Jusletter 25. Juni 2007

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Liebe Leserinnen und Leser

RA Rolf Kuhn, LL.M. setzt sich in seinem Beitrag mit Krankentaggeldversicherungen nach VVG auseinander. Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit decken sie den dem Arbeitnehmer entstehenden Lohnausfall ab. Während dem Arbeitnehmer bei sonstigen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Möglichkeit offen steht, einen Entscheid eines erstinstanzlichen Gerichts an eine kantonale Rechtsmittelinstanz weiterzuziehen, hat der Arbeitnehmer diese Möglichkeit im Kanton Zürich nicht. Diese Situation war bisher unbefriedigend. Der Autor hält fest, dass sich mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgerichtsgesetzes die Problematik noch verschärft hat.

Matthias Jaggi fasst den Entscheid des EGMR vom 10. Oktober 2006 (Paulík v. Slovakia, No. 10699/05) zusammen, in dem die fehlende Revisionsmöglichkeit eines über dreissig Jahre alten, fehlerhaften Vaterschaftsurteils als menschenrechtswidrig beurteilt wurde. Er stellt das für das Urteil massgebliche slowakische sowie das entsprechende schweizerische Recht kurz dar und fügt Anmerkungen, insbesondere über die Auswirkungen des Entscheides für die Rechtslage in der Schweiz, hinzu.

Das 1993 durch eine kleine Gruppe von Juristen und Politologen der Universität Genf gegründete Studienzentrum über die direkte Demokratie (c2d) betreibt eine nationale und internationale Datenbank, fördert interdisziplinäre Forschung, organisiert Tagungen und erbringt Leistungen im Bereich der Institutionen der direkten Demokratie in der Schweiz und im Ausland. Nach einer kurzen Vorstellung des c2d illustrieren Prof. Dr. iur. Andreas Auer und Dr. phil. Uwe Serdült dessen wissenschaftliche Aktivitäten anhand einiger Forschungsprojekte.

Mit besten Grüssen


Nils Güggi

 Inhaltsverzeichnis
 
Kurzbeiträge
Rolf Kuhn, Krankentaggeldversicherung nach VVG: Verfassungswidrige Verkürzung des Rechtsmittelzuges im Kanton Zürich?
Matthias Jaggi, EGMR-Entscheid Paulík v. Slovakia: Ein weiteres Urteil über die Abstammung
Andreas Auer / Uwe Serdült, Le c2d : regard indiscret dans un laboratoire de recherche sur la démocratie directe
   
Korrespondenten Bundesgericht
Markus Felber, Fussangel für Anwälte
Markus Felber, Nichts Neues in neuer Verfassung
Markus Felber, Schuldfähig trotz IV-Rente
Markus Felber, Vorsorgeausgleich über die gesamte Ehedauer
Markus Felber, Über mobile Leiter ins Bett
Markus Felber, Belgien (noch) ohne Erfolg
Markus Felber, Keine Entschädigung für Dieter Behring
   
Pressemitteilungen
Jurius, CIA-Fax-Affäre: Verfahren eingestellt
Jurius, Föderalismusbericht: Weiterhin enge Zusammenarbeit Bund-Kantone in der Europapolitik
Jurius, Luftverkehrsabkommen: Wegen Swiss-Übernahme etliche Anpassungen
Jurius, Künftig weniger Lärm durch Geräte und Maschinen im Freien
Jurius, Neues Bundesgesetz über die Transplantation schafft mehr Transparenz
Jurius, Abkommen mit Liechtenstein betreffend Versicherungsvermittler
Jurius, Grundversorgungskonzession geht an Swisscom
Jurius, Deux avocats romands lancent le « divorce en ligne »
   
Gesetzgebung
Jurius, Schlussabstimmungstexte Sommersession 2007

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    A. Rigozzi (Ed.) / M. Bernasconi (Ed.)
    The Proceedings before the Court of Arbitration for Sport
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    Verlag: Editions Weblaw
    ISBN 978-3-905742-14-5 (Editions Weblaw)
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     Kurzbeiträge

