|
Jusletter 3. September 2007
Liebe Leserinnen und Leser
Aus dem Gutachter-Zyklus der Stiftung juristische Weiterbildung Zürich (www.sjwz.ch) werden heute zwei Beiträge vom 11. Juni in überarbeiteter Form in dieser Ausgabe veröffentlicht. Dr. iur. Dr. h.c. Alfred Bühler untersucht das Rechtsverhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und medizinischem Gutachter. Dr. med. Jörg Jeger setzt sich in seinem Beitrag mit der Problematik des Beizuges von Drittpersonen beim medizinischen Gutachten auseinander.
Géraldine Auberson beschäftigt sich mit den kantonalen und föderalen Regelungen des Steuerarrests. Sie kommt zum Schluss, dass dem Staat Privilegien gewährt werden, die insbesondere das Grundprinzip der Gleichheit der Gläubiger verletzen.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
PS: Hinweis in eigener Sache: Golf-Challenge vom 14.9.2007
Am 14. September 2007 veranstaltet Weblaw auf dem idyllisch gelegenen Golfplatz Limpachtal in Aetingen SO zusammen mit Swissconsultants.ch ein Golfturnier für Golfer sowie ein amüsantes Probegolfen mit einem erfahrenen Pro für alle (noch) nicht Golfer. Ein feines Nachtessen im Club-Haus rundet den Tag ab. Gerne laden wir Sie ein, mit uns an diesem Event teilzunehmen.
Die Anmeldefrist läuft bis am 5.9.2007 um 12.00 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie auf www.weblaw.ch/de/portrait/aktuelles.
|
Wissenschaftliche Beiträge |
|
Alfred Bühler, Die Mitwirkung Dritter bei der medizinischen Begutachtung im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren |
|
Jörg Jeger, Die Mitwirkung Dritter bei der Begutachtung aus der Sicht des medizinischen Gutachters |
|
Géraldine Auberson, Le séquestre demandé par les autorités fiscales |
|
|
Korrespondenten Bundesgericht |
|
Markus Felber, Auto in den Weg gestellt |
|
Markus Felber, Zu viele Spitalbetten |
|
Markus Felber, Unzulässige Notfall-Bonbons |
|
|
Pressemitteilungen |
|
Jurius, RK-S nimmt Revision des Vormundschaftsrechts an |
|
Jurius, SGK-S hat Differenzbereinigungen bei Spitalfinanzierung und Pflegeversicherung abgeschlossen |
|
Jurius, Sterbehilfe ausreichend geregelt |
|
Jurius, Hooliganismus-Bekämpfung durch Kompetenzregelung in BV |
|
Jurius, Rahmenvereinbarung über schweizweite E-Government-Zusammenarbeit |
|
Jurius, Antrag für Studie über die IT der Bundesgerichte |
|
Jurius, Neuausrichtung im Personalbereich des Bundes konkretisiert |
|
Jurius, Erste Fachanwälte in Arbeitsrecht oder Erbrecht |
|
|
Gesetzgebungsübersicht |
|
Jurius, Verzeichnis der auf den September 2007 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes |
|
|
Jusletter ist die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig. ISSN 1424-7410
Adress-Änderungen: Login unter www.weblaw.ch/de/....
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sondern benutzen Sie die oben erwähnten Kontaktinformationen.
Zugang zu allen Artikeln in Jusletter. Suche
Volltextsuche
Rechtsgebiete (Zugriff via Rechtsgebiete-Systematik)
Chronologie (Liste aller Jusletter-Ausgaben)
E-Mails (Liste aller versandten E-Mails)
Autoren (Suche mittels Namen der Autorin bzw. des Autors)
Jahresregister (Register der Jahre 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005)
Spezial-Beiträge und -Ausgaben.
Schwerpunkt-Ausgaben (alle Schwerpunkt-Ausgaben auf einen Blick)
Jusletter-Podcast (wir lesen für Sie die E-Mail von Jusletter)
Rechtsprechungs-Übersichten (Bundesgericht / EVG)
Jusletter RSS-Feed
Anzeige |
St. Galler Tagungen:
|
|
Aktienrechtsforum: 26. Sep. 2007 in Zürich
Management von Anwaltskanzleien: 25. Okt. 2007 in Zürich
Arbeit und Recht: 9. Nov. 2007 in Zürich
Counsel‘s Day: 28. Nov. 2007 in St. Gallen
Finanzmarktregulierung: 29. Nov. 2007 in Zürich
Preis pro Veranstaltung: CHF 790.–
|
|
|
Anzeige |
Auszug aus «Justice - Justiz - Giustizia» 2007/3
«Der Bestätigungsfehler ist die Neigung, eine vorgefasste Meinung beizubehalten und eine korrespondierende Abneigung, sie zugunsten einer neuen Überzeugung aufzugeben.»
