Jusletter 27. August 2007

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Liebe Leserinnen und Leser

Die Verschärfung des Konkurrenzkampfes zwischen den Unternehmen und die zunehmende Nischenproduktion machen Informationen zu einem immer entscheidenderen Faktor für den Erfolg einer Unternehmung. Christoph Senti bietet einen Überblick über den Gegenstand und die gesetzlichen Grundlagen des arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotes.  

Die von der französischen Gerichtspraxis entwickelte Rechtsfigur der «perte d'une chance» liesse sich laut BGE 4A_61/2007 vom 13. Juni 2007 nicht ohne Probleme ins helvetische Haftpflichtrecht übertragen. Gemäss dieser Rechtsfigur könnte auch der Verlust der blossen Chance, einen Gewinn zu erzielen oder einen Verlust zu vermeiden, als Schaden eingeklagt werden. RA Dr. iur. Laurent Bieri bespricht das Urteil.

Einige Sprengkraft für die notarielle Praxis hat der Beitrag von Prof. Dr. Daniel Staehelin, inwieweit nach güterrechtlicher Meistbegünstigung zu Lasten der gemeinsamen Nachkommen noch eine erbrechtliche Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB verfügt werden kann, eine Thematik die unter dem neuen Ehe- und Erbrecht noch nie untersucht wurde.

Mit besten Grüssen


Nils Güggi

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Christoph Senti, Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot: Grundlagen und Gerichtsentscheide
   
Kurzbeiträge
Laurent Bieri, Perte d’une chance vs responsabilité proportionnelle à la probabilité de la causalité
Daniel Staehelin, Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB nach güterrechtlicher Begünstigung
   
Korrespondenten Bundesgericht
Markus Felber, Detaillierte Vorgaben an das Parlament
Markus Felber, Beschlagnahmung von Drogengeldern
Markus Felber, Kostenvorschuss im IV-Streit
Markus Felber, Sofortige Freilassung verfügt
Markus Felber, Russland erhält keine Rechtshilfe im Fall Yukos
Markus Felber, Kalojew bleibt im Gefängnis
Peter Josi, Nulltoleranz im Turf
   
Pressemitteilungen
Jurius, KVF-N: Keine weiteren Kompetenzen für Bahnpolizei
Jurius, Unterstützung für Gesetzesentwurf zum Schutz vor Passivrauchen
Jurius, Formelle Bereinigung des Bundesrechts
Jurius, Entwurf für Jugendstrafprozessordnung (JStPO) überarbeitet
Jurius, Weko bewilligt Übernahme von Espace Media durch Tamedia
Jurius, WAK-S: Mini-Steueramnestie
Jurius, Neue englische Übersetzung des Geldwäschereigesetzes
Jurius, Neue Revisionsaufsichtsbehörde ab 1. September 2007

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     Wissenschaftliche Beiträge

    Christoph Senti
    Der vorliegende Aufsatz bietet einen Überblick über den Gegenstand und die gesetzlichen Grundlagen des arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotes. Unter Berücksichtigung von aktueller Lehre und Rechtsprechung werden die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes besprochen und auf die Möglichkeiten zur Sanktionierung einer unerlaubten Konkurrenzierung eingegangen. Den Schluss des Aufsatzes bildet eine Zusammenstellung der prozessualen Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung solcher Vereinbarungen.
    Rechtsgebiete: Arbeitsrecht; Lauterkeitsrecht
    deutsch, ca. 6496 Wörter

     Kurzbeiträge

    Laurent Bieri
    Entgegen dem, was einige im BGE 4A_61/2007 vom 13. Juni 2007 enthaltene Ausdrücke suggerieren könnten, ist das System des Schadenersatzes für verlorene Chancen nicht identisch mit dem System, bei welchem die Haftung proportional zur Wahrscheinlichkeit der Kausalität ist.
    Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
    deutsch, ca. 967 Wörter


    Prof. Dr. Daniel Staehelin
    Auch unter dem neuen Ehe- und Erbrecht kann der Pflichtteil der Nachkommen in der Gütergemeinschaft gemäss Art. 241 Abs. 3 ZGB nicht mit einer Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB belastet werden. In der Errungenschaftsbeteiligung hingegen ist nach einer Vorschlagszuweisung an den überlebenden Ehegatten eine Belastung des Nachlasses mit einer Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB möglich.
    Rechtsgebiete: Erbrecht; Familienrecht
    deutsch, ca. 751 Wörter

     


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     Korrespondenten Bundesgericht

    Markus Felber
    Sofern das eidgenössische Parlament die gesetzliche Grundlage schaffen will, damit der Führerausweis künftig auch wieder wegen Vorfällen im Ausland entzogen werden kann, muss es zahlreiche Vorgaben beachten.
    Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
    deutsch, ca. 285 Wörter

    Markus Felber
    Das Bundesstrafgericht in Bellinzona ist vom Bundesgericht einmal mehr mit auffallend deutlichen Worten kritisiert worden. Beanstandet wird dieses Mal, dass das Gericht auf die Beschwerde eines australischen Drogenhändlers, dessen Bankkonto von der Bundesanwaltschaft zugunsten der Eidgenossenschaft beschlagnahmt worden war, überhaupt nicht eingetreten ist.
    Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
    deutsch, ca. 174 Wörter

    Markus Felber
    Auch im Streit um Leistungen der Invalidenversicherung darf ein Gericht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts Kostenvorschüsse nur verlangen, wenn dies in einem formellen (kantonalen) Gesetz vorgesehen ist.
    Rechtsgebiete: Sozialversicherungen
    deutsch, ca. 128 Wörter