    Rolf Kuhn
    Krankentaggeldversicherungen nach VVG sind in der Schweiz weit verbreitet. Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit decken sie den dem Arbeitnehmer entstehenden Lohnausfall ab. Während dem Arbeitnehmer bei sonstigen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Möglichkeit offen steht, einen Entscheid eines erstinstanzlichen Gerichts an eine kantonale Rechtsmittelinstanz weiterzuziehen, hat der Arbeitnehmer diese Möglichkeit im Kanton Zürich nicht. Diese Situation war bisher unbefriedigend. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgerichtsgesetzes hat sich die Problematik aber noch verschärft.
    Rechtsgebiet: Zivilprozessrecht
    deutsch, ca. 3638 Wörter


    Matthias Jaggi
    Mit Entscheid vom 10. Oktober 2006 (Case of Paulík v. Slovakia, No. 10699/05) beurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die fehlende Revisionsmöglichkeit eines über dreissig Jahre alten, fehlerhaften Vaterschaftsurteils als menschenrechtswidrig. Nachfolgend wird der Entscheid zusammengefasst und das für das Urteil massgebliche slowakische sowie das entsprechende schweizerische Recht kurz dargestellt. Zum Schluss folgen einige Anmerkungen, insbesondere über die Auswirkungen des Entscheides für die Rechtslage in der Schweiz.
    Rechtsgebiet: Menschenrechte
    deutsch, ca. 1648 Wörter


    Prof. Dr. iur. Andreas Auer / Dr. phil. Uwe Serdült
    Begründet im Februar 1993 durch eine kleine Gruppe von Juristen und Politologen der Universität Genf, hat sich das Studienzentrum über die direkte Demokratie (c2d) vier Ziele gesetzt: eine nationale und internationale Datenbank zu bilden, die interdisziplinäre Forschung zu fördern, Tagungen zu organisieren und Leistungen im Bereich der Institutionen der direkten Demokratie in der Schweiz und im Ausland zu erbringen. (dro)
    Rechtsgebiet: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - allgemein
    französisch, ca. 5219 Wörter

     


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    Olivier Guillod, Dominique Sprumont, Béatrice Despland
    Droit aux soins
    13ème journée de droit de la santé

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    Verlag: Editions Weblaw
    ISBN 978-3-905742-09-1 (Editions Weblaw)
    ISBN 978-3-7255-5395-2 (Schulthess)
    Le thème retenu pour la 13ème journée de droit de la santé laisse peu de personnes indifférentes. Les juristes tentent en effet de cerner le contenu du droit à la santé, alors que les assureurs et les politiciens sont préoccupés par la maîtrise des coûts dans l’assurance-maladie. Et finalement, les assurés s’interrogent : va-t-on vers un rationnement des soins? Le présent ouvrage s’est attaché à répondre à des questions délicates, qui préoccupent les pouvoirs publics et inquiètent les personnes atteintes dans leur santé : quelle obligation, pour l’Etat, envers les personnes qui n’ont pas de couverture sociale? Quels droits pour les personnes malades?
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     Korrespondenten Bundesgericht

    Markus Felber
    Wer beim Bundesgericht eine der seit Jahresbeginn vorgesehenen neuen Einheitsbeschwerden einreicht, sollte besser nicht einfach nur die Aufhebung des angefochtenen Entscheids verlangen, sondern einen konkreten Entscheid in der Sache beantragen.
    Rechtsgebiet: Verfahrensrecht
    deutsch, ca. 203 Wörter


    Markus Felber
    Die seit 1. Januar 2000 in Kraft stehende neue Bundesverfassung gewährt zwar einen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht (Art. 19), während bis dahin lediglich die Unentgeltlichkeit des Primarschulunterrichts gewährleistet war. Das Bundesgericht geht jedoch in einem neuen Urteil davon aus, dass mit der Änderung der Bezeichnung der Schultypen «keine gegenüber der vormaligen Bundesverfassung erweiterten Ansprüche geschaffen werden sollten».
    Rechtsgebiet: Wirtschaftliche u. soziale Rechte
    deutsch, ca. 136 Wörter


