine Revision des Schweizer Rechts. Der Autor ruft in Erinnerung, dass trotz des Entscheids im Fall Stoll nicht vergessen werden darf, dass die europäische Rechtsprechung eine Einschränkung der Informationsfreiheit weiterhin nur sehr zurückhaltend zulässt. (ng)
Rechtsgebiete: Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit; Straftaten gegen den Staat, gegen die öffentliche Gewalt; Menschenrechte
französisch, ca. 8527 Wörter
Urs Wiedemann
Nach Einführung in Land und Konflikt wird zunächst die strukturelle Ausgestaltung des Sonderstrafgerichtshofes erläutert. Dieser wurde als neues, schlankeres Modell der Internationalen Strafjustiz geschaffen, in der Absicht, Gerechtigkeit (und damit nationale Versöhnung) billiger und effizienter zu schaffen. Der Sonderstrafgerichtshof hat die in ihn gesetzten Hoffnungen nur teilweise erfüllt. Dies liegt nach Ansicht des Autors zum einen am fehlgeschlagenen Finanzierungsmodell, welches einer umfassenderen Umsetzung des Mandats entgegen stand, aber auch am überaus formalistischen Verfahrensrecht, welches eine effiziente Verfahrensführung und bisweilen gar die Wahrheitsfindung behindert. Mit Bezug zum Gericht als Instrument zur Friedenskonsolidierung liegt das auch an zu hohen Erwartungen an solche Instrumente.
Rechtsgebiete: Völkerrecht
deutsch, ca. 16761 Wörter
Michael Tuchschmid Die Schutzschrift ist in den kantonalen Zivilprozessordnungen nicht geregelt; als ungeschriebenes Prozessrecht hat sie sich vielerorts etabliert. Ihre Anerkennung ist aber von Kanton zu Kanton und sogar innerhalb derselben unterschiedlich. Sorgfältige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erkundigen sich deshalb vor der Einreichung einer Schutzschrift jeweils beim fraglichen Gericht nach der lokalen Praxis. Mit einer aktuellen Übersicht zur Gerichtspraxis betreffend Schutzschriften soll die vorliegende Arbeit in erster Linie der Praktikerin und dem Praktiker dienen.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 2341 Wörter
Thomas Koller Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgerichtsgesetz (BGG) hat bei der Berechnung des Fristenlaufs gegenüber dem früher geltenden Organisationsgesetz (OG) eine wichtige Änderung für den Fall mit sich gebracht, dass der anzufechtende Entscheid während der «Gerichtsferien» zugestellt wird. Diese Änderung wurde bereits mehreren Beschwerdeführern und ihren Anwälten zum Verhängnis. Der nächste «kritische» Zeitpunkt für das Einreichen von Rechtsmitteln an das Bundesgericht ist der 29. April 2008, während sich das Fristende nach den «Weihnachtsgerichtsferien» (1. Februar) im Vergleich zu früher nicht verschoben hat.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht; Bundesstrafprozess
deutsch, ca. 1562 Wörter
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Thomas Müller
Compliance-Management
Dargestellt am Beispiel der Versicherungswirtschaft
Preis CHF: 75.- *
Verlag: Editions Weblaw
ISBN 978-3-905742-28-2 (Editions Weblaw)
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Das vorliegende Praxishandbuch für Compliance-Management fasst alle Aspekte zusammen, die eine Versicherung im Compliance-Bereich beachten muss. Das Buch bietet einerseits praktische Tipps, wie man Compliance in der Versicherungsbranche in der Praxis umsetzen kann, anderseits diskutiert es auch Risiken aus der Compliance-Sicht. Im Anhang präsentiert das Buch alle relevanten rechtlichen Grundlagen.
Damit eignet sich das Buch perfekt als Leitfaden für erfahrene und angehende Compliance Officers.
