Jusletter 28. Januar 2008

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Liebe Leserinnen und Leser

«Wer seine Sache einem Vertragspartner anvertraut, schafft durch Übertragung des Besitzes zurechenbar den Rechtsschein der Verfügungsbefugnis. Der gutgläubige Dritte, der die Sache kauft, erwirbt Eigentum – dem Rechtsschein wird zulasten des ursprünglichen Eigentümers folglich entsprochen. Wem eine Sache gestohlen wird, dem wird dieser Rechtsschein mangels eigener Handlung nicht zugerechnet». Rechtsanwalt Dr. Arnold F. Rusch, LL.M., widmet sich dem gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten. Er prüft, ob dieser wirklich unter die Rechtsscheinlehre fällt und auch in Spezialfällen zu sinnvollen Ergebnissen führt.

Dr. iur. Denis Masmejan bespricht das Urteil der Grossen Kammer des EGMR im Fall Martin Stoll. Er hatte 1997 in der «Sonntags-Zeitung» Auszüge aus einem vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, veröffentlicht und wurde dafür gebüsst. Die Grosse Kammer fand nun, das verletze die EMRK nicht. Der Autor plädiert trotzdem für eine Revision des Schweizer Rechts.

«Wer befürchtet, dass gegen ihn demnächst eine superprovisorische Massnahme getroffen wird, [...] kann [...] sich mit einer sog. Schutzschrift an das zuständige Gericht wenden und die Gründe darlegen, die gegen die Massnahme oder zumindest gegen eine überfallartige Anordnung sprechen. Mit der Schutzschrift greift eine vorausschauende potentielle Gegenpartei ihrem rechtlichen Gehör vor. Andererseits steht das Gericht einem superprovisorischen Gesuch – wird es wirklich gestellt – auch nicht mehr ganz unvoreingenommen gegenüber.» (Botschaft zur ZPO, BBl 2006 7221, S. 7357). Michael Tuchschmid präsentiert eine aktuelle Übersicht zur kantonalen Gerichtspraxis betreffend (die momentan gesetzlich noch nicht geregelten) Schutzschriften.

Der Sonderstrafgerichtshof in Sierra Leone ist zuständig für die strafrechtliche Verfolgung der Hauptverantwortlichen für schwere Verbrechen, die nach dem 30. November 1996 auf Sierra Leones Territorium begangen wurden. Urs Wiedemann unterzieht den Aufbau und die Funktionsweise des Sonderstrafgerichtshofs einer eingehenden Würdigung und Analyse. Er widmet sich dabei insb. dem Finanzierungsmodell des Gerichts und dem geltenden Verfahrensrecht.

Legen Sie als Anwalt Rechtsmittel am Bundesgericht ein? Falls ja, sollten Sie die zwei Daten beachten, auf die Prof. Dr. iur. Thomas Koller in seinem Beitrag aufmerksam macht. Mit dem Inkrafttreten des BGG hat sich nämlich die Berechnung des Fristenlaufs geändert, für den Fall, dass der anzufechtende Entscheid während der «Gerichtsferien» zugestellt wird.

Herzliche Grüsse


Nils Güggi


 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Arnold F. Rusch, Gutgläubiger Fahrniserwerb als Anwendungsfall der Rechtsscheinlehre
Denis Masmejan, L'arrêt Stoll de la Cour européenne des droits de l'homme et ses conséquences possibles en droit suisse
Urs Wiedemann, Der Sonderstrafgerichtshof in Sierra Leone: Eine Würdigung
   
Kurzbeiträge
Michael Tuchschmid, Zur aktuellen Gerichtspraxis betreffend Schutzschriften
Thomas Koller, Wichtige Daten in der Anwaltsagenda: 1. Februar, Dienstag in der sechsten Woche nach Ostern und 14. September!
   