    Markus Felber
    Dass jemand ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten hat und deswegen eine volle Invalidenrente bezieht, bedeutet für sich allein noch nicht, dass seine Zurechnungsfähigkeit begutachtet werden muss, wenn er straffällig wird.
    Rechtsgebiet: Schuld
    deutsch, ca. 246 Wörter


    Markus Felber
    Das Bundesgericht lehnt es grundsätzlich ab, bei der Regelung der beruflichen Vorsorge im Scheidungsfall den Umstand zu berücksichtigen, dass die Gatten bereits seit längerer Zeit getrennt lebten.
    Rechtsgebiet: Familienrecht
    deutsch, ca. 125 Wörter


    Markus Felber
    Eine regelmässig als Schlafzimmer benutzte Galerie einer Wohnung muss durch eine Treppe oder eine fest verankerte Leiter mit Handlauf erschlossen sein. Andernfalls liegt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein Werkmangel vor, für den der Vermieter als Eigentümer der Räumlichkeiten haftet, wenn es zu einem Unfall kommt.
    Rechtsgebiet: OR allgemeiner Teil
    deutsch, ca. 257 Wörter


    Markus Felber
    Die Forderungen des Staates Belgien, der Société Fédérale de Participations et d'Investissement SA und der SA Zephyr-Fin gegen die SAirLines werden in dem am 19. Juli 2006 aufgelegten Kollokationsplan nicht zugelassen.
    Rechtsgebiet: SchKG
    deutsch, ca. 117 Wörter


    Markus Felber
    Der Basler Financier Dieter Behring, dem ein Prozess wegen Vermögensdelikten droht, erhält keine Haftentschädigung, obwohl er laut einem Urteil des Bundesstrafgerichts im November 2004 vorübergehend widerrechtlich in Untersuchungshaft sass (vgl. Jusletter 30. Oktober 2006).
    Rechtsgebiet: Staats- und Beamtenhaftungsrecht
    deutsch, ca. 122 Wörter

     

     Pressemitteilungen

    Jurius
    Die verbleibenden Verfahren in der «CIA-Fax-Affäre» sind eingestellt. Den Beschuldigten wurde eine Genugtuung zugesprochen.
    Rechtsgebiet: Militärstrafrecht
    deutsch, ca. 186 Wörter


    Jurius
    Der Föderalismus stellt für die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU eine Herausforderung, jedoch kein Hindernis dar. Für eine effektive Interessenpolitik gegenüber der EU müssen Bund und Kantone weiterhin eng und effizient zusammenarbeiten. Die bestehenden Strukturen bewähren sich grundsätzlich. Allfällige Reformen sollen – wo nötig und sinnvoll – schrittweise vollzogen werden. Zu diesem Schluss kommt der Föderalismusbericht, welchen der Bundesrat am 15. Juni 2007 verabschiedet hat.
    Rechtsgebiet: Bund und Kantone
    deutsch, ca. 273 Wörter


    Jurius
    Im Zusammenhang mit der Übernahme der Swiss durch die Lufthansa mussten die Verkehrsrechte mit etlichen Ländern durch das BAZL neu verhandelt werden. Nicht betroffen war die EU, da das bestehende Luftverkehrsabkommen bereits einen weitgehend freien Himmel (Open Sky) kennt.
    Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
    deutsch, ca. 401 Wörter


    Jurius
    Vor Lärm, den Geräte und Maschinen im Freien verursachen, ist die Bevölkerung in der Schweiz bis anhin nicht geschützt. Dies wird nun geändert. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Verordnung auf den 1. Juli 2007 in Kraft.
    Rechtsgebiet: Gesundheitsrecht
    deutsch, ca. 223 Wörter


    Jurius
    Ab dem 1. Juli 2007 wird die Schweiz erstmals über eine umfassende Bundesregelung und einen einheitlichen Gesetzesrahmen auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin verfügen. Das Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004 soll zusammen mit vier Ausführungsverordnungen dazu beitragen, dass in der Schweiz Organe, Gewebe und Zellen für Transplantationen zur Verfügung stehen.
    Rechtsgebiet: Transplantationen
    deutsch, ca. 416 Wörter