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Letzte Woche wurden im digitalen Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
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Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
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Per§onalia |
Auf dem Juristenportal www.weblaw.ch ist ab heute die Rubrik Per§onalia online.
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Welche Kanzlei konnte neue Mitarbeitende als Partner gewinnen? Wer freut sich über internationale Auszeichnungen? Emeritiert ein Professor? Feiern Sie einen besonderen Erfolg? Wer wurde an welche Universität berufen, an welches Gericht gewählt?
Informieren auch Sie in Zukunft in Per§onalia über aktuelle Entwicklungen in Ihrer Kanzlei, Universität, Verwaltung, Gericht oder Firma. Auf jeden neuen Eintrag in Per§onalia wird ab der nächsten Jusletter-Ausgabe an dieser Stelle hingewiesen.
Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia.Stucki@weblaw.ch. |
Jurius
BGer – Die Auslieferung von Personen an Länder mit problematischer Menschenrechtslage soll weiterhin möglich sein, wenn der betroffene Staat ausreichende diplomatische Garantien abgibt. Das Bundesgericht hält trotz Kritik an seiner Praxis fest.
Rechtsgebiete: Auslieferung
deutsch, ca. 366 Wörter
Jurius
BGer – Die Bundesverfassung verlangt für das Richteramt kein Jurastudium. Damit ein faires Verfahren garantiert ist, müssen Laienrichter laut Bundesgericht allerdings ausreichende Kenntnisse mitbringen, um ein sachgerechtes Urteil fällen zu können.
Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
deutsch, ca. 182 Wörter
Jurius
BGer – Mündige Kinder können sich die einem Elternteil gewährte Invaliden-Kinderrente nicht direkt auszahlen lassen. Laut Bundesgericht ist dies gesetzlich nicht vorgesehen.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 123 Wörter
Jurius
BGer – Die Heirat mit einem in der Schweiz niedergelassenen europäischen Bürger garantiert kein Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung. Das Bundesgericht hat einen jungen Libyer abgewiesen, der vor kurzem eine in der Schweiz wohnhafte Portugiesin geheiratet hat. (dh)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
französisch, ca. 270 Wörter
Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat eine weitere provisorische Pfändung von russischem Vermögen zu Gunsten der Genfer Firma Noga von Nessim Gaon bestätigt. Betroffen ist das Guthaben der russischen Zentralbank bei drei Schweizer Banken.
Rechtsgebiete: SchKG
deutsch, ca. 201 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (nach 2009) eröffnet.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 164 Wörter
Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat dem Erlassentwurf des Bundesrates zur Übernahme des Schengener Grenzkodex und einem weiteren Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes zugestimmt.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 229 Wörter
Jurius
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2008 dem Beitritt der Schweiz zur UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport zugestimmt.
Rechtsgebiete: Sportrecht
deutsch, ca. 144 Wörter
Jurius
Am 27. November 2007 wurde das EFTA-Übereinkommen revidiert. Ab dem 1. Januar 2008 findet bei der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung zwischen der Schweiz und Liechtenstein nicht mehr das schweizerisch-liechtensteinische Abkommen über Soziale Sicherheit, sondern die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung.
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 122 Wörter
Jurius
Der Bundesrat und die EU setzen den Dialog über die Einschätzung bestimmter kantonaler Besteuerungsmodalitäten für Unternehmen durch die EU fort.
Rechtsgebiete: Besteuerung juristischer Personen
deutsch, ca. 261 Wörter
Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) spricht sich im Gegensatz zu der knappen Mehrheit der Nationalratskommission gegen die Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf Bundesebene aus. Somit kann die Nationalratskommission keine Vorlage ausarbeiten, sondern die Räte müssen den Grundsatzentscheid fällen und über die Initiative befinden.
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 139 Wörter
Jurius
Auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat der Bundesrat einen Aktionsplan zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten verabschiedet.
Rechtsgebiete: E-Government; Allgemeines Verwaltungsrecht
deutsch, ca. 199 Wörter
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