Jusletter 14. Mai 2007

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Liebe Leserinnen und Leser

In den Jahren 2005 und 2006 hat das Bundesgericht insgesamt 36 kantonale Entscheide in Vergabesachen überprüft. Davon wurden zwei in der amtlichen Sammlung publiziert. RA Dr. iur. Martin Beyeler befasst sicht mit diesen zwei BGEs und vier weiteren Urteilen.

Immer häufiger müssen in rechtlichen Verfahren Gutachter und Sachverständige beigezogen werden. Im Zusammenhang mit der Gutachtertätigkeit stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Die Stiftung juristische Weiterbildung Zürich (www.sjwz.ch) greift diese in den nächsten Monaten im Rahmen eines Veranstaltungszyklus auf. Die Beiträge der einleitenden Veranstaltung zu diesem Zyklus vom 12. März 2007 finden sich in überarbeiteter Form in dieser Ausgabe. Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid befasst sich mit der grundlegenden Problematik des Beizugs von Experten, Prof. Dr. iur. Andreas Donatsch untersucht die Rolle von Sachverständigen im Rahmen des Strafprozessrechts und Dr. iur. Dr. h.c. Alfred Bühler legt die Grundsätze der Beweiswürdigung von Gerichtsgutachten im Zivilprozess dar.

Mit besten Grüssen


Nils Güggi

 Inhaltsverzeichnis
 
Rechtsprechungsübersicht
Martin Beyeler, Das Vergaberecht in den Entscheiden des Bundesgerichts der Jahre 2005 und 2006
 
Wissenschaftliche Beiträge
Andreas Donatsch, Der Sachverständige im Strafverfahrensrecht, unter besonderer Berücksichtigung seiner Unabhängigkeit sowie des Privatgutachters
 
Kurzbeiträge
Peter Breitschmid, Warum ein Gutachterzyklus?
Alfred Bühler, Die Beweiswürdigung von Gerichtsgutachten im Zivilprozess
   
Korrespondenten Bundesgericht
Markus Felber, Parallelimport von Computerspielen
Markus Felber, Allgemeine Maulkorbpflicht ist verfassungswidrig
Markus Felber, Ziel der Durchsetzungshaft
Markus Felber, Erbschaft und Opferhilfe
   
Pressemitteilungen
Jurius, Weko: Vertiefte Prüfung der Denner-Übernahme
Jurius, RK-S berät Entwurf für Schweizer ZPO
   

 Information / Impressum

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    Konsequente Verlinkung: Verweise aus Entscheiden auf das Bundesblatt (BBl) sind rückwirkend bis 1849 erfasst. Sie können direkt auf den jeweiligen Volltext zugreifen.
    Weitere Verlinkungen (mit Zugriff auf die Volltexte):
      1 Systematische Sammlung des Bundesrechts (jeweils die aktuelle Version)
      2 Amtliche Sammlung des Bundesrechts (ab 1998)
      3 BGE (ab 1875)
      4 Dossiernummern der Urteile ab 2000 (BGer und EVG)
      5 Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB ab 1999)
      6 in Kürze folgen: Verweise auf Entscheide des Bundesverwaltungs- und des Bundesstrafgerichts sowie das Amtliche Bulletin (AB).
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     Rechtsprechungsübersicht

    Dr. iur. Martin Beyeler
    In den letzten zwei Jahren vor der Justizreform hat das Bundesgericht insgesamt 36 kantonale Entscheide in Vergabesachen überprüft – allerdings wurden lediglich zwei davon in der amtlichen Sammlung publiziert (vgl. FN 15). Von Relevanz für die öffentlichen Vergaben sind auch vier weitere bundesgerichtliche Urteile aus anderen Rechtsgebieten. Im vorliegenden Aufsatz stellt der Autor all diese Entscheide zusammen und geht auf die wichtigsten darin auffindbaren Erwägungen und Erkenntnisse themensystematisch ein, dies zu grossen Teilen unter Kommentierung ausgewählter Aspekte. Mit dieser Kommentierung setzt der Autor die den Leserinnen und Lesern von Jusletter wohlbekannte, alljährlich wiederkehrende Zusammenstellung der Bundesgerichtsentscheide zum Werkvertragsrecht von Roland Hürlimann und Thomas Siegenthaler fort. Diese wird künftig durch eine Darstellung und Kommentierung der vergaberechtlich relevanten Urteile des Bundesgerichts ergänzt.
    Rechtsgebiet: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
    deutsch, ca. 19931 Wörter

     