Aus den Bundesgerichten
Jurius, Auslieferung an Russland trotz problematischer Menschenrechtslage
Jurius, Richter auch ohne Jurastudium
Jurius, Keine Direktauszahlung der IV-Kinderrente
Jurius, Un mariage n'est pas un sésame
Jurius, Provisorische Pfändung russischer Gelder für Genfer Noga
   
Pressemitteilungen
Jurius, Vernehmlassung zur Verlängerung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU
Jurius, SPK-S für Übernahme des Schengener Grenzkodex
Jurius, WBK-S will UNESCO-Konvention gegen Doping ratifizieren
Jurius, Änderung der Sozialversicherungspflicht im Verhältnis Schweiz – Liechtenstein
Jurius, Die Steuerkontroverse zwischen der Schweiz und der EU
Jurius, SPK-S will kein Stimmrechtsalter 16
Jurius, Massnahmepaket für elektronische Geschäftsverwaltung auf Bundesebene

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"Trust – Einführung und Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens"
Mittwoch, 26. März, bzw. Donnerstag, 27. März 2008, 13.45 bis 17.30 Uhr, Universität Bern
Am 1. Juli 2007 ist das Haager Trust-Übereinkommen in Kraft getreten. Aus diesem Anlass laden der Verband bernischer Notare und das Institut für Notariatsrecht der Universität Bern zur Weiterbildungstagung ein:
- Einführung in das Trustrecht (Dr. Peter Max Gutzwiller, Rechtsanwalt, Lenz & Staehelin Zürich)
- Zivilrechtliche Aspekte des Trusts (Prof. Dr. Stephan Wolf, Universität Bern)
- Steuerrechtliche Aspekte des Trusts (Dr. Toni Amonn, Fürsprecher, v.Fischer Bern)
Kontakt: Verband bernischer Notare, Tel. 031 311 09 79, info@bernernotar.ch

 

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Unter dem Namen Swisslawlist moderiert der Anwalt Patrick F. Wagner seit August 1998 die älteste und grösste Mailingliste für Schweizer Recht. Die Liste hat zurzeit rund 1'000 Mitglieder.

Neu wird die Liste von Weblaw betrieben. Interessierte Personen können sich über die Website eintragen: www.swisslawlist.ch

 

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Weblaw hat für die Firma partners for financial intermediaries AG einen Web- auftritt gestaltet. Der Auftritt wurde mit dem CMS Joomla realisiert. Die Site
kann selbstständig aufdatiert bzw. verändert werden. www.pfi-ag.ch

Weitere Informationen:
Nicole Tscharner
T +41 31 380 57 77

 


 Wissenschaftliche Beiträge

Arnold F. Rusch
In Gerichtsentscheiden und wissenschaftlichen Abhandlungen zum gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten tauchen häufig die Begriffe «Rechtsschein» und «Zurechnung» auf: Wer seine Sache einem Vertragspartner anvertraut, schafft durch Übertragung des Besitzes zurechenbar den Rechtsschein der Verfügungsbefugnis. Der gutgläubige Dritte, der die Sache kauft, erwirbt Eigentum – dem Rechtsschein wird zulasten des ursprünglichen Eigentümers folglich entsprochen. Wem eine Sache gestohlen wird, dem wird dieser Rechtsschein mangels eigener Handlung nicht zugerechnet. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Rechtsscheinlehre, der diese selektiv benutzten Begriffe entstammen, unterbleibt jedoch in den meisten Fällen. In diesem Aufsatz widmet sich der Autor dem gutgläubigen Fahrniserwerb vom Nichtberechtigten und prüft, ob dieser wirklich unter die Rechtsscheinlehre fällt und auch in Spezialfällen zu sinnvollen Ergebnissen führt.
Rechtsgebiete: Eigentum; Besitz / Grundbuch; Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
deutsch, ca. 12503 Wörter


Denis Masmejan
Ein Journalist hatte 1997 in der «Sonntags-Zeitung» Auszüge aus einem vertraulichen Bericht des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, veröffentlicht. Dafür wurde der Journalist gebüsst. Am 10. Dezember 2007 hat nun der EGMR entschieden, dass die Schweiz mit dessen Verurteilung Art. 10 EMRK nicht verletzt habe. Die Grosse Kammer des EGMR hat damit das Urteil der 4. Sektion des EGMR vom 25. April 2006 widerrufen. Der vorliegende Beitrag plädiert dennoch für eine Revision des Schweizer Rechts. Der Autor ruft in Erinnerung, dass trotz des Entscheids im Fall Stoll nicht vergessen werden darf, dass die europäische Rechtsprechung eine Einschränkung der Informationsfreiheit weiterhin nur sehr zurückhaltend zulässt. (ng)
Rechtsgebiete: Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit; Straftaten gegen den Staat, gegen die öffentliche Gewalt; Menschenrechte
französisch, ca. 8527 Wörter