    Markus Felber
    Die fürsorgerische Freiheitsentziehung darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht dazu missbraucht werden, um eine Therapie zu erzwingen.
    Rechtsgebiete: Personenrecht
    deutsch, ca. 132 Wörter

    Markus Felber
    Die Schweiz wird Russland in der sogenannten Yukos-Affäre definitiv keine Rechtshilfe leisten.
    Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
    deutsch, ca. 310 Wörter

    Markus Felber
    Vitali Kalojew wird nicht, wie vom Zürcher Obergericht angeordnet, nach dem Absitzen von zwei Dritteln seiner Strafe am 24. August aus dem Gefängnis entlassen.
    Rechtsgebiete: Strafvollzugsrecht
    deutsch, ca. 170 Wörter

    Peter Josi
    Fünf Jahre nach dem Sieg im Swiss Derby ist die Disqualifikation des Galoppers Old Cat wegen Dopings definitiv.
    Rechtsgebiete: Sportrecht
    deutsch, ca. 345 Wörter

     Pressemitteilungen

    Jurius
    Die KVF-N unterstützt den Bundesrat und weitet die Kompetenzen der Sicherheitsorgane der Transportunternehmen gegenüber der heutigen Regelung nicht aus.
    Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht; Verkehrsrecht
    deutsch, ca. 332 Wörter


    Jurius
    Der Bundesrat gibt seine Zustimmung zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) vom 1. Juni 2007 und unterstützt den Entwurf eines Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen.
    Rechtsgebiete: Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
    deutsch, ca. 160 Wörter


    Jurius
    Der Bundesrat hat die Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechts verabschiedet.
    Rechtsgebiete: Publikationen
    deutsch, ca. 141 Wörter


    Jurius
    Um die Umsetzbarkeit der künftigen Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung zu verbessern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Gesetzesentwurf umfassend überarbeitet.
    Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
    deutsch, ca. 451 Wörter


    Jurius
    Mit Entscheid vom 20. August 2007 hat die Wettbewerbskommission die Übernahme der Espace Media Groupe (Espace) durch die Tamedia AG (Tamedia) zugelassen. Die vorläufige Prüfung hat keine Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ergeben.
    Rechtsgebiete: Kartellrecht
    deutsch, ca. 78 Wörter


    Jurius
    Die WAK-S hat die Vorberatung des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige abgeschlossen.
    Rechtsgebiete: Steuerstrafrecht
    deutsch, ca. 196 Wörter


    Jurius
    Der Bund veröffentlicht eine überarbeitete und aktualisierte Übersetzung des Geldwäschereigesetzes. Sie steht ab sofort zur Verfügung.
    Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
    deutsch, ca. 71 Wörter


    Jurius
    Ab dem 1. September 2007 wird die neu geschaffene Revisionsaufsichtsbehörde über die Zulassung von Revisorinnen und Revisoren entscheiden und die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften beaufsichtigen. Der Bundesrat setzt Gesetz und Verordnung auf diesen Zeitpunkt in Kraft.
    Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht; Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
    deutsch, ca. 261 Wörter

     


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    «Justice - Justiz - Giustizia» 2007/3, u.a. mit
    -
    Mark Schweizer: Bestätigungsfehler – oder wir hören nur, was wir hören wollen
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    Barbara Merz: Der lange Weg zum kurzen Urteil – Die Redaktion von Urteilen
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    Revital Ludewig-Kedmi: Schweizer Richterinnen im Spiegel der Zeit
     

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    Märkte für Finanzdienstleistungen (MiFID)
    Chancen und Risiken der neuen EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ für die Schweizer Finanzbranche. Eine Standortbestimmung zwei Tage vor der EU-weiten Einführung.
    29. Oktober 2007 in Zürich, Hotel Widder


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    Auszug aus «Justice - Justiz - Giustizia» 2007/3
    «Der Bestätigungsfehler ist die Neigung, eine vorgefasste Meinung beizubehalten und eine korrespondierende Abneigung, sie zugunsten einer neuen Überzeugung aufzugeben.»
    (Mark Schweizer zeigt Strategien zur Vermeidung von Bestätigungstendenzen)
    «Richterinnen der dritten Generation - Wir Frauen müssen nicht mehr beweisen, wie tough wir sind. Wir müssen nicht mehr besser sein als unsere männlichen Kollegen, nicht mehr härter arbeiten als sie. Wir dürfen weiblich kommunizieren, müssen aber akzeptieren, dass es nicht das Vorrecht der Frauen ist, sensibel zu sein.»
    (Revital Ludewig bespricht ihr neustes Buch)
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    Jurist h/f 80-100%; Office fédéral de la santé publique OFSP; Liebefeld
    Jurist/in; Eidg. Finanzdepartement, BPV Bundesamt für Privatversicherungen; Bern
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     Vorschau

    Jusletter 3. September 2007
    • Jörg Jeger, Die Mitwirkung Dritter bei der Begutachtung aus der Sicht des medizinischen Gutachters
    • Alfred Bühler, Die Mitwirkung Dritter bei der medizinischen Begutachtung im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren
    • Johannes Geyl /  Frédéric Maas, EUJUST THEMIS: Ein neuer Weg in der ESVP
    • Géraldine Auberson, Le séquestre demandé par les autorités fiscales
    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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