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Jusletter 4. Juni 2007
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Liebe Leserinnen und Leser
Die Aussage «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» wird gemeinhin Lenin zugeordnet. Vertrauen vereinfacht aber auch das Leben. Ist nämlich die Kontrolle nicht notwendig, entfällt ein Arbeitsschritt, wir haben weniger zu tun, unser Hirn muss weniger denken. Dr. iur. Alexandre von Rohr geht im vorliegenden ersten Teil seines Aufsatzes der Frage nach, welche funktionalen Verbindungen sich zwischen dem Verhaltensphänomen Vertrauen und Normen allgemein aufgrund der Verhaltens- und Hirnforschung ziehen lassen.
Das Bundesgericht hat in BGE 4P.172/2006 vom 22. März 2007 erstmals einen Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport (CAS) aufgehoben. RA Dr. iur. Frank Oschütz bespricht den Entscheid und seine Konsequenzen für die Sportschiedsgerichtsbarkeit.
RA Pascal Haussener orientiert über ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 7. März 2007. Dessen Strafkammer verurteilte einen Angeschuldigten wegen mehrfacher Pornographie zu einer bedingten Geldstrafe und verzichtete – entgegen einer Empfehlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) – auf das Aussprechen einer zusätzlichen Busse.
Art. 70 Abs. 2 StGB schliesst die Einziehung von Vermögenswerten aus, «wenn ein Dritter die Vermögenswerte in Unkenntnis der Einziehungsgründe erworben hat und soweit er für sie eine gleichwertige Gegenleistung erbracht hat oder die Einziehung ihm gegenüber sonst eine unverhältnismässige Härte darstellen würde.» In der Konsequenz regelt die Norm die Umstände, unter denen die Vermögenswerte vom Dritten – ohne Rücksicht auf Strafbarkeit und Schuld – eingezogen werden dürfen. Simone Nadelhofer untersucht die Verfassungsmässigkeit der Norm.
RA Olivier Hari kommentiert das Bundesgerichtsurteil 5C.309/2006 vom 5. März 2007, welches die Handlungen des Gläubigers beurteilt, die er bei einer Schuld, welche in einer persönlichen Garantie besteht, notwendigerweise vornehmen muss, um seine Rechte gegen die Mitschuldner zu wahren.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
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Wissenschaftliche Beiträge |
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Alexandre von Rohr, Eine rechtsethologische Untersuchung zum Zusammenhang von Vertrauen und Recht (Teil 1) |
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Kurzbeiträge |
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Frank Oschütz, Bundesgericht hebt erstmals Schiedsspruch des TAS/CAS auf |
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Pascal Haussener, Soll bei allen Delikten gemäss StGB und Nebengesetzen neben einer bedingten Geldstrafe eine Busse ausgesprochen werden? |
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Simone Nadelhofer, Probleme der Dritteinziehung gemäss Art. 70 Abs. 2 StGB |
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Olivier Hari, Droits du créancier contre les coobligés du débiteur concordataire |
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Korrespondenten Bundesgericht |
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Markus Felber, Degressive Steuerlast ist verfassungswidrig |
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Markus Felber, Entlassung aus Verwahrung |
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Markus Felber, Wenn der Staat zweimal zur Kasse bittet |
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Markus Felber, Haare zupfen statt Blut zapfen |
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Markus Felber, Polis-Verordnung verfassungskonform |
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Markus Felber, Weder Antrag noch Begründung nötig |
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Markus Felber, Nationalfonds und AHV |
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Markus Felber, SIL-Prozess ohne Thurgau |
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Markus Felber, Mirko Kovats contra «Tages-Anzeiger»-Journalistin |
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Markus Felber, Elektronische Parkscheibe nicht immer unzulässig |
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Markus Felber, Zulassung zum Zivildienst |
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Markus Felber, Summarisch begründeter «Leitentscheid» |
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Pressemitteilungen |
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Jurius, UREK-N: Verfahrensgarantien für die Entschädigung wegen Lärmbelästigung |
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Jurius, Empfehlungen des EDÖB zu Drogen- und Alkoholtests bei den SBB |
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Publikationen |
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Jurius, Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2006 70 / VI Nr. 95 - 120) |
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Rechtsprechungsübersicht |
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Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts (April 07/Mai 07) |
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Rechtsprechungs-Übersichten (Bundesgericht / EVG)
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Die ZVR und die Universität Luzern führen 2007 wiederum diverse Tageskurse durch, welche sich vor allem an Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber wenden:
Thema der Kurse «Wenn das Recht zur Sprache kommt» (je am Montag 27. August 2007 und Montag 3. September 2007) ist die Redaktion von juristischen Texten, insbesondere von Urteilen ( Details im Flyer).
In den Kursen «Die Logik des Urteils» (je am Dienstag 4. Septemer 2007 und Mittwoch 12. September 2007) geht es darum, argumentative und logische Schwächen in Urteilstexten zu erkennen ( Details im Flyer).
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«Justice - Justiz - Giustizia» 2007/2
u.a. mit folgenden Schwerpunkt-Beiträgen (Organisation der Judikative):
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Rainer Klopfer, Management in der Justiz - Richterbild im Wandel |
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Thomas Stadelmann, Organisationsstrukturen eines Gerichts |
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Thomas Groß, Selbstverwaltung der Gerichte als Voraussetzung ihrer Unabhängigkeit |
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Andreas Lienhard, Controllingverfahren des Bundesgerichts |
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Christoph Bandli, Zur Spruchkörperbildung an Gerichten: Vorausbestimmung als Fairnessgarantin |
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Alexander Schuppisser, Vorausbestimmte Spruchkörperbesetzung am Bundesverwaltungsgericht |
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Michael Beusch, Die Zusammenarbeit zwischen Richterinnen und Gerichtsschreibern |
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Wissenschaftliche Beiträge |
Dr. iur. Alexandre von Rohr
Vertrauen ist ein elementarer Baustein sozialen Lebens. Vertrauen ist aber auch eine, wegen der begrenzten neuronalen Verarbeitungskapazität des Gehirns, notwendige Verhaltensreaktion in einer komplexen Umwelt. Vertrauen reduziert Komplexität. Normen tun dies ebenfalls. Der Beitrag geht der Frage nach, welche funktionalen Verbindungen sich zwischen dem Verhaltensphänomen Vertrauen und Normen allgemein aufgrund der Verhaltens- und Hirnforschung ziehen lassen.
Rechtsgebiet: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
deutsch, ca. 7558 Wörter
Dr. iur. Frank Oschütz
Das Bundesgericht hat in BGE 4P.172/2006 vom 22. März 2007 erstmals einen Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport (CAS) aufgehoben. Die Kurzanmerkung zeichnet die Entscheidungsgründe des Urteils nach und benennt die Auswirkungen des Urteils für die Sportschiedsgerichtsbarkeit.
Rechtsgebiet: Sportrecht
deutsch, ca. 2563 Wörter
Pascal Haussener
Seit dem 1. Januar 2007 sammeln die Gerichte erste Erfahrungen mit dem neuen Strafgesetzbuch. Die Strafkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn hat im folgenden Fall auf die Ausfällung einer Busse neben einer bedingten Geldstrafe verzichtet. Dies trotz abweichender Empfehlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS), wonach bei allen Delikten gemäss StGB und Nebengesetzen neben der bedingten Geldstrafe auch eine Busse auszusprechen sei.
Rechtsgebiet: Strafen
deutsch, ca. 409 Wörter
Simone Nadelhofer
Im vorliegenden Beitrag wird die Vermögenseinziehung beim Dritten, welche gemäss Art. 70 Abs. 2 StGB trotz erbrachter Gegenleistung infolge Kenntnis der Einziehungsgründe angeordnet wird, einer vertieften Analyse unterzogen. Die Bestimmung wirft eine Reihe von verfassungsrechtlichen Bedenken auf, die die Verfasserin aufzuzeigen und zu entschärfen versucht. Der Eingriff in die Rechte des bösgläubigen Dritten beruht nämlich nicht allein auf den moralischen Bedenken, dass sich strafbares Verhalten nicht lohnen darf, sondern zielt auf den Vereitelungsgedanken ab. Art. 70 Abs. 2 StGB verfolgt damit – ähnlich wie die Geldwäschereistrafnorm (Art. 305bis StGB) – repressive, personenbezogene Zwecke. Systemwidrig ist jedoch, dass die Einziehung – im Gegensatz zu einer Bestrafung nach Art. 305bis StGB – ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit und insbesondere die Schuld einer bestimmten Person angeordnet werden kann.
Rechtsgebiet: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
deutsch, ca. 3916 Wörter
Olivier Hari
Die Genehmigung des vorgeschlagenen Nachlassvertrages hindert dessen Gläubiger nicht daran, gegen die Mitschuldner, die Bürgen und andere Gewährspflichtige des Schuldners zu handeln. In bestimmten Fällen können sich diese allerdings ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger entziehen. Das Bundesgericht weist im besprochenen Urteil auf die Handlungen hin, welche der Gläubiger bei einer Schuld, die in einer persönlichen Garantie besteht, notwendigerweise vornehmen muss, um seine Rechte gegen die Mitschuldner zu wahren. Es widmet sich ebenfalls einer neuen Alternative zu den zwei im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten (Art. 303 Abs. 2 SchKG: Mitteilung an die Gläubiger und Abtretung der Forderung gegen Zahlung bzw. Art. 303 Abs. 3 SchKG: Ermächtigung der Mitschuldner, an seiner Stelle über den Beitritt zum Nachlassvertrag zu entscheiden). (dro)
Rechtsgebiet: SchKG
französisch, ca. 2135 Wörter
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Stellenangebot im Internet steigt wiederum markant
Der jobpilot-Index® von Monster.ch steigt im April 2007 um 15 auf 149 Punkte.
Die aktuellen Erkenntnisse sind:
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Der bisherige Rekordwert vom Januar 2007 wird wiederum übertroffen |
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Das Angebot ist sowohl bei den Stellenbörsen als auch auf den firmeneigenen Websites kräftig gestiegen |
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Agenda |
Publikum finden. Oder Publikum werden.
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Korrespondenten Bundesgericht |
Markus Felber
Der Durchschnittssteuersatz darf bei steigendem Einkommen nicht sinken. Mit dieser Begründung hat das Bundesgericht den degressiven Steuertarif des Kantons Obwalden aufgehoben, und zwar auch insoweit, als er Steuerentlastungen für kleinere Einkommen vorsah.
Rechtsgebiet: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
deutsch, ca. 554 Wörter
Markus Felber
Eine kantonale Strafvollzugsbehörde kann laut einem Grundsatzentscheid zum neuen Verfahrensrecht im Zusammenhang mit einer bedingten Entlassung aus der Verwahrung nicht mit einer Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht gelangen. Diesen Weg kann nur beschreiten, «wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat; und ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids hat» (Art. 81 Abs. 1 Bundesgerichtsgesetz; BGG).
Rechtsgebiet: Strafvollzugsrecht
deutsch, ca. 166 Wörter
Markus Felber
Auch ein illegaler Handel mit Betäubungsmitteln unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer, die selbst dann bezahlt werden muss, wenn der Staat im Rahmen des Strafverfahrens das noch vorhandene Geld als Drogenerlös eingezogen hat.
Rechtsgebiet: Betäubungsmittelstrafrecht
deutsch, ca. 267 Wörter
Markus Felber
Zur Abklärung der allfälligen Alkoholabhängigkeit eines Motorfahrzeuglenkers darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch auf eine neue Methode der Haaranalyse abgestellt werden, die Aufschluss über längerfristige Trinkgewohnheiten gibt.
Rechtsgebiet: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 174 Wörter
Markus Felber
Die Verordnung über das Polizei-Informationssystem Polis des Kantons Zürich basiert auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage und lässt sich durchaus verfassungskonform anwenden. Aus diesen Gründen hat das Bundesgericht eine von den «Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich» und anderen gegen den regierungsrätlichen Erlass eingereichte staatsrechtliche Beschwerde einstimmig abgewiesen.
Rechtsgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht
deutsch, ca. 115 Wörter
Markus Felber
Wird jemand im Rahmen der sogenannten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Anstalt eingewiesen oder dort zurückbehalten, kann er innert zehn Tagen «schriftlich das Gericht anrufen». Dabei muss er weder einen formellen Antrag stellen noch eine Begründung liefern.
Rechtsgebiet: Familienrecht
deutsch, ca. 272 Wörter
Markus Felber
Die einem Forscher ausgerichteten Zuwendungen des Schweizerischen Nationalfonds sind laut einem Urteil des Bundesgerichts kein AHV-beitragspflichtiges Einkommen.
Rechtsgebiet: Sozialversicherungen
deutsch, ca. 149 Wörter
Markus Felber
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat dem Kanton Thurgau eine direkte Teilnahme am Koordinationsprozess zum Erlass des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu Recht verweigert.
Rechtsgebiet: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
deutsch, ca. 180 Wörter
Markus Felber
Die Strafkammer des Zürcher Obergerichts hat eine Wirtschaftsjournalistin des «Tages-Anzeigers» zu Recht von den Vorwürfen der Beschimpfung und der üblen Nachrede freigesprochen, die der österreichische Unternehmer Mirko Kovats im Zusammenhang mit dem Kampf um die Übernahme des Technologiekonzerns Unaxis AG erhoben hatte (NZZ 25.11.06). Das Bundesgericht wies eine Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Unaxis-Grossaktionärs ab und bestätigte den obergerichtlichen Freispruch.
Rechtsgebiet: Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
deutsch, ca. 189 Wörter
Markus Felber
Läuft eine elektronische Parkscheibe während der Parkzeit nicht, weil entweder der Stopp-Knopf gedrückt oder aber gar keine Batterie eingelegt ist, kann deren Besitzer laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen der Verletzung von Art. 57b Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes bestraft werden. Diese Bestimmung untersagt Geräte, welche die Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren oder stören, und zielt in erster Linie auf Radarwarngeräte.
Rechtsgebiet: Strassenverkehrsrecht
deutsch, ca. 186 Wörter
Markus Felber
Die Zulassungskommission für den Zivildienst muss im Falle eines Militärdienstgegners über die Bücher, der, mehr als zweieinhalb Jahre nachdem ein erstes Gesuch abgewiesen worden war, erneut um Zulassung zum Zivildienst ersuchte.
Rechtsgebiet: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - allgemein
deutsch, ca. 153 Wörter
Markus Felber
Das Bundesgericht hat einen ersten, erstaunlicherweise nur summarisch begründeten «Leitentscheid» zur Zulässigkeit einer Beschwerde veröffentlicht, die sich gegen eine auf dem Rechtshilfeweg bewilligte Lüftung des Bankgeheimnisses richtet.
Rechtsgebiet: Internationale Rechtshilfe
deutsch, ca. 296 Wörter
Jurius
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Enteignungsgesetzes und des Luftfahrtgesetzes einstimmig angenommen. Mit der Revision soll die Rechtslage der Eigentümer und Mieterinnen verbessert werden, die von Lärmimmissionen benachbarter Verkehrsanlagen betroffen sind.
Rechtsgebiet: Energie- und Umweltrecht
deutsch, ca. 302 Wörter
Jurius
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat bei den SBB in Sachen Drogentests bei Mitarbeitenden eine Sachverhaltsabklärung durchgeführt. Er hat dabei Mängel festgestellt und erlässt gestützt darauf drei Empfehlungen an die Adresse der SBB.
Rechtsgebiet: Datenschutz
deutsch, ca. 423 Wörter
Jurius
Vorliegend wird die Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zur letzten Ausgabe der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB, Heft 70 / VI Nr. 95 - 120) wiedergegeben.
Rechtsgebiet: Publikationen
deutsch, ca. 13695 Wörter
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 23. April 2007 bis und mit 20. Mai 2007 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Rechtsgebiet: Publikationen
deutsch, ca. 748 Wörter
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Ausschreibung von Studien zu den Wirkungen des Kartellgesetzes
Das Kartellgesetz (KG) verlangt in Art. 59a vom Bundesrat eine Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des KG. Mit den Studien, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gestützt auf die vorliegende Ausschreibung vergeben wird, soll ein Teil der vom Gesetz verlangten Evaluation des KG abgedeckt werden. Im Zentrum der Untersuchungen sollen die Wirkungen des 1995 und 2003 revidierten Erlasses auf die Unternehmen und die Volkswirtschaft stehen. Die Untersuchungen können sich sowohl auf die gesamtwirtschaftlichen Effekte wie auch auf einzelne Märkte beziehen. Bevorzugt werden Offerten, die quantitative Untersuchungen wie zum Beispiel Wirkungen auf Marktpreise beinhalten. Untersuchungen zur juristischen Qualität der Aktivitäten der Wettbewerbsbehörden bilden einen Teil der Ausschreibung.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Direktion für Wirtschaftspolitik, DPWW
Effingerstrasse 1
3003 Bern
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«Justice - Justiz - Giustizia» 2007/2
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«Nicht umsonst gilt der Einfluss der Gerichtsschreiber auf die Rechtsprechung als bedeutend, und auf der formellen Ebene nichts als folgerichtig ist deshalb, dass sie beim Bundesgericht wie die Richterinnen auch vereidigt werden» (Michael Beusch)
«Es geht nicht an, dass Richterpersonen sich mit fotokopieren, Briefe schreiben und versenden und dergleichen beschäftigen.» (Rainer Klopfer)
«In der Judikative ist die Wirkung dieses Reflexes der Ablehnung von Veränderungen erfolgreicher als in der Privatwirtschaft...» (Thomas Stadelmann)
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Interessiert? Die Volltexte und weitere spannende Beiträge finden Sie in der aktuellen Ausgabe von «Justice - Justiz - Giustizia».
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Meine ausgezeichnete Karriereleiter.
Baujurist(in); Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein; Zürich
Juriste; FHS, Fédération de l'Industrie Horlogère Suisse; Bienne
Avocat; Perréard, de Boccard, Kohler, Ador & Associés; GE
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Vorschau |
Jusletter 11. Juni 2007
- Alexandre von Rohr, Eine rechtsethologische Untersuchung zum Zusammenhang von Vertrauen und Recht (Teil 2)
- Max Keller, Ethik – Verhaltensmaxime mit Absolutheitsanspruch oder Rechtfertigungsmodell?
- Olivier Gänswein, «Les juges rwandais sont capables de juger le génocide en toute impartialité et indépendance»
Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten. Mediadaten und Werbung in Jusletter
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