Urs Wiedemann
Nach Einführung in Land und Konflikt wird zunächst die strukturelle Ausgestaltung des Sonderstrafgerichtshofes erläutert. Dieser wurde als neues, schlankeres Modell der Internationalen Strafjustiz geschaffen, in der Absicht, Gerechtigkeit (und damit nationale Versöhnung) billiger und effizienter zu schaffen. Der Sonderstrafgerichtshof hat die in ihn gesetzten Hoffnungen nur teilweise erfüllt. Dies liegt nach Ansicht des Autors zum einen am fehlgeschlagenen Finanzierungsmodell, welches einer umfassenderen Umsetzung des Mandats entgegen stand, aber auch am überaus formalistischen Verfahrensrecht, welches eine effiziente Verfahrensführung und bisweilen gar die Wahrheitsfindung behindert. Mit Bezug zum Gericht als Instrument zur Friedenskonsolidierung liegt das auch an zu hohen Erwartungen an solche Instrumente.
Rechtsgebiete: Völkerrecht
deutsch, ca. 16761 Wörter

 

 Kurzbeiträge

Michael Tuchschmid
Die Schutzschrift ist in den kantonalen Zivilprozessordnungen nicht geregelt; als ungeschriebenes Prozessrecht hat sie sich vielerorts etabliert. Ihre Anerkennung ist aber von Kanton zu Kanton und sogar innerhalb derselben unterschiedlich. Sorgfältige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erkundigen sich deshalb vor der Einreichung einer Schutzschrift jeweils beim fraglichen Gericht nach der lokalen Praxis. Mit einer aktuellen Übersicht zur Gerichtspraxis betreffend Schutzschriften soll die vorliegende Arbeit in erster Linie der Praktikerin und dem Praktiker dienen.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
deutsch, ca. 2341 Wörter

Thomas Koller
Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgerichtsgesetz (BGG) hat bei der Berechnung des Fristenlaufs gegenüber dem früher geltenden Organisationsgesetz (OG) eine wichtige Änderung für den Fall mit sich gebracht, dass der anzufechtende Entscheid während der «Gerichtsferien» zugestellt wird. Diese Änderung wurde bereits mehreren Beschwerdeführern und ihren Anwälten zum Verhängnis. Der nächste «kritische» Zeitpunkt für das Einreichen von Rechtsmitteln an das Bundesgericht ist der 29. April 2008, während sich das Fristende nach den «Weihnachtsgerichtsferien» (1. Februar) im Vergleich zu früher nicht verschoben hat.
Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht; Bundesstrafprozess
deutsch, ca. 1562 Wörter


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Thomas Müller
Compliance-Management
Dargestellt am Beispiel der Versicherungswirtschaft

Preis CHF: 75.- *

Verlag: Editions Weblaw
ISBN 978-3-905742-28-2  (Editions Weblaw)
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Inhaltsverzeichnis / Flyer

Das vorliegende Praxishandbuch für Compliance-Management fasst alle Aspekte zusammen, die eine Versicherung im Compliance-Bereich beachten muss. Das Buch bietet einerseits praktische Tipps, wie man Compliance in der Versicherungsbranche in der Praxis umsetzen kann, anderseits diskutiert es auch Risiken aus der Compliance-Sicht. Im Anhang präsentiert das Buch alle relevanten rechtlichen Grundlagen.

Damit eignet sich das Buch perfekt als Leitfaden für erfahrene und angehende Compliance Officers.
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 Das Fenster zum Push-Service Entscheide


Letzte Woche wurden im digitalen  Rechtsprechungs-Kommentar folgende Beiträge publiziert
 

Hurni Christoph, Keine materielle Rechtskraft eines lediglich in den Motiven festgestellten Gesamtkaufpreises
(Kommentar von BGE 4A_209/2007 vom 5. September 2007)  

Naguib Tarek, Leugnung des Genozids an den Armeniern (Fall Dogu Perinçek)
(Kommentar von BGE 6B_398/2007 vom 12. Dezember 2007)  

Die Volltexte der Kommentare finden Sie (passwortgeschützt) im Push-Service Entscheide («Kommentare»). Die Autoren- und Redaktionsteams finden Sie hier.