(Mark Schweizer zeigt Strategien zur Vermeidung von Bestätigungstendenzen)
«Wir Frauen müssen nicht mehr beweisen, wie tough wir sind. Wir müssen nicht mehr besser sein als unsere männlichen Kollegen, nicht mehr härter arbeiten als sie.»
(Revital Ludewig bespricht ihr neustes Buch)
Interessiert? Die Volltexte und weitere spannende Beiträge finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Richterzeitung.
|
Wissenschaftliche Beiträge |
Dr. iur. Dr. h.c. Alfred Bühler Weil eine gesetzliche Regelung im Sozialversicherungsrecht weitestgehend fehlt, untersteht der Gutachtervertrag fast ausschliesslich dem Privatrecht. Anwendbar sind als subsidiäres öffentliches Recht neben den Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts insbesondere die Normen des Auftrages gemäss Art. 394 ff. OR. Nach Art. 398 Abs. 3 OR besteht eine höchstpersönliche Leistungspflicht des Gutachters. Die Übertragung wesentlicher Teile des Gutachtens an Dritte (Substitution) ist nach dieser Norm nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Hingegen dürfen Hilfsarbeiten wie Schreib-, Kopier-, Kontroll- und Recherchierarbeiten an Hilfspersonen und nebensächliche Zusatzuntersuchungen oder ergänzende Abklärungen an subalterne Mitarbeiter delegiert werden. Ebenso wenig verstösst die Ernennung eines Gutachterteams und die Begutachtung durch ein solches sowie der Beizug eines Dolmetschers gegen die höchstpersönliche Leistungspflicht. Abzulehnen ist hingegen die Mitwirkung/Teilnahme von Rechtsvertretern an den medizinisch-gutachterlichen Explorationsgesprächen.
Rechtsgebiete: Sozialversicherungen; Auftrag; Arztrecht; Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte; Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik
deutsch, ca. 3050 Wörter
Dr. med. Jörg Jeger Der folgende Beitrag setzt sich mit der Mitwirkung Dritter bei der medizinischen Begutachtung auseinander. Dabei werden speziell auch Einflüsse der Rechtsprechung auf medizinische Gutachten beleuchtet. Er basiert auf einem am 11. Juni 2007 gehaltenen Vortrag im Rahmen des Gutachter-Zyklus der Stiftung Juristische Weiterbildung Zürich.
Rechtsgebiete: Rechtsmedizin
deutsch, ca. 6820 Wörter
Géraldine Auberson Nach einer kurzen Darlegung einiger Besonderheiten der Steuerforderungen, zeigt der vorliegende Beitrag, die auf den Steuerarrest anwendbaren Bestimmungen auf, bevor die in diesem Bereich geschaffenen Sonderregelungen dargelegt und kritisch analysiert werden. Zusammenfassend führen spezifische Bestimmungen, sowohl in Bundesgesetzen als auch in kantonalen Gesetzen, Regelungen ein, die von den Art. 271 ff. SchKG abweichen oder sie ergänzen. Diese gewähren dem Staat m.E. ungerechtfertigte Privilegien, die insb. das Grundprinzip der Gleichheit der Gläubiger verletzen. Es wäre aus diesem Grund de lege ferenda notwendig, diese Ungleichheiten so gut wie möglich zu beheben.
Rechtsgebiete: Steuerrecht; SchKG
französisch, ca. 8053 Wörter
Anzeige |
Stellenangebot im Internet erneut auf Rekordwert
Der jobpilot-Index von Monster.ch, die etablierte Messgrösse für die Entwicklung des Schweizer Stellenangebots im Internet, steigt im Juli 2007 auf 163 Punkte. Damit übertrifft er den bisherigen Spitzenwert vom Vorquartal (April) um 14 Punkte und erreicht erneut einen Rekordwert. Das Stellenangebot ist sowohl bei den Stellenbörsen als auch auf den firmeneigenen Websites auf neue Höchststände gestiegen.
|
Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
|
Korrespondenten Bundesgericht |
Markus Felber Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Autolenkerin wegen Hinderung einer Amtshandlung bestätigt, die im Mai 2004 ihren Wagen in Zumikon so abgestellt hatte, dass geplante Parkfelder einstweilen nicht fertig markiert werden konnten.
Rechtsgebiete: Straftaten gegen den Staat, gegen die öffentliche Gewalt
deutsch, ca. 191 Wörter
Markus Felber Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug muss im Streit zwischen dem Krankenkassenverband Santésuisse Zentralschweiz und der Zuger Andreas-Klinik über die Bücher.
Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
deutsch, ca. 186 Wörter
Markus Felber Auch das Bundesgericht lässt wie zuvor schon die zuständigen Behörden des Kantons Basel-Landschaft den Vertrieb der «S. O. S. Notfall Bonbons nach Dr. Bach» in der Schweiz nicht zu. Das Produkt wird als Lebensmittel erachtet, das aufgrund seiner Aufmachung den Anschein eines Heilmittels erhält, was gemäss Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung verboten ist (Art. 10 Abs. 2 lit. d).
