Jusletter 4. Juni 2007

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Liebe Leserinnen und Leser

Die Aussage «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» wird gemeinhin Lenin zugeordnet. Vertrauen vereinfacht aber auch das Leben. Ist nämlich die Kontrolle nicht notwendig, entfällt ein Arbeitsschritt, wir haben weniger zu tun, unser Hirn muss weniger denken. Dr. iur. Alexandre von Rohr geht im vorliegenden ersten Teil seines Aufsatzes der Frage nach, welche funktionalen Verbindungen sich zwischen dem Verhaltensphänomen Vertrauen und Normen allgemein aufgrund der Verhaltens- und Hirnforschung ziehen lassen.

Das Bundesgericht hat in BGE 4P.172/2006 vom 22. März 2007 erstmals einen Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport (CAS) aufgehoben. RA Dr. iur. Frank Oschütz bespricht den Entscheid und seine Konsequenzen für die Sportschiedsgerichtsbarkeit.

RA Pascal Haussener orientiert über ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 7. März 2007. Dessen Strafkammer verurteilte einen Angeschuldigten wegen mehrfacher Pornographie zu einer bedingten Geldstrafe und verzichtete – entgegen einer Empfehlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) – auf das Aussprechen einer zusätzlichen Busse.

Art. 70 Abs. 2 StGB schliesst die Einziehung von Vermögenswerten aus, «wenn ein Dritter die Vermögenswerte in Unkenntnis der Einziehungsgründe erworben hat und soweit er für sie eine gleichwertige Gegenleistung erbracht hat oder die Einziehung ihm gegenüber sonst eine unverhältnismässige Härte darstellen würde.» In der Konsequenz regelt die Norm die Umstände, unter denen die Vermögenswerte vom Dritten – ohne Rücksicht auf Strafbarkeit und Schuld – eingezogen werden dürfen. Simone Nadelhofer untersucht die Verfassungsmässigkeit der Norm.

RA Olivier Hari kommentiert das Bundesgerichtsurteil 5C.309/2006 vom 5. März 2007, welches die Handlungen des Gläubigers beurteilt, die er bei einer Schuld, welche in einer persönlichen Garantie besteht, notwendigerweise vornehmen muss, um seine Rechte gegen die Mitschuldner zu wahren.

Mit besten Grüssen


Nils Güggi

 Inhaltsverzeichnis
 
Wissenschaftliche Beiträge
Alexandre von Rohr, Eine rechtsethologische Untersuchung zum Zusammenhang von Vertrauen und Recht (Teil 1)
 
Kurzbeiträge
Frank Oschütz, Bundesgericht hebt erstmals Schiedsspruch des TAS/CAS auf
Pascal Haussener, Soll bei allen Delikten gemäss StGB und Nebengesetzen neben einer bedingten Geldstrafe eine Busse ausgesprochen werden?
Simone Nadelhofer, Probleme der Dritteinziehung gemäss Art. 70 Abs. 2 StGB
Olivier Hari, Droits du créancier contre les coobligés du débiteur concordataire
   
Korrespondenten Bundesgericht
Markus Felber, Degressive Steuerlast ist verfassungswidrig
Markus Felber, Entlassung aus Verwahrung
Markus Felber, Wenn der Staat zweimal zur Kasse bittet
Markus Felber, Haare zupfen statt Blut zapfen
Markus Felber, Polis-Verordnung verfassungskonform
Markus Felber, Weder Antrag noch Begründung nötig
Markus Felber, Nationalfonds und AHV
Markus Felber, SIL-Prozess ohne Thurgau
Markus Felber, Mirko Kovats contra «Tages-Anzeiger»-Journalistin
Markus Felber, Elektronische Parkscheibe nicht immer unzulässig
Markus Felber, Zulassung zum Zivildienst
Markus Felber, Summarisch begründeter «Leitentscheid»
   