 

 Agenda
Publikum finden. Oder Publikum werden.
Master of Public Administration IDHEAP; 15.02.2008; IDHEAP; Lausanne
Bewerben Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender von Weblaw und Sie werden gesehen. Weitere Informationen und Preise finden Sie unter www.weblaw.ch/de/services/veranstaltungskalender/information.asp.

 

 Per§onalia
Auf dem Juristenportal www.weblaw.ch ist ab heute die Rubrik Per§onalia online.
In Per§onalia lesen Sie, was sich in der Juristenwelt bewegt:
Welche Kanzlei konnte neue Mitarbeitende als Partner gewinnen? Wer freut sich über internationale Auszeichnungen? Emeritiert ein Professor? Feiern Sie einen besonderen Erfolg? Wer wurde an welche Universität berufen, an welches Gericht gewählt?
Informieren auch Sie in Zukunft in Per§onalia über aktuelle Entwicklungen in Ihrer Kanzlei, Universität, Verwaltung, Gericht oder Firma. Auf jeden neuen Eintrag in Per§onalia wird ab der nächsten Jusletter-Ausgabe an dieser Stelle hingewiesen.
Für Ihren eigenen Eintrag oder für Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia.Stucki@weblaw.ch.

 


 Aus den Bundesgerichten

Jurius
BGer – Die Auslieferung von Personen an Länder mit problematischer Menschenrechtslage soll weiterhin möglich sein, wenn der betroffene Staat ausreichende diplomatische Garantien abgibt. Das Bundesgericht hält trotz Kritik an seiner Praxis fest.
Rechtsgebiete: Auslieferung
deutsch, ca. 366 Wörter


Jurius
BGer – Die Bundesverfassung verlangt für das Richteramt kein Jurastudium. Damit ein faires Verfahren garantiert ist, müssen Laienrichter laut Bundesgericht allerdings ausreichende Kenntnisse mitbringen, um ein sachgerechtes Urteil fällen zu können.
Rechtsgebiete: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
deutsch, ca. 182 Wörter


Jurius
BGer – Mündige Kinder können sich die einem Elternteil gewährte Invaliden-Kinderrente nicht direkt auszahlen lassen. Laut Bundesgericht ist dies gesetzlich nicht vorgesehen.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 123 Wörter


Jurius
BGer – Die Heirat mit einem in der Schweiz niedergelassenen europäischen Bürger garantiert kein Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung. Das Bundesgericht hat einen jungen Libyer abgewiesen, der vor kurzem eine in der Schweiz wohnhafte Portugiesin geheiratet hat. (dh)
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
französisch, ca. 270 Wörter


Jurius
BGer – Das Bundesgericht hat eine weitere provisorische Pfändung von russischem Vermögen zu Gunsten der Genfer Firma Noga von Nessim Gaon bestätigt. Betroffen ist das Guthaben der russischen Zentralbank bei drei Schweizer Banken.
Rechtsgebiete: SchKG
deutsch, ca. 201 Wörter

 

 Pressemitteilungen

Jurius
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (nach 2009) eröffnet.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 164 Wörter


Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat dem Erlassentwurf des Bundesrates zur Übernahme des Schengener Grenzkodex und einem weiteren Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes zugestimmt.
Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
deutsch, ca. 229 Wörter


Jurius
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 21. Januar 2008 dem Beitritt der Schweiz zur UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport zugestimmt.
Rechtsgebiete: Sportrecht
deutsch, ca. 144 Wörter


Jurius
Am 27. November 2007 wurde das EFTA-Übereinkommen revidiert. Ab dem 1. Januar 2008 findet bei der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung zwischen der Schweiz und Liechtenstein nicht mehr das schweizerisch-liechtensteinische Abkommen über Soziale Sicherheit, sondern die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung.
Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
deutsch, ca. 122 Wörter


Jurius
Der Bundesrat und die EU setzen den Dialog über die Einschätzung bestimmter kantonaler Besteuerungsmodalitäten für Unternehmen durch die EU fort.
Rechtsgebiete: Besteuerung juristischer Personen
deutsch, ca. 261 Wörter