    Jurius
    Der stellvertretende Regierungschef von Liechtenstein, Klaus Tschütscher, und Bundesrat Hans-Rudolf Merz haben am 20. Juni 2007 ein Abkommen unterzeichnet, das den Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in beiden Ländern gewährleistet.
    Rechtsgebiet: Privatversicherungsrecht
    deutsch, ca. 182 Wörter


    Jurius
    Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin ab dem 1. Januar 2008 bezeichnet. Die Konzessionärin ist verpflichtet, während der nächsten zehn Jahre die Grundversorgungsdienste im Fernmeldebereich allen Bevölkerungskreisen und in allen Landesteilen anzubieten.
    Rechtsgebiet: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
    deutsch, ca. 366 Wörter


    Jurius
    Mehr als 90% der Scheidungen, die in der Schweiz ausgesprochen werden, sind Scheidungen auf gemeinsames Begehren. Zwei Rechtsanwälte haben nun eine Internetseite eingerichtet, die den zukünftigen Geschiedenen die Möglichkeit bietet, ihr Begehren und ihre Vereinbarung über die Scheidung selbst auszuarbeiten. (dro)
    Rechtsgebiet: Familienrecht
    französisch, ca. 127 Wörter

     

     Gesetzgebung

    Jurius
    Nachfolgend wird eine Übersicht der in der Sommersession 2007 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte wiedergegeben. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
    Rechtsgebiet: Publikationen
    deutsch, ca. 370 Wörter


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    Akteure der Gerichtsbarkeit
    28. September 2007, Kongresshaus Zürich
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    RichterInnen, GerichtsschreiberInnen, RechtsanwältInnen, ExpertInnen und weitere Akteure beherrschen die Szenerie des juristischen Welttheaters: Die Akteure der Gerichtsbarkeit kann man unter verschiedensten Gesichtspunkten betrachten. Diese Tagung wirft teilweise ungewohntes Licht auf die Interaktionen, die den Gerichtsbetrieb derart spannend gestalten und immer wieder für Überraschungen – für die Akteure selbst, für die Rechtsuchenden und für die Öffentlichkeit – sorgen.
    Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Bodanstr. 4, 9000 St, Gallen,
    071 224 24 24, irp-hsg@unisg.ch

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    In diesem Zweitageskurs lernen die Teilnehmenden anschaulich und praxisbezogen die rechtlichen, organisatorischen und informationstechnischen Grundlagen kennen, welche für die praktische Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes entscheidend sind.

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    Juristin/Juristen 80 - 100%; Bundesamt für Sozialversicherungen BSV; Bern
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    Assistentin; Hodler & Emmenegger Rechtsanwälte; Bern und Zürich
    eine Juristin / einen Juristen (60%); Sozialdepartement der Stadt Zürich
    Juriste 80 - 100 %; Les Services Industriels de Lausanne
    Compliance Officer; AIG Privat Bank AG; Zürich-Stettbach / Dübendorf
    Substitutin / Substitut; Lehmann & Waldburger Rechtsanwälte; Zürich
    Anwälte (m/w) mit Zuger Notariatspatent; Wenger & Vieli Rechtsanwälte; Baar/Zug
    Compliance Manager (m/w); Pharma Plan Bergauer + Partner AG; Großraum Basel
    Juristin / Juristen (80 – 100 Prozent); Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
    Rechtsanwältin / Rechtsanwalt; Lutz Rechtsanwälte; Zürich
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    Rechtskonsulent; Zurich Financial Services; Zürich
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    Prime Brokerage/Derivatives Lawyer; Credit Suisse; Zürich
    Avocat/e; Cabinet PROFIL Executive Searc; Genève
    International regulatory affairs manager; Cabinet PROFIL Executive Searc; Genève
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     Vorschau

    Jusletter 2. Juli 2007
    • Christoph Mutti, Patente im Konkursverfahren – einige praktische Hinweise
    • Christoph Blocher, Stand der Justizreform
    • Constantin von Wietersheim, Cassis ist nicht gleich Cassis
    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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