Pressemitteilungen
Jurius, UREK-N: Verfahrensgarantien für die Entschädigung wegen Lärmbelästigung
Jurius, Empfehlungen des EDÖB zu Drogen- und Alkoholtests bei den SBB
   
Publikationen
Jurius, Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB 2006 70 / VI Nr. 95 - 120)
   
Rechtsprechungsübersicht
Jurius, Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts (April 07/Mai 07)

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    Die ZVR und die Universität Luzern führen 2007 wiederum diverse Tageskurse durch, welche sich vor allem an Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber wenden:
    Thema der  Kurse «Wenn das Recht zur Sprache kommt» (je am Montag 27. August 2007 und Montag 3. September 2007) ist die Redaktion von juristischen Texten, insbesondere von Urteilen (Details im Flyer).
    In den Kursen «Die Logik des Urteils» (je am Dienstag 4. Septemer 2007 und Mittwoch 12. September 2007) geht es darum, argumentative und logische Schwächen in Urteilstexten zu erkennen (Details im Flyer).

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    «Justice - Justiz - Giustizia» 2007/2
    u.a. mit folgenden Schwerpunkt-Beiträgen (Organisation der Judikative):
    - Rainer Klopfer, Management in der Justiz - Richterbild im Wandel
    - Thomas Stadelmann, Organisationsstrukturen eines Gerichts
    - Thomas Groß, Selbstverwaltung der Gerichte als Voraussetzung ihrer Unabhängigkeit
    - Andreas Lienhard, Controllingverfahren des Bundesgerichts
    - Christoph Bandli, Zur Spruchkörperbildung an Gerichten: Vorausbestimmung als Fairnessgarantin
    - Alexander Schuppisser, Vorausbestimmte Spruchkörperbesetzung am Bundesverwaltungsgericht
    - Michael Beusch, Die Zusammenarbeit zwischen Richterinnen und Gerichtsschreibern
     


     Wissenschaftliche Beiträge

    Dr. iur. Alexandre von Rohr
    Vertrauen ist ein elementarer Baustein sozialen Lebens. Vertrauen ist aber auch eine, wegen der begrenzten neuronalen Verarbeitungskapazität des Gehirns, notwendige Verhaltensreaktion in einer komplexen Umwelt. Vertrauen reduziert Komplexität. Normen tun dies ebenfalls. Der Beitrag geht der Frage nach, welche funktionalen Verbindungen sich zwischen dem Verhaltensphänomen Vertrauen und Normen allgemein aufgrund der Verhaltens- und Hirnforschung ziehen lassen.
    Rechtsgebiet: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
    deutsch, ca. 7558 Wörter

     

     Kurzbeiträge

    Dr. iur. Frank Oschütz
    Das Bundesgericht hat in BGE 4P.172/2006 vom 22. März 2007 erstmals einen Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport (CAS) aufgehoben. Die Kurzanmerkung zeichnet die Entscheidungsgründe des Urteils nach und benennt die Auswirkungen des Urteils für die Sportschiedsgerichtsbarkeit.
    Rechtsgebiet: Sportrecht
    deutsch, ca. 2563 Wörter


    Pascal Haussener
    Seit dem 1. Januar 2007 sammeln die Gerichte erste Erfahrungen mit dem neuen Strafgesetzbuch. Die Strafkammer des Obergerichts des Kantons Solothurn hat im folgenden Fall auf die Ausfällung einer Busse neben einer bedingten Geldstrafe verzichtet. Dies trotz abweichender Empfehlung der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS), wonach bei allen Delikten gemäss StGB und Nebengesetzen neben der bedingten Geldstrafe auch eine Busse auszusprechen sei.
    Rechtsgebiet: Strafen
    deutsch, ca. 409 Wörter