Rechtsgebiete: Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
deutsch, ca. 125 Wörter
Jurius
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat die Detailberatung der Vorlage des Bundesrates zur Revision des Vormundschaftsrechts zu Ende geführt und sich in den wesentlichen Punkten dem Entwurf des Bundesrates angeschlossen.
Rechtsgebiete: Personenrecht
deutsch, ca. 334 Wörter
Jurius
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat die Differenzbereinigungen bei der Spitalfinanzierung und bei der Pflegeversicherung abgeschlossen. Gleichzeitig mit der Sanierung der IV will sie die AHV stabilisieren.
Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik; Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung; AHV
deutsch, ca. 821 Wörter
Jurius
Die Verschreibung und die Abgabe des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital (NAP) sind ausreichend geregelt. Um mögliche Missbräuche bei der Suizidhilfe zu verhindern, sind keine strengeren Vorschriften im Betäubungsmittelrecht erforderlich. Zu diesem Schluss gelangt der Ergänzungsbericht über Sterbehilfe, den der Bundesrat am 29. August 2007 zur Kenntnis genommen hat.
Rechtsgebiete: Recht auf Leben. Persönliche Freiheit; Betäubungsmittelstrafrecht; Straftaten gegen Leib und Leben
deutsch, ca. 387 Wörter
Jurius
Die Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt an Sportanlässen sollen rechtzeitig auf eine genügende und dauerhafte Rechtsgrundlage gestellt werden. Der Bundesrat hat am 29. August 2007 die Botschaft für die Schaffung eines Verfassungsartikels verabschiedet.
Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Sportrecht
deutsch, ca. 474 Wörter
Jurius
Der Bundesrat hat die von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitete «Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz» verabschiedet. Die Vereinbarung regelt die Umsetzungsorganisation der E-Government-Strategie Schweiz und bestimmt die Aufgaben der verantwortlichen Gremien.
Rechtsgebiete: E-Government
deutsch, ca. 249 Wörter
Jurius
Die Arbeitsgruppe IT-Bundesgericht der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen beantragt mit Zustimmung des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesstrafgerichts die Durchführung einer Studie über die Informatik der Gerichte.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden; E-Government; Rechtsinformatik
deutsch, ca. 631 Wörter
Jurius
In der Bundesverwaltung wird ein Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen eingeführt. Das hat der Bundesrat am 29. August 2007 beschlossen. Weiter wird das heutige Lohnsystem optimiert. Zudem hat der Bundesrat die Stossrichtungen zur Vereinfachung des Bundespersonalrechts bekräftigt.
Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
deutsch, ca. 711 Wörter
Jurius
Am 30. August 2007 haben die ersten Rechtsanwälte ihr Diplom «Fachanwalt SAV», «Fachanwältin SAV» verliehen bekommen. Der Titel steht für spezifisch ausgebildete, erfahrene und zertifizierte Rechtsspezialisten.
Rechtsgebiete: Anwaltsrecht
deutsch, ca. 458 Wörter
Jurius Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im September 2007 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Rechtsgebiete: Publikationen
deutsch, ca. 1061 Wörter
Anzeige |
Colloque du droit de la responsabilité civile – Fribourg 2007
LA PLURALITE DES RESPONSABLES
UNIVERSITE DE FRIBOURG, AULA MAGNA
Mercredi 31 octobre 2007
Organisation : Professeur Franz Werro
Programme | Délai d'inscription : 10.10.07 | Prix : 450 francs
Renseignements et inscriptions : Département de droit privé | Patricia Di Crescenzo | Beauregard 11 | 1700 Fribourg | Tél. 026 300 80 49 | Fax 026 300 97 89 | E-mail patricia.dicrescenzo@unifr.ch
|
Book's Inn |
Juristische Bücher online finden und bestellen.
|
Lawjobs |
Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Stagiaire; Département fédéral de l'intérieur DFI; Bern
Jurist/in; Bundesamt für Strassen ASTRA; Bern-Ittigen
Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch.
Möchten Sie mehrmals in Jusletter präsent sein? Senden Sie uns Ihre Platzierungswünsche bis jeweils Montag, 09.00 Uhr. Wir stellen sicher, dass Ihr Inserat am Nachmittag in Jusletter beworben wird. Kostenpunkt pro zusätzliche Schaltung in Jusletter: CHF 100.-. Weitere Informationen finden Sie unter www.lawjobs.ch.
|
Vorschau |
Jusletter 3. September 2007
- Lukas Schaub, Weko oder Zivilrichter? - Gedanken zur Kompetenzverteilung
- Markus Spielmann, Moderate Revision des Bauhandwerkerpfandrechts
- Walter Fellmann, Das Medizinalberufegesetz (MedBG) tritt in Kraft - bitte gleich nachbessern!
- Johannes Geyl / Frédéric Maas, EUJUST THEMIS: Ein neuer Weg in der ESVP
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. Mediadaten und Werbung in Jusletter
|
|