     Wissenschaftliche Beiträge

    Prof. Dr. iur. Andreas Donatsch
    Der Sachverständige ist eine amtlich bestellte Person, welche vom Richter beizuziehen ist, um ihm besonderes Fachwissen, welches ihm fehlt und für den Prozess relevant ist, zu vermitteln. An den Sachverständigen sind bezüglich Unabhängigkeit und Unbefangenheit weitgehend die gleichen Anforderungen zu stellen wie an den Richter. Andere Kriterien gelten für den Privatgutachter, da dieser nicht von Justizbeamten ausgewählt und entschädigt wird.
    Rechtsgebiet: Allgemeines Strafprozessrecht
    deutsch, ca. 4946 Wörter

     

     Kurzbeiträge

    Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid
    Fachwissen und die Tendenz zu Arbeitsteilung führen zu Qualitätsgewinn und sind teilweise unentbehrlich. Die Delegation hoheitlicher Entscheidbefugnisse erzeugt aber auch ein gewisses Unbehagen; entscheiden Gerichte oder Experten? Das Unbehagen könnte allenfalls durch eine stärker institutionalisierte Einbeziehung der Gutachtertätigkeit ins Verfahren und hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Fachpersonen überwunden werden.
    Rechtsgebiet: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
    deutsch, ca. 3670 Wörter

    Dr. iur. Dr. h.c. Alfred Bühler
    Wie alle anderen Beweismittel unterliegen auch Gutachten der freien richterlichen Beweiswürdigung. Würdigungskriterien sind Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit des Gutachtens. Aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 Abs. 2 BV ergibt sich die Pflicht des Richters, seine Beweiswürdigung zu begründen. Nicht als Beweismittel gelten Privatgutachten; ihnen kommt die Bedeutung von Parteivorbringen zu.
    Rechtsgebiet: Zivilprozessrecht
    deutsch, ca. 2668 Wörter


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     Korrespondenten Bundesgericht

    Markus Felber
    Video- und Computerspiele fallen nicht unter das aus kulturpolitischen Überlegungen geschaffene Verbot des Parallelimports von audiovisuellen Werken gemäss altem Urheberrechtsgesetz.
    Rechtsgebiet: Urheberrecht
    deutsch, ca. 226 Wörter


    Markus Felber
    Das Bundesgericht hat eine Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben, welche die Halter sämtlicher Hunde dazu verpflichtete, ihren Vierbeinern in öffentlichen Parks des Kantons Genf einen Maulkorb zu verpassen.
    Rechtsgebiet: Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
    deutsch, ca. 223 Wörter


    Markus Felber
    Die seit Jahresbeginn im Ausländergesetz vorgesehene Möglichkeit der Durchsetzungshaft (Art. 13g) soll keineswegs einfach eine beliebige Ausreise des Ausländers aus der Schweiz erzwingen, sondern die Rückkehr in den Heimatstaat sicherstellen.
    Rechtsgebiet: Ausländer- und Asylrecht
    deutsch, ca. 165 Wörter


    Markus Felber
    Der Anspruch auf eine Opferhilfe-Entschädigung wegen der Tötung eines nahen Angehörigen besteht unabhängig davon, ob der hinterbliebenen Person durch den Todesfall eine Erbschaft zufällt.
    Rechtsgebiet: Allgemeines Strafprozessrecht
    deutsch, ca. 166 Wörter

     

     Pressemitteilungen

    Jurius
    Die Übernahme von Denner durch die Migros wird einer vertieften Prüfung unterzogen. Dies hat die Weko am 7. Mai 2007 beschlossen.
    Rechtsgebiet: Kartellrecht
    deutsch, ca. 97 Wörter


    Jurius
    Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat nach Beratung den Entwurf zu einer einheitlichen schweizerischen Zivilprozessordnung einstimmig angenommen. Sie stimmte dem Prinzip der Vereinheitlichung zu und schloss sich den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend an.
    Rechtsgebiet: Zivilprozessrecht
    deutsch, ca. 667 Wörter

     


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     Vorschau

    Jusletter 21. Mai 2007
    • Müjgan Percin, Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
    • Thomas Steiner, Wenn die Oper sich selbst zensiert
    • Fabian Schmid, Retrozessionen und Anlagefonds
    • Patrick Guidon/Felix Bänziger, Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts zum interkantonalen Gerichtsstand in Strafsachen
    Hinweis: Die Vorschau weist jeweils auf einige in der nächsten Ausgabe erscheinende Beiträge hin. Änderungen bleiben vorbehalten.

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