Jurius
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) spricht sich im Gegensatz zu der knappen Mehrheit der Nationalratskommission gegen die Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf Bundesebene aus. Somit kann die Nationalratskommission keine Vorlage ausarbeiten, sondern die Räte müssen den Grundsatzentscheid fällen und über die Initiative befinden.
Rechtsgebiete: Politische Rechte
deutsch, ca. 139 Wörter


Jurius
Auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat der Bundesrat einen Aktionsplan zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten verabschiedet.
Rechtsgebiete: E-Government; Allgemeines Verwaltungsrecht
deutsch, ca. 199 Wörter

 


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Daniel Kraus, Tony Bunn, Michelle Mulder (Ed.)
Requirements for Access to Affordable and Efficacious Traditional Medicine(s) 

Preis CHF: 69.- *

Verlag: Editions Weblaw
ISBN 978-3-905742-32-9 (Editions Weblaw)
ISBN 978-3-7255-5505-5 (Schulthess)
Traditional medicine represents an important mean of providing health care to the population of less developed countries and is also being used more frequently in industrialized countries.
This book shows the difference between complementary and alternative medicine at an international level by comparing a developing country (South Africa) and an industrialized one (Switzerland). It presents different aspects concerning research and development, financing, commercialisation and efficiency.
If you are interested in the international development of traditional, alternative and complementary medicine, this book gives you a great overview of the chances within the last few years.
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* Alle Preise für Bücher inkl. MWST zzgl. Versandkosten (zwischen CHF 6.- und 8.-)

 

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Jurist (m/w, 50-80%); Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern; Bern
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Paralegal im Markenbereich; ABB Schweiz AG; Baden
Contract Manager; NetJets Europe GmbH; Rotkreuz
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Bibliothekar (m/w, ca. 80 %); Homburger; Zürich
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La carriera nel Tax Consulting; Ernst & Young AG; Lugano
Notar (m/w); Kanton Basel-Landschaft; Liestal
Juriste (h/f) à Lausanne; Mobiliar (Protekta Rechtsschutz); Lausanne
Jurist (m/w) Teilzeit möglich; Mobiliar (Protekta Rechtsschutz); Bern
Jurist (m/w); Schweizerischer Bauernverband Treuhand und Schätzungen; Brugg
Jurist (m/w); Tamedia AG; Zürich
Avocat (h/f); Commission des OPA, Zurich
Patent Information Specialist (f/m); Sika Schweiz AG; Zurich-Altstetten
Selbst. Anwalt (m/w); Neff Rechtsanwälte; St. Gallen
Information Center Knowledge Manager (f/m); Sika Schweiz AG; Zurich-Altstetten
Jurist (m/w) mit Anwaltspatent; Mobiliar (Protekta Rechtsschutz); Bern
Compliance Manager (m/w); Lawyer Consultants; Region Bodensee
Legal Counsel (m/w); Michael Page International; Zürich
Junior Legal Counsel (m/w); Michael Page International; Zürich
Legal Counsel / Compliance Officer (m/w); JMP PROFESSUS AG; Zürich
Licensing Coordinator (H/F); Page Personnel; Lausanne
Responsable du service juridique; Cabinet Profil; Genève
Patent Attorney; Lonza Ltd.; Basel
Assistant Rechtsabteilung; rent a person Personalberatungs AG; Zürich
Avocat (h/f); Perspectives conseils en personnel; Genève
Compliance Officer - Advisory; Cabinet Profil; Geneva
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 Vorschau

Jusletter 4. Februar 2008
Franz Böni, Missbräuchliche Ausnutzung von Nachfragemacht im öffentlichen Beschaffungswesen – am Beispiel ausgewählter Verpflichtungen in öffentlichen Bauausschreibungen
Peter Nobel, Revision der Bestimmungen zu den Meldepflichten von Aktionären
Francesco Naef, Plaidoyer pour la motivation écrite obligatoire des jugements dans le nouveau Code de procédure civile suisse
Simon Holzer, Kein Schutz für die Bezeichnung «Raclette» in Alleinstellung als Ursprungsbezeichnung
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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