    Simone Nadelhofer
    Im vorliegenden Beitrag wird die Vermögenseinziehung beim Dritten, welche gemäss Art. 70 Abs. 2 StGB trotz erbrachter Gegenleistung infolge Kenntnis der Einziehungsgründe angeordnet wird, einer vertieften Analyse unterzogen. Die Bestimmung wirft eine Reihe von verfassungsrechtlichen Bedenken auf, die die Verfasserin aufzuzeigen und zu entschärfen versucht. Der Eingriff in die Rechte des bösgläubigen Dritten beruht nämlich nicht allein auf den moralischen Bedenken, dass sich strafbares Verhalten nicht lohnen darf, sondern zielt auf den Vereitelungsgedanken ab. Art. 70 Abs. 2 StGB verfolgt damit – ähnlich wie die Geldwäschereistrafnorm (Art. 305bis StGB) – repressive, personenbezogene Zwecke. Systemwidrig ist jedoch, dass die Einziehung – im Gegensatz zu einer Bestrafung nach Art. 305bis StGB – ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit und insbesondere die Schuld einer bestimmten Person angeordnet werden kann.
    Rechtsgebiet: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
    deutsch, ca. 3916 Wörter


    Olivier Hari
    Die Genehmigung des vorgeschlagenen Nachlassvertrages hindert dessen Gläubiger nicht daran, gegen die Mitschuldner, die Bürgen und andere Gewährspflichtige des Schuldners zu handeln. In bestimmten Fällen können sich diese allerdings ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger entziehen. Das Bundesgericht weist im besprochenen Urteil auf die Handlungen hin, welche der Gläubiger bei einer Schuld, die in einer persönlichen Garantie besteht, notwendigerweise vornehmen muss, um seine Rechte gegen die Mitschuldner zu wahren. Es widmet sich ebenfalls einer neuen Alternative zu den zwei im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten (Art. 303 Abs. 2 SchKG: Mitteilung an die Gläubiger und Abtretung der Forderung gegen Zahlung bzw. Art. 303 Abs. 3 SchKG: Ermächtigung der Mitschuldner, an seiner Stelle über den Beitritt zum Nachlassvertrag zu entscheiden). (dro)
    Rechtsgebiet: SchKG
    französisch, ca. 2135 Wörter

     


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     Korrespondenten Bundesgericht

    Markus Felber
    Der Durchschnittssteuersatz darf bei steigendem Einkommen nicht sinken. Mit dieser Begründung hat das Bundesgericht den degressiven Steuertarif des Kantons Obwalden aufgehoben, und zwar auch insoweit, als er Steuerentlastungen für kleinere Einkommen vorsah.
    Rechtsgebiet: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
    deutsch, ca. 554 Wörter


    Markus Felber
    Eine kantonale Strafvollzugsbehörde kann laut einem Grundsatzentscheid zum neuen Verfahrensrecht im Zusammenhang mit einer bedingten Entlassung aus der Verwahrung nicht mit einer Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht gelangen. Diesen Weg kann nur beschreiten, «wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat; und ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids hat» (Art. 81 Abs. 1 Bundesgerichtsgesetz; BGG).
    Rechtsgebiet: Strafvollzugsrecht
    deutsch, ca. 166 Wörter


    Markus Felber
    Auch ein illegaler Handel mit Betäubungsmitteln unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer, die selbst dann bezahlt werden muss, wenn der Staat im Rahmen des Strafverfahrens das noch vorhandene Geld als Drogenerlös eingezogen hat.
    Rechtsgebiet: Betäubungsmittelstrafrecht
    deutsch, ca. 267 Wörter


    Markus Felber
    Zur Abklärung der allfälligen Alkoholabhängigkeit eines Motorfahrzeuglenkers darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch auf eine neue Methode der Haaranalyse abgestellt werden, die Aufschluss über längerfristige Trinkgewohnheiten gibt.
    Rechtsgebiet: Strassenverkehrsrecht
    deutsch, ca. 174 Wörter


    Markus Felber
    Die Verordnung über das Polizei-Informationssystem Polis des Kantons Zürich basiert auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage und lässt sich durchaus verfassungskonform anwenden. Aus diesen Gründen hat das Bundesgericht eine von den «Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich» und anderen gegen den regierungsrätlichen Erlass eingereichte staatsrechtliche Beschwerde einstimmig abgewiesen.
    Rechtsgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht
    deutsch, ca. 115 Wörter


    Markus Felber
    Wird jemand im Rahmen der sogenannten fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Anstalt eingewiesen oder dort zurückbehalten, kann er innert zehn Tagen «schriftlich das Gericht anrufen». Dabei muss er weder einen formellen Antrag stellen noch eine Begründung liefern.
    Rechtsgebiet: Familienrecht
    deutsch, ca. 272 Wörter


    Markus Felber
    Die einem Forscher ausgerichteten Zuwendungen des Schweizerischen Nationalfonds sind laut einem Urteil des Bundesgerichts kein AHV-beitragspflichtiges Einkommen.
    Rechtsgebiet: Sozialversicherungen
    deutsch, ca. 149 Wörter


    Markus Felber
    Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat dem Kanton Thurgau eine direkte Teilnahme am Koordinationsprozess zum Erlass des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu Recht verweigert.
    Rechtsgebiet: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
    deutsch, ca. 180 Wörter


    Markus Felber
    Die Strafkammer des Zürcher Obergerichts hat eine Wirtschaftsjournalistin des «Tages-Anzeigers» zu Recht von den Vorwürfen der Beschimpfung und der üblen Nachrede freigesprochen, die der österreichische Unternehmer Mirko Kovats im Zusammenhang mit dem Kampf um die Übernahme des Technologiekonzerns Unaxis AG erhoben hatte (NZZ 25.11.06). Das Bundesgericht wies eine Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Unaxis-Grossaktionärs ab und bestätigte den obergerichtlichen Freispruch.
    Rechtsgebiet: Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
    deutsch, ca. 189 Wörter


    Markus Felber
    Läuft eine elektronische Parkscheibe während der Parkzeit nicht, weil entweder der Stopp-Knopf gedrückt oder aber gar keine Batterie eingelegt ist, kann deren Besitzer laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen der Verletzung von Art. 57b Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes bestraft werden. Diese Bestimmung untersagt Geräte, welche die Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren oder stören, und zielt in erster Linie auf Radarwarngeräte.
    Rechtsgebiet: Strassenverkehrsrecht
    deutsch, ca. 186 Wörter


    Markus Felber
    Die Zulassungskommission für den Zivildienst muss im Falle eines Militärdienstgegners über die Bücher, der, mehr als zweieinhalb Jahre nachdem ein erstes Gesuch abgewiesen worden war, erneut um Zulassung zum Zivildienst ersuchte.
    Rechtsgebiet: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - allgemein
    deutsch, ca. 153 Wörter


    Markus Felber
    Das Bundesgericht hat einen ersten, erstaunlicherweise nur summarisch begründeten «Leitentscheid» zur Zulässigkeit einer Beschwerde veröffentlicht, die sich gegen eine auf dem Rechtshilfeweg bewilligte Lüftung des Bankgeheimnisses richtet.
    Rechtsgebiet: Internationale Rechtshilfe
    deutsch, ca. 296 Wörter

     

     Pressemitteilungen

    Jurius
    Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Enteignungsgesetzes und des Luftfahrtgesetzes einstimmig angenommen. Mit der Revision soll die Rechtslage der Eigentümer und Mieterinnen verbessert werden, die von Lärmimmissionen benachbarter Verkehrsanlagen betroffen sind.
    Rechtsgebiet: Energie- und Umweltrecht
    deutsch, ca. 302 Wörter


    Jurius
    Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat bei den SBB in Sachen Drogentests bei Mitarbeitenden eine Sachverhaltsabklärung durchgeführt. Er hat dabei Mängel festgestellt und erlässt gestützt darauf drei Empfehlungen an die Adresse der SBB.
    Rechtsgebiet: Datenschutz
    deutsch, ca. 423 Wörter

     

     Publikationen

    Jurius
    Vorliegend wird die Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zur letzten Ausgabe der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB, Heft 70 / VI Nr. 95 - 120) wiedergegeben.
    Rechtsgebiet: Publikationen
    deutsch, ca. 13695 Wörter

     

     Rechtsprechungsübersicht

    Jurius
    Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 23. April 2007 bis und mit 20. Mai 2007 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
    Rechtsgebiet: Publikationen
    deutsch, ca. 748 Wörter

     


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    Ausschreibung von Studien zu den Wirkungen des Kartellgesetzes
    Das Kartellgesetz (KG) verlangt in Art. 59a vom Bundesrat eine Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des KG. Mit den Studien, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gestützt auf die vorliegende Ausschreibung vergeben wird, soll ein Teil der vom Gesetz verlangten Evaluation des KG abgedeckt werden. Im Zentrum der Untersuchungen sollen die Wirkungen des 1995 und 2003 revidierten Erlasses auf die Unternehmen und die Volkswirtschaft stehen. Die Untersuchungen können sich sowohl auf die gesamtwirtschaftlichen Effekte wie auch auf einzelne Märkte beziehen. Bevorzugt werden Offerten, die quantitative Untersuchungen wie zum Beispiel Wirkungen auf Marktpreise beinhalten. Untersuchungen zur juristischen Qualität der Aktivitäten der Wettbewerbsbehörden bilden einen Teil der Ausschreibung.
    Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
    Direktion für Wirtschaftspolitik, DPWW
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    3003 Bern

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    «Justice - Justiz - Giustizia» 2007/2
      «Nicht umsonst gilt der Einfluss der Gerichtsschreiber auf die Rechtsprechung als bedeutend, und auf der formellen Ebene nichts als folgerichtig ist deshalb, dass sie beim Bundesgericht wie die Richterinnen auch vereidigt werden» (Michael Beusch)
    «Es geht nicht an, dass Richterpersonen sich mit fotokopieren, Briefe schreiben und versenden und dergleichen beschäftigen.» (Rainer Klopfer)
    «In der Judikative ist die Wirkung dieses Reflexes der Ablehnung von Veränderungen erfolgreicher als in der Privatwirtschaft...» (Thomas Stadelmann)
    Interessiert? Die Volltexte und weitere spannende Beiträge finden Sie in der aktuellen Ausgabe von «Justice - Justiz - Giustizia».
     

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    Juristen/in (60-80%); Suter Howald Rechtsanwälte; Zürich
    Juriste; FHS, Fédération de l'Industrie Horlogère Suisse; Bienne
    Un(e) gestionnaire de sinistres; GENERALI Assurances Générales ; Lausanne
    Avocat; Perréard, de Boccard, Kohler, Ador & Associés; GE
    Gerichtspräsidenten (m/w); Departementssekretariat Sicherheit und Justiz; AR
    Steuerberaterin oder Steuerberater; Walder Wyss & Partner; Zürich
    Enquêteur (H/F); Commission fédérale des maisons de jeux CFMJ; Berne
    einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin; BILL ISENEGGER ACKERMANN; Zürich
    JuristIn; CAP, Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG; St. Gallen
    Juristin / Jurist mit Anwaltspatent; Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG; Bern
    Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; Fuhrer Marbach & Partner; Bern
    Compliance Officer; AIG Privat Bank AG; Zürich-Stettbach / Dübendorf
    Controller Junior; Adecco Office & Administration; Lugano
    Compliance Officer; MAS AG; Zürich
    IFRS-Spezialist / Auditor; MAS AG; Zürich
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    Junior Legal Counsel (m/w); Schindler Management AG; Ebikon
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     Vorschau

    Jusletter 11. Juni 2007
    • Alexandre von Rohr, Eine rechtsethologische Untersuchung zum Zusammenhang von Vertrauen und Recht (Teil 2)
    • Max Keller, Ethik – Verhaltensmaxime mit Absolutheitsanspruch oder Rechtfertigungsmodell?
    • Olivier Gänswein, «Les juges rwandais sont capables de juger le génocide en toute impartialité et indépendance